Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1212
Betreff: Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße Vorgang: OM 1421/17 OBR 7 Wie in der ST 14 vom 09.01.2017 dargestellt erarbeitet das Stadtplanungsamt derzeit die Anpassung des städtebaulichen Entwurfs zum Bebauungsplanentwurf B 834 an die neuen Rahmenbedingungen, die sich nach dem Aufstellungsbeschluss vom 22.05.2014 ergeben haben. Gegenwärtig ist keine neuerliche städtebauliche Planung vorhanden, die geeignet ist in der Öffentlichkeit vorgestellt zu werden. Sobald die Planungen abgestimmt sind, soll eine Magistratsvorlage für einen neuen Offenlagebeschluss erarbeitet werden. Selbstverständlich wird der Magistrat zu gegebener Zeit gerne die Planungen in öffentlicher Sitzung vorstellen. Es ist richtig, dass der Zielabweichungsantrag, der mit der Vorlage M 2 vom 12.01.2015 beauftragt wurde, mit Bescheid vom 13.03.2017 vom zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt wurde. Die Darstellung des gesamten Planungsgebiets des B 834 als Mischfläche in einer Anlage zum Antrag des Zielabweichungsverfahrens wurde nicht unter Missachtung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung getroffen. Im Rahmen der Abstimmung zum Antragsverfahren mit dem Regierungspräsidium Darmstadt stellte sich heraus, dass die ursprünglich vom Antrag herausgenommene Südwestecke des Plangebiets im Maßstab des Regionalen Flächennutzungsplans nicht als selbstständige gewerbliche Baufläche dargestellt werden kann, da sie die erforderliche Mindestgröße von 5 ha nicht erreicht. Aus der Darstellung einer gemischten Baufläche kann aber, sofern planungsrechtlich notwendig, ein Gewerbegebiet entwickelt werden. Die Maßgaben zum qualifizierten Aufstellungsbeschluss § 4579 STVV vom 22.05.2014 zur M 250/13 werden im Entwurfsverfahren vollumfänglich berücksichtigt. Der explizite Erhalt von Gewerbegebieten bzw. die Ausweisung weiterer Gewerbegebiete ist nicht Gegenstand des Beschlusses. Die bestehenden Betriebe werden im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Der Verlust von Gewerbeflächen bzw. die Verdrängung von genehmigten Gewerbebetrieben wird planungsrechtlich nicht gesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 23. März 2014OFOF 377/7Bebauungsplan 834 südlich Rödelheimer Landstraße/M.250 vom 20.12.2013Ortsbeiratsantrag · fraktionslos
- 25. März 2014OAOA 490Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250Anregung
- 18. August 2014STST 1088Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer LandstraßeStellungnahme
- 12. Januar 2015MM 2Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Zielabweichungsverfahren nach § 8 (2) HLPGMagistratsvortrag
- 3. April 2017OFOF 154/7Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 18. April 2017OMOM 1421Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer LandstraßeDirektanregung
- 10. Juli 2017Sie sind hierSTST 1212Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer LandstraßeStellungnahme
- 22. September 2017Antwort des Magistrats · nach 183 WochenSTST 1963Grundschulstandort im Industriehof?Stellungnahme
- 12. Februar 2018OFOF 255/7Neue Grundschule südlich Rödelheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab