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Zeilsheim: Verkehrssituation im Oppauer Weg

Vorlagentyp: OM
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Thema Fußverkehr verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3524 entstanden aus Vorlage: OF 1129/6 vom 22.09.2014

Betreff: Zeilsheim: Verkehrssituation im Oppauer Weg Der Magistrat wird gebeten, mit geeigneten Maßnahmen sicherzustellen, dass im Oppauer Weg der Fußgängerweg stets für die Fußgänger vollständig zur Verfügung steht und gleichzeitig eine ausreichende Straßenbreite übrig bleibt.

Begründung: Im Oppauer Weg besteht auf der in Fahrtrichtung linken Seite ein Fußgängerweg, der aufgrund fehlender Parkplätze in der Straße so beparkt wird, dass kein Durchgang für Fußgänger übrig bleibt. Rechtsseitig ist ein nur unzureichend ausgebauter Fußgängerweg vorhanden, der ebenfalls durch abgestellte Pkws zugestellt ist. Dadurch reicht gleichzeitig die Straßenbreite nicht mehr aus, um bspw. Rettungsdienstfahrzeugen ein ungehindertes Durchkommen zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. September 2014OFOF 1129/6Zeilsheim: Verkehrssituation im Oppauer WegOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. Oktober 2014Sie sind hier
    OMOM 3524Zeilsheim: Verkehrssituation im Oppauer Weg
    Direktanregung
  3. 12. Januar 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 22Zeilsheim: Verkehrssituation im Oppauer WegStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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