Meine Nachbarschaft: Biegweg
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Einfacherer Zugang Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2256 entstanden aus Vorlage: OF 386/2 vom 05.10.2017 Betreff: Einfacherer Zugang Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße Vorgang: OM 392/16 OBR 2; ST 1070/17 Der Magistrat wird aufgefordert, an der Treppe Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße eine Möglichkeit zu schaffen, die diesen Bereich für Menschen mit Fahrrädern, Kinderwagen, Rollatoren und ähnlichen Mobilitätshilfsmitteln einfacher passierbar macht. Dazu könnte eine Rampe mit größerer Steigung gebaut werden, die zwar nicht den Anforderungen an vollständige Barrierefreiheit entspricht, aber trotzdem eine große Erleichterung für die genannten Gruppen darstellen würde. Begründung: Für Radfahrer ist diese Stelle wegen des alternativ zu fahrenden Umwegs ein Ärgernis. Das gilt auch für andere Verkehrsteilnehmer, die mit Rädern unterwegs sind. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1070 mitgeteilt, dass eine barrierefreie Rampe an diese Stelle baulich nicht möglich ist. Deswegen wird jetzt gefordert, zumindest für einen Teil der von der Treppe Betroffenen eine Lösung zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 392 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1070 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 100
Einfacherer Zugang Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2017, OF 386/2 Betreff: Einfacherer Zugang Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße Vorgang: OM 392/16 OBR 2; ST 1070/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 fordert den Magistrat auf, an der Treppe Solmsstraße / Ludwig-Landmann-Straße eine Möglichkeit zu schaffen, diesen Bereich mit Fahrrädern, Kinderwägen, Rollatoren und ähnlichen Mobilitätshilfsmitteln einfacher passierbar zu machen. Dazu könnte eine Rampe mit größerer Steigung gebaut werden, die zwar nicht den Anforderungen an vollständige Barrierefreiheit entspricht, aber trotzdem eine große Erleichterung für die genannten Gruppen darstellen würde. Begründung: Für Radfahrer ist diese Stelle wegen des alternativ zu fahrenden Umwegs ein Ärgernis. Das gilt auch für andere Verkehrsteilnehmer, die "mit Rädern" unterwegs sind. Der Magistra hat in der ST 1070 mitgeteilt, dass eine barrierefreie Rampe an diese Stelle baulich nicht möglich ist. Deswegen wird jetzt gefordert, zumindest für einen Teil der von der Treffe Betroffenen eine Lösung zu schaffen. Antragsteller: CDU FDP Piraten Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 392 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1070 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2256 2017 Die Vorlage OF 386/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 3 SPD, 2 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und BFF
Parteien: CDU, FDP, Piraten
Weiter lesenNeubaugebiet Rebstock - Mögliche Verkehrsmaßnahmen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2017, OF 378/2 Betreff: Neubaugebiet Rebstock - Mögliche Verkehrsmaßnahmen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie durch folgende Maßnahmen die Verkehrsanbindung des ÖPNV verbessert werden kann, damit die Bürgerinnen und Bürgern des neuen Stadtteils künftig nach Möglichkeit auf Ihre Autos verzichten können. Hierbei sollten folgende Maßnahmen genauer geprüft werden: 1. Verlängerung der Linie U5 bis Rebstockbad Die Linie U5 nach der Haltestelle "Wohnpark" über die Straße "Zum Rebstockbad" bis zum Rebstockbad verlängern. Eine neue Endhaltestelle, könnte im Zuge der Sanierung des Rebstockbades geschaffen werden. 2. Erweiterung der Linie 17 zu einer Ringstraßenbahn Die Straßenbahn Linie 17 könnte über die Max-Pruss-Straße, Oeserstraße, Waldschulstraße an die Straßenbahngleise der Linie 11 / 21 angeschlossen werden. Somit wäre eine "Ringstraßen in beiden Richtungen: z.B. HBF Pforzheimer Straße Messe Rebstock Mainzer Landstraße HBF Pforzheimer bzw. die Gegenrichtung HBF Pforzheimer Straße Mainzer Landstraße Rebstock Messe HBF Pforzheimer möglich. Quelle: Googlemaps 3. Einrichtung S-Bahn Haltes zwischen dem Biegwald und dem Rebstock Zwischen dem Rebstöcker Weg sowie dem Schreberweg, könnte in der Höhe der S-Bahn Unterquerung eine S-Bahn bedarfshalt eingerichtet werden: Quelle: Googlemaps Für Fußgänger, Rad fahrer sowie ggf. Messebesucher, die auf dem Resbstock parken, wäre ein Zugang über den Schreberweg "Rebstöckerweg" sowie die Brücke "Am Römerhof" über die Autobahn hinweg erreichbar. Die Bahnsteige wären jeweils von der Unterführung aus erreichbar. Der Magistrat wird gebeten über die Ergebnisse der Prüfung dem Ortsbeirat zu beraten. Begründung: Frankfurt braucht einen stabilen und starken ÖPNV! Bei einem so großen neuen Wohngebiet, muss auch von Anfang an gewährleistet werden, dass die Bürgerinnen und Bürger kein Auto benötigen. Eine Verlängerung der U5 würde ein umsteigefreies Reisen zum Rebstockbad ermöglichen. Die Schaffung der Ringstraßenbahn, würde die Leistungskapazität der Strecke massiv erhöhen und die Stadtteile Griesheim und Rebstock näher zusammenbringen. Die Neue S-Bahn-Station, würde für die Bürger im Rebstock, Biegwald bzw. Griesheim, eine Schnelle Anbindung an Eschborn etc. bedeuten, auch in der Gegenrichtung währen viele Ziele direkter und schneller erreichbar. Auch für die neue Schule, wäre diese S-Bahn-Station geeignet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 378/2 wird so lange zurückgestellt, bis eine Vorstellung der Baumaßnahme im Ortsbeirat stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2634 2018 Die Vorlage OF 378/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 3. das Wort "Bedarfshalt" gestrichen wird. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen Piraten (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, SPD, 3 GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung Piraten
Partei: SPD
Weiter lesenBuchung Spielmobil Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. für die Unterkunft Sportcampus
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2017, OF 343/2 Betreff: Buchung Spielmobil Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. für die Unterkunft Sportcampus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt aus seinem Budget einen Betrag i. H. V. insgesamt 610,-- € zur Verfügung, um das Spielmobil des Abenteuerspielplatzes Riederwald e. V. für einen Einsatz auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkunft Sportcampus zu buchen. Die Kosten sind berechnet für einen Tag mit sechs Stunden inkl. zwei Betreuer*innen. Geplant ist der Einsatz im Zeitraum September/Oktober. Detailliertere Absprachen sind mit der Leitung der Unterkunft zu treffen, deren Kontaktdaten dem Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. bekannt sind. Begründung: Das Spielmobil war bereits zur Freude der Kinder in den Unterkünften Ludwig-Landmann-Straße und Sportcampus zu Gast. Für weitere Einsätze in 2017 stehen keine Landesmittel mehr zur Verfügung. Die Leitung der Unterkunft Sportcampus würde sehr gerne in diesem Jahr zumindest noch einen weiteren Einsatz im Zeitraum September/Oktober auf dem Gelände ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 115 2017 Die Vorlage OF 343/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZuschuss zur Finanzierung einer Lernfreizeit für Kinder der Geflüchteten aus den Sammelunterkünften in den Ortsbezirken 2 und 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2017, OF 168/7 Betreff: Zuschuss zur Finanzierung einer Lernfreizeit für Kinder der Geflüchteten aus den Sammelunterkünften in den Ortsbezirken 2 und 7 Der Ortsbeirat 7 unterstützt den Verein für Jugendbildung zur Finanzierung einer Lernfreizeit für Kinder der Geflüchteten aus Sammelunterkünften (Labsaal, Ludwig-Landmann-Straße, In der Au) und beauftragt den Magistrat, aus dem Ortsbeiratsbudget hierfür Euro 1000 zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Verein für Jugendbildung plant für den Zeitraum vom 31.07. bis 04.08.17 eine Lernfreizeit für dreißig Kinder aus Frankfurter Sammelunterkünften im Schullandheim Wegscheide. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 7000 €. Mittlerweile hat der Verein vom Stadtschulamt die Zusage über eine Teilfinanzierung der geplanten Freizeit in Höhe von 5000 € erhalten. Bemühungen um Unterstützung durch andre Institutionen waren bisher erfolglos. Da Kinder aus Sammelunterkünften aus Bockenheim und Rödelheim betroffen sind, bietet es sich an, dass die restlichen Kosten je zur Hälfte aus Mitteln der Ortsbeiräte 2 und 7 übernommen werden. Antragsteller: SPD CDU die farbechten - LINKE. GRÜNE FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 91 2017 Die Vorlage OF 168/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP
Weiter lesenVerbesserung des Radverkehrs auf der Heerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1416 entstanden aus Vorlage: OF 144/7 vom 29.03.2017 Betreff: Verbesserung des Radverkehrs auf der Heerstraße Die Heerstraße liegt für den Radverkehr auf der Verbindung zwischen Praunheim sowie der Bürostadt Eschborn. Westlich der U-Bahn-Haltestelle "Heerstraße" besteht die Heerstraße allerdings nur aus einer engen zweispurigen Straße, die sich Radfahrerinnen und Radfahrer und Pkw teilen müssen, sowie einem Fußgängerweg. Insbesondere zwischen der Mündung des Fritz-Schumacher-Wegs und der Ludwig-Landmann-Straße auf die Heerstraße ist es für Radfahrerinnen und Radfahrer nur möglich, im dichten Pkw-Berufsverkehr zu fahren oder den Fußgängerweg zu nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern eine Planung zu entwickeln, um die unbefriedigen de Situation für den Radverkehr, den Pkw-Verkehr und den Fußverkehr zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1266 Aktenzeichen: 32 1
Bessere Ausschilderung Praunheims
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1415 entstanden aus Vorlage: OF 141/7 vom 02.04.2017 Betreff: Bessere Ausschilderung Praunheims Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass 1. auf der Ludwig-Landmann-Straße, etwa in Höhe der Gemarkungsgrenze, eine Ortsteiltafel (Zeichen 313-50 StVO) mit der Aufschrift "Praunheim" aufgestellt wird; 2. die Hinweistafeln (Nordweststadt, Praunheim, Krankenhaus Nordwest) an der Ludwig-Landmann-Straße innerhalb Praunheims (gegenüber Stephan-Heise-Straße und vor Ludwig-Landmann-Straße 31) dahin gehend geändert werden, dass der Name "Praunheim" entfällt; 3. die Ortstafel (Zeichen 310 StVO) an der Autobahnabfahrt aus Richtung Wiesbaden in Richtung Praunheim statt mit dem Zusatz "Hausen" mit dem Zusatz "Praunheim" versehen wird. Begründung: Ortsunkundige werden, obwohl sie sich schon in Praunheim befinden - die Siedlungen Westhausen, Praunheim und Heinrich-Lübke-Siedlung gehören zu Praunheim -, in Richtung Alt-Praunheim geleitet. Sie müssen wieder zurückfahren, wenn sich ihr Ziel im westlichen Praunheim befindet. Unnötiger Kfz-Verkehr sollte vermieden werden. Die Ortstafel an der Autobahnabfahrt befindet sich gerade noch in der Gemarkung Hausen, die Ludwig-Landmann-Straße befährt die Autofahrerin/der Autofahrer jedoch in Praunheim. Hausen könnte sie/er direkt nur durch Rückwärtsfahren erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1269 Aktenzeichen: 66 7
Einrichtung von Tempo 30 in der Muckermannstraße sowie in der Kollwitzstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1412 entstanden aus Vorlage: OF 124/7 vom 14.02.2017 Betreff: Einrichtung von Tempo 30 in der Muckermannstraße sowie in der Kollwitzstraße Der Magistrat wird beauftragt, für - die komplette Muckermannstraße zwischen Schinkelstraße und Kollwitzstraße Tempo 30 (siehe Anlage) einzurichten; - die Kollwitzstraße, ab der Ludwig-Landmann-Straße bis zu dem bereits bestehenden Tempo-30-Abschnit t, den Tempo-30-Bereich zu erweitern (siehe Anlage). Begründung: Im Bereich der Muckermannstraße befindet sich das Gymnasium Nord und die Straße wird als direkter Schulweg benutzt. Zudem liegt die Margarete-Schütte-Lihotzky-Anlage mit Spiel- und Bolzplatz genau gegenüber. Des Weiteren liegt die Kollwitzstraße auf dem Schulweg der Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Nord und der Grundschülerinnen und Grundschüler der Ebelfeldschule. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass von den Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrern gefordert wird, ihr Fahrverhalten diesen Gegebenheiten anzupassen, was auch von der Schulleiterin der Ebelfeldschule unterstützt und begrüßt wird. Anlage Anlage 1 (ca. 119 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1219 Aktenzeichen: 32 1
Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1421 entstanden aus Vorlage: OF 154/7 vom 03.04.2017 Betreff: Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße Vorgang: M 250/13; OA 490/14 OBR 7; M 2/15 Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat die aktuellen Pläne für den Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße zu übermitteln und in einer Sitzung des Ortsbeirates vorzustellen. Begründung: Mit der Magistratsvorlage M 250 hatte der Magistrat ein Strukturkonzept für die Fläche südlich der Rödelheimer Landstraße vorgelegt. Der Ortsbeirat 7 hatte dem mit Auflagen zugestimmt (OA 490). Insbesondere hatte der Ortsbeirat gefordert, den Bereich Morsestraße als Gewerbegebiet zu erhalten. Mit der Vorlage M 2 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, beim Regierungspräsidium Darmstadt die Umwandlung der im Regionalplan Südhessen ausgewiesenen gewerblichen Baufläche in eine gemischte Baufläche "mit Ausnahme einer Fläche zwischen Morsestraße und Ludwig-Landmann-Straße" zu beantragen mit dem Ziel, ein Vorranggebiet Siedlung zu entwickeln. Unter Missachtung dieses Beschlusses hat der Magistrat die Umwandlung der gesamten Fläche (also auch des im gültigen Regionalplan ausgewiesenen Gewerbegebiets an der Morsestraße) beantragt und auch genehmigt bekommen (Drucksache IX/27.1, zu finden im Internet unter rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=edf6b86f832105183957f3324f9ca9f6). In dieser Drucksache ist ein Strukturplan zum Bebauungsplan enthalten, der mit dem beschlossenen Strukturplan nichts mehr zu tun hat: Die gesamte Fläche ist als Mischgebiet ausgewiesen. In diesem Bereich gibt es viele aktive Gewerbebetriebe. Vor allem der Bereich um die Morsestraße ist geprägt durch viele kleine und mittelständische Handwerks- und Handelsbetriebe. Eine Umwandlung in ein Wohn- oder Mischgebiet ist nicht sinnvoll und würde die Vertreibung der bisherigen Nutzer bedeuten, die keine Chance haben, in Frankfurt eine bezahlbare Ersatzfläche zu finden und daher in ihrer Existenz vernichtet werden. Dies steht auch in der Stellungnahme der IHK. Die Nutzer sind überwiegend nur Mieter und nicht Eigentümer, sodass sie faktisch keinen Bestandsschutz haben, da sie jederzeit gekündigt werden können. Es ist nicht hinnehmbar, dass immer mehr Gewerbeflächen in Frankfurt verloren gehen und damit vor allem das Kleingewerbe und das produzierende Gewerbe aus Frankfurt vertrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Anregung vom 25.03.2014, OA 490 Vortrag des Magistrats vom 12.01.2015, M 2 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1212 Aktenzeichen: 61 0
Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2017, OF 154/7 Betreff: Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße Vorgang: M 250/13; M 2/15; OA 490/14 OBR 7 Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat die aktuellen Pläne für den Bebauungsplan 834 "Südlich Rödelheimer Landstraße" zu übermitteln und in einer Sitzung des Ortsbeirates vorzustellen. Begründung: Mit der Magistratsvorlage M 250/2013 hatte der Magistrat ein Strukturkonzept für die Fläche südlich der Rödelheimer Landstraße vorgelegt. Der Ortsbeirat 7 hatte dem mit Auflagen zugestimmt (OA 490 vom 25.3.2014). Insbesondere hatte der Ortsbeirat gefordert, den Bereich Morsestraße als Gewerbegebiet zu erhalten. Mit der Vorlage M2/2015 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, beim Regierungspräsidium Darmstadt die Umwandlung des im Regionalplan Südhessen ausgewiesenen gewerblichen Baufläche in eine gemischte Baufläche "mit Ausnahme einer Fläche zwischen Morsestraße und Ludwig-Landmann-Straße" zu beantragen mit dem Ziel, ein Vorranggebiet Siedlung zu entwickeln. Unter Missachtung dieses Beschlusses hat der Magistrat die Umwandlung der gesamten Fläche (also auch des im gültigen Regionalplan ausgewiesenen Gewerbegebiets an der Morsestraße) beantragt und auch genehmigt bekommen (Drucksache IX/27.1, zu finden im Internet unter rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=edf6b86f 832105183957f3324f9ca9f6 ). In dieser Drucksache ist ein Strukturplan zum Bebauungsplan enthalten, der mit dem beschlossenen Strukturplan nichts mehr zu tun hat: die gesamte Fläche ist als Mischgebiet ausgewiesen. In diesem Bereich gibt es viele aktive Gewerbebetriebe. Vor allem der Bereich um die Morsestraße ist geprägt durch viele kleine und mittelständische Handwerks- und Handelsbetriebe. Eine Umwandlung in ein Wohn- oder Mischgebiet ist nicht sinnvoll und würde die Vertreibung der bisherigen Nutzer bedeuten, die keine Chance haben, in Frankfurt eine bezahlbare Ersatzfläche zu finden und daher in ihrer Existenz vernichtet werden. Dies steht auch in der Stellungnahme der IHK. Die Nutzer sind überwiegend nur Mieter und nicht Eigentümer, sodass sie faktisch keinen Bestandsschutz haben, da sie jederzeit gekündigt werden können. Es ist nicht hinnehmbar, dass immer mehr Gewerbeflächen in Frankfurt verloren gehen und damit vor allem das Kleingewerbe und das produzierende Gewerbe aus Frankfurt vertrieben werden. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Anregung vom 25.03.2014, OA 490 Vortrag des Magistrats vom 12.01.2015, M 2 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1421 2017 Die Vorlage OF 154/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, GRÜNE und FDP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenStraßenbegleitgrün Anfang Ludwig-Landmann-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2017, OF 143/7 Betreff: Straßenbegleitgrün Anfang Ludwig-Landmann-Straße In letzter Zeit wurde die Bepflanzung des Straßenbegleitgrüns in der Ludwig-Landmann-Straße vor den Häusern 3 bis 19 - zum Beispiel durch Fällen von Bäumen - reduziert. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu berichten, ob in naher Zukunft nachgepflanzt wird, oder ob geplant ist, diesen Bereich neu zu gestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 143/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 143/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenBessere Ausschilderung Praunheims
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2017, OF 141/7 Betreff: Bessere Ausschilderung Praunheims Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass 1. auf der Ludwig-Landmann-Straße etwa in Höhe der Gemarkungsgrenze eine Ortsteiltafel (Zeichen 313-50 StVO) mit der Aufschrift "Praunheim" aufgestellt wird; 2. die Hinweistafeln (Nordweststadt, Praunheim, Krankenhaus Nordwest) an der Ludwig-Landmann-Straße innerhalb Praunheims (gegenüber Stephan-Heise-Straße und vor Ludwig-Landmann-Straße 31) dahingehend geändert werden, dass der Name "Praunheim" in "Alt-Praunheim" geändert wird; 3. die Ortstafel (Zeichen 310 StVO) an der Autobahnabfahrt aus Richtung Wiesbaden in Richtung Praunheim statt mit dem Zusatz "Hausen" mit dem Zusatz "Praunheim" versehen wird. Begründung: Ortsunkundige werden, obwohl sie sich schon in Praunheim befinden - die Siedlungen "Westhausen", "Praunheim" und "Heinrich-Lübke-Siedlung" gehören zu Praunheim -, in Richtung "Alt-Praunheim" geleitet. Sie müssen wieder zurück fahren, wenn sich ihr Ziel im westlichen Praunheim befindet. Unnötiger Kfz-Verkehr sollte vermieden werden. Die Ortstafel an der Autobahnabfahrt befindet sich selbst gerade noch in der Gemarkung Hausen, die Ludwig-Landmann-Straße befährt der Autofahrer jedoch in Praunheim. Hausen könnte er direkt nur durch Rückwärtsfahren erreichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1415 2017 Die Vorlage OF 141/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die letzten Worte unter Ziffer 2 des Tenors "in Alt-Praunheim geändert wird" durch das Wort "entfällt" ersetzt werden. Abstimmung: SPD, CDU, 1 FDP und REP gegen FARBECHTE, GRÜNE und 1 FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenVerbesserung des Radverkehrs auf der Heerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2017, OF 144/7 Betreff: Verbesserung des Radverkehrs auf der Heerstraße Die Heerstraße liegt für den Radverkehr auf der Verbindung zwischen Praunheim sowie der Bürostadt Eschborn. Westlich der U-Bahn-Haltestelle "Heerstraße" besteht die Heerstraße allerdings nur aus einer engen zweispurigen Straße, die sich Radfahrer*innen und PKW teilen müssen, sowie einem Fußgängerweg. Insbesondere zwischen der Mündung des "Fritz-Schumacher-Wegs" und der "Ludwig-Landmann-Straße" auf die Heerstraße ist es für Radfahrer*innen nur möglich, im dichten PKW-Berufsverkehr zu fahren oder den Fußgängerweg zu nutzen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern eine Planung zu entwickeln, die unbefriedigende Situation für den Radverkehr, den PKW-Verkehr und den Fußverkehr zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1416 2017 Die Vorlage OF 144/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, GRÜNE und FDP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGrundschul-Standort im Industriehof?
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2017, OF 152/7 Betreff: Grundschul-Standort im Industriehof? Das Quartier Industriehof ist mit neuen Wohnvierteln bereits jetzt auf eine Einwohnerzahl von 2000 angewachsen, mit den neu geplanten Wohnungen werden bis zu 500 weitere Personen hinzukommen. (Das "R&L-Gebäude" an der Ludwig-Landmann-Straße soll abgerissen werden und an dieser Stelle ein Komplex mit 180 Wohnungen entstehen.) Schon jetzt gibt es 7 Einrichtungen/Kindertagesstätten für Kinder unter 6 Jahren - diese werden bislang in die Kerschensteiner Schule oder in die Georg-Büchner-Schule eingeschult, was für die "kurzen Beine" lange Wege bedeutet - oder das Elterntaxi herausfordert. Beide "Lösungen" sind unzulänglich und könnten dadurch beseitigt werden, dass der Industriehof eine Grundschule erhält. Diese müsste durch rechtzeitige Planungen in Bezug auf Grundstücksbevorratung und Schulentwicklungsplan berücksichtigt werden. Wir fragen deshalb den Magistrat: Sieht der Magistrat ebenfalls die Notwendigkeit der Einrichtung eines Grundschulstandorts im Industriehof? Welche Voraussetzungen plant er hierfür zu schaffen? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 397 2017 Die Vorlage OF 152/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der ersten Frage das Wort "ebenfalls" und die zweite Frage gestrichen werden sowie an die erste Frage die Worte "oder ist der Magistrat der Meinung, dass ein Ausbau der Kerschensteinerschule ausreichend ist" angehängt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenKommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1368 entstanden aus Vorlage: OF 245/2 vom 08.03.2017 Betreff: Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main Vorgang: B 42/17 1. Der Magistrat wird beauftragt, die im Bericht des Magistrats, B 42, auf Seite 21, Zeile 25, erwähnten "Leitlinien zur Integration von Geflüchteten" dem Ortsbeirat 2 vorzulegen. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten, vor dem Hintergrund der informativen, umfassenden Erläuterungen im Bericht des Magistrats, B 42, Vor-Ort-Termine zu organisieren, bei denen Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbeirates 2 und der Stabsste lle Flüchtlingsmanagement (SFM) mit den für die drei - demnächst vier - Flüchtlingsunterkünfte im Ortsbezirk (Labsaal, Ludwig-Landmann-Straße, Am Römerhof und demnächst Unterkunft hinter der Sport-Uni) verantwortlichen Betreibern und - wenn möglich - den Bewohnerinnen und Bewohnern ins Gespräch kommen können. Begründung: Auch Ortsbeiräte gehören zu den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Bereich der Integration. Es ist daher wichtig, dass sie sich auch vor Ort ein Bild machen können, wie die von der Stadt vorgegebenen Rahmenbedingungen umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.02.2016, B 42 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1095 Aktenzeichen: 51
Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2017, OF 245/2 Betreff: Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage B 42 wird mit folgenden Anmerkungen zur Kenntnis genommen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, ergänzend zum Hinweis im o. a. Bericht auf S. 21, Zeile 25, die darin erwähnten "Leitlinien zur Integration von Geflüchteten" vorzulegen. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten, vor dem Hintergrund der informativen, umfassenden Erläuterungen der Vorlage B 42, Vor-Ort-Termine zu organisieren, bei denen Vertreter*innen des Ortsbeirates 2 und der Stabsstelle Flüchtlingsmanagement (SFM) mit den für die drei - demnächst vier - Flüchtlingsunterkünfte im Ortsbezirk (Labsaal, Ludwig-Landmann-Straße, Am Römerhof und demnächst Unterkunft hinter der Sport-Uni) verantwortlichen Betreibern und - wenn möglich - den Bewohner*innen ins Gespräch kommen können. Begründung: Auch Ortsbeiräte gehören zu Multiplikator*innen im Bereich der Integration. Es ist daher wichtig, dass sie sich auch vor Ort ein Bild machen können, wie die von der Stadt vorgegebenen Rahmenbedingungen umgesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 13.02.2017, B 42 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1368 2017 1. Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 245/2 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGeschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Muckermann-Straße und der Kollwitzstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2017, OF 135/7 Betreff: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Muckermann-Straße und der Kollwitzstraße Der Magistrat möge veranlassen, dass in der Muckermann-Straße und in der Kollwitzstraße zwischen der Ludwig-Landmann-Straße und dem Friedhofseingang eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingeführt wird. Die vorhandene Lichtzeichenanlage, der Fußgängerüberweg sowie die Straßenmarkierungen sollen erhalten bleiben. Begründung: Im Nahbereich des neuen Gymnasiums sollte zum Schutz der Schüler die Geschwindigkeit gesenkt werden. Da das Gymnasium sich nicht in einer Wohnsiedlung und somit auch nicht in einer Tempo-30-Zone befindet, sollte, wie in Frankfurt vor Schulen und Kitas üblich, verfahren werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.02.2017, OF 124/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 124/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 135/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1412 2017 1. Die Vorlage OF 124/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass jeweils der Begriff "Zone" aus dem Betreff und Tenor gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 135/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 124/7 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEinrichtung von Tempo 30 Zonen in der Muckermann-Straße,sowie in der Kollwitzstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2017, OF 124/7 Betreff: Einrichtung von Tempo 30 Zonen in der Muckermann-Straße,sowie in der Kollwitzstraße Der Magistrat wird beauftragt, - die komplette Muckermann-Straße zwischen Schinkelstraße und Kollwitzstraße in Tempo 30 Zonen umzuwandeln (siehe Abbildung) - die Kollwitzstraße ab der Ludwig-Landmann-Straße bis zu der schon bestehenden Tempo-30-Zone, als Tempo-30-Zone zu erweitern (siehe Abbildung). Begründung: Im Bereich der Muckermannstraße ist das Gymnasium Nord und wird als direkten Schulweg benutzt. Zudem liegt die Margarete-Schütte-Lihotzky Anlage mit Spiel- und Bolzplatz genau gegenüber. Des Weitern liegt die Kollwitzstraße auf dem Schulweg für die Schüler des Gymnasiums Nord und den Grundschülern der Ebelfeldschule. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass von den Pkw-Fahrer*innen gefordert wird, ihr Fahrverhalten diesen Gegebenheiten anzupassen, was auch von der Schulleiterin der Ebelfeldschule unterstützt und begrüßt wird. Anlage Anlage 1 (ca. 119 KB) Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.03.2017, OF 135/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 124/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 135/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1412 2017 1. Die Vorlage OF 124/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass jeweils der Begriff "Zone" aus dem Betreff und Tenor gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 135/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 124/7 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenGrundstück des R & L-Centers an der Ludwig-Landmann-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2016, OF 107/7 Betreff: Grundstück des R & L-Centers an der Ludwig-Landmann-Straße Die auf Wohnimmobilien spezialisierte BIEN-RIES AG hat das rund 8.000 Quadratmeter großes Grundstück des R & L-Centers an der Ludwig-Landmann-Straße 349-351 erworben. Hier sollen 180 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 12.400 Quadratmetern entstehen. Laut Internetrecherche ist Verkaufsbeginn und Baustart der Eigentumswohnungen für 2017 geplant und 2018 werden die ersten Eigentümer ihr neues Zuhause beziehen können. Der Bebauungsplan 679 sieht für das Gebiet ein Mischgebiet mit max. 4 Geschossen vor und weist klare Baufenster aus. Seitens einiger Anwohner wird befürchtet, dass bei dem Bauvorhaben die im B-Plan festgelegten Höhen überschritten werden. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Liegt für das Vorhaben bereits eine Genehmigung erteilt worden? Bewegt sich diese Baugenehmigung im Rahmen des Bebauungsplans oder sind mit dem Bauherren Befreiungen vom B-Plan vereinbart worden? Konnte für dieses Bauvorhaben der angestrebte Anteil von 30 % geförderter Wohnungen festgeschrieben werden bzw. warum konnte dies ggf. nicht realisiert werden? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 306 2017 Die Vorlage OF 107/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das erste Wort der Frage Nr. 1 "ist" lautet. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSchulwegsicherung an der Ludwig-Landmann-Straße/Am Ebelfeld
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 815 entstanden aus Vorlage: OF 83/7 vom 13.10.2016 Betreff: Schulwegsicherung an der Ludwig-Landmann-Straße/Am Ebelfeld Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der VGF geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Überweg über die Ludwig-Landmann-Straße zur Straße Am Ebelfeld abzusichern. Gegebenenfalls ist hier ein Sicherungsgitter anzubringen. Begründung: Der offizielle Schulweg aus der Schinkelstraße geht über die Ludwig-Landmann-Straße zur Ebelfeldschule. Hier muss die Ludwig-Landmann-Straße am Übergang zur Straße Am Ebelfeld gequert werden. Da die Ampelschaltung offensichtlich eine Vorrangschaltung für die U-Bahn hat, passiert es, dass die Kinder auf dem schmalen Bereich zwischen Ludwig-Landmann-Straße und den Gleisen warten müssen. Eltern berichten von gefährlichen Situationen, weil oft die U-Bahn die Geschwindigkeit nicht der jeweiligen Situation anpasst. Dies gilt wohl für die Einfahrt als auch für die Ausfahrt in den Haltestellenbereich. Gemäß der Aussage der Eltern reduzieren viele Fahrer die Geschwindigkeit, wenn die Kinder in dem erwähnten Bereich stehen, aber leider nicht alle. Da eine Änderung der Ampelschaltung vermutlich nicht möglich ist, sollten entweder die U-Bahnen entsprechend langsam fahren oder ein Sicherungsgitter angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 295 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1997 Aktenzeichen: 32 1
Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 812 entstanden aus Vorlage: OF 79/7 vom 17.10.2016 Betreff: Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener Straße Überquert man die Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener Straße in westlicher Richtung (Richtung Stadion), wird zuerst die Fußgängerampel auf der westlichen Seite (Nähe Stadion) Rot. Überquert man die Ampel nicht zügig (z. B. Personen mit Gehbehinderung), kommt es vor, dass die Ampel schon R ot wird, bevor die Ludwig-Landmann-Straße vollständig überquert wurde. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Schaltung und Schaltungsdauer dieser beiden Ampeln zu überprüfen und zu koppeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 130 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssituation rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 813 entstanden aus Vorlage: OF 80/7 vom 17.10.2016 Betreff: Verkehrssituation rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad verbessern Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Ortsbeirat und betroffenen Anliegern geeignete Maßnahmen zu entwickeln, die die Situation rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad, insbesondere auf den Straßen Ludwig-Landmann-Straße und Rödelheimer Parkweg, verbessern. Es soll beispielweise die Möglichkeit geprüft werden, verstärkt den ÖPNV, wie z. B. durch anlassbezogene Busse für die Anreise, nutzbar zu machen. Begründung: Besucherinnen und Besuchern des Brentanobads und von Veranstaltungen, die im Stadion am Brentanopark stattfinden, parken vermehrt wild auf den Grünstreifen und dem Fahrradweg der Ludwig-Landmann-Straße und im Rödelheimer Parkweg im absoluten Halteverbot. Weiterhin herrscht ein hoher "Parkdruck" in den anliegenden Straßen des Wohngebietes Industriehof. Das hohe Verkehrsaufkommen wird einerseits von den Anwohnern als Problem wahrgenommen, andererseits ist auch die Situation für die Besucherinnen und Besucher unbefriedigend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 423
Überprüfung der Ampelschaltung Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2016, OF 79/7 Betreff: Überprüfung der Ampelschaltung Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener Straße Überquert man die Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener Straße in westlicher Richtung (Richtung Stadion) wird zuerst die Fußgängerampel auf der westlichen Seite (Nähe Stadion) rot. Überquert man die Ampel nicht zügig, (z.B. Personen mit Gehbehinderung) kommt es vor, dass die Ampel schon rot wird, bevor die Ludwig-Landmann-Straße vollständig überquert wurde. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Schaltung und Schaltungsdauer dieser Ampel zu überprüfen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 812 2016 Die Vorlage OF 79/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor der Vorlage "dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Schaltung und Schaltungsdauer dieser beiden Ampeln zu überprüfen und zu koppeln" lautet. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung REP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrssituation rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2016, OF 80/7 Betreff: Verkehrssituation rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad verbessern Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Ortsbeirat und betroffenen Anliegern geeignete Maßnahmen zu entwickeln, die die Situation rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad insbesondere auf den Straßen "Ludwig-Landmann-Straße" und "Rödelheimer Parkweg" verbessern. Es soll bspw. die Möglichkeit geprüft werden, verstärkt ÖPNV wie z.B. anlassbezogene Busse für die Anreise nutzbar zu machen. Begründung: Besucher*innen des Brentanobads und von Veranstaltungen, die im Stadion am Brentanopark stattfinden, parken vermehrt wild auf den Grünstreifen und dem Fahrradweg der Ludwig-LandmannStraße und im Rödelheimer Parkweg im absoluten Halteverbot. Weiterhin herrscht ein hoher "Parkdruck" in den anliegenden Straßen des Wohngebietes "Industriehof". Das hohe Verkehrsaufkommen wird einerseits von den Anwohnern als Problem wahrgenommen, andererseits ist auch die Situation für die Besucher*innen unbefriedigend. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 813 2016 Die Vorlage OF 80/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchulwegsicherung an der Ludwig-Landmann-Straße/Am Ebelfeld
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2016, OF 83/7 Betreff: Schulwegsicherung an der Ludwig-Landmann-Straße/Am Ebelfeld Der Ortsbeirat bittet den Magistrat in Abstimmung mit der VGF geeignete Maßnahmen zu ergreifen um den Überweg über die Ludwig-Landmann-Straße zur Straße "Am Ebelfeld" abzusichern. Ggf. ist hier ein Sicherungsgitter anzubringen. Begründung: Der offizielle Schulweg aus der Schinkelstraße geht über die Ludwig-Landmann-Straße zur Ebelfeldschule. Hier muss die Ludwig-Landmann-Str. am Übergang zur Straße "Am Ebelfeld" gequert werden. Da die Ampelschaltung offensichtlich eine Vorrangschaltung für die U-Bahn hat, passiert es dass die Kinder auf dem schmalen Bereich zwischen Ludwig-Landmann-Str. und den Gleisen warten müssen. Eltern berichten von gefährlichen Situationen weil oft die U-Bahn die Geschwindigkeit nicht der jeweiligen Situation anpassen. Dies gilt wohl für die Einfahrt als auch für die Ausfahrt in den Haltestellenbereich. Gemäß der Aussage der Eltern reduzieren viele Fahrer die Geschwindigkeit, wenn die Kinder in dem erwähnten Bereich stehen, aber leider nicht alle. Da eine Änderung der Ampelschaltung vermutlich nicht möglich ist, sollten entweder die U-Bahnen entsprechend langsam fahren oder ein Sicherungsgitter angebracht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 815 2016 Die Vorlage OF 83/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBessere Anbindung Bockenheim/City West/Rebstockviertel für den Fahrradverkehr
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 392 entstanden aus Vorlage: OF 66/2 vom 27.06.2016 Betreff: Bessere Anbindung Bockenheim/City West/Rebstockviertel für den Fahrradverkehr Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit im Rahmen einer Bürgerfragestunde zu berichten: 1. Eine legale und sichere Radverkehrsführung durch bauliche Veränderungen, Markierungen und Ampelschaltungen von der Robert-Meyer-Straße (Westend/Innenstadt) durch die Bahnunterführung in die Voltastraße/Kreuznacher Straße und umgekehrt. 2. E inen barrierefreien Weg (eine Rampe für Radfahrer) neben den Treppenstufen des Fußgängerweges von der Ludwig-Landmann-Straße (Rödelheim) in die Solmsstraße/Franklinstraße und umgekehrt. Begründung: Bessere Ausgestaltung der Fahrradwegeverbindungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1536 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1070 Antrag vom 05.10.2017, OF 385/2 Antrag vom 05.10.2017, OF 386/2 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2255 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2256 Aktenzeichen: 32 1
Finanzierung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die vom DRK betriebene Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Straße 405
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2016, OF 57/7 Betreff: Finanzierung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die vom DRK betriebene Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Straße 405 Der Ortsbeirat 7 stellt dem Deutschen Roten Kreuz, Bezirksverband Frankfurt e.V. aus seinem Budget Mittel i. H. v. bis zu maximal 500,- EUR für die Anschaffung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Str. 405 zur Verfügung. Die Gesamtkosten von max. 1000,- € werden zwischen dem Ortsbeirat 2 und dem Ortsbeirat 7 geteilt. Begründung: Die Mittel dienen der Unterstützung der Arbeit des DRK vor Ort. Die o.g. Kostenschätzung ist mit dem DRK abgestimmt. 50 % der Kosten übernimmt der Ortsbeirat 2. Antragsteller: SPD CDU die farbechten - LINKE. GRÜNE FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 30.08.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 28 2016 Die Vorlage OF 57/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP
Weiter lesenFinanzierung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die vom DRK betriebene Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Straße 405
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2016, OF 91/2 Betreff: Finanzierung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die vom DRK betriebene Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Straße 405 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt dem Deutschen Roten Kreuz, Bezirksverband Frankfurt e.V. aus seinem Budget die erforderlichen Mittel i.H.v. bis zu maximal 1.000,- EUR für die Anschaffung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Str. 405 zur Verfügung. In Abhängigkeit von einer evtl. Co-Finanzierung des OBR 7 soll die Abwicklung wie folgt erfolgen: Für den Fall einer Co-Finanzierung des OBR 7: jeweils 50%ige Übernahme der Kosten durch die Budgets der OBRs 7 und 2; für den Fall, dass sich der OBR 7 nicht beteiligt: 100%ige Übernahme der Kosten durch das Budget des OBR 2. Begründung: Unterstützung der Arbeit des DRK vor Ort. Die o.g. Kostenschätzung ist mit dem DRK abgestimmt. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 29.08.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 27 2016 Die Vorlage OF 91/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU
Weiter lesenBessere Anbindung Bockenheim/City West/Rebstockviertel für den Fahrradverkehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2016, OF 66/2 Betreff: Bessere Anbindung Bockenheim/City West/Rebstockviertel für den Fahrradverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit im Rahmen einer Bürgerfragestunde zu berichten: 1. Eine legale und sichere Radverkehrsführung durch bauliche Veränderungen, Markierungen und Ampelschaltungen von der Robert-Meyer-Straße (Westend/Innenstadt) durch die Bahnunterführung in die Voltastraße/Kreuznacher Straße und umgekehrt; 2. einen barrierefreien Weg (eine Rampe für Radfahrer) neben den Treppenstufen des Fußgängerweges von der Ludwig-Landmann-Straße (Rödelheim) in die Solmsstraße/Franklinstraße und umgekehrt. Begründung: Bessere Ausgestaltung der Fahrradwegeverbindungen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 27.06.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 66/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 29.08.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 392 2016 Die Vorlage OF 66/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Piraten
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
Weiter lesenGefahr für Fahrradfahrer und Fußgänger im Biegwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 272 entstanden aus Vorlage: OF 47/2 vom 05.06.2016 Betreff: Gefahr für Fahrradfahrer und Fußgänger im Biegwald Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Straße Biegweg/Rebstöcker Weg wieder in einen für Fahrradfahrer verkehrssicheren Zustand gebracht wird. Dazu sind mindestens folgende Maßnahmen erforderlich: 1. Ausbessern der Schlaglöcher, insbesondere im Bereich der Hundesportanlage; 2. Beseitigung der abgesackten Fahrbahn. Im Bereich des Waldes sind die Wege durch die schweren Fahrzeuge der Firmen, die mit der Baumpflege beauftragt sind, massiv in Mitleidenschaft gezogen worden. Daher müssen im Waldbereich folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Reparieren der Schäden an den Wegen und Befestigung der Wege; 2. Auffüllen oder behindertengerechtes Absenken der Bordsteine zum Biegweg/Rebstöcker Weg. Begründung: Die Beschwerden der Anwohner bei den Ämtern werden von diesen nicht beantwortet. Das Amt für Straßenbau und Erschließung verweist auf das Grünflächenamt und umgekehrt. Jedoch werden dadurch die Gefahrenstellen nicht beseitigt. Abgesenkter Asphalt Stolperfalle Bordstein Bild: Peter Scheurich 02.06.2016 Bild: Peter Scheurich 02.06.2016 Zerstörte Wege Bild: Peter Scheurich 02.06.2016 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1219 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 579 Aktenzeichen: 67 0
Gefahr für Fahrradfahrer und Fußgänger im Biegwald
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2016, OF 47/2 Betreff: Gefahr für Fahrradfahrer und Fußgänger im Biegwald Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, das die Straße Biegweg / Rebstöcker Weg, wieder in einen für Fahrradfahrer verkehrssicheren Zustand gebracht wird. Dazu sind mindestens folgende Maßnahmen erforderlich: Ausbessern der Schlaglöcher, insbesondere im Bereich der Hundesportanlage Beseitigung der abgesackten Fahrbahn Im Bereich des Waldes sind die Wege durch die schweren Fahrzeuge, der Firmen die mir der Baumpflege beauftragt sind, die massiv in Mitleidenschaft gezogen worden. Daher müssen im Waldbereich folgende Maßnahmen durchgeführt werden: Reparieren der Schäden an den Wegen und Befestigung der Wege Auffüllen oder Behindertengerechtes absenken der Bordsteine zum Biegweg / Rebstöcker Weg Begründung: Die Beschwerden der Anwohner bei den Ämtern, wird von diesen nicht beantwortet. Das Amt für Straßenbau und Erschließung verweist auf das Grünflächenamt und umgekehrt. Jedoch werden dadurch die Gefahrenstellen nicht beseitigt. Abgesenkter Asphalt Stoplerfalle Bordsteil Bild: Peter Scheurich 02.06.2016 Bild: Peter Scheurich 02.06.2016 Zerstörte Wege Bild: Peter Scheurich 02.06.2016 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 27.06.2016, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 272 2016 Die Vorlage OF 47/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenDie Ergebnisse des Runden Tisches bezüglich der Verkehrsanbindung für das sog. „Schulprovisorium Westhausen“ umsetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2016, OF 13/7 Betreff: Die Ergebnisse des Runden Tisches bezüglich der Verkehrsanbindung für das sog. "Schulprovisorium Westhausen" umsetzen Der Magistrat wird gebeten, alle verabredeten Maßnahmen umzusetzen, die die Belastungen der Anwohner in Westhausen durch eine weitere Schule möglichst gering halten; dazu gehören vorrangig: - die Regelanbindung des neuen Gymnasiums in Westhausen über einen Kreisverkehr Muckermannstraße/Schinkelstaße oder einen Kreisverkehr Muckermannstraße/Kollwitzstraße durch umgehende Planung und Beauftragung - die Einrichtung eines Streifens für Kurzzeitparker entlang der Muckermannstraße auf der Schulseite - die Einrichtung eines Streifens auf der Ludwig-Landmann-Straße für ein kurzes Halten zum Ein- und Aussteigen, so dass der Verkehr in diesem Bereich nur einspurig geführt wird - die Einrichtung von zwei Bushaltestellen oder die Einrichtung eines Schulbusses Begründung: Die Siedlung Westhausen ist bereits in erheblichem Maß verkehrlich durch die Liebigschule und die Französische Schule belastet. Insbesondere auf der Kollwitzstraße herrscht zeitweise das pure Chaos. Eine weitere Belastung der Kollwitzstraße und damit der Siedlung Westhausen sollte daher verhindert werden. Die Anwohner Westhausens sowie die Vertreter im Ortsbeirat halten deshalb den Standort für das sog. Schulprovisorium als wenig optimal. Aufgrund telefonischer Auskunft wurde nun deutlich, dass zwar das Schulprovisorium bereits errichtet wird, die verkehrlichen Maßnahmen aber in keiner Weise angegangen wurden. Dies entspricht nicht der Verabredung am sog. Runden Tisch, an dem neben Bürgern aus Westhausen und Mitgliedern des OBR auch das Planungsamt beteiligt war. Die konstruktiven Vorschläge zur Milderung des zu erwartenden weiteren Verkehrsaufkommens wurden als Kompromiss aufgefasst, da ansonsten die Errichtung des Gymnasiums den Interessen der Anwohner Westhausens nicht zuzumuten ist. Der Kreisverkehr ist deshalb notwendig, um zu verhindern, dass die "Elterntaxis" durch die Siedlung Westhausen fahren, um wieder auf die Ludwig- Landmann- Straße zu kommen. Außerdem ist zu befürchten, dass ohne diese Maßnahme die zu erwartenden gegenseitigen Behinderungen von an- und wegfahrenden Autos das Verkehrschaos noch größer werden lassen. Der Magistrat ist somit in der Pflicht, seinen Anteil am Kompromiss einzulösen. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 07.06.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 13/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 7 am 05.07.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 13/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 30.08.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung OA 51 2016 1. Die Vorlage OF 13/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 40/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenBegleitgrün entlang der U-Bahnlinie 6
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2016, OF 8/7 Betreff: Begleitgrün entlang der U-Bahnlinie 6 Der Magistrat wird gebeten, auf weitere Rodungen der Sträucher entlang der U-Bahnlinie 6 zu verzichten und bereits gerodete Grünstreifen an der Ludwig- Landmann- Straße mit Sträuchern neu zu bepflanzen. Der Magistrat wird außerdem gebeten, Pläne für Rodungsarbeiten dem Ortsbeirat rechtzeitig anzuzeigen. Begründung: Das Roden von Begleitgrün ist ein permanentes Ärgernis: nicht nur die Tatsache, dass es keine Mitteilung über derartige Absichten und bevorstehende Arbeiten gibt. Rodungsarbeiten, die im Ortsbezirk vorgenommen werden, sollten in ausreichend zeitlichem Abstand dem Ortsbeirat zur Kenntnis gebracht werden, damit der Ortsbeirat nicht immer wieder vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Auch die Maßnahme selbst erscheint wenig sinnvoll: Sträucher sind aus ökologischer Sicht höherwertiger. Sie verbessern in mehrfacher Hinsicht die Lebensqualität. Sträucher im Begleitgrün verdecken außerdem die unansehnlichen Gitter und bilden einen Sicht- und Lärmschutz für die Anwohner an der Ludwig- Landmann- Straße. Dem Argument eines höheren Pflegeaufwandes muss entgegengehalten werden, dass auch Rasen - wenn er denn mal eingesät wird - der Pflege und des Schneidens bedarf. Und auch in hochstehenden Gräsern verfängt sich Müll, die Rasenflächen verwildern sehr schnell und sind in trockenen Monaten unansehnliche und verdistelte Braunflächen. Foto von dem gerodeten Streifen Ludwig-Landmann-Straße entlang der westlichen Seite der U 6. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.06.2016, OF 15/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 07.06.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 182 2016 1. Die Vorlage OF 8/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 15/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 15/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 4 SPD, FARBECHTE, GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU und REP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenFührung des Radwegs Rödelheimer Landstraße in Fahrtrichtung Sternbrücke/Kreuzung LudwigLandmann-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4788 entstanden aus Vorlage: OF 582/7 vom 18.10.2015 Betreff: Führung des Radwegs Rödelheimer Landstraße in Fahrtrichtung Sternbrücke/Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße Bei der Überquerung der Ludwig-Landmann-Straße, aus der Rödelheimer Landstraße kommend, in Fahrtrichtung Rödelheim ergibt sich für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer das Problem, dass eine durchgängige Querung der Ludwig-Landmann-Straße aufgrund der Ampelschaltung in den meisten Fällen nicht möglich ist. Deshalb sind Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer gezwungen, auf der Verkehrsinsel anzuhalten. Für ein normales Rad stellt dies kein Problem dar, aber bei der Nutzung von Fahrradanhängern ergibt sich das Problem, dass die Verkehrsinsel zu schmal ist und entweder ein Teil des ziehenden Rades oder der Anhänger in den Verkehr reicht. Da es sich meist um Fahrradanhänger für den Transport von Kindern handelt, ist dies ein äußerst unangenehmer Zustand. Dies vorausgeschickt, wird folgende Maßnahme vorgeschlagen: Da der Radweg in der Rödelheimer Landstraße nicht der Nutzungspflicht unterliegt, ist eine Führung des Radverkehrs über besagte Verkehrsinsel nicht mehr notwendig. Um eine alternative Verkehrsführung zu erreichen, wird der Magistrat gebeten, in Abstimmung mit dem Radfahrbüro folgende Punkte umzusetzen: 1. Der Radweg - ohne Benutzungspflicht - wird an geeigneter Stelle auf die Rödelheimer Landstraße geführt und durch Markierungen für die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer kenntlich gemacht. 2. Im Haltebereich der Ampel wird für den Radverkehr eine vorgelagerte Haltezone eingerichtet. 3. Das nach der Aufhebung der Benutzungspflicht obsolete und verwirrende Verkehrszeichen "Radweg Ende" auf der westlichen Seite der Kreuzung wird entfernt. 4. Das Verkehrsschild "Tempo 30" am Beginn der Sternbrücke wird vorverlegt auf den Beginn der Bushaltestelle, um den anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern deutlich zu machen, dass auch im Bereich der Bushaltestelle mit Radverkehr auf der Fahrbahn zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 366 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1225 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6881 Aktenzeichen: 32 1
Führung des Radwegs Rödelheimer Landstraße in Fahrtrichtung Sternbrücke/Kreuzung LudwigLandmann-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2015, OF 582/7 Betreff: Führung des Radwegs Rödelheimer Landstraße in Fahrtrichtung Sternbrücke/Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße Bei der Überquerung der Ludwig-Landmann-Straße aus der Rödelheimer Landstraße kommend in Fahrtrichtung Rödelheim, ergibt sich für Fahrradfahrer das Problem, dass eine durchgängige Querung der Ludwig-Landmann-Straße aufgrund der Ampelschaltung in den meisten Fällen nicht möglich ist. Deshalb sind Fahrradfahrer gezwungen auf der Verkehrsinsel anzuhalten. Für ein normales Rad stellt dies kein Problem dar, aber bei der Nutzung von Fahrradanhängern ergibt sich das Problem, dass die Verkehrsinsel zu schmal ist und entweder ein Teil des ziehenden Rades oder der Anhänger in den Verkehr reicht. Da es sich meist um Fahrradanhänger für den Transport von Kindern handelt, ist dies ein äußerst unangenehmer Zustand. Dies vorausgeschickt werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: Da der Radweg in der Rödelheimer Landstraße nicht der Nutzungspflicht unterliegt, ist eine Führung des Radverkehrs über besagte Verkehrsinsel nicht mehr notwendig. Um eine alternative Verkehrsführung zu erreichen, sollten folgende Punkte umgesetzt werden: 1. Der Radweg - ohne Benutzungspflicht - wird an geeigneter Stelle auf die Rödelheimer Landstraße geführt und durch Markierungen für die anderen Verkehrsteilnehmer kenntlich gemacht. 2. Im Haltebereich der Ampel wird für den radverkehr eine vorgelagerte Haltezone eingerichtet. 3. Das nach der Aufhebung der Benutzungspflicht obsolete und verwirrende Verkehrszeichen ,Radweg Ende' auf der westlichen Seite der Kreuzung wird entfernt. 4. Das Verkehrsschild ,Tempo 30' am Beginn der Sternbrücke wird vorverlegt auf den Beginn der Bushaltestelle, um den anderen Verkehrsteilnehmern deutlich zu machen, dass auch im Bereich der Bushaltestelle mit Radverkehr auf der Fahrbahn zu rechnen ist. Der OBR bittet den Magistrat oben genannte Maßnahmen in Abstimmung mit den Radfahrbüro durchführen zu lassen. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 7 am 03.11.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 582/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 7 am 01.12.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4788 2015 Die Vorlage OF 582/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
Weiter lesenAmpelsteuerung Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2015, OF 574/7 Betreff: Ampelsteuerung Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße Bei der Überquerung der Ludwig-Landmann-Straße aus der Rödelheimer Landstraße kommend in Fahrtrichtung Rödelheim, ergibt sich für Fahrradfahrer das Problem, dass eine durchgängige Querung der Ludwig-Landmann-Straße aufgrund der Ampelschaltung in den meisten Fällen nicht möglich ist. Deshalb sind Fahrradfahrer gezwungen auf der Verkehrsinsel anzuhalten. Für ein normales Rad stellt dies kein Problem dar, aber bei der Nutzung von Fahrradanhängern ergibt sich das Problem, dass die Verkehrsinsel zu schmal ist und entweder ein Teil des ziehenden Rades oder der Anhänger in den Verkehr reicht. Da es sich meist um Fahrradanhänger für den Transport von Kindern handelt, ist dies ein äußerst unangenehmer Zustand. Deshalb bittet der OBR den Magistrat dafür Sorge zu tragen, dass die Ampelschaltung an besagter Kreuzung dahingehend überprüft und optimiert wird, dass ein Überqueren der Ludwig-Landmann-Straße ohne Unterbrechung für Radfahrer zu jeder Tageszeit ermöglicht wird. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 7 am 06.10.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 574/7 wurde zurückgezogen.
Partei: fraktionslos
Weiter lesenUnterstützung des SSGH Bockenheim e..V.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2015, OF 747/2 Betreff: Unterstützung des SSGH Bockenheim e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt dem Sportverein für Schutz- und Gebrauchshunde Frankfurt am Main - Bockenheim e.V. aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. EUR 500,- für die Sanierung der Hundesportanlage im Rebstöcker Weg 19 zur Verfügung. Begründung: Unterstützung der Vereinstätigkeit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 07.09.2015, TO II, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 371 2015 Die Vorlage OF 747/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerlegung der Europäischen Schule vorsorglich prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 580/8 Betreff: Verlegung der Europäischen Schule vorsorglich prüfen Vorgang: M 22/12; ST 363/15 In den kommenden Wochen wird die Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Europäischen Schule (ESF) erwartet. Von der Schulleitung der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) gegebene Informationen, die auch Ortsbeiratsmitgliedern bekannt wurden, deuten darauf hin, dass die ESF nach Möglichkeit ihren Standort im Frankfurter Norden behalten möchte, da er verkehrsmäßig sehr günstig mit den Wohnorten der Schüler und der vergleichsweise jungen Lehrkräfte, die ihrerseits mit Familien in der Umgebung wohnhaft geworden sind, verknüpft ist. Ob die zur Zeit am Standort Praunheimer Weg zur Verfügung stehenden Flächen für einen Ausbau der Schule ausreichen, der fast eine Verdoppelung der Schülerzahlen binnen 5 bis 10 Jahren vorsieht, erscheint aus Sicht des Ortsbeirates unter Würdigung der verkehrsinfrastrukturellen Rahmenbedingungen äußerst fraglich. Insofern sollte aus rein praktischen Erwägungen eine Verlegung der Schule innerhalb des Frankfurter Nordens nicht kategorisch ausgeschlossen sein. Unabhängig von der Haltung des Magistrats in der ST 363 v. 06.03.2015, die sich auf den zukünftig verdichteten Bereich des östlichen Teilgebietes des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße bezieht, stellt sich die Frage, ob diesbezüglich einmal geprüft wurde, ob die ESF genügend Entwicklungsfläche auf dem ca. 10.000 m2 großen Areal des im nördlichen Teil des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2) befindlichen, nicht mehr genutzten landwirtschaftlichen Hofes hätte. Die verkehrliche Erschließung könnte über die A66 und die einmal fertig ausgebaute Ludwig-Landmann-Straße stattfinden. Soziale Einrichtungen sind laut Beschluss zur M 22 v. 13.02.2012 im gesamten Plangebiet ausnahmsweise möglich. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob er - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie - zur Erweiterung der ESF eine Verlegung der ESF auf die o.a. Fläche des ehemaligen Hofgutes im nördlichen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2) prüfen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 363 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1336 2015 Die Vorlage OF 580/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "ca. 10.000 m2 großen" gestrichen werden. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenMöglichkeiten eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick prüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3479 entstanden aus Vorlage: OF 431/7 vom 01.09.2014 Betreff: Möglichkeiten eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick prüfen Vorgang: B 62/14 Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verlängerung der U-Bahn-Linie U 6 bis ins Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße und die Errichtung eines Park-and-ride-Platzes südöstlich der A 5 möglich ist unter Sicherstellung, dass keine Anbindung des Individualverkehrs an die Ludwig-Landmann-Straße erfolgt. Eine Vorplanung und eine Kosten-Nutzen-Analyse sowie die Prüfung einer Anbindung an die Regionaltangente West (RTW) wären begrüßenswert. Im Rahmen der Untersuchungen der Verlängerung der U 6 bis Steinbach wurde diese "kleine" Lösung leider nicht betrachtet (B 62). Begründung: Der Bericht B 62 (Verlängerung der Stadtbahnlinie U 6 nach Nordwesten) lässt vermuten, dass eine Verlängerung der U 6 ins Gewerbegebiet und ein Park-and-ride-Platz Taunusblick eine sinnvolle Ergänzung des Verkehrsnetzes wären. Eine Anbindung an die RTW würde die Attraktivität sicherlich noch weiter erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 72 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 10
Möglichkeiten eines P&R Platzes Taunusblick prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2014, OF 431/7 Betreff: Möglichkeiten eines P&R Platzes Taunusblick prüfen Vorgang: B 62/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten ob eine Verlängerung der U6 bis ins Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße und die Errichtung eines P&R Platzes südöstlich der A5 möglich ist. Eine Vorplanung und eine Kosten/Nutzen Analyse wäre begrüßenswert, sowie die Prüfung einer Anbindung an die Regionaltangente West (RTW). Im Rahmen der Untersuchungen der Verlängerung der U6 bis Steinbach wurde diese "kleine" Lösung leider nicht betrachtet (B62). Begründung: Der Bericht B62 (Verlängerung der Stadtbahnlinie U6 nach Nordwesten) lässt vermuten, dass eine Verlängerung der U6 ins Gewerbegebiet und ein P&R Platz Taunusblick eine sinnvolle Ergänzung des Verkehrsnetzes wären. Eine Anbindung an die RTW würde die Attraktivität sicherlich noch weiter erhöhen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.03.2014, B 62 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 16.09.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3479 2014 Die Vorlage OF 431/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach dem ersten Satz des Tenors der Halbsatz "unter Sicherstellung, dass keine Anbindung des Individualverkehrs an die Ludwig-Landmann-Straße erfolgt" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenSchleichwege für Radler in Westhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2014, OF 406/7 Betreff: Schleichwege für Radler in Westhausen Der Magistrat möge prüfen mit welchen Maßnahmen der "Radschleichverkehr" durch die Fußwege zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Zillestraße in Höhe der Johanna-Kirchner-Straße gestoppt werden kann. Begründung: Insbesondere Schülerinnen und Schüler nutzen auf dem Weg zur Liebigschule/ Franz. Schule gerne die schmalen Fußwege zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Zillestraße als Abkürzung. Diese Nutzung geschieht leider oftmals ohne Rücksicht auf die Fußgänger/Anwohner in diesem Bereich. Daraus entstehen gefährliche Situationen. Möglicherweise lässt sich dieser Schleichweg durch einfache bauliche Maßnahmen (Drängelgitter o.ä.) unattraktiv machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1058 2014 Die Vorlage OF 406/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER, FDP, REP gegen FARBECHTE (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos
Partei: SPD
Weiter lesenDie vergessenen Straßen und Gehwege in der Postsiedlung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3050 entstanden aus Vorlage: OF 464/2 vom 25.02.2014 Betreff: Die vergessenen Straßen und Gehwege in der Postsiedlung Der Magistrat wird aufgefordert, die Straßen und Gehwege in der Postsiedlung insbesondere Am Posthorn und Kohlrauschweg schnellstmöglich instand zu setzen. Begründung: Bei einer Ortsbegehung wurden (wie auf den Bildern in der Anlage ersichtlich) Schäden festgestellt. Die Platten stehen teilweise über zwei Zentimeter hoch. Dieses ist gerade bei Dunkelheit eine Gefahr für Fußgänger und Fahrradfahrer. Die Gehwege zwischen den Häusern sind von den Wurzeln hochgedrückt. Anlage 1 (ca. 907 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2014, ST 872 Antrag vom 10.04.2016, OF 4/2 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2016, OM 23 Aktenzeichen: 66 0
Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.03.2014, OA 490 entstanden aus Vorlage: OF 377/7 vom 23.03.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 250 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr. 834 folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Im Gebiet zwischen Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße/Morsestraße soll das dort ansässige mittelständische Gewerbe erhalten bleiben und sich weiter entwickeln dürfen. Deshalb ist das Gebiet als Gewerbegebiet auszuweisen - genau, wie dies beim südlich angrenzenden Teil des Plangebiets der Fall ist. Die Straße, die über vorhandene Bebauung gelegt werden soll, ist zu streichen. 2. Für das gesamte Planungsgebiet wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob durch eine andere Zuordnung von Misch- und Wohngebieten und durch die Errichtung von Lärmschutzwänden/-wällen das Konfliktpotenzial für bestehendes Gewerbe zur heranrückenden Wohnbebauung unter besonderer Berücksichtigung der Lärmemissionen reduziert werden kann. 3. Es werden ausreichende Flächen für Kindertagesstätten im Bebauungsplan reserviert. Wenn die Kitas nicht als Solitärbauten ausgeführt werden können, ist vertraglich festzulegen, dass diese Bauten vorrangig erstellt und bezugsfertig werden. 4. Nach § 9 Absatz 7 und 8 des BauGB sind im Bebauungsplan mindestens 30 Prozent der Fläche für geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Diese Richtlinie ist auch in entsprechenden städtebaulichen Verträgen zu setzen. Begründung: Im unter 1. genannten Gebiet werden ohne Rücksicht auf die vorhandene Nutzung ein Wohngebiet und eine neue Straße vorgesehen. Eine Vertreibung dieser Betriebe würde dem Stadtteil aber einen großen Schaden zufügen, ginge dadurch das Angebot im Nahbereich und Arbeitsplätze verloren. Die Ausweisung als Wohngebiet nimmt den betroffenen Betrieben die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und birgt erhebliches Konfliktpotenzial. Bei der Integration der Kindertagesstätten in anderweitige, nicht von der Stadt selbst gebaute Gebäude besteht die Gefahr, dass diese Bebauung erst realisiert wird, wenn der Bedarf nicht mehr existiert bzw. im neuen Wohngebiet Zuzugsgruppen ausgegrenzt werden. Um die Attraktivität des neuen Wohngebiets auch für junge Familien sicherzustellen, ist hier auf eine sorgfältige Planung und entsprechende vertragliche Ausgestaltung zu achten. Der starke Rückgang der mietpreisgebundenen Wohnungen in Frankfurt verbunden mit dem zunehmenden Zuzug hat den Mangel an preiswerten Wohnflächen dramatisch verschärft. Eine Durchsetzung dieser Quote im Rahmen städtebaulicher Verträge kann kein Ersatz für eine Festschreibung im Bebauungsplan sein, da sich die Stadt an dieser Stelle von Investoren beliebig erpressbar macht. Der § 9 des BauGB sieht an dieser Stelle ausdrücklich einen Handlungsspielraum der Kommunen vor, und dieser sollte auch in Hinblick auf die Absichtserklärungen des Magistrats vollumfänglich ausgenutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1088 Antrag vom 03.04.2017, OF 154/7 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.04.2014 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 250 und NR 857 = Annahme, NR 882 und OA 490 = Annahme im Rahmen NR 857) 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 857); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 857) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 250 und NR 882 = Annahme, NR 857 = Ablehnung, OA 490 = Ziffer 1. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 2. bis 4. Annahme) REP (M 250, NR 857, NR 882 und OA 490 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2014, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 857); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 857) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 250 und NR 882 = Annahme, NR 857= Ablehnung, OA 490 = Ziffer 1. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 2. bis 4. Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4579, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan 834 südlich Rödelheimer Landstraße/M.250 vom 20.12.2013
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2014, OF 377/7 Betreff: Bebauungsplan 834 südlich Rödelheimer Landstraße/M 250 vom 20.12.2013 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten der M250 mit folgenden Änderungen zuzustimmen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr. 834 folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Im Gebiet zwischen Ludwig-Landman-Straße/Rödelheimer Landstraße/Morsestraße soll das dort ansässige mittelständische Gewerbe erhalten bleiben und sich weiter entwickeln dürfen. Deshalb ist das Gebiet als Gewerbegebiet auszuweisen - genau wie dies beim westlich angrenzenden Teil des Plangebiets der Fall ist. Die Straße, die über vorhandene Bebauung gelegt werden soll, ist zu streichen. 2. Das an die oben genannten Flächen südlich anschließende Areal wird ebenfalls zum Mischgebiet - hier liegen ähnliche Voraussetzungen vor, so dass Wohn- und Gewerbenutzung gleichzeitig existieren können. 3. Es werden ausreichende Flächen für Kindertagesstätten im Bebauungsplan reserviert. Wenn die KT nicht als Solitärbauten ausgeführt werden können, ist vertraglich festzulegen, dass diese Bauten vorrangig erstellt und Bezugsfertig werden. 4. Nach §9 Absatz 7 und Absatz 8 des BauGB sind im Bebauungsplan mindestens 30% der Fläche für geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Diese Richtlinie ist auch in entsprechenden städtebaulichen Verträgen zu setzen. Begründung: Im unter 1.) genannten Gebiet wird ohne Rücksicht auf die vorhandene Nutzung ein Wohngebiet und eine neue Straße vorgesehen. Eine Vertreibung dieser Betriebe würde dem Stadtteil aber einen großen Schaden zufügen, ginge dadurch das Angebot im Nahbereich und Arbeitsplätze verloren. Die Ausweisung als Wohngebiet nimmt den betroffenen Betrieben die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und birgt erhebliches Konfliktpotenzial. Bei der Integration der Kindertagesstätten in anderweitige, nicht von der Stadt selbst gebaute Gebäude, besteht die Gefahr, dass diese Bebauung erst realisiert wird, wen der Bedarf nicht mehr existiert, bzw. im neuen Wohngebiet Zuzugsgruppen ausgegrenzt werden. Um die Attraktivität des neuen Wohngebiets auch für junge Familien sicherzustellen, ist hier auf eine sorgfältige Planung und entsprechende vertragliche Ausgestaltung zu achten. Der starke Rückgang der mietpreisgebundenen Wohnungen in Frankfurt verbunden mit dem zunehmenden Zuzug hat den Mangel an preiswerten Wohnflächen dramatisch verschärft. Eine Durchsetzung dieser Quote im Rahmen städtebaulicher Verträge kann kein Ersatz für eine Festschreibung im Bebauungsplan sein, da sich die Stadt an dieser Stelle von Investoren beliebig erpressbar macht. Der §9 des BauGB sieht an dieser Stelle ausdrücklich einen Handlungsspielraum der Kommunen vor und dieser sollte auch in Hinblick auf die Absichtserklärungen des Magistrats vollumfänglich ausgenutzt werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 25.03.2014, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der Fraktion der GRÜNEN wird über die Vorlage OF 377/7 ziffernweise abgestimmt. Es dient zur Kenntnis, dass Herr Papke nicht an der Abstimmung der Vorlage OF 377/7 teilgenommen hat. Beschluss: Anregung OA 490 2014 1. Der Vorlage M 250 wird unter Hinweis auf OA 490 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 363/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 377/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 377/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 1 das Wort "westlich" durch "südlich" ersetzt wird und Ziffer 2 durch folgenden Satz ersetzt wird: "Für das gesamte Planungsgebiet wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob durch eine andere Zuordnung von Misch- und Wohngebieten und durch die Errichtung von Lärmschutzwänden/-Wällen das Konfliktpotenzial für bestehendes Gewerbe zur heranrückenden Wohnbebauung unter besonderer Berücksichtigung der Lärmemissionen reduziert werden kann." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FARBECHTE, REP und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Ziffer 1: Annahme bei Enthaltung GRÜNE Ziffern 2 und 3: Einstimmige Annahme Ziffer 4: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, REP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: fraktionslos
Weiter lesenDie vergessenen Straßen und Gehwege in der Postsiedlung
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2014, OF 464/2 Betreff: Die vergessenen Straßen und Gehwege in der Postsiedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Straßen und Gehwege in der Postsiedlung, insbesondere Am Posthorn und Kohlrauschweg, schnellstmöglich instandzusetzen Begründung: Bei einer Ortsbegehung, wurden wie auf den Bildern ersichtlich, Schäden festgestellt. Die Platten stehen teilweise über 2 cm hoch. Dieses ist gerade bei Dunkelheit eine Gefahr für Fußgänger und Fahrradfahrer. Die Gehwege zwischen den Häusern sind von den Wurzeln hochgedrückt. Anlage 1 (ca. 907 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.03.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern zu organisieren. 2. Die Vorlage OF 464/2 wird zurückgestellt, bis der entsprechende Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 05.05.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3050 2014 Die Vorlage OF 464/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBebauungsplan 834 südlich Rödelheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2014, OF 363/7 Betreff: Bebauungsplan 834 südlich Rödelheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten der M 250 mit folgenden Änderungen zuzustimmen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr. 834 folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Im Gebiet zwischen Ludwig-Landman-Straße/Rödelheimer Landstraße/Morsestraße soll das dort ansässige mittelständische Gewerbe erhalten bleiben und sich weiter entwickeln dürfen. Deshalb ist das Gebiet als Mischgebiet auszuweisen - genau wie dies beim westlich angrenzenden Teil des Plangebiets der Fall ist. Die Straße, die über vorhandene Bebauung gelegt werden soll, ist zu streichen. 2. Das an die oben genannten Flächen südlich anschließende Areal wird ebenfalls zum Mischgebiet - hier liegen ähnliche Voraussetzungen vor, so dass Wohn- und Gewerbenutzung gleichzeitig existieren können. 3. Es werden ausreichende Flächen für Kindertagesstätten im Bebauungsplan reserviert. Die KTs sind als Solitäre zu planen und nicht in andere Bauten zu integrieren. 4. Es wird 30 Prozent der Fläche für geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Begründung: Im unter 1.) genannten Gebiet wird ohne Rücksicht auf die vorhandene Nutzung ein Wohngebiet und eine neue Straße vorgesehen. Eine Vertreibung dieser Betriebe würde dem Stadtteil aber einen großen Schaden zufügen, ginge dadurch das Angebot im Nahbereich und Arbeitsplätze verloren. Die Ausweisung als Wohngebiet nimmt den betroffenen Betrieben die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und birgt erhebliches Konfliktpotenzial. Im Strukturplan werden keine Flächen für Kindertagesstätten vorgesehen. Stattdessen sollen diese Einrichtungen in Gebäude im zentralen Grünstreifen integriert werden. Damit ist aber keine ausreichende Abdeckung möglich. Zudem begibt man sich in die Abhängigkeit zur Wohnbebauung die insbesondere im westlichen Bereich wegen der vorhandenen Bebauung nicht terminierbar ist, man wird also voraussichtlich den Bedarf zu keiner Zeit erfüllen können. Der starke Rückgang der mietpreisgebundenen Wohnungen in Frankfurt verbunden mit dem zunehmenden Zuzug hat den Mangel an preiswerten Wohnflächen dramatisch verschärft. Eine Durchsetzung dieser Quote im Rahmen städtebaulicher Verträge kann kein Ersatz für eine Festschreibung im Bebauungsplan sein, da sich die Stadt an dieser Stelle von Investoren beliebig erpressbar macht. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 28.01.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2849 2014 1. a) Die Vorlage M 250 wird bis zum 25.03.2014 zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 345/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 363/7 wird bis zur Sitzung am 25.03.2014 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 25.03.2014, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der Fraktion der GRÜNEN wird über die Vorlage OF 377/7 ziffernweise abgestimmt. Es dient zur Kenntnis, dass Herr Papke nicht an der Abstimmung der Vorlage OF 377/7 teilgenommen hat. Beschluss: Anregung OA 490 2014 1. Der Vorlage M 250 wird unter Hinweis auf OA 490 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 363/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 377/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 377/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 1 das Wort "westlich" durch "südlich" ersetzt wird und Ziffer 2 durch folgenden Satz ersetzt wird: "Für das gesamte Planungsgebiet wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob durch eine andere Zuordnung von Misch- und Wohngebieten und durch die Errichtung von Lärmschutzwänden/-Wällen das Konfliktpotenzial für bestehendes Gewerbe zur heranrückenden Wohnbebauung unter besonderer Berücksichtigung der Lärmemissionen reduziert werden kann." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FARBECHTE, REP und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Ziffer 1: Annahme bei Enthaltung GRÜNE Ziffern 2 und 3: Einstimmige Annahme Ziffer 4: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, REP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: fraktionslos
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2717 entstanden aus Vorlage: OF 337/7 vom 10.11.2013 Betreff: Parken entlang der Ludwig-Landmann-Straße Der Magistrat wird gebeten, für die Zeit von 20:00 Uhr bis 0 7:00 Uhr eine Erweiterung der Parkmöglichkeiten auf der rechten Fahrspur der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Heerstraße und Am Ebelfeld stadteinwärts zu prüfen. Begründung: Im genannten Abschnitt der Ludwig-Landmann-Straße ist das Parken auf der rechten Fahrspur bereits teilweise legal möglich. In den Nachtstunden könnte aufgrund des geringeren Verkehrsaufkommens der Streckenabschnitt, in dem das Parken erlaubt ist, verlängert werden. Gerade in den Abendstunden ist in diesem Bereich der Parkdruck hoch und faktisch wird der Fahrstreifen schon jetzt häufig illegal als Parkplatz genutzt. Diese Situation könnte zumindest für die Nachtstunden legalisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 448 Beratung im Ortsbeirat: 7
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