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Weiterentwicklung Berichtswesen zur kommunalen Beschäftigungsförderung

Vorlagentyp: B
70 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 30.06.2014, B 227

Betreff: Weiterentwicklung Berichtswesen zur kommunalen Beschäftigungsförderung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2014, § 4441 Ziff. 2 - NR 840/14 CDU und GRÜNE, B 590/13 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.12.2014 Die Weiterentwicklung des Berichtswesens im Bereich der kommunalen Beschäftigungsförderung ist ein wichtiges Anliegen des Magistrats. Im Rahmen eines differenzierten Controllings geht es zunächst um die Erhebung und Bewertung der Wirkung aller im Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) geförderten Maßnahmen und Projekte. Eine qualifizierte Datenerhebung bietet die Grundlage für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der kommunalen Arbeitsmarktförderung und für die Ausrichtung und Schwerpunktsetzung des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms. Ende 2012 wurde zur Verbesserung des bestehenden Fördercontrollings im Jugend- und Sozialamt im Bereich der finanziellen Zuwendungen an freie Träger eine neue Stelle geschaffen, zu deren Aufgaben auch das Fördercontrolling der Maßnahmen und Projekte des FRAP gehört. In einem ersten Schritt erfolgte für das Jahr 2013 eine Vereinheitlichung der Berichtspflichten der Träger für die Maßnahmen der kommunalen Beschäftigungsförderung. In der Folge zeigte sich, dass die zur Datenerhebung und insbesondere zur Datenauswertung der ca. 120 kommunal geförderten Maßnahmen bzw. Projekte bestehenden elektronischen Erfassungs- und Auswertungssysteme verbessert werden müssen. Aus diesem Grund wird derzeit geprüft, eine für das Fördercontrolling geeignete internetgestützte Datenbank einzukaufen, in die Träger von Maßnahmen die für das Controlling und Berichtswesen notwendigen Daten selbst einpflegen können. Neben dem an Kennzahlen orientierten Controlling kommt dem fachlichen Controlling ein vergleichbarer Stellenwert zu. Die fachliche Begleitung von Maßnahmen und Projekten, ein regelhafter Fachaustausch mit den Trägern, aber auch ein Austausch mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern bieten einen anderen Blick über den Wirkungsgrad und damit auch über den Erfolg der einzelnen Maßnahmen und ergänzen die aus den Kennzahlen abgeleiteten Erkenntnisse. Im Rahmen der Umstrukturierung von Werkstatt Frankfurt e.V. sieht der Magistrat Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des bestehenden Berichtswesens. Wie dargestellt wurden bereits erste Schritte zur Weiterentwicklung des bestehenden Berichtswesens insbesondere im Hinblick auf den Wirkungsgrad der einzelnen Maßnahmen und Projekte der kommunalen Beschäftigungsförderung eingeleitet. Im Hinblick auf die erforderliche Anschaffung und Implementierung einer für das Controlling geeigneten Datenbank kann ab dem Berichtsjahr 2015 ein differenzierteres Berichtswesen mit detaillierteren Aussagen über die Wirksamkeit der einzelnen Angebote erfolgen. Bis dahin wird der Magistrat die derzeit bestehende Berichterstattung zur kommunalen Beschäftigungsförderung weiterführen und im Rahmen der Möglichkeiten weiterentwickeln.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Dezember 2013BB 590Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale BeschäftigungsförderungMagistratsbericht
  2. 20. März 2014NRNR 840Weiterentwicklung Berichtswesen zur kommunalen BeschäftigungsförderungSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  3. 30. Juni 2014Sie sind hier
    BB 227Weiterentwicklung Berichtswesen zur kommunalen Beschäftigungsförderung
    Magistratsbericht
  4. 24. April 2015Antwort des Magistrats · nach 70 WochenBB 172Weiterentwicklung Berichtswesen zur kommunalen BeschäftigungsförderungMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 32 · 15.09.2014
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 227 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da im letzten Absatz angekündigt wird, in 2015 ein neues Berichtswesen einführen zu wollen, ohne genaue Einzelheiten zu nennen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Kenntnis)

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 32 · 16.09.2014
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 227 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPRömer
Sonstige:
Freie Wähler (Kenntnis)Elf Piraten (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und ELF Piraten (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 32 · 18.09.2014
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 227 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da im letzten Absatz angekündigt wird, in 2015 ein neues Berichtswesen einführen zu wollen, ohne genaue Einzelheiten zu nennen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Sonstige:
Linke (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 36 · 22.01.2015
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 227 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER

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