Nachbarschaftsstraßen im Ortsbezirk
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Bisheriger Verlauf
09.09.2021
01.03.2022
05.05.2022
10.02.2023
10.02.2023
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2115 entstanden aus Vorlage: OF 241/9 vom 09.09.2021
Betreff: Nachbarschaftsstraßen im Ortsbezirk
Vorgang: NR 310/22 Die Stadtverordnetenversammlung hat am 31.0 3.2022 mit dem Antrag vom 01.03.2022, NR 310, angeregt, sogenannte Nachbarschaftsstraßen in den Ortsbezirken zu definieren, die in den Sommermonaten 2022 an den Sonntagnachmittagen gesperrt werden sollen, um eine nachbarschaftliche Nutzung zu ermöglichen. Der Magistrat wird nun gebeten zu prüfen, ob folgende Straßen im Ortsbezirk 9 als Nachbarschaftsstraßen definiert werden können: - Raimundstraße; - Franz-Werfel-Straße; - Kirchhainerstraße; - Kurhessenstraße; - Selma-Lagerlöf-Straße. Begründung:
Der Ortsbeirat möchte die Anregung der Stadtverordnetenversammlung aufgreifen und sich entsprechend einbringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.03.2022, NR 310 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 461
Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 2