Energiesparende Maßnahmen bei öffentlichen Gebäuden
Bericht
Bei allen in Planung befindlichen Gebäuden werden die Dächer immer mit größtmöglichen Photovoltaikanlagen ausgestattet. Dies wurde bereits mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018, § 2365, beschlossen und wird mit Punkt 3.2.1.b) und 3.2.2.b) der Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen (sh. Anlage - nur digital verfügbar - ) umgesetzt. Zusätzliche Solarthermieanlagen auf den Dächern sind nicht sinnvoll, da diese die Stromerzeugung aus Photovoltaik reduzieren würden und damit zu einer Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit und des Klimaschutzes führen. Brauchwasserspeicher werden aus hygienischen Gründen (Legionellenprophylaxe) gar nicht mehr eingesetzt. Stattdessen sind Frischwasserstationen oder Durchlauferhitzer vorzusehen (siehe Punkt 4.4.2.m) der Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen. Die Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen gelten für alle Neubau- und Sanierungsvorhaben der Stadtverwaltung. Jede Abweichung von den Leitlinien ist auf der zugehörigen Checkliste zu dokumentieren und nachvollziehbar zu begründen.