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Nachbarschaftsstraßen für Frankfurt

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Magistrat hat keine personellen Ressourcen, alle Stadtteile Frankfurts auf die Möglichkeit der Einrichtung von Nachbarschaftsstraßen zu überprüfen. Darüber hinaus fehlen ebenfalls Ressourcen, Patenschaften für Nachbarschaftsstraßen bei der Umsetzung zu unterstützen. Auch liegen keine Informationen darüber vor, in welchen Nachbarschaften hohe Kinderanteile vorherrschen. Daher ist folgendes Vorgehen für Sommer 2023 vorgesehen. Es sind zunächst konkrete Straßen durch die Ortsbeiräte vorzuschlagen, die, nach Vorliegen einer Patenschaft, auf eine verkehrliche Machbarkeit geprüft werden können. Für 2023 werden die Sonntage ab dem 07.05. bis einschließlich 25.06.2023 vom Magistrat unterstützt. Initiativen, die eine solche Nachbarschaftsstraße aktiv umsetzen wollen, können sich bei dem für den vorgesehenen Straßenabschnitt zuständigen Ortsbeirat melden. Jeder Ortsbeirat kann dem Magistrat bis Ende März 2023 bis zu drei Vorschläge für solche Straßen unterbreiten, die den unten genannten Rahmenbedingungen entsprechen. Eine Priorisierung dieser drei Vorschläge ist wünschenswert. Der Magistrat prüft die Machbarkeit. - die Straßen, beziehungsweise Straßenabschnitte, müssen mindestens Teil einer Tempo 30-Zone (Verkehrszeichen (VZ) 274.1/2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) oder als verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325.1/2 StVO) ausgewiesen sein, - auf den Straßen darf kein Linienverkehr (ÖPNV) verkehren, - in den Straßen dürfen sich keine zentralen Einrichtungen (insbesondere Feuerwehr, Polizeidienststellen) oder Parkhäuser befinden, - die Straßenabschnitte müssen kurz sein, sodass sie gesperrt werden können, ohne dass Sackgassen entstehen. Des Weiteren wird geprüft, dass keine Konflikte mit Baumaßnahmen, soweit bekannt, bestehen. Auswahl Aus den machbaren Bewerbungen werden zunächst je Ortsbeirat eine berücksichtigt. Ggf. werden weitere Ortsbeiräte ausgelost, deren nächste Priorität ebenfalls berücksichtigt wird. Die Realisierung ist für 16 Straßen bzw. Straßenabschnitte vorgesehen. Wir empfehlen dem Ortsbeirat bei der Auswahl der Bewerbungen auf folgende Dinge zu achten: - Nachvollziehbare Straße/Straßenabschnitt - Programm für bis zu acht Sonntage in Folge - Mehrwert für das Quartier - Ansprechpartner:innen für Organisation, Absperrung und Programm müssen benannt sein. Aufgaben der Initiativen: - Erster Schritt - Bewerbung - Auswahl einer Straße/Straßenabschnittes - Ausarbeitung eines Programms für die vorgesehenen aufeinanderfolgenden Sonntage - Benennung von Zuständigen für Organisation, Absperrung und Programmpunkte - Bewerbung an den zuständigen Ortsbeirat Es wird darauf hingewiesen, dass nach den Erfahrungen aus dem Projekt "vernetzte Spiel- und Begegnungsräume" im Jahr 2008 festzuhalten ist, dass temporäre Spielstraßen damals hauptsächlich durch das Vorhandensein eines zusätzlichen Spielangebotes funktionierten. Neben der Durchführung und Betreuung (Patenschaft) solcher Nachbarschaftsstraßen ist das Vorhandensein von Spielen und Spielgeräten ein Erfolgsfaktor. Es wird daher empfohlen, dass die Patenschaften zu Programm und Nutzung ein Konzept erstellen und dieses bei Bewerbung vorlegen. Für das weitere Vorgehen, insbesondere zu den Aufgaben der Initiativen bei der Vorbereitung und Durchführung, erarbeitet der Magistrat Empfehlungen.