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Bebauungsplan 834 südlich Rödelheimer Landstraße

Vorlagentyp: OFfraktionslos
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Begründung

Rödelheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten der M 250 mit folgenden Änderungen zuzustimmen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr. 834 folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Im Gebiet zwischen Ludwig-Landman-Straße/Rödelheimer Landstraße/Morsestraße soll das dort ansässige mittelständische Gewerbe erhalten bleiben und sich weiter entwickeln dürfen. Deshalb ist das Gebiet als Mischgebiet auszuweisen - genau wie dies beim westlich angrenzenden Teil des Plangebiets der Fall ist. Die Straße, die über vorhandene Bebauung gelegt werden soll, ist zu streichen.
  2. Das an die oben genannten Flächen südlich anschließende Areal wird ebenfalls zum Mischgebiet - hier liegen ähnliche Voraussetzungen vor, so dass Wohn- und Gewerbenutzung gleichzeitig existieren können.
  3. Es werden ausreichende Flächen für Kindertagesstätten im Bebauungsplan reserviert. Die KTs sind als Solitäre zu planen und nicht in andere Bauten zu integrieren.
  4. Es wird 30 Prozent der Fläche für geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Begründung: Im unter 1.) genannten Gebiet wird ohne Rücksicht auf die vorhandene Nutzung ein Wohngebiet und eine neue Straße vorgesehen. Eine Vertreibung dieser Betriebe würde dem Stadtteil aber einen großen Schaden zufügen, ginge dadurch das Angebot im Nahbereich und Arbeitsplätze verloren. Die Ausweisung als Wohngebiet nimmt den betroffenen Betrieben die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und birgt erhebliches Konfliktpotenzial. Im Strukturplan werden keine Flächen für Kindertagesstätten vorgesehen. Stattdessen sollen diese Einrichtungen in Gebäude im zentralen Grünstreifen integriert werden. Damit ist aber keine ausreichende Abdeckung möglich. Zudem begibt man sich in die Abhängigkeit zur Wohnbebauung die insbesondere im westlichen Bereich wegen der vorhandenen Bebauung nicht terminierbar ist, man wird also voraussichtlich den Bedarf zu keiner Zeit erfüllen können. Der starke Rückgang der mietpreisgebundenen Wohnungen in Frankfurt verbunden mit dem zunehmenden Zuzug hat den Mangel an preiswerten Wohnflächen dramatisch verschärft. Eine Durchsetzung dieser Quote im Rahmen städtebaulicher Verträge kann kein Ersatz für eine Festschreibung im Bebauungsplan sein, da sich die Stadt an dieser Stelle von Investoren beliebig erpressbar macht.

Inhalt

Antrag vom 26.01.2014, OF 363/7

Betreff: Bebauungsplan 834 südlich Rödelheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten der M 250 mit folgenden Änderungen zuzustimmen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr. 834 folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Im Gebiet zwischen Ludwig-Landman-Straße/Rödelheimer Landstraße/Morsestraße soll das dort ansässige mittelständische Gewerbe erhalten bleiben und sich weiter entwickeln dürfen. Deshalb ist das Gebiet als Mischgebiet auszuweisen - genau wie dies beim westlich angrenzenden Teil des Plangebiets der Fall ist. Die Straße, die über vorhandene Bebauung gelegt werden soll, ist zu streichen.
  2. Das an die oben genannten Flächen südlich anschließende Areal wird ebenfalls zum Mischgebiet - hier liegen ähnliche Voraussetzungen vor, so dass Wohn- und Gewerbenutzung gleichzeitig existieren können.
  3. Es werden ausreichende Flächen für Kindertagesstätten im Bebauungsplan reserviert. Die KTs sind als Solitäre zu planen und nicht in andere Bauten zu integrieren.
  4. Es wird 30 Prozent der Fläche für geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Begründung: Im unter 1.) genannten Gebiet wird ohne Rücksicht auf die vorhandene Nutzung ein Wohngebiet und eine neue Straße vorgesehen. Eine Vertreibung dieser Betriebe würde dem Stadtteil aber einen großen Schaden zufügen, ginge dadurch das Angebot im Nahbereich und Arbeitsplätze verloren. Die Ausweisung als Wohngebiet nimmt den betroffenen Betrieben die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und birgt erhebliches Konfliktpotenzial. Im Strukturplan werden keine Flächen für Kindertagesstätten vorgesehen. Stattdessen sollen diese Einrichtungen in Gebäude im zentralen Grünstreifen integriert werden. Damit ist aber keine ausreichende Abdeckung möglich. Zudem begibt man sich in die Abhängigkeit zur Wohnbebauung die insbesondere im westlichen Bereich wegen der vorhandenen Bebauung nicht terminierbar ist, man wird also voraussichtlich den Bedarf zu keiner Zeit erfüllen können. Der starke Rückgang der mietpreisgebundenen Wohnungen in Frankfurt verbunden mit dem zunehmenden Zuzug hat den Mangel an preiswerten Wohnflächen dramatisch verschärft. Eine Durchsetzung dieser Quote im Rahmen städtebaulicher Verträge kann kein Ersatz für eine Festschreibung im Bebauungsplan sein, da sich die Stadt an dieser Stelle von Investoren beliebig erpressbar macht.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Beratung im Ortsbeirat: 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Januar 2014 brachte fraktionslos im Ortsbeirat 7 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.03.2014 im OBR 7 für erledigt erklärt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 7
Sitzung 30 · 28.01.2014
TO I, TOP 12
Beraten
Anregung an den Magistrat OM 2849 2014 1. a) Die Vorlage M 250 wird bis zum 25.03.2014 zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 345/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 363/7 wird bis zur Sitzung am 25.03.2014 zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 32 · 25.03.2014
TO I, TOP 7
Erledigt
Anregung OA 490 2014 1. Der Vorlage M 250 wird unter Hinweis auf OA 490 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 363/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 377/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 377/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 1 das Wort "westlich" durch "südlich" ersetzt wird und Ziffer 2 durch folgenden Satz ersetzt wird: "Für das gesamte Planungsgebiet wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob durch eine andere Zuordnung von Misch- und Wohngebieten und durch die Errichtung von Lärmschutzwänden/-Wällen das Konfliktpotenzial für bestehendes Gewerbe zur heranrückenden Wohnbebauung unter besonderer Berücksichtigung der Lärmemissionen reduziert werden kann."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFarbechteREPFraktionslos
Ablehnung:
FDP
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3 / Ziffer 1)
Enthaltung:
Grüne
zu 3 / Ziffer 2 und 3)
Zustimmung:
Alle
zu 3 / Ziffer 4)
Zustimmung:
SPDGrüneFarbechteREPFraktionslos
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FARBECHTE, REP und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Ziffer 1: Annahme bei Enthaltung GRÜNE Ziffern 2 und 3: Einstimmige Annahme Ziffer 4: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, REP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

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