Recycling von Baumaterialien für den Hochbau
Bericht
Der Magistrat plant bereits in einem geeigneten Fall ein Pilotprojekt, bei dem recycelter Beton aus dem Abriss der dortigen Gebäude eingesetzt wird, durchzuführen. Aktuell ist jedoch kein solches, geeignetes Projekt in Arbeit. Abbruchrecycling ist ein Baustoffgemisch mit heterogenem Gefüge und Materialien. Somit ist die sortenreine Fraktionierung kaum möglich, was eine hochwertige Nachnutzung erschwert. Aus diesen Gründen muss jedes Projekt, insbesondere in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit, einzeln betrachtet werden. Was jedoch jetzt schon umgesetzt wird, ist die Wiederverwendung des Betonrecyclings für technische Bauwerke, u. a. Lärmschutzwälle oder Bodenaustausch zur Bodenstabilisierung unter Fundamenten. Bei der Wiederverwendung des Recyclingmaterial vor Ort entfallen Transportwege zum Abtransport und Rücktransport. Auch dies ist aber in jedem Einzelfall zu prüfen, oft scheitert die Verwendung von eigenem, vor Ort erzeugtem, Recyclingmaterial schlicht an geeignetem Lagerplatz auf der Baustelle, insbesondere in innenstadtnahen Bereichen. Die Möglichkeiten zur Verwendung von Recyclingmaterial sind eindeutig geregelt - hierzu existieren klare Grenzwerte für die Schadstoffe. Beim Gebäuderückbau werden die Bauteile getrennt zerkleinert, auf Halde gelegt und beprobt. Erst eine Analyse nach Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) definiert die Möglichkeit einer weiteren Verwendung. Die Verwendung von qualitativ hochwertigem Betonrecyclingmaterial für Recyclingbeton ist möglich, aber durch den Aufbereitungsprozess teurer. Noch ist die CO2-Bilanz zudem schlechter als bei Beton aus natürlichen Zuschlagstoffen. Die Ursache hierfür liegt in den Transportwegen des Abbruchmateriales zu den Aufbereitungsanlagen und von dort in die Lieferbetonwerke. Technisch ist ein Beton mit teilweise rezyklierten Gesteinskörnungen bis zu einer Festigkeit von C30/37 einem Beton mit natürlichen Zuschlagsstoffen gleichwertig.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)
GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und Linke (= Fristverlängerung um einen Monat)