Meine Nachbarschaft: Zum Messeparkhaus Rebstock
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Neue Lösung rund um die Kreuzung LeonardodaVinciAllee/Am Rebstockbad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 entstanden aus Vorlage: OF 756/2 vom 26.09.2023 Betreff: Neue Lösung rund um die Kreuzung Leonardo-da-Vinci-Allee/Am Rebstockbad Vorgang: OM 2075/22 OBR 2; ST 2057/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. einen Ortstermin unter Einbeziehung der Messe sowie der zuständigen Ämter zur gesamten Verkehrslage an der Kreuzung Zum Rebstockbad/Zum Messeparkhaus Rebstock/Montgolfier-Allee/Leon ardo-da-Vinci-Allee anzuberaumen sowie 2. dem Ortsbeirat den aktuellen Sachstand und Lösungsoptionen bezüglich des immer wieder beantragten Übergangs zwischen Neuem und Altem Rebstockpark mitzuteilen. Begründung: Die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich und in der unmittelbaren Umgebung ist unübersichtlich und gefährlich. Den Ortsbeirat erreichen dazu regelmäßig Beschwerden aus der Bevölkerung. Einige ortskundige Mitglieder des Ortsbeirats würden im Rahmen des Termins gerne die Situation vor Ort und die damit einhergehenden Probleme erläutern. Als problematisch werden u. a. folgende Punkte bzw. Beobachtungen gesehen: - Ein Durchfahrtsrecht von der Straße Zum Rebstockbad in die Leonardo-da-Vinci-Allee und umgekehrt hat, solange die Straße Zum Messeparkhaus Rebstock geschlossen ist, nur der Linienverkehr. Hier kreuzt der Linienverkehr die Straße Zum Messeparkhaus Rebstock sowie die Montgolfier-Allee. Das Durchfahrtsverbot wird von Autofahrenden allerdings regelmäßig ignoriert; - die Wohnsiedlung am Rebstock ist nur über den Römerhof (Montgolfier-Allee und Leonardo-da-Vinci-Allee) erreichbar; - an der Einmündung der Straße Zum Messeparkhaus Rebstock sind nur Behelfsschranken installiert, die bei Wind umgestoßen werden können; - an der Ecke Zum Rebstockbad steht ein Stoppschild, das häufig von Pkw-Fahrenden missachtet wird; - schließlich sind die Verkehrswege nur unzureichend für zu Fuß Gehende und Radfahrende geeignet. Zu erwarten ist eine Zunahme von Auto-, Fahrrad- und Fußverkehr, spätestens wenn das Schwimmbad wieder eröffnet wird, und die neuen Quartiere bezogen werden. Hierdurch entstehen zusätzliche Verkehrsbelastungen, die die ohnehin problematische Situation verschärfen. Der erwähnte Fußgängerübergang war letztmalig Gegenstand der Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2057. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2075 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2057 Antrag vom 28.01.2024, OF 847/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5140 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 528 Antrag vom 13.05.2024, OF 926/2 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5497 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5883 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Bushaltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4647 entstanden aus Vorlage: OF 755/2 vom 26.09.2023 Betreff: Bushaltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bushaltestelle "Leonardo-da-Vinci-Allee" (Höhe Am Römerhof 51) auf die andere Seite der Kreuzung Am Römerhof/Ecke Leonardo-da-Vinci-Allee, also in Richtung Katharinenkreisel, verlegt werden kann. 2. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, eine ausreichend große, mit großvolumigen Mülleimern versehene Wartehalle am jetzigen Standort zu errichten. Begründung: Anwohnende aus der Liegenschaft Am Römerhof 51 berichten, dass nicht nur bei schlechter Witterung der Eingangsbereich ihres Gebäudes als überdachter Wartebereich genutzt wird. Dadurch kommt es zu starker Vermüllung, Lärm und auch zu aggressivem Verhalten, wenn ein Bewohnender darum bittet, zur eigenen Haustür gelangen zu dürfen. Es ist keine Seltenheit, dass sich mehr als zehn wartende Personen im Eingangsbereich des Hauses aufhalten. Die Haltestelle wird inzwischen von den Buslinien M34, 50 und 54 angefahren und sollte auch baulich den Anforderungen an eine Mehrfachhaltestelle entsprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 576 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13
Bushaltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2023, OF 755/2 Betreff: Bushaltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Ist es möglich die Bushaltestelle "Leonardo-da-Vinci-Allee" (Höhe Am Römerhof 51) auf die andere Seite der Kreuzung Am Römerhof/Leonardo-da-Vinci-Allee, also in Richtung Katharinenkreisel zu verlegen? 2. Alternativ eine ausreichend große, mit großvolumigen Mülleimern versehene Wartehalle am jetzigen Standort zu errichten. Begründung: Anwohnende aus der Liegenschaft Am Römerhof 51 berichten, dass nicht nur bei schlechter Witterung der Eingangsbereich ihres Gebäudes als überdachter Wartebereich genutzt wird. Dadurch kommt es zu starker Vermüllung, Lärm und auch zu aggressivem Verhalten, falls ein Bewohnender darum bittet zur eigenen Haustür gelangen zu dürfen. Es ist keine Seltenheit, dass sich mehr als 10 wartende Personen im Eingangsbereich des Hauses aufhalten. Die Haltestelle wird inzwischen von den Linien M34, 50 und 54 angefahren und sollte auch baulich den Anforderungen an eine Mehrfachhaltestelle entsprechen. Anlage: Bilder: Der Urheber der Bilder ist dem Antragsteller mit Namen und vollständiger Anschrift bekannt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4647 2023 Die Vorlage OF 755/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
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S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2023, OF 756/2 Betreff: Neue Lösung rund um die Kreuzung Leonardo-da-Vinci-Allee/Am Rebstockbad Vorgang: OM 2075/22 OBR 2; ST 2057/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. einen Ortstermin unter Einbeziehung der Messe sowie der zuständigen Ämter zur gesamten Verkehrslage an der Kreuzung/Zum Rebstockbad/die Straße "Zum Messeparkhaus"/Montgolfier-Allee/Leonardo-da-Vinci-Allee anzuberaumen 2. sowie dem Ortsbeirat den aktuellen Sachstand und Lösungsoptionen bezüglich des immer wieder beantragten Übergangs zwischen Neuem und Altem Rebstockpark mitzuteilen. Begründung: Die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich und in der unmittelbaren Umgebung ist unübersichtlich und gefährlich. Den Ortsbeirat erreichen dazu regelmäßig Beschwerden aus der Bevölkerung. Einige ortskundige Mitglieder des Ortsbeirats würden im Rahmen des Termins gerne die Situation vor Ort und die damit einhergehenden Probleme erläutern. Als problematisch werden u.a. folgende Punkte bzw. Beobachtungen gesehen: - Ein Durchfahrtsrecht von "Zum Rebstockbad" in die " Leonardo-da-Vinci-Allee" und umgekehrt hat, solange die Straße "Zum Messeparkhaus" geschlossen ist, nur der Linienverkehr. Hier kreuzt der Linienverkehr die Straße "Zum Messeparkhaus", sowie die Montgolfier-Allee. Das Durchfahrtsverbot wird von Autofahrenden allerdings regelmäßig ignoriert; - die Wohnsiedlung am Rebstock ist nur über den Römerhof (Montgolfier-Allee und Leonardo-da-Vinci-Allee) erreichbar; - an der Einmündung der Straße "Zum Messeparkhaus" sind nur Behelfsschranken installiert, die bei Wind umgestoßen werden können; - an der Ecke "Zum Rebstockbad" steht ein Stoppschild, das häufig von PKW-Fahrenden missachtet wird; - schließlich sind die Verkehrswege nur unzureichend für zu Fuß Gehende und Radfahrende geeignet. Zu erwarten ist eine Zunahme von Auto -, Fahrrad- und Fußverkehr, spätestens wenn das Schwimmbad wieder eröffnet wird, und die neuen Quartiere bezogen werden. Hierdurch entstehen zusätzliche Verkehrsbelastungen, die die ohnehin problematische Situation verschärfen. Der erwähnte Fußgängerübergang war letztmalig Gegenstand der ST 2057 vom 09.09.2022. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2075 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2057 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4648 2023 Die Vorlage OF 756/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, FDP
Weiter lesenAchtung: Verletzungsgefahr im Neuen Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4507 entstanden aus Vorlage: OF 706/2 vom 21.06.2023 Betreff: Achtung: Verletzungsgefahr im Neuen Rebstockpark Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Metallleisten zur Begrenzung der Wege im Neuen Rebstockpark, insbesondere am südlichen Rand parallel zur Straße Zum Messeparkhaus Rebstock , entweder gänzlich entfernt werden oder so bearbeitet werden, dass keine Verletzungsgefahr mehr besteht. Begründung: Die Metallleisten weisen teils scharfe Kanten auf und bergen daher Verletzungsgefahren für Mensch und Tier. Auch könnte Stolpergefahr bestehen. Daher sind diese Leisten zu entfernen oder entsprechend zu behandeln. Zur Lage der Metallleisten Quelle: Google Maps mit eigenen Anmerkungen Beispiel einer solchen Metallleiste Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 40 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-0
Geschwindigkeit drosseln zum Schulanfang
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4339 entstanden aus Vorlage: OF 705/2 vom 26.06.2023 Betreff: Geschwindigkeit drosseln zum Schulanfang Vorgang: OM 130/21 OBR 2; ST 1543/21 Der Magistrat wird gebeten, in Anlehnung an die Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1543, zum Schulanfang im September 2023 verstärkt Geschwindigkeitskontrollen an der Leonardo-da-Vinci-Allee und auch an der Montgolfier-Allee auf Höhe der Kita Rebstockpark vorzunehmen. Begründung: Im Rebstock-Quartier, das verstärkt von jungen Familien mit Kindern bewohnt wird, gilt überwiegend Tempo 30. Innerhalb des Quartiers Leonardo-da-Vinci-Allee (im Norden), Wilhelmine-Reichard-Weg (im Süden), August-Euler-Straße (Westen) und Gebrüder-Wright-Straße (Osten) finden sich die Viktoria-Luise-Grundschule, die Kita Rebstockpark und der große Spielplatz des Quartiers. Dementsprechend wird dieser Bereich stark von Familien mit überwiegend kleineren Kindern frequentiert. Diese beklagen immer wieder überhöhte Geschwindigkeiten des automobilen Verkehrs. Da die bereits vorhandenen Hinweisschilder und Piktogramme auf der Straße (noch) nicht die gewünschte Wirkung entfalten, besteht der Wunsch nach weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Kleinsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 130 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1543 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1805 Aktenzeichen: 32-4
Geschwindigkeit drosseln zum Schulanfang
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2023, OF 705/2 Betreff: Geschwindigkeit drosseln zum Schulanfang Vorgang: OM 130/21 OBR 2; ST 1543/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Anlehnung an die ST 1543 vom 03.09.2021 zum Schulanfang im September 2023 verstärkt Geschwindigkeitskontrollen an der Leonardo-da Vinci und auch an der Montgolfier-Allee auf Höhe der KiTa Rebstockpark vorzunehmen. Begründung: Im Rebstock Quartier, dass verstärkt von jungen Familien mit Kindern bewohnt wird, gilt überwiegend Tempo 30. Innerhalb des Quartiers Leonardo-da-Vinci Alle (im Norden), Wilhelmine Reichard Weg (im Süden), August-Euler-Str. (Westen) und Gebrüder-Wright-Straße (Osten) finden sich die Viktoria-Luise Grundschule, die Kita Rebstockpark und der große Spielplatz des Quartiers. Dementsprechend wird dieser Bereich stark von Familien mit überwiegend kleineren Kindern frequentiert. Diese beklagen immer wieder überhöhte Geschwindigkeiten des automobilen Verkehrs. Da die bereits vorhandenen Hinweisschilder und Piktogramme auf der Straße (noch) nicht die gewünschte Wirkung entfalten, besteht der Wunsch nach weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Kleinsten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 130 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1543 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4339 2023 Die Vorlage OF 705/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenVeranstaltungsgenehmigungen im Rebstock nur mit Verkehrskonzept und Verkehrsüberwachung
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2023, OF 889/1 Betreff: Veranstaltungsgenehmigungen im Rebstock nur mit Verkehrskonzept und Verkehrsüberwachung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Veranstaltungen im zum Grüngürtel gehörenden Landschaftsschutzgebiet Rebstock nur dann zu genehmigen, wenn Veranstalter*innen ein schlüssiges Verkehrskonzept vorlegen. Des Weiteren soll die Städtische Verkehrspolizei den ruhenden Verkehr während dieser Veranstaltungen in den zum Ortsbezirk 1 gehörenden angrenzenden Gebieten überwachen und durch Abschleppen von Falschparker*innen für Sicherheit sorgen. Begründung: Das Rebstockgelände wird mehrfach im Jahr als Veranstaltungsgelände für kulturelle Zwecke und Festivals genutzt. Die Anbindung an das Gelände durch den ÖPNV ist über Busse und die Straßenbahnlinie 17 vorhanden, bei größeren Veranstaltungen aber nicht ausreichend. Gerade auswärtige Gäste reisen daher häufig mit dem Auto über A5 und A648 an und finden dann in der Nähe keinen Parkplatz. In den umgebenden Straßen und Wohngebieten wird entsprechend wild geparkt, im Ortsbezirk 1 ist vor allem die Straße und der Gehweg samt Böschung "Am Römerhof" betroffen. Der ohnehin schmale Gehweg unterhalb des Eidechsenlandes und die Fahrbahn weiter im Verlauf westlich sind dann flächendeckend zugeparkt und erschweren ein sicheres Durchkommen für alle Verkehrsteilnehmer*innen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 889/1 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenVerkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3717 entstanden aus Vorlage: OF 624/2 vom 26.02.2023 Betreff: Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung Am Römerhof/Max-Pruss-Straße/Oeserstraße verbessern lässt. Konkret sind folgende Fragen zu beantworten: a) Lässt sich die Ampelschaltung für einen verbesserten Verkehrsfluss/Reduktion des Ampelrückstaus aus allen vier Richtungen verkürzen? Kann hier gegebenenfalls eine verkehrsaufkommensabhängige Steuerung nachgerüstet werden? b) Ist die Umgestaltung der Kreuzung in einen Kreisverkehr mit umlaufendem Zebrastreifen eine den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht werdende Alternative? c) Inwieweit lässt sich die Einmündung vom Römerhof in die Max-Pruss-Straße verbreitern? Anwohner berichten, dass Sattelzüge auf dem Weg zum Messeparkplatz hier Probleme haben und im Schritttempo manövrieren, sodass die Grünphase der Fußgänger endet, bevor diese queren können. d) Können die Bürgersteige ggf. so umgestaltet/erweitert werden, dass das Warten auf Grün auch bei erhöhtem Fußgängeraufkommen gesichert ist? 2. o b es möglich erscheint, einen Radweg entlang der Max-Pruss-Straße in beide Richtungen, ggf. unter Nutzung des Trampelpfades am Rande des Parks, einzurichten. Begründung: Zu Ziffer 1.: Betroffene berichten davon, dass sich an der Kreuzung aus allen vier Richtungen regelmäßig ein erheblicher Verkehrsrückstau (Kraftfahrzeuge) bildet. Dabei seien bis zu drei Ampelschaltungen erforderlich, um die Kreuzung zu passieren. Hierbei kommt es zu - bei Verkehrsflussoptimierung vermeidbaren - CO2-Emissionen der Fahrzeuge im Leerlauf. Fußgänger beklagen darüber hinaus, dass die von der Autobahn kommenden und links in die Max-Pruss-Straße einbiegenden Lkws bzw. Sattelzüge erst am Ende der Ampelschaltung nach dem Gegenverkehr einbiegen können. Dies fällt mit der Grünphase der Fußgänger zusammen, sodass diese keine Möglichkeit der Querung haben. Ergänzend ist festzuhalten, dass die aus Nied kommenden Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Römerhof auf ihrem Schulweg ebenfalls von langen Wartezeiten an der Ampelanlage betroffen sind. Zu Ziffer 2.: Der ausgeschilderte Radweg führt an dieser Stelle durch den Alten Rebstockpark. Dieser Park ist hochfrequentiert und daher als Radverbindung bei hohem Fußgängeraufkommen ungeeignet. Schließlich endet der Radweg am ungesicherten bzw. zu Messezeiten gesperrten Übergang hinter der derzeitigen Baustelle des Rebstockbades, siehe Ziffer 3., was zu erheblichen Umwegen führt. Es wäre sowohl für Radfahrer entspannter auf einer eigenen Trasse zu fahren als auch für Spaziergänger im Park, die dann ohne gestört zu werden, den Park nutzen können. Max-Pruss-Straße mit dem "Trampelpfad,", der zum Radweg ausgebaut werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1322 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 13 Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Aktenzeichen: 66-2
Buslinie 34 für die Haltestellen „Rebstockbad“ und „Zum Rebstockbad“ wieder öffnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3709 entstanden aus Vorlage: OF 605/2 vom 27.02.2023 Betreff: Buslinie 34 für die Haltestellen "Rebstockbad" und "Zum Rebstockbad" wieder öffnen Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 34 für die Haltestellen "Rebstockbad" und "Zum Rebstockbad" wieder zu öffnen. Begründung: Seit dem 12.12.2021 spart die Buslinie 34 die Leonardo-da-Vici-Allee sowie die Straße zum Rebstockbad und somit für die Anwohner des Rebstockquartiers zwei wichtige Haltestellen aus. Betroffen ist neben der Haltestelle "Zum Rebstockbad" auch die Haltestelle "Rebstockbad", die die Wohnblocks am Ende der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie den westlichen Teil des Rebstockquartiers bedient. Zwar entfallen durch den Abriss des Rebstockbades Fahrgäste, die das Rebstockbad nutzen wollen, die Haltestelle ist aber für die Anwohner des Viertels wichtig, weil sie eine direkte Anbindung nach Rödelheim benötigen. Für 7.500 Anwohner im Rebstockquartier ist die Buslinie 34 die direkte und nahezu barrierefreie Verbindung zur Infrastruktur in Rödelheim. Dort sind für die Anwohner des Rebstockquartiers Fach- und Hausärzte, Banken sowie kleine und große Läden gut und direkt erreichbar. Diese Infrastruktur gibt das Rebstockquartier selbst nicht her und ist daher der nächste und wichtigste Anlaufpunkt und muss somit schnellstmöglich für die Anwohner wieder erreichbar sein. Die Zeitersparnis von zwei Minuten, die durch den Ausfall der Haltestellen entsteht, schlägt bei einer Gesamtfahrzeit der Buslinie 34 von der Haltestelle "Mönchhofstraße" bis "Bornheim Mitte" von 53 Minuten nicht ins Gewicht. Für die Anwohner wird jedoch ein Umstieg an der Haltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee erforderlich, sodass sich die Fahrzeit bis Rödelheim um erheblich mehr Minuten verlängert. Außerdem ist für ältere, kranke, mobilitätseingeschränkte Anwohner sowie für Anwohner, die mit Kinderwagen unterwegs sind, der Umstieg eine unnötige Erschwernis bei der Nutzung des ÖPNV, die durch die Zeitersparnis von zwei Minuten für andere Fahrgäste nicht aufgewogen wird. Wenn man den Vorteil der Zeitersparnis gegen den Nachteil des erforderlichen Umstiegs für Bewohner des Viertels gegeneinander abwiegt, wiegen die Nachteile durch die Linienwegekürzung schwerer als der Vorteil einer Zeitersparnis von nur zwei Minuten. Die permanente Verspätung der Buslinie 34 entsteht nicht zwischen den entfallenen Haltestellen, sondern auf anderen Streckenteilen, zu Messezeiten insbesondere gerade auf der nun befahrenen Straße am Römerhof. Der Wegfall der Haltestellen kann daher die Verspätungssituation überhaupt nicht verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1602 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13
Buslinie 34 für die Haltestellen „Rebstockbad“ und „Zum Rebstockbad“ wieder öffnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 605/2 Betreff: Buslinie 34 für die Haltestellen "Rebstockbad" und "Zum Rebstockbad" wieder öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 34 für die Haltestellen Rebstockbad und Zum Rebstockbad wieder zu öffnen. Begründung: Seit dem 12.12.2021 spart die Buslinie 34 die Leonardo-Da-Vici-Allee, sowie die Straße zum Rebstockbad und somit für die Anwohner des Rebstockquartiers 2 wichtige Haltestellen aus. Betroffen neben der Haltestelle direkt am "Zum Rebstockbad" auch die Haltestelle "Rebstockbad", die die Wohnblocks am Ende der Leonardo-da-Vinci-Allee, sowie den westlichen Teil des Rebstockquartiers, bedient. Zwar entfallen durch den Abriss des Rebstockbades Fahrgäste, die das Rebstockbad nutzen wollen. Die Haltestelle ist aber für die Anwohner des Viertels wichtig, weil sie eine direkte Anbindung nach Rödelheim benötigen. Für 7500 Anwohner im Rebstockquartier ist der 34er Bus die direkte und nahezu barrierefreie Verbindung zur Infrastruktur in Rödelheim. Dort sind für die Anwohner des Rebstockquartiers Fach- und Hausärzte, Banken, kleine und große Läden, gut und direkt erreichbar. Diese Infrastruktur gibt das Rebstockquartier selbst nicht her und ist daher der nächste und wichtigste Anlaufpunkt, und muss somit schnellstmöglich für die Anwohner wieder erreichbar sein. Die Zeitersparnis von 2 Minuten, die durch den Ausfall der Haltestellen entsteht, schlägt bei einer Gesamtfahrzeit der Linie M34 von Mönchhofstraße bis Bornheim Mitte von 53 Minuten nicht ins Gewicht. Für die Anwohner wird jedoch ein Umstieg an der Haltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee erforderlich, so dass sich die Fahrzeit bis Rödelheim um erheblich mehr Minuten verlängert. Außerdem ist für ältere, kranke, mobilitätseingeschränkte Anwohner, sowie für Anwohner, die mit Kinderwagen unterwegs sind, der Umstieg eine unnötige Erschwernis bei der Nutzung des ÖPNVs, die durch die Zeitersparnis von 2 Minuten für andere Fahrgäste nicht aufgewogen wird. Wenn man den Vorteil der Zeitersparnis gegen den Nachteil des erforderlichen Umstiegs für Bewohner des Viertels gegeneinander abwiegt, wiegen die Nachteile durch die Linienwegekürzung schwerer als der Vorteil einer Zeitersparnis von nur 2 Minuten. Die permanente Verspätung der Linie M34 entsteht nicht zwischen den entfallenen Haltestellen, sondern auf anderen Streckenteilen, zu Messezeiten insbesondere gerade auf der nun befahrenen Straße am Römerhof. Der Wegfall der Haltestellen kann daher die Verspätungssituation überhaupt nicht verbessern. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.01.2023, OF 571/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3709 2023 1. Die Vorlage OF 571/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 605/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 605/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenVerkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2023, OF 624/2 Betreff: Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung Am Römerhof / Max-Pruss-Str. / Oeserstraße verbessern lässt. Konkret sind folgende Fragen zu beantworten: - Lässt sich die Ampelschaltung für einen verbesserten Verkehrsfluss / Reduktion des Ampelrückstaus aus allen vier Richtungen verkürzen? Kann hier gegebenenfalls eine verkehrsaufkommensabhängige Steuerung nachgerüstet werden? - Ist die Umgestaltung der Kreuzung in einen Kreisverkehr mit umlaufendem Zebrastreifen, eine den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht werdende Alternative? - Inwieweit lässt sich die Einmündung vom Römerhof in die Max-Pruss-Straße verbreitern? Anwohner berichten, dass Sattelzüge auf dem Weg zum Messeparkplatz hier Probleme haben und im Schritttempo manövrieren, so dass die Grünphase der Fußgänger endet, bevor diese queren können und - Können die Bürgersteige ggfs. so umgestaltet/erweitert werden, dass das Warten auf Grün auch bei erhöhtem Fußgängeraufkommen gesichert ist? 2. Ob es möglich erscheint, einen Radweg entlang der Max-Pruss Straße in beide Richtungen, ggfs. unter Nutzung des Trampelpfades am Rande des Parks, einzurichten. Begründung: Zu 1. Betroffene berichten davon, dass sich an der Kreuzung aus allen vier Richtungen regelmäßig ein erheblicher Verkehrsrückstau (Kraftfahrzeuge) bildet. Dabei seien bis zu drei Ampelschaltungen erforderlich, um die Kreuzung zu passieren. Hierbei kommt es zu - bei Verkehrsflussoptimierung vermeidbaren - CO2 Emissionen der Fahrzeuge im Leerlauf. Fußgänger beklagen darüber hinaus, dass die von der Autobahn kommenden und links in die Max-Pruss-Straße einbiegenden LKWs bzw. Sattelzüge erst am Ende der Ampelschaltung nach dem Gegenverkehr einbiegen können. Dies fällt mit der Grünphase der Fußgänger zusammen, so dass diese keine Möglichkeit der Querung haben. Ergänzend ist festzuhalten, dass die aus Nied kommenden Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Römerhof auf ihrem Schulweg ebenfalls von langen Wartezeiten an der Ampelanlage betroffen sind. Zu 2. Der ausgeschilderte Radweg führt an dieser Stelle durch den Alten Rebstockpark. Dieser Park ist hochfrequentiert und daher als Radverbindung bei hohem Fußgängeraufkommen ungeeignet. Schließlich endet der Radweg am ungesicherten bzw. zu Messezeiten gesperrten Übergang hinter der derzeitigen Baustelle des Rebstockbades, siehe Ziffer 3., was zu erheblichen Umwegen führt. Es wäre sowohl für Radfahrer entspannter auf einer eigenen Trasse zu fahren als auch für Spaziergänger im Park, die dann ohne gestört zu werden, den Park nutzen können. Max-Pruss Straße mit dem "Trampelpfad,", der zum Radweg ausgebaut werden sollte. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 25 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Vorlage OF 624/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3717 2023 Die Vorlage OF 624/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 1.d): GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 1.a) und 1.b): GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 LINKE. Ziffer 1.c): GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, FDP
Weiter lesenHaltestellen der Buslinie 34 am Rebstockbad schnellstmöglich wieder anbinden
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2023, OF 571/2 Betreff: Haltestellen der Buslinie 34 am Rebstockbad schnellstmöglich wieder anbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 34 für die Haltestellen Rebstockbad und Zum Rebstockbad wieder zu öffnen. Begründung: Seit dem 12.12.2021 spart die Buslinie 34 die Leonardo-Da-Vici-Allee, sowie die Straße zum Rebstockbad und somit für die Anwohner des Rebstockquartiers 2 wichtige Haltestellen aus. Die Buslinie 34 bot für die rund 7500 Anwohner im Rebstockquartier eine direkte Verbindung zur Infrastruktur in Rödelheim. Dort waren für die Anwohner des Rebstockquartiers Fach- und Hausärzte, Banken, kleine und große Läden, gut und direkt erreichbar. Diese Infrastruktur gibt das Rebstockquartier selbst nicht her und ist daher der nächste und wichtigste Anlaufpunkt und muss somit schnellstmöglich für die Anwohner wieder erreichbar sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.02.2023, OF 605/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 571/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 571/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3709 2023 1. Die Vorlage OF 571/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 605/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 605/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3243 entstanden aus Vorlage: OF 673/1 vom 01.11.2022 Betreff: Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass Fußgängerinnen sowie Fußgängern und Radfahrerinnen sowie Radfahrern auf den für sie vorgesehenen Wegen entlang der Schmidtstraße ausreichend Platz frei gehalten wird. Hierzu sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei einem Ortstermin besprochen werden: 1. Das bereits eingerichtete absolute Halteverbot entlang der Schmidtstraße von der Mainzer Landstraße kommend in Richtung der Straße Am Römerhof gehend wird durch bauliche Maßnahmen, wie z. B. das Aufstellen von Fahrradbügeln oder Pflanztrögen, durchgesetzt. Wo nötig und aus Platzgründen nicht anders darstellbar, z. B. unter den Bahnbrücken, werden Fuß- und Radweg durch Poller gesichert. 2. Das absolute Halteverbot wird auf die gesamte Länge ausgedehnt, der Abschnitt zwischen Eisenbahnbrücke und der Straße Am Römerhof also neu eingerichtet. 3. Der Radweg, der zwischen Mainzer Landstraße und Eisenbahnbrücke getrennt vom Fußverkehr besteht, wird bis zur Straße Am Römerhof verlängert. 4. Bis zur Umsetzung der Maßnahmen wird der ruhende Verkehr regelmäßig überwacht. Begründung: Fuß- und Radweg entlang der Schmidtstraße können häufig nur eingeschränkt genutzt werden, da Falschparker auf den Flächen zwischen den Baumscheiben parken und so die Breite der Wege deutlich beschneiden. Für Personen mit Rollstuhl oder Kinderwagen ist bisweilen ein zentimetergenaues Navigieren notwendig, um sich einen Weg zu bahnen. Unter der Eisenbahnbrücke parken zudem häufig Lkws. Diese nehmen vor allem Radfahrerinnen und Radfahrern die Sicht, die aus dem Weg entlang des Bahndamms auf die Schmidtstraße abbiegen oder diese queren wollen. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist ein durchgängiger, baulich getrennter Radweg auf der gesamten Schmidtstraße erstrebenswert. Einzelhandel und Gewerbetreibende halten auf ihren Grundstücken ausreichend Parkplätze für Kundinnen sowie Kunden und Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter zur Verfügung. Eine Nutzung des öffentlichen Raums ist nicht notwendig. Eigene Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 874 Antrag vom 11.06.2023, OF 930/1 Antrag vom 11.08.2023, OF 965/1 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4381 Antrag vom 13.10.2024, OF 1416/1 Aktenzeichen: 32-1
Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in der Leonardo-da-Vinci-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3298 entstanden aus Vorlage: OF 511/2 vom 23.10.2022 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in der Leonardo-da-Vinci-Allee Der Magistrat wird gebeten, entlang der Leonardo-da-Vinci-Allee Neumarkierungen des Radfahrstreifens vorzunehmen. Hier ist der Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos (Dooring-Zone) in beiden Fahrtrichtungen, nach dem Vorbild vieler anderer Straßen in Frankfurt, z. B. der Schloßstraße, einzuplanen. Die großzügige Fahrbahnbreite der Leonardo-da-Vinci- Allee ermöglicht dies problemfrei. Begründung: Immer wieder passieren Unfälle aufgrund unbedachter Öffnungen der Autotüren nach links oder rechts mit schwerverletzten Personen, neulich erst mit tödlichem Ausgang auf der Mainzer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 744 Aktenzeichen: 66-2
Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für GeorgBüchnerSchule möglich?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3305 entstanden aus Vorlage: OF 536/2 vom 20.11.2022 Betreff: Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für Georg-Büchner-Schule möglich? Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der ehemalige ADAC-Verkehrsübungsplatz oder ein anderer in der Nähe befindlicher Platz an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof als Ausweichstandort für die Georg-Büchner- Schule während ihrer Sanierung genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, welche alternativen Standorte sind ggf. vorgesehen? Begründung: Wie die Sanierung des Goethe-Gymnasiums gezeigt hat, ist es nicht ohne erhebliche Störungen möglich, den Unterricht während Sanierungsmaßnahmen auf dem Schulgelände weiter zu führen. Deshalb ist es notwendig einen Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung bereitzustellen. Das Gelände des ehemaligen ADAC-Verkehrsübungsplatzes an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof steht seit Jahren leer. Es ist zu einem Großteil versiegelt. Es wäre wahrscheinlich groß genug, um die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung darauf auszulagern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schülerglocke in den Ferien und an Feiertagen abstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3306 entstanden aus Vorlage: OF 538/2 vom 05.11.2022 Betreff: Schülerglocke in den Ferien und an Feiertagen abstellen Der Magistrat wird gebeten, die Schulen im Ortsbezirk 2, wie z. B. die Viktoria-Luise-Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee, zu unterstützen, ihre Schülerglocke an Feiertagen sowie innerhalb der Ferien auszuschalten. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnerinnen und Anwohnern der Viktoria-Luise-Schule. Diese fühlen sich durch die Schülerglocke gestört, die auch an Feiertagen sowie innerhalb der Ferien läutet. Gleichzeitig könnte man hier Energie sparen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 1001 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 40-31
Ladenlokal in der Montgolfier-Allee?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3307 entstanden aus Vorlage: OF 539/2 vom 05.11.2022 Betreff: Ladenlokal in der Montgolfier-Allee? Der Magistrat wird gebeten, das Ladenlokal im Erdgeschoss des Gebäudes in der Montgolfier-Allee 6 durch eine Ausschreibung einer neuen Nutzung, beispielsweise als Café und/oder Begegnungsstätte o. Ä., zugänglich zu machen. Hierzu stellen sich folgende Fragen: - Wer ist Eigentümerin/Eigentümer bzw. Vermieterin/Vermieter der Lokalität? - Wie hoch ist die Miete für das Ladenlokal? - Was wird unternommen, um eine geeignete Betreiberin/einen geeigneten Betreiber zu finden? - Was kann die Kommune tun, die Betreiberin/den Betreiber eines Cafés zu unterstützen, das Café kostendeckend zu führen, damit die allgemeine Lebens- und Wohnqualität im Rebstockquartier gefördert werden kann? Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnerinnen und Anwohnern. Seit Jahren steht das Ladenlokal leer. Das Rebstockquartier hat kein eigenes Café, keinen Treffpunkt für Anwohnerinnen und Anwohner allen Alters. Ein Café an diesem Standort könnte einen Mittelpunkt und einen Raum der Begegnung für die Menschen im Rebstockquartier bilden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 936
Spielplatz im Alten Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3321 entstanden aus Vorlage: OF 535/2 vom 17.11.2022 Betreff: Spielplatz im Alten Rebstockpark Vorgang: V 19/21 OBR 2; ST 1436/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob auf dem Gebiet des Alten Rebstockparks die Errichtung eines Spielplatzes möglich ist, den Ortsbeirat einzubeziehen, und ob hier die Möglichkeiten besteht, einen Spielplatz durch einen entsprechenden Verein errichten und betreuen zu lassen; 2. ob sichergestellt werden kann, dass ein inklusives Spielgerät auf dem Spielplatz aufgestellt wird; 3. ob als Standort für den Spielplatz der frühere Grillplatz oder aber die Wiese nördlich angrenzend an das Rebstockwäldchen infrage kommt. Begründung: In der Stellungnahme vom 16.08.2021, ST 1436, stellt der Magistrat die Errichtung weiterer Spielmöglichkeiten im Rahmen der Entwicklung der Bebauungspläne Nr. 919/Nr. 936 Am Römerhof/Zum Rebstockbad in Aussicht. Der Ortsbeirat begrüßt dies sehr und nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung von Spielplätzen generell nicht durch die Verwaltung initiiert wird. Sollte eine Fläche für die Errichtung eines Spielplatzes dennoch infrage kommen, bittet der Ortsbeirat um Einbeziehung, auch der zuständigen Kinderbeauftragten. Neben dem im Bereich des Rebstockparks fehlenden Angebots für ältere Kinder fehlt auch eines für mobilitätseingeschränkte, beispielsweise auf den Rollstuhl angewiesene Kinder, weshalb ein auch durch sie nutzbares Spielgerät eingeplant werden muss. Im Rahmen der Planung weiterer Spiel- bzw. Bolzplätze erscheint es zweckmäßig, u. a. den ehemaligen Grillplatz zu berücksichtigen. Nach einem Ortstermin mit dem Kinderbeauftragten und Anwohnern haben die Mitglieder des Ortsbeirates die Wiese angrenzend an das Rebstöckwäldchen, zwischen dem Hauptweg und der Max-Pruss-Straße, mit schattenspendenden Bäumen für geeignet empfunden (siehe Foto). Quelle: google Satellit 17.11.2022, 18:25 Uhr Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.05.2021, V 19 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1436 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1032 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2032 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-2
Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für GeorgBüchnerSchule möglich?
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2022, OF 536/2 Betreff: Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für Georg-Büchner-Schule möglich? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu Prüfen und zu Berichten, ob der ehemalige ADAC-Verkehrsübungsplatz an der Ecke Max-Pruss.Straße/ Am Römerhof als Ausweichstandort für die Georg Büchner Schule während ihrer Sanierung genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, welche alternativen Standorte sind ggf. vorgesehen? Begründung: Wie die Sanierung des Goethe-Gymnasiums gezeigt hat, ist es nicht ohne erhebliche Störungen möglich den Unterricht während Sanierungsmaßnahmen auf dem Schulgelände weiter zu führen. Deshalb ist es Notwendig einen Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung bereit zu stellen. Das Gelände des ehemaligen ADAC-Verkehrsübungsplatz an der Ecke Max-Pruss-Straße/ Am Römerhof steht seit Jahren leer. Es ist zu einem Großteil versiegelt. Es wäre wahrscheinlich groß genug, um die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung aus zu lagern. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3305 2022 Die Vorlage OF 536/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "ADAC-Verkehrsübungsplatz" der Wortlaut "oder ein anderer in der Nähe befindlicher Platz" eingefügt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenSpielplatz im Alten Rebstockpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2022, OF 535/2 Betreff: Spielplatz im Alten Rebstockpark Vorgang: V 19/21 OBR 2; ST 1436/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob auf dem Gebiet des Alten Rebstockparks die Errichtung eines Spielplatzes möglich ist, den Ortsbeirat einzubeziehen, und ob hier die Möglichkeiten besteht einen Spielplatz durch einen entsprechenden Verein errichten und betreuen zu lassen, 2. ob Sichergestellt werden kann, dass ein inklusives Spielgerät auf dem Spielplatz aufgestellt wird 3. ob als Standort für den Spielplatz der frühere Grillplatz, oder aber die Wiese nördlich angrenzend an das Rebstockwäldchen infrage kommt, Begründung: In der ST 1436/2 vom 16.08.2021 stellt der Magistrat die Errichtung weiterer Spielmöglichkeiten im Rahmen der Entwicklung der Bebauungspläne 919 / 936 Am Römerhof / Zum Rebstockbad in Aussicht. Der Ortsbeirat begrüßt dies sehr und nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung von Spielplätzen generell nicht durch die Verwaltung initiiert wird. Sollte eine Fläche für die Errichtung eines Spielplatzes dennoch in Frage kommen, bittet der Ortsbeirat um Einbeziehung, auch der zuständigen Kinderbeauftragten. Neben dem im Bereich des Rebstockparks fehlenden Angebots für ältere Kinder fehlt auch eines für mobilitätseingeschränkte, beispielsweise auf den Rollstuhl angewiesene Kinder, weshalb ein auch durch sie nutzbares Spielgerät eingeplant werden muss. Im Rahmen der Planung weiterer Spiel- bzw. Bolzplätze erscheint es zweckmäßig, u.a. den ehemaligen Grillplatz zu berücksichtigen. Nach einem Ortstermin mit dem Kinderbeauftragten und Anwohnern haben die Antragstellerinnen die Wiese angrenzend an das Rebstöckwäldchen, zwischen dem Hauptweg und der Max-Pruss Straße mit schattenspendenden Bäumen für geeignet empfunden (siehe Foto unten). Quelle: google Satelit 17.11.2022, 18:25 Uhr Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.05.2021, V 19 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1436 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3321 2022 Die Vorlage OF 535/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, FDP
Weiter lesenSchülerglocke in den Ferien und an Feiertagen abstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2022, OF 538/2 Betreff: Schülerglocke in den Ferien und an Feiertagen abstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Viktoria-Luisa-Schule, in der Leonardo-da-Vinci-Allee, zu unterstützen ihre Schülerglocke an Feiertagen, sowie innerhalb der Ferien auszuschalten. Begründung: Anregung von Anwohner/innen. Anwohner/innen fühlen sich durch die Schülerglocke gestört, die auch an Feiertagen, sowie innerhalb der Ferien läutet. Gleichzeitig könnte man hier Energie sparen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3306 2022 Die Vorlage OF 538/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "Der Magistrat wird gebeten" der Wortlaut "die Schulen im Ortsbezirk 2, wie z. B." eingefügt wird. Weiter wird in der Begründung der erste Satz durch den Wortlaut "der Viktoria-Luise-Schule." ergänzt. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL
Partei: SPD
Weiter lesenLadenlokal in der Montgolfier-Allee?
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2022, OF 539/2 Betreff: Ladenlokal in der Montgolfier-Allee? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Ladenlokal im Erdgeschoss des Gebäudes in der Montgolfier-Allee 6 durch eine Ausschreibung einer neuen Nutzung, beispielsweise als Café o. ä., zugänglich zu machen. Hierzu stellen sich folgende Fragen: - Wer ist Eigentümer/in bzw. Vermieter/in der Lokalität? - Wie hoch ist die Miete für das Ladenlokal? - Was wird unternommen, um einen geeigneten Betreiber / eine geeignete Betreiberin zu finden? - Was kann die Kommune tun, den Betreiber / die Betreiberin eines Cafés zu unterstützen, das Café kostendeckend zu führen, damit die allgemeine Lebens- und Wohnqualität im Rebstockquartier gefördert werden kann? Begründung: Anregung von Anwohner/innen. Seit Jahren steht das Ladenlokal leer. Das Rebstockquartier hat kein eigenes Café, keinen Treffpunkt für Anwohner/innen allen Alters. Ein Café an diesem Standort könnte einen Mittelpunkt und einen Raum der Begegnung für die Menschen im Rebstockquartier bilden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3307 2022 Die Vorlage OF 539/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "Café" der Wortlaut "und/oder Begegnungsstätte" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2022, OF 673/1 Betreff: Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass Fußgänger*innen und Radfahrer*innen auf den für sie vorgesehenen Wegen entlang der Schmidtstraße ausreichend Platz freigehalten wird. Hierzu sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: 1. Das bereits eingerichtete absolute Halteverbot entlang der Schmidtstraße von Mainzer Landstraße kommend in Richtung Am Römerhof gehend wird durch bauliche Maßnahmen, wie z.B. das Aufstellen von Fahrradbügeln oder Pflanztrögen, durchgesetzt. Wo nötig und aus Platzgründen nicht anders darstellbar, z.B. unter den Bahnbrücken, werden Fuß-und Radweg durch Poller gesichert. 2. Das absolute Halteverbot wird auf die gesamte Länge ausgedehnt, der Abschnitt zwischen Eisenbahnbrücke und Am Römerhof also neu eingerichtet. 3. Der Radweg, der zwischen Mainzer Landstraße und Eisenbahnbrücke getrennt vom Fußverkehr besteht, wird bis zur Straße Am Römerhof verlängert. 4. Bis zur Umsetzung der Maßnahmen wird der ruhende Verkehr regelmäßig überwacht. Begründung: Fuß- und Radweg entlang der Schmidtstraße können häufig nur eingeschränkt genutzt werden, da Falschparker auf den Flächen zwischen den Baumscheiben parken und so die Breite der Wege deutlich beschneiden. Mit Rollstuhl oder Kinderwagen ist bisweilen zentimetergenaues Navigieren notwendig, um sich einen Weg zu bahnen. Unter der Eisenbahnbrücke parken zudem häufig LKWs. Dies nimmt vor allem Radfahrer*innen die Sicht, die aus dem Weg entlang des Bahndamms auf die Schmidtstraße abbiegen oder diese queren wollen. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen ist ein durchgängiger, baulich getrennter Radweg auf der gesamten Schmidtstraße erstrebenswert. Einzelhandel und Gewerbetreibende halten auf ihren Grundstücken ausreichend Parkplätze für Kund*innen und Mitarbeiter*innen zur Verfügung. Eine Nutzung des öffentlichen Raums ist nicht notwendig. Eigene Aufnahmen Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3243 2022 Die Vorlage OF 673/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Antragtenors wie folgt lautet: "Hierzu sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei einem Ortstermin besprochen werden:". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
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S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2022, OF 511/2 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in der Leonardo-da-Vinci-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, entlang der Leonardo-da-Vinci-Allee Neumarkierungen des Radfahrstreifens vorzunehmen. Hier ist der Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos (Dooring-Zone) in beiden Fahrtrichtungen, nach dem Vorbild vieler anderer Straßen in Frankfurt, z.B. der Schloßstraße, einzuplanen. Die großzügige Fahrbahnbreite der Leonardo-da-Vinci-Allee ermöglicht dies problemfrei. Begründung: Immer wieder passieren Unfälle aufgrund unbedachter Öffnungen der Autotüren nach links oder rechts mit schwerverletzten Personen, neulich erst mit tödlichem Ausgang auf der Mainzer Landstraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 511/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3298 2022 Die Vorlage OF 511/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
Weiter lesenBegrünung Verkehrsinsel Leonardo-da-Vinci-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2952 entstanden aus Vorlage: OF 487/2 vom 25.09.2022 Betreff: Begrünung Verkehrsinsel Leonardo-da-Vinci-Allee Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel am Ende der Leonardo-da-Vinci-Allee/Endhaltestelle der Straßenbahn 17 entweder zu entsiegeln und eine kleine Oase (Wiese für Insekten) zu schaffen oder Pflanzenkübel aufzustellen und zu begrünen. Begründung: Der Altglascontainer auf der Verkehrsinsel wird versetzt. Die frei werdende Verkehrsinsel ist kaum sinnvoller nutzbar, da sie nicht barrierefrei ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 333 Beratung im Ortsbeirat: 2
Sitzgelegenheiten wiederherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2953 entstanden aus Vorlage: OF 488/2 vom 25.09.2022 Betreff: Sitzgelegenheiten wiederherstellen Der Magistrat wird gebeten, Sitzgelegenheiten auf den Mäuerchen entlang des Wilhemine-Reichard-Wege s für Besucher des Neuen Rebstockparks wiederherzustellen. Hierzu sollten witterungsbeständige sowie pflegeleichte Materialien eingebracht werden. Begründung: Entlang des Wilhelmine-Reichard-Weges sind neben jedem Eingang in den Park Einbuchtungen, die zum Verweilen einladen. Die Einbuchtungen sind durch Mäuerchen eingefasst. Bis vor einigen Jahren waren auf den Mäuerchen Holzpaneelen angebracht. Diese waren verwittert und sind nach der Entfernung nicht nachgerüstet worden. Besucher des Parks nutzen die Orte zur Begegnung und die Wiederherstellung kann die Erholungsqualität der Besucher wesentlich erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 114 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrshinweise Montgolfier-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2954 entstanden aus Vorlage: OF 489/2 vom 25.09.2022 Betreff: Verkehrshinweise Montgolfier-Allee Der Magistrat wird gebeten, entlang der Montgolfier-Allee, z. B. durch Piktogramme auf der Fahrbahn oder weitere Schilder, auf das durchgängige Tempolimit von 30 km/h sowie die Rechts-vor-Lin ks-Regel hinzuweisen. Begründung: Entlang der Montgolfier-Allee gilt durchgängig ein Tempolimit von 30 km/h sowie die Rechts-vor-Links-Regel. Auf den Querstraßen wird vor dem Einbiegen in die Montgolfier-Allee auf das Tempolimit von 30 km/h hingewiesen sowie beim Einfahren in die Allee vom Römerhof aus. Auf der Montgolfier-Allee selbst jedoch halten Verkehrsteilnehmer sich nicht immer ans Tempolimit. Rechts vor links wird von Verkehrsteilnehmenden auf Fahrrädern und im Auto zudem häufig ignoriert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 518 Beratung im Ortsbeirat: 2
Begrünung Verkehrsinsel Leonardo-da-Vinci-Allee
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2022, OF 487/2 Betreff: Begrünung Verkehrsinsel Leonardo-da-Vinci-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel am Ende der Leonardo-da-Vinci-Allee/ Endhaltestelle der Straßenbahn 17 entweder zu entsiegeln und eine kleine Oase (Wiese für Insekten) zu schaffen, oder Pflanzenkübel aufzustellen und zu begrünen. Begründung: Der Altglascontainer auf der Verkehrsinsel wird versetzt. Die freiwerdende Verkehrsinsel ist, weil nicht barrierefrei, kaum sinnvoller nutzbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2952 2022 Die Vorlage OF 487/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrshinweise Montgolfier-Allee
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2022, OF 489/2 Betreff: Verkehrshinweise Montgolfier-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, entlang der Montgolfier-Allee, z.B. durch Piktogramme auf der Fahrbahn oder weitere Schilder, auf das durchgängige Tempo 30-Limit, sowie die Rechts vor Links-Regel hinzuweisen. Begründung: Entlang der Montgolfier-Allee gilt durchgängig ein Tempo 30-Limit, sowie die "Rechts vor Links" - Regel. Auf den Querstraßen wird vorm Einbiegen in die Montgolfier-Allee auf die Tempo 30 hingewiesen, sowie beim Einfahren in die Allee vom Römerhof aus. Auf der Montgolfier-Allee selbst jedoch halten Verkehrsteilnehmer sind nicht immer ans Tempolimit. "Rechts vor Links" wird von Verkehrsteilnehmenden auf Fahrrad und im Auto zudem häufig ignoriert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO II, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2954 2022 Die Vorlage OF 489/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSicherer Übergang zum Glascontainer 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2750 entstanden aus Vorlage: OF 444/2 vom 28.08.2022 Betreff: Sicherer Übergang zum Glascontainer - 2 Vorgang: OM 2099/22 OBR 2; ST 1831/22 Der Magistrat wird gebeten, den Glascontainer im Rebstockquartier vom aktuellen Standort, der Verkehrsinsel in der Leonardo-da-Vinci-Allee, wie in der Stellungnahme vom 15.08.2022, ST 1831, vorgeschlagen, vor das Ibis-Hotel zu versetzen. Begründung: Der barrierefreie Zugang zum Glascontainer kann am aktuellen Standort des Glascontainers nicht gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2099 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1831 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 50 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1484 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0
Sicherer Übergang zum Glascontainer 2
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 444/2 Betreff: Sicherer Übergang zum Glascontainer 2 Vorgang: OM 2099/22 OBR 2; ST 1831/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten den Glascontainer im Rebstockquartier vom aktuellen Standort, der Verkehrsinsel in der Leonardo-da-Vinci-Allee, wie in der ST 1831vorgeschlagen, vor das Ibis-Hotel, zu versetzen. Begründung: Der barrierefreie Zugang zum Glascontainer kann am aktuellen Standort des Containers nicht gewährleistet werden. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2099 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1831 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2750 2022 Die Vorlage OF 444/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Parteien: GRÜNE, SPD, FDP
Weiter lesenBücherschrank Rebstockquartier
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2022, OF 445/2 Betreff: Bücherschrank Rebstockquartier Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten einen öffentlichen Bücherschrank im Rebstockquartier zu errichten. Ort: Einbuchtung am Spielplatz Wilhelmine-Reichard-Weg/ August-Euler-Straße. Der Ortsbeirat unterstützt die Maßnahme aus seinem Budget mit einem Betrag von bis zu € 7.000. Begründung: Dieser Ort erscheint geeignet, da die Frequenz an Anwohnern, die den Spielplatz besuchen, joggen und spazieren gehen sehr hoch ist. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 167 2022 Die Vorlage OF 445/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Parteien: GRÜNE, SPD
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