Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch)
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Bisheriger Verlauf
03.11.2017
19.02.2018
22.03.2019
05.08.2019
25.02.2020
13.03.2020
26.06.2020
14.07.2023
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung)
Details im PARLIS OM_4447_2019Stellungnahme des Magistrats
Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung)
Details im PARLIS ST_1429_2019Antrag Ortsbeirat
Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch)
Details im PARLIS OF_1627-5_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch)
Details im PARLIS OM_5930_2020Stellungnahme des Magistrats
Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch)
Details im PARLIS ST_1234_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Radwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen
Details im PARLIS OM_4283_202319.02.2018
22.03.2019
Anregung Ortsbeirat
Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung)
Details im PARLIS OM_4447_201905.08.2019
Stellungnahme des Magistrats
Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung)
Details im PARLIS ST_1429_201925.02.2020
Antrag Ortsbeirat
Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch)
Details im PARLIS OF_1627-5_202013.03.2020
Anregung Ortsbeirat
Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch)
Details im PARLIS OM_5930_202026.06.2020
Stellungnahme des Magistrats
Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch)
Details im PARLIS ST_1234_202014.07.2023
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 entstanden aus Vorlage: OF 1627/5 vom 25.02.2020
Betreff: Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch)
Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18; OM 4447/19 OBR 5; ST 1429/19 Der Magistrat wird gebeten, folgende niveaugleichen Nullabsenkungen umzusetzen: 1. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges; 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise; 3. an der Zufahrt zum Waldweg Richtung Helene-Meyer-Straße/Isenburgring östlich der Autobahn gegenüber der Hausnummer 535 der Offenbacher Landstraße Fahrtrichtung Offenbach ; 4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung:
Außer zu Ziffer 3. hat der Ortsbeirat schon in den o. g. Anregungen an den Magistrat um Ausführung von niveaugleichen Absenkungen an den genannten Stellen gebeten. Die Ausführungen des Magistrats in seinen o. a. Stellungnahmen überzeugen nicht. Der Verbau von Rundbordsteinen ist keine Nullabsenkung. Die Notwendigkeit der Rundbordsteine zur Wasserführung erschließt sich an der Stelle zu Ziffer 2. überhaupt nicht, weil das Gefälle von den Bordsteinen weg weist. An den übrigen Stellen kann das Gefälle durch einen schmalen Asphaltstreifen überbrückt werden, wie auf Bild 1 zu sehen ist. Die Ausführung der Absenkung zu Ziffer 5. wurde zunächst für das erste Quartal 2018, dann für den Herbst 2019 angekündigt. Leider besteht nach wie vor der hohe Bordsteinvorstand. Die Absenkung zu Ziffer 3. erschließt einen Verbindungsweg durch den Wald zum Isenburgring in Offenbach, der von Ortskundigen gern genutzt wird, um die Offenbacher Landstraße und den Dreieichring zu umfahren. Die vom Ortsbeirat gewünschten Absenkungen sind kein Luxus, sondern dienen der Sicherheit. Das schräge Anfahren von Bordsteinvorständen führt besonders bei ungünstiger Witterung immer wieder zu Unfällen. Davon erhalten die Behörden so gut wie nie Kenntnis, weil es sich um Alleinunfälle handelt, für die niemand in Regress genommen werden kann. So entsteht der falsche Eindruck, dass die Wege im Ganzen sicher genug seien. Bild 1: Nullabsenkung bei Bordsteinvorstand mit Asphalt überbrückt. Quelle: Privat Bild 2: Waldweg zu Ziffer 3. soll durch eine Absenkung erschlossen werden. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332
Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1429 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1234 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4283 Aktenzeichen: 66 2