Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1421 entstanden aus Vorlage: OF 154/7 vom 03.04.2017
Betreff: Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße Vorgang: M 250/13; OA 490/14 OBR 7; M 2/15 Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat die aktuellen Pläne für den Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße zu übermitteln und in einer Sitzung des Ortsbeirates vorzustellen.
Begründung: Mit der Magistratsvorlage M 250 hatte der Magistrat ein Strukturkonzept für die Fläche südlich der Rödelheimer Landstraße vorgelegt. Der Ortsbeirat 7 hatte dem mit Auflagen zugestimmt (OA 490). Insbesondere hatte der Ortsbeirat gefordert, den Bereich Morsestraße als Gewerbegebiet zu erhalten. Mit der Vorlage M 2 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, beim Regierungspräsidium Darmstadt die Umwandlung der im Regionalplan Südhessen ausgewiesenen gewerblichen Baufläche in eine gemischte Baufläche "mit Ausnahme einer Fläche zwischen Morsestraße und Ludwig-Landmann-Straße" zu beantragen mit dem Ziel, ein Vorranggebiet Siedlung zu entwickeln. Unter Missachtung dieses Beschlusses hat der Magistrat die Umwandlung der gesamten Fläche (also auch des im gültigen Regionalplan ausgewiesenen Gewerbegebiets an der Morsestraße) beantragt und auch genehmigt bekommen (Drucksache IX/27.1, zu finden im Internet unter rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=edf6b86f832105183957f3324f9ca9f6). In dieser Drucksache ist ein Strukturplan zum Bebauungsplan enthalten, der mit dem beschlossenen Strukturplan nichts mehr zu tun hat: Die gesamte Fläche ist als Mischgebiet ausgewiesen. In diesem Bereich gibt es viele aktive Gewerbebetriebe. Vor allem der Bereich um die Morsestraße ist geprägt durch viele kleine und mittelständische Handwerks- und Handelsbetriebe. Eine Umwandlung in ein Wohn- oder Mischgebiet ist nicht sinnvoll und würde die Vertreibung der bisherigen Nutzer bedeuten, die keine Chance haben, in Frankfurt eine bezahlbare Ersatzfläche zu finden und daher in ihrer Existenz vernichtet werden. Dies steht auch in der Stellungnahme der IHK. Die Nutzer sind überwiegend nur Mieter und nicht Eigentümer, sodass sie faktisch keinen Bestandsschutz haben, da sie jederzeit gekündigt werden können. Es ist nicht hinnehmbar, dass immer mehr Gewerbeflächen in Frankfurt verloren gehen und damit vor allem das Kleingewerbe und das produzierende Gewerbe aus Frankfurt vertrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. März 2014OFOF 377/7Bebauungsplan 834 südlich Rödelheimer Landstraße/M.250 vom 20.12.2013Ortsbeiratsantrag · fraktionslos
- 25. März 2014OAOA 490Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250Anregung
- 18. August 2014STST 1088Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer LandstraßeStellungnahme
- 12. Januar 2015MM 2Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Zielabweichungsverfahren nach § 8 (2) HLPGMagistratsvortrag
- 3. April 2017OFOF 154/7Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 18. April 2017Sie sind hierOMOM 1421Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer LandstraßeDirektanregung
- 10. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 172 WochenSTST 1212Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats