Radwegeausbau und Fußgängerbereiche stärker fördern
Vorlagentyp: B
Bericht
Der Magistrat möchte vorwegnehmen, dass die Verwendung von Stellplatzablösebeträgen in § 52 Abs. 3 der Hessischen Bauordnung (HBO) abschließend geregelt ist. Demzufolge können nur die dort aufgezählten Maßnahmen finanziert werden. Dies sind im Einzelnen:
- Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen zugunsten des Gemeindegebietes
- Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen
- Sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr, einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennah- oder Fahrradverkehrs. Der im letzten Bericht des Magistrats zur "Verwendung der Stellplatzablösemittel 2020" vom 05.07.2021 (B 269) genannte Rücklagenbestand in Höhe von 32.881.129 Euro ist überwiegend durch Finanzierungszusagen an konkrete Projekte gebunden und damit bereits mehr als zur Hälfte aufgelöst. Unter anderem: - für den Bau von Radverkehrsanlagen - für die Stadtbahnanbindung Europaviertel - für die Nachrüstung von Aufzügen an Stadtbahnhaltestellen - für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen - für den Bau von Anlagen für den ruhenden Verkehr. Ferner hängt der Einsatz der Stellplatzablösemittel und der gleichzeitige Abbau der Rücklagen davon ab, welche Maßnahmen in einem Berichtsjahr umgesetzt und refinanziert werden. Dies wird von der Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss der umzusetzenden Maßnahmen bestimmt. Der Einsatz der Stellplatzablösemittel hängt zum einen von den oben genannten HBO-Grundsätzen ab. Zum anderen kommt es, wie bereits aufgeführt, darauf an, welche Maßnahmen in einem Berichtsjahr umgesetzt und refinanziert werden. Auch, wenn die Förderung von Fahrradmaßnahmen einen hohen Stellenwert hat, so ist dennoch zu berücksichtigen, dass es sich bei Maßnahmen des Fahrradverkehrs naturgemäß um solche mit vergleichsweise geringem Investitionsvolumen handelt. Deshalb fallen auch die dafür eingesetzten Stellplatzablösemittel - im Gegensatz zu den für Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eingesetzten Beträgen - vergleichsweise gering aus. Zur Sicherstellung eines wie vom Ortsbeirat 7 geforderten, jährlichen zehnprozentigen Anteils wäre demzufolge, neben den zum Ausbau des Radverkehrs eingesetzten Stellplatzablösemitteln, eine Deckelung der Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr erforderlich. Dies ist der Dynamik bei den Auszahlungen der geleisteten Stellplatzablösemittel innerhalb eines Jahres geschuldet. Allerdings hat der ÖPNV-Ausbau eine hohe Bedeutung für die Verkehrswende. Für den Ausbau der Radinfrastruktur wiederum stehen nach der Einigung zum Radentscheid und dem daraus resultierenden Beschluss zur Fahrradstadt Frankfurt am Main auch mit dem derzeitigen Prozedere ausreichend investive Mittel zur Verfügung. Die Hürden bei der Umsetzung stellen somit nicht finanzielle Aspekte dar, sondern aufwendige Planungs- und Abstimmungsprozesse. Nach der HBO können, wie oben dargestellt, keine Stellplatzablösemittel für den Ausbau und den Erhalt von Fußwegen eingesetzt werden. Da es sich bei der HBO um öffentliches Baurecht handelt, ist eine Anpassung seitens der Stadt Frankfurt am Main, beispielsweise mittels einer kommunalen Satzung, nicht möglich.