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Meine Nachbarschaft: Markomannenweg

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat )

Richtig geteerte Zufahrt zum KGV Teutonenweg

15.08.2016 · Aktualisiert: 07.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 128/6 Betreff: Richtig geteerte Zufahrt zum KGV Teutonenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, das Grünflächenamt wird gebeten die Zufahrt zwischen der Verlängerung des Cheruskerweges und der Einfahrt zum KGV Teutonenweg zu teeren und somit eine ebene Zufahrt zu ermöglichen. Begründung: Der Vorstand des KGV Teutonenweg sowie einzelne Mitglieder mit Behinderung sprachen die SPD-Ortsbeiratsmitglieder an und zeigten Ihnen die nicht duldsame Zufahrt zur Gartenanlage. Zwischen der Verlängerung des Cheruskerweges und der Einfahrt der Gartenanlage wurde der Weg nicht geteert und ist auf Grund der Witterungen mit tiefen Schlaglöchern übersät. Eine Zufahrt mit dem Auto, worauf Menschen mit Behinderung angewiesen sind, ist nur schwer möglich. Auch Radfahrer laufen Gefahr durch die Unebenheiten zu stürzen und müssen daher absteigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 430 2016 Die Vorlage OF 128/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zufahrt zum Gartenverein in der Verlängerung des Cheruskerwegs wieder nutzbar machen

15.08.2016 · Aktualisiert: 07.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 127/6 Betreff: Zufahrt zum Gartenverein in der Verlängerung des Cheruskerwegs wieder nutzbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen, die zuständige Behörde/Amt wird gebeten die ausufernde Bewachsung der Hecken und Bäume vom Teutonenweg/Cheruskerweg kommenden linken Seite auf der Verlängerung des Cheruskerweges zur Einfahrt zur Kleingartenanlage wieder so zu kürzen, dass eine Zufahrt zum KGV Teutonenweg auch für Einsatzfahrzeuge sicher möglich ist. Begründung: Der Vorstand des KGV Teutonenweg und die Anwohner des Cherusker- und Teutonenwegs kamen auf die SPD-Ortsbeiräte zu und bemängelten die Enge an dieser Stelle durch die nicht geschnittenen Hecken. Eine Zufahrt ist nur schwer möglich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 429 2016 Die Vorlage OF 127/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundekotbeutelspender in Unterliederbach

28.06.2016 · Aktualisiert: 02.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 248 entstanden aus Vorlage: OF 94/6 vom 11.06.2016 Betreff: Hundekotbeutelspender in Unterliederbach Vorgang: V 1574/16 OBR 6; ST 787/16 Der Magistrat wird gebeten, an zwei Standorten in Unterliederbach Spender für Hundekotbeutel aufzustellen, und zwar im Bereich der Fußwege entlang des Liederbachs zwischen Wasgaustraße und Peter-Bied-Straße sowie im Bereich des Gepiden-Forums. Es gibt Paten, die das Auffüllen der Beutel an beiden Standorten übernehmen . Die Namen und Adressen können dem zuständigen Amt zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Stadtkämmerer Becker und Stadträtin Heilig sowie das Grünflächenamt und die Stabsstelle Sauberes Frankfurt haben im Januar 2016 mitgeteilt, dass wieder kostenlose Hundekotbeutel bereitgestellt werden. Aus der Vorlage ST 787 ergibt sich, dass dort, wo die Voraussetzungen dafür gegeben sind, zusätzliche Spender aufgestellt werden können. Für beide genannten Bereiche sind die Voraussetzungen gegeben, d. h., hier ist die Verunreinigung durch Hundekot ein großes Ärgernis. Dort gehen viele Anwohner spazieren, viele Kinder spielen dort. Maßnahmen zur Eingrenzung bzw. Verringerung der Verunreinigung durch Hundekot sind daher geboten. Weiterhin haben sich Paten bereit erklärt, die Beutel bei Bedarf wieder aufzufüllen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.02.2016, V 1574 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 787 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1289 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Querungshilfen in der Gotenstraße

01.06.2016 · Aktualisiert: 12.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2016, OF 92/6 Betreff: Querungshilfen in der Gotenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten im Rahmen der Schulwegsicherung zwei Querungshilfen über die Gotenstraße einzurichten, und zwar an der Einmündung Engelruhe und an der Einmündung Chattenweg. Begründung: In der neuen Wohnbebauung im Karreé zwischen Königsteiner-, Gotenstraße, Chattenweg und Engelsruhe wohnen viele junge Familien mit Kindern die schulpflichtig sind. Ihr Weg zur Walter-Kolb-Schule führt über die Gotenstraße. Dort ist zwar Tempo 30, doch die Gotenstraße ist stark befahren und wegen dem Bus, der dort entlangfährt, auch Vorfahrtstraße. Zudem benutzen viele Autofahrer die Gotenstraße als Schleichweg auf dem Weg von Höchst zur A 66 und B 8 in Richtung MTK und MTZ, um den oft verstopften und damit zeitraubenden Weg über Burgeunderweg und Königsteiner Straße zu umgehen. Deshalb ist hier zur Sicherung der Kinder eine Querungshilfe sinnvoll, so wie sie bereits in der Nähe in der Rugierstraße besteht (ebenfalls eingerichtet als Schulwegsicherung zur Walter-Kolb-Schule). Zwei Querungshilfen sind sinnvoll, weil die Kinder dann an zwei Stellen die Straße sicherer überqueren können und weil dadurch auch für die Autofahrer insgesamt das Signal, vorsichtig und nicht zu schnell zu fahren, zweimal gegeben wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern im Rahmen der Schulwegsicherung zu organisieren. 2. Die Vorlage OF 92/6 wird zurückgestellt, bis der Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 92/6 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bericht zum Verkehrsversuch „Tempo 30 auf der Königsteiner Straße“

16.02.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5008 entstanden aus Vorlage: OF 1610/6 vom 14.02.2016 Betreff: Bericht zum Verkehrsversuch "Tempo 30 auf der Königsteiner Straße" Der Magistrat wird gebeten, über die Entwicklung des Verkehrsversuchs mit der Einführung von Tempo 30 auf der Königsteiner Straße zwischen A 66 und Burgunderweg in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirats zu berichten. Dabei ist mitzuteilen, inwiefern sich die Lärmbelastung verringert hat, Tempo 30 beachtet oder ggf. missachtet wird und ob der Verkehr in diesem Abschnitt womöglich seither erkennbar in seinem Fluss behindert wird. Außerdem ist zu berichten, ob sich der Verkehr von der Königsteiner Straße evtl. in die Nebenstraßen (Hans-Böckler-Straße, Engelsruhe, Chattenweg, Legienstraße) verlagert hat und es dort zu Tempo-Überschreitungen kommt. Wenn es zu Tempo-Überschreitungen kommen sollte, ist mitzuteilen, ob diese im Vergleich zu de r Zeit vor dem Verkehrsversuch zugenommen haben. Begründung: Vor nunmehr fast einem Jahr (nach Ostern 2015) wurde mit dem Verkehrsversuch und der Einrichtung von Tempo 30 im o. g. Abschnitt der Königsteiner Straße begonnen. Da ist es an der Zeit, dem Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern über den bisherigen Verlauf des Versuchs zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 750 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Bericht zum Verkehrsversuch „Tempo 30 auf der Königsteiner Straße“

14.02.2016 · Aktualisiert: 19.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2016, OF 1610/6 Betreff: Bericht zum Verkehrsversuch "Tempo 30 auf der Königsteiner Straße" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert über die Entwicklung des Verkehrsversuchs mit Tempo 30 auf der Königsteiner Straße zwischen A 66 und Burgunderweg in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirats zu berichten. Dabei ist mitzuteilen, wie weit sich die Lärmbelastung verringert hat und wie weit Tempo 30 beachtet oder ggf. missachtet wird und ob der Verkehr in diesem Abschnitt womöglich seither erkennbar in seinem Fluss behindert wird. Außerdem ist zu berichten, ob sich Verrkehr von der Königsteiner Straße evtl. in die Nebenstraßen (Hans-Böckler-Straße, Engelsruhe, Chattenweg, Legienstraße) verlagert hat und ob es dort zu Tempo-Überschreitungen kommt. Wenn es zu Tempo-Überschreitungen kommt, ist mitzuteilen, ob diese im Vergleich zur Zeit vor dem Verkehrsversuch zugenommen haben. Begründung: Vor nunmehr fast einem Jahr (nach Ostern 2015) wurde mit dem Verkehrsversuch Tempo 30 im o.g. Abschnitt der Königsteiner Straße begonnen. Da ist es an der Zeit dem Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern über den bisherigen Verlauf des Versuchs zu berichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.01.2016, OF 1579/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 6 am 16.02.2016, TO I, TOP 13 Vor der Abstimmung über die Vorlage OF 1579/6 ändert der Antragsteller die Vorlage dahin gehend ab, dass der erste Satz in der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5007 2016 Anregung an den Magistrat OM 5008 2016 1. Die Vorlage OF 1579/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1610/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitskontrollen

01.12.2015 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4769 entstanden aus Vorlage: OF 1535/6 vom 12.11.2015 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Der Magistrat wird gebeten, verstärkte Geschwindigkeitskontrollen auf den Schulwegen zu den Grundschulen in Höchst und Unterliederbach durchzuführen. Dabei sollten folgende Straßen besonders berücksichtigt werden: - Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-Allee; - Schmalkaldener Straße in Höhe Aldi-Markt; - Sossenheimer Weg in Höhe Teutonenweg; - Kurmainzer Straße in Höhe Friedhof Kurmainzer Straße. Begründung: Eltern berichteten gegenüber dem Ortsbeirat von Autofahrern, die an Fußgängerüberwegen, welche auf Schulwegen liegen, die Geschwindigkeit nicht einhalten bzw. Verkehrsteilnehmer überholen, welche Fußgänger die Straße passieren lassen möchten. Dies führt zu gefährlichen Situationen, welchen durch gezielte Kontrollen entgegengewirkt werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 330 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat )

Geschwindigkeitskontrollen

12.11.2015 · Aktualisiert: 03.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2015, OF 1535/6 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, verstärkte Geschwindigkeitskontrollen auf den Schulwegen zu den Grundschulen in Höchst und Unterliederbach durchzuführen. Dabei sollten folgende Straßen besonders berücksichtigt werden: > Liederbacher Straße, Höhe Hermann-Waibel-Allee > Schmalkaldener Straße, Höhe Aldi > Sossenheimer Weg, Höhe Teutonenweg > Kurmainzer Straße, Höhe Friedhof Kurmainzer Straße Begründung: Eltern berichteten dem Ortsbeirat von Autofahrer die an Fußgängerüberwegen, welche auf Schulwegen liegen, die Geschwindigkeit nicht einhalten bzw. von Autofahrern die Verkehrsteilnehmer überholen, welche Fußgänger die Straße passieren lassen möchten. Dies führt zu gefährlichen Situationen, welchen durch gezielte Kontrollen entgegengewirkt werden sollte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4769 2015 Die Vorlage OF 1535/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bolzplatz in Unterliederbach-West

06.10.2015 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4577 entstanden aus Vorlage: OF 1473/6 vom 19.09.2015 Betreff: Bolzplatz in Unterliederbach-West Der Magistrat wird gebeten, zeitgleich mit der zuletzt für nächstes Jahr angekündigten Errichtung eines neuen Spielplatzes am Rande der Parkstadt Unterliederbach einen Bolzplatz einzurichten. Begründung: Es ist gut, wenn der neue Spielplatz am Rande der Parkstadt im nächsten Jahr gebaut wird. Dabei ist aber auch ein Bolzplatz wichtig, denn Fußballspielen ist vor allem bei Jungs sehr beliebt. In Unterliederbach-Ost gibt es hinter der Walter-Kolb-Schule und am Ende des Cheruskerwegs schon viele Jahre zwei Bolzplätze, die sehr gut angenommen werden. Im gesamten Bereich von Unterliederbach-West und der Parkstadt gibt es jedoch leider überhaupt keinen Bolzplatz. Dass der Bedarf an einem solchen Platz auch hier groß ist, sieht man schon daran, dass Fußball zurzeit sehr oft auf dem Zaubernußplatz gespielt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 151 Antrag vom 23.01.2017, OF 325/6 Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 343 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Bolzplatz in Unterliederbach-West

19.09.2015 · Aktualisiert: 14.10.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2015, OF 1473/6 Betreff: Bolzplatz in Unterliederbach-West Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der zuletzt für nächstes Jahr angekündigten Errichtung eines neuen Spielplatzes am Rande der Parkstadt Unterliederbach neben diesem Speilplatz einen Bolzplatz zeitgleich mit einrzurichten. Begründung: Es ist gut, wenn der neue Spielplatz am Rande der Parkstadt im nächsten Jahr gebaut wird. Dabei ist aber auch ein Bolzplatz wichtig, denn Fußballspielen ist vor allem bei Jungs sehr beliebt. In Unterliederbach-Ost, hinter der Walter-Kolb-Schule und am Ende des Cheruskerwegs, gibt es schon viele Jahre zwei Bolzplätze, die sehr gut angenommen werden. Im gesamten Bereich von Unterliederbach-West und der Parkstadt gibt es jedoch leider überhaupt keinen Bolzplatz. Und dass der Bedarf auch hier nach einem solchen Platz groß ist, sieht man schon daran, wie viel Fußball zur Zeit auf dem Zaubernussplatz gespielt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4577 2015 Die Vorlage OF 1473/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Linie 59: Fahrplanstabilität

29.04.2015 · Aktualisiert: 27.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2015, OF 1368/6 Betreff: Linie 59: Fahrplanstabilität Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist durch einen zusätzlichen Kurs zum Verspätungsausgleich, vor allem an der Endhaltestelle "Cheruskerweg", die Fahrplanstabilität zu verbessern. Begründung: Die Fahrplanstabilität der Linie 59 leidet häufig unter Verspätungen. An der Endhaltestelle "Cheruskerweg" hat die Linie 59 in der Hauptverkehrszeit nur 8 Minuten, außerhalb der HVZ und an Wochenenden zum Teil nur 4 Minuten Pause. Wenn sich ein Kurs durch die Verkehrslage bedingt Verspätung einfährt, kann diese durch die Pause an der Endhaltestelle "Cheruskerweg" kaum ausgeglichen werden. Fahrgäste berichten zudem, dass manche Kurse vorzeitig gedreht werden, um sie wieder in den Plan zu bringen. Ein zusätzlicher Kurs zum Verspätungsausgleich könnte hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1355 2015 Die Vorlage OF 1368/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bauvorhaben im Markomannenweg

21.04.2015 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4042 entstanden aus Vorlage: OF 1326/6 vom 01.04.2015 Betreff: Bauvorhaben im Markomannenweg Vorgang: OM 3400/14 OBR 6; ST 1570/14 Der Magistrat wird gebeten, die in der Vorlage OM 3400 formulierte Anregung bzw. die gestellten Fragen zum Bauvorhaben im Markomannenweg nun zu befolgen bzw. zu beantworten. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung im September 2014 einstimmig beschlossen, dass es im Markomannenweg bei der Bebauung mit Reihenhäusern bleiben soll. Bisher wartet der Ortsbeirat vergeblich auf eine abschließende Stellungnahme des Magistrats. In Unterliederbach sind die Bürger über dieses Vorgehen empört, was sich letztens auch in der vergeblichen Neuwahl des Vorstandes des Nachbarschaftsvereins Unterliederbach gezeigt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3400 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1570 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1142 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat )

Bauvorhaben im Markomannenweg

01.04.2015 · Aktualisiert: 29.04.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2015, OF 1326/6 Betreff: Bauvorhaben im Markomannenweg Vorgang: OM 3400/14 OBR 6; ST 1570/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der OM 3400/2014 gestellte Anregung bzw. die Anfragen zum Bauvorhaben Markomannenweg nun zu beantworten. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich in seiner Sitzung im September 2014 einstimmig beschlossen, dass es im Markomannenweg bei der Bebauung mit Reihenhäusern bleiben soll. Bisher wartet der Ortsbeirat vergeblich auf eine abschließende Stellungnahme des Magistrats. In Unterliederbach sind die Bürger über dieses Vorgehen empört, was sich letztens auch in der vergeblichen Neuwahl beim Nachbarschaftsverein Unterliederbach gezeigt hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3400 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1570 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4042 2015 Die Vorlage OF 1326/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ambronenpfad

07.10.2014 · Aktualisiert: 05.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3522 entstanden aus Vorlage: OF 1125/6 vom 18.09.2014 Betreff: Ambronenpfad Der Magistrat wird gebeten, zu Beginn und am Ende des Ambronenpfads jeweils ein Drängelgitter aufzustellen. Begründung: Bürger haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil motorisierte Zweiradfahrer den Weg, welcher nur für Fußgänger freigegeben ist, als Abkürzung missbrauchen. Mithilfe von Drängelgittern sollte der Weg für diese Verkehrsteilnehmer unattraktiv gemacht werden. Anlage 1 (ca. 230 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 482 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 10.02.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Ambronenpfad

18.09.2014 · Aktualisiert: 15.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2014, OF 1125/6 Betreff: Ambronenpfad Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu Beginn und am Ende des Ambronenpfads jeweils ein Drängelgitter aufzustellen. Begründung: Bürger haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil motorisierte Zweiradfahrer den Weg, welcher nur für Fußgänger frei gegeben ist, als Abkürzung missbrauchen, hier sollte mit Hilfe von Drängelgittern diesen Verkehrsteilnehmern der Weg unattraktiv gemacht werden. Anlage 1 (ca. 230 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3522 2014 Die Vorlage OF 1125/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bauvorhaben im Markomannenweg

09.09.2014 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3400 entstanden aus Vorlage: OF 1102/6 vom 25.08.2014 Betreff: Bauvorhaben im Markomannenweg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bebauung am Markomannenweg nicht größer ausfällt, als ursprünglich versprochen, das heißt, 228 Wohnungen und zwölf Reihenhäuser umfasst . Außerdem wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist eine Mehrgeschossbebauung entgegen den vorher gegebenen Versprechen überhaupt rechtens? 2. Gedenkt der Magistrat, die politischen Gremien irgendwann über die geänderten Planungen zu informieren? Begründung: Auf einer großen Tafel an der Ecke Engelsruhe/Markomannenweg ist heute noch zu lesen, dass hier im Rahmen des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt mit finanzieller Unterstützung des Landes Hessen insgesamt 228 Wohnungen und zwölf Reihenhäuser gebaut werden sollen. Diese Bebauung würde sich auch gut in das Umfeld einfügen. Inzwischen wurde die Hellerhof AG jedoch von der städtischen Gesellschaft ABG Frankfurt Holding übernommen, die hier statt der Reihenhäuser Mehrgeschosswohnungsbau mit drei Stockwerken plus Staffelgeschoss errichten will. Baubeginn soll bereits im Herbst 2014 sein. In einem Gespräch am 15.05.2014 im Bewohnertreff Unterliederbach, das von der Quartiersmanagerin und vom Nachbarschaftsverein initiiert worden war, erklärte ein Vertreter der ABG, dass man den Bau von Reihenhäusern nicht für wirtschaftlich halte und sich deswegen für den Mehrgeschosswohnungsbau entschieden habe. Hierzu gibt es jedoch keinen Beschluss der politischen Gremien. Das Vorhaben stellt einen Wortbruch gegenüber den Menschen im Quartier dar, insbesondere auch gegenüber den Vertretern des Beirats Soziale Stadt, die in vielen Gesprächen die bisherigen Pläne gegenüber der Nachbarschaft kommuniziert hatten. Es gibt Eigenheimbesitzer im Alemannenweg, die sich im Vertrauen auf diese Pläne, die auf der Schautafel zu sehen sind, für einen Kauf entschieden haben und sich nun einer Bebauung direkt an ihren Hausgärten ausgesetzt sehen. Sie gingen von einer Reihenhausbebauung aus und bekommen statt dessen einen Viergeschosser vor den Gartenzaun gesetzt. Alle ehemaligen 21 Mitglieder des Beirats Soziale Stadt finden dies skandalös und fühlen sich hintergangen. Hat man ihnen doch immer von der Wichtigkeit der Bürgerbeteiligung erzählt, und nun werden neun Jahre Bewohnerbeteiligung und großes ehrenamtliches Engagement der Beteiligten einfach ignoriert und übergangen. Außerdem wurden die Beiratsmitglieder immer als Multiplikatoren benannt und sehen sich nun im Stadtteil immer mehr Kritik ausgesetzt, weil sie diejenigen waren, die über Jahre die Pläne in die Bewohnerschaft getragen haben. Nun sind die ehrenamtlich Engagierten die Dummen. Es war immer ein Anliegen der Beteiligten, bisher auch in guter Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt, das Quartier Unterliederbach-Ost, das einmal einen schlechten Ruf hatte, aufzuwerten. Dazu ist es aber wichtig, weiter auf eine gute Durchmischung der Bevölkerung zu achten. Es besteht die Gefahr, dass durch die Konzentration in der Mehrgeschossbebauung ein neuer sozialer Brennpunkt entstehen könnte. Überall in Frankfurt kann man dagegen beobachten, dass Reihenhäuser gerade sehr gut im Trend liegen und gewinnbringend zu verkaufen sind. Offensichtlich möchte die ABG Frankfurt Holding aber zulasten der Einwohner im Stadtteil und unter Bruch gegebener Versprechen noch einen höheren Gewinn machen. Hier wird wertvolles Vertrauen verspielt! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1570 Antrag vom 01.04.2015, OF 1326/6 Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4042 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1142 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat )

Bauvorhaben im Markomannenweg

25.08.2014 · Aktualisiert: 17.09.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2014, OF 1102/6 Betreff: Bauvorhaben im Markomannenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bebauung am Markomannenweg nicht größer ausfällt, als ursprünglich versprochen, das heißt, 228 Wohnungen und 12 Reihenhäuser. Außerdem wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist eine Mehrgeschossbebauung entgegen den vorher gegebenen Versprechen überhaupt rechtens? 2. Gedenkt der Magistrat, die politischen Gremien irgendwann über die geänderten Planungen zu informieren? Begründung: Auf einer großen Tafel an der Ecke Engelsruhe/Markomannenweg ist heute noch zu lesen, dass hier im Rahmen des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt mit finanzieller Unterstützung des Landes Hessen insgesamt 228 Wohnungen und 12 Reihenhäuser gebaut werden sollen. Diese Bebauung würde sich auch gut in das Umfeld einfügen.Inzwischen wurde jedoch die Hellerhof AG von der städtischen Gesellschaft ABG Frankfurt Holding übernommen, die hier statt der Reihenhäuser Mehrgeschosswohnungsbau mit drei Stockwerken plus Staffel errichten will. Baubeginn soll bereits im Herbst 2014 sein. In einem Gespräch am 15.5.2014 im Bewohnertreff Unterliederbach, das vom Quartiersmanagerin und vom Nachbarschaftsverein initiiert worden war, erklärte der Vertreter der ABG, Herr Beine, dass man den Bau von Reihenhäusern nicht für wirtschaftlich halte und sich deswegen für den Mehrgeschosswohnungsbau entschieden habe. Hierzu gibt es jedoch keinen Beschluss politischer Gremien. Das Vorhaben stellt einen Wortbruch gegenüber den Menschen im Quartier dar, insbesondere auch gegenüber den Vertretern des Beirats soziale Stadt, die in vielen Gesprächen die bisherigen Pläne gegenüber der Nachbarschaft kommuniziert hatten. Es gibt Eigenheimbesitzer im Alemannenweg, die sich im Vertrauen auf diese Pläne aufgrund der Schautafel für einen Kauf entschieden haben und sich nun einer Bebauung direkt an ihren Hausgärten gegenüber sehen. Sie gingen von einer Reihenhausbebauung aus und bekommen statt dessen einen Viergeschosser vor ihren Gartenzaun! ALLE ehemaligen 21 Mitglieder des Beirat-Sozialen-Stadt finden dies skandalös und fühlen sich hintergangen. Hat man ihnen doch immer von der Wichtigkeit der Bürgerbeteiligung erzählt, und nun werden neun Jahre Bewohnerbeteiligung und großes ehrenamtliches Engagement der Beteiligten einfach ignoriert und übergangen. Außerdem wurden die Beiratsmitglieder immer als Multiplikatoren benannt und sehen sich nun im Stadtteil immer mehr Kritik ausgesetzt, weil sie ja diejenigen waren, die über Jahre die Pläne in die Bewohnerschaft getragen haben. Nun sind die ehrenamtlich engagierten die Dummen. Es war immer ein Anliegen der Beteiligten, bisher auch in guter Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt, das Quartier Unterliederbach-Ost, das einmal einen schlechten Ruf hatte, aufzuwerten. Dazu ist es aber wichtig, weiter auf eine gute Durchmischung der Bevölkerung zu achten. Es besteht die Gefahr, dass durch die Konzentration auf Mehrgeschossbebauung ein neuer sozialer Brennpunkt entstehen könnte. Überall in Frankfurt kann man dagegen beobachten, dass Reihenhäuser gerade sehr gut im Trend liegen und gewinnbringend zu verkaufen sind. Offensichtlich möchte die ABG Frankfurt-Holding aber noch höheren Gewinn machen, zu Lasten der Einwohner im Stadtteil und unter Bruch gegebener Versprechen. Hier wird wertvolles Vertrauen verspielt! Anlage 1 (ca. 46 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 30 Unterbrechung der Beratung auf Wunsch der CDU-Fraktion von 19.40 Uhr bis 19.50 Uhr. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3400 2014 1. Die Vorlage OF 1102/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, ein Informationsgespräch hinsichtlich der Planungen des Bauvorhabens im Markomannenweg mit Vertreterinnen/Vertretern des Dezernates II - Planen und Bauen -, der ABG Frankfurt Holding und des ehemaligen Bereits Soziale Stadt Unterliederbach zu organisieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umleitung während der Grunderneuerung des Burgunderwegs

06.05.2014 · Aktualisiert: 05.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3096 entstanden aus Vorlage: OF 1020/6 vom 27.04.2014 Betreff: Umleitung während der Grunderneuerung des Burgunderwegs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und möglichst umzusetzen, dass bei der für die Sommerferien vorgesehenen Erneuerung des Burgunderwegs der Verkehr für die Zeit der dafür erforderlichen Sperrung des Burgunderwegs wie folgt umgeleitet wird: Der Verkehr von Süden in Richtung A 66 wird von der Gotenstraße links in den Sossenheimer Weg geleitet und von dort nach rechts in die Königsteiner Straße. In dieser findet zwischen Sossenheimer Weg und Burgunderweg Zweirichtungsverkehr statt. Der Verkehr von Norden, aus der Siedlung Engelsruhe, wird auf der Gotenstraße ebenfalls bis zum Sossenheimer Weg geführt und von dort auf die Königsteiner Straße. Im Bereich zwischen Burgunderweg und Sossenheimer Weg wird die Gotenstraße im Zweirichtungsverkehr befahren. Begründung: Die vom Amt für Straßenbau und Erschließung in der letzten Sitzung des Ortsbeirats vorgestellte Lösung für die Umleitung während der Sanierung des Burgunderwegs würde die Straßen in der Engelsruhe sehr stark mit dem gesamten Verkehr in Richtung A 66 belasten. Auch der 59er-Bus müsste durch den Chattenweg oder die Engelsruhe fahren, die auch sehr eng sind. Sicherlich müssten zudem viele Parkplätze wegfallen, in einem Gebiet, wo es - wie fast überall - schon jetzt zu wenig Parkplätze gibt. Die vorgeschlagene Variante würde die bisher vom Durchgangsverkehr nicht belasteten engen Straßen auch weiterhin unbelastet lassen und es müssten keine Parkplätze wegfallen. Den Verkehr in den genannten Abschnitten der Königsteiner Straße und der Gotenstraße in beide Richtungen zu führen, wäre sicher machbar. Auch die Ampelphasen könnten entsprechend angepasst werden. Es könnte in dieser Zeit im Übrigen getestet werden, wie sich der Zweirichtungsverkehr in beiden Straßen an dieser Stelle bewährt. Denn es werden ja bereits Überlegungen angestellt, ob evtl. Zweirichtungsverkehr in beiden Straßen nicht wieder dauerhaft eingeführt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1235 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Umleitung während der Grunderneuerung des Burgunderwegs

27.04.2014 · Aktualisiert: 14.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2014, OF 1020/6 Betreff: Umleitung während der Grunderneuerung des Burgunderwegs Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten und möglichst umzusetzen, dass bei der für die Sommerferien vorgesehenen Erneuerung des Burgunderwegs der Verkehr für die Zeit der dafür erforderlichen Sperrung des Burgunderwegs wie folgt umgeleitet wird: der Verkehr von Süden in Richtung A 66 wird von der Gotenstraße links in den Sossenheimer Weg geleitet und von dort nach rechts in die Königsteiner Straße. In dieser findet zwischen Sossenheimer Weg und Burgunderweg Zweirichtungsverkehr statt. Der Verkehr von Norden, aus der Siedlung Engelsruhe, wird auf der Gotenstraße ebenfalls bis zum Sossenheimer Weg geführt und von dort auf die Königsteiner Straße. Im Bereich zwischen Burgunderweg und Sossenheimer Weg wird die Gotenstraße im Zweirichtungsverkehr befahren. Begründung: Die vom Straßenbauamt in der letzten Sitzung des Ortsbeirats vorgestellte Lösung für die Umleitung während der Sanierung des Burgunderwegs würde die Straßen in der Engelsruhe sehr stark mit dem gesamten Verkehr in Richtung A 66 belasten. Auch der 59er Bus müsste durch den Chattenweg oder die Engelsruhe fahren, die auch sehr eng sind. Sicherlich müssten zudem viele Parkplätze wegfallen, in einem Gebiet, wo es - wie fast überall - schon jetzt zu wenig Parkplätze gibt. Die vorgeschlagene Variante würde die bisher vom Durchgangsverkehr nicht belasteten engen Straßen auch weiter hin unbelastet lassen und es müssten keine Parkplätze wegfallen. Den Verkehr in den genannten Abschnitten der Königsteiner und der Gotenstraße in beide Richtungen zu führen, wäre sicher machbar. Auch die Ampelphasen könnten entsprechend angepasst werden. Es könnte in dieser Zeit im Übrigen getestet werden, wie sich der Zweirichtungsverkehr in beiden Straßen an dieser Stelle bewährt. Denn es werden ja bereits Überlegungen angestellt, ob evtl. Zweirichtungsverkehr in beiden Straßen nicht wieder dauerhaft eingeführt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 06.05.2014, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3096 2014 Die Vorlage OF 1020/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querungshilfe Teutonenweg

09.04.2013 · Aktualisiert: 19.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2107 entstanden aus Vorlage: OF 690/6 vom 22.03.2013 Betreff: Querungshilfe Teutonenweg Vorgang: OM 360/11 OBR 6; ST 1300/11 In der Vorlage ST 1300 hat der Magistrat ausgeführt, dass er beabsichtigt, der Anregung des Ortsbeirats hinsichtlich der Einrichtung einer Querungshilfe im Teutonenweg zu folgen. Er hat in diesem Zusammenhang aber eine andere Örtlichkeit für die Querungshilfe vorgeschlagen. Der Ortsbeirat hat dem Vorschlag nicht widersprochen. Seitdem ist leider nichts weiter passiert, die Querungshilfe ist nicht verwirklicht worden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die in der Vorlage ST 1300 beschriebene Maßnahme (Einrichtung einer Querungshilfe im Teutonenweg) an der von ihm vorgeschlagenen Stelle umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2011, OM 360 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2011, ST 1300 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 964 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Querungshilfe Teutonenweg

22.03.2013 · Aktualisiert: 17.04.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2013, OF 690/6 Betreff: Querungshilfe Teutonenweg Vorgang: OM 360/11 OBR 6; ST 1300/11 In der ST1300/2011 hat der Magistrat ausgeführt, dass er beabsichtigt der Anregung des Ortbeirats hinsichtlich der Einrichtung einer Querungshilfe im Teutonenweg zu folgen, hat aber einen anderen Standort für die Querungshilfe vorgeschlagen. Der Ortsbeirat hat dem Vorschlag nicht widersprochen, seitdem ist leider nichts weiter passiert, die Querungshilfe ist nicht verwirklicht worden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der ST1200/2011 beschriebene Maßnahme (Einrichtung einer Querungshilfe im Teutonenweg) an der vom Magistrat vorgeschlagenen Stelle umzusetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2011, OM 360 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2011, ST 1300 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2107 2013 Die Vorlage OF 690/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Lichtsignalanlage auf dem Sossenheimer Weg in Höhe Ambronenpfad

22.03.2013 · Aktualisiert: 04.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2013, OF 689/6 Betreff: Lichtsignalanlage auf dem Sossenheimer Weg in Höhe Ambronenpfad Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung nachstehender Frage gebeten: Wann ist mit der Errichtung der bereits für 2012 zugesagten Lichtsignalanlage auf dem Sossenheimer Weg in Höhe des Ambronenpfads zu rechnen? Eine Umsetzung der Maßnahme in 2013 wäre aus Sicht des Ortsbeirates zu begrüßen. Begründung: Die Planungen für die Lichtsignalanlage ziehen sich jetzt nunmehr 3 Jahre hin. Es wurde immer wieder auf die geplanten Radwege verwiesen, welche berücksichtigt werden sollten. Der Ortsbeirat hat diese vorgestellte Planung abgelehnt, aber gleichzeitig gefordert die Lichtsignalanlage umzusetzen. Der Magistrat führte dazu im Jahre 2011 aus, dass eine Umsetzung der Maßnahme 2012 geplant sei. Nun ist auch dieser Zeitpunkt verstrichen und eine Umsetzung erfolgte nicht, daher möchte der Ortsbeirat nun einen genauen Zeitrahmen für die Umsetzung wissen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 689/6 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 689/6 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 auf dem Sossenheimer Weg zwischen Gotenstraße und Teutonenweg

21.08.2012 · Aktualisiert: 05.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1385 entstanden aus Vorlage: OF 454/6 vom 26.07.2012 Betreff: Tempo 30 auf dem Sossenheimer Weg zwischen Gotenstraße und Teutonenweg Der Magistrat wird gebeten, das Erforderliche zu veranlassen, damit im Sossenheimer Weg zwischen Gotenstraße und Teutonenweg Tempo 30 eingeführt und der Mittelstreifen entfernt werden kann. Begründung: Der Sossenheimer Weg ist zwischen Gotenstraße und Grauer Stein verhältnismäßig eng. Im weiteren Verlauf zwischen Grauer Stein und Teutonenweg befindet sich die Walter-Kolb-Schule, eine Grund-, Haupt- und Realschule. Die Kinder überqueren dort die Fahrbahn an einer Bedarfsampel. Zudem wird bald eine weitere Bedarfsampel in diesem Bereich an der Einmündung mit dem Ambronenpfad eingerichtet, die Kinder ab drei Jahren auf ihrem Weg zum Kindergarten im Grauen Stein benutzen werden. Die o. g. Maßnahmen werden den Autoverkehr verlangsamen und damit dazu beitragen, dass die Verkehrssituation für alle Beteiligten insgesamt sicherer und entspannter wird. In anderen Straßen im Ortsbezirk 6, die ebenso wie der Sossenheimer Weg Stadtteilverbindungsstraßen und stark befahren sind, hat es sich bereits bewährt, auf den Mittelstreifen zu verzichten und nur Tempo 30 zuzulassen. Zudem ist durch die verringerte Geschwindigkeit auch ein positiver Effekt hinsichtlich des Autolärms zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1689 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Tempo 30 auf dem Sossenheimer Weg zwischen Gotenstraße und Teutonenweg

26.07.2012 · Aktualisiert: 29.08.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2012, OF 454/6 Betreff: Tempo 30 auf dem Sossenheimer Weg zwischen Gotenstraße und Teutonenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen, damit auf dem Sossenheimer Weg zwischen Gotenstraße und Teutonenweg 1. Tempo 30 eingeführt 2. und der Mittelstreifen entfernt werden kann. Begründung: Im genannten Abschnitt ist der Sossenheimer Weg zwischen Gotenstr. und Grauer Stein verhältnismäßig eng. Im weiteren Verlauf zwischen Grauer Stein und Teutonenweg befindet sich die Walter-Kolb-Schule, eine Grund-, Haupt- und Realschule. Die Kinder überqueren dort die Fahrbahn an einer Bedarfsampel. Zudem wird bald eine weitere Bedarfsampel in diesem Bereich an der Einmündung Ambronenpfad eingerichtet, die Kinder ab 3 Jahren auf bzw. von ihrem Weg zum Kindergarten im Grauen Stein benutzen werden. Die o.g. Maßnahmen werden den Autoverkehr verlangsamen und damit dazu beitragen, dass die Verkehrssituation für alle Beteiligten insgesamt sicherer und entspannter wird. In anderen Straßen im Ortsbezrik 6, die Stadtteilverbindungsstraßen wie der Sossenheimer Weg und stark befahren sind, hat es sich bereits bewährt, dass auf den Mittelstreifen verzichtet wird oder nur Tempo 30 zugelassen ist. Zudem ist auch durch verringerte Geschwindigkeit ein positiver Effekt bezogen auf den Autolärm zu erwarten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 21.08.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1385 2012 Die Vorlage OF 454/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und REP gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Lärmschutz für den Abschnitt zwischen dem Autobahnanschluss Schmalkaldener Straße und dem bereits jetzt bestehenden Tempo-Limit von 100 km/h im Bereich der Tankstelle an der Engelsruhe

12.06.2012 · Aktualisiert: 11.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1261 entstanden aus Vorlage: OF 413/6 vom 16.05.2012 Betreff: Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Lärmschutz für den Abschnitt zwischen dem Autobahnanschluss Schmalkaldener Straße und dem bereits jetzt bestehenden Tempo-Limit von 100 km/h im Bereich der Tankstelle an der Engelsruhe Vorgang: ST 1410/11 Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement (ehemals ASV Hessen) hat dem Magistrat mitgeteilt, dass "die Lärmimmission gemäß den maßgebenden Richtlinien auf Basis von Prognoseverkehrsbelastungen für den in der Anregung genannten Bereich der A 66 berechnet wurden. Rechtsgrundlage für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm sind die Straßenverkehrsordnung (§ 45 (1) Nr. 3) sowie die dazu erlassenen Lärmschutzrichtlinien Straßenverkehr. Danach kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen nur angeordnet werden, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Lärmmittelungspegel über den Grenzwerten von 70 dB(A) (tags) und 60 dB(A) (nachts) liegt und darüber hinaus durch die verkehrsbeschränkende Maßnahme um mindestens 3 dB(A) gesenkt werden kann. Das Ergebnis ist, dass die für reine Wohngebiete geltenden Grenzwerte weder tagsüber noch nachts überschritten werden. Darüber hinaus beträgt die Lärmminderung, die durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h erreicht werden kann, weniger als 3 dB(A). Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h als straßenverkehrsrechtliche Maßnahme für den genannten Abschnitt ist daher nicht möglich." (siehe ST 1410/11) Nach umfangreichen Recherchen zu dieser Thematik muss festgestellt werden, dass es für die Anordnung eines entsprechenden Tempolimits nicht notwendig ist, dass neben der Richtwertüberschreitung des Lärmmittelungspegels auch zusätzlich noch eine Pegelminderung von mindestens 3 dB(A) erzielt werden muss. Laut Lärmschutz-Richtlinien-StV kann auf Autobahnen bei Richtwertüberschreitungen im Bereich von Wohnbebauung die Anordnung eines entsprechenden Tempolimits zur Vermeidung von Lärmpegelspitzen auch dann in Betracht kommen, wenn die mindestens zu erreichende Lärmpegelminderung von 3 dB(A) durch Geschwindigkeitsbeschränkungen rechnerisch nicht erreichbar ist. Zudem ist festzustellen, dass die Grenzwerte entgegen der Darstellung von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement offensichtlich überschritten sind. Der Grenzwert (Auslösewert) für den Nachtzeitraum (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) liegt laut Lärmschutz-Richtlinien-StV bei 60 dB(A). Laut amtlicher Lärmkartierung des Landes Hessen aus dem Jahr 2007 liegt im o. g. Abschnitt der Lärmpegel für den Nachtbereich (LNight 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) bei über 65 dB(A), an den meisten Stellen sogar bei über 70 dB(A). Es ist außerdem davon auszugehen, dass auch die Tagesgrenzwerte überschritten werden. Dies ist mit den vorhandenen Daten jedoch nicht eindeutig zu belegen, da die vorliegende Lärmkartierung des Landes Hessen aus dem Jahr 2007 neben dem Lärmpegel für den Nachtbereich (LNight) nur noch den Lärmpegel für den sogenannten Tag-Abend-Nacht-Bereich (LDEN 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr) und somit einen 24 Stunden-Tages-Durchschnittspegel angibt, während sich Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement und die Lärmschutz-Richtlinien-StV auf den Beurteilungspegel für den Tageszeitraum (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) beziehen. Der Grenzwert (Auslösewert) für den Tageszeitraum (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) liegt laut Lärmschutz-Richtlinien-StV bei 70 dB(A). Laut amtlicher Lärmkartierung des Landes Hessen aus dem Jahr 2007 liegt im o. g. Abschnitt der A 66 der bereits erwähnte 24 Stunden-Tages-Durchschnittspegel schon bei 65 dB(A). Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Beurteilungspegel für den Tageszeitraum (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) üblicherweise um ca. 10 dB (A) höher liegt als der 24 Stunden-Tages-Durchschnittspegel. Daher ist weiterhin davon auszugehen, dass auch am Tag im o. g. Abschnitt der A 66 der Grenzwert überschritten wird. Damit scheint eine Herabsetzung der Geschwindigkeit ein verhältnismäßiges Mittel, um die Anwohnerinnen und Anwohner der Autobahn vor unzumutbaren Lärmbelastungen zu schützen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, an Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement erneut heranzutreten, sie mit den Rechercheergebnissen zu konfrontieren und eine Stellungnahme dazu einzufordern. Zudem sollten folgende Fragen detailliert beantwortet werden: 1. Von welchen aktuellen Ist-Immissionswerten (Beurteilungspegeln) geht Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement im Augenblick für den genannten Abschnitt der A 66 aus? 2. Welche genauen Berechnungsgrundlagen und Eingangsgrößen (Verkehrsstärke etc.) sowie Berechnungsalgorithmen liegen der Ermittlung für die aktuellen Ist-Immissionswerte zugrunde, und von wann stammen die einzelnen Daten? 3. Welche Prognosebelastungen wurden für die Ermittlung der aktuellen Immissionswerte zugrunde gelegt und von wann stammen diese? 4. Welcher Berechnungsvorgang wurde für die Berechnung der aktuellen Immissionswerte (Beurteilungspegel) zugrunde gelegt (die konkreten Berechnungsschritte sind einzeln darzulegen)? 5. In welcher Form muss die aktuelle Lärmbelastung an der A 66 eventuell noch nachgewiesen werden, um weitere gegebenenfalls notwendige Lärmschutzmaßnahmen auf Kosten des Bundes erwirken zu können? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1410 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1507 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2013, ST 505 Antrag vom 24.04.2013, OF 727/6 Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2219 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Lärmschutz für den Abschnitt zwischen dem Autobahnanschluss Schmalkaldener Straße und dem bereits jetzt bestehenden Tempo-Limit von 100 km/h im Bereich der Tankstelle an der Engelsruhe

16.05.2012 · Aktualisiert: 20.06.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2012, OF 413/6 Betreff: Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Lärmschutz für den Abschnitt zwischen dem Autobahnanschluss Schmalkaldener Straße und dem bereits jetzt bestehenden Tempo-Limit von 100 km/h im Bereich der Tankstelle an der Engelsruhe Hessen Mobil (ehemals ASV Hessen) hat dem Magistrat in der Stellungnahme ST 1410 vom 19.12.2011 mitgeteilt, dass "die Lärmimmission gemäß den maßgebenden Richtlinien auf Basis von Prognoseverkehrsbelastungen für den in der Anregung genannten Bereich der A 66 berechnet wurden. Rechtsgrundlage für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm sind die Straßenverkehrsordnung (§ 45 (1) Nr. 3) sowie die dazu erlassenen Lärmschutzrichtlinien Straßenverkehr. Danach kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen nur angeordnet werden, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Lärmmittelungspegel über den Grenzwerten von 70 dB(A) (tags) und 60 dB(A) (nachts) liegt und darüber hinaus durch die verkehrsbeschränkende Maßnahme um mindestens 3 dB(A) gesenkt werden kann. Das Ergebnis ist, dass die für reine Wohngebiete geltenden Grenzwerte weder tagsüber noch nachts überschritten werden. Darüber hinaus beträgt die Lärmminderung, die durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h erreicht werden kann, weniger als 3 dB(A). Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h als straßenverkehrsrechtliche Maßnahme für den genannten Abschnitt ist daher nicht möglich." Nach umfangreichen Recherchen zu dieser Thematik muss festgestellt werden, dass es für die Anordnung eines entsprechenden Tempolimits nicht notwendig ist, dass außer der Richtwertüberschreitung des Lärmmitteilungspegels auch zusätzlich noch eine Pegelminderung von mindestens 3 dB (A) erzielt werden muss. Laut Lärmschutz Richtlinien-StV kann auf Autobahnen bei Richtwertüberschreitungen im Bereich von Wohnbebauung die Anordnung eines entsprechenden Tempolimits zur Vermeidung von Lärmpegelspitzen auch dann in Betracht kommen, wenn die mindestens zu erreichende Lärmpegelminderung von 3 dB (A) durch Geschwindigkeitsbeschränkungen rechnerisch nicht erreichbar ist. Zudem ist festzustellen, dass die Grenzwerte entgegen der Darstellung von Hessen Mobil offensichtlich überschritten sind. Der Grenzwert (Auslösewert) für den Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) liegt laut Lärmschutz-RL-StV bei 60 dB (A). Laut amtlicher Lärmkartierung des Landes Hessen von 2007, liegt im o. g. Abschnitt der Lärmpegelpegel für den Nachtbereich (LNight 22:00 bis 6:00 Uhr) bei über 65 dB (A), an den meisten Stellen sogar bei über 70 dB (A). Es ist außerdem davon auszugehen, dass auch die Tagesgrenzwerte überschritten werden. Dies ist mit den vorhandenen Daten jedoch nicht eindeutig zu belegen, da die vorliegende Lärmkartierung des Landes Hessen von 2007, neben dem Lärmpegel für den Nachtbereich (LNight) nur noch den Lärmpegel für den sogenannten Tag-Abend-Nacht-Bereich (LDEN 00:00 bis 24:00 Uhr) und somit einen 24 Std. Tages-Durchschnittspegel angibt, während sich Hessen Mobil und die Lärmschutz-RL-StV, auf den Beurteilungspegel für den Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr), beziehen. Der Grenzwert (Auslösewert) für den Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) liegt laut Lärmschutz-RL-StV bei 70 dB (A). Laut amtlicher Lärmkartierung des Landes Hessen von 2007, liegt im o. g. Abschnitt der A 66 der bereits erwähnte 24 Std. Tages-Durchschnittspegel schon bei 65 dB (A). Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Beurteilungspegel für den Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) üblicher Weise um ca. 10 dB (A) höher liegt als der 24 Std. Tages-Durchschnittspegel. Daher ist davon auszugehen, dass auch am Tag im o. g. Abschnitt der A 66, der Grenzwert überschritten wird. Damit scheint eine Herabsetzung der Geschwindigkeit ein verhältnismäßiges Mittel um die Anwohnerinnen und Anwohner der Autobahn vor unzumutbaren Lärmbelastungen zu schützen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert an Hessen Mobil erneut heranzutreten und mit den Rechercheergebnissen zu konfrontieren und eine Stellungnahme dazu abzufordern. Zudem sollen folgende Fragen detailliert beantwortet werden: 1. Von welchen aktuellen Ist-Immissionswerten (Beurteilungspegeln) geht Hessen Mobil im Augenblick für den genannten Abschnitt der A 66 aus? 2. Welche genauen Berechnungsgrundlagen und Eingangsgrößen (Verkehrsstärke etc.) sowie Berechnungsalgorithmen liegen der Ermittlung für die aktuellen Ist-Immissionswerte zu Grunde und von wann stammen die einzelnen Daten? 3. Welche Prognosebelastungen wurden für die Ermittlung der aktuellen Immis-sionswerte zu Grunde gelegt und von wann stammen diese? 4. Welcher Berechnungsvorgang wurde für die Berechnung der aktuellen Immissionswerte (Beurteilungspegel) zu Grunde gelegt (die konkreten Berechnungsschritte sind einzeln darzulegen)? 5. In welcher Form muss die aktuelle Lärmbelastung an der A 66 eventuell noch nachgewiesen werden um weitere, gegebenenfalls, notwendige Lärmschutz-maßnahmen auf Kosten des Bundes erwirken zu können? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1261 2012 Die Vorlage OF 413/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwegeplanung Sossenheimer Weg

15.05.2012 · Aktualisiert: 28.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1205 entstanden aus Vorlage: OF 396/6 vom 14.05.2012 Betreff: Radwegeplanung Sossenheimer Weg Vorgang: OM 1084/12 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Radwegeplanung für den Sossenheimer Weg dergestalt zu überarbeiten, dass die Parkplatzbilanz, insbesondere zwischen Gotenstraße und Teutonenweg, nach Umsetzung der Maßnahme ausgeglichen bleibt. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, wird auf die Umsetzung der Radwegeplanung in diesem Abschnitt verzichtet. 2. alternative Routen mit der Maßgabe einer ausgeglichenen Parkplatzbilanz zu prüfen, z. B. über die Rugierstraße. 3. die in der Planung vorgesehene Fußgängerbedarfsampel in Höhe des Ambronenpfads einzurichten. 4. im Bereich zwischen Bahnschranke und Kurmainzer Straße erst dann über die Einrichtung des Radwegs zu entscheiden, wenn der bereits vorgesehene Ortstermin mit Vertretern der beteiligten Ämter und des Ortsbeirats durchgeführt worden ist (siehe OM 1084). Begründung: Der Ortsbeirat 6 begrüßt grundsätzlich die Schaffung von Radwegeverbindungen, auch über den Sossenheimer Weg. Allerdings ist nach der im Ortsbeirat vorgestellten Planung erkennbar, dass es durch die geplante Umsetzung zu einem Wegfall der Parkplätze auf der Nordseite des Sossenheimer Wegs zwischen Gotenstraße und Teutonenweg kommt, ohne dass hierfür eine Ersatzlösung vorgeschlagen wird bzw. Ersatzparkplätze geschaffen werden. Aufgrund der bereits vorhandenen Parkplatzknappheit in diesem Bereich und den umliegenden Straßen, kann der Ortsbeirat der vorgestellten Planung nicht zustimmen, und regt daher eine Überarbeitung der Planung an mit dem Ziel einer ausgeglichenen Parkplatzbilanz. Für den Fall, dass dieses Ziel nicht erreichbar ist, sollten auch alternative Routenführungen geprüft werden. Ähnlich stellt sich die Situation im Bereich zwischen Bahnschranke und Kurmainzer Straße dar. Dort sollte schon seit Längerem ein Ortstermin stattfinden. Zuletzt wurde dies nochmals auf der Sitzung des Ortsbeirates im April 2012 beschlossen (OM 1084). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1084 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1235 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST 475 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Radwegeplanung Sossenheimer Weg

14.05.2012 · Aktualisiert: 22.05.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2012, OF 396/6 Betreff: Radwegeplanung Sossenheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Radewegeplanung für den Sossenheimer Weg dergestalt zu überarbeiten, dass die Parkplatzbilanz nach Umsetzung der Maßnahme, insbesondere zwischen Gotenstraße und Teutonenweg, ausgeglichen ist. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, wird auf die Umsetzung der Radwegeplanung in diesem Abschnitt verzichtet. Alternative Routen mit der Maßgabe einer ausgeglichenen Parkplatzbilanz zu prüfen, z.B. über die Rugierstraße. Die in der Planung vorgesehene Fußgängerbedarfsampel, in Höhe des Ambronenpfads, wird eingerichtet. im Bereich zwischen Bahnschranke und Kurmainzer Straße erst dann über die Einrichtung des Radwegs entschieden wird, nachdem der bereits vorgesehene Ortstermin mit Vertretern der beteiligten Ämter und des Ortsbeirats durchgeführt worden ist. Der Antrag OF 389/6 wird zurückgestellt, bis dieser Ortstermin stattgefunden hat. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt grundsätzlich die Schaffung von Radwegeverbindungen, auch über den Sossenheimer Weg. Allerdings ist nach der im Ortbeirat vorgestellten Planung erkennbar, dass es durch die geplante Umsetzung zu einem Wegfall der kompletten Parkplätze auf der Nordseite, zwischen Gotenstraße und Teutonenweg kommt, ohne dass hierfür eine Ersatzlösung vorgeschlagen wird bzw. Ersatzparkplätze geschaffen werden. Aufgrund der bereits vorhandenen Parkplatzknappheit in diesem Bereich und den umliegenden Straßen, kann der Ortsbeirat der vorgestellten Planung nicht zustimmen und regt daher eine Überarbeitung der Planung an, mit dem Ziel einer ausgeglichenen Parkplatzbilanz. Für den Fall, dass dieses Ziel nicht erreichbar ist, sollten auch alternative Routenführungen geprüft werden. Ähnlich ist die Situation im Bereich zwischen Bahnschranke und Kurmainzer Straße. Dort sollte schon seit längerem ein Ortstermin stattfinden. Zuletzt wurde dies nochmals auf der Sitzung des Ortsbeirates im April 2012 beschlossen. Bei diesem Termin besteht auch die Gelegenheit alle im Antrag 26.1 gestellten Fragen beantwortet zu bekommen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.04.2012, OF 390/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1205 2012 1. Die Vorlage OF 390/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 396/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 396/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, REP und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Parteien: CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Radwegeplanung Sossenheimer Weg

27.04.2012 · Aktualisiert: 22.05.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2012, OF 390/6 Betreff: Radwegeplanung Sossenheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Radewegeplanung für den Sossenheimer Weg dergestalt zu überarbeiten, dass die Parkplatzbilanz nach Umsetzung der Maßnahme, zwischen Gotenstraße und Teutonenweg, ausgeglichen ist. 2. die Planung wird so verändert, dass der bestehende Schwerbehindertenparkplatz in Höhe Hausnummer 33 erhalten bleibt. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt grundsätzlich Schaffung einer Radwegeverbindung über den Sossenheimer Weg, aber durch den vorgesehenen Wegfall der kompletten Parkplätze auf der Nordseite, zwischen Gotenstraße und Teutonenweg, ist zu befürchten, dass der Parkplatzdruck in den umliegenden Straßen erhöht wird. Dies sollte vermieden werden, um den Parkplatzdruck in den umliegenden Straßen nicht zu erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.05.2012, OF 396/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1205 2012 1. Die Vorlage OF 390/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 396/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 396/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, REP und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alemannenweg

17.04.2012 · Aktualisiert: 07.08.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1083 entstanden aus Vorlage: OF 352/6 vom 22.03.2012 Betreff: Alemannenweg Der Magistrat wird gebeten, den westlichen Bürgersteig des Alemannenwegs zwischen der Straße Engelsruhe und dem Chattenweg durch geeignete Maßnahmen gegen parkende Autos zu sichern. Begründung: Bürger haben sich an den Ortsbeirat 6 gewandt mit der Bitte, Maßnahmen zu ergreifen, um den Bürgersteig gegen geparkte Autos abzusichern. Da der Bürgersteig sehr schmal ist, müssen Fußgänger bei abgestellten Fahrzeugen zum Teil auf die Straße ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1165 Beratung im Ortsbeirat: 6

OF (Antrag Ortsbeirat )

Alemannenweg

22.03.2012 · Aktualisiert: 25.04.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2012, OF 352/6 Betreff: Alemannenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig im Alemannenweg, zwischen Engelsruhe und Chattenweg, in Fahrtrichtung Chattenweg, durch geeignete Maßnahmen gegen parkende Autos zu sichern. Begründung: Bürger haben sich an den Ortsbeirat gewandt mit der Bitte, hier Maßnahmen zu ergreifen, um den Bürgersteig gegen geparkte Autos abzusichern. Da der Bürgersteig hier sehr schmal ist, müssen Fußgänger, wenn hier Autos parken, zum Teil auf die Straße ausweichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 17.04.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1083 2012 Die Vorlage OF 352/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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