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Energiesparende Maßnahmen bei öffentlichen Gebäuden

Vorlagentyp: B

Bericht

Bei allen in Planung befindlichen Gebäuden werden die Dächer immer mit größtmöglichen Photovoltaikanlagen ausgestattet. Dies wurde bereits mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018, § 2365, beschlossen und wird mit Punkt 3.2.1.b) und 3.2.2.b) der Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen (siehe Anlage) umgesetzt. Zusätzliche Solarthermieanlagen auf den Dächern sind nicht sinnvoll, da diese die Stromerzeugung aus Photovoltaik reduzieren würden und damit zu einer Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit und des Klimaschutzes führen. Brauchwasserspeicher werden aus hygienischen Gründen (Legionellenprophylaxe) gar nicht mehr eingesetzt. Stattdessen sind Frischwasserstationen oder Durchlauferhitzer vorzusehen (siehe Punkt 4.4.2.m der Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen). Als Aktualisierung verweist der Magistrat auf die in der Anlage beigefügten Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2024.