Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Muckermann-Straße und der Kollwitzstraße
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Kollwitzstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 01.09.2026.
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- Verstärkte Ratten- und Schädlingsbekämpfung im Ortsteil Westhausen - Bereich Kollwitzstraße13.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Photovoltaik auf öffentlichen Dächern18.03.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Kollwitzstraße per E-MailBegründung
km/h in der Muckermann-Straße und der Kollwitzstraße Der Magistrat möge veranlassen, dass in der Muckermann-Straße und in der Kollwitzstraße zwischen der Ludwig-Landmann-Straße und dem Friedhofseingang eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingeführt wird. Die vorhandene Lichtzeichenanlage, der Fußgängerüberweg sowie die Straßenmarkierungen sollen erhalten bleiben. Begründung: Im Nahbereich des neuen Gymnasiums sollte zum Schutz der Schüler die Geschwindigkeit gesenkt werden. Da das Gymnasium sich nicht in einer Wohnsiedlung und somit auch nicht in einer Tempo-30-Zone befindet, sollte, wie in Frankfurt vor Schulen und Kitas üblich, verfahren werden.
Inhalt
Antrag vom 02.03.2017, OF 135/7
Betreff: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Muckermann-Straße und der Kollwitzstraße Der Magistrat möge veranlassen, dass in der Muckermann-Straße und in der Kollwitzstraße zwischen der Ludwig-Landmann-Straße und dem Friedhofseingang eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingeführt wird. Die vorhandene Lichtzeichenanlage, der Fußgängerüberweg sowie die Straßenmarkierungen sollen erhalten bleiben.
Begründung: Im Nahbereich des neuen Gymnasiums sollte zum Schutz der Schüler die Geschwindigkeit gesenkt werden. Da das Gymnasium sich nicht in einer Wohnsiedlung und somit auch nicht in einer Tempo-30-Zone befindet, sollte, wie in Frankfurt vor Schulen und Kitas üblich, verfahren werden.Hauptvorlage: Antrag vom 14.02.2017, OF 124/7 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. März 2017 brachte CDU im Ortsbeirat 7 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.04.2017 im OBR 7 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme