Neugestaltung Hauptwache
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Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 559
Betreff: Neugestaltung Hauptwache Vorgang: A 1230 FAG
- Unter einer neuen Raumkante wird eine bauliche Ergänzung oder ein neues Gebäude verstanden, welches die Platzwände stadträumlich punktuell modifiziert und zu einer klaren Raumstruktur und -fassung von Plätzen und Straßen beiträgt.
- Die Vorschläge zur Gestaltung und städtebaulichen Neuordnung der Platzfläche um die Hauptwache greifen die Ergebnisse des im Jahr 2000 durchgeführten Wettbewerbs für die städtebauliche und gestalterische Neuordnung der Zeil und der Hauptwache auf. Die Ideen des Preisträgers Chestnutt-Nies haben Eingang in die städtebauliche Planung gefunden. Ziel für die Entwicklung der Platzflächen "An der Hauptwache", "Roßmarkt" und "Rathenauplatz" ist, diesen Stadtraum deutlich ablesbar zu machen und damit seine Aufenthaltsqualität zu verbessern. Die Platzfolge ist heute unter anderem aufgrund ineinander über gehender Platz- und Straßenräume in der Wahrnehmung und im stadträumlichen Erlebniswert unbefriedigend. Durch eine bauliche Ergänzung im Bereich der Liegenschaften Roßmarkt 10-14 sollen die beiden Platzflächen "An der Hauptwache" und "Roßmarkt" als eigenständige Stadträume klarer betont werden und durch einen Straßenzug mit gegenüber der heutigen Situation deutlich verringertem Lichtraumprofil klar getrennt werden. Im Bereich der Biebergasse könnte die östliche Platzwand des Rathenauplatzes durch eine neue Raumkante ergänzt werden und der Platz dadurch einen eindeutigeren Rahmen erhalten. Das umgebaute Allianz-Gebäude an der Hauptwache bietet hierfür ein Vorbild. Zwischen der Einmündung der Liebfrauenstraße und der Katharinenkirche könnte in Anlehnung an die historische Situation die Platzkante zur Katharinenkirche mit einem Gebäude geschlossen werden, um die nach dem Krieg freigestellte Kirche wieder besser in das Stadtgefüge zu integrieren und die heute unbefriedigenden Wegebeziehungen zu verbessern.
- Die Flächen haben folgende Größen: Bereich Biebergasse ca. 500 m2, Bereich Roßmarkt ca. 1000 m2, Bereich zwischen Gebäude Zeil 123 und Katharinenkirche ca. 700 m2.
- Eine Bebauung der drei Flächen ist nur im Rahmen von Umbau- oder Neubaumaßnahmen der angrenzenden Bestandsgebäude und in Abstimmung mit den Gebäudeeigentümern möglich. Voraussetzung für eine ergänzende oder modifizierte Neubebauung kann aber auch der Abriss bestehender Gebäude sein, der selbstverständlich nur im Einvernehmen mit den Eigentümern erfolgen kann. Derartige Bebauungen haben sich hinsichtlich der Gebäudehöhe und der -gestaltung in die Umgebung einzufügen.
- Eine konkrete Nutzung ist derzeit nicht geplant. Für das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss der möglichen Gebäude bietet sich eine Einzelhandelsnutzung an. Die Obergeschosse könnten als Büros, Arztpraxen oder dergleichen genutzt werden. Insgesamt bewegt sich das Nutzungsspektrum innerhalb des zulässigen Nutzungsspektrums für Kerngebiete im Sinne des § 7 Baunutzungsverordnung. Da die vorhandene Treppenanlage zur B-Ebene nördlich der Katharinenkirche entfallen soll, um die Platzfläche neu zu gestalten, ist innerhalb des Erdgeschosses einer möglichen Bebauung östlich der Kirche die ersatzweise Anordnung der Treppenanlage zur B-Ebene wünschenswert.
- Der Magistrat wird im Falle einer Bebauung entscheiden, auf welcher vertraglichen Basis die Flächen hierfür zur Verfügung gestellt werden. Die Stadtverordnetenversammlung wird zu gegebener Zeit um erforderliche Beschlüsse ersucht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2010MM 112Neugestaltung der Hauptwache, GrundsatzbeschlussMagistratsvortrag
- 11. Juni 2010AA 1230Neugestaltung HauptwacheSTVV-Anfrage · FAG
- 27. August 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 559Neugestaltung HauptwacheMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)