Radwegeplanung Sossenheimer Weg
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Radewegeplanung für den Sossenheimer Weg dergestalt zu überarbeiten, dass die Parkplatzbilanz nach Umsetzung der Maßnahme, zwischen Gotenstraße und Teutonenweg, ausgeglichen ist. 2. die Planung wird so verändert, dass der bestehende Schwerbehindertenparkplatz in Höhe Hausnummer 33 erhalten bleibt. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt grundsätzlich Schaffung einer Radwegeverbindung über den Sossenheimer Weg, aber durch den vorgesehenen Wegfall der kompletten Parkplätze auf der Nordseite, zwischen Gotenstraße und Teutonenweg, ist zu befürchten, dass der Parkplatzdruck in den umliegenden Straßen erhöht wird. Dies sollte vermieden werden, um den Parkplatzdruck in den umliegenden Straßen nicht zu erhöhen.