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Vorlagen
Neuanstrich des Zebrastreifens in der Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1754/5 Betreff: Neuanstrich des Zebrastreifens in der Buchrainstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Zebrastreifen am unteren Ende der Buchrainstraße (Einmündung in die Offenbacher Landstraße) neu zu streichen. Begründung: Seit der Eröffnung vom Buchrainplatz 2013 ist einige Zeit vergangen und der Zebrastreifen in die Jahre gekommen. Vor allem alte und sehbehinderte Menschen erkennen den Zebrastreifen nicht mehr so gut. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6582 2020 Die Vorlage OF 1754/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSachsenhäuser Berg, Fritz-Boehle-Straße: Verkehrsberuhigung erwirken und Unfallgefahren beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6195 entstanden aus Vorlage: OF 1669/5 vom 04.06.2020 Betreff: Sachsenhäuser Berg, Fritz-Boehle-Straße: Verkehrsberuhigung erwirken und Unfallgefahren beseitigen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Verkehrsmaßnahmen im o. g. Bereich schnellstens durchgeführt werden können, die das Ziel erwirken, 1. den Verkehr nachhaltig zu beruhigen und 2. damit Unfallgefahren zu beseitigen und 3. das Einziehen von Bodenschwellen nicht unbedingt erforderlich machen, da diese erfahrungsgemäß beim schnellen Überfahren störenden Lärm für das Umfeld verursachen. Begründung: Die Fritz-Boehle-Straße, der Obere Schafhofweg und der Letzte Hasenpfad sind zu reinen Durchgangsstraßen zur Darmstädter Landstraße hin geworden. Die Fritz-Boehle-Straße (schön gerade und breit angelegt) fordert zu Geschwindigkeitsbeschleunigungen jene Fahrzeugführer heraus, die vom Oberen Schafhofweg kommend Richtung Süden fahren. Am Ende, in Höhe des Kinderspielplatzes, biegen viele von ihnen dann verkehrswidrig links ab in den Sachsenhäuser Landwehrweg (eine Einbahnstraße) Richtung Darmstädter Landstraße. Der Ortsbeirat weist dringend darauf hin, dass in der Fritz-Boehle-Straße überwiegend junge Familien mit Kindern wohnen, die dabei sind, erste Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln unter Benutzung von Fahrrädern, Tretrollern etc. Sollte hier verkehrsmäßig nicht eingegriffen werden, sind schwere Unfälle zum Schaden kleiner Kinder vorprogrammiert und - so scheint es - wohl unausweichlich. Der Ortsbeirat und die Anwohner bitten deshalb dringend um Hilfe, zumal weder Hinweise auf "Anlieger-Beschilderungen" noch Tempo-30-Hinweise beachtet werden. Geschwindigkeitskontrollen erfolgen nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1840 Aktenzeichen: 32 1
Sachsenhäuser Berg, Fritz-Böhle-Straße: Verkehrsberuhigung erwirken und Unfallgefahren beseitigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 1669/5 Betreff: Sachsenhäuser Berg, Fritz-Böhle-Straße: Verkehrsberuhigung erwirken und Unfallgefahren beseitigen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Verkehrsmaßnahmen im o.g. Bereich schnellstens durchgeführt werden können, die das Ziel erwirken: 1. den Verkehr nachhaltig zu beruhigen und 2. damit Unfallgefahren zu beseitigen 3. die das Einziehen von Bodenschwellen nicht unbedingt erforderlich machen, da diese erfahrungsgemäß beim schnellen Überfahren störenden Lärm für das Umfeld verursachen. Begründung: Die Fritz-Böhle-Straße, der Obere Schafhofweg und der Letzte Hasenpfad sind zu reinen Durchgangsstraßen zur Darmstädter Landstraße hin geworden. Die Fritz-Böhle-Straße (schön gerade und breit angelegt) fordert zu Geschwindigkeits-Beschleunigungen jene Fahrzeuge heraus, die vom Oberen Schafhofweg kommend, Richtung Süden fahren. Am Ende, in Höhe des Kinderspielplatzes, biegen viele von ihnen dann verkehrswidrig links ab in den Sachsenhäuser Landwehrweg (eine Einbahnstraße) Richtung Darmstädter Landstraße. Der Ortsbeirat weist dringend darauf hin, dass in der Fritz-Böhle-Straße überwiegend junge Familien mit Kindern wohnen, die dabei sind, erste Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln unter Benutzung von Fahr-rädern, Tretrollern etc. Sollte hier verkehrsmäßig nicht eingegriffen werden, sind schwere Unfälle zum Schaden kleiner Kinder vorprogrammiert und - so scheint es - wohl unausweichlich. Der Ortsbeirat und die Anwohner bitten deshalb dringend, um Hilfe, zumal weder Hinweise auf "Anlieger-Beschilderungen" noch "Tempo 30"- Hinweise beachtet werden. Geschwindigkeitskontrollen erfolgen nicht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6195 2020 Die Vorlage OF 1669/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenMüll in den Oberräder Gärten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5981 entstanden aus Vorlage: OF 1634/5 vom 28.04.2020 Betreff: Müll in den Oberräder Gärten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Abladen von Schutt jeglicher Art in den Oberräder Gärten so erlaubt ist, wie auf den als Anlage beigefügten Fotos zu sehen ist. Begründung: Die als Anlage beigefügten Fotos sind in dem Geviert Offenbacher Landstraße/Wege zum Friedhof von der Wiener Straße aus kommend (in Höhe der Hausnummer 50), Im Eichlehen/ Burgenlandweg gemacht worden. Auf der Suche nach einem Bolzplatz für Jugendliche war der Regionalrat vor einigen Jahren innerhalb dieses Areals fündig geworden. Damals ist den Oberrädern von der Stadt beschieden worden, dass in diesem Gebiet keine Tore aufgestellt werden dürften, da das vorgeschlagene Grundstück sich im Grüngürtel befände. Für die Jugendlichen ist dann ein anderer Standort für die Tore gefunden worden - auf dem Platz hinter der Villa Bonn. Nur müssen hier die Tore bei jeder Veranstaltung ab- und wieder aufgebaut werden. Die Tore hätten dem Grundgürtel viel weniger Schaden zugefügt als es die in der Anlage zu sehenden Ablagerungen nun tun. Anlage 1 (ca. 354 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1448 Aktenzeichen: 79 4
Reinigung und Erneuerung von Straßenschildern in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5982 entstanden aus Vorlage: OF 1635/5 vom 28.01.2020 Betreff: Reinigung und Erneuerung von Straßenschildern in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, an der Gabelung der Straßen Buchrainstraße und Altebergsweg die Straßenschilder zu erneuern. Begründung: Wie auf dem unten stehenden Foto zu sehen ist, fehlt das Straßenschild für die Buchrainstraße gänzlich und das Straßenschild für den Altebergsweg könnte gereinigt oder erneuert werden. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1383 Aktenzeichen: 66 7
Müll in den Oberräder Gärten
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2020, OF 1634/5 Betreff: Müll in den Oberräder Gärten Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt zu prüfen und zu berichten, ob das Abladen von Schutt jeglicher Art in den Oberräder Gärten so geschehen kann, wie auf den unten stehenden Fotos zu sehen ist. Begründung: Die unten stehenden Fotos sind in dem Geviert Offenbacher Landstraße / Wege zum Friedhof von der Wiener Straße aus kommend (in Höhe der Haus-Nummer 50), Im Eichlehen / Burgenlandweg gemacht worden. Auf der Suche nach einem Bolzplatz für Jugendliche war der Regionalrat vor einigen Jahren innerhalb dieses Areals fündig geworden. Damals ist den Oberrädern von der Stadt beschieden worden, dass in diesem Gebiet keine Tore aufgestellt würden dürfen, da das vorgeschlagene Grundstück sich im Grüngürtel befände. Für die Jugendlichen ist dann ein anderer Standort für die Tore gefunden worden - auf dem Platz hinter der Villa Bonn. Nur müssen hier die Tore bei jeder Veranstaltung ab und wieder aufgebaut werden. Die Tore hätten dem Grundgürtel viel weniger Schaden zugefügt als es die unten zu sehenden Ablagerungen nun tun. Anlage 1 (ca. 354 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5981 2020 Die Vorlage OF 1634/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "geschehen kann" durch die Worte "erlaubt ist" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 entstanden aus Vorlage: OF 1627/5 vom 25.02.2020 Betreff: Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch) Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18; OM 4447/19 OBR 5; ST 1429/19 Der Magistrat wird gebeten, folgende niveaugleichen Nullabsenkungen umzusetzen: 1. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges; 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise; 3. an der Zufahrt zum Waldweg Richtung Helene-Meyer-Straße/Isenburgring östlich der Autobahn gegenüber der Hausnummer 535 der Offenbacher Landstraße Fahrtrichtung Offenbach ; 4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Außer zu Ziffer 3. hat der Ortsbeirat schon in den o. g. Anregungen an den Magistrat um Ausführung von niveaugleichen Absenkungen an den genannten Stellen gebeten. Die Ausführungen des Magistrats in seinen o. a. Stellungnahmen überzeugen nicht. Der Verbau von Rundbordsteinen ist keine Nullabsenkung. Die Notwendigkeit der Rundbordsteine zur Wasserführung erschließt sich an der Stelle zu Ziffer 2. überhaupt nicht, weil das Gefälle von den Bordsteinen weg weist. An den übrigen Stellen kann das Gefälle durch einen schmalen Asphaltstreifen überbrückt werden, wie auf Bild 1 zu sehen ist. Die Ausführung der Absenkung zu Ziffer 5. wurde zunächst für das erste Quartal 2018, dann für den Herbst 2019 angekündigt. Leider besteht nach wie vor der hohe Bordsteinvorstand. Die Absenkung zu Ziffer 3. erschließt einen Verbindungsweg durch den Wald zum Isenburgring in Offenbach, der von Ortskundigen gern genutzt wird, um die Offenbacher Landstraße und den Dreieichring zu umfahren. Die vom Ortsbeirat gewünschten Absenkungen sind kein Luxus, sondern dienen der Sicherheit. Das schräge Anfahren von Bordsteinvorständen führt besonders bei ungünstiger Witterung immer wieder zu Unfällen. Davon erhalten die Behörden so gut wie nie Kenntnis, weil es sich um Alleinunfälle handelt, für die niemand in Regress genommen werden kann. So entsteht der falsche Eindruck, dass die Wege im Ganzen sicher genug seien. Bild 1: Nullabsenkung bei Bordsteinvorstand mit Asphalt überbrückt. Quelle: Privat Bild 2: Waldweg zu Ziffer 3. soll durch eine Absenkung erschlossen werden. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1429 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1234 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4283 Aktenzeichen: 66 2
Entlastungen für die Wohngebiete Sachsenhausens
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5917 entstanden aus Vorlage: OF 1604/5 vom 24.02.2020 Betreff: Entlastungen für die Wohngebiete Sachsenhausens Der Magistrat wird gebeten, ein geeignetes Konzept vorzulegen, um die Wohngebiete Sachsenhausens deutlich vom Verkehr zu entlasten. Begründung: Sachsenhausen ist ein wachsender Stadtteil mit inzwischen mehr als 60.000 Einwohnern. Entsprechend groß sind die Herausforderungen im Bereich der Verkehrspolitik. Seit Monaten halten Staus weite Teile Sachsenhausens in einem Würgegriff. Auslöser hierfür ist die konzeptlose Sperrung des nördlichen Mainufers. Doch nicht nur die Sperrung des nördlichen Mainufers schadet dem Stadtteil. Hoher Parkdruck und überlastete Straßen stellen eine nicht hinnehmbare Situation für die Bürgerinnen und Bürger dar. Zuletzt haben zahlreiche Anwohner im südlichen Sachsenhausen gegen den wachsenden Schleichverkehr demonstriert. Sie zogen durch den Schützenhüttenweg, den Letzten Hasenpfad und den Sachsenhäuser Landwehrweg und machten auf die wachsenden Pendlerströme aufmerksam. Viele Anwohnerinnen und Anwohner beschreiben, dass der Durchgangsverkehr gefährliche und unerträgliche Ausmaße angenommen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1033 Aktenzeichen: 66 0
Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch)
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 1627/5 Betreff: Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch) Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18; OM 4447/19 OBR 5; ST 1429/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat folgende niveaugleichen Nullabsenkungen umzusetzen: 1. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges, 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise, 3. an der Zufahrt zum Waldweg Richtung Helene-Meyer-Straße/Isenburgring östlich der Autobahn gegenüber der Hausnummer 535 der Offenbacher Landstraße Fahrtrichtung Offenbach fehlt eine Absenkung, 4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Außer zu Nr. 3 hat der Ortsbeirat schon in den o.g. OM-Vorlagen um Ausführung von niveaugleichen Absenkungen an den genannten Stellen gebeten. Die Ausführungen des Magistrats in seinen o.a. ST-Vorlagen überzeugen nicht. Der Verbau von Rundbordsteinen ist keine Nullabsenkung. Die Notwendigkeit der Rundbordsteine zur Wasserführung erschließt sich an der Stelle zu Nr. 2 überhaupt nicht, weil das Gefälle von den Bordsteinen weg weist. An den übrigen Stellen kann das Gefälle durch einen schmalen Asphaltstreifen überbrückt werden, wie auf dem Bild 1 zu sehen ist. Die Ausführung der Absenkung zu Nr. 5 wurde zunächst für das erste Quartal 2018, dann für den Herbst 2019 angekündigt. Leider besteht nach wie vor der hohe Bordsteinvorstand. Die Absenkung zu 3 erschließt einen Verbindungsweg durch den Wald zum Isenburgring in Offenbach, der von Ortskundigen gern genutzt wird, um die Offenbacher Landstraße und den Dreieichring zu umfahren. Die vom Ortsbeirat gewünschten Absenkungen sind kein Luxus, sondern dienen der Sicherheit. Das schräge Anfahren von Bordsteinvorständen führt besonders bei ungünstiger Witterung immer wieder zu Unfällen. Davon erhalten die Behörden so gut wie nie Kenntnis, weil es sich um Alleinunfälle handelt, für die niemand in Regress genommen werden kann. So entsteht der falsche Eindruck, dass die Wege im Ganzen sicher genug seien. Bild 1: Nullabsenkung bei Bordsteinvorstand mit Asphalt überbrückt. Quelle: Antragsteller Bild 2: Waldweg zu Nr. 3 soll durch eine Absenkung erschlossen werden. Quelle: Antragsteller. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1429 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5930 2020 Die Vorlage OF 1627/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEntlastungen für die Wohngebiete Sachsenhausens
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2020, OF 1604/5 Betreff: Entlastungen für die Wohngebiete Sachsenhausens Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, ein geeignetes Konzept vorzulegen, um die Wohngebiete Sachsenhausens deutlich vom Verkehr zu entlasten. Begründung: Sachsenhausen ist ein wachsender Stadtteil mit inzwischen mehr als 60.000 Einwohnern. Entsprechend groß sind die Herausforderungen im Bereich der Verkehrspolitik. Seit Monaten halten Staus weite Teile Sachsenhausens in einem Würgegriff. Auslöser hierfür ist die konzeptlose Sperrung des nördlichen Mainufers. Doch nicht nur die Sperrung des nördlichen Mainufers schadet dem Stadtteil. Hoher Parkdruck und überlastete Straßen stellen eine nicht hinnehmbare Situation für die Bürgerinnen und Bürger dar. Zuletzt haben zahlreiche Anwohner im südlichen Sachsenhausen gegen den wachsenden Schleichverkehr demonstriert. Sie zogen durch den Schützenhüttenweg, den Letzten Hasenpfad und den Sachsenhäuser Landwehrweg und machten auf die wachsenden Pendlerströme aufmerksam. Viele Anwohnerinnen und Anwohner beschreiben, dass der Durchgangsverkehr gefährliche und unerträgliche Ausmaße angenommen hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5917 2020 Die Vorlage OF 1604/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenReinigung und Erneuerung von Straßenschildern in Oberrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2020, OF 1635/5 Betreff: Reinigung und Erneuerung von Straßenschildern in Oberrad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt, an der Gabelung der Straßen Buchrainstraße und Altebergsweg die Straßenschilder zu erneuern. Begründung: Wie auf dem unten stehenden Foto zu sehen ist, fehlt das Straßenschild für die Buchrainstraße gänzlich und das Straßenschild für den Altebergsweg könnte gereinigt oder erneuert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5982 2020 Die Vorlage OF 1635/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAmpelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5405 entstanden aus Vorlage: OF 1464/5 vom 03.11.2019 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die im September vorgenommene Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße wieder rückgängig zu machen. Begründung: An der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße wurde vor wenigen Wochen die Ampelschaltung geändert; die Grünschaltung ist nun unregelmäßig. Bürgerinnen und Bürger berichten, dass mehrfach Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Schülerinnen und Schüler, die sich auf die seit Jahrzehnten bestehende Ampelschaltung verlassen hatten, in gefährliche Situationen geraten sind. Zudem hat sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung nicht verbessert, sondern im Gegenteil, der fließende Verkehr auf der Darmstädter Landstraße muss nun abbremsen, um die eingefügte Grünphase im Sachsenhäuser Landwehrweg passieren zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 595 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Ausbesserung des Fußweges zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Kreuzung Erstes Wartegäßchen und Zweites Wartegäßchen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5401 entstanden aus Vorlage: OF 1460/5 vom 31.10.2019 Betreff: Ausbesserung des Fußweges zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Kreuzung Erstes Wartegäßchen und Zweites Wartegäßchen Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und der Kreuzung Erstes Wartegäßchen und Zweites Wartegäßchen instand zu setzen und mit einer wassergebundenen Decke zu befestigen. Begründung: Der oben genannte Weg wird von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern als Verbindungsweg genutzt. Besonders Familien und Kinder nutzen ihn auf dem Weg in Richtung Spielplatz am Letzten Hasenpfad. Gleichzeitig gehört der Weg zur Radroute 6, die eine wichtige Verbindung zwischen Frankfurt und Neu-Isenburg darstellt. Insbesondere nach Niederschlägen befindet sich der Weg in einem schlechten Zustand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 395 Aktenzeichen: 66 2
Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2019, OF 1464/5 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten die im September vorgenommene Veränderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg / Darmstädter Landstraße wieder rückgängig zu machen. Begründung: An der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg / Darmstädter Landstraße wurde vor wenigen Wochen die Ampelschaltung geändert; die Grünschaltung ist nun unregelmäßig. Bürgerinnen und Bürger berichten, dass mehrfach FahrradfahrerInnen und SchülerInnen die sich auf die seit Jahrzehnten bestehende Ampelschaltung verlassen hatten in gefährliche Situationen geraten sind. Zudem hat sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung nicht verbessert, sondern im Gegenteil der fließende Verkehr auf der Darmstädter Landstraße muss nun abbremsen um die eingefügte Grünphase im Sachsenhäuser Landwehrweg passieren zu lassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5405 2019 Die Vorlage OF 1464/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAusbesserung des Fußweges zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Kreuzung Erstes Wartegäßchen und Zweites Wartegäßchen
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2019, OF 1460/5 Betreff: Ausbesserung des Fußweges zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Kreuzung Erstes Wartegäßchen und Zweites Wartegäßchen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Fußweg zwischen dem "Sachsenhäuser Landwehrweg" und der Kreuzung "Erstes Wartegäßchen" und "Zweites Wartegäßchen" instand zu setzen und mit einer wassergebundenen Decke zu befestigen. Begründung: Der oben genannte Weg wird von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern als Verbindungsweg genutzt. Besonders Familien und Kinder nutzen ihn auf dem Weg in Richtung Spielplatz am Letzten Hasenpfad. Gleichzeitig gehört der Weg zur Radroute 6, die eine wichtige Verbindung zwischen Frankfurt und Neu-Isenburg darstellt. Insbesondere nach Niederschlägen befindet sich der Weg in einem schlechten Zustand. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5401 2019 Die Vorlage OF 1460/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGeschwindigkeitskontrolle durch Enforcement-Trailer im südlichen Teil der Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5172 entstanden aus Vorlage: OF 1371/5 vom 24.08.2019 Betreff: Geschwindigkeitskontrolle durch Enforcement-Trailer im südlichen Teil der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, im südlichen Teil der Buchrainstraße (ca. Hausnummer 60) Geschwindigkeitskontrollen durch Enforcement-Trailer durchzuführen. Begründung: Der Enforcement-Trailer hat sich als wichtiger Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert, insbesondere auch weil die Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage und rund um die Uhr durchgeführt werden können. Gerade in der südlichen Buchrainstraße kommt es gemäß Anwohnerinnen und Anwohnern zu höheren Geschwindigkeitsübertretungen, und dies auch oft in den Abendstunden und am Wochenende. Daher ist es sinnvoll, dies über einen längeren Zeitrahmen zu kontrollieren. Dies trägt dann nicht nur zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen Lärmpegels bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2126 Aktenzeichen: 32 4
Geschwindigkeitskontrolle durch Enforcement-Trailer im südlichen Teil der Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2019, OF 1371/5 Betreff: Geschwindigkeitskontrolle durch Enforcement-Trailer im südlichen Teil der Buchrainstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im südlichen Teil der Buchrainstraße (ca. Hausnummer 60) Geschwindigkeitskontrollen durch Enforcement-Trailer durchzuführen. Begründung: Der Enforcement-Trailer hat sich als wichtiger Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert, insbesondere auch, weil die Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage und rund um die Uhr durchgeführt werden können. Gerade in der südlichen Buchrainstraße kommt es gemäß Anwohnerinnen und Anwohnern zu höheren Geschwindigkeitsübertretungen und dies auch oft in den Abendstunden und am Wochenende. Daher ist es sinnvoll, dies über einen längeren Zeitrahmen zu kontrollieren. Dies trägt dann nicht nur zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen Lärmpegels bei. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5172 2019 Die Vorlage OF 1371/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
Weiter lesenInstandsetzung des Gehweges am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5018 entstanden aus Vorlage: OF 1349/5 vom 03.08.2019 Betreff: Instandsetzung des Gehweges am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg - um die Liegenschaft "Buchrainstraße 95" - instand setzen zu lassen. Begründung: Der Bürgersteig am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg - um die Liegenschaft "Buchrainstraße 95" - hat durch Wurzeleinwuchs Schäden davongetragen. Die Schäden sind mittlerweile so immens, dass es gerade für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Kinderwagen oder Rollator schwierig ist, diesen Abschnitt zu passieren. Der jetzige Zustand stellt eine Gefahrenquelle dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2363 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Instandsetzung des Gehweges am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2019, OF 1349/5 Betreff: Instandsetzung des Gehweges am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Gehweg am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg - um die Liegenschaft "Buchrainstraße 95" - instand setzen zu lassen. Begründung: Der Bürgersteig am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg - um die Liegenschaft "Buchrainstraße 95" - hat durch Wurzeleinwuchs Schäden davongetragen. Die Schäden sind mittlerweile so immens, dass es gerade für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Kinderwagen oder Rollator schwierig ist, diesen Abschnitt zu passieren. Der jetzige Zustand stellt eine Gefahrenquelle dar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5018 2019 Die Vorlage OF 1349/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.07.2019, OF 1314/5 Betreff: Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Sachsenhäuser Landwehrweg (ab Darmstädter Landstraße in Richtung Goetheturm) Maßnahmen zu prüfen, die zu einer konsequenten Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h führen. Begründung: Auf der o.g. Strecke wird oft, trotz der beengten Parksituation, eine deutliche Überschreitung der erlaubten 30km/h festgestellt. Gerade weil in diesem Wohngebiet zahlreiche Kinder beheimatet sind, ist eine Einhaltung der Geschwindigkeit zur Sicherheit wichtig. Der Magistrat wird daher gebeten, Maßnahmen zu prüfen, die zu einer dauerhaften Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4992 2019 Die Vorlage OF 1314/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/ deNeufvilleStraße hier: Änderung der Ampelschaltung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4620 entstanden aus Vorlage: OF 1256/5 vom 19.04.2019 Betreff: Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/ de-Neufville-Straße hier: Änderung der Ampelschaltung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Ampelschaltung am Buchrainplatz verändert werden kann, sodass sich weniger Rückstau bildet und auch die Autos aus der Buchrainstraße und vom REWE-Parkplatz ohne Probleme auf die Offenbacher Landstraße einfahren können. Begründung: Derzeit bewirkt die Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/ Buchrainstraße/Wehrstraße/de-Neufville-Straße, dass es auf der gesamten Strecke um den Buchrainplatz in beide Richtungen häufig zu Staus kommt. Eine Ausfahrt vom REWE-Parkplatz und der Buchrainstraße in die Offenbacher Landstraße ist nur sehr schwer möglich, da die Autos sich zwischen der Ampel an der Offenbacher Landstraße/Ecke de-Neufville-Straße (siehe Abbildung Ampel 1) und Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße (s. Abbildung Ampel 2) stauen. Dies liegt daran, dass zuerst die Ampel Offenbacher Landstraße/Ecke de-Neufville-Straße Richtung Offenbach auf Rot springt und die Autos dann erst einmal den Bereich bis zur nächsten Ampel blockieren, da die zweite Ampel erst später auf das Rotsignal wechselt. Dies ist auch bei der anderen Richtung, von Offenbach in Richtung Frankfurt Innenstadt, das Gleiche. Auch hier gibt es die verzögerte Ampelschaltung, sodass sich auch die Autos zwischen den beiden Ampeln stauen und eine Einfahrt auf den REWE-Parkplatz und in die Buchrainstraße schwierig ist. Es ist zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Änderung der Ampelschaltung hier zu einer flüssigeren Verkehrsführung beitragen kann. Quelle: Stadtvermessungsamt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1430 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/de-Neufville-Straße hier: Änderung der Ampelschaltung
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2019, OF 1256/5 Betreff: Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/de-Neufville-Straße hier: Änderung der Ampelschaltung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Ampelschaltungen am Buchrainplatz verändert werden kann, so dass sich weniger Rückstau bildet und auch die Autos aus der Buchrainstraße und vom Rewe Parkplatz ohne Probleme auf die Offenbacher Landstraße einfahren können. Begründung: Derzeit bewirkt die Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/de-Neufville-Straße, dass es auf der gesamten Strecke um den Buchrainplatz in beide Richtungen häufig zu Staus kommt. Eine Ausfahrt vom Rewe-Parkplatz und der Buchrainstraße in die Offenbacher Landstraße ist nur sehr schwer möglich, da die Autos sich zwischen der Ampel an der Offenbacher Landstraße/Ecke de-Neufville-Straße (siehe Abbildung Ampel 1) und Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße (s. Abbildung Ampel 2) stauen. Dies liegt daran, dass zuerst die Ampel Offenbacher Landstr/Ecke de-Neufville-Straße Richtung Offenbach auf Rot springt und die Autos dann erstmal den Bereich bis zur nächsten Ampel blockieren, da die zweite Ampel erst später auf das Rotsignal wechselt. Dies ist auch bei der anderen Richtung von Offenbach in Richtung Frankfurt Innenstadt das gleiche. Auch hier gibt es die verzögerte Ampelschaltung, so dass sich auch die Autos zwischen den beiden Ampeln stauen und eine Einfahrt auf den Rewe Parkplatz und in die Buchrainstraße schwierig ist. Es ist zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Änderung der Ampelschaltung hier zu einer flüssigeren Verkehrsführung beitragen kann. Foto: Stadtvermessungsamt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4620 2019 Die Vorlage OF 1256/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchulwegsicherung auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4425 entstanden aus Vorlage: OF 1223/5 vom 18.03.2019 Betreff: Schulwegsicherung auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg Vorgang: OM 1164/12 OBR 5; ST 1000/13; F 1503/18 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Parkordnung vor der Schule, wie auch schon vor der Kita, in Längsparken umzuwandeln und entsprechend zu markieren; 2. die Fahrbahn, wo immer möglich, zugunsten des Fußverkehrs auf das Mindestmaß zu verengen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob an der Martin-Buber-Schule die Straße für den Autoverkehr morgens oder auch mittags für jeweils 30 Minuten gesperrt werden kann. Begründung: Jedes Jahr zum Schulanfang wird die besonders für Kinder unerträgliche Verkehrssituation auf dem Weg zur Martin-Buber-Schule und zur Kita beklagt. Eltern wird eingeschärft, welche Nachteile das "Elterntaxi" für die eigenen Kinder und für die Allgemeinheit hat. Schulkinder laufen oder fahren mit Rollern oder Fahrrädern die Straße entlang. Da der Gehweg aufgrund der Breite nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, fahren und laufen die Kinder auch auf der Fahrbahn. Zu 1: Autos weichen vor der Schule aufgrund der quer parkenden Kfzs auf den ohnehin zu schmalen Gehweg aus und gefährden Fußgänger. Das vor der Kita praktizierte Längsparken muss auch vor der Schule umgesetzt werden. Zu 2: Die Verbreiterung des Fußwegs ist abschnittsweise durchaus möglich. Der Magistrat hat dies in seiner Stellungnahme ST 1000 angekündigt und sollte es jetzt umsetzen. Zu 3: Um die Eindämmung der "Elterntaxis" zu erreichen, sind hier auch einmal ungewöhnliche Maßnahmen notwendig, da mit Appellen offenbar nur wenige Eltern erreicht werden. Der vor der Ebelfeldschule in Praunheim in Aussicht genommene Versuch (F 1503) sollte auch auf die Martin-Buber-Schule übertragen werden. Sachsenhäuser Landwehrweg vor der Martin-Buber-Schule Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.05.2012, OM 1164 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1000 Frage vom 01.11.2018, F 1503 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1343 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2307 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1664 Aktenzeichen: 32 1
Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 entstanden aus Vorlage: OF 1222/5 vom 04.03.2019 Betreff: Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung) Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18 Der Magistrat wird nochmals gebeten, an den in der Anregung OM 2332 aufgeführten Stellen eine Nullabsenkung vorzunehmen: 1. In der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges; 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise; 3. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 508 an der Einmündung des Waldweges entlang der Bahngleise; 4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Eine Nullabsenkung bedeutet eine niveaugleiche Absenkung ohne Kante. Die an den Örtlichkeiten der Ziffern 1. bis 3. vorhanden Rundsteine mögen, wie der Magistrat ausführt, "mit dem technisch minimalsten Bordsteinvorstand" verbaut sein. Es bleibt aber eine Kante (Foto), die Radfahrende, vor allem bei ungünstiger Witterung, einem unnötigen Sturzrisiko aussetzt. Dies gilt besonders, da in dem genannten Bereich die Bordsteine schräg angefahren werden müssen. Die Maßnahmen zu den Örtlichkeiten der Ziffern 4. und 5. wurden zugesagt, aber nicht umgesetzt. Bordsteinabsenkung mit Kante an der Offenbacher Landstraße 507 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1429 Antrag vom 25.02.2020, OF 1627/5 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 Aktenzeichen: 66 2
Schulwegsicherung auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 1223/5 Betreff: Schulwegsicherung auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die Parkordnung vor der Schule wird, wie auch schon vor der Kita, in Längsparken umgewandelt und entsprechend markiert. 2. Die Fahrbahn wird, wo immer möglich, zu Gunsten des Fußverkehrs auf das Mindestmaß verengt. 3. Es ist zu prüfen, ob an der Martin-Buber-Schule die Straße für den Autoverkehr morgens oder auch mittags für jeweils 30 Minuten gesperrt werden kann. Begründung: Jedes Jahr zum Schulanfang wird die besonders für Kinder unerträgliche Verkehrssituation auf dem Weg zur Martin-Buber-Schule und zur Kita beklagt. Eltern wird eingeschärft, welche Nachteile das Elterntaxi für die eigenen Kinder und für die Allgemeinheit hat. Schulkinder laufen oder fahren mit Rollern oder Fahrrädern die Straße entlang. Da der Gehweg auf Grund der Breite nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, fahren und laufen die Kinder auch auf der Fahrbahn. Zu 1: Autos weichen vor der Schule auf Grund der quer parkenden Kfz auf den ohnehin zu schmalen Gehweg aus und gefährden Fußgänger. Das vor der Kita praktizierte Längsparken muss auch vor der Schule umgesetzt werden. Zu 2: Die Verbreiterung des Fußwegs ist abschnittsweise durchaus möglich. Der Magistrat hat dies in seiner ST 1000/2013 angekündigt und sollte es jetzt umsetzen. Zu 3: Um die Eindämmung der "Elterntaxis" zu erreichen, sind hier auch mal ungewöhnliche Maßnahmen notwendig, da mit Appellen offenbar nur wenige Eltern erreicht werden. Der vor der Ebelfeldschule in Praunheim in Aussicht genommene Versuch (F1503/2018), sollte auch auf die Martin-Buber-Schule übertragen werden. Sachsenhäuser Landwehrweg vor der Martin-Buber-Schule Quelle: Antragsteller Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.01.2019, OF 1159/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 14 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin zu vereinbaren. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4425 2019 1. Die Vorlage OF 1159/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1223/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD und LINKE.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung)
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 1222/5 Betreff: Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung) Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat nochmals, an den in der genannten OM aufgeführten Stellen eine Nullabsenkung vorzunehmen. 1. In der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges, 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise, 3. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 508 an der Einmündung des Waldweges entlang der Bahngleise, 4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Eine "Nullabsenkung" bedeutet eine niveaugleiche Absenkung ohne Kante. Die an den Örtlichkeiten der Punkte 1-3 vorhanden Rundsteine mögen, wie der Magistrat ausführt, "mit dem technisch minimalsten Bordsteinvorstand" verbaut sein. Es bleibt aber eine Kante (Foto), die Radfahrende vor allem bei ungünstiger Witterung einem unnötigen Sturzrisiko aussetzt. Dies gilt besonders, da in dem genannten Bereich die Bordsteine schräg angefahren werden müssen. Die Maßnahmen zu den Örtlichkeiten Nr. 4 und 5 wurden zugesagt, aber nicht umgesetzt. Bordsteinabsenkung mit Kante an der Offenbacher Landstraße 507 Quelle: Antragsteller Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 64 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4447 2019 Die Vorlage OF 1222/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchulwegsicherung auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2019, OF 1159/5 Betreff: Schulwegsicherung auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg Vorgang: OM 4997/16 OBR 5; ST 740/16; F 1503/18 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die Parkordnung vor der Schule wird, wie auch schon vor der Kita, in Längsparken umgewandelt und entsprechend markiert. 2. Die Durchfahrtmöglichkeit bis zum Ziegelhüttenweg wird aufgehoben. Der Sachsenhäuser Landwehrweg wird zwischen Bischofsweg und Oberem Schafhofweg in eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Osten umgewandelt. 3. Die Fahrbahn wird, wo immer möglich, zu Gunsten des Fußverkehrs auf das Mindestmaß verengt. 4. Es ist zu prüfen, ob an der Martin Buber Schule die Straße für den Autoverkehr morgens oder auch mittags für jeweils 30 Minuten gesperrt werden kann. Begründung: Jedes Jahr zum Schulanfang wird die besonders für Kinder unerträgliche Verkehrssituation auf dem Weg zur Martin-Buber-Schule und zur Kita beklagt. Eltern wird eingeschärft, welche Nachteile das Elterntaxi für die eigenen Kinder und für die Allgemeinheit hat. Schulkinder laufen oder fahren mit Rollern oder Fahrrädern die Straße entlang. Da der Gehweg auf Grund der Breite nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, fahren und laufen die Kinder auch auf der Fahrbahn. In fast jährlichem Abstand finden Schulwegbegehungen Stadt, bei denen Beschlüsse eher kosmetischer Art gefasst werden. Geändert hat sich nichts: Pendler nutzen weiterhin im 10-Sekunden-Takt diesen Schleichweg. Eltern fahren ihre Kinder mit dem Auto zur Schule. Die jährliche Klage über die Verkehrsprobleme ist zu einem Ritual verkommen. Es ist daher an der Zeit wirksame Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Zu 1: Autos weichen vor der Schule auf Grund der quer parkenden Kfz auf den ohnehin zu schmalen Gehweg aus und gefährden Fußgänger. Das vor der Kita praktizierte Längsparken muss auch vor der Schule umgesetzt werden. Zu 2: Ein erheblicher Teil der Kraftfahrzeuge sind unerwünschter Durchgangsverkehr. Die Einbahnstraßenregelung würde die Straßennutzung auf den Anliegerverkehr beschränken. Zu 3: Zwar hat der Magistrat in der Stellungnahme ST 740/2016 ausgeführt, dass der Gehweg auf Grund der notwendigen Fahrbahnbreite generell nicht verbreitert werden könne. Es gibt aber Stellen, an denen es abschnittsweise durchaus möglich wäre. Zu 4: Um die Eindämmung der "Elterntaxis" zu erreichen, sind hier auch mal ungewöhnliche Maßnahmen notwendig, da mit Appellen offenbar nur wenige Eltern erreicht werden. Der vor der Ebelfeldschule in Praunheim in Aussicht genommene Versuch (F1503/2018), sollte auch auf die Martin-Buber-Schule übertragen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.03.2019, OF 1223/5 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.02.2016, OM 4997 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 740 Frage vom 01.11.2018, F 1503 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1159/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 14 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin zu vereinbaren. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4425 2019 1. Die Vorlage OF 1159/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1223/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD und LINKE.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSanierung des Platzes um den Mammutbaum an der Sachsenhäuser Warte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4088 entstanden aus Vorlage: OF 1107/5 vom 02.01.2019 Betreff: Sanierung des Platzes um den Mammutbaum an der Sachsenhäuser Warte Der Magistrat wird gebeten, den Platz um den Mammutbaum an der Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße (gegenüber der Sachsenhäuser Warte) zu sanieren. Begründung: Der Platz um den Mammutbaum an der Sachsenhäuser Warte ist verwahrlost. Es sind keine Sitzmöglichkeiten mehr vorhanden und der Brunnen ist seit Jahren nicht mehr in Betrieb. Es sollte daher mindestens eine Bank aufgestellt und der Brunnen wieder in Betrieb genommen werden. Soweit dies nicht möglich ist, sollte der Brunnen zurückgebaut und der Platz an dieser Stelle anderweitig gestaltet werden, z. B. durch Aufstellen einer Infotafel zur Sachsenhäuser Landwehr. Zudem ist es wünschenswert, die Grünflächen, insbesondere Büsche, von Unrat (Abfall und Unkraut) zu säubern. Ferner sind die Graffitis, insbesondere am Wasserwerkhäuschen an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/ Darmstädter Landstraße und an der Mauer Richtung stadtauswärts, zu entfernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 796 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79 4
Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2019, OF 1106/5 Betreff: Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wurden mit dem Eigentümer der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 Gespräche geführt, um die Gründe für den derzeitigen Leerstand zu erfahren? 2. Wenn ja, wurde dabei erörtert, wie die Stadt Frankfurt am Main den Eigentümer dabei unterstützen kann, die Liegenschaft wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen? Begründung: Die Liegenschaft im Sachsenhäuser Landwehrweg steht schon seit längerer Zeit leer und befindet sich in einem immer schlechter werdenden Zustand. Es wäre wünschenswert, wenn die Liegenschaft wieder in einen bewohnbaren Zustand versetzt werden würde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1119 2019 Die Vorlage OF 1106/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSanierung des Platzes um den Mammutbaum an der Sachsenhäuser Warte
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2019, OF 1107/5 Betreff: Sanierung des Platzes um den Mammutbaum an der Sachsenhäuser Warte Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat den Platz um den Mammutbaum an der Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg / Darmstädter Landstraße (gegenüber der Sachsenhäuser Warte) zu sanieren. Begründung: Der Platz um den Mammutbaum an der Sachsenhäuser Warte ist verwahrlost. Es sind keine Sitzmöglichkeiten mehr vorhanden und der Brunnen ist seit Jahren nicht mehr in Betrieb. Es sollte daher mindestens eine Bank aufgestellt und der Brunnen wieder in Betrieb genommen werden. Soweit dies nicht möglich ist, sollte der Brunnen zurückgebaut und der Platz an dieser Stelle anderweitig gestaltet werden z.B. durch Aufstellen einer Infotafel zur Sachsenhäuser Landwehr. Zudem ist es wünschenswert die Grünflächen, insbesondere Büsche, von Unrat (Abfall und Unkraut) zu säubern. Ferner sind die Graffitis, insbesondere am Wasserwerkhäuschen an der Kreuzung Landwehrweg / Darmstädter Landstraße und an der Mauer Richtung stadtauswärts, zu entfernen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4088 2019 Die Vorlage OF 1107/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEinrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle vor dem Blumengeschäft Oberräder Blütenzauber, Burgenlandweg 15
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3909 entstanden aus Vorlage: OF 1002/5 vom 13.10.2018 Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle vor dem Blumengeschäft Oberräder Blütenzauber, Burgenlandweg 15 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, vor dem Blumengeschäft Oberräder Blütenzauber, Burgenlandweg 15, 60599 Frankfurt am Main, eine zusätzliche Bushaltestelle in beide Richtungen einzurichten. Begründung: Besucherinnen und Besucher des Waldfriedhofs Oberrad kaufen häufig ihren Grabschmuck im Blumengeschäft Oberräder Blütenzauber. Das Geschäft liegt jedoch genau zwischen den beiden existierenden Haltestellen "Burgenlandweg" und "Waldfriedhof Oberrad". Somit sind Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV gezwungen, das Blumengeschäft Oberräder Blütenzauber zu Fuß zu erreichen. Dies ist besonders für ältere Besucherinnen und Besucher beschwerlich. Hier wäre eine zusätzliche Haltestelle hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 190
Gehweg an der Bergkita frei halten
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2018, OF 1009/5 Betreff: Gehweg an der Bergkita frei halten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass der Gehweg unmittelbar vor der Bergkita - Kindertagesstätte der Dreikönigsgemeinde, Sachsenhäuser Landwehrweg 157b freigehalten wird. Begründung: Der Gehweg wird teilweise von Eltern, die ihre Kinder holen oder bringen, schräg zugeparkt. Diese Parksituation macht es für Eltern und Kinder, die auf die gegenüberliegende Seite möchten - wo sich Parkbuchten befinden - sehr schwierig die Verkehrssituation richtig einzusehen und einzuschätzen, was ein hohes Sicherheitsrisiko birgt. Des Weiteren behindern die auf dem Bürgersteig parkenden Autos vorbeigehende Eltern mit Kinderwagen, Kleinkinder mit Laufrädern oder Kinder mit Fahrrädern. Die Gefahr einer Beschädigung des jeweiligen Autos ist ebenfalls hoch. Es ist bekannt, dass Strafzettel für eben diese Parkenden verteilt werden. Dennoch erleben die Eltern jeden Tag einen zugeparkten Bürgersteig. Der Elternbeirat regt daher eine Halteverbotszone für den Bereich des Kindergartens an. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3912 2018 Die Vorlage OF 1009/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in Absprache mit dem Elternbeirat der Bergkita der Gehweg unmittelbar vor der Bergkita - Kindertagesstätte der Dreikönigsgemeinde, Sachsenhäuser Landwehrweg 157 b - frei gehalten wird." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenEinrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle vor dem Blumengeschäft „Oberräder Blütenzauber“, Burgenlandweg 15
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2018, OF 1002/5 Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle vor dem Blumengeschäft "Oberräder Blütenzauber", Burgenlandweg 15 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, vor dem Blumengeschäft "Oberräder Blütenzauber", Burgenlandweg 15, 60599 Frankfurt am Main, eine zusätzliche Haltestelle in beide Richtungen einzurichten. Begründung: Besucherinnen und Besucher des Waldfriedhofs Oberrad kaufen häufig ihren Grabschmuck im Blumengeschäft "Oberräder Blütenzauber". Das Geschäft liegt jedoch genau zwischen den beiden existierenden Haltestellen "Burgenlandweg" und "Waldfriedhof Oberrad". Somit sind Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV gezwungen, das Blumengeschäft "Oberräder Blütenzauber" zu Fuß zu erreichen. Dies ist besonders für ältere Besucherinnen und Besucher beschwerlich. Hier wäre eine zusätzliche Haltestelle hilfreich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3909 2018 Die Vorlage OF 1002/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenNutzung des Arboretums und anliegender Gärten für die „Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3754 entstanden aus Vorlage: OF 963/5 vom 21.08.2018 Betreff: Nutzung des Arboretums und anliegender Gärten für die "Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das sich in der Buchrainstraße/Ecke Altebergsweg befindliche Arboretum und weitere angrenzende Gärten durch die "Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder" genutzt werden können. Begründung: Die "Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder" haben derzeit kein Klubhaus oder ein eigenes Grundstück, um ihre Vereinstätigkeit auszuüben, die größtenteils in der Natur stattfindet. Für den Ortsbeirat ist es wünschenswert, dass die "Drei Lilien" ein Grundstück erhalten, auf dem ein Großteil der Vereinstätigkeit ausgeübt werden kann, das aber auch ein Treffpunkt für die Kinder und Jugendlichen ist. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass eine gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV oder dem Fahrrad gegeben sein soll. Das sich in der Buchrainstraße/Ecke Altebergsweg befindliche Arboretum und weitere angrenzende Gärten sind aus Sicht des Ortsbeirates bestens dafür geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2339
Nutzung des Arboretums und anliegender Gärten für die „Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder“
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2018, OF 963/5 Betreff: Nutzung des Arboretums und anliegender Gärten für die "Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob das sich in der Buchrainstraße/Ecke Altebergsweg befindliche Arboretum und weitere angrenzende Gärten durch die "Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder" genutzt werden können. Begründung: Die "Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder" haben derzeit kein Clubhaus oder ein eigenes Grundstück, um Ihre Vereinstätigkeit auszuüben, die größtenteils in der Natur stattfindet. Für den Ortsbeirat ist es wünschenswert, dass die "Drei Lilien" ein Grundstück erhalten, auf dem ein Großteil der Vereinstätigkeit ausgeübt werden kann, dass aber auch ein Treffpunkt für die Kinder und Jugendlichen ist. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass eine gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV oder dem Fahrrad gegeben sein soll. Das sich in der Buchrainstraße/Ecke Altebergsweg befindliche Arboretum und weitere angrenzende Gärten sind aus Sicht des Ortsbeirates bestens dafür geeignet. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 21.09.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3754 2018 Die Vorlage OF 963/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
Weiter lesenGeschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Siedlung „Im Teller“ (III)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3295 entstanden aus Vorlage: OF 867/5 vom 20.05.2018 Betreff: Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Siedlung "Im Teller" (III) Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, 1. dass die Geschwindigkeit in der Straße Im Teller regelmäßig kontrolliert wird und 2. dass die Durchfahrtsgenehmigungen für die "Tellerbrücke" häufiger kontrolliert werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich zunehmend über zu schnell fahrende Fahrzeuge, die durch die Straße Im Teller fahren. Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich jedoch nicht um Anlieger oder forst- und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, sondern um Pkw mit auswärtigen Nummernschildern. Der Ortsbeirat erachtet die Geschwindigkeitskontrollen und die Kontrollen der Durchfahrtsgenehmigungen als ein sinnvolles Mittel, um Schleichverkehr und eine zusätzliche Belastung der im südlichen Oberrad lebenden Menschen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1731 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 346 Aktenzeichen: 32 4
Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Siedlung „Im Teller“ (III)
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2018, OF 867/5 Betreff: Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Siedlung "Im Teller" (III) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, 1. dass die Geschwindigkeit in der Straße "Im Teller" regelmäßig kontrolliert wird und 2. dass die Durchfahrtsgenehmigungen für die "Tellerbrücke" häufiger kontrolliert werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich zunehmend über zu schnell fahrende Fahrzeuge, die durch die Straße "Im Teller" fahren. Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich jedoch nicht um Anlieger oder forst- und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, sondern um Pkw mit auswärtigen Nummernschildern. Der Ortsbeirat erachtet die Geschwindigkeitskontrollen und die Kontrollen der Durchfahrtsgenehmigungen als ein sinnvolles Mittel, um Schleichverkehr und eine zusätzliche Belastung der im südlichen Oberrad lebenden Menschen zu verhindern. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3295 2018 Die Vorlage OF 867/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
Weiter lesenFreigabe des abgesperrten Spielgerätes auf dem Spielplatz Letzter Hasenpfad/Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3011 entstanden aus Vorlage: OF 814/5 vom 29.03.2018 Betreff: Freigabe des abgesperrten Spielgerätes auf dem Spielplatz Letzter Hasenpfad/Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird aufgefordert, das eingezäunte Spielgerät auf dem Spielplatz Letzter Hasenpfad/Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg unverzüglich freizugeben. Begründung: Seit nunmehr nahezu einem Jahr ist der Spielplatz im Letzten Hasenpfad/ Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg fertiggestellt. Die Freigabe zog sich allerdings bis zum Herbst hin, da ein Spielgerät angeblich nicht sicher sei. Da jetzt wieder ein halbes Jahr vergangen ist und das Spielgerät immer noch eingezäunt ist, fragt der Ortsbeirat nun förmlich an und fordert die Freigabe des Spielgerätes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1245 Aktenzeichen: 67 2
Ergänzung Bebauungsplan Nr. 856
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3014 entstanden aus Vorlage: OF 821/5 vom 29.03.2018 Betreff: Ergänzung Bebauungsplan Nr. 856 Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan Nr. 856 - Siedlungsbereich Scholdererweg/Hainer Weg im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB dahin gehend zu ergänzen, dass die Flurstücke Flur 560, Gemarkung Frankfurt, Bezirk 33 (485), Bereich Sachsenhäuser Landwehrweg auf der nördlichen Seite zwischen den Hausnummern 39 und 56, entsprechend den baulichen Vorgaben in diesem Bereich bebaut werden können. Der Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Vorliegend geht es um die Möglichkeit der Bebauung der Grundstücke nördlich des Sachsenhäuser Landwehrweges, östlich der Hausnummer 56. Diese soll die Flurstücke 2/4, 2/6, 2/2, 3/2, 3/4, 3/6, 4/2, 5/2, 13/3, 17/1, 18/2, 19/2 und 20/2 umfassen. Diese Fläche beträgt ca. 7.700 Quadratmeter. Sie liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 856 und stellt somit einen Außenbereich dar, sodass sich dieser bauplanungsrechtlich nach § 35 BauGB richtet. Hiernach ist eine Bebauung zurzeit nicht möglich. Eine solche bietet sich aber im Hinblick auf den Bedarf für neuen Wohnraum entsprechend zur vorhandenen beidseitigen Bebauung im Sachsenhäuser Landwehrweg bis zur Hausnummer 56 an. Diese Grundstücke liegen nicht im Schutzbereich der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" vom 12.05.2010 (StAnz Nr. 22, S. 1508). Der Verordnungsgeber hat seinerzeit bei der Überarbeitung der Grüngürtelsatzung die vorbezeichneten Flurstücke von der Unterschutzstellung ausgenommen und die Grenze des Landschaftsschutzgebietes entlang einer fiktiven hinteren Baugrenze gezogen. Eine Ergänzung des Bebauungsplanes bietet sich geradezu an. Sie würde entlang des Sachsenhäuser Landwehrweges durchgängig eine beidseitige Bebauung ermöglichen und damit den Ortsteil abrunden. Die Bebauung entspräche voll und ganz dem Gebietscharakter und würde die Nachbarschaft nicht beeinträchtigen. Die Bebauung würde den Grüngürtel nicht schmälern oder nachteilig berühren, weil bei dessen Abgrenzung das Vorschlagsgebiet im Hinblick auf eine künftige Bebauung ausdrücklich zugelassen wurde. Die Bebauung entspricht weiterhin dem Gesetzeszweck, dringend benötigte Wohnbauflächen ohne Landschaftsverbrauch zu schaffen. Der Bebauungsplan führt nicht zu Kosten zulasten der Stadt, weil die vorhandenen Erschießungsanlagen für den Anschluss von ca. zehn bis elf Wohngebäuden á drei Wohneinheiten ausreichen. Im betroffenen Bereich befinden sich weiterhin vier Grundstücke im Eigentum der Stadt (Flurstücke 5/2, 13/3, 17/1 und 19/2). Hier hat die Stadt die Möglichkeit, schnell dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Es bietet sich an, vorliegend im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB vorzugehen. Nach der BauGB-Novelle 2017 können auch kleinere Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren zu Wohnbauflächen umgeplant werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Fläche des Bebauungsplans weniger als 10.000 Quadratmeter umfasst, ausschließlich Wohnnutzung zugelassen wird, die geplante Fläche an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließt, die Aufstellung bis zum 31.12.2019 beschlossen wird und der Bebauungsplan als Satzung bis zum 31.12.2021 beschlossen wird. Diese Voraussetzungen sind vorliegend gegeben. Das Gebiet würde als reines Wohngebiet festgesetzt werden, in dem zweigeschossige Einfamilienhäuser mit höchstens drei Wohnungen zulässig sind, die zur Straße hin an einer Baulinie liegen, an die zur Wahrung der Bauflucht angebaut werden muss und die im hinteren Grundstücksbereich eine Baugrenze nicht überschreiten dürfen. Ein solcher Bebauungsplan entspräche exakt den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 856. Diesem Vorhaben steht auch nicht der regionale Flächennutzungsplan (FNP) entgegen, der lediglich die tatsächliche Nutzung in diesem Bereich aufzeigt, ohne hier rechtsverbindlich eine endgültige planerische Festsetzung zu treffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1207 Aktenzeichen: 61 00
Ergänzung Bebauungsplan Nr. 856
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2018, OF 821/5 Betreff: Ergänzung Bebauungsplan Nr. 856 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Bebauungsplan Nr. 856 (Siedlungsbereich Scholdererweg/Hainer Weg im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB dahingehend zu ergänzen, dass die Flurstücke Flur 560, Gemarkung Frankfurt Bezirk 33 (485), Bereich Sachsenhäuser Landwehrweg auf der nördlichen Seite zwischen den Hausnummern 39 und 56 entsprechend den baulichen Vorgaben in diesem Bereich bebaut werden können. Der Magistrat möge eine entsprechende Vorlage der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen. Begründung: Vorliegend geht es um die Möglichkeit der Bebauung der Grundstücke nördlich des Sachsenhäuser Landwehrweges, östlich der Hausnummer 56. Diese soll die Flurstücke 2/4, 2/6, 2/2, 3/2, 3/4, 3/6, 4/2, 5/2, 13/3, 17/1, 18/2, 19/2 und 20/2 umfassen. Diese Fläche beträgt ca. 7.700 m2. Sie liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 856 und stellt somit einen Außenbereich dar, so dass sich dieser bauplanungsrechtlich nach § 35 BauGB richtet. Hiernach ist eine Bebauung zurzeit nicht möglich. Eine solche bietet sich aber im Hinblick auf den Bedarf für neuen Wohnraum entsprechend zur vorhandenen beidseitigen Bebauung im Sachsenhäuser Landwehrweg bis zur Hausnummer 56 an. Diese Grundstücke liegen nicht im Schutzbereich der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" vom 12.05.2010 (StAnz Nr. 22, S, 15z08). Der Verordnungsgeber hat seinerzeit bei der Überarbeitung der Grüngürtelsatzung die vorbezeichneten Flurstücke von der Unterschutzstellung ausgenommen und die Grenze des Landschaftsschutzgebietes entlang einer fiktiven hinteren Baugrenze gezogen. Eine Ergänzung des Bebauungsplanes bietet sich geradezu an. Sie würde entlang des Sachsenhäuser Landwehrweges durchgängig eine beidseitige Bebauung ermöglichen und damit den Ortsteil abrunden. Die Bebauung entspräche voll und ganz dem Gebietscharakter und würde die Nachbarschaft nicht beeinträchtigen. Die Bebauung würde den Grüngürtel nicht schmälern oder nachteilig berühren, weil bei dessen Abgrenzung das Vorschlagsgebiet im Hinblick auf eine künftige Bebauung ausdrücklich zugelassen wurde. Die Bebauung entspricht weiterhin dem Gesetzeszweck, dringend benötigte Wohnbauflächen ohne Landschaftsverbrauch zu schaffen. Der Bebauungsplan führt nicht zu Kosten zu Lasten der Stadt, weil die vorhandenen Erschießungsanlagen für den Anschluss von ca. 10-11 Wohngebäuden á 3 Wohneinheiten ausreichen. Im betroffenen Bereich befinden sich weiterhin 4 Grundstücke im Eigentum der Stadt (5/2, 13/3, 17/1 und 19/2). Hier hat die Stadt die Möglichkeit, schnell dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Es bietet sich an, vorliegend im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB vorzugehen. Nach der BauGB-Novelle 2017 können auch kleinere Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren zu Wohnbauflächen umgeplant werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Fläche des Bebauungsplans weniger als 10.000 m2 umfasst, ausschließlich Wohnnutzung zugelassen wird, die geplante Fläche an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließt, die Aufstellung bis zum 31.12.2019 beschlossen wird und der Bebauungsplan als Satzung bis zum 31.12.2021 beschlossen wird. Diese Voraussetzungen sind vorliegend gegeben. Das Gebiet würde als reines Wohngebiet festgesetzt werden, indem 2-geschossige Einfamilienhäuser mit höchstens 3 Wohnungen zulässig sind, die zur Straße hin an einer Baulinie liegen, an die zur Wahrung der Bauflucht angebaut werden muss und die im hinteren Grundstücksbereich eine Baugrenze nicht überschreiten dürfen. Ein solcher Bebauungsplan entspräche exakt den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 856. Diesem Vorhaben steht auch nicht der regionale Flächennutzungsplan (FNP) entgegen, der lediglich die tatsächliche Nutzung in diesem Bereich aufzeigt, ohne hier rechtsverbindlich eine endgültige planerische Festsetzung zu treffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 13.04.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3014 2018 Die Vorlage OF 821/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenFreigabe des abgesperrten Spielgerätes auf dem Spielplatz Letzter Hasenpfad/Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2018, OF 814/5 Betreff: Freigabe des abgesperrten Spielgerätes auf dem Spielplatz Letzter Hasenpfad/Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird aufgefordert das eingezäunte Spielgerät auf dem Spielplatz Letzter Hasenpfad Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg unverzüglich freigeben zu lassen. Begründung: Seit nunmehr nahezu einem Jahr ist der Spielplatz an der Ecke Letzter Hasenpfad / Sachsenhäuser Landwehrweg fertiggestellt. Die Freigabe zog sich allerdings bis zum Herbst hin, da ein Spielgerät angeblich nicht sicher sei. Da jetzt wieder ein halbes Jahr vergangen ist und das Spielgerät immer noch eingezäunt ist, fragt der Ortsbeirat 5 nun förmlich an und fordert die Freigabe des Spielgerätes. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 13.04.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3011 2018 Die Vorlage OF 814/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenInstandsetzung der Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrwegs hier: Zwischen Letztem Hasenpfad und Darmstädter Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2733 entstanden aus Vorlage: OF 750/5 vom 29.01.2018 Betreff: Instandsetzung der Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrwegs hier: Zwischen Letztem Hasenpfad und Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrweg s zwischen den Einmündungen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße instand zu setzen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die Oberfläche auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg zwischen den Einmündungen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße derart beschädigt ist, dass dies vor allem für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer gefährlich ist. Für den Ortsbeirat ist es daher wünschenswert, dass die Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrwegs zwischen den Einmündungen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße zeitnah wieder instand gesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 921 Aktenzeichen: 66 5
Instandsetzung der Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrwegs hier: Zwischen „Letztem Hasenpfad“ und „Darmstädter Landstraße“
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2018, OF 750/5 Betreff: Instandsetzung der Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrwegs hier: Zwischen "Letztem Hasenpfad" und "Darmstädter Landstraße" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrweges zwischen Einmündung "Letzter Hasenpfad" und "Darmstädter Landstraße" instand setzen zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die Oberfläche auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg zwischen Einmündung "Letzter Hasenpfad" und "Darmstädter Landstraße" derart beschädigt ist, dass dies vor allem für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer gefährlich ist. Für den Ortsbeirat ist es daher wünschenswert, dass die Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrweges zwischen Einmündung "Letzter Hasenpfad" und "Darmstädter Landstraße" zeitnah wieder instand gesetzt wird. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 16.02.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2733 2018 Die Vorlage OF 750/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenMessung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2621 entstanden aus Vorlage: OF 725/5 vom 25.12.2017 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße (II) Der Magistrat wird gebeten, in der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg erneut Messungen mittels Via Count-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich weiterhin über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Nach übereinstimmenden Aussagen hat sich die Situation verschärft, was aus Sicht des Ortsbeirates eine erneute Messung und eine daraus resultierende Bewertung rechtfertigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 684 Aktenzeichen: 32 4
Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2603 entstanden aus Vorlage: OF 651/5 vom 02.11.2017 Betreff: Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II) Vorgang: OM 1878/17 OBR 5; ST 1957/17 Der Magistrat wird erneut gebeten, zumindest den vom Gotheturm-Parkplatz aus kommend auf der linken Seite der Schranke befindlichen Baumstamm zu entfernen und den Bereich zur Umgehung der Schranke für Fußgänger und Fahrradfahrer zu befestigen. Begründung: Der Sachsenhäuser Landwehrweg bildet einen wichtigen Zugang zum Stadtwald und muss daher barrierefrei sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1878 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1957 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 737 Aktenzeichen: 67 0
Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße (II)
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.12.2017, OF 725/5 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße (II) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg erneut Messungen mittels Via-Count-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich weiterhin über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Nach übereinstimmenden Aussagen hat sich die Situation verschärft, was aus Sicht des Ortsbeirates eine erneute Messung und eine daraus resultierende Bewertung rechtfertigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2621 2018 Die Vorlage OF 725/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSetzen von Pollern hier: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2438 entstanden aus Vorlage: OF 662/5 vom 06.11.2017 Betreff: Setzen von Pollern hier: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24 - Pietät Reukauf - abzupollern. Begründung: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24 - Pietät Reukauf - wird trotz des absoluten Halteverbots regelmäßig geparkt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pietät Reukauf müssen mitunter zu jeder Tages- und Nachtzeit aus dem Hof heraus- und hineinfahren. In der Vergangenheit führte dies bereits des Öfteren zu mehrmaligem Vor- und Zurücksetzen. Dies ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kein Zustand, der von Dauer sein kann. Für die Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet dies eine zusätzliche und unnötige Lärmbelastung, tagsüber kommt es verstärkt zu Behinderungen im fließenden Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 376 Aktenzeichen: 66 0
Setzen von Pollern hier: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2017, OF 662/5 Betreff: Setzen von Pollern hier: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bürgersteig gegenüber der Liegenschaft "Buchrainstraße 24" - Pietät Reukauf - abzupollern. Begründung: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24 - Pietät Reukauf - wird trotz des absoluten Halteverbots regelmäßig geparkt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pietät Reukauf müssen mitunter zu jeder Tages- und Nachtzeit aus dem Hof heraus und hinein fahren. In der Vergangenheit führte dies bereits des Öfteren zu mehrmaligem Vor- und Zurücksetzen. Dies ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kein Zustand, der von Dauer sein kann. Für die Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet dies eine zusätzliche und unnötige Lärmbelastung, tagsüber kommt es verstärkt zu Behinderungen im fließenden Verkehr. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2438 2017 Die Vorlage OF 662/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
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