Neugestaltung Hauptwache
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Anfrage vom 11.06.2010, A 1230
Betreff: Neugestaltung Hauptwache Mit der Vorlage M 112 vom 07.06.2010 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zu der vom Magistrat geplanten Neugestaltung der Hauptwache. Diese soll u.a. die Ausbildung eines großen Platzes durch Überdeckelung der Treppenanlage nördlich des Cafés Hauptwache, Einebnung von Anhebungen und Schließung von Treppen zur B-Ebene, Neugestaltung der B-Ebene der U-/S-Bahnstation Hauptwache durch Bündelung der Laufwege in der B-Ebene, Erschließung neuer Raumpotenziale und Konzentration der Treppenzugänge sowie den Bau eines neuen Hauptzugangsbauwerks umfassen. Im Rahmen der Planung sollen die "Raumkanten und das Platzrelief einer kritischen Prüfung unterworfen" werden. Die Anlage 1 zur Vorlage weist in diesem Zusammenhang "Eventualflächen für eine Teilbebauung zur Definition neuer Raumkanten" aus. Es handelt sich dabei um Flächen erheblicher Größe (genaue Angaben nicht möglich, da der Plan keinen Maßstab enthält) im Bereich Biebergasse, Rossmarkt und Zeil. Die bezeichneten Flächen, die im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main stehen, sind bislang nicht bebaut. Der Vorlage ist nicht zu entnehmen, was der Magistrat auf diesen Flächen plant bzw. welche Art von Bebauung oder Nutzung für diese Flächen möglicherweise vorgesehen sind. Es ist auch nicht erkennbar, wozu diese Flächen überhaupt bebaut werden sollen bzw. was der Magistrat unter dem Begriff "Definition neuer Raumkanten" versteht bzw. aus welchen Gründen "Raumkanten" neu definiert werden sollen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Was versteht der Magistrat unter dem Begriff "Definition neuer Raumkanten"?
- Aus welchen Gründen sieht der Magistrat eine Notwendigkeit, "Raumkanten" neu zu definieren?
- Welche Größe haben die in der Anlage 1 zur Vorlage M 112 jeweils schraffierten Flächen?
- Welche Art der Bebauung oder Teilbebauung plant der Magistrat auf den unter 3. genannten Flächen?
- Welche konkrete Nutzung plant der Magistrat für die unter 3. genannten Flächen?
- Plant der Magistrat, die unter 3. genannten Flächen im Falle einer Bebauung zu verpachten oder zu veräußern?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2010MM 112Neugestaltung der Hauptwache, GrundsatzbeschlussMagistratsvortrag
- 11. Juni 2010Sie sind hierAA 1230Neugestaltung HauptwacheSTVV-Anfrage · FAG
- 27. August 2010Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 559Neugestaltung HauptwacheMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate