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Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung

Vorlagentyp: B
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Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt die Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt im Jahr 2021, insbesondere die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Es wird vorgeschlagen, die kommunale Beschäftigungsförderung weiter zu stärken, um die positive Entwicklung des Arbeitsmarktes zu unterstützen und insbesondere junge Menschen sowie Langzeitarbeitslose zu fördern.

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Bericht

Bericht zur Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt -

Kommunale Beschäftigungsförderung

Jahr 2021 (Stand 11.10.2023)

Im Jahr 2021, dem zweiten Jahr der Corona-Pandemie, war der Arbeitsmarkt in Frankfurt am Main noch von den Auswirkungen der Krise geprägt - allerdings mit deutlichen Entspannungstendenzen. Bei vielen der zu Beginn der Pandemie schwer betroffenen Branchen (wie z.B. Autoindustrie, der Einzelhandel mit Nonfood-Produkten wie Bekleidung, die komplette Gastronomie sowie die Reise- und Veranstaltungsbranche von Hotels und Fluglinien bis hin zu Messebauern), hat sich der Arbeitsmarkt entspannt. So stieg innerhalb des Berichtsjahres die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahr wieder an, und die Arbeitslosenquote fiel unter die 6-Prozent-Marke auf 5,8 Prozent. [1] D as Instrument der Kurzarbeit hat sich bewährt und dazu beigetragen, den Arbeitsmarkt zu stabilisieren. [2]

Besonders in der Altersgruppe der unter 25-Jährigen ging die Arbeitslosigkeit um 25,7 Prozent zurück. Gleiches gilt für die Personengruppe mit akademischer Ausbildung: hier betrug der Rückgang 24,3 %. Nicht ganz so stark ging, im Vergleich, die Arbeitslosigkeit bei den Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung (-11,9 %) und auch bei den Personen in den Helferberufen (-8,0 %) zurück. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen erhöhte sich jedoch um 1033 Personen (+12,1%).

Ein Blick auf die Rechtskreise weist zudem darauf hin, dass sich die positive Arbeitslosenentwicklung im Jahr 2021 nur auf den Rechtskreis SGB III niedergeschlagen hatte (-5.174 Personen, -39,8 %), während sich im Rechtskreis SGB II eine leichte Zunahme der Arbeitslosenzahlen abzeichnete (+616, +3,7 %). [3]

Nicht zuletzt zeigte sich die positive Arbeitsmarktentwicklung auch im Bereich der gemeldeten offenen Arbeitsstellen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich im Jahr 2021 der Bestand um fast 2.000 erhöht (+31,6 %). [4] Allerdings ist die Zahl der Berufsausbildungsstellen (-303) und auch die der Bewerber:innen (-232) zurückgegangen. [5]

Die Gestaltung und Ausrichtung des Maßnahmen-Paketes der Berufs-und Ausbildungsförderung im Frankfurter Arbeitsmarktprogramm hat die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt. Schwerpunkte lagen hier bei der Qualifikation, der Sprachförderung und bei Beratungsleistungen für besonders betroffene Personengruppen, wie Langzeitarbeitslose und junge Menschen ohne Schulabschluss und Ausbildung mit besonderen Berufsstartschwierigkeiten.

Teil 1

Corona Situation

Der Digitalisierungsschub hat sich weiter fortgesetzt. In der anhaltenden Pandemie wurde deutlich, wie wichtig eine gut funktionierende technische Infrastruktur ist um die Betriebsabläufe in Unternehmen zu sichern.

Dies betrifft auch die Arbeit der Träger der Beschäftigungsförderung. Zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Träger wurden bereits im Jahr 2020 über das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) umfangreiche Mittel für die Anschaffung technischer Ausstattung zur Verfügung gestellt. Die positiven Auswirkungen sind in 2021 spürbar.

Die Unterrichts- und Kursformate, sowie Arbeitsmaterialien wurden an die neue Situation angepasst. Mitarbeitende und Teilnehmende waren zunehmend geübter im Umgang mit der digitalen Mediennutzung.

Unverändert problematisch stellte sich die Situation hinsichtlich der betrieblichen Praktika und der zur Verfügung stehenden Ausbildungs- und Arbeitsstellen dar. Bedingt durch die Corona-Auflagen mussten alternative Möglichkeiten der beruflichen Orientierung, insbesondere für die Jugendlichen, gefunden werden. Es fehlte auch der häufig eintretende "Klebe-effekt", über den erfolgreiche Praktikant:innen im Betrieb in eine Ausbildung oder Beschäftigung einmünden. Die Träger mussten ihre Anstrengungen deutlich erhöhen, für die Teilnehmenden in den Projekten eine Anschlussperspektive zu erarbeiten.

Die Mitarbeitenden in den Projekten waren stark gefordert, den Folgen der Kontaktbeschränkungen zu begegnen. Viele Jugendliche der Zielgruppe litten darunter, dass bestehende Strukturen mit den fehlenden Sozialkontakten abbrachen.

Es wurde deutlich, dass das Home-Schooling Bildungsverluste verursacht hat.

Die Corona-Auflagen führten zu sozialer Isolation und ungewissen Zukunftsaussichten. Dies hat bei vielen Jugendlichen zu psychischen Beeinträchtigungen geführt, bzw. wurden bereits vorhandene Problematiken verstärkt. Dadurch hat sich im Berichtsjahr der Betreuungsbedarf der Jugendlichen deutlich intensiviert.

Coronabedingt suchten von sich aus weniger Menschen Unterstützung. Auch die Vorschläge durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit konnten nicht im sonst üblichen Umfang erfolgen. In der Folge mussten Gruppengrößen reduziert werden. Die Träger haben in diesem Bereich ihre individuellen Unterstützungsangebote verstärkt und haben so den geänderten Ausgangsbedingungen Rechnung getragen.

Wo immer möglich, wurden digitale bzw. hybride Formate angeboten. Dies hat sich weitgehend etabliert. Insbesondere für Teilnehmende mit (hohem) Förderbedarf war die Umstellung auf digitale (Sprach-)Lernangebote jedoch eine große Hürde. Das Erlernen der deutschen Sprache war deutlich erschwert.

Problematisch bleibt die digitale Nutzung von Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Personen mit fehlender technischer und/oder privater räumlicher Ausstattung und mit geringen digitalen Kompetenzen. Teilnehmenden konnte bei Bedarf eine technische Ausstattung zur Verfügung gestellt werden. Sie konnten sich vielfach bei Bedarf Tablets bzw. Laptops ausleihen.

Trotz veränderter Teilnehmendenstruktur wurden wie bereits in 2020 die Träger durch das Jugend- und Sozialamt und die FRAP Agentur vollumfänglich gefördert, damit mit größtmöglicher Flexibilität auf die veränderte Situation reagiert werden konnte und Existenzängste bei den Mitarbeitenden der Träger abgewendet werden konnten. Gleichzeitig wurde Ende 2021 erneut eine Sachkostenpauschale ausgezahlt, um insbesondere Investitionen und digitale Ausstattung zu unterstützen.

Teil 2

Das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) 2021

Die Aufgabe der kommunalen Beschäftigungsförderung der Stadt Frankfurt am Main wird durch mehrere Ämter/Organisationen wahrgenommen. Diese sind:

  • das Jugend- und Sozialamt,
  • die FRAP-Agentur gemeinnützige Gesellschaft für das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm,
  • das Frauenreferat,
  • das Stadtschulamt und
  • die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH.

Diese Vielgliedrigkeit geht auf gesetzliche Vorgaben und auf kommunalpolitische Entscheidungen zurück. So ist z.B. die Jugendberufshilfe nach § 13 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) eine originäre Aufgabe der Kommune als öffentlicher Träger der Jugendhilfe. Die Aufgaben der Jugendsozialarbeit nehmen sowohl das Jugend- und Sozialamt, als auch das Stadtschulamt war.

Für die Planung und Umsetzung der Förderangebote für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 bzw. 27 Jahren im Rahmen des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms (FRAP) ist das Jugend- und Sozialamt verantwortlich. Die Beratung und Betreuung der Zielgruppe erfolgt unter anderem in der Beratungsstelle Jugendberufshilfe im Jugendjobcenter, einem Zusammenschluss des Jobcenters Frankfurt, des Jugend- und Sozialamtes der Stadt Frankfurt am Main und der Bundesagentur für Arbeit unter einem Dach.

Die FRAP-Agentur plant und setzt das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm für die Zielgruppe der über 25-Jährigen um. Ergänzt wird dieses Angebot durch ein offenes Beratungszentrum für alle Bürger:innen an zentraler Stelle.

Insgesamt wurden 2021 für die kommunale Beschäftigungsförderung Mittel im Gesamtumfang von 24.168.531 € verausgabt, wobei der Anteil der kommunalen Mittel bei 18.204.048 € lag.

Darüber hinaus erfolgten Kofinanzierungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), des Bundes (Jobcenter Frankfurt), des Landes Hessen (Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget AQB), Eigenmittel der Träger, Stiftungsgelder oder Spenden .

Tabelle 1 : Gesamtbudgets verschiedener Akteure und jeweilige kommunale Anteile in €

2021

Verantwortliche OrganisationGesamtbudget 2021davon kommunal
Jugend-und Sozialamt [6] (U25)10.694.824 €7.617.479 €
FRAP-Agentur [7] (Ü25)8.651.514 €5.971.900 €
Frauenreferat715.250 €715.250 €
Stadtschulamt3.579.923 €3.579.923 €
Wirtschaftsförderung Frankfurt am Main527.020 €319.496 €
Gesamt24.168.531 €18.204.048 €

Quelle: Jugend- und Sozialamt 51.1

Teil 3

Kommunale Beschäftigungsförderung für junge Menschen unter 25 Jahren (U25)

Junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf werden nach § 13 SGB VIII in den Projekten der Jugendberufshilfe beraten, begleitet und qualifiziert. Die vielfältigen Bedarfe der jungen Menschen ergeben sich aus strukturellen Benachteiligungen wie Migrations- oder Fluchterfahrung, belastenden Lebenssituationen oder individuellen Vermittlungshemmnissen. Hierzu gehören Sprach- und Lernschwierigkeiten, fehlende Schulabschlüsse, unsicheres Berufsorientierungs- und Sozialverhalten und vermehrt psychische oder gesundheitliche Einschränkungen oder prekäre Familien- oder Lebenssituationen.

Die geförderten Projekte für junge Menschen unter 27 Jahren gliedern sich in acht verschiedene Aktionsfelder: Beratung, Externer Schulabschluss, Ausbildungsvorbereitung, Ausbildung in einer Einrichtung, Ausbildungsbegleitung, Tagesstruktur, Allgemeinbildung, sonstige Angebote. Es standen 3.854 Teilnehmenden-Plätze zur Verfügung. Die Auslastung und Maßnahmenarten sind in Tabelle 2 ersichtlich.

2021 wurden U25-Maßnahmen durch das Jugend- und Sozialamt in Höhe von 10.694.824 € finanziert. In dieser Summe sind 3.077.346 € kommunalisierte Landesmittel im Rahmen des Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets (AQB) des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) enthalten.

Weiterhin wurden im Berichtsjahr zwei Förderprogramme durch das hessische Sozialministerium finanziert: "Sozialwirtschaft integriert" und "Schutzschirm für Junge Menschen/Brücken-qualifizierung für Frauen". Mit dieser Förderung konnten im Jahr 2021 Maßnahmen mit einem Fördervolumen von 1.076.937 € finanziert werden (enthalten in AQB).

Die Förderung des AQB durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) belief sich auf insgesamt 5.531.361 €. Auf den Bereich U25 entfallen hier 3.077.346 €, für den Bereich Ü25 lag der Anteil bei 2.679.615 €.

Tabelle 2 : Maßnahmenart nach Anzahl der Maßnahmen, Anzahl der Plätze und erreichten Klient:innen und finanzielle Förderung 2021

Mittelvergabe nach Maßnahmenart U25Anzahl MaßnahmenPlätze PLANKlient:innenkommunale Förderung in EuroGesamt-förderung in Euro
IST Vorbereitung Hauptschulabschluss9284362793.247
€993.960
€ Ausbildungsvorbereitung259591.1701.257.854 €2.679.367 €
Ausbildung141481501.260.166 €1.894.472 €
Ausbildungsbegleitung194677011.429.553 €2.117.869 €
Tagesstruktur1193585.000
€85.000
€ Allgemeinbildung5157205345.506
€434.106
€ Sonstige Förderung1221.438
€65.336
€ Sonstige Förderung Sachkostenausgleich642.962
€642.962
€
  1. Summe Maßnahmen | 75 | 2.034 | 2.623 | 5.835.726 € | 8.913.071 €
2. Summe Beratung141.8201.7861.781.753 €1.781.753 €
Gesamt inkl. Landesmittel AQB893.8544.4097.617.479 €10.694.824 €

[1] Angebote für z.B. für Fachkräfte, daher keine Aufnahme in Auswertung

Quelle: Jugend- und Sozialamt 51.1

Zielgruppe U25

Im Berichtsjahr wurden insgesamt 4.409 junge Menschen mit den Maßnahmen der Jugendberufshilfe erreicht und in ihrem Berufseinstiegsprozess unterstützt. Wenige Projekte wurden aus verschiedenen Gründen nicht im Fördercontrolling ausgewertet (z.B. Zielgruppe Eltern oder Fachkräfte). Daher können die im Fördercontrolling ausgewerteten Maßnahmenplätze (3.854) von der Tabelle im Anhang mit allen Maßnahmen abweichen (4.803).

Die Auswertung der folgenden Zahlen bezieht sich auf 4.409 Teilnehmende bei 3.854 zur Verfügung stehenden Plätzen. Eine Mehrfachbesetzung der Plätze war möglich.

Abbildung 1 : Alle Teilnehmende nach Altersgruppen (in %)

*) Differenz zur Gesamtsumme (222 Personen) sind ältere Personen, die über Stadtteilprojekte erreicht wurden.

Quelle: Jugend- und Sozialamt 51.1

Die größte Teilgruppe war im Alter unter 25 Jahren (80%). Insbesondere durch Stadtteilprojekte und aufsuchende Beratung wurde die Altersgruppe über 25-40 Jahre (20%) erreicht.

Das Geschlechterverhältnis war ausgeglichen.

Über achtzig Prozent der Teilnehmenden haben Migrationshintergrund. Fast ein Viertel von ihnen hatte Fluchterfahrung. Knapp ein Drittel bezog Leistungen nach dem SGB II.

Abbildung 2: Alle Teilnehmende nach Migrationshintergrund (in %)

Quelle: Jugend- und Sozialamt 51.1

Die Anliegen der Teilnehmenden waren breit gefächert.

Die Hauptthemen stellten Ausbildungs-/Arbeitssuche (78%), Sprache und Schulabschluss (34%) sowie das Erlangen oder Stabilisieren einer Tagesstruktur (22%) dar. Die Anliegen Gesundheit (14%), Finanzen (15%), Wohnen (10%) und Familie (10%) [8] . Hier kommt der ganzheitliche Ansatz der Jugendsozialarbeit zum Tragen.

Abbildung 3: Nur Aktionsfeld Schulabschluss nach Altersgruppen (in %)

Quelle: Jugend- und Sozialamt 51.1

Die Klientel der Projekte des Aktionsfeldes Schulabschluss wies eine veränderte Altersstruktur auf: 40% der Teilnehmenden im Aktionsfeld waren jünger als 18 Jahre. (Im Vergleich dazu gehörten in allen FRAP-Projekten zusammengenommen nur 26% der Teilnehmenden dieser Altersgruppe an).

Dies zeigt einen besonderen Bedarf an alternativen Beschulungsmaßnahmen für Schulmüde und junge Menschen ohne Schulabschluss.

2021 wurden insgesamt 150 Auszubildende in vierzehn außerbetrieblichen Maßnahmen ausgebildet. Der Frauenanteil hat sich im Vergleich zum Vorjahr nochmals erhöht (von 64% auf 67%).

64% der Teilnehmenden hatten Migrationshintergrund. Davon hatten 18% der Auszubildenden Fluchterfahrung.

Abbildung 4: Aktionsfeld Auszubildende nach Geschlecht (in %)

Quelle: Jugend- und Sozialamt 51.1

Die Maßnahmen der Ausbildungsbegleitung stellen einen immer wichtiger werdenden Unterstützungsfaktor zum Gelingen einer betrieblichen Ausbildung dar.

Mehr als 700 junge Menschen aus Frankfurt am Main konnten von der Betreuung durch engagierte Bildungsträger profitieren. Hier lag der Anteil der weiblichen Teilnehmenden bei 56%. Eine Migrationsgeschichte hatten 86% der Teilnehmenden, wobei 23% einen Fluchthintergrund hatten.

Erfolge

Knapp die Hälfte der Ratsuchenden in den Beratungsprojekten haben 2021 ihre Beratung abgeschlossen. 65% haben eine Anschlussperspektive erhalten. Lediglich 10% haben ihre Beratung nicht fortgeführt. Die anvisierte Zahl an zu beratenden Personen konnte nicht erreicht werden. Die Auslastung der Beratungsstellen war jedoch gleichbleibend hoch. Dies lag daran, dass die Menschen unter pandemischen Bedingungen intensiver und über einen längeren Zeitraum beraten werden mussten.

Trotz der vergleichsweise schwierigen Pandemievoraussetzungen verbesserte sich die Einmündungsquote in den Ausbildungsvorbereitungsmaßnahmen erfreulicherweise um 11%-Punkte: 69% der Teilnehmenden hatten eine erfolgreiche Anschlussperspektive. In den Hauptschulmaßnahmen erreichten 42% (ca. 100 Personen) der Teilnehmenden den Hauptschulabschluss und 80% der Absolvent:innen haben eine Anschlussperspektive genutzt.

44 Auszubildende haben ihre Ausbildung in 2021 beendet. Von diesen bestanden 24 (55%) die Abschlussprüfung. 22 der Absolvent:innen haben im Anschluss eine Arbeitsstelle erhalten (92%) oder besuchen eine weiterführende Schule oder Maßnahme.

61% der Teilnehmenden der Maßnahmen der Ausbildungsbegleitung (428 Personen) haben 2021 die Maßnahme beendet. 88% dieser jungen Menschen schlossen die Ausbildung erfolgreich ab oder führten ihre Ausbildung erfolgreich weiter, 61% nahmen im Anschluss an ihre Ausbildung eine sozialversicherungspflichtige Arbeit auf.

Erfahrungen in der Corona Pandemie bei der Personengruppe U25

Die grundsätzliche Ausrichtung der Förderstruktur für Maßnahmen der Jugendberufshilfe wurde 2021 beibehalten. Die Träger verstanden es, stets schnell und flexibel auf die neuesten pandemiebedingten rechtlichen Vorgaben und Hygienestandards zu reagieren ohne die individuellen Bedarfe ihrer Teilnehmenden aus den Augen zu verlieren.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass ausschließlich digitale Angebote einen Großteil der Jugendlichen mit besonderen Förderbedarfen nur schlecht erreichen. Sobald es unter Einhaltung der Corona-Regelungen möglich war, wurden die Angebote wieder in Präsenz durchgeführt.

Die Konzepte werden kontinuierlich angepasst. Darüber hinaus gab es im Jahr 2021 folgende Neuerungen: Dem gestiegenen sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf, der sich bereits 2020 abgezeichnet hatte, wurde im Berichtsjahr durch die Aufstockung der sozialpädagogischen Stundenanteile in zwei Projekten nachgekommen: Bei der "Patenschaft für Ausbildung im Gallus" (eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Jugendliche und junge Erwachsene), sowie im Ausbildungsprojekt "Schreinerei" des Evangelischen Vereins für Jugendsozialarbeit.

Pilotiert wurde ein modulares Angebot zur Erweiterung der (digitalen) Medienkompetenzen von Fachkräften im Kontext der Jugendberufshilfe ("Jugend:Beruf:Digital"). Ziel ist es, digitale Beratungskompetenzen zu etablieren und eine trägerübergreifend nutzbare Handreichung zum Thema "Beratungsprozesse im digitalen Setting" zu entwickeln.

Für junge Erwachsene mit Fluchterfahrung, die während der Lockdowns ihre prekären Beschäftigungsverhältnisse verloren, wurde z. B. ein Alphabetisierungsprojekt mit sozialpädagogischer Begleitung umgesetzt. So konnten sie die Zeit der (unfreiwilligen) Arbeitslosigkeit nutzen, sich weiter zu qualifizieren.

Teil 4

Kommunale Beschäftigungsförderung für Menschen über 25 Jahren (Ü25)

Der Frankfurter Arbeitsmarkt entwickelte sich im Verlauf des Jahres 2021 wesentlich besser als von den meisten Expert:innen während der Pandemie prognostiziert. Die Zahl der Kurzarbeitenden ging deutlich zurück und die Branchen, die 2020 noch viele Mitarbeitende entlassen haben, suchten nun verstärkt wieder nach Arbeitskräften.

Insbesondere das Gastgewerbe verzeichnete einen eklatanten Arbeitskräftebedarf. Beschäftigte, die zunächst vorrübergehend in andere Branchen (insbesondere Lebensmitteleinzelhandel) wechselten, kehrten nach Ende der Krise nicht mehr in das Gastgewerbe zurück. Sie blieben in Arbeitsstellen, die ihnen augenscheinlich bessere Arbeitsbedingungen, wie auch gesichertere Einkommensverhältnisse boten.

Langzeitarbeitslose konnten von dem sich erholenden Arbeitsmarkt nicht in gleicher Weise profitieren. Es zeigte sich wieder deutlich, dass es ohne Berufsabschluss generell schwierig ist, eine auskömmliche Arbeitsstelle zu finden. Zudem ist es für Menschen, die länger arbeitssuchend sind, ohnehin schwieriger eine neue Anstellung zu finden. Für diese Menschen ist eine individuelle Beratung und Begleitung notwendig um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Es bleibt eine wichtige Strategie des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms, die Nachqualifizierung zu fördern, Wege zu einem Berufsabschluss aufzuzeigen und die Menschen auf diesem Weg zu begleiten und zu fördern.

Ein maßgeblicher Aspekt ist, die Schlüsselkompetenz "Sprache" zu fördern. Diese ist für einen erfolgreichen Berufsabschluss essenziell.

Sprachliche Bildung ist unauflöslich verknüpft mit allen Formen des (beruflichen) Lernens. Mit der Fachstelle für berufsintegriertes Sprachlernen (FaberiS) bietet die FRAP Agentur gGmbH seit 2015 ein Kompetenzzentrum für die Gestaltung von Sprach-Lernprozessen in und für Arbeit und Beruf an.

Mit dem berufspädagogisch ausgerichteten, qualitätsgesicherten Verfahren lässt sich die Sprachbildung in Qualifizierung und Ausbildung integrieren. Seit Herbst 2020 begleitet FaberiS die Träger des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms Ü25 bei der qualitätsgesicherten Implementierung der Sprachbildung als selbstverständliches und durchgängiges Element in den Maßnahmen.

Im Berichtsjahr wurde mit sieben Trägern der Prozessablauf für die Qualitätsentwicklung abgestimmt und eingeplant. Zwei Träger haben den Qualitätsentwicklungsprozess 2021 bereits einmal durchlaufen. Bis zum Herbst 2023 ist die schrittweise Einführung eines Qualitätssiegels geplant. Das Antragsverfahren befindet sich in der Entwicklung.

Das Beratungs- und Lernzentrum war, bis auf eine kurze Schließungsphase Anfang 2021, durchgängig für persönliche Vorsprachen geöffnet. Knapp 700 Kund:innen haben eine Beratung in Anspruch genommen (61% weiblich, 39% männlich). Die Auswirkungen des Pandemiegeschehens auf den Arbeitsmarkt zeigten sich im zweiten Jahr in Folge in anhaltenden Veränderungen beim Kundenzugang des Beratungszentrums. Der Anteil von Kund:innen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung stieg erneut gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr 35%. Leicht gestiegen ist auch der Anteil von Kund:innen mit einem in Deutschland anerkannten Berufsabschluss. Die Meisten hatten jedoch keinen bzw. keinen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss (74%).

Die von der FRAP Agentur geförderten Träger fanden auch in den Lockdownzeiten des Jahres 2021 Möglichkeiten, die von ihnen betreuten Menschen trotz Kontakteinschränkungen zu beraten, zu qualifizieren und ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Die FRAP Agentur konnte 2021 Zuwendungen aus dem Frankfurter Arbeitsmarktprogramm sowie aus Landesmitteln in Höhe von knapp 8,7 Mio. € an über 20 Bildungsträger für 61 verschiedene Projekte zur Teilhabe, Qualifizierung und Kompetenzförderung vergeben.

Abbildung 5: Darstellung der Maßnahmen 2021

Quelle: FRAP Agentur

Finanziert wurden etwas mehr als 1.100 Qualifizierungs- und Beschäftigungsplätze mit über 1.500 Teilnehmenden. Knapp 2.300 Kund:innen wurden beraten und gefördert.

Abbildung 6: Erreichte Teilnehmende in den Maßnahmen

Quelle: FRAP Agentur

Inhaltliche Schwerpunkte aller Maßnahmen waren weiterhin digitales Lernen, berufliche Nachqualifizierung, berufsbegleitende und berufsintegrierte Sprachförderung, Beratungsleistungen insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen der Pandemie sowie spezielle Projekte für Frauen und Suchtkranke.

Beratungsmaßnahmen

Abbildung 7: Teilnehmende in Beratungsmaßnahmen

Quelle: FRAP Agentur

Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen

Die teilweise sinkende Zahl an Teilnehmenden in Maßnahmen zur Beschäftigung und Qualifizierung ist vorranging auf pandemiebedingte Schwierigkeiten bei der Akquise von Teilnehmenden zurückzuführen. Da die Einrichtungen vielfach geschlossen waren, gab es weniger Möglichkeiten mit potenziellen Teilnehmenden Kontakte zu knüpfen. Zudem mussten Kursgruppen bei Präsenzangeboten unter Berücksichtigung von Abstands- und Hygienemaßnahmen geteilt werden, sodass nicht alle Plätze besetzt werden konnten. Demgegenüber wurden Beratungsmaßnahmen in etwa dem gleichen Maße wie in 2020, jedoch mit einer deutlichen Steigerung gegenüber 2019 in Anspruch genommen.

Abbildung 8: Teilnehmende in Beschäftigungs-/Qualifizierungsmaßnahmen

Quelle: FRAP Agentur

Teil 5

Ausblick auf 2022

Grundsätzlich erleben die Projekte eine langsame, aber wahrnehmbare "Rückkehr ins Leben". Die Nachfrage nach Beratung und Begleitung sowie Orientierung und Nachqualifizierung ist stetig vorhanden und steigend.

In 2022 werden einige Maßnahmen für junge Menschen im Übergang in Ausbildung und Arbeit ergriffen: Zunächst werden in den Maßnahmen zur Vorbereitung auf den externen Schulabschluss Plätze erhöht, um auf die "Verlierer:innen der Home Schooling Monate" vorbereitet zu sein (+10 Plätze). Zudem werden Plätze (+23) in der Ausbildungsbegleitung erhöht, um dem individuellen Mehrbedarf in der Ausbildung zu begegnen.

Im Juli 2022 startet ein Pilotprojekt zur Nachbetreuung der Absolvent:innen der geförderten Ausbildung, um die Schwelle in den Arbeitsmarkt erfolgreich zu begleiten (Workfit). Die Qualitätsentwicklung in den Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) ist ein zentrales Thema der Kommunalen Beschäftigungsförderung.

Es ist geplant, zum Herbst 2022 eine neue Pilotmaßnahme zur Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss - kombiniert mit Deutschförderung und Praxisangeboten in sozialen Berufsfeldern (Erziehung, Rettungsassistenz, Pflege) - zu beginnen.

Die digitalen Veränderungen der letzten zwei Jahre greifen langsam aber nachhaltig: Die Ausstattung ist ausreichend und aktuell, die Medienkompetenz, sowohl der Teilnehmenden als auch der Beschäftigten, hat sich verbessert (Standard sind z.B. Tablets im Unterricht oder auch als Leihgabe für die Teilnehmer:innen). Dennoch ist erkennbar, dass die Medienkompetenz noch nicht bei allen jungen Menschen ausreicht. Daher werden medienpädagogische Konzepte in den Projekten erarbeitet.

Auch für Erwachsene besteht weiterer Unterstützungsbedarf hinsichtlich digitaler Lernangebote. Menschen in prekären finanziellen Verhältnissen haben sehr häufig keinen Zugang zu digitalen Lernmitteln (Tablets, Notebooks) und entsprechenden Lernangeboten (Lernplattformen, Videos usw.). Beengte Wohnverhältnisse sind zudem häufig nicht geeignet, in Ruhe und konzentriert zu lernen.

Mit dem geplanten "Lern-Netz Frankfurt" werden Lernorte für Erwachsene bei verschiedenen Frankfurter Bildungsträgern an elf verschiedenen Standorten im Stadtgebiet zur Verfügung gestellt. Das Angebot nutzt bereits vorhandene Räume der Bildungsträger, die außerhalb der durch sie selbst benötigten Zeiten, z.B. in den frühen Abendstunden, für Frankfurter Bürger:innen zum eigenständigen beruflichen Lernen geöffnet werden. Die Eröffnung des "Lern-Netz Frankfurt" ist zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2022 geplant.

Neue Zielgruppe für unsere Maßnahmen sind im Jahr 2022 die geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Es wird eine Beratungsstelle zur Orientierung auf dem Frankfurter Bildungs- und Arbeitsmarkt für jüngere Geflüchtete aus der Ukraine bei der gjb installiert. Für Erwachsene steht das Beratungsangebot des Beratungs- und Lernzentrums der FRAP Agentur zur Verfügung.

Die bestehenden Projekte erweitern ihre Angebote für die neue Zielgruppe. Zunächst liegt der Fokus der Ukrainer:innen auf dem Erlernen der deutschen Sprache. Eine starke Nachfrage für die Maßnahmen der Beschäftigungsförderung wird für 2022 noch nicht erwartet.

Teil 6

Beiträge Frauenreferat, Stadtschulamt und Wirtschaftsförderung

Frauenreferat

Beratung und berufliche Qualifizierung von Mädchen und Frauen

Noch immer sind Frauen von Benachteiligungen am Arbeitsmarkt betroffen: Sie haben seltener Führungspositionen inne, sind häufiger teilzeitbeschäftigt, um Fürsorgearbeit zu übernehmen, arbeiten häufiger in Berufen mit weniger Ansehen und schlechter Entlohnung. Frauen mit Migrationsbiografie sind besonders betroffen. Hinzu kommt, dass sich die bestehenden sozialen Ungleichheiten durch die "Corona-Krise" verstärken: Frauen haben noch mehr unbezahlte Sorgearbeit übernommen und der Ausfall von Kinderbetreuungszeiten hat Mütter erheblich belastet, insbesondere Alleinerziehende.

Umso wichtiger war es auch im zweiten Jahr der Pandemie, dass arbeitsmarktpolitische Strategien und Maßnahmen der Beschäftigungsförderung auf eine geschlechtergerechte Teilhabe am Arbeitsmarkt und auf faire, existenzsichernde Erwerbschancen ausgerichtet sind. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit den Ressourcen des Frauenreferats alleine können nicht alle Bedarfe versorgt werden.

Das Frauenreferat fördert seit seiner Gründung Angebote und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Frauen. Zielgruppen sind Wiedereinsteigerinnen aus der Familienphase, (langzeit-)arbeitslose Frauen, Mädchen und junge Frauen mit schwierigen Ausgangsbedingungen für eine Berufsausbildung oder Erwerbstätigkeit, aber auch gut ausgebildete Frauen, die keine adäquate Beschäftigung erhalten. Unter den verschiedenen Gruppen befinden sich viele Zugewanderte und alleinerziehende Mütter. Alle geförderten Angebote gewährleisten einen ganzheitlichen Ansatz: Sie berücksichtigen die Lebenslagen und "Lebensgeschichten" der Teilnehmerinnen. Zusätzlich zum "reinen Lernstoff" wird Regel- und Prinzipienwissen vermittelt. Bei Bedarf wird mit Beratung und Hilfestellungen unterstützt. Ziel ist es, dass Frauen und Mädchen ihr Potenzial für ihre berufliche Entwicklung entfalten können. Ein ganzheitlicher Ansatz sowie eine verlässliche Kinderbetreuung während der Kursbesuche helfen, dass Qualifizierungsmaßnahmen erfolgreich beendet werden und beispielsweise Wiedereinstiege in den Beruf oder auch der Aufstieg gelingen können.

Durch das Frauenreferat geförderte Träger und Projekte

Die institutionelle Förderung betrug 2021 für kontinuierliche Angebote für Frauen im Bereich Qualifizierung und Arbeit 667.200,00 Euro. Weitere 48.050,00 Euro wurden für innovative oder zeitlich befristete Angebote der Träger bezuschusst. Die Gesamtfördersumme beträgt 715.250,00 Euro.

Ein Teil der kommunalen Zuschüsse wurde als Ko-Finanzierung für Angebote im Rahmen von Landesprogrammen eingesetzt. Hierdurch konnten zusätzliche ESF-Mittel in Höhe von 235.000,00 Euro akquiriert werden. Die kommunale Förderung schafft oftmals erst die Voraussetzung, dass weitere Arbeitsmarktangebote, beispielsweise in Kooperation mit der Arbeitsagentur und dem Jobcenter umgesetzt werden können.

Trotz der Coronakrise mit Lockdown und Kontaktbeschränkungen konnten alle Maßnahmen weiterhin vorgehalten werden. Dies war durch die kommunal weiterhin gute finanzielle Absicherung der Träger möglich und durch deren Kreativität und Flexibilität, mit der sie rasch neue Angebotsformate entwickelten (z. B. Walk and Talk Beratungen, online und hybrid Unterricht oder auch Angebote zu Abendstunden, wenn Kinder schlafen).

Mit den Fördermitteln des Frauenreferats konnten insgesamt 2758 Teilnehmer:innen erreicht werden, darunter 910 Teilnehmer:innen mit Migrationsbiografie. An Angeboten von "jumpp Frauenbetriebe e.V." haben auch 134 Männer teilgenommen. Es handelt sich dabei um Angebote, die über Landesmittel ko-finanziert bzw. von der Wirtschaftsförderung übernommen wurden.

Stadtschulamt

Das Stadtschulamt fördert in bewährter Form Schülerinnen und Schüler mit Angeboten und Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Ausbildungsvorbereitung, sowie der Prävention und Intervention bei Gefahr des Abbruchs der Ausbildung.

In den allgemeinbildenden Schulen werden die Programme zur Kompetenzerfassung und Kompetenzentwicklung zur beruflichen Orientierung umgesetzt. Das Programm "Praxisorientierte Hauptschule" ergänzt an drei Standorten bestehende Angebote im Bereich individuelle Förderung der Ausbildungsreife durch Praxisangebote in Lernwerkstätten.

Im Rahmen des Frankfurter Ausbildungsprojekts werden Schüler:innen, die eine betriebliche Ausbildung anstreben, bei der Berufswahl und bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz unterstützt.

In allen 16 beruflichen Schulen werden die Programme "Berufswegeplanung" und "Sozialpädagogische Förderung" beauftragt und fachlich begleitet. Das Programm "Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule"(QuaBB), trägt darüber hinaus dazu bei, drohende Ausbildungsabbrüche abzuwenden.

(Übersicht Tabelle im Anhang).

Beschäftigungsförderung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH

Frankfurter Gründerzentrum (FGZ)

Das Projekt "Frankfurter Gründerzentrum" besteht aus zwei Komponenten: Die erste Komponente ist die Büroraumvermietung und Gebäudebewirtschaftung durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH

Die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH bewirtschaftet als Pächterin und Vermieterin das Frankfurter Gründerzentrum. Im Jahr 2021 betrugen die Ausgaben hierfür 382.234,87 € (2020 = 388.444,42 €). Es werden 38 Büroräume und 10 Workstations (Schreibtischarbeitsplätze) zu günstigen Konditionen an Gründer und junge Unternehmen vermietet. Dem standen Miet- und Nebenkosteneinnahmen von 137.738,52 € gegenüber (2020: 128.513,56 €).

Die verbleibenden 244.496,35 € sind erstens, nicht an die Mieter weitergegebene sonstige Gebäudekosten wie bspw. Reparatur, Instandhaltung und Leerstand in Höhe von 85.466,01 € und zweitens der Mietwert der Räume, welche die Wirtschaftsförderung der Kompass gGmbH für Ihre Beratungs-, Schulungs- und Projektarbeit zur Verfügung stellt (159.030,34 €).

Wegen der Corona-Krise konnte die Wirtschaftsförderung im Jahr 2021 - wie schon im Jahr zuvor - leider keine der sonst im FGZ regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen und Workshops für die Gründerszene anbieten. Viele Angebote konnten jedoch per Videokonferenzen aufrechterhalten werden.

Die zweite Komponente betrifft Maßnahmen der Kompass gGmbH: Informations-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote für Gründungsinteressierte und junge Unternehmen.

Die Kompass gGmbH ist seit 2017 zu 100 % Tochtergesellschaft der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH. Aufgaben der gGmbH sind die Qualifizierung und Beratung für Existenzgründer und junge Unternehmen, spezielle Angebote zur Krisenintervention, Beratung für internationale Start-ups sowie seit Januar 2016 für Geflüchtete. 2021 wurden in der Kompass gGmbH 792 (2020 = 676) Personen beraten und trotz Corona starteten 78 (93) erfolgreich in die Selbständigkeit.

Die Kompass gGmbH ist seit 2008 Leitstelle im Förderprojekt der Stadt Frankfurt am Main für Gründer:innen mit Migrationshintergrund. Das Projekt "ISU International Start-Ups" wurde im Jahr 2021 mit 52.500 € durch die Wirtschaftsförderung finanziert.

Das Projekt "Gründerwerkstatt - Flüchtlinge unternehmen etwas" bietet Geflüchteten oder Personen mit Fluchterfahrung, die bereits über Berufserfahrung verfügen oder in ihrem Heimatland selbständig waren, die Möglichkeit eines beruflichen Neustarts in Frankfurt am Main. Bei erfolgreicher Umsetzung der Geschäftsidee schaffen sich Geflüchtete ihren eigenen Arbeitsplatz. Diese potenziellen Gründer:innen werden ebenfalls kostenlos beraten. Das Projekt bietet bundesweit einmalig die Möglichkeit, dass die Gründer:innen eine mehrmonatige Markterprobungsphase in voll ausgestatteten Büros im Frankfurter Gründerzentrum absolvieren können. Kombiniert wird dies mit Fachseminaren zur Vorbereitung auf die Existenzgründung und die Begleitung durch die Kompass Coaches, sich ausreichend auf ihren Start vorbereiten können. Das Projekt wurde 2021 mit 104.400 € durch das Frankfurter Arbeitsmarktprogramms FRAP, vgl. "Ü25 - Beratung mit Fördermodulen" sowie 22.500 € durch die Wirtschaftsförderung finanziert.

Das Projekt "Kompass Mix" wird gefördert im Rahmen des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms FRAP durch das Sozialdezernat (vgl. "Ü25 - Beratung mit Fördermodulen"). Kernstück ist eine viermonatige Markterprobungsphase in voll ausgestatteten Büros im Frankfurter Gründerzentrum, kombiniert mit Fachseminaren zur Vorbereitung auf die Existenzgründung und die Begleitung durch die Kompass Coaches. Das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm FRAP finanzierte das Projekt in 2021 mit 177.400 €.

Die Gründer:innen warteten und verschoben ihren Start oder sie starteten oft erstmal im Nebenerwerb. Hier offenbarte sich der Strukturwandel, der durch die Covid-19-Krise angestoßen wurde. Während Betriebe entließen oder Mitarbeiter in Kurzarbeit sendeten, begannen einige Mutige, Neues zu wagen. Natürlich handelten viele Gründer:innen aus der Not heraus: Die Selbstständigkeit ist in dieser Situation ein möglicher Ausweg. Gemeinsam mit der FRAP Agentur startete Kompass im Jahr 2021 eine erfolgreiche Workshop Reihe "Start Smart" - Durchstarten im Nebenerwerb, insbesondere für Personen im Kurzarbeitergeldbezug. Kompass blieb geöffnet, für den persönlichen Austausch, Kontakt und Beratung. Insbesondere war dies für diejenigen wichtig, die besonderes zurückgeworfenen worden sind: Geflüchtete, Arbeitslose, Personen in Kurzarbeit und Personen, die Corona Grundsicherungen für Selbständige beantragen mussten.

Das Projekt #gemeinsamdeins, das Kriseninterventionsprogramm für Freiberufler:innen und Kleinstunternehmen hat in 2021 183 Kleinunternehmer:innen, Selbständige und Freiberufler:innen Kompass Frankfurt mit individuellen Beratungen, Seminaren und direkten Zugang zu finanziellen Hilfen durch die ersten Monate der Krise erfolgreich begleitet - mit der Unterstützung von der Wirtschaftsförderung Frankfurt und J.P. Morgan Chase Foundation. Es zeigt, dass Kompass auch in schwierigen Zeiten ein hervorragender Begleiter und Navigationsberater ist. Das Projekt wurde mit 207.524 € durch J.P. Morgan Chase Foundation im Jahr 2021 finanziert und bis Ende September 2023 verlängert.

Insgesamt finanzierte die Wirtschaftsförderung Projekte mit 319.496 €, dazu kamen Stiftungsgelder in Höhe von 207.524 € (Summe 527.020 €) und Gelder der FRAP Agentur, die bereits in deren Budget eingeflossen sind.

(Übersicht Tabelle im Anhang).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Januar 2024 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 471 zurück — STVV-Antrag von SPD, beschlossen am 28. November 2012. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 24 · 15.02.2024
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 39 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 24 · 19.02.2024
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 39 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 24 · 20.02.2024
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 39 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis)

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