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Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 20.12.2013, B 590

Betreff: Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2013, § 2691 - NR 296/12 CDU; GRÜNEN; NR 471/12 SPD; NR 472/12 SPD, l. B 473/12 - Bericht zur Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung Inhalt:

  1. Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Jahr 2012 / Auswirkungen von Hartz IV auf den Arbeitsmarkt
  2. Fördermaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main 2.1 Beschäftigungsförderung durch das Jugend- und Sozialamt / Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) 2.1.1 Beschäftigungsförderung für Jugendliche und junge Erwachsene 2.1.1.1 Jugendjobcenter Frankfurt 2.1.1.2 Kommunal finanzierte Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene 2.1.2 Maßnahmen der Beschäftigungsförderung für Erwachsene 2.1.2.1 Kommunal finanzierte Angebote für Personen über 25 Jahre 2.2 Beschäftigungsförderung des Frauenreferats 2.3 Angebote des Stadtschulamtes zur vertieften beruflichen Orientierung an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen 2.4 Beschäftigungsförderung der städtischen Wirtschaftsförderung
  3. Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und von Grundsicherung (SGB X II) in Frankfurt am Main Vorbemerkung: Der hier vorliegende "Bericht zur Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung" fasst verschiedene Themen zusammen, über die bislang getrennt berichtet wurde. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2012 (§ 1746). Demnach sollen die Teilberichte - Bericht zur kommunalen Beschäftigungsförderung Beschluss der Stv.-V. vom 16.11.1995, § 5245 Beschluss der Stv.-V. vom 22.02.1996, § 5717 - Vergleichbarkeit der Zahlen herstellen Beschluss der Stv.-V. vom 17.11.2005, § 10299 Beschluss der Stv.-V. vom 13.07.2006, § 570 - Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter Arbeitsmarkt Beschluss der Stv.-V. vom 17.03.2005, § 8925 Beschluss der Stv.-V. vom 29.05.2008, § 4032 und - Bericht über die aktuelle Wohnsituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und von Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellen Beschluss der Stv.-V. vom 29.03.2007; § 1690 in einem Bericht zusammengefasst werden. In Umsetzung des Beschlusses der STVV vom 31.1.2013, §2691, hat der Magistrat beginnend mit dem Jahr 2013 das für das Fachcontrolling grundlegende Berichtswesen verändert, so dass ab den kommenden Berichtsjahren vollumfänglich Angaben zur Zielsetzung der Projekte, zur Zielerreichung und zur erfolgreichen Beendigung bzw. den Abbrüchen möglich sein werden. Angaben zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse finden sich in Kapitel 2.1.2.1.
  4. Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Jahr 2012 / Auswirkungen von Hartz IV auf den Arbeitsmarkt Die Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt war auch im Jahr 2012 nach wie vor recht stabil, allerdings verlief die Entwicklung nicht so positiv wie im Vorjahr. Während von Dezember 2010 bis Dezember 2011 die Zahl der registrierten Arbeitslosen um 5,9 % zurückging, stieg sie von Dezember 2011 bis Dezember 2012 um 4,9 % oder 1.172 Personen auf 25.
  5. Die Arbeitslosenquote (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen) stieg von Dezember 2011 bis Dezember 2012 von 7,0% auf 7,2 %. Die Arbeitslosenquote der Ausländerinnen und Ausländer lag um 4,7 Prozentpunkte und die der Männer um 0,4 Prozentpunkte über der allgemeinen Arbeitslosenquote von 7,2 %. Die Arbeitslosenquote der Frauen war 0,5 Prozentpunkte und die der unter 25-Jährigen Jahre 1,1 Prozentpunkte niedriger als die durchschnittliche Arbeitslosenquote. Von den Arbeitslosen des Dezembers 2012 gehörten 18.359 oder 73,3 % dem Rechtskreis SGB II an und bezogen Arbeitslosengeld II (ALG II) und 6.676 dem Rechtskreis SGB III, von denen fast alle Arbeitslosengeld bekamen. Am auffälligsten war der Anstieg der Zahl der Arbeitslosen bei den Arbeitslosen des Rechtskreises SGB III (+15,4 %), den über 54-Jährigen (+7,2 %), den ausländischen Arbeitslosen (+7,2 %) und den männlichen Arbeitslosen (+5,4 %). Demgegenüber sank die Zahl der unter 25-jährigen Arbeitslosen leicht um 1,6 %. Die Bundesagentur für Arbeit weist in ihrer Statistik für Dezember 2012 neben den Arbeitslosen, die den Kriterien der Arbeitslosigkeit nach § 16 SGB III genügen, weitere 11.336 Unterbeschäftigte aus. Zu den Unterbeschäftigten zählen Personen, "die im weiteren Sinne arbeitslos sind" (insgesamt 3.828 Personen, darunter 3.342 in "Aktivierung und beruflicher Eingliederung"), Personen, "die nahe am Arbeitslosenstatus sind" (insgesamt 4.576 Personen, darunter 468 in Arbeitsgelegenheiten und 647 kurzfristig Arbeitsunfähige) und Personen, "die fern vom Arbeitslosenstatus sind, in Maßnahmen, die gesamtwirtschaftlich entlasten" (insgesamt 2.932 Personen, darunter 2.695 in Altersteilzeit). Insgesamt waren im Dezember 2012 10,2 % der Frankfurter Erwerbspersonen arbeitslos (7,2 %) oder im oben beschriebenen Sinne unterbeschäftigt (3,0 %). Arbeitslose im Dezember 2012 und Veränderung gegenüber Dezember 2011 nach verschiedenen Merkmalen in Frankfurt am Main absolut und in % Merkmal Bestand im Dezember 2012 Veränderung gegenüber Dezember 2011 absolut in % insgesamt 25.035 +1.172 +4,9 Männer 13.990 +716 +5,4 Frauen 11.045 +456 +4,3 15 bis unter 25 Jahren 1.824 -30 -1,6 darunter: unter 20 Jahren 370 -22 -5,6 50 Jahre und älter 6.921 +411 +6,3 darunter: 55 Jahre und älter 4.143 +277 +7,2 Langzeitarbeitslose 8.738 +355 +4,2 Schwerbehinderte 1.589 +2 +0,1 Ausländer(-innen) 10.260 +693 +7,2 Arbeitslose SGB II 18.359 +283 +1,6 darunter: Frauen 8.098 +127 +1,6 Arbeitslose SGB III 6.676 +889 + 15,4 darunter: Frauen 2.947 +329 +12,6 Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Arbeitsmarkt in Zahlen. Berichtsmonat Dezember
  6. Arbeitsmarktreport für Kreise und kreisfreie Städte. Frankfurt am Main, Stadt. Dezember 2012 Während die Zahl der Arbeitslosen von Dezember 2011 bis Dezember 2012 um 4,9 % oder 1.172 Personen auf 25.035 anstieg, wuchs die Zahl der in Frankfurt am Main sozialversichert Beschäftigten um 9.357 oder 1,7 % auf 514.
  7. D.h., dass der Anstieg der Beschäftigung in Frankfurt am Main nicht mit einem entsprechenden Abbau der Arbeitslosigkeit unter den Frankfurter Arbeitslosen einherging. Vielmehr ist die Arbeitslosigkeit leicht angestiegen, obwohl die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zugenommen hat. Das kann nur so gedeutet werden, dass die neu hinzugekommenen Stellen entweder mit Personen aus der stillen Reserve und/oder mit Personen, die außerhalb von Frankfurt am Main wohnen, besetzt wurden. Auch wenn die Zahl der Arbeitslosen sich im Dezember 2012 im Vergleich zum Dezember 2011 nur leicht erhöht hat, weisen die Arbeitslosen insgesamt eine hohe Fluktuation auf. Im Jahre 2012 gab es in Frankfurt am Main insgesamt 73.053 Zugänge in Arbeitslosigkeit, darunter 23.755 oder 32,5 % aus einer Beschäftigung auf dem Ersten Arbeitsmarkt, 13.719 oder 18,8 % aus einer "sonstigen Ausbildung/Maßnahme" und 17.177 oder 23,5 % aus Arbeitsunfähigkeit. Bei Letzteren handelt es sich um Arbeitslose, die aufgrund einer Krankmeldung vorübergehend nicht vermittelbar waren und deshalb nicht mehr als Arbeitslose, sehr wohl aber als "Unterbeschäftigte" (s.o.) erfasst werden. Hinzukommen 8.538 oder 11,7 % Zugänge aus "fehlender Verfügbarkeit/Mitwirkung". Den 73.053 Zugängen in Arbeitslosigkeit standen 71.912 Abgänge aus Arbeitslosigkeit gegenüber, darunter 16.801 oder 23,4 % Abgänge in eine Beschäftigung auf dem Ersten Arbeitsmarkt, 15.970 oder 22,2 % Abgänge in eine "sonstige Ausbildung/Maßnahme", 18.168 oder 25,3 % Abgänge in Arbeitslosigkeit und 7.866 oder 10,9 % Abgänge wegen "fehlender Verfügbarkeit/Mitwirkung" (für die Angaben in diesem Absatz vgl. Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen. Jahresheft nach Strukturmerkmalen für Bestand und Bewegung. Kreis Frankfurt am Main, Stadt. Berichtsjahr 2012). Von den 25.035 Arbeitslosen des Dezembers 2012 standen 18.359 oder 73,3 % im SGB II-Leistungsbezug, bekamen also Arbeitslosengeld II. Insgesamt gab es zu diesem Zeitpunkt 47.763 erwerbsfähige SGB II-Leistungsempfängerinnen und -empfänger, von denen aber 61,6 % nicht als arbeitslos nach den Kriterien des SGB III galten. Zusammen mit den 21.083 nicht erwerbsfähigen bildeten die erwerbsfähigen Leistungsempfängerinnen und -empfänger im Dezember 2012 36.435 Bedarfsgemeinschaften. Im Dezember 2011 waren es 289 erwerbsfähige und 234 nicht erwerbsfähige Leistungsempfängerinnen und -empfänger und 399 Bedarfsgemeinschaften weniger gewesen. Im Dezember 2012 stockten 1.098 erwerbsfähige Leistungsempfängerinnen oder -empfänger ihr Arbeitslosengeld (SGB III-Leistung) durch Arbeitslosengeld II auf. Das waren 196 Personen oder 21,7 % mehr als im Dezember
  8. Insgesamt lag der Prozentsatz der sog. "Aufstocker" unter den erwerbsfähigen SGB II- Leistungsempfängerinnen und -empfängern im Dezember 2012 bei 2,3 %. Ein Jahr vorher waren es 1,9 %.
  9. Fördermaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main In der kommunalen Beschäftigungsförderung sind verschiedene Dezernate, Ämter und Gesellschaften engagiert. Diese Vielgliedrigkeit geht zum Teil auf gesetzliche Vorgaben zurück, zum Teil aber auch auf politische Entscheidungen in der Kommune. So ist bspw. die Jugendberufshilfe nach § 13 Abs. 2 SGB VIII eine originäre Aufgabe der Stadt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Nach dem Aufgabenverteilungsplan der Stadt nehmen in Frankfurt am Main sowohl das Stadtschulamt als auch das Jugend- und Sozialamt Aufgaben der Jugendberufshilfe wahr. Die Beschäftigungsförderung für Erwachsene ist eine freiwillige Leistung der Kommune. Sie ist stets nachrangig gegenüber den auf diesem Gebiet vorrangig verpflichteten Kostenträgern, nämlich der Bundesagentur für Arbeit sowie dem Jobcenter. Neben dem Stadtschulamt und dem Jugend- und Sozialamt unterstützen das Frauenreferat und die Wirtschaftsförderung Angebote der Beschäftigungsförderung für unterschiedliche Zielgruppen. Die folgende Darstellung stellt die Aktivitäten dieser vier Akteure jeweils für sich dar. 2.1 Beschäftigungsförderung durch das Jugend- und Sozialamt / Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) Die kommunale Beschäftigungsförderung hat in Frankfurt eine lange Tradition. Sie sah und sieht sich in ihrer Ausgestaltung als Ergänzung zur gesetzlichen, vom Bund verantworteten Arbeitsmarktförderung im Bereich des SGB II und SGB III. 2012 wurde das Konzept der Beschäftigungsförderung mit dem Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) neu ausgerichtet (siehe Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 204). Gleichzeitig wurden die zur Verfügung stehenden Mittel in diesem Bereich von 11 auf 16 Millionen Euro erhöht. Hintergrund hierfür ist, dass der Bund durch die Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zum 01.04.2012 allein in Frankfurt das Budget für Eingliederungshilfen für Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, gegenüber 2011 von 46,5 Millionen Euro auf 38,2 Millionen Euro reduziert hat. Der Wegfall dieser Mittel kann nicht durch die Stadt Frankfurt am Main kompensiert werden. Dennoch wird weiterhin die Notwendigkeit gesehen, dass die Stadt Frankfurt ihrem sozialpolitischen Auftrag nachkommt und sich im Bereich der Beschäftigungsförderung weiter engagiert. Mit dem Frankfurter Arbeitsmarktprogramm werden neue Akzente in der kommunalen Beschäftigungsförderung gesetzt. Ein Schwerpunkt der städtischen Förderung liegt in der Aktivierung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen mit erhöhtem Förder- und Unterstützungsbedarf, für die die Maßnahmen des SGB II oder SGB III allein nicht zielführend sind. Die Maßnahmen sind so ausgerichtet, dass sie die Teilhabechancen von Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern am Arbeitsmarkt verbessern, zur Stabilisierung der Wohnquartiere beitragen und den wachsenden Fachkräftebedarf der Wirtschaft berücksichtigen. Bei der Gestaltung der Maßnahmen werden speziell die Berufsfelder berücksichtigt, in denen sich ein Fachkräftemangel abzeichnet und die zugleich im Sinne der Daseinsvorsorge für die Stadt Frankfurt von besonderer Bedeutung sind. Beispiele hierfür sind die Alten- und Krankenpflege sowie die Kinderbetreuung. Darüber hinaus öffnet sich das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm im Sinne der Armutsprävention und mit Blick auf den demographischen Wandel auch für andere Zielgruppen. So werden beispielsweise Bürgerinnen und Bürger mit befristeter Erwerbsminderung Angebote zur Beschäftigung und Qualifizierung unterbreitet, um nach Möglichkeit eine Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. Zur Verbesserung der Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe werden auch dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen Beschäftigungsangebote erhalten. Angesichts des wachsenden Fachkräftebedarfs fördert das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm die Aktivierung noch nicht genutzter Potenziale. Dabei geht es um Bürgerinnen und Bürger, die nicht arbeitslos und zum Teil nicht einmal arbeitssuchend gemeldet sind, die sich jedoch grundsätzlich vorstellen könnten, wieder berufstätig zu werden. Hierzu benötigen sie oftmals nur eine Auffrischung von fachlichen Kenntnissen oder eine berufliche Teilqualifizierung. In manchen Fällen liegen bei dieser Zielgruppe Erfahrungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten vor, an denen Qualifizierungsangebote anknüpfen können. Im Rahmen des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms werden Interessierte auch deshalb beim (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben unterstützt, weil der Erwerb von eigenen auskömmlichen Rentenansprüchen einer Armutsgefährdung im Alter vorbeugt. Zusätzlich zu den kommunalen Mitteln des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms stehen der Stadt im Rahmen des Arbeitsmarkt- und Ausbildungsbudgets Mittel des Landes Hessens und des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Maßnahmen der Beschäftigungsförderung zur Verfügung. Für das Ausbildungsbudget 2012 - 2016 wurde der Stadt Frankfurt am Main 2012 vom Hessischen Sozialministerium (HSM) ein Betrag in Höhe von 1.055.900 Euro bewilligt. Vorrangiges Ziel der Verwendung dieser Landesmittel ist es, benachteiligte junge Menschen mit besonderem Förderbedarf in Ausbildung zu bringen. Zur Finanzierung von Ausbildungen sind in dieser Summe Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2013 bis 2016 enthalten. Entsprechend der Zielvereinbarung mit dem Hessischen Sozialministerium wurden neben Maßnahmen zur Ausbildung auch Maßnahmen zur Ausbildungsvorbereitung ausgewählt. Da die Stadt Frankfurt am Main die Maßnahmen auswählt und abwickelt, sind sie in die in der tabellarischen Übersicht in der Anlage zum Bericht mit aufgenommen worden. Zu einigen dieser Maßnahmen leistet die Stadt eine finanzielle Kofinanzierung. Im Arbeitsmarktbudget wurden der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen des Arbeitsmarktbudgets für das Jahr 2012 Mittel in Höhe von 1.349.600,- Euro bewilligt. Das HSM verfolgt folgende Kernziele: Kompetenzen fördern - Integration plus: Hier sollen Maßnahmen gefördert werden, die eine Verbesserung des Verbleibs in Arbeit, des Zugangs und der Integration von arbeitslosen Frauen und Männern in den ersten Arbeitsmarkt zum Ziel haben. Besonderen Handlungsbedarf sieht das HSM in der Stärkung der Qualifizierung von Fachkräften in den Sozialberufen, der Pflege- und Gesundheitsbranche sowie bei spezifischen Angeboten für erziehende Mütter und Väter. Förderung der sozialen Leistungen zur Eingliederung: Es sollen "individuelle", am Einzelfall orientierte Angebote zur Verbesserung der Eingliederungsleistungen in Ergänzung zu den kommunalen Regelleistungen gefördert werden. Förderung von Aktivierungsstrategien, Organisationentwicklung und interne Weiterbildung: Gefördert werden innovative arbeitsmarktpolitische Konzepte mit dem Ziel, Innovationen zu unterstützen, zu "organisieren" und zu "produzieren". Die mit der Beschäftigungsförderung betrauten Organisationen sollen zum effektiveren Handeln angeleitet werden und ihre Mitarbeiter zielgerichtet weiterbilden, um die Integration in Arbeit zu fördern. Da die Verteilung der Mittel sowie die Auswahl und Abwicklung der zu fördernden Maßnahmen durch die Stadt Frankfurt eigenverantwortlich erfolgt, wurden die Projekte des Arbeitsmarktbudgets in die tabellarische Übersicht in der Anlage zum Bericht mit aufgenommen. Die vom Land bewilligten Mittel wurden nicht in Gänze ausgeschöpft, so dass die Summe der tatsächlich verausgabten Mittel in diesem Bereich differiert. 2.1.1 Beschäftigungsförderung für Jugendliche und junge Erwachsene 2.1.1.1 Jugendjobcenter Frankfurt Im Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Agentur für Arbeit Frankfurt über die Zusammenarbeit im Rahmen einer gemeinsamen Einrichtung (gE) vom November 2010 wurde festgelegt, dass in Frankfurt ein Jugendjobcenter als gemeinsame Anlaufstelle für die Zielgruppe der unter 25jährigen eingerichtet wird. Übergeordnetes Ziel der Kooperation ist, alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Zuständigkeitsbereich der Kooperationspartner beruflich, sozial und gesellschaftlich zu integrieren. Hierzu bieten die beteiligten drei Partner Jobcenter Frankfurt, Agentur für Arbeit Frankfurt und das Jugend- und Sozialamt ihre Beratungs- und Integrationsangebote an einem Standort an. Durch eine enge Zusammenarbeit vor Ort werden lokale Ressourcen gebündelt und bei Bedarf ergänzt. Gleichzeitig werden Doppel- und Schickstrukturen vermieden. Auf der strategischen Ebene ist es Ziel, die Abstimmung der Maßnahmeplanung zwischen den beteiligten Partnern zu verbessern. Das Jugendjobcenter startete am 01.02.2012 am Standort Hainer Weg 44 in Frankfurt-Sachsenhausen zunächst als Pilotprojekt für den Einzugsbereich der Jobcenter Ost und Süd. Jobcenter Frankfurt ist im Pilotprojekt mit den zwei Teams "Persönliche Ansprechpartner" Ost und Süd, mit einem Leistungsteam und einem Team für den Eingangsbereich vertreten. Die Agentur für Arbeit hat eine Mitarbeiterin der Berufsberatung für die Zusammenarbeit im Jugendjobcenter abgestellt, das Jugend- und Sozialamt ist mit dem neu gegründeten Team "Jugendberufshilfe" vertreten, das sich vorrangig um sozial benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene kümmert, für die die Förderangebote des SGB II und des SGB III bisher nicht zielführend waren. Die Zusammenarbeit der drei Partner im Jugendjobcenter hat sich in 2012 gut entwickelt. In Fällen, in denen mehrere Partner gemeinsam einen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen betreuen, erfolgte eine enge Abstimmung in der Vorgehensweise und ein regelmäßiger Austausch. Aus Sicht der kommunalen Jugendberufshilfe wird dabei deutlich, dass eine Vielzahl junger Menschen über erhebliche und vielfältige Vermittlungshemmnisse verfügt. Dies hat zumeist zur Folge, dass ein kurzfristiger Übergang in Ausbildung oder Arbeit nicht gelingt. Vielmehr ist in diesen Fällen eine längerfristige Betreuung und häufig auch die Einbindung weiterer sozialer Dienste notwendig. Eine erste Evaluation der Kooperation im Jugendjobcenter erfolgt Anfang 2013; eine Ausweitung des Pilotprojektes Jugendjobcenter auf das gesamte Stadtgebiet ist für Ende 2013 vorgesehen. 2.1.1.2 Kommunal finanzierte Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene Die Angebote für unter 25-Jährige umfassen Beratungsangebote, die Vorbereitung auf den Schulabschluss, Maßnahmen zur beruflichen Orientierung, zur Ausbildungsvorbereitung und -begleitung sowie betriebliche und außerbetriebliche Ausbildungen. Grundsätzliches Ziel aller Angebote ist es, junge Menschen - abgestimmt auf ihre persönlichen Bedarfe - auf das Berufsleben vorzubereiten und so zu stärken, dass sie auf dem ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt eine Beschäftigungschance haben. Die individuellen Bedarfe der jungen Menschen sind sehr unterschiedlich. Teilweise fehlen Schlüsselkompetenzen, die für die Ausbildungs- und Berufsreife unerlässlich sind. Oftmals ist deshalb eine Unterstützung bei der Bewältigung von Problemen im persönlichen Bereich (z. B. Sucht, Schulden, psychische Auffälligkeiten) erforderlich. In Frankfurt am Main gibt es zahlreiche niedrigschwellige Beratungsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene. Die jungen Menschen erhalten dort Informationen zu Ausbildung, zu beruflicher Orientierung und Lebensplanung. Ein Teil der Beratungsangebote richtet sich speziell an Mädchen und junge Frauen. Die Beratungsstellen für junge Menschen sind im Stadtgebiet verteilt und sind eng mit Schulen, Trägern der Jugendberufshilfe und Trägern der Jugendhilfe vernetzt. Sie unterstützen die jungen Menschen auf dem Weg in Ausbildung, Arbeit, weiterführende Schulen oder Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Kompetenzfeststellung. Die Angebote sind insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Unterstützungs- und Förderbedarf von besonderer Bedeutung. In zahlreichen Fällen ist oftmals ein längerfristiger Beratungsprozess erforderlich, damit ein Einstieg in Ausbildung oder Arbeit gelingen kann. Das digitale Beratungsangebot www.projektberuf.de ergänzt die Angebote der Beratungsstellen und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Das Angebot der insgesamt 18 Beratungsstellen nutzten 1.525 Personen. Der finanzielle Aufwand dafür betrug 1.476.826,85 €. Die Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Schulabschluss bieten jungen Menschen, die eine allgemeinbildende Schule ohne Abschluss verlassen haben, die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nachzuholen. Die einzelnen Angebote sind eng mit Angeboten beruflicher Orientierung verbunden; so sind beispielsweise die schulischen Angebote mit praktischen Elementen gekoppelt. Im Rahmen der Maßnahme werden die Jugendlichen auch bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche unterstützt und im Übergang in die Ausbildungs- bzw. Arbeitswelt begleitet. Einige Angebote sind städtische Kofinanzierungen zum Landes-/ESF-Programm "Qualifizierung und Beschäftigung" junger Menschen. In den 6 Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Schulabschluss werden insgesamt 166 Plätze angeboten. Die Fördersumme betrug 662.279,96 €. Die berufsorientierenden Maßnahmen richten sich an junge Menschen mit Schulabschluss, die jedoch noch keinen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz gefunden haben. Sie verbinden zu unterschiedlichen Anteilen Angebote beruflicher Orientierung, Qualifizierung und Ausbildungsvorbereitung. In den Maßnahmen werden berufliches Wissen und soziale Kompetenzen vermittelt; zudem wird versucht, mit den jungen Menschen gemeinsam Lebensperspektiven zu entwickeln und ihre Ausbildungs- und Berufsreife zu verbessern. In den 12 berufsorientierenden Maßnahmen werden insgesamt 253 Plätze angeboten. Die Fördersumme betrug 1.376.114,93 €. In den ausbildungsbegleitenden Maßnahmen werden die jungen Menschen unterstützt, die sich bereits in einer betrieblichen Ausbildung befinden, die jedoch noch nicht stabil genug sind, allen Anforderungen der Ausbildung gerecht zu werden. Maßnahmeinhalte sind beispielsweise der Ausgleich fachlicher Defizite durch Stütz-unterricht oder die Unterstützung und Vermittlung (auch der Betriebe) bei Konflikten am Ausbildungsplatz, um den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu unterstützen. In den 6 ausbildungsbegleitenden Maßnahmen werden insgesamt 186 Plätze angeboten. Die Fördersumme betrug 351.880,00 €. Ein weiteres Angebot der kommunalen Beschäftigungsförderung sind Maßnahmen der außerbetrieblichen Ausbildung. Diese Ausbildungsplätze wurden zusätzlich zum bestehenden Ausbildungsplatzangebot auf dem ersten Arbeitsmarkt und zu den außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen der Bundesagentur für Arbeit sowie des Jobcenter Frankfurt geschaffen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind die jungen Menschen, die weder den Anforderungen einer regulären betrieblichen Ausbildung noch den Anforderungen einer außerbetrieblichen Ausbildung der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenter Frankfurt gewachsen sind bzw. die jungen Menschen, die keinen Anspruch auf eine Förderung nach dem SGB III oder dem SGB II haben. Die Ausbildung findet in trägereigenen Betrieben mit individueller sozialpädagogischer Begleitung statt. Neben der außerbetrieblichen Ausbildung fördert die Stadt Ausbildungsangebote in Ausbildungsverbünden. Diese wurden für ausbildungsplatzsuchende Jugendliche mit Förderbedarf und/oder Migrationshintergrund geschaffen, aber auch für Betriebe, die zwar ausbilden möchten, aber nicht alle Ausbildungsinhalte im eigenen Betrieb durchführen können. Die Zahl der Ausbildungsverbünde wurde im Rahmen des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms um 25 Plätze jährlich aufgestockt. Für junge Mütter oder für Alleinerziehende werden mehrere Teilzeitausbildungsangebote gefördert. Die Teilzeitausbildung für junge Mütter und für Alleinerziehende wurde um 20 Plätze aufgestockt. Die Stadt förderte insgesamt 16 Ausbildungsprojekte mit insgesamt 472 Plätzen. Die Fördersumme betrug 2.302.003,56 €. Die Angebote und Projekte der Jugendberufshilfe wurden im Jahre 2012 mit insgesamt 6.170.105,30 Euro aus kommunalen Mitteln sowie dem Ausbildungsbudget gefördert. Alle Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene sind in der Anlage aufgelistet, inhaltlich beschrieben und mit ihrem jeweiligen Kostenanteil aufgeführt. 2.1.2 Maßnahmen der Beschäftigungsförderung für Erwachsene Maßnahmen der Beschäftigungsförderung für Erwachsene werden sowohl aus kommunalen Mitteln als auch aus dem Arbeitsmarktbudget finanziert. Die Budgetmittel werden vom Land Hessen sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bereitgestellt und vom Jugend- und Sozialamt eigenverantwortlich verwaltet. Das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm hat für den Bereich der über 25-Jährigen die Weiterführung bereits bestehender Fördersegmente festgeschrieben. Hier ist insbesondere die Förderung von Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten für Langzeitarbeitslose zu nennen, in denen gleichzeitig Bedarfe der Stadtgesellschaft aufgenommen werden und die der Verbesserung von Angeboten und Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger dienen. Dazu gehört beispielsweise auch die Förderung niedrigschwelliger Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote für Zielgruppen mit besonderen Förderbedarfen sowie die Förderung außerbetrieblicher Ausbildung. Die Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose mit besonderen Unterstützungsbedarfen auf dem sozialen Arbeitsmarkt konnte ausgebaut werden. Darüber hinaus wurde ein Informations- und Beratungsangebot zur Anerkennung von im Ausland erworbener Qualifikationen und Ausbildungen geschaffen. Des Weiteren wurden Qualifizierungsangebote in den Bereichen Kinderbetreuung und Pflege für 2012 auf den Weg gebracht. Im Folgenden werden die städtisch finanzierten Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote nach Aktionsfeldern geordnet kurz dargestellt. Projekte, die über das Arbeitsmarktbudget gefördert werden, sind ebenfalls umfasst. Angaben zu Inhalt, Fördervolumen sowie Teilnehmerplätze können aus der tabellarischen Aufstellung im Anhang entnommen werden. 2.1.2.1 Kommunal finanzierte Angebote für Personen über 25 Jahre Die Maßnahmen der Beschäftigungsförderung für über 25-jährige Menschen sind wie die Angebote der Jugendberufshilfe unterschiedlichen Aktionsfeldern zugeordnet. Neben Beratungsangeboten werden Berufsausbildungen, Qualifizierungsmaßnahmen sowie Beschäftigungsangebote und Maßnahmen zur Tagesstrukturierung finanziell gefördert. Zwei kommunal geförderte Maßnahmen eröffnen Menschen über 25 Jahren die Möglichkeit, eine Ausbildung zu absolvieren. Während beim Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e.V. (VbFF) Frauen zwischen 25 und 40 Jahren in unterschiedlichen Ausbildungsgängen begleitet werden, bildet Basis e.V. langzeitarbeitslose ehemalige Drogennutzer/innen zwischen 25 und 45 Jahre im Bereich Garten- und Landschaftsbauer aus. Es handelt sich hierbei um einen modular aufgebauten Ausbildungsgang nach dem Frankfurter Weg. In den drei geförderten Ausbildungsangeboten werden insgesamt 54 Plätze angeboten. Die Fördersumme betrug 217.672 €. Im Aktionsfeld Qualifizierung sind kompetenzstärkende Maßnahmen und Angebote für unterschiedliche Zielgruppen zusammengefasst; beispielsweise richtet sich das gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung finanzierte Projekt "kompass-Mix" an Existenzgründer/-innen. Die überwiegende Zahl der Angebote richtet sich an Frauen, deren Erwerbsbiographien in vielen Fällen von Brüchen gekennzeichnet sind. Sie übernehmen traditionell stärker Pflichten in der Familie, die einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit häufig entgegenstehen. Mit den Maßnahmen der kommunalen Beschäftigungsförderung wird den besonderen Förderbedarfen dieser Zielgruppe Rechnung getragen. So begleitet beispielsweise "Schritt für Schritt ins Erwerbsleben" den beruflichen Wiedereinstieg von SGB II-Empfängerinnen nach der Familienphase; das Frauen Softwarehaus schult hinsichtlich des Computereinsatzes im Berufsalltag und die Maßnahme "Stark mit Kind" fördert junge Alleinerziehende mit Kindern unter drei Jahren. Weitere Zielgruppe im Bereich der Qualifizierung sind Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen und besonderen sozialen Problemlagen wie (ehemalige) Drogennutzer/-innen und ausstiegswillige Sexarbeiterinnen. In den 11 Maßnahmen im Aktionsfeld "Qualifizierung" wurden insgesamt 301 Plätze angeboten. Die Fördersumme betrug 1.032.828,29 €. Im Bereich der Förderung von Erwachsenen nehmen Angebote im Aktionsfeld Beschäftigung den breitesten Raum ein. Wie bereits in den Vorjahren wurden schwerpunktmäßig Angebote für Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen und einer großen Arbeitsmarktferne finanziell gefördert. Im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten geht es darum, Teilnehmenden die Entwicklung von Tagesstrukturen zu ermöglichen und sie langsam wieder an Arbeitsprozesse heran zu führen. Gleichzeitig beinhalten die städtisch geförderten Arbeitsgelegenheiten auch Qualifizierungsbausteine in modularer Form, um langfristig die Chancen auf eine Integration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Beispielhaft seien hier die seit vielen Jahren geförderten Projekte wie der Energiesparservice, der Einkaufsservice oder auch die Internationale Gästebetreuung genannt. Das Förderinstrument der Arbeitsgelegenheit wurde 2012 durch die bundesgesetzlichen Änderungen des Sozialgesetzbuches II massiv verändert und eingeschränkt. Die Kopplung von "sinnhafter Beschäftigung" und Qualifizierung war zuvor ein geeignetes Instrument zur Förderung Langzeitarbeitsloser mit besonderen Förderbedarfen. Auch Träger, die seit Jahren eine hohe Zahl an Arbeitsgelegenheiten angeboten hatten, wurden durch die Auswirkungen der Instrumentenreform des Bundes vor erhebliche finanzielle Probleme gestellt. Um den Trägern die Möglichkeit zu geben, auf die gesetzlichen Änderungen reagieren zu können, trat die Stadt Frankfurt temporär in eine Stützfinanzierung ein ("AGH-Kompensation"). Die Leistungen für die einzelnen Träger sind in der Übersicht aufgeführt. Ein weiteres Förderinstrument neben den Arbeitsgelegenheiten waren Beschäftigungszuschüsse nach § 16e SGB II. Werden Leistungsbezieher/innen aus dem Rechtskreis des SGB II sozialversicherungspflichtig angestellt, kann der Arbeitgeber zum Ausgleich der im Einzelfall zu erwartenden Minderleistung einen zeitlich befristeten finanziellen Ausgleich beantragen, der aus Mitteln der kommunalen Beschäftigungsförderung kofinanziert werden kann. Im Jahr 2012 wurde für insgesamt 16 Personen ein entsprechender Beschäftigungszuschuss des Jobcenters von der Stadt Frankfurt mit einem Anteil von jeweils 25 % kofinanziert. Mit der Neuausrichtung der kommunalen Beschäftigungsförderung verbundene neue Schwerpunkt im Aktionsfeld Beschäftigung sind Angeboten für Leistungsbezieher/innen aus dem Rechtskreis des Sozialgesetzbuchs XII. Über Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote erhalten Menschen mit befristeter Erwerbsminderung Unterstützung zur Wiederherstellung ihrer Erwerbsfähigkeit und zur sozialen Teilhabe. Eine bereits langjährig geförderte Maßnahme in diesem Bereich ist "Train to Job SGB XII". Es handelt sich dabei um Arbeitsgelegenheiten mit integrierter Gesundheitsförderung in den Betrieben von Werkstatt Frankfurt e.V. Die Darstellung der Angebote der Werkstatt Frankfurt im Aktionsfeld Beschäftigung nimmt in der Anlage eine Sonderstellung ein. Als strategischer Partner der Stadt erhält Werkstatt Frankfurt eine jährliche Förderung in Höhe von 6.150.000,00,- €. Diese Mittel dienen sowohl zur Finanzierung eigener Projekte der Beschäftigungsförderung als auch zur Kofinanzierung von gemeinsam mit Jobcenter Frankfurt durchgeführten Projekten sowie der Unterstützung des Umstrukturierungsprozesses. Eine Zuordnung der anteiligen Geldbeträge auf Einzelprojekte wird aus diesem Grund nicht vorgenommen. Sämtliche Maßnahmen der Werkstatt werden unabhängig vom eigentlichen Aktionsfeld in der tabellarischen Aufstellung unter dem Bereich "Beschäftigung" aufgeführt und der Gesamtfördersumme zugeordnet. In den 48 Maßnahmen im Aktionsfeld "Beschäftigung" wurden insgesamt 2.039 Plätze gefördert. Die Fördersumme betrug 7.875.360,03 €. Drei Maßnahmen der kommunalen Beschäftigungsförderung für über 25-jährige Menschen sind dem Aktionsfeld Tagesstruktur zuzuordnen. Zur Zielgruppe dieser niedrigschwelligen Projekte zählen Personen, die zwar grundsätzlich erwerbsfähig sind, jedoch zunächst und in erster Linie persönlichen Stabilisierungsbedarf haben; die gewünschte Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit ist bei dieser Zielgruppe nur längerfristig wieder herzustellen. In den 3 Maßnahmen im Aktionsfeld "Tagesstruktur" wurden insgesamt 63 Plätze gefördert. Die Fördersumme betrug 301.327 €. Im Aktionsfeld Beratung wurde mit dem "Beratungszentrum Frankfurt" in Trägerschaft von Werkstatt Frankfurt e.V. ein neues Angebot etabliert. Mit dem Beratungszentrum wurde ein niedrigschwelliges Beratungs- und Informationsangebot zu den Themenbereichen Arbeit und Beschäftigung, berufliche Qualifizierung und Weiterbildung sowie zu den diesbezüglichen Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten geschaffen. Die Information und Beratung über die große Vielfalt an Angeboten in Frankfurt am Main ist für alle Bürgerinnen und Bürger offen. Im Bereich der Leistungsbezieher nach dem SGB II oder SGB XII arbeitet das Beratungszentrum Frankfurt eng mit dem Jobcenter Frankfurt bzw. den Sozialrathäusern zusammen. Das Beratungszentrum Frankfurt wurde im Oktober 2012 eröffnet und befand sich in den ersten Monaten in der Aufbauphase. Valide Zahlen über die Auslastung und Erfolge sind daher erst für das Jahr 2013 zu erwarten. Ergänzend zu den Angeboten des Beratungszentrums bietet der Träger berami e.V. eine Beratung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse an. Dieses Beratungsangebot startete 2013 und erfolgt teilweise in den Räumen des Beratungszentrums der Werkstatt Frankfurt e.V. Angaben zum Umfang der Erstberatungen, Anträgen und Anerkennungen können erstmalig für das Berichtsjahr 2013 erfolgen. Ein weiteres Beratungsangebot ist das Projekt "Interat" des Caritasverbandes. Es richtet sich gezielt an Menschen mit multiplen Problemlagen, die insbesondere von der Gefahr sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Ziel ist es hierbei, die Handlungs- und Problemlösungskompetenzen der Teilnehmenden zu stärken. Dies erfolgt im Rahmen von Beschäftigungsangeboten des Trägers, die durch sozialintegrative Maßnahmen flankierend begleitet werden. Ergänzend zu den allgemeinen Angeboten der Schuldnerberatung, die von der Stadt Frankfurt gefördert werden, wird im Rahmen des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms die Schuldner- und Suchtberatung des Frankfurter Vereins für soziale Heimstätten finanziell gefördert, um dem besonderen Unterstützungsbedarf des Personenkreises mit Suchterkrankung und/oder multiplen psychischen Problemlagen in diesem Bereich gerecht werden zu können. Die 4 Angebote im Aktionsfeld "Beratung" wurden von insgesamt 423 Personen genutzt. Die Fördersumme betrug 355.871,00 €. Insgesamt wurden im Jahr 2012 für Angebote für über 25-jährige Menschen insgesamt 9.783.058,17 € aus kommunalen Mitteln sowie dem Arbeitsmarktbudget investiert. Es wurden 2.867 Plätze vorgehalten. 2.2 Beschäftigungsförderung durch das Frauenreferat Beratung und berufliche Qualifizierung von Mädchen und Frauen Das Frauenreferat fördert seit seiner Gründung Angebote und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Frauen. Priorität haben Angebote für Frauen, die beim Zugang zu beruflicher Bildung und existenzsichernder Beschäftigung vor besonderen Herausforderungen stehen. Das können (langzeit-)arbeitslose Frauen sein oder Wiedereinsteigerinnen, die ihre Berufstätigkeit aus familiären Gründen teilweise lange unterbrochen haben. Auch Mädchen/junge Frauen mit schwierigen Ausgangsbedingungen für eine Berufsausbildung oder Frauen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen wollen, gehören zu den Adressatinnen. In den genannten Gruppen sind zugewanderte Frauen und alleinerziehende Mütter in aller Regel mit zusätzlichen Schwierigkeiten konfrontiert. Durch die Zunahme befristeter Arbeitsverträge, geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse und sozialversicherungspflichtiger Teilzeitarbeit mit relativ geringem Stundenumfang gewinnt das Thema "Armut trotz Arbeit" weiter an Relevanz. Wie "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" gelingen und gleichzeitig ein existenzsicherndes Einkommen erzielt werden kann, ist noch immer eine offene Frage. Qualifizierte Unterstützung für die angesprochenen (jungen) Frauen setzt voraus, dass sowohl die Komplexität ihrer Lebenslagen als auch ihre Ressourcen und Stärken gesehen und adäquat in den Prozess ihrer beruflichen Entwicklung einbezogen werden. Dies ist in den durch das Frauenreferat geförderten Angeboten und Maßnahmen gewährleistet. In ihrer großen Mehrheit handelt es sich um Angebote, die von den Frauen freiwillig in Anspruch genommen und als große Chance für die eigene Person begriffen werden. Aus diesem Grund sind Abbrüche von Beratungsprozessen oder frühzeitiger Ausstieg aus Kursen, die auf die Bedarfe der Teilnehmerinnen zugeschnitten werden, seltene Ereignisse. Sie haben in der Regel nachvollziehbare Gründe wie Krankheit, Umzug oder Rückkehr in das Herkunftsland. Durch das Frauenreferat geförderte Träger und Projekte Aus dem Haushalt des Frauenreferats wurden im Jahr 2012 496.045 € für Angebote zur Beratung und zur beruflichen Qualifizierung von Mädchen und Frauen eingesetzt. Davon entfielen 477.245 € auf kontinuierlich geförderte Leistungsbereiche. Des Weiteren wurden drei Vorhaben mit 18.800 € aus Mitteln für innovative Projekte gefördert. Im Folgenden werden die 2012 bezuschussten Träger und Projekte mit ihren jeweils geförderten Bereichen aufgeführt: Der Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e. V. setzt sich für die Chancengleichheit von Mädchen und Frauen in Ausbildung und am Arbeitsmarkt ein. Seine Beratungsstelle "Neue Wege - Neue Pläne" bietet Weiterbildungsberatung für Frauen an und unterstützt sie in den unterschiedlichsten Berufs- und Lebenssituationen bei der beruflichen Standortbestimmung und Neuorientierung. Sehr nachgefragt ist neben der Einzelberatung die Arbeit in "Erfolgsteams". Auch die Erstausbildung für junge Migrantinnen zur Bürokauffrau, die erfolgreich im Lernortverbund von Betrieben, Berufsschulen und Träger durchgeführt wird, erhält regelmäßig einen Zuschuss des Frauenreferats - der weitaus größere Anteil der Förderung wird in diesem Fall durch das Jugend- und Sozialamt aufgebracht. Der "Verein" realisiert gemeinsam mit zwei weiteren Trägern das Forum Berufsrückkehr für Frauen, die nach einer familienbedingten Unterbrechung zurück in die Erwerbsarbeit wollen, und beteiligt sich am "Netzwerk Wiedereinstieg". Zuschuss des Frauenreferats an den Verein zur beruflichen Förderung: 96.500 € für die Beratungsstelle, 13.000 € für die Erstausbildung, insges. 109.500 € beramí - berufliche Integration e. V. bietet berufliche Orientierung und Qualifizierung für Migrantinnen und Aussiedlerinnen aller Bildungsniveaus und unterstützt sie beim Zugang zu Weiterbildung und Erwerbsarbeit. Das Frauenreferat förderte wie in den Vorjahren die "Beratung für Arbeit, Bildung und Beruf" für Frauen, die mit der Lebens- und Arbeitswelt der deutschen Gesellschaft und häufig auch mit der deutschen Sprache nicht genügend vertraut sind, sowie die "Brückenbausteine zum Beruf" für Migrantinnen, die identifizierbare einzelne Elemente für ihre berufliche Entwicklung brauchen. berami beteiligt sich gemeinsam mit zwei weiteren Trägern am Forum Berufsrückkehr und ebenso am "Netzwerk Wiedereinstieg". Der Träger erhält außerdem eine Förderung für das sehr erfolgreiche Programm "Mentoring für Migrantinnen", für das sich zunehmend renommierte Frankfurter Unternehmen interessieren. Ebenfalls gefördert wurde das "Lernhaus für Frauen", in dem interkulturelle Kompetenzen vermittelt und - als Nebenwirkung - die Arbeitsmarktchancen der Teilnehmerinnen verbessert werden. Zuschuss des Frauenreferats an beramí: insgesamt 231.700 € Das Frauen-Softwarehaus e. V. bietet u. a. Beratung und Information im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien. Frauen werden über die aktuellen marktrelevanten Qualifikationsanforderungen informiert und bei der Auswahl von adäquaten Weiterbildungsmöglichkeiten für ihren Kenntnisstand und ihre beruflichen Zielsetzungen beraten. Das Frauen-Softwarehaus beteiligt sich gemeinsam mit beramí und dem Verein zur beruflichen Förderung von Frauen am Forum Berufsrückkehr, es ist im "Netzwerk Wiedereinstieg" aktiv und führt regelmäßig Basiskurse Internet für Migrantinnen durch, die sehr gut nachgefragt werden. Zuschuss des Frauenreferats an das Frauen-Softwarehaus: 35.500 € jumpp - Frauenbetriebe e. V. unterstützt Frauen bei der Gründung und Sicherung von Unternehmen: durch Existenzgründungsberatungen und Kurse nach dem sozioökonomischen Beratungs- und Qualifizierungsansatz, Coachings und Aufbauberatung. Durch eine Vielzahl von Netzwerkaktivitäten - beispielsweise im Unternehmerinnenforum UFO - wird das frauenspezifische Gründungswissen für die regionale Struktur-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung nutzbar gemacht. Auch jumpp ist im "Netzwerk Wiedereinstieg" engagiert. Zuschuss des Frauenreferats an jumpp e. V. für diesen Bereich: 100.545 € Darüber hinaus wurden insgesamt 18.800 € aus innovativen Mitteln für drei weitere Vorhaben eingesetzt. jumpp - Frauenbetriebe e. V. erhielt eine Förderung von 12.700 € für das Projekt "Unternehmerinnen - fit für die Zukunft", das Bereiche mit Zukunftspotenzial (z. B. Kultur- und Kreativwirtschaft, IT, Logistik) focussiert, in denen Frauen bislang unterdurchschnittlich vertreten sind. Die Kofinanzierung für dieses Projekt erfolgt aus Mitteln des Wirtschaftsdezernats der Stadt Frankfurt und aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Das Frauen-Softwarehaus erhielt 4.600 € für die neuen Aufbaukurse "Sicher im Internet", die insbesondere von den Teilnehmerinnen der bereits genannten Basiskurse nachgefragt werden. beramí bekam einen Zuschuss von 1.500 €, um im Rahmen des Mentoring-Programms Selbstpräsentation mit theatralischen Mitteln zu trainieren. Ein Teil der kontinuierlichen kommunalen Zuschüsse wurde als Kofinanzierung für eine Beteiligung am Landesprogramm "Netzwerk Wiedereinstieg (NeW)" eingesetzt. Auf diesem Weg konnten 2012 zusätzliche ESF-Mittel in Höhe von rd. 320.000 € für neue Angebote akquiriert werden. Diese Mittel kamen der Zielgruppe Berufsrückkehrerinnen / Wiedereinsteigerinnen zugute, also denjenigen Frauen, die nach teilweise langjähriger, familienbedingter Berufsunterbrechung wieder in das Erwerbsleben einsteigen wollen. Programm-Standorte 2012 waren Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden, Rüsselsheim und Gießen. In Frankfurt sind die vier Träger beramí e. V., Frauen-Softwarehaus e. V., jumpp Frauenbetriebe e. V. und der Verein zur beruflichen Förderung von Frauen mit jeweils eigenen Angeboten beteiligt. Die fachliche Expertise der beteiligten Träger im Bereich "Berufsrückkehr/Wiedereinstieg" wird weit über Frankfurt hinaus anerkannt, und das differenzierte Angebot, das Frankfurt seinen "Wiedereinsteigerinnen" durch die verlässliche kommunale Förderung ermöglicht, hat einen vorbildlichen Ruf. Angesichts der guten Ergebnisse des Programms wurde die Förderung von NeW durch das Hessische Sozialministerium mittlerweile bis Ende 2013 verlängert. Als weitere erfolgreiche Initiative des Frauenreferats im Bereich der Beratung und beruflichen Qualifizierung ist auch für 2012 der Girls' Day zu nennen. An diesem Mädchenaktionstag können Schülerinnen ab der
  10. Klasse in solche Berufsbereiche "hineinschnuppern", in denen Frauen bislang noch unterrepräsentiert sind. Seit 2002 - dem Jahr des ersten Girls' Day in Frankfurt - hat sich das Engagement von Unternehmen und Institutionen verdoppelt. Dennoch hält das Angebot mit der Nachfrage noch immer nicht Schritt: Auch 2012 haben sich rund 2.500 Mädchen beteiligt. Die Nachfrage lag wie schon in den Vorjahren deutlich darüber. Die Stadtverwaltung beteiligte sich mit 11 Ämtern und rund 90 Plätzen. Dem Auftrag des Frauenreferats, die beruflichen Perspektiven von Mädchen und Frauen zu verbessern, wurde auch 2012 mit der Beteiligung an der fachpolitischen Diskussion und der Durchführung von Fachveranstaltungen entsprochen. Die jährliche Kooperationsveranstaltung mit der Agentur für Arbeit hieß "Fachkräfte für morgen: Das größte Potenzial liegt bei den Frauen" und ging der Frage nach, wie der Fachkräftebedarf in Deutschland und konkret im Rhein-Main-Gebiet angesichts des Strukturwandels und der demografischen Entwicklung auch in Zukunft gedeckt werden kann - und welche Rolle die Frauen dabei spielen. Auch mit dem Jobcenter Frankfurt wurde eine gemeinsame Veranstaltung durchgeführt. Diese beschäftigte sich unter dem Titel "Chancen verbessern: Familie und Ausbildung vereinbaren" mit den Möglichkeiten der Teilzeitausbildung, deren Potenziale bei Weitem noch nicht ausgeschöpft werden. Beide Veranstaltungen stießen auf große Resonanz bei Fachkräften und Multiplika-tor/innen. 2.3 Angebote des Stadtschulamtes zur vertieften beruflichen Orientierung an allgemein bildenden und beruflichen Schulen Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen Berufsorientierung in der Schule hat die bestmögliche Entwicklung der Jugendlichen im Hinblick auf ihre biografische Selbstkompetenz zum Ziel. Hierzu gehört die Förderung der Ausbildungsreife ebenso wie die Persönlichkeitsentwicklung. Einerseits orientiert sie sich entsprechend den Grundsätzen der Jugendhilfe an den Rechten und Bedürfnissen des Individuums und zielt darauf, Lebenschancen zu eröffnen und zu erweitern, Verständnis und Einsicht, auch im Zusammenleben, zu fördern, Handlungsoptionen zu eröffnen sowie Entscheidungskompetenz zu steigern. Andererseits soll die Arbeits- und Ausbildungsfähigkeit der Jugendlichen gestärkt werden, auch um den Nachwuchsbedürfnissen der Wirtschaft gerecht zu werden.[1] Die schulischen und berufsbezogenen Prozesse stehen in enger Verbindung zu den persönlichen Entwicklungsaufgaben, die die Jugendlichen bewältigen müssen: Bildung einer eigenen Identität, Definition der eigenen geschlechtsspezifischen Rolle, Überwindung von kulturellen und milieuspezifischen Barrieren, Existenzsicherung, Zukunftsplanung etc. Berufsorientierung ist eine individuelle Lernleistung der Jugendlichen, die eine permanente Annäherung zwischen den zwei Polen Individuum und Arbeitswelt erfordert. Die Rolle der schulischen Fachkräfte[2] ist eine beratende und moderierende. Die berufliche Orientierung gehört zum schulischen Auftrag. Schule soll Jugendliche zur Ausbildungsreife führen, die Grundlage für die Lern- und Leistungsbereitschaft legen, schulische Aufgaben mit einem stärkeren Praxisbezug anbieten. Die Förderung der Berufsorientierung setzt gemäß der OloV-Qualitätsstandards[3] () im Jahrgang 7, bei den Schulformen Real- und Förderschule in Jahrgang 8 an. Die schulischen Angebote werden durch die Bereitstellung von spezialisierten Projekten in der Schule zur professionellen Begleitung auf dem Weg in den Beruf ergänzt. Dabei liegt die Priorität auf der Vermittlung in eine Ausbildungsstelle des ersten Arbeitsmarktes. Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass die Anzahl der Jugendlichen in den Hauptschul-Abschlussklassen (H9/H10) mit Anschlusswunsch für eine weiterführende Schule ansteigt. Ein früher Ausbildungsbeginn wird demnach weniger häufig angestrebt. Kompetenzerfassung im Jahrgang 7 Im Rahmen der Umsetzung der OloV-Qualitätsstandards werden Kompetenzerfassungen im Jahrgang 7[4] etabliert. Die Erstellung eines Kompetenzprofils leitet die Phase der Berufsorientierung in den Schulen ein. Die Kompetenzerfassung soll dem jungen Menschen, seinen Eltern, den Kooperationspartnern in der Schule und den Praxisbetrieben seine Kompetenzen, Entwicklungspotentiale und beruflichen Interessen aufzeigen.

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Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Dezember 2013Sie sind hier
    BB 590Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung
    Magistratsbericht
  2. 20. März 2014NRNR 840Weiterentwicklung Berichtswesen zur kommunalen BeschäftigungsförderungSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  3. 30. Juni 2014BB 227Weiterentwicklung Berichtswesen zur kommunalen BeschäftigungsförderungMagistratsbericht
  4. 24. April 2015Antwort des Magistrats · nach 70 WochenBB 172Weiterentwicklung Berichtswesen zur kommunalen BeschäftigungsförderungMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 26 · 20.01.2014
TO I, TOP 20
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 590 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 26 · 21.01.2014
TO I, TOP 21
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 590 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 26 · 23.01.2014
TO I, TOP 19
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 590 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 27 · 17.02.2014
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 590 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 27 · 18.02.2014
TO I, TOP 19
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 590 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 27 · 20.02.2014
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 590 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 28 · 25.03.2014
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 590 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 840 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeRömer
Sonstige:
FDP (B 590 = Kenntnis)Freie Wähler (B 590 = Kenntnis)Elf Piraten (B 590 = Kenntnis, NR 840 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FREIE WÄHLER (B 590 = Kenntnis) ELF Piraten (B 590 = Kenntnis, NR 840 = Annahme)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 28 · 27.03.2014
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 590 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 840 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie WählerElf PiratenRömer
Sonstige:
FDP (B 590 = Kenntnis, NR 840 = Annahme)NPD (B 590 = Kenntnis, NR 840 = Annahme)REP (B 590 = Kenntnis, NR 840 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (B 590 = Zurückweisung, NR 840 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, NPD und REP (B 590 = Kenntnis, NR 840 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 590 = Zurückweisung, NR 840 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 30 · 03.04.2014
TO II, TOP 40
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 590 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 840 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömerNPDREP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömerÖkoLinX-ARLNPDREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, NPD und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP

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