Bebauungsplan 834 südlich Rödelheimer Landstraße
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Rödelheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten der M 250 mit folgenden Änderungen zuzustimmen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr. 834 folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Im Gebiet zwischen Ludwig-Landman-Straße/Rödelheimer Landstraße/Morsestraße soll das dort ansässige mittelständische Gewerbe erhalten bleiben und sich weiter entwickeln dürfen. Deshalb ist das Gebiet als Mischgebiet auszuweisen - genau wie dies beim westlich angrenzenden Teil des Plangebiets der Fall ist. Die Straße, die über vorhandene Bebauung gelegt werden soll, ist zu streichen.
- Das an die oben genannten Flächen südlich anschließende Areal wird ebenfalls zum Mischgebiet - hier liegen ähnliche Voraussetzungen vor, so dass Wohn- und Gewerbenutzung gleichzeitig existieren können.
- Es werden ausreichende Flächen für Kindertagesstätten im Bebauungsplan reserviert. Die KTs sind als Solitäre zu planen und nicht in andere Bauten zu integrieren.
- Es wird 30 Prozent der Fläche für geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Begründung: Im unter 1.) genannten Gebiet wird ohne Rücksicht auf die vorhandene Nutzung ein Wohngebiet und eine neue Straße vorgesehen. Eine Vertreibung dieser Betriebe würde dem Stadtteil aber einen großen Schaden zufügen, ginge dadurch das Angebot im Nahbereich und Arbeitsplätze verloren. Die Ausweisung als Wohngebiet nimmt den betroffenen Betrieben die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und birgt erhebliches Konfliktpotenzial. Im Strukturplan werden keine Flächen für Kindertagesstätten vorgesehen. Stattdessen sollen diese Einrichtungen in Gebäude im zentralen Grünstreifen integriert werden. Damit ist aber keine ausreichende Abdeckung möglich. Zudem begibt man sich in die Abhängigkeit zur Wohnbebauung die insbesondere im westlichen Bereich wegen der vorhandenen Bebauung nicht terminierbar ist, man wird also voraussichtlich den Bedarf zu keiner Zeit erfüllen können. Der starke Rückgang der mietpreisgebundenen Wohnungen in Frankfurt verbunden mit dem zunehmenden Zuzug hat den Mangel an preiswerten Wohnflächen dramatisch verschärft. Eine Durchsetzung dieser Quote im Rahmen städtebaulicher Verträge kann kein Ersatz für eine Festschreibung im Bebauungsplan sein, da sich die Stadt an dieser Stelle von Investoren beliebig erpressbar macht.
Inhalt
Antrag vom 26.01.2014, OF 363/7
Betreff: Bebauungsplan 834 südlich Rödelheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten der M 250 mit folgenden Änderungen zuzustimmen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr. 834 folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Im Gebiet zwischen Ludwig-Landman-Straße/Rödelheimer Landstraße/Morsestraße soll das dort ansässige mittelständische Gewerbe erhalten bleiben und sich weiter entwickeln dürfen. Deshalb ist das Gebiet als Mischgebiet auszuweisen - genau wie dies beim westlich angrenzenden Teil des Plangebiets der Fall ist. Die Straße, die über vorhandene Bebauung gelegt werden soll, ist zu streichen.
- Das an die oben genannten Flächen südlich anschließende Areal wird ebenfalls zum Mischgebiet - hier liegen ähnliche Voraussetzungen vor, so dass Wohn- und Gewerbenutzung gleichzeitig existieren können.
- Es werden ausreichende Flächen für Kindertagesstätten im Bebauungsplan reserviert. Die KTs sind als Solitäre zu planen und nicht in andere Bauten zu integrieren.
- Es wird 30 Prozent der Fläche für geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Begründung: Im unter 1.) genannten Gebiet wird ohne Rücksicht auf die vorhandene Nutzung ein Wohngebiet und eine neue Straße vorgesehen. Eine Vertreibung dieser Betriebe würde dem Stadtteil aber einen großen Schaden zufügen, ginge dadurch das Angebot im Nahbereich und Arbeitsplätze verloren. Die Ausweisung als Wohngebiet nimmt den betroffenen Betrieben die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und birgt erhebliches Konfliktpotenzial. Im Strukturplan werden keine Flächen für Kindertagesstätten vorgesehen. Stattdessen sollen diese Einrichtungen in Gebäude im zentralen Grünstreifen integriert werden. Damit ist aber keine ausreichende Abdeckung möglich. Zudem begibt man sich in die Abhängigkeit zur Wohnbebauung die insbesondere im westlichen Bereich wegen der vorhandenen Bebauung nicht terminierbar ist, man wird also voraussichtlich den Bedarf zu keiner Zeit erfüllen können. Der starke Rückgang der mietpreisgebundenen Wohnungen in Frankfurt verbunden mit dem zunehmenden Zuzug hat den Mangel an preiswerten Wohnflächen dramatisch verschärft. Eine Durchsetzung dieser Quote im Rahmen städtebaulicher Verträge kann kein Ersatz für eine Festschreibung im Bebauungsplan sein, da sich die Stadt an dieser Stelle von Investoren beliebig erpressbar macht.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Januar 2014 brachte fraktionslos im Ortsbeirat 7 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.03.2014 im OBR 7 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FARBECHTE, REP und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Ziffer 1: Annahme bei Enthaltung GRÜNE Ziffern 2 und 3: Einstimmige Annahme Ziffer 4: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, REP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)