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Radwegeausbau und Fußgängerbereiche stärker fördern

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort18 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, den Ausbau von Radwegen und Fußgängerbereichen zu fördern, um die Verkehrswende in Frankfurt am Main voranzutreiben. Dies soll durch die Verwendung von Stellplatzablösebeträgen geschehen, die jedoch an die Vorgaben der Hessischen Bauordnung gebunden sind. Ziel ist es, die Infrastruktur für Radfahrer zu verbessern und gleichzeitig die Bedeutung des öffentlichen Personennahverkehrs zu berücksichtigen.

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Thema Fahrradfahren verfolgen

Bericht

Vorwegnehmen möchte der Magistrat, dass die Verwendung von Stellplatzablösebeträgen in § 52 Abs. 3 der Hessischen Bauordnung (HBO) abschließend geregelt ist. Demzufolge können nur die dort aufgezählten Maßnahmen finanziert werden.

Dies sind im Einzelnen:

  1. Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen zugunsten des Gemeindegebietes
  2. Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen
  3. Sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr, einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennah- oder Fahrradverkehrs

Zu 1.

Der im letzten Bericht des Magistrats zur "Verwendung der Stellplatzablösemittel 2020" vom 05.07.2021 (B 269) genannte Rücklagenbestand in Höhe von 32.881.129 Euro ist überwiegend durch Finanzierungszusagen an konkrete Projekte gebunden und damit bereits mehr als zur Hälfte aufgelöst.

Unter anderem: - für den Bau von Radverkehrsanlagen

- für die Stadtbahnanbindung Europaviertel

- für die Nachrüstung von Aufzügen an Stadtbahnhaltestellen

- für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen

- für den Bau von Anlagen für den ruhenden Verkehr.

Ferner hängt der Einsatz der Stellplatzablösemittel und der gleichzeitige Abbau der Rücklagen davon ab, welche Maßnahmen in einem Berichtsjahr umgesetzt und refinanziert werden. Dies wird von der Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss der umzusetzenden Maßnahmen bestimmt.

Zu 2.

Der Einsatz der Stellplatzablösemittel hängt zum einen von den oben genannten HBO-Grundsätzen ab. Zum anderen kommt es, wie bereits aufgeführt, darauf an, welche Maßnahmen in einem Berichtsjahr umgesetzt und refinanziert werden.

Auch, wenn die Förderung von Fahrradmaßnahmen einen hohen Stellenwert hat, so ist dennoch zu berücksichtigen, dass es sich bei Maßnahmen des Fahrradverkehrs naturgemäß um solche mit vergleichsweise geringem Investitionsvolumen handelt. Deshalb fallen auch die dafür eingesetzten Stellplatzablösemittel - im Gegensatz zu den für Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eingesetzten Beträgen - vergleichsweise gering aus.

Zur Sicherstellung eines wie vom Ortsbeirat 7 geforderten, jährlichen zehnprozentigen Anteils wäre demzufolge, neben den zum Ausbau des Radverkehrs eingesetzten Stellplatzablösemitteln, eine Deckelung der Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr erforderlich. Dies ist der Dynamik bei den Auszahlungen der geleisteten Stellplatzablösemittel innerhalb eines Jahres geschuldet. Allerdings hat der ÖPNV-Ausbau eine hohe Bedeutung für die Verkehrswende.

Für den Ausbau der Radinfrastruktur wiederum stehen nach der Einigung zum Radentscheid und dem daraus resultierenden Beschluss zur Fahrradstadt Frankfurt am Main auch mit dem derzeitigen Prozedere ausreichend investive Mittel zur Verfügung. Die Hürden bei der Umsetzung stellen somit nicht finanzielle Aspekte dar, sondern aufwendige Planungs- und Abstimmungsprozesse.

Zu 3.

Nach der HBO können, wie oben dargestellt, keine Stellplatzablösemittel für den Ausbau und den Erhalt von Fußwegen eingesetzt werden. Da es sich bei der HBO um öffentliches Baurecht handelt, ist eine Anpassung seitens der Stadt Frankfurt am Main, beispielsweise mittels einer kommunalen Satzung, nicht möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. März 2022 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf OA 94 zurück — Anregung, beschlossen am 2. November 2021. In 18 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf18 Beratungen
OBR 7
Sitzung 9 · 25.04.2022
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 10 · 25.04.2022
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 10 · 25.04.2022
TO II, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 10 · 26.04.2022
TO I, TOP 53
Beraten
Die Vorlage B 128 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 10 · 26.04.2022
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 10 · 26.04.2022
TO I, TOP 57
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 10 · 29.04.2022
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 10 · 02.05.2022
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 13
Sitzung 10 · 03.05.2022
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 10 · 03.05.2022
TO II, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 10 · 03.05.2022
TO II, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDULinkeBFF
Ablehnung:
FDPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und BFF gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 3
Sitzung 10 · 05.05.2022
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVolt
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 9
Sitzung 10 · 05.05.2022
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDULinke
Ablehnung:
SPDFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU und LINKE. gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) und FDP (= Zurückweisung)

OBR 8
Sitzung 10 · 05.05.2022
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 10 · 06.05.2022
TO I, TOP 45
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 10 · 06.05.2022
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 11 · 24.05.2022
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltDie Partei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARLBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL und BFF (= Zurückweisung)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 8 · 30.05.2022
TO I, TOP 145
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

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