Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung)
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Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 entstanden aus Vorlage: OF 1222/5 vom 04.03.2019
Betreff: Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung) Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18 Der Magistrat wird nochmals gebeten, an den in der Anregung OM 2332 aufgeführten Stellen eine Nullabsenkung vorzunehmen:
- In der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges; 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise; 3. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 508 an der Einmündung des Waldweges entlang der Bahngleise; 4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Eine Nullabsenkung bedeutet eine niveaugleiche Absenkung ohne Kante. Die an den Örtlichkeiten der Ziffern 1. bis 3. vorhanden Rundsteine mögen, wie der Magistrat ausführt, "mit dem technisch minimalsten Bordsteinvorstand" verbaut sein. Es bleibt aber eine Kante (Foto), die Radfahrende, vor allem bei ungünstiger Witterung, einem unnötigen Sturzrisiko aussetzt. Dies gilt besonders, da in dem genannten Bereich die Bordsteine schräg angefahren werden müssen. Die Maßnahmen zu den Örtlichkeiten der Ziffern 4. und 5. wurden zugesagt, aber nicht umgesetzt. Bordsteinabsenkung mit Kante an der Offenbacher Landstraße 507 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2017OFOF 605/5Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP
- 3. November 2017OMOM 2332Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5Direktanregung
- 19. Februar 2018STST 368Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5Stellungnahme
- 4. März 2019OFOF 1222/5Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. März 2019Sie sind hierOMOM 4447Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung)Direktanregung
- 5. August 2019STST 1429Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung)Stellungnahme
- 25. Februar 2020OFOF 1627/5Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. März 2020OMOM 5930Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch)Direktanregung
- 26. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 140 WochenSTST 1234Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats