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Meine Nachbarschaft: Saalfelder Straße

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Idee

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Flohmarkt an der Jahrhunderthalle - Verkehrschaos/Parkchaos eindämmen

06.10.2015 · Aktualisiert: 09.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4575 entstanden aus Vorlage: OF 1470/6 vom 21.09.2015 Betreff: Flohmarkt an der Jahrhunderthalle - Verkehrschaos/Parkchaos eindämmen Während des Flohmarkts an der Jahrhunderthalle kommt es regelmäßig zum Verkehrschaos durch falsch geparkte Fahrzeuge, die sowohl in der Silostraße als auch in der Pfaffenwiese zum Teil auch auf den Geh- und Radwegen abgestellt werden. Der Magistrat wird daher gebeten, durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. Kontrollen, das Verkehrschaos einzudämmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 130 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 887 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Flohmarkt an der Jahrhunderthalle - Verkehrschaos/Parkchaos eindämmen

21.09.2015 · Aktualisiert: 14.10.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2015, OF 1470/6 Betreff: Flohmarkt an der Jahrhunderthalle - Verkehrschaos/Parkchaos eindämmen Während des Flohmarkts an der Jahrhunderthalle kommt es regelmäßig zum Verkehrschaos durch falsch geparkte Fahrzeuge, zum Teil auch auf den Geh- und Radwegen sowohl in der Silostraße als auch der Pfaffenwiese. Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen wie z.B. Kontrollen das Verkehrschaos einzudämmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4575 2015 Die Vorlage OF 1470/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim

30.06.2015 · Aktualisiert: 03.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.06.2015, OF 1418/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim Vorgang: OM 3680/14 OBR 6; ST 294/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die dem Ortsbeirat vorgestellte Teillösung des Verkehrskonzeptes AltZeilsheim zu unterstützen und alle erforderlichen Mittel für eine zügige Umsetzung bereitzustellen. Begründung: Bei der Vorstellung der Planungen zum Verkehrskonzept Alt-Zeilsheim, Abschnitt Kolberger Weg - Bartholomäusgasse, wurden dem Ortsbeirat die Handlungsmöglichkeiten vorgestellt. Übereinstimmend wurde die Lösung "Verengung der Fahrspur auf 5 Meter" begrüßt. Diese sieht vor, dass PKW und Busse im Abschnitt der Kirche nur unter gebührender Berücksichtigung der Abstände einander begegnen können. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 62 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4324 2015 Die Vorlage OF 1418/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim

30.06.2015 · Aktualisiert: 08.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4324 entstanden aus Vorlage: OF 1418/6 vom 30.06.2015 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim Vorgang: OM 3680/14 OBR 6; ST 294/15 Der Magistrat wird gebeten, die dem Ortsbeirat vorgestellte Teillösung des Verkehrskonzeptes für die Straße Alt-Zeilsheim zu unterstützen und alle erforderlichen Mittel für eine zügige Umsetzung bereitzustellen. Begründung: Bei der Vorstellung der Planungen eines Verkehrskonzepts in der Straße Alt-Zeilsheim im Abschnitt vom Kolberger Weg bis zur Bartholomäusgasse wurden dem Ortsbeirat Handlungsmöglichkeiten vorgestellt. Übereinstimmend wurde die Lösung "Verengung der Fahrspur auf fünf Meter" begrüßt. Diese sieht vor, dass Pkws und Busse in Höhe der Kirche nur unter gebührender Berücksichtigung der Abstände einander begegnen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3680 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 294 Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1482 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 581 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Sanierung der Hauptachse im Park Pfortengartenweg

21.04.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4044 entstanden aus Vorlage: OF 1330/6 vom 30.03.2015 Betreff: Zeilsheim: Sanierung der Hauptachse im Park Pfortengartenweg Der Magistrat wird gebeten, Mittel zur Sanierung der Hauptachse (Asphaltierung oder Befestigung mittels wassergebundener Decke) von der Straße Neu-Zeilsheim bis zur Kita in der Grünanlage Pfortengartenweg bereitzustellen und diese Maßnahme im Jahr 2015 auch umzusetzen. Begründung: Der Pfortengartenweg ist in der Siedlung Taunusblick von einer schönen Grünanlage umschlossen. Unglücklicherweise ist die o. g. Hauptachse nicht befestigt und gleicht witterungsbedingt einer Schlammgrube. Der Verbindungsweg dient der Stadtteilerschließung, beispielsweise zu den Einkaufsmöglichkeiten in der Pfaffenwiese/Bechtenwaldstraße sowie zu den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 995 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Schulbezirksgrenze in der Flanbrechtstraße

21.04.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4045 entstanden aus Vorlage: OF 1331/6 vom 30.03.2015 Betreff: Zeilsheim: Schulbezirksgrenze in der Flanbrechtstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die Flanbrechtstraße eine Änderung in der Zuteilung der Schulbezirke der Adolf-Reichwein-Schule und der Käthe-Kollwitz-Schule möglich ist und welche Vor- und Nachteile damit verbunden wären. Die Schulbezirksgrenze könnte demnach der Straße Alt-Zeilsheim bis zum Münsterer Weg folgen. Begründung: Die Flanbrechtstraße liegt im Stadtbezirk Zeilsheim-Süd, gehört jedoch zum Schulbezirk der Adolf-Reichwein-Schule. Zahlreiche Gestattungsanträge von dort wohnenden Eltern zeigen, dass diese sich eher zur Käthe-Kollwitz-Schule hingezogen fühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 988 Aktenzeichen: 40 1

OI (Initiative Ortsbeirat)

Zeilsheim: Straße Alt-Zeilsheim zwischen Pfortengartenweg und Hofheimer Straße

21.04.2015 · Aktualisiert: 01.06.2021

S A C H S T A N D : Initiative vom 21.04.2015, OI 63 entstanden aus Vorlage: OF 1329/6 vom 06.04.2015 Betreff: Zeilsheim: Straße Alt-Zeilsheim zwischen Pfortengartenweg und Hofheimer Straße Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 7 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, in der Straße Alt-Zeilsheim im Abschnitt vom Pfortengartenweg bis zur Hofheimer Straße die Straßenoberfläche instand zu setzen bzw. die Mittel zur Instandsetzung einzuplanen, damit eine zeitnahe Sanierung erfolgen kann. Bei der Sanierung soll der Magistrat berücksichtigen, dass der Gehweg im Bereich der Häuser Alt-Zeilsheim 51 bis 57 verbreitert sowie die Bordsteinkante so weit hoch gesetzt wird, dass ein Überfahren verhindert werden kann. Zeitgleich kann in dem Zusammenhang die ÖPNV-Haltestelle "Hofheimer Straße" barrierefrei ausgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.09.2015, B 341 Antrag vom 11.11.2016, OF 248/6 Versandpaket: 29.04.2015 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Straße Alt-Zeilsheim zwischen Pfortengartenweg und Hofheimer Straße

06.04.2015 · Aktualisiert: 29.04.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2015, OF 1329/6 Betreff: Zeilsheim: Straße Alt-Zeilsheim zwischen Pfortengartenweg und Hofheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der Straße Alt-Zeilsheim vom Pfortengartenweg bis zur Hofheimer Straße die Straßenoberfläche gemäß § 3 Abs. 2 Punkt 7 der GO OBR instand zu setzen bzw. die Mittel zur Instandsetzung einzuplanen, damit eine zeitnahe Sanierung erfolgen kann. Bei der Sanierung soll der Magistrat berücksichtigen, dass der Fußgängerweg der Häuser Alt-Zeilsheim 51 - 57 verbreitert sowie die Bordsteinkante so weit hoch gesetzt wird, dass ein Überfahren verhindert werden kann. Zeitgleich kann in dem Zusammenhang die ÖPNV Haltestelle Hofheimer Straße barrierefrei ausgebaut werden. Begründung: Der Zustand der Straßenoberfläche in Alt-Zeilsheim ist nicht mehr zufriedenstellend. Gerade im Bereich der Kreuzung Pfortengartenweg ist bei Nässe eine Unfallgefahr für Motorradfahrer, die hier schnell ins Rutschen kommen. Der Fußgängerweg inkl. Bushaltestelle ist für die Nutzungsfrequenz (Bonifatius-Route, Wanderweg R8) sehr schmal und im Kurvenradius Pfortengartenweg sehr gefährlich. Die Hausfassade Nr. 57 zeugt von häufigen Begegnungen mit LKWs und Bussen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: Initiative OI 63 2015 Die Vorlage OF 1329/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Schulbezirksgrenze in der Flanbrechtstraße

30.03.2015 · Aktualisiert: 29.04.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 1331/6 Betreff: Zeilsheim: Schulbezirksgrenze in der Flanbrechtstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Änderung der Schulbezirksgrenze für die Flanbrechtstraße von der Adolf-Reichwein-Schule zur Käthe-Kollwitz-Schule möglich ist und welche Vor- und Nachteile damit verbunden wären. Die Schulbezirksgrenze könnte demnach der Straße Alt-Zeilsheim bis zum Münsterer Weg folgen. Begründung: Die Flanbrechstraße liegt im Stadtbezirk Zeilsheim Süd, gehört jedoch zum Schulbezirk der AdolfReichwein-Schule. Zahlreiche Gestattungsanträge von dort wohnenden Eltern zeigen, dass diese sich eher zu Käthe-Kollwitz-Schule hingezogen fühlen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4045 2015 Die Vorlage OF 1331/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Asphaltierung der Wege im Park Pfortengartenweg

30.03.2015 · Aktualisiert: 29.04.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 1330/6 Betreff: Zeilsheim: Asphaltierung der Wege im Park Pfortengartenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Mittel zur Asphaltierung der Wege in der Grünanlage Pfortengartenweg bereitzustellen und diese Maßnahme im Jahr 2015 auch umzusetzen. Begründung: Der Pfortengartenweg in der Siedlung Taunusblick liegt umschlossen von einer schönen Grünanlage. Unglücklicherweise sind zahlreiche Wege dort nicht befestigt und witterungsbedingt eine Schlammgrube. Die Verbindungswege dienen der Stadtteilerschließung bspw. zu den Einkaufsmöglichkeiten in der Pfaffenwiese/Bechtenwaldstraße, sowie den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4044 2015 Die Vorlage OF 1330/6 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Zeilsheim: Sanierung der Hauptachse im Park Pfortengartenweg Der Magistrat wird gebeten, Mittel zur Sanierung der Hauptachse (Asphaltierung oder Befestigung mittels wassergebundener Decke) von der Straße Neu-Zeilsheim bis zur Kita in der Grünanlage Pfortengartenweg bereitzustellen und diese Maßnahme im Jahr 2015 auch umzusetzen. Begründung: Der Pfortengartenweg ist in der Siedlung Taunusblick von einer schönen Grünanlage umschlossen. Unglücklicherweise ist die o. g. Hauptachse nicht befestigt und gleicht witterungsbedingt einer Schlammgrube. Der Verbindungsweg dient der Stadtteilerschließung, beispielsweise zu den Einkaufsmöglichkeiten in der Pfaffenwiese/Bechtenwaldstraße sowie zu den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Optimierung der Ampelphasen in der Hofheimer Straße/BAB 66

13.01.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2015, OM 3756 entstanden aus Vorlage: OF 1215/6 vom 21.12.2014 Betreff: Zeilsheim: Optimierung der Ampelphasen in der Hofheimer Straße/BAB 66 Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit Hessen Mobil zu prüfen und zu berichten, wie eine Optimierung der Ampelphasen an der Kreuzung Hofheimer Straße/BAB 66 zu einem verbesserten Verkehrsfluss bzw. zur Reduzierung der Staus in der Hofheimer Straße und auf der Abfahrtsspur der BAB 66 führen kann. Begründung: Im täglichen Berufsverkehr ist der Kreuzungsbereich Hofheimer Straße/BAB 66 überlastet. Der Verkehr staut sich bis Alt-Zeilsheim zurück. Zusätzlich stauen sich die Fahrzeuge auf der Abfahrtsspur der BAB 66 aus Wiesbaden kommend und in Richtung Hofheim fahrend teilweise bis zu 600 Meter auf die Autobahn zurück. Dies kann ohne Aufwand jederzeit bei einer Ortsbesichtigung zur entsprechenden Uhrzeit gesehen und nachvollzogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 720 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Optimierung der Ampelphasen in der Hofheimer Straße/BAB 66

21.12.2014 · Aktualisiert: 21.01.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2014, OF 1215/6 Betreff: Zeilsheim: Optimierung der Ampelphasen in der Hofheimer Straße/BAB 66 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit Hessen Mobil zu prüfen und zu berichten, wie eine Optimierung der Ampelphasen an der Kreuzung Hofheimer Straße/BAB66 zu einem verbesserten Verkehrsfluss bzw. eine Reduzierung der Staus in der Hofheimer Straße und auf der Abfahrtsspur der BAB66 erreicht werden kann. Begründung: Im täglichen Berufsverkehr ist der Kreuzungsbereich der Hofheimer Straße an der Kreuzung der A66 überlastet. Der Verkehr staut sich bis Alt-Zeilsheim zurück. Zusätzlich staut sich die Abfahrtsspur von Fahrzeugen aus Wiesbaden kommend und in Richtung Hofheim fahrend teilweise bis zu 600 Meter auf die Autobahn zurück. Dies kann ohne Aufwand jederzeit bei einer Ortsbesichtigung zur entsprechenden Uhrzeit gesehen und nachvollzogen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3756 2015 Die Vorlage OF 1215/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße

08.12.2014 · Aktualisiert: 21.01.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2014, OF 1216/6 Betreff: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Vorgang: ST 655/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kreuzung Pfaffenwiese / Annabergstraße / Lenzenbergstraße endlich umzubauen, wie im Mai 2013 vorgestellt und im ST 655 für 2014 zugesagt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 655 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1216/6 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Verkehrsführung im Bereich der Jahrhunderthalle

02.12.2014 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3684 entstanden aus Vorlage: OF 1197/6 vom 11.11.2014 Betreff: Höchst: Verkehrsführung im Bereich der Jahrhunderthalle Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung im Umfeld der Jahrhunderthalle zu optimieren und insbesondere den Weg von den Parkplätzen zur Autobahn so zu verdeutlichen, dass die Besucher nicht durch den Stadtteil Zeilsheim zur Anschlussstelle 14 (Zeilsheim/Hofheim-Nord) fahren. Dabei soll auch gemeinsam mit dem Betreiber geprüft werden, ob eine beleuchtete Schilderbrücke an der Parkplatzausfahrt A installiert werden kann, da hier das größte Potenzial zur Verbesserung besteht. In einem zweiten Schnitt soll gemeinsam mit Hessen Mobil geprüft werden, wie die Zufahrt zur Jahrhunderthalle im Bereich der BAB 66 und der B 40a ebenfalls optimiert werden kann. Der Verkehrsfluss über die Silostraße (Richtung Frankfurt) und über die Farbenstraße (Richtung Wiesbaden) ist für den Ortsbeirat wünschenswert. Begründung: Die erfolgreiche Auslastung der Jahrhunderthalle führt leider zur massiven Verkehrserhöhung, unter der vor allem die Anlieger der Pfaffenwiese leiden müssen. Der Verkehr ist nach Veranstaltungsende komplett sich selbst überlassen. Die vorhandene Beschilderung ist unzureichend und die meisten Autofahrer verlassen sich in dem Fall auf ihr Navigationssystem. An der Parkplatzausfahrt A ist nur eine kleine Verkehrstafel auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorhanden, die nur der Verkehrsteilnehmer sehen kann, der schon unmittelbar an der Pfaffenwiese steht und sich somit in die falsche Spur eingeordnet hat. Die Beschilderung im Kreuzungsbereich Silostraße ist zusätzlich widersprüchlich. Ziel muss es sein, dass Autofahrer auch mit Navigationssystemen nicht durch Zeilsheim geführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 374 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim

02.12.2014 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3680 entstanden aus Vorlage: OF 1187/6 vom 16.11.2014 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim Vorgang: B 410/78; M 173/90; OM 1948/13 OBR 6; ST 692/13; ST 689/14 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat das bereits mehrfach geforderte Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim vorzustellen. Sollte dies innerhalb der Frist nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, über den aktuellen Zwischenstand zu berichten und die Gründe für den außergewöhnlichen Zeitbedarf von rund zwei Jahren zu erläutern. Begründung: Der Ortsbeirat hat viel Geduld und erinnert im Halbjahres-Rhythmus an die Erledigung des Anliegens der Zeilsheimer Anwohner in der Straße Alt-Zeilsheim. Diese können allerdings auch trotz der komplexen Situation nicht verstehen, warum seit der Antragsstellung im Februar 2013 noch keine Ergebnisse vorlegt worden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1948 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 689 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 294 Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4324

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim

16.11.2014 · Aktualisiert: 10.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2014, OF 1187/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim Vorgang: B 410/78; M 173/90; OM 1948/13 OBR 6; ST 692/13; ST 689/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das bereits mehrfach vom Ortsbeirat geforderte Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim dem Ortsbeirat vorzustellen. Sollte dies innerhalb der Frist nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, den aktuellen Zwischenstand zu berichten und die Gründe für den außergewöhnlichen Zeitbedarf von rund zwei Jahren zu erläutern. Begründung: Der Ortsbeirat hat viel Geduld und erinnert im Halbjahres-Rhythmus an die Erledigung des Anliegens der Zeilsheimer Anwohner in Alt-Zeilsheim. Diese können allerdings auch trotz der komplexen Situation nicht verstehen, warum warum seit der Antragsstellung im Februar 2013 noch keine Ergebnisse vorlegt wurden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1948 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 689 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3680 2014 Die Vorlage OF 1187/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung

11.11.2014 · Aktualisiert: 10.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2014, OF 1188/6 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung Vorgang: ST 524/14; ST 1205/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Kellerskopfweg und der Jahrhunderthalle das verkehrswidrige Parken zwischen den Kastanien beidseitig und auf voller Länge durch das weitere Aufstellen von Steinhindernissen zu verhindern. Begründung: Der Ortsbeirat dankt dem Amt 66 für die gute Ausführung der in der ST 1205/2014 ausgewiesenen Länge und das Setzen der formschönen Steinhindernisse. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass die Länge nicht ausreicht. Um die Ausführung zeitnah zu ermöglichen unterstützt der Ortsbeirat die Maßnahme mit 1.000 Euro aus seinem Budget als Maßnahme zur Instandsetzung von öffentlichen Geh- und Fahrradwegen, da diese Maßnahme die weitere Zerstörung durch verbotswidriges Parken eben dieser Wege verhindert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 524 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1205 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 283 2014 Die Vorlage OF 1188/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung als zweiter Absatz im Antragstenor angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Höchst: Verkehrsschilder im Bereich der Jahrhunderthalle

11.11.2014 · Aktualisiert: 10.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2014, OF 1197/6 Betreff: Höchst: Verkehrsschilder im Bereich der Jahrhunderthalle Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung im Umfeld der Jahrhunderthalle zu optimieren und insbesondere den Weg von den Parkplätzen zur Autobahn so zu verdeutlichen, dass die Besucher nicht durch den Stadtteil Zeilsheim zur Anschlussstelle 14 (Zeilsheim/Hofheim Nord) fahren. Dabei soll auch gemeinsam mit dem Betreiber geprüft werden, ob eine beleuchtete Schilderbrücke an der Parkplatzausfahrt A installiert werden kann, da hier das größte Potential zur Verbesserung besteht. Begründung: Die erfolgreiche Auslastung der Jahrhunderthalle führt leider zu massiven Verkehrserhöhungen unter denen vor allem die Anlieger der Pfaffenwiese leiden müssen. Der Verkehr nach Veranstaltungsende ist komplett sich selbst überlassen. Die vorhandene Beschilderung ist unzureichend und die meisten Autofahrer verlassen sich in dem Fall auf ihr Navigationssystem. Bei der Parkplatzausfahrt A ist nur eine kleine Verkehrstafel auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorhanden, dass nur der Verkehrsteilnehmer sehen kann, der unmittelbar schon an der Pfaffenwiese steht und sich somit in die falsche Spur eingeordnet hat. Die Beschilderung im Kreuzungsbereich Silostraße ist zusätzlich widersprüchlich. Ziel muss es sein, dass Autofahrer auch mit Navigationssystemen nicht durch Zeilsheim geführt werden. Der Verkehrsfluss über die Silostraße (Richtung Frankfurt) oder Farbenstraße (Richtung Wiesbaden) ist für den Ortsbeirat wünschenswert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3684 2014 Die Vorlage OF 1197/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. im Betreff das Wort "Verkehrsschilder" durch das Wort "Verkehrsführung" ersetzt wird; 2. im Antragstenor der nachfolgende Satz als dritter Absatz ergänzt wird: "In einem zweiten Schritt soll gemeinsam mit Hessen Mobil geprüft werden, wie die Zufahrt zur Jahrhunderthalle im Bereich der BAB 66 und der B 40a ebenfalls optimiert werden kann." 3. der letzte Satz der Begründung beginnend mit "Der Verkehrsfluss über . . " dem Antragstenor als vierter Absatz angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Verkehrssituation im Oppauer Weg

07.10.2014 · Aktualisiert: 06.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3524 entstanden aus Vorlage: OF 1129/6 vom 22.09.2014 Betreff: Zeilsheim: Verkehrssituation im Oppauer Weg Der Magistrat wird gebeten, mit geeigneten Maßnahmen sicherzustellen, dass im Oppauer Weg der Fußgängerweg stets für die Fußgänger vollständig zur Verfügung steht und gleichzeitig eine ausreichende Straßenbreite übrig bleibt. Begründung: Im Oppauer Weg besteht auf der in Fahrtrichtung linken Seite ein Fußgängerweg, der aufgrund fehlender Parkplätze in der Straße so beparkt wird, dass kein Durchgang für Fußgänger übrig bleibt. Rechtsseitig ist ein nur unzureichend ausgebauter Fußgängerweg vorhanden, der ebenfalls durch abgestellte Pkws zugestellt ist. Dadurch reicht gleichzeitig die Straßenbreite nicht mehr aus, um bspw. Rettungsdienstfahrzeugen ein ungehindertes Durchkommen zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 22 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: LSA in der Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße

07.10.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3523 entstanden aus Vorlage: OF 1128/6 vom 22.09.2014 Betreff: Zeilsheim: LSA in der Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Der Magistrat wird gebeten, bereits jetzt - vor Umsetzung der geänderten Verkehrsführung und entsprechend auch danach - die Betriebszeiten der Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr auszudehnen. Begründung: Die Verkehrsströme nehmen in den Abendstunden selten ab und die Pfaffenwiese weist im Bereich der Kreuzung Annabergstraße/Lenzenbergstraße keine geeignete Querungshilfe auf, wenn die Lichtsignalanlage abends außer Betrieb genommen wird. Um die Verkehrssicherheit der Fußgänger zu erhöhen, soll die Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr in Betrieb bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1471 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: LSA in der Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße

22.09.2014 · Aktualisiert: 15.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2014, OF 1128/6 Betreff: Zeilsheim: LSA in der Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bereits jetzt - vor Umsetzung der geänderten Verkehrsführung und entsprechend auch danach - die Betriebszeiten der Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr auszudehnen. Begründung: Die Verkehrsströme nehmen in den Abendstunden selten ab und die Pfaffenwiese weist im Bereich der Kreuzung Annabergstraße/Lenzenbergstraße keine geeignete Querungshilfe auf, wenn die Lichtsignalanlage Abends außer Betrieb genommen wird. Um die Verkehrssicherheit der Fußgänger zu erhöhen, soll die Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr in Betrieb bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3523 2014 Die Vorlage OF 1128/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Verkehrssituation im Oppauer Weg

22.09.2014 · Aktualisiert: 15.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2014, OF 1129/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrssituation im Oppauer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten mit geeigneten Maßnahmen sicherzustellen, dass im Oppauer Weg der Fußgängerweg stets für die Fußgänger vollständig zur Verfügung steht und gleichzeitig eine ausreichende Straßenbreite übrig bleibt. Begründung: Im Oppauer Weg besteht linksseitig ein Fußgängerweg der aufgrund fehlender Parkplätze in der Straße so beparkt wird, dass kein Durchgang für Fußgänger übrig bleibt. Rechtsseitig ist ein nur unzureichend ausgebauter Fußgängerweg vorhanden, der ebenfalls durch abgestellte PKWs zugestellt ist und gleichzeitig die Straßenbreite nicht mehr ausreicht um bspw. Rettungsdienstfahrzeuge ein ungehindertes Durchkommen zu ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3524 2014 Die Vorlage OF 1129/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OI (Initiative Ortsbeirat)

Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren

08.07.2014 · Aktualisiert: 17.12.2021

S A C H S T A N D : Initiative vom 08.07.2014, OI 49 entstanden aus Vorlage: OF 1064/6 vom 22.06.2014 Betreff: Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, die Annabergstraße für den Schwerlastverkehr mit einem Gewicht von über 7,5 Tonnen mit Verkehrszeichen 262 sowie dem Zusatzzeichen "Kraftomnibus frei" zu sperren, um das unnötige Befahren der Wohnsiedlung einerseits zu verhindern und damit den Lkw-Schleichverkehr zum Gewerbegebiet Ballsporthalle andererseits zu vermeiden. Die Annabergstraße wird als Ausweichstrecke des Schwerlastverkehrs genutzt, da die Brückenlast der Pfaffenwiese im Bereich der Jahrhunderthalle nur 24 Tonnen und in der Hofheimer Straße nur 30 Tonnen beträgt. Ein 40-Tonner hat in einer reinen Wohnsiedlung, wie sie die Annabergstraße darstellt, nichts zu suchen. Da die Annabergstraße zudem weder eine Kreis- noch Landesstraße ist und in einer Tempo-30-Zone liegt, fällt diese Entscheidung über diese Verkehrsführungsmaßnahme gemä ß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in den Aufgabenbereich des Ortsbeirates. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 66 Versandpaket: 16.07.2014 Aktenzeichen: 61 13

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren

22.06.2014 · Aktualisiert: 16.07.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2014, OF 1064/6 Betreff: Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Annabergstraße für den Schwerlastverkehr >7,5 Tonnen mit Verkehrszeichen 262, ergänzt mit Vz 104-14 (Kraftomnibus frei) zu sperren, um das unnötige Befahren der Wohnsiedlung einerseits zu verhindern und andererseits den LKW-Schleichverkehr zum Gewerbegebiet Ballsporthalle zu vermeiden. Begründung: Die Annabergstraße wird als Ausweichstrecke für Schwerlastverkehre genutzt, da die Brückenlast der Pfaffenwiese bei der Jahrhunderthalle nur 24t, sowie die Brückenlast der Hofheimer Straße 30t beträgt. Ein 40-Tonner hat in einer reinen Wohnsiedlung, wie es die Annabergstraße ist, nichts zu suchen. Da die Annabergstraße zu dem weder eine Kreis- noch Landesstraße ist, fällt diese Beschlussempfehlung als Verkehrsführungsmaßnahme gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte §3 Absatz 2, Punkt 6 in die Aufgaben des Ortsbeirates. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Initiative OI 49 2014 Die Vorlage OF 1064/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD und REP (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung

03.06.2014 · Aktualisiert: 05.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2014, OM 3175 entstanden aus Vorlage: OF 1032/6 vom 19.05.2014 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung Vorgang: ST 524/14 Der Magistrat wird gebeten, das verbotswidrige Parken von Kraftfahrzeugen zwischen den Kastanien in der Pfaffenwiese zwischen Kellerskopfweg und Silostraße zu verhindern, indem weitere Steinhindernisse aufgestellt werden. Begründung: Viele Besucher der Jahrhunderthalle sparen sich die Parkgebühren und stellen ihr Auto verbotswidrig zwischen die Kastanien. Die Verkehrsüberwachung kann nicht bei jeder Veranstaltung das Falschparken ahnden. Vielen auswärtigen Besuchern entgeht vor allem bei den abendlichen Veranstaltungen, dass ihr vermeintlicher Parkplatz ein Fuß- und Radweg ist, der stellenweise dann schwer zu nutzen ist. Bereits jetzt stehen zwischen vereinzelten Bäumen Steinhindernisse. Diese sollen das Parken nun auf der gesamten Strecke der Pfaffenwiese zwischen Silostraße und Kellerskopfweg verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 524 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1205 Aktenzeichen: 66 3

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung

19.05.2014 · Aktualisiert: 06.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2014, OF 1032/6 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung Vorgang: ST 524/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das verbotene Parken von Kraftfahrzeugen zwischen den Kastanien der Pfaffenwiese zwischen Kellerskopfweg und Silostraße zu verhindern, in dem weitere Steinhindernisse aufgestellt werden. Begründung: Viele Besucher der Jahrhunderthalle sparen sich die Parkgebühren und stellen ihr Auto verbotswidrig zwischen die Kastanien. Die Verkehrsüberwachung kann nicht bei jeder Veranstaltung das Falschparken ahnden. Vielen auswärtigen Besuchern entgeht vor allem bei den abendlichen Veranstaltungen dass ihr vermeintlicher Parkplatz ein Fuß- und Radweg ist, der stellenweise dann schwer zu nutzen ist. Bereits jetzt stehen zwischen vereinzelten Bäumen Steinhindernisse. Diese sollen jetzt auf der gesamten Strecke zwischen Silostraße und Kellerskopfweg das Parken verhindern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 542 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 03.06.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3175 2014 Die Vorlage OF 1032/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Zustand des Friedhofes

06.05.2014 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3094 entstanden aus Vorlage: OF 1016/6 vom 15.04.2014 Betreff: Zeilsheim: Zustand des Friedhofes Vorgang: ST 1193/11; ST 952/12 Der Magistrat wird gebeten, sich endlich der unhaltbaren Zustände auf dem Friedhof Zeilsheim anzunehmen. Dazu zählen insbesondere die Erneuerung der Sanitäranlagen, die Instandsetzung der Wege vom Eingang der Welschgrabenstraße bis zur Trauerhalle und die Ertüchtigung der Dienstgebäude. Die im Sommer 2013 angekündigte Organisationsuntersuchung soll in dem Zusammenhang dem Ortsbeirat zeitnah zur Kenntnis gegeben werden. Begründung: Die Problematik des Zeilsheimer Friedhofes ist bekannt und sollte endlich beseitigt werden. Die Würde der Totenruhe und die Ansprüche der Besucher sind zu beachten. In der 23. Sitzung des Ortsbeirates (27.08.2013) wurde vom Abteilungsleiter des Friedhofsamtes die Situation der Friedhöfe vorgestellt und der Abschluss einer Organisationsuntersuchung für Herbst 2013 angekündigt. Die Vorstellung dieser Untersuchung fehlt noch und wird dringend erwartet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1193 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 952 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 919 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1614 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 868 Antrag vom 19.10.2015, OF 1509/6 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4653 Aktenzeichen: 67 4

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Zustand des Friedhofes

15.04.2014 · Aktualisiert: 14.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2014, OF 1016/6 Betreff: Zeilsheim: Zustand des Friedhofes Vorgang: ST 1193/11; ST 952/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich endlich der unhaltbaren Zustände auf dem Friedhof Zeilsheim anzunehmen. Dazu zählen insbesondere die Erneuerung der Sanitäranlagen, die Instandsetzung der Wege vom Eingang der Welschgrabenstraße bis zur Trauerhalle und die Ertüchtigung der Dienstgebäude. Die im Sommer 2013 angekündigte Organisationsuntersuchung soll in dem Zusammenhang dem Ortsbeirat zeitnah zur Kenntnis gegeben werden. Begründung: Die Problematik des Zeilsheimer Friedhofes ist bekannt und sollte endlich beseitigt werden. Die Würde der Totenruhe und die Ansprüche der Besucher sind zu beachten. In der 23. Sitzung des Ortsbeirates (27.08.13) wurde vom Abteilungsleiter des Friedhofsamt die Situation der Friedhöfe vorgestellt und der Abschluss einer Organisationsuntersuchung für Herbst 2013 angekündigt. Die Vorstellung dieser Untersuchung fehlt noch und wird dringend erwartet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1193 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 952 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 06.05.2014, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3094 2014 Die Vorlage OF 1016/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße

18.03.2014 · Aktualisiert: 01.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2951 entstanden aus Vorlage: OF 951/6 vom 01.03.2014 Betreff: Zeilsheim: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Vorgang: OM 986/12 OBR 6; ST 942/12 Der Magistrat wird gebeten, die durch Vertreter des Straßenverkehrsamts in der 21. Sitzung des Ortsbeirates 6 vorgestellten Pläne zur neuen Verkehrsführung, denen einstimmig zugestimmt wurde, zeitnah zu Ende zu bringen. Bei der Vorstellung war eine Ausführung im Sommer 2013 versprochen und entsprechend kommuniziert worden. Aufgetretene Hindernisse, beispielsweise durch eine Erneuerung der kompletten Lichtsignalanlage, sollen durch den Magistrat mit entsprechender Priorität bearbeitet werden, damit die gewünschte Verkehrsführung noch im Jahr 2014 verwirklicht werden kann. Begründung: Das Abbiegen von der Pfaffenwiese in die Lenzenbergstraße für Fahrzeuge aus Richtung Annabergstraße/Frankenthaler Weg kommend ist derzeit mit Ausnahme des Linienverkehrs nicht erlaubt. Seit der Vorstellung durch das Straßenverkehrsamt, die eine veränderte Fahrbahnmarkierung und eine Anpassung der Ampelsteuerung vorsah, hat sich ein erheblicher Zeitverzug ergeben, der den Ortsbeiratsmitgliedern nicht kommuniziert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 986 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 942 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 655 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße

01.03.2014 · Aktualisiert: 24.03.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2014, OF 951/6 Betreff: Zeilsheim: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Vorgang: OM 986/12 OBR 6; ST 942/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der 21. Sitzung vom Ortsbeirat, durch die Vertreter des Amtes 36 vorgestellten und einstimmig zugestimmten Pläne zur neuen Verkehrsführung zeitnah zu Ende zu bringen. Bei der Vorstellung war eine Ausführung im Sommer 2013 versprochen und entsprechend kommuniziert worden. Aufgetretene Hindernisse bspw. durch eine Erneuerung der kompletten Lichtsignalanlage sollen durch den Magistrat mit entsprechender Priorität bearbeitet werden, damit die gewünschte Verkehrsführung noch im Jahr 2014 verwirklicht werden kann. Begründung: Das Abbiegen von der Pfaffenwiese in die Lenzenbergstraße für Fahrzeuge aus Richtung Annabergstraße/oder Frankenthaler Weg kommend ist derzeit, mit Ausnahme für den Linienverkehr, nicht erlaubt. Seit der Vorstellung vom Amt 36, der eine veränderte Fahrbahnmarkierung und eine Anpassung der Ampelsteuerung vorsah, hat sich ein erheblicher Zeitverzug ergeben, der den Ortsbeiratsmitgliedern nicht kommuniziert wurde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 986 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 942 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2951 2014 Die Vorlage OF 951/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Kontrolle der Kastanienbäume in der Pfaffenwiese

18.02.2014 · Aktualisiert: 20.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2886 entstanden aus Vorlage: OF 924/6 vom 03.02.2014 Betreff: Zeilsheim: Kontrolle der Kastanienbäume in der Pfaffenwiese Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Ergebnisse wurden bei den jährlichen Begutachtungen der Kastanienbäume in der Pfaffenwiese bisher festgestellt? 2. Welche Pflegemaßnahmen wurden in den letzten Jahren durchgeführt? Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, anhand der Unterlagen die bisher durchgeführten Pflegemaßnahmen dem Ortsbeirat darzustellen und insbesondere bisher entstandene und registrierte Schäden an den Kastanien (Astbruch, Entwurzelungen) zu beziffern. Sofern vorhanden, sollen dabei auch die entsprechenden Einsatzberichte der Feuerwehr, die bei Unwetterlagen im Einsatz war , mit herangezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 604 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Kontrolle der Kastanienbäume in der Pfaffenwiese

03.02.2014 · Aktualisiert: 26.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2014, OF 924/6 Betreff: Zeilsheim: Kontrolle der Kastanienbäume in der Pfaffenwiese Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle Kastanien in der Straße Pfaffenwiese einer umfangreichen Kontrolle und einer intensiven Baumpflege zu unterziehen, um das Gefährdungspotential so gering wie möglich zu halten. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, anhand der Unterlagen die bisher durchgeführten Pflegemaßnahmen dem Ortsbeirat darzustellen und insbesondere bisher entstandene und registrierte Schäden an den Kastanien (Astbruch/Entwurzelungen) zu beziffern. Dabei sollen auch die, wenn vorhanden, entsprechenden Einsatzberichte der Feuerwehr, die bei Unwetterlagen im Einsatz waren, mit herangezogen werden. Begründung: Bei zahlreichen Unwetterlagen, auch mit geringerem Schadenausmaßes, entstehen gerade an den Kastanien in der Pfaffenwiese erhebliche Schäden bspw. durch große abgebrochene Äste bis hin zu kompletten Entwurzelungen. In einem dem Magistrat bekannten Fall (Baum 256) wurde dabei das Eigentum einer Anliegerin erheblich beschädigt und es besteht noch keine Einigkeit über die Schadensbegleichung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2886 2014 Die Vorlage OF 924/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat und die Begründung ersatzlos gestrichen wird: "Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Welche Ergebnisse wurden bei den jährlichen Begutachtungen der Kastanienbäume in der Pfaffenwiese bisher festgestellt? 2. Welche Pflegemaßnahmen wurden in den letzten Jahren durchgeführt? Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, anhand der Unterlagen die bisher durchgeführten Pflegemaßnahmen dem Ortsbeirat darzustellen und insbesondere bisher entstandene und registrierte Schäden an den Kastanien (Astbruch, Entwurzelungen) zu beziffern. Sofern vorhanden, sollen dabei auch die entsprechenden Einsatzberichte der Feuerwehr, die bei Unwetterlagen im Einsatz war, mit herangezogen werden." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung REP

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim

21.01.2014 · Aktualisiert: 05.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2776 entstanden aus Vorlage: OF 890/6 vom 29.12.2013 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim Vorgang: ST 688/13; ST 692/13; ST 715/13 Der Magistrat wird gebeten, das vom Ortsbeirat gewünschte Verkehrskonzept zügig fertigzustellen und es dem Ortsbeirat 6 im Rahmen der Bürgerfragestunde zeitnah vorzustellen. Begründung: Die Probleme in der Straße Alt-Zeilsheim sind dem Magistrat durch die Anträge im Frühjahr 2013 hinreichend bekannt gemacht worden. Die Anwohner können allerdings nicht verstehen, dass sich seit der Antragsstellung vor circa elf Monaten nichts bewegt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 688 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 715 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 689 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim

29.12.2013 · Aktualisiert: 29.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2013, OF 890/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim Vorgang: ST 688/13; ST 692/13; ST 715/13 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Wünsche des Ortsbeirates nach einem Verkehrskonzept zügig fertigzustellen und dem Ortsbeirat 6 im Rahmen der Bürgerfragestunde zeitnah vorzustellen. Begründung: Die Probleme der Straße Alt-Zeilsheim sind durch die Anträge im Frühjahr 2013 dem Magistrat hinreichend bekannt gegeben worden. Die Anwohner können allerdings nicht verstehen, dass sich seit der Antragsstellung vor ca. 11 Monaten nichts bewegt hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 688 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 715 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2776 2014 Die Vorlage OF 890/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen

27.08.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3

OF (Antrag Ortsbeirat )

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen!

12.08.2013 · Aktualisiert: 04.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen; http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat diese Straßenabschnitte zu ermitteln und es ist dort Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster-Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstr., Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder weil sie eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, d.h. sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z.B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstr. von der Birminghamstr. stadtauswärts sowie von der Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstr. von der Schmalkaldener Str. bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Höchster Farben-Straße. Auf den Straßen lt. Punkt 2 soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und wo dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Schwanheimer Uferstraße. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP

Parteien: SPD, GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen!

03.06.2013 · Aktualisiert: 04.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf allen innerörtlichen Straßenabschnitten im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie Hessen http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werte über LDEN/LNight über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu ist seitens des Magistrats eine gründliche Auswertung der o.a. Kartierungen vorzunehmen, die entsprechenden Straßen sind zu ermitteln und Tempo 30 auf diesen Straßen ist als Minderungsmaßnahme beim RP einzufordern. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/Westhöchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main .html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Aufgrund des bestehende Straßennetzes sowie der aktuellen Straßen- und Verkehrsführung kann sich durch eine Tempo-30-Anordnung der Verkehr aus den aufgeführten Straßen weder nachteilig verändern, noch in andere Straßenabschnitte verlagern. Eine Benachteiligung von Anliegern anderer Straßen ist somit ausgeschlossen. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 31 Unterbrechung der Beratung aufgrund interner Beratungen der SPD-Fraktion von 18.35 Uhr bis 18.45 Uhr. Beschluss: Die Vorlage OF 750/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Grünanlage Neu-Zeilsheim/Pfortengartenweg

03.06.2013 · Aktualisiert: 26.06.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2013, OF 747/6 Betreff: Zeilsheim: Grünanlage Neu-Zeilsheim/Pfortengartenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, als Maßnahme zur Erhaltung der Pflege bzw. Schutz gegen Verwüstung der Grünanlage zwischen Neu-Zeilsheim/Pfortengartenweg bis zur ev. Kirche Taunusblick die Zufahrtsschranke im Stichweg Neu-Zeilsheim durch eine neue, moderne Drehschranke zu ersetzen. Gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 3 GOOBR soll diese Maßnahme aus Mitteln des Ortsbeiratsbudgets finanziert werden und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 Euro. Sollte in Abstimmung mit der Branddirektion auch die Möglichkeit bestehen, anstelle der Drehschranke entsprechend abschließbare "Poller" einzubauen, begrüßt der Ortsbeirat diese Sparmaßnahme. Begründung: Die Schranke im Stichweg Neu-Zeilsheim ist zerstört und erfüllt nicht mehr den Zweck, Kraftfahrzeuge vor der Einfahrt in die Grünanlage abzuhalten. Der Stadtbezirksvorsteher von Zeilsheim Nord hat sich an den Ortsbeirat gewandt, mit der Bitte hier schnellstens Abhilfe zu schaffen. Die Erneuerung durch eine Drehschranke entspricht dem Ergebnis einer Ortsbegehung mit dem Grünflächenamt. Derzeit fahren viele Anwohner der Siedlung Taunusblick mit ihren PKWs über die Feuerwehr-Wege zu ihren Wohnungen und zerstören die Kieswege und die Wiesen in der parkähnlichen Anlage. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 166 2013 Die Vorlage OF 747/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese vor der Jahrhunderthalle

16.05.2013 · Aktualisiert: 25.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2220 entstanden aus Vorlage: OF 716/6 vom 24.04.2013 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese vor der Jahrhunderthalle Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Betreiber der Jahrhunderthalle ein geeignetes Konzept zu entwerfen, um das Parken zwischen den Kastanien in der Straße Pfaffenwiese bei Veranstaltungen möglichst zu verhindern. Derzeit ist bei Großveranstaltungen und Flohmärkten eine Benutzung der Fuß- und Radwege - bei zwischen den Bäumen unsachgemäß geparkten Fahrzeugen - kaum mehr möglich. Zusätzlich soll dem Betreiber der Jahrhunderthalle deutlich gemacht werden, dass er alles daran setzen muss, einen Rückstau auf der Pfaffenwiese zu verhindern und grundsätzlich erst am geparkten Auto die Parkplatzgebühr kassieren soll. Begründung: Die erfolgreiche Auslastung der Jahrhunderthalle führt zusammen mit der erhobenen Parkgebühr von fünf Euro zu immer mehr Wildparkern in der Pfaffenwiese. Hier werden zwischen den schönen Kastanien die Kraftfahrzeuge für die Besuchsdauer abgestellt. Auswärtigen Gästen ist der Umstand nicht bewusst, dass durch das unsachgemäße Abstellen der Fahrzeuge die Nutzung des Fuß- und/oder Radweges verhindert wird. Das Aufstellen größerer Steinhindernisse sollte als letztes Mittel angewandt werden, wenn geeignete Konzepte zwischen Stadt und Jahrhunderthalle nicht möglich sein sollten. Aufnahme: 20.04.2014, Konzert Lana del Rey, Pfaffenwiese Blickrichtung von Z. -> JHH. Foto: www.frankfurt live.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2013, ST 1286 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 524 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese vor der Jahrhunderthalle

24.04.2013 · Aktualisiert: 22.05.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2013, OF 716/6 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese vor der Jahrhunderthalle Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Betreiber der Jahrhunderthalle ein geeignetes Konzept zu entwerfen, das Parken zwischen den Kastanien der Pfaffenwiese bei Veranstaltungen möglichst zu verhindern. Derzeit ist bei Großveranstaltungen und Flohmärkten eine Benutzung der Fuß- und Radwege - bei zwischen den Bäumen unsachgemäß geparkten Fahrzeugen - kaum mehr möglich. Zusätzlich soll dem Betreiber der Jahrhunderthalle deutlich gemacht werden, dass er alles daran setzen muss, einen Rückstau auf der Pfaffenwiese zu verhindern und grundsätzlich erst am geparkten Auto die Parkplatzgebühr kassieren soll. Begründung: Die erfolgreiche Auslastung der Jahrhunderthalle führt zusammen mit der erhobenen Parkgebühr von 5 Euro zu immer mehr Wildparkern in der Pfaffenwiese. Hier werden zwischen den schönen Kastanien die Kraftfahrzeuge für die Besuchsdauer abgestellt. Auswärtigen Gästen ist der Umstand nicht bewusst, dass durch das unsachgemäße Abstellen der Fahrzeuge die Nutzung des Fuß- und/oder Radweges verhindert wird. Das Aufstellen größerer Steinhindernisse sollte als letztes Mittel angewandt werden, wenn geeignete Konzepte zwischen der Stadt und Jahrhunderthalle nicht möglich sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2220 2013 Die Vorlage OF 716/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 4 SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und REP

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern

09.04.2013 · Aktualisiert: 16.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2108 entstanden aus Vorlage: OF 693/6 vom 25.03.2013 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern Vorgang: ST 261/12 Der Magistrat wird gebeten, nun Maßnahmen zu ergreifen, um den Schwerlastverkehr (insbesondere Fahrzeuge mit einem Gewicht über 24 Tonnen) mit den Zielen Industriepark Höchst oder Silogebiet an der Durchfahrt durch Zeilsheim zu hindern. Dabei sollten vor allem auf der A 66 und der B 40a wirksame Hinweise auf die Probleme bei der Ortsdurchfahrt (Brückenlasten und Engstelle im Bereich Michaelskapelle) vorhanden sein. Die Verkehrssicherheit in Zeilsheim muss dabei gleichberechtigt zur in der Vorlage ST 261 erwähnten Verkehrssicherheit auf der A 66 behandelt werden. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben sowie den Lachgraben und die Engstelle an der Michaelskapelle (Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese) kaum möglich. Ein Schwerlastkraftwagen, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die A 66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine andere Möglichkeit, als seine verbotene Fahrt fortzusetzen. Wenn er mit einem Gesamtgewicht von 30 Tonnen in Zeilsheim eingefahren ist, kann er jedoch bei einem Fahrtziel Jahrhunderthalle die Pfaffenwiese nicht überqueren, da die Überfahrt des Lachgrabens nur bis 24 Tonnen zugelassen ist. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Zudem werden sehr häufig die Straßeneinrichtungen im Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese beschädigt, sodass dem Magistrat alleine aus Kostengründen eine Lösung helfen könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1361 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

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