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Meine Nachbarschaft: Riedbergallee

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewusstsein für Tempo 30 durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen

18.02.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1733 entstanden aus Vorlage: OF 166/12 vom 07.02.2022 Betreff: Bewusstsein für Tempo 30 durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen Der Magistrat wird gebeten, an allen Hauptstraßen und Einfahrtsstraßen, auf denen (ggf. streckenweise) Tempo 30 gilt, dies durch Fahrbahnmarkierungen den Verkehrsteilnehmern noch deutlicher zu machen. Dies betrifft im Einzelnen: Kalbach: - Talstraße, ca. auf Höhe der Hausnummer 121 - Bonifatiusstraße, noch vor der Hausnummer 6 Riedberg: - Nordende Altenhöferallee auf Höhe des Sportplatzes (beide Richtungen) - Altenhöferallee nördlich des Kreisels Riedbergallee (beide Richtungen) - Nordende Zur Kalbacher Höhe (Richtung Süden) - Carl-Hermann-Rudloff-Allee auf Höhe der IGS Kalbach-Riedberg (bzw. künftig Höhe Judith-Kerr-Schule, beide Richtungen) Begründung: Während Autofahrerinnen und Autofahrer sich gut daran gewöhnt haben, dass Nebenstraßen üblicherweise "30er-Zonen" sind, zeigen sie sich immer wieder überrascht, wenn Tempo 30 auch ganz oder teilweise auf vermeintlichen Hauptstraßen gilt. Die Fahrbahnmarkierung ist eine vergleichsweise günstige Möglichkeit, an die richtige Geschwindigkeit zu erinnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1499 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlegung der Altglascontainer Altenhöferalle/Ecke Ferdinand-Braun-Straße

17.02.2022 · Aktualisiert: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1691 entstanden aus Vorlage: OF 112/8 vom 27.01.2022 Betreff: Verlegung der Altglascontainer Altenhöferalle/Ecke Ferdinand-Braun-Straße Vorgang: OM 330/21 OBR 8; ST 1679/21 Der Magistrat wird beauftragt, die vorhandenen sechs Glascontainer an dieser Stelle zu entfernen und zwei davon auf die in der Vorlage vom 11.06.2021, OM 330, unter Ziffer 1. markierten Parkplätze der Ferdinand-Braun-Straße zu verlegen. Die weiteren vier Glascontainer sind, falls für sie Bedarf besteht, an geeignete Standorte in diesem Teil des Riedbergs zu versetzen. Begründung: Auf die Begründung der Vorlage OM 330 wird verwiesen. Die Verlegung würde auch eine stadträumliche Aufwertung bringen. Allerdings ist der Wegfall von gleich mehreren Parkplätzen in der Ferdinand-Braun-Straße kontraproduktiv. Schon für allein zwei Glascontainer dürften zwei Parkplätze wegfallen. Hier sind Alternativen zu prüfen, wenn tatsächlich Bedarf für derart viele Glascontainer in diesem Teil des Riedbergs besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 330 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1679 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1421 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Bewusstsein für Tempo 30 durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen

07.02.2022 · Aktualisiert: 25.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2022, OF 166/12 Betreff: Bewusstsein für Tempo 30 durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen Der Magistrat wird gebeten, an allen Hauptstraßen und Einfahrtsstraßen, auf denen (ggf. streckenweise) Tempo 30 gilt, dies durch Fahrbahnmarkierungen den Verkehrsteilnehmern noch deutlicher zu machen. Dies betrifft im Einzelnen: Kalbach: - Talstraße, ca. auf Höhe der Hausnummer 121 - Bonifatiusstraße, noch vor der Hausnummer 6 Riedberg: - Nordende Altenhöferallee auf Höhe des Sportplatzes (beide Richtungen) - Altenhöferallee nördlich des Kreisels Riedbergallee (beide Richtungen) - Nordende Zur Kalbacher Höhe (Richtung Süden) - Carl-Herrmann-Rudloff-Allee auf Höhe der IGS Kalbach-Riedberg (bzw. künftig Höhe Judith-Kerr-Schule, beide Richtungen) Begründung: Während Autofahrer:innen sich gut daran gewöhnt haben, dass Nebenstraßen üblicherweise "30er-Zonen" sind, zeigen sie sich immer wieder überrascht, wenn Tempo 30 auch ganz oder teilweise auf vermeintlichen Hauptstraßen gilt. Die Fahrbahnmarkierung ist eine vergleichswese günstige Möglichkeit, an die richtige Geschwindigkeit zu erinnern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1733 2022 Die Vorlage OF 166/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Reduzierung und Verlagerung des geplanten Baumbestandes im Rahmen der Neugestaltung des Riedbergplatzes gegenüber der ursprünglichen Planung

06.02.2022 · Aktualisiert: 24.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2022, OF 180/12 Betreff: Reduzierung und Verlagerung des geplanten Baumbestandes im Rahmen der Neugestaltung des Riedbergplatzes gegenüber der ursprünglichen Planung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Rahmen der Umsetzung der Neugestaltung des Riedbergplatzes darum, die ursprünglich auf der Frontlinie gegenüber den gastronomischen Betrieben Park Avenue und Eiscafe Venezia vorgesehenen fünf Baumpflanzungen auf maximal drei zu reduzieren. Diese sind entgegen den bisherigen Planungen zudem nach vorn in Richtung Hauptplatz auf die Höhe der Straßenlaternen zu verlagern. Hierzu eventuell notwendige Verlegungen der Stromkabel sollten ohne großen Aufwand möglich sein. Eine Behinderung der Feuerwehrzufahrt erfolgt dadurch nicht. Bei der Auswahl der Baumarten an dieser Stelle muss darauf geachtet werden, dass die Bäume eine möglichst geringe Anziehungskraft auf Insekten ausüben und sich durch geringen Pollenflug auszeichnen. Begründung: In der Sitzung am 26. Oktober 2021 wurden dem Ortsbeirat die Pläne für die Neugestaltung des Riedbergplatzes vorgestellt, den dieser grundsätzlich sehr begrüßt hat. Wie sich im Nachgang herausgestellt hat, wurden im Planungsprozess die örtlichen Gastronomen nicht einbezogen. In diesem Zusammenhang hat die CDU-Fraktion im Ortsbeirat für die Sitzung am 28.01.2021 den Antrag (Nr. 157/12) gestellt, dass der Magistrat im Rahmen der Umsetzung das Gespräch mit den dort ansässigen Gastronomen suchen solle. Dies war und ist jedoch zuallererst Aufgabe von Mitgliedern des Ortsbeirats und ist inzwischen auch nachgeholt worden. Das Hauptziel zur Neugestaltung des Riedbergplatzes ist die Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Attraktivität des Riedberger Zentrums. Diese bemisst sich nicht an der Zahl der Bäume. Vielmehr hängen Aufenthaltsqualität und Lebendigkeit des Riedbergplatzes entscheidend von einer gut funktionierenden Gastronomie mit attraktiver Außengastronomie ab. Wie die Gespräche mit den Gastronomen gezeigt haben, begrüßen auch sie grundsätzlich die Neugestaltung des Riedbergplatzes. Große Sorge besteht jedoch in Bezug auf mögliche Flächenreduzierungen der Außengastronomie und damit verbundene Umsatzeinbußen sowie höhere Kosten z. B. durch die regelmäßig notwendige Reinigung des Mobiliars von Insekten und Pollen. Angesichts der vorliegenden Planungen sind diese Sorgen durchaus begründet. Mit der Reduzierung der Baumpflanzungen und einer Verlagerung in Richtung des Hauptplatzes würde diesen Sorgen Rechnung getragen; zudem verbessert sich durch die leichte Verlagerung der Bäume auch die Beschattung der außengastronomischen Flächen im Sommer. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.03.2022, OF 196/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 180/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1850 2022 1. Die Vorlage OF 180/12 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 196/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Funktion und preisgekrönte Gestaltung des Kätcheslachparks auf Schautafeln darstellen

03.02.2022 · Aktualisiert: 25.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 173/12 Betreff: Funktion und preisgekrönte Gestaltung des Kätcheslachparks auf Schautafeln darstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an den Hauptzugängen zum Kätcheslachpark über die Riedbergallee sowie die Altenhöferallee und /oder an geeigneten zentralen Stellen auf dem Parkgelände für dessen Besucherinnen und Besucher auf Schautafeln anschaulich und erklärend vermittelt wird, welche Bedeutung und Funktion der Kätcheslachpark als "Frankfurts erster Klimapark" hat. Dabei ist insbesondere auch auf die Auszeichnung der ästhetischen, funktionalen und nachhaltigen Gestaltung des Kätcheslachparks mit dem "Garten-Oskar" hinzuweisen, mit dem das Projekt gemeinsam von der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e. V. (DGGL) sowie dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz; Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15. Oktober 2021 ausgezeichnet wurde. Begründung: Der gut 12 Hektar große Kätcheslachpark stellt nicht nur einen attraktiven Erholungsraum für die Menschen im Stadtteil Riedberg und seiner Umgebung dar, sondern zugleich auch einen bedeutenden Beitrag zur Klimaanpassung in Frankfurt. Die Anlage mit ihren Gewässern dient durch Regenwasser-Rückhaltebecken, Entwässerung und Wasseraufbereitung dem Hochwasserschutz. Die vielfältigen Funktionen des Parks reichen weiter über Sport und Spiel sowie Frischluftversorgung. Seine Gestaltung verbindet in vorbildlicher Weise die Wohnbebauung am Riedberg mit der Landschaft in der Nidda-Aue. Es erscheint sinnvoll, die preisgekrönte Gestaltung des Kätcheslachparks und dessen Funktionen den Besucherinnen und Besuchern auf Schautafeln zur Kenntnis zu geben und damit bei diesen auch einen Beitrag zur Bewusstseinsschärfung für den Naturschutz und die Herausforderungen der Klimaanpassung zu leisten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1738 2022 Die Vorlage OF 173/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und SPD

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Geopfad Stadt-Land-Fluss: Dreieckstafel Station 10 instand setzen!

03.02.2022 · Aktualisiert: 17.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 174/12 Betreff: Geopfad Stadt-Land-Fluss: Dreieckstafel Station 10 instand setzen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich über das Umweltamt mit den für das Projekt "Geopfad Stadt-Land-Fluß" Verantwortlichen (www.geopfad-frankfurt.de) in Verbindung zu setzen und die Instandsetzung der zu weiten Teilen zerstörten und mit Graffitis übersprühten Dreieckstafel der Station 10 "Fränkische Ammoniten in Frankfurt - Fossiliensuche am Riedberg" zu veranlassen und den Initiatoren des Geopfades gegebenenfalls die hierzu erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Geopfad wird auf der Internetseite www.geopfad-frankfurt.de als "Gemeinschaftsprojekt des Fachbereiches Geowissenschaften/Geographie an der Goethe-Universität und des Ortsbeirates 8 Heddernheim-Niederursel-Nordweststadt der Stadt Frankfurt am Main" ausgewiesen. Seine zehnte und letzte Station "Fränkische Ammoniten in Frankfurt - Fossiliensuche am Riedberg" befindet sich im Bonifatiuspark an der Straße "Zur Kalbacher Höhe." Die dort aufgestellte Dreieckstafel ist seit geraumer Zeit in weiten Teilen zerstört und mit Graffitis übersprüht (Fotos siehe Rückseite), was weder dem Erscheinungsbild des Bonifatiusparkes gut zu Gesicht steht noch dem Anliegen des Geopfades gerecht wird, geographische und geowissenschaftliche Sachverhalte näher zu bringen und aufzuzeigen. Da das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main als Förderer des Projektes angeführt wird, liegt es nahe, dass dieses die Instandsetzung der Dreieckstafel veranlasst und gegebenenfalls auch die hierzu erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stellt. Fotos: Station 10 Geopfad Stadt-Land-Fluß im Bonifatiuspark / Zur Kalbacher Höhe ((c) Francesco de Palma) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.03.2022, OF 195/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 174/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 104 2022 1. Die Vorlage OF 174/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 195/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2122 2022 Die Vorlage OF 174/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und SPD

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“: Tempo 30 auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt

03.02.2022 · Aktualisiert: 25.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 167/12 Betreff: Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten": Tempo 30 auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt am Main unterzeichnet das Positionspapier "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine neue kommunale Initiative für städteverträglicheren Verkehr" des Deutschen Städtetags. 2. Die Stadt Frankfurt am Main bewirbt sich um die Teilnahme am Modellversuch, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt außerhalb von Hauptstraßen auszuprobieren. Begründung: Das Baugebiet Riedberg ist mit vier Straßenanbindungen an das überörtliche Straßennetz angebunden und bietet keine Anreize für die Durchfahrung, sofern das Fahrziel nicht im Wohngebiet selbst liegt. Bereits jetzt ist die Straße Zur Kalbacher Höhe auf Tempo 30 begrenzt, ebenso ein Teilbereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Altenhöferallee. Um den Fahrzeugverkehr ruhiger und disziplinierter zu gestalten, dem Radverkehr einen sicheren Verkehrsraum zu bieten und auch den Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den zahlreichen Kindern, Querungen der Fahrbahn zu erleichtern, sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Damit würde auch die Lärmbelastung der dicht bebauten inneren Erschließungsstraßen, insbesondere in den Nachtstunden, deutlich gemildert. Die auf dem Riedberg verkehrenden Buslinien werden durch eine Tempo 30 Regelung nicht behindert, da diese Buslinien bereits heute durch Fahrbahnverengungen und zahlreiche Haltestellen Tempo 30 in der Regel nicht überschreiten können. Die vor Jahren für den ganzen Stadtteil Kalbach eingerichtete Tempo-30-Zone, hat sich trotz anfänglicher Bedenken überaus positiv entwickelt. Die gesamte Verkehrssituation im Stadtteil hat sich entspannt, so dass Tempo 30 inzwischen von allen Anwohner*innen befürwortet wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 155 2022 Die Vorlage OF 167/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen 2 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU und BFF (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verlegung der Altglascontainer Altenhöferalle/Ecke Ferdinand-Braun-Straße

27.01.2022 · Aktualisiert: 10.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2022, OF 112/8 Betreff: Verlegung der Altglascontainer Altenhöferalle/Ecke Ferdinand-Braun-Straße Vorgang: OM 330/21 OBR 8; ST 1679/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die vorhandenen sechs Glascontainer an dieser Stelle zu entfernen und zwei davon auf die in der OM 330 v. 11.06.2021 unter Ziffer 1 markierten Parkplätze der Ferdinand-Braun-Straße zu verlegen. Die weiteren vier Glascontainer sind, falls für sie Bedarf besteht, an geeignete Standorte in diesem Teil des Riedbergs zu versetzen. Begründung: Auf die Begründung der OM 330 wird verwiesen. Die Verlegung würde auch eine stadträumliche Aufwertung bringen. Allerdings ist der Wegfall von gleich mehreren Parkplätzen in der Ferdinand-Braun-Straße kontraproduktiv. Schon für allein zwei Glascontainer dürften zwei Parkplätze wegfallen. Hier sind Alternativen zu prüfen, wenn tatsächlich Bedarf für derart viele Glascontainer in diesem Teil des Riedbergs besteht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 330 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1679 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1691 2022 Die Vorlage OF 112/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung SPD

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Umzug der Kita Zauberberg

27.01.2022 · Aktualisiert: 10.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2022, OF 113/8 Betreff: Umzug der Kita Zauberberg Dem Vernehmen nach muss die Kindertagesstätte "Zauberberg" des freigemeinnützigen Trägers BVZ GmbH in der Altenhöferallee 1b (Ortsbezirk 8) infolge des Neubaus für den Fachbereich Chemie auf dem Uni-Campus Riedberg für eine Zufahrt spätestens 2024 weichen. Da Kita neben den Betreuungsplätzen sowohl für die Kinder der Mitarbeitenden als auch der Studierenden der Universität auch zu 25 Prozent für Kinder aus dem Stadtteil Riedberg offen ist, stellt sich die Frage, wo sie zukünftig angesiedelt wird. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Welche Planungen gibt es für einen neuen Standort der Kita Zauberberg? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 330 2022 Die Vorlage OF 113/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Mehr Sicherheit für Anliegerinnen und Anlieger sowie Fußgängerinnen und Fußgänger in der Talstraße

26.01.2022 · Aktualisiert: 25.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2022, OF 165/12 Betreff: Mehr Sicherheit für Anliegerinnen und Anlieger sowie Fußgängerinnen und Fußgänger in der Talstraße Das hohe Verkehrsaufkommen in der Talstraße - deren Grundsanierung unter Bezug auf die ST 1314 vom 20.07.2020 beginnend in 2023 ansteht (trotz der erst kürzlich aufgetragenen provisorischen Straßendecke) - durch viele Zustelldienste, private Personenkraftwagen sowie dem Busverkehr in beide Fahrtrichtungen sorgt dafür, dass häufig von der Alten Riedbergstraße Richtung Kirche unter Missachtung der Straßenverkehrsordnung widerrechtlich der rechtsseitige Bürgersteig befahren wird. Besonders gefährlich ist die Situation vor dem Eingang Talstraße 77, da das Eingangstor direkt an der Straße liegt, und die Anwohner*innen beim Herausgehen aus dem Eingangstor, welches nach innen sich öffnet, die Straße nicht einsehen kann (siehe Foto, privat). Wenn Gegenverkehr ist, befahren die in Richtung Kalbach Mitte fahrenden Autos häufig in voller Geschwindigkeit den Bürgersteig. Ein Bewohner des Hauses ist bereits zweimal fast überfahren worden. Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das widerrechtliche Befahren des Bürgersteigs zu verhindern. Dies könnte z. B. im Bereich der Hausnummer 77 durch die Aufstellung eines Pfostens wie im weiteren Verlauf der Talstraße bereits erfolgt ist oder durch eine deutliche Erhöhung der Bordsteinkanten erfolgen, so dass das Befahren für die Fahrzeuge deutlich wahrnehmbar wird. Möglich wäre auch z. B. die Aufstellung eines Pollers im Hinblick auf die Grundsanierung und 2. zeitgleich wird um einen Ortstermin im Rahmen der Schulwegsicherheit mit allen Beteiligten gebeten, um die gefährliche Situation zu beseitigen. Begründung: Nach § 25 Abs. 1 StVO sind für Personen, die zu Fuß unterwegs sind, die Gehwege verwenden. Wenn Fahrzeugführer*innen entgegen der StVO den Gehweg befahren, droht ein Bußgeld. Um zur Sicherheit für alle Personen, die zu Fuß im o. g. Bereich unterwegs sind, möglichst schnell zu einer effektiven Lösung zu kommen, ist von Seiten des Magistrates unabhängig von der Schulwegsicherheitskommission die Gefahrenstelle durch die Aufstellung eines Postens zu entschärfen. Da im kommenden Jahr 2023 eine komplette Grundsanierung der Talstraße ansteht, wäre es sinnvoll, dass bis dahin vor Haus-Nr. 77 ein Poller aufgestellt wird, der dann bei der Sanierung durch einen Pfosten ersetzt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1732 2022 Die Vorlage OF 165/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der zweite Satz wie folgt lautet: "Besonders gefährlich ist die Situation vor dem linken Eingang Talstraße 77 (kleines Gartentor), da das Eingangstor direkt an der Straße liegt und die Anwohner*innen beim Herausgehen aus dem Eingangstor, welches sich nach innen öffnet, die Straße nicht einsehen können."; 2. die Ziffer 2. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee

21.01.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1488 entstanden aus Vorlage: OF 152/12 vom 29.12.2021 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee Foto: Google Maps An der Einmündung treffen die Radwege in Richtung Niederursel, Riedberg, Oberursel und Kalbach zusammen. Entsprechend hoch ist die Zahl der Radfahrenden pro Tag. Wer aus Niederursel kommt, fährt auf einem Weg am Sportplatz in Richtung der genannten Einmündung. Der Weg ist durch einen ca. zwei Meter breiten Grünstreifen von der Straße Am Weißkirchener Berg getrennt. Foto: privat Dadurch werden Radfahrende von Fahrzeugführern, die aus Richtung Niederursel kommend nach rechts in die Altenhöferallee abbiegen wollen, leicht übersehen. Obwohl sich der Weg auf der anderen Seite durch Zeichen 249 als benutzungspflichtiger Radweg fortsetzt, ist die Überquerung an dieser Stelle als reine Fußgängerampel ausgewiesen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Fußgängerampel zusätzlich mit einem Fahrradpiktogramm zu versehen [1] und 2. an geeigneter Stelle die aus Weißkirchen kommenden Rechtsabbiegenden mit dem Zeichen 138 und Zusatzzeichen 1000-21 [2] auf kreuzende Radfahrende hinzuweisen. [1]: Fußgängerampel mit Fahrradpiktogramm [2]: Achtung Radfahrer/Gefahrenstelle rechts Begründung: Die Umsetzung dient der Verkehrssicherheit der Radfahrenden und ist schnellstmöglich umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1192 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplanverfahren für einen Skatepark (Gemeinbedarf) einleiten

21.01.2022 · Aktualisiert: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2022, OA 138 entstanden aus Vorlage: OF 162/12 vom 01.01.2022 Betreff: Bebauungsplanverfahren für einen Skatepark (Gemeinbedarf) einleiten Vorgang: OM 5271/19 OBR 12; OM 7056/21 OBR 12; ST 831/21; V 72/21 OBR 12; ST 1833/21 Der Ortsbeirat 12 hat mit der Vorlage vom 15.01.2021, OM 7056, einen konkreten Vorschlag für die Errichtung eines Skateparks dem Magistrat vorgeschlagen. Die Antwort darauf mit der Stellungnahme vom 12.04.2021, ST 831, war die 2. Sportanlage östlich der Altenhöferallee. Nach dem zweiten Runden Tisch zur Sportanlage und der beauftragten Planung ist dieser Standort nicht mehr aktuell. Die Stellungnahme vom 11.10.2021, ST 1833, stellt zum Thema "Flächen für Gemeinbedarfe" fest, dass für "die Umwandlung von Flächen, die derzeit planungsrechtlich als ‚Grünfläche', ‚Flächen für die Landwirtschaft' oder ‚Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft' festgesetzt sind, in zukünftige Gemeinbedarfsflächen in jedem Fall ein Bebauungsplanverfahren erforderlich ist. Dafür ist ein Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig. Diesem Beschluss vorgelagert ist unter Einbeziehung sämtlicher relevanter Belange abzuwägen, in welchen Bereichen ein akuter und vordringlicher Bedarf für Gemeinbedarfseinrichtungen besteht. Erst im Rahmen eines Planverfahrens kann die Fragestellung ggf. zu verlagernder Ausgleichsflächen behandelt werden." Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, hinsichtlich der Kompensationsfläche - zwischen Lärmschutzwall der Autobahn BAB 5 bis zur Graf-von-Stauffenberg-Allee bzw. deren Bebauung bis zur Sportanlage westlich der Altenhöferallee - ein Bebauungsplanverfahren unter Hinweis auf die in der Stellungnahme ST 831 genannten Abstandsregeln, die hier eingehalten werden können, einzuleiten, dass eine Teilfläche hiervon als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen wird, die dann der Errichtung eines Skateparks dient. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass diese Flächen bereits einem hohen Lärmpegel durch die BAB 5 ausgesetzt sind und ein Skatepark diesen nicht weiter negativ beeinflusst. Begründung: Wie in den Ortsbeiratssitzungen deutlich wurde, ist ein Skatepark Wunsch zahlreicher Jugendlicher aus dem Stadtteil. Im Übrigen wird auf die diesbezüglichen Anregungen, OM 5271 vom 25.10.2019 u. a., verwiesen. Quelle: Naturreg.hessen.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5271 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7056 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 831 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 72 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1833 Bericht des Magistrats vom 20.05.2022, B 236 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 26.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 10.02.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 138 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 138 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 17.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 138 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1276, 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 15.02.2022 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Streusalzeinsatz auf dem Riedberg

21.01.2022 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1484 entstanden aus Vorlage: OF 147/12 vom 29.12.2021 Betreff: Streusalzeinsatz auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, auf die FES hinzuwirken, auf den Einsatz von Streusalz auf dem Riedberg ganz zu verzichten oder diesen so minimal wie möglich zu halten . Begründung: Mitte Dezember 2021 (vermutlich 17.12.) wurde im Bereich der Altenhöferallee, Riedbergallee und Alfred-Wegener-Straße, ohne dass der Deutsche Wetterdienst für Frankfurt eine Glättewarnung ausgesprochen hat und auch keine für die kommenden Tage angesagt war, stark Streusalz ausgebracht. Da das gesamte Oberflächenwasser des Riedbergs über Retensionsbecken zwischengespeichert und dann in die Kätcheslachmulde abgeführt wird, bildet Streusalzeintrag für Gewässer, Vegetation und Bauwerke eine zusätzliche Belastung. Aus Umwelt- und Kostengründen sollte der Salzeinsatz - sofern überhaupt notwendig - durch Sand oder Split als Streumittel ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 791 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee

21.01.2022 · Aktualisiert: 19.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1485 entstanden aus Vorlage: OF 149/12 vom 25.11.2021 Betreff: Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee Vorgang: V 160/11 OBR 12; ST 139/12; OM 744/21 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie das Sportdezernat die den nördlichen Vereinen und Bürgern zugesagte beschleunigte Realisierung des Baus der zweiten Sportanlage Riedberg, in einer Bauphase für Außenanlagen und Mehrfeldhalle, vorantreiben wird. Die Vorlage OM 744 aus 2021 aufgreifend, wird der Magistrat aufgefordert, weitere Verzögerungen von Planung, Finanzierung und Bau durch begleitende Maßnahmen konsequent und wirkungsvoll zu verhindern. Der frühestmögliche Baubeginn, nicht später als 2023, ist sicherzustellen. Der Ortsbeirat wünscht sich die Veröffentlichung der realistischen Zeitplanung mit Meilensteinen bis Ende des ersten Quartals 2022 unter Bezug auf die Ergebnisse der Videokonferenz vom 15.12.2021 von Vereinen, Sportkreis und Vertretern des Ortsbeirates 12 mit Herrn Stadtrat Mike Josef und Vertretern der Ämter. Begründung: Die Sporterweiterungsfläche war bereits Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 803. Bereits vor zehn Jahren wurde mit Stellungnahme ST 139 aus 2012 und Verweis auf die Bedarfsanalyse der Sportentwicklungsplanung über den Zeitpunkt der Realisierung berichtet. 2015 wurde dem Stadtteil ein konsensfähiger Vorentwurf präsentiert. Aufgetretene Herausforderungen wie der Feldhamsterschutz wurden gelöst. Seit 2016 wird regelmäßig über die vielfachen Auswirkungen der erreichten Kapazitätsgrenzen der bestehenden Sportinfrastruktur diskutiert, die Schul-, Vereins- und Freizeitsport beeinträchtigen. Zuletzt wurde die Planung um den Mehrbedarf einer Mehrfeldhalle für Schul- und Vereinssport erweitert, verbunden mit einer weiteren für die Bürger intransparenten Verzögerung. Im Dezember 2021 haben die Sportvereine im Norden gemeinsam mit dem Sportkreis mittels einer viel beachteten Petition auf die untragbare Situation und deren Konsequenzen hingewiesen. Die Option der Aufteilung in mehrere Bauphasen unter Priorisierung der Sportaußenanlagen erscheint den Teilnehmern der Videokonferenz vom 15.12.2021 als nicht umsetzbar. Die abgeleitete Notwendigkeit einer priorisierten Realisierung von Außenanlagen und Mehrfeldhalle zeigte breiten Konsens. Die weitgehend unverändert vorgelegten Planungsentwürfe, die einen parallelen Sportbetrieb von Leichtathletik und Ballsportarten ermöglichen, wurden abschließend als geeignet bestätigt, ergänzt um einen für Fußball und Rugby nutzbaren Belag des Großfeldes. Erneute Diskussion und Runde Tische werden im Konsens der Teilnehmer als nicht notwendig beschrieben, der Fokus konsequent auf die Vorstellung des Zeitplans und eines frühestmöglichen Baubeginns gerichtet. Die Maßnahme soll aus beantragten Mitteln des Sport- und Schulamts finanziert werden, die Berücksichtigung in der kommenden Haushaltsplanung mit Bereitstellung der investiven Mittel ist gemäß Vortrag des Sportdezernats vorbereitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.10.2011, V 160 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2012, ST 139 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 744 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1851 Auskunftsersuchen vom 06.05.2022, V 404 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1110 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2698 Auskunftsersuchen vom 15.03.2024, V 914 Aktenzeichen: 52 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tennenplatz FC Kalbach in Kunstrasenplatz umwandeln

21.01.2022 · Aktualisiert: 01.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1486 entstanden aus Vorlage: OF 150/12 vom 10.01.2022 Betreff: Tennenplatz FC Kalbach in Kunstrasenplatz umwandeln Vorgang: EA 262/18 OBR 12; ST 708/19; B 297/21 Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem FC Kalbach den im nördlichen Teil des Geländes gelegenen Tennenplatz in ein Kunstrasenspielfeld umzuwandeln und in diesem Zuge auch die bereits begonnenen Abstimmungen zum Ausbau der Umkleiden und Funktionsbereiche - derzeit in Containern - fortzuführen. Begründung: Der FC Kalbach erfreut sich einer sehr regen Nachfrage, hat schon über 500 Mitglieder und 15 Jugendmannschaften und bietet zusätzlich noch den Fußballerinnen und Fußballern des Riedberger SV eine Heimstatt, bis die neue Sportanlage östlich der Altenhöferallee fertig geplant und gebaut ist. Der bereits beleuchtete Tennenplatz würde die Kapazität gerade für die Jugendmannschaften spürbar erhöhen und somit bei überschaubaren Investitionen eine nachhaltige Förderung des Jugend- und Breitensports ermöglichen. In der Vorlage B 297 vom 23.08.2021 heißt es: "Das Programm zur Umwandlung von Tennenplätzen zu Kunstrasenplätzen wurde konsequent weitergeführt und vollständig umgesetzt. Damit ist bei fast jeder Sportanlage mindestens ein Großspielfeld mit Kunstrasenbelag ausgestattet." Schon 2019 hieß es in der Stellungnahme ST 708: "Das zuständige Fachamt wird im Anschluss an das erfolgreich initiierte Sonderbauprogramm bewerten, welche Sportanlagen mit zusätzlichen Kunstrasengroß- und Kleinspielfeldern versehen werden müssen. Ausschlaggebend für die Entscheidung werden zu gegebener Zeit die aktuellen Mitgliederzahlen und die gemeldeten Mannschaften sein." Es spricht also nichts mehr dagegen, bedarfsgerecht Kunstrasenspielfelder nun auch dort anzulegen, wo bereits ein Kunstrasenfeld existiert. Angesichts der großen zeitlichen Verzögerung beim Bau der Sportanlage Riedberg II ist die kurzfristige Entlastung der lokalen Sport-Infrastruktur noch wichtiger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 30.11.2018, EA 262 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 708 Bericht des Magistrats vom 23.08.2021, B 297 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1112 Aktenzeichen: 52 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Tennenplatz FC Kalbach in Kunstrasenplatz umwandeln

10.01.2022 · Aktualisiert: 28.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2022, OF 150/12 Betreff: Tennenplatz FC Kalbach in Kunstrasenplatz umwandeln Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem FC Kalbach den im nördlichen Teil des Geländes gelegenen Tennenplatz in ein Kunstrasenspielfeld umzuwandeln und in diesem Zuge auch die bereits begonnenen Abstimmungen zum Ausbau der Umkleiden und Funktionsbereiche fortzuführen. Begründung: Der FC Kalbach erfreut sich einer sehr regen Nachfrage, hat schon über 500 Mitglieder und 15 Jugendmannschaften und bietet zusätzlich noch den Fußballer:innen des Riedberger SV eine Heimstatt bis die neue Sportanlage östlich der Altenhöferallee fertig geplant und gebaut ist. Der bereits beleuchtete Tennenplatz würde die Kapazität gerade für die Jugendmannschaften spürbar erhöhen und somit bei überschaubaren Investitionen eine nachhaltige Förderung des Jugend- und Breitensports ermöglichen. In B 297 vom 23.8.2021 heißt es (eigene Hervorhebung): Das Programm zur Umwandlung von Tennenplätzen zu Kunstrasenplätzen wurde konsequent weitergeführt und vollständig umgesetzt. Damit ist bei fast jeder Sportanlage mindestens ein Großspielfeld mit Kunstrasenbelag ausgestattet. Schon 2019 hieß es in der ST 708: Das zuständige Fachamt wird im Anschluss an das erfolgreich initiierte Sonderbauprogramm bewerten, welche Sportanlagen mit zusätzlichen Kunstrasengroß- und Kleinspielfeldern versehen werden müssen. Ausschlaggebend für die Entscheidung werden zu gegebener Zeit die aktuellen Mitgliederzahlen und die gemeldeten Mannschaften sein. Es spricht also nichts mehr dagegen, bedarfsgerecht Kunstrasenspielfelder nun auch dort anzulegen, wo bereits ein Kunstrasenfeld existiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1486 2022 Die Vorlage OF 150/12 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Funktionsbereiche" die Worte "- derzeit in Containern -" eingefügt werden und die Begründung wie folgt ergänzt wird: "Angesichts der großen zeitlichen Verzögerung beim Bau der Sportanlage Riedberg II ist die kurzfristige Entlastung der lokalen Sport-Infrastruktur noch wichtiger." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Auswirkungen der Neugestaltung des Riedbergplatzes auf Anlieger und Gastronomen

04.01.2022 · Aktualisiert: 28.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2022, OF 157/12 Betreff: Auswirkungen der Neugestaltung des Riedbergplatzes auf Anlieger und Gastronomen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Rahmen der Umsetzung der Neugestaltung des Riedbergplatzes das Gespräch mit den dort ansässigen Gastronomen zu suchen. Diese haben erst aus der Zeitung von der geplanten Umgestaltung erfahren und befürchten, dass Ihnen große Nachteile bei der Außenbewirtschaftung ihrer Flächen entstehen, wenn diese durch die Neuanpflanzung verkleinert würde. Hier können frühzeitige Gespräche potentielle Probleme vermeiden. Begründung: In der Sitzung am 26. November 2021 wurden dem Ortsbeirat die Pläne für die Neugestaltung des Riedbergplatzes vorstellt, die der Ortsbeirat sehr begrüßt. Es gab dazu vorab einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat und der Klimainitiative Riedberg, die Gastronomen waren dazu jedoch nicht eingeladen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 157/12 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und LINKE. gegen CDU und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bebauungsplanverfahren für einen Skatepark (Gemeinbedarf) einleiten

01.01.2022 · Aktualisiert: 28.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 162/12 Betreff: Bebauungsplanverfahren für einen Skatepark (Gemeinbedarf) einleiten Der Ortbeirat 12 hat mit OM 7056 vom 15.01.2021 einen konkreten Vorschlag für die Errichtung eines Skateparks dem Magistrat vorgeschlagen. Die Antwort darauf mit ST 831 vom 12.04.2021 war die 2. Sportanlage östlich der Altenhöferallee. Nach dem 2. Runden Tisch zur Sportanlage und der beauftragten Planung ist dieser Standort nicht mehr aktuell. Die ST 1833 vom 11.10.2021 stellt zum Thema Flächen für Gemeinbedarfe fest, dass für "Die Umwandlung von Flächen, die derzeit planungsrechtlich als "Grünfläche", "Flächen für die Landwirtschaft" oder "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" festgesetzt sind, in zukünftige Gemeinbedarfsflächen erfordert in jedem Fall ein Bebauungsplanverfahren. Dafür ist ein Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig. Diesem Beschluss vorgelagert ist unter Einbeziehung sämtlicher relevanter Belange abzuwägen, in welchen Bereichen ein akuter und vordringlicher Bedarf für Gemeinbedarfseinrichtungen besteht. Erst im Rahmen eines Planverfahrens kann die Fragestellung ggf. zu verlagernder Ausgleichsflächen behandelt werden." Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten hinsichtlich der Kompensationsfläche - zwischen Lärmschutzwall der Autobahn BAB 5 bis zur Graf-von-Stauffenberg-Allee bzw. deren Bebauung bis zur Sportanlage westlich der Altenhöferallee- ein Bebauungsplanverfahren unter Hinwies auf die in der ST 831 genannten Abstandsregeln, die hier eingehalten werden können, einzuleiten, dass eine Teilfläche hiervon als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen wird, die dann der Errichtung eines Skateparks dient. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass diese Flächen bereits einem hohen Lärmpegel durch die BAB 5 ausgesetzt sind und ein Skatepark dies nicht weiter negativ beeinflusst. Begründung: Wie in den Ortsbeiratssitzungen deutlich wurde, ist ein Skatepark Wunsch zahlreicher Jugendlicher aus dem Stadtteil. Im Übrigen wird auf die diesbezüglichen Anträge, OF 492/12 vom 12.10.2019 u. a. verwiesen. Quelle: Naturreg.hessen.de Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 138 2022 Die Vorlage OF 162/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee

29.12.2021 · Aktualisiert: 28.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2021, OF 152/12 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee Foto: Google Maps An der Einmündung treffen die Radwege in Richtung Niederursel, Riedberg, Oberursel und Kalbach zusammen. Entsprechend hoch ist die Zahl der Radfahrenden pro Tag. Wer aus Niederursel kommt, fährt auf einem Weg am Sportplatz in Richtung der genannten Einmündung. Der Weg ist durch einen ca. 2m breiten Grünstreifen von der Straße "Am Weißkirchner Berg" getrennt. Foto: Privat Dadurch werden Radfahrende von Fahrzeugen, die aus Richtung Niederursel kommend nach rechts in die Altenhöferallee abbiegen wollen leicht übersehen. Obwohl sich der Weg auf der anderen Seite durch Zeichen 249 als benutzungspflichtiger Radweg fortsetzt, ist die Überquerung an dieser Stelle als reine Fußgängerampel ausgewiesen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten die Fußgängerampel zusätzlich mit einem Fahrradpiktogramm zu versehen [1] und 2. an geeigneter Stelle die aus Weißkirchen kommenden Rechtsabbiegenden mit dem Zeichen 138 und Zusatzzeichen 1000-21 [2] auf kreuzende Radfahrende hinzuweisen. 1: Fußgängerampel mit Fahrradpiktogramm 2: Achtung Radfahrer / Gefahrenstelle rechts Begründung: Die Umsetzung dient der Verkehrssicherheit der Radfahrenden und ist schnellstmöglich umzusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Ziffer 2. der Vorlage OF 152/12 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1488 2022 Die Vorlage OF 152/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1. und Rest der Vorlage: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, Volt, LINKE. und BFF gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Streusalzeinsatz auf dem Riedberg

29.12.2021 · Aktualisiert: 28.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2021, OF 147/12 Betreff: Streusalzeinsatz auf dem Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf den Streusalzeinsatz auf dem Riedberg ganz zu verzichten oder diesen minimal wie möglich einzusetzen. Begründung: Mitte Dezember 2021 wurde im Bereich der "Altenhöferallee", "Riedbergallee" und "Alfred-Wegener-Straße" ohne, dass der Deutsche Wetterdienst für Frankfurt eine Glättewarnung ausgesprochen hat, auch nicht für die kommenden Tage angesagt war, stark Streusalz in den obigen Bereichen ausgebracht. Da das gesamte Oberflächenwasser des Riedbergs über Retensionsbecken zwischengespeichert und dann in die Kätcheslachmulde abgeführt wird, bildet Streusalzeintrag für Gewässer, Vegetation und Bauwerke eine zusätzliche Belastung. Aus Umwelt- und Kostengründen sollte der Salzeinsatz - sofern überhaupt notwendig - durch Sand oder Split als Streumittel ersetzt werden. Der Ortsbeirat 8 ist hiervon in Kenntnis zu setzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1484 2022 Die Vorlage OF 147/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "gebeten" die Worte "auf die FES hinzuwirken" und in der Begründung nach den Worten "Mitte Dezember 2021" die Worte "(vermutlich 17.12.)" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradweg fortführen Einmündung Altenhöferallee auf die Lurgiallee

02.12.2021 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1243 entstanden aus Vorlage: OF 79/8 vom 14.11.2021 Betreff: Fahrradweg fortführen Einmündung Altenhöferallee auf die Lurgiallee Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrradwegmarkierung an der Kreuzung Altenhöferallee/Marie-Curie-Straße, von Nordwesten kommend in die Lurgiallee einmündend, neu zu ordnen. Begründung: Wie auf den nachfolgenden Abbildungen illustriert, überqueren Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, von der Altenhöferallee kommend, die Kreuzung in Richtung Lurgiallee auf einem Radweg, der dann jedoch abrupt vor einer Bordsteinkante endet. Die Radfahrerinnen und Radfahrer können sich dann zwar auf die Fahrbahn der Autos einfädeln, müssen aber, um nicht überfahren zu werden, anhalten. Es wäre wünschenswert, wenn dort die Verkehrsführung neu und sicherer geordnet würde. Abbildungen 1 & 2: Links der Radweg mit Hinführung, rechts die Sicht einer Fahrradfahrerin/eines Fahrradfahrers mit plötzlichem Ende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1466 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 803 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Konrad-Zuse-Straße sicherer machen

26.11.2021 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1151 entstanden aus Vorlage: OF 143/12 vom 26.11.2021 Betreff: Konrad-Zuse-Straße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit in der Konrad-Zuse-Straße mit den folgenden Maßnahmen zu verbessern: 1. Anbringung von Fahrbahnmarkierungen auf der Konrad-Zuse-Straße und den einmündenden Straßen zur Erinnerung an das Rechts-vor-links-Gebot. 2. An der Querung des Grünzuges "Topographischer Weg" ist eine Aufpflasterung oder Aufasphaltierung ähnlich den Straßenquerungen des Grünzuges "Römische Straße" vorzunehmen. 3. Die Geschwindigkeit auf dieser Straße ist durch ein ViaCount-Gerät für den Zeitraum von mindestens einem Monat zu überprüfen und der Ortsbeirat über das Ergebnis zu informieren. Begründung: Die Konrad-Zuse-Straße verläuft zwischen der Straße Zur Kalbacher Höhe und der Altenhöferallee, und sie ist als Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule 1 ausgezeichnet. Durch viele Baustellen in dieser Straße und dem zunehmenden Autoverkehr ist an dieser Stelle die Sicherheit des Schulwegs oft beeinträchtigt. Auch Anwohnerinnen und Anwohner klagen seit Jahren über zu schnelle Autos in der Konrad-Zuse-Straße. Fahrbahnmarkierungen, wie die oben beschriebenen Balken an den einmündenden Straßen, in die Konrad-Zuse-Straße würden den Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere den Schulkindern mehr Sicherheit geben. Gerade im Bereich der Querung mit dem Topographischen Weg und der dort befindlichen Einmündung Zum Kreuzegut kommt es dabei zu gefährlichen Situationen und zu mindestens einem Unfall. Dies wird weiter durch das Gefälle des Topographischen Wegs in diesem Bereich begünstigt, wodurch querende Kinder auf Rädern schneller sind, als es manche Autofahrerinnen und Autofahrer erwarten. Die jüngst angepassten Querungen für die Römische Straße zeigen, wie eine geeignete Anpassung der Querung gestaltet werden kann. Da in der Konrad-Zuse-Straße kein Busverkehr stattfindet, bietet sich eine solche Lösung prinzipiell an. Um Klarheit über die Häufigkeit von Verkehrswidrigkeiten zu bekommen, bittet der Ortsbeirat um Erhebung der Geschwindigkeit der Fahrzeuge durch ein ViaCount-Gerät. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 769 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Konrad-Zuse-Straße sicherer machen

26.11.2021 · Aktualisiert: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2021, OF 143/12 Betreff: Konrad-Zuse-Straße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit in der Konrad-Zuse-Straße mit den folgenden Maßnahmen zu verbessern: 1. Anbringung von Fahrbahnmarkierungen auf der Konrad-Zuse-Straße und den einmündenden Straßen zur Erinnerung an das Rechts-vor-Links Gebot. 2. An der Querung des Grünzuges "Topographischer Weg" eine Aufpflasterung oder Aufasphaltierung ähnlich den Straßenquerungen des Grünzuges "Römische Straße". 3. Die Geschwindigkeit auf dieser Straße durch ein ViaCount-Gerät für den Zeitraum von mindestens einem Monat überprüfen und den Ortsbeirat über das Ergebnis informieren. Begründung: Die Konrad-Zuse-Straße verläuft zwischen der Straße "Zur Kalbacher Höhe" und der Altenhöferallee, und sie ist als Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule 1 ausgezeichnet. Durch viele Baustellen in dieser Straße und dem zunehmenden Autoverkehr, ist hier die Sicherheit des Schulwegs oft beeinträchtigt. Auch Anwohner:innen klagen seit Jahren über zu schnelle Autos in der Konrad-Zuse-Straße. Fahrbahnmarkierungen, wie die oben beschriebenen Balken an den einmündenden Straßen in die Konrad-Zuse-Straße würden den Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere den Schulkindern mehr Sicherheit geben. Gerade im Bereich der Querung mit dem Topographischen Weg und der dort befindlichen Einmündung "Zum Kreuzegut" kommt es dabei zu gefährlichen Situationen und zu mindestens einem Unfall. Dies wird weiter durch das Gefälle des Topographischen Wegs in diesem Bereich begünstigt, wodurch querende Kinder auf Rädern schneller sind, als es manche Autofahrer:innen erwarten. Die jüngst anpassten Querungen für die Römische Straße zeigen, eine geeignete Anpassung der Querung gestaltet werden kann. Da in der Konrad-Zuse-Straße kein Busverkehr stattfindet, bietet sich eine solche Lösung prinzipiell an. Um Klarheit über die Häufigkeit von Verkehrswidrigkeiten zu bekommen, bitten wir um Erhebung der Geschwindigkeit der Fahrzeuge durch ein ViaCount-Gerät. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.11.2021, OF 120/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1151 2021 1. Die Vorlage OF 120/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 143/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

E-Laden an Sportanlagen

26.11.2021 · Aktualisiert: 07.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1157 entstanden aus Vorlage: OF 132/12 vom 15.11.2021 Betreff: E-Laden an Sportanlagen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich an den vorhandenen (und künftigen) Sportanlagen in Kalbach-Riedberg Elektro-Ladepunkte einrichten lassen. Je nach Größe der Parkplätze sollten mindestens vier, besser acht Ladepunkte geprüft werden. Dies betrifft die folgenden Anlagen: - Sportplatz Altenhöferallee (SC Riedberg) - Fußballplatz Kalbach (FC Kalbach) - Sport- und Freizeitzentrum am Martinszehnten - Golf-C lub Golf-Range Frankfurt - Perspektivisch auch schon: Sportanlage östlich der Altenhöferallee Begründung: Gerade Sportanlagen bieten sich als Standorte für Elektroladesäulen gut an, da Fahrzeuge dort typischerweise für mindestens eine Stunde abgestellt werden, dann aber auch wieder wegbewegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 845 Auskunftsersuchen vom 06.05.2022, V 400 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 52 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Änderung der Verkehrsführung vor der IGS Kalbach-Riedberg

26.11.2021 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1160 entstanden aus Vorlage: OF 142/12 vom 11.11.2021 Betreff: Änderung der Verkehrsführung vor der IGS Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die aktuelle Verkehrsführung der Carl-Hermann-Rudloff-Allee vor der IGS Kalbach-Riedberg zu prüfen und ggf. zu ändern. Dies soll unter Einbeziehung des Bildungsdezernates, der Schulleitungen, der Elternbeiräte, der Landes- und Stadtpolizei, des Straßenverkehrsamtes sowie aller notwendigen städtischen Ämter geschehen. Ziel sollte sein, dass ein sicherer Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der IGS Kalbach-Riedberg und zukünftig der Judith-Kerr-Schule (Grundschule 3, ab Sommer 2022) gewährleistet werden kann. Nach Absprache mit den jeweiligen Akteuren könnte dies z. B. durch die Ausweisung einer temporären "Schulstraße" im Rahmen eines Frankfurter Pilotprojektes geschehen. Begründung: Der Straßenverkehr entlang der Carl-Hermann-Rudloff-Allee hat sich im Laufe der Jahre stark verändert. Zum einen liegt dies an dem höheren Verkehrsaufkommen aufgrund der Wohnbaufertigstellung in der Nachbarschaft der Schule, zum anderen wird aber auch die Ausfahrt Riedberg-West immer stärker genutzt. Die dortigen Geschwindigkeitsbeschränkungen werden häufig nicht beachtet. Zu den Öffnungs- und Schließzeiten der Schule halten die Elterntaxis vielfach unerlaubt auf dem Fuß- und Radweg sowie direkt auf der Straße. Die Situation wird sich im kommenden Jahr noch verschärfen, da im Sommer 2022 die dritte Grundschule, die Judith-Kerr-Schule, dort ihren Standort beziehen wird. Die Grundschulkinder können den Verkehr und die sich daraus ergebende Gefahr viel schlechter einschätzen. Dies alles führt dazu, dass es vor der IGS Kalbach-Riedberg zu ständigen Verkehrsordnungswidrigkeiten kommt und der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler nicht mehr sicher ist. Hier muss es unbedingt zu einer Verbesserung der Schulwegsicherheit kommen, gerade mit Blick auf die zukünftige Nutzung des Gebäudes als Grundschule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2452 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erinnerung: Überdachte Bushaltestellen am Riedberg

26.11.2021 · Aktualisiert: 29.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1149 entstanden aus Vorlage: OF 118/12 vom 12.11.2021 Betreff: Erinnerung: Überdachte Bushaltestellen am Riedberg Vorgang: OM 6451/20 OBR 12; ST 2085/20 Der Magistrat wird erneut gebeten, die in der Stellungnahme vom 27.11.2020, ST 2085, in Aussicht gestellten überdachten Bushaltestellen endlich zu errichten. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, über den Planungsstand der Haltestelle "Ludwig-Fulda-Weg" zu berichten. Begründung: Die ursprüngliche Anregung aus dem Jahr 2018 wurde schon positiv beschieden. Nach über drei Jahren, positiver Reaktion des Magistrats und mehreren Erinnerungen scheint eine Durchführung durchaus angemessen. Für die sachliche Begründung wird auf die ursprünglichen Anregungen verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6451 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2085 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 634 Anregung vom 09.12.2022, OA 296 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4908 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat )

Baubeginn 2. Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee

25.11.2021 · Aktualisiert: 28.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.11.2021, OF 149/12 Betreff: Baubeginn 2. Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie das Sportdezernat die den nördlichen Vereinen und Bürgern zugesagte beschleunigte Realisierung des Baus der zweiten Sportanlage Riedberg, in einer Bauphase für Außenanlagen und Mehrfeldhalle, vorantreiben wird. Die Vorlage OM 744 aus 2021aufgreifend, sind weitere Verzögerungen von Planung, Finanzierung und Bau durch begleitende Maßnahmen konsequent und wirkungsvoll zu verhindern. Der frühestmögliche Baubeginn, nicht später als 2023, ist sicherzustellen. Der Ortsbeirat wünscht sich die Veröffentlichung der realistischen Zeitplanung mit Meilensteinen bis Ende Q1 / 2022, unter Bezug auf die Ergebnisse der Videokonferenz vom 15.12.2021 von Vereinen, Sportkreis und Vertretern des OBR 12 mit Herrn Stadtrat Mike Josef und Vertretern der Ämter. Begründung: Die Sporterweiterungsfläche war bereits Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 803. Bereits vor 10 Jahren wurde mit Stellungnahme ST139 aus 2012 und Verweis auf die Bedarfsanalyse der Sportentwicklungsplanung über den Zeitpunkt der Realisierung berichtet. 2015 wurde dem Stadtteil ein konsensfähiger Vorentwurf präsentiert. Aufgetretene Herausforderungen wie der Feldhamsterschutz wurden gelöst. Seit 2016 wird regelmäßig über die vielfachen Auswirkungen der erreichten Kapazitätsgrenzen der bestehenden Sportinfrastruktur diskutiert, die Schul-, Vereins- und Freizeitsport beeinträchtigt. Zuletzt wurde die Planung um den Mehrbedarf einer Mehrfeldhalle für Schul- und Vereinssport erweitert, verbunden mit einer weiteren für die Bürger intransparenten Verzögerung. Im Dezember 2021 haben die Sportvereine im Norden gemeinsam mit dem Sportkreis mittels einer vielbeachteten Petition auf die untragbare Situation und deren Konsequenzen hingewiesen. Die Option der Aufteilung in mehrere Bauphasen unter Priorisierung der Sportaußenanlagen erscheint den Teilnehmern der Videokonferenz vom 15.12.2021 als nicht umsetzbar. Die abgeleitete Notwendigkeit einer priorisierten Realisierung von Außenanlagen und Mehrfeldhalle zeigte breiten Konsens. Die weitgehend unverändert vorgelegten Planungsentwürfe, die einen parallelen Sportbetrieb von Leichtathletik und Ballsportarten ermöglicht, wurden abschließend als geeignet bestätigt, ergänzt um einen für Fußball und Rugby nutzbaren Belag des Großfeldes. Erneute Diskussion und Runde Tische werden im Konsens der Teilnehmer als nicht notwendig beschrieben, der Fokus konsequent auf die Vorstellung des Zeitplans und eines frühestmöglichen Baubeginns gerichtet. Die Maßnahme soll aus beantragten Mitteln des Sport- und Schulamts finanziert werden, die Berücksichtigung in der kommenden Haushaltsplanung mit Bereitstellung der investiven Mittel sind gemäß Vortrag des Sportdezernats vorbereitet. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Volt LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1485 2022 Die Vorlage OF 149/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Volt, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

E-Laden an Sportanlagen

15.11.2021 · Aktualisiert: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 132/12 Betreff: E-Laden an Sportanlagen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie sich an den vorhandenen (und künftigen) Sportanlagen in Kalbach-Riedberg Elektro-Ladepunkte einrichten lassen. Je nach Größe der Parkplätze sollten mindestens vier, besser acht Ladepunkte geprüft werden. Dies betrifft die folgenden Anlagen: - Sportplatz Altenhöferallee (SC Riedberg) - Fußballplatz Kalbach (FC Kalbach) - Sport- und Freizeitzentrum am Martinszehnten - Golfclub Golf-Range Frankfurt - Perspektivisch auch schon: Sportanlage östlich der Altenhöferallee Begründung: Gerade Sportanlagen bieten sich als Standorte für Elektroladesäulen gut an, da Fahrzeuge dort typischerweise für mindestens eine Stunde abgestellt werden, dann aber auch wieder wegbewegt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1157 2021 Die Vorlage OF 132/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradweg fortführen Einmündung Altenhöferallee auf die Lurgiallee

14.11.2021 · Aktualisiert: 21.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2021, OF 79/8 Betreff: Fahrradweg fortführen Einmündung Altenhöferallee auf die Lurgiallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrradwegmarkierung an der Kreuzung Altenhöferallee / Marie-Curie-Straße, von Nordwesten kommend in die Lurgiallee einmündend, neu zu ordnen. Begründung: Wie auf den nachfolgenden Abbildungen illustriert, überqueren Fahrradfahrer*innen, von der Altenhöferallee kommend, die Kreuzung in Richtung Lurgiallee auf einem Radweg, der dann jedoch abrupt vor einer Bordsteinkante endet. Die Radfahrer*innen können sich dann zwar auf die Fahrbahn der Autos einfädeln, müssen aber, um nicht überfahren zu werden, anhalten. Es wäre wünschenswert, wenn dort die Verkehrsführung neu und sicherer geordnet würde. Abbildungen 1 & 2: Links der Radweg mit Hinführung; rechts die Sicht einer/s Fahrradfahrer*in/s mit plötzlichem Ende. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1243 2021 Die Vorlage OF 79/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verlegung der Altglascontainer Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße

12.11.2021 · Aktualisiert: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 135/12 Betreff: Verlegung der Altglascontainer Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße Mit der ST 1679 vom 17.09.2021 macht der Magistrat darauf aufmerksam, dass der Ortsbeirat den neuen Standort für die Altglascontainer der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH mitteilen soll. Dies vorausgeschickt wird die Ortsvorsteherin gebeten Kontakt zur zuständigen Stelle der FES Kontakt aufzunehmen und folgenden Standort vorzuschlagen: 3-4 Pkw-Parkplätzen sollen in der Ferdinand-Braun-Straße/Ecke Altenhöferallee für die Altglascontainer bereitgestellt werden. Die Flächen in Rot markiert dienen als präzise Darlegung, welche Flächen gemeint sind. Der Ortsbeirat 8 ist hierüber zu informieren. Quelle: Google maps Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 135/12 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ortsvorsteherin im Sinne der Vorlage gebeten wird, zuständigkeitshalber Kontakt mit ihrer Kollegin in dem Ortsbeirat 8 aufzunehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Gullydeckel Ecke Konrad-Zuse-Straße/Altenhöferallee

12.11.2021 · Aktualisiert: 11.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 141/12 Betreff: Gullydeckel Ecke Konrad-Zuse-Straße/Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Amt für Straßenbau- und Erschließung zu formulieren mit folgendem Inhalt: Sehr geehrte Damen und Herren, aus den vier beigefügten Bildern vom 31.10.2021 ergibt sich, dass sich schon bei geringsten Niederschlagsmengen das Wasser auf dem Zebrastreifen staut. Der Abfluss ist dort höher. Daher ist an dieser Stelle ein Überqueren der Straße auf dem Zebrastreifen nicht möglich. Die zwischenzeitliche telefonische Kontaktaufnahme mit dem und persönliche Inaugenscheinnahme durch das Stadtentwässerungsamt hat ergeben, dass es sich um eine notwendige bauliche Maßnahme handelt, die die Zuständigkeit Ihres Amtes erfordert. Um kurzfristige Anpassung des Gullydeckels wird gebeten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Begründung: Ergibt sich aus den privaten anliegenden Fotos. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.01.2024, OF 483/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 141/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "In diesem Zuge könnte auch gleich der Asphalt-Rest am Bordstein in der ersten Parkbucht nördlich des Kreisels entfernt werden, der von einer früheren Baumaßnahme zurückgeblieben ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsberuhigung Konrad-Zuse-Straße

12.11.2021 · Aktualisiert: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 120/12 Betreff: Verkehrsberuhigung Konrad-Zuse-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat auf der Konrad-Zuse-Straße und den einmündenden Straßen Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die an das Rechts-vor-Links-Gebot erinnern. Begründung: Die Konrad-Zuse-Straße verläuft zwischen der Straße "Zur Kalbacher Höhe" und der Altenhöferallee, und sie ist als Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule 1 ausgezeichnet. Durch viele Baustellen in dieser Straße und dem zunehmenden Autoverkehr, ist hier die Sicherheit des Schulwegs oft beeinträchtigt. Fahrbahnmarkierungen, wie die oben beschriebenen Balken an den einmündenden Straßen in die Konrad-Zuse-Straße würden den Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere den Schulkindern mehr Sicherheit geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.11.2021, OF 143/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1151 2021 1. Die Vorlage OF 120/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 143/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Erinnerung: Überdachte Bushaltestellen am Riedberg

12.11.2021 · Aktualisiert: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 118/12 Betreff: Erinnerung: Überdachte Bushaltestellen am Riedberg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat erneut, die in der ST 2085 vom 27.11.2020 in Aussicht gestellten überdachten Bushaltestellen endlich zu errichten. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, über den Planungsstand der Haltestelle Ludwig-Fulda-Weg zu berichten. Begründung: Der ursprüngliche Antrag aus dem Jahr 2018 wurde schon positiv beschieden. Nach über 3 Jahren, positiver Reaktion des Magistrats und mehreren Erinnerungen scheint eine Durchführung durchaus angemessen. Für die sachliche Begründung wird auf die ursprünglichen Anträge verwiesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1149 2021 Die Vorlage OF 118/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Änderung der Verkehrsführung vor der IGS Kalbach-Riedberg

11.11.2021 · Aktualisiert: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2021, OF 142/12 Betreff: Änderung der Verkehrsführung vor der IGS Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die aktuelle Verkehrsführung der Carl-Hermann-Rudloff-Allee vor der IGS Kalbach-Riedberg zu prüfen und ggf. zu ändern. Dies soll unter Einbeziehung des Bildungsdezernates, der Schulleitungen, der Elternbeiräte, der Landes- und Stadtpolizei, des Straßenverkehrsamtes sowie aller notwendigen städtischen Ämter geschehen. Ziel sollte sein, dass ein sicherer Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der IGS Kalbach-Riedberg und zukünftig der Judith-Kerr-Schule (Grundschule 3, ab Sommer 2022) gewährleistet werden kann. Nach Absprache mit den jeweiligen Akteuren könnte dies z. B. durch die Ausweisung einer temporären "Schulstraße" im Rahmen eines Frankfurter Pilotprojektes geschehen. Begründung: Der Straßenverkehr entlang der Carl-Hermann-Rudloff-Allee hat sich im Laufe der Jahre stark verändert. Zum einen liegt dies an dem höheren Verkehrsaufkommen aufgrund der Wohnbaufertigstellung in der Nachbarschaft der Schule, zum anderen wird aber auch die Ausfahrt Riedberg-West immer stärker genutzt. Die dortigen Geschwindigkeitsbeschränkungen werden häufig nicht beachtet. Zu den Öffnungs- und Schließzeiten der Schule halten die Elterntaxis vielfach unerlaubt auf dem Fuß- und Radweg sowie direkt auf der Straße. Die Situation wird sich im kommenden Jahr noch verschärfen, da im Sommer 2022 die 3. Grundschule, die Judith-Kerr-Schule, dort ihren Standort beziehen wird. Die Grundschulkinder können den Verkehr und die sich daraus ergebende Gefahr viel schlechter einschätzen. Dies alles führt dazu, dass es vor der IGS Kalbach-Riedberg zu ständigen Verkehrsordnungswidrigkeiten kommt und der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler nicht mehr sicher ist. Hier muss es unbedingt zu einer Verbesserung der Schulwegesicherheit kommen, gerade mit Blick auf die zukünftige Nutzung des Gebäudes als Grundschule. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1160 2021 Die Vorlage OF 142/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 40 für den Riedberg

29.10.2021 · Aktualisiert: 31.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 970 entstanden aus Vorlage: OF 100/12 vom 18.10.2021 Betreff: Tempo 40 für den Riedberg Vorgang: OM 121/21 OBR 12; ST 1346/21 Der Magistrat wird gebeten, für die folgenden Haupterschließungsstraßen des Riedbergs die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h festzulegen, um so für den Ortsbezirk 12 das neue Verkehrskonzept für Frankfurt umzusetzen: Altenhöferallee, Riedbergallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Herrmann-Rudloff-Allee. Begründung: Im neuen Frankfurter Koalitionsvertrag findet sich in Zeile 2069 f. die Vereinbarung: "Auf allen Grundnetzstraßen in/an dicht besiedelten Wohngebieten innerhalb der Stadtgrenzen gilt grundsätzlich Tempo 40 [...]". Damit ist ein klarer politischer Wille definiert, den geltenden Rechtsrahmen anders auszulegen als dies bislang der Fall war und wie es in anderen Gemeinden, z. B. Freiburg oder Oberursel, bereits jetzt der Fall ist. Gemäß der Stellungnahme vom 19.07.2021, ST 1346, sind die genannten Straßen als Haupterschließungsstraßen definiert und dürften somit dem Grundnetz zuzurechnen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1346 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 552 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

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