Meine Nachbarschaft: Ludwig-Hensler-Straße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Pflanzkübel in der Ludwig-Hensler-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2013, OF 839/6 Betreff: Pflanzkübel in der Ludwig-Hensler-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Bürgersteig in der Ludwig-Hensler-Straße vor der Hausnummer 54, dort wo bisher schon Pflanzkübel aus Holz standen, wieder Pflanzkübel aufgestellt werden können und welche Kosten dadurch entstehen würden. Begründung: In der Ludwig-Hensler-Straße waren an der o.g. Stelle bisher Pflanzkübel aus Holz aufgestellt. Weil diese mit der Zeit verrottet sind, sind sie inzwischen entfernt worden. Es wäre jedoch wünschenswert dort wieder solche Kübel aufzustellen. Der Bürgersteig ist an dieser Stelle breit genug. Statt aus Holz könnten diese Behälter ja z.B. aus Stein sein, dann würden sie nicht so leicht der Feuchtigkeit zum Opfer fallen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 850 2013 Die Vorlage OF 839/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenLärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen; http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat diese Straßenabschnitte zu ermitteln und es ist dort Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster-Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstr., Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder weil sie eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, d.h. sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z.B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstr. von der Birminghamstr. stadtauswärts sowie von der Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstr. von der Schmalkaldener Str. bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Höchster Farben-Straße. Auf den Straßen lt. Punkt 2 soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und wo dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Schwanheimer Uferstraße. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Parteien: SPD, GRÜNE
Weiter lesenVorplatz Bahnhof Unterliederbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2273 entstanden aus Vorlage: OF 715/6 vom 19.04.2013 Betreff: Vorplatz Bahnhof Unterliederbach Der Magistrat wird gebeten, an die HLB heranzutreten, damit diese auf dem Platz neben dem Bahnhof Unterliederbach veranlasst, 1. dass der Zugang von der Rampe am Ende des Bahnsteigs hin zur Hunsrückstraße für Fußgänger und insbesondere für Personen mit Kinderwagen oder Rollstühlen in einen dauerhaft befestigten und begehbaren Zustand ve rsetzt wird, wobei gleichzeitig die dort befindliche Zufahrt für Pkws auf die Hunsrückstraße gesperrt werden soll (sodass nur noch eine Zufahrt auf den Platz bestehen bleibt, nämlich die über die Schmalkaldener Straße); 2. dass der Zugang von der Fußgängerampel auf der Schmalkaldener Straße zum Bahnsteig so hergerichtet wird, dass sich dort dauerhaft keine Pfützen mehr bilden. Begründung: Über viele Jahre hinweg hat der Ortsbeirat Anträge gestellt, um die Situation auf dem Platz vor dem Bahnhof Unterliederbach zu verbessern - bisher ohne durchschlagenden Erfolg. Es wurden immer nur kleinere Ausbesserungen vorgenommen, die bald schon wieder ihre Wirkung verloren haben. Jetzt hat sich die HLB in Gesprächen bereit erklärt - ein entsprechendes Votum des Ortsbeirats vorausgesetzt -, die beiden genannten Maßnahmen durchzuführen. Auf die Zufahrt für Autos über die Hunsrückstraße kann verzichtet werden, eine Zufahrt reicht völlig aus. Die Verkehrssituation im Bereich der Zufahrt von der Hunsrückstraße ist auch unübersichtlich und damit gefährlich. Außerdem nutzen Autofahrer den Platz auch schon einmal als Umfahrung, um einen Rückstau auf der Schmalkaldener Straße zu umgehen. Das ist nicht mehr möglich, wenn es nur noch eine Zufahrt auf den Platz gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1536 Antrag vom 21.09.2015, OF 1471/6 Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4576 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 69
Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf allen innerörtlichen Straßenabschnitten im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie Hessen http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werte über LDEN/LNight über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu ist seitens des Magistrats eine gründliche Auswertung der o.a. Kartierungen vorzunehmen, die entsprechenden Straßen sind zu ermitteln und Tempo 30 auf diesen Straßen ist als Minderungsmaßnahme beim RP einzufordern. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/Westhöchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main .html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Aufgrund des bestehende Straßennetzes sowie der aktuellen Straßen- und Verkehrsführung kann sich durch eine Tempo-30-Anordnung der Verkehr aus den aufgeführten Straßen weder nachteilig verändern, noch in andere Straßenabschnitte verlagern. Eine Benachteiligung von Anliegern anderer Straßen ist somit ausgeschlossen. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 31 Unterbrechung der Beratung aufgrund interner Beratungen der SPD-Fraktion von 18.35 Uhr bis 18.45 Uhr. Beschluss: Die Vorlage OF 750/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVorplatz Bahnhof Unterliederbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2013, OF 715/6 Betreff: Vorplatz Bahnhof Unterliederbach Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt an die HLB heranzutreten, damit die HLB auf dem Platz neben dem Bahnhof Unterliederbach veranlasst, 1. dass der Zugang von der Rampe am Ende des Bahnsteigs hin zur Hunsrückstraße für Fußgänger und insbesondere für Personen mit Kinderwagen oder Rollstühlen in einen dauerhaft befestigten und begehbaren Zustand versetzt wird, wobei gleichzeitig die dort befindliche Zufahrt für PKW auf die Hunsrückstraße gesperrt wird (sodass nur noch eine Zufahrt auf den Platz bestehen bleibt, nämlich die über die Schmalkaldener Straße), 2. dass der Zugang von der Fußgängerampel in der Schmalkaldener Straße zum Bahnsteig so hergerichtet wird, dass sich dort dauerhaft keine Pfützen mehr bilden. Begründung: Über viele Jahre hinweg hat der Ortsbeirat Anträge gestellt, um die Situation auf dem Platz vor dem Bahnhof Unterliederbach zu verbessern. Bisher ohne durchschlagenden Erfolg. Es wurden immer nur kleinere Ausbesserungen vorgenommen, die bald schon wieder ihre Wirkung verloren haben. Jetzt hat sich die HLB in Gesprächen bereit erklärt - ein entsprechendes Votum des Ortsbeirats vorausgesetzt - die beiden genannten Maßnahmen durchzuführen. Auf die Zufahrt für Autos in der Hunsrückstraße kann verzichtet werden, eine Zufahrt reicht völlig aus. Die Verkehrssituation an der Zufahrt Hunsrückstraße ist auch unübersichtlich und damit gefährlich. Außerdem nutzen Autofahrer den Platz auch schon mal als Umfahrung, um einen Rückstau auf der Schmalkaldener Straße zu umgehen. Das ist nicht mehr möglich, wenn es nur noch eine Zufahrt auf den Platz gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 715/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2273 2013 Die Vorlage OF 715/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEntschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch Tempobegrenzung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2103 entstanden aus Vorlage: OF 673/6 vom 23.03.2013 Betreff: Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch Tempobegrenzung Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Landesregierung in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, auf der Autobahn A 66 eine Tempobegrenzung auf 100 km/h im Bereich zwischen Krifteler Dreieck und Anschlussstelle Höchst zu erreichen. Begründung: Auf der A 66 kommt es insbesondere im Bereich der zahlreichen Anschlussstellen immer wieder zu schweren Unfällen. So wurde vor etwa 16 Monaten ein Auto, welches an der Ausfahrt Zeilsheim abfahren wollte und entsprechend abgebremst hatte, von einem mit über 160 km/h fahrenden Fahrzeug gerammt und neben die Fahrbahn geschleudert, wo es ausbrannte. Beide Insassen starben. Es ist nicht einzusehen, wieso auf diesem Teilstück der A 66 beliebig schnell gefahren werden darf. Solche Unfälle, wie der geschilderte, werden dadurch begünstigt, dass die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge sehr unterschiedlich sind. Auf den wenigen Kilometern zwischen dem Krifteler Dreieck und dem Eschborner Dreieck gibt es mit diesen beiden Knotenpunkten sowie den Anschlussstellen Zeilsheim, Kelkheim, Höchst und Eschborn insgesamt sechs Stellen, an denen auf die Autobahn auf- oder von der Autobahn abgefahren werden kann. Die A 66 hat damit in diesem Bereich den Charakter einer typischen Stadtautobahn, und es erscheint nur logisch, dass die Geschwindigkeit auf den meisten Teilstrecken in diesem Bereich auch deutlich reduziert wird. So gibt es auch schon ab der Anschlussstelle Kelkheim Richtung Frankfurt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h, die kurz hinter Höchst in Tempo 100 übergeht. In der Gegenrichtung gilt ab der Anschlussstelle Eschborn ebenfalls Tempo 100, und zwar durchgehend bis zur Anschlussstelle Kelkheim, dort wird dann plötzlich jegliche Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. An der Anschlussstelle Zeilsheim gilt derzeit in Richtung Höchst Tempo 120, wahrscheinlich aufgrund von Straßenschäden. Für die knapp drei Kilometer zwischen den Anschlussstellen Zeilsheim und Kelkheim wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung dann aufgehoben, bis, wie geschildert, ab der Anschlussstelle Kelkheim dann wieder Tempo 120 gilt. Dieser verwirrende Wechsel verschiedener Tempobegrenzungen auf einem kleinen Autobahnteilstück, dazu noch mit teils unterschiedlichen Geschwindigkeiten in unterschiedlichen Richtungen, kann keine für alle Verkehrsteilnehmer sichere Situation gewährleisten. Eine einheitliche Geschwindigkeit von 100 km/h, wie sie auf den geschilderten Teilstücken bereits gilt, wäre auf der gesamten Strecke wesentlich sicherer. Folgende weitere Argumente sollten gegenüber dem Land Hessen vorgebracht werden: Derzeit haben Autos, die an der Anschlussstelle Kelkheim (Schmalkaldener Straße) auf die A 66 in Richtung Frankfurt auffahren, große Probleme, sich in den fließenden Verkehr einzufädeln, denn vor ihnen staut sich meist schon der Verkehr durch Fahrzeuge, die nur wenige hundert Meter weiter an der Anschlussstelle Höchst abfahren wollen. Von hinten kommen aber Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit angefahren, die von der Anschlussstelle Zeilsheim kommend gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung hatten, auf der langen Geraden Gas gegeben haben und nun nur zögerlich auf die ab der Anschlussstelle Kelkheim erlaubten 120 km/h abbremsen. In dieser Konstellation ist die Anschlussstelle Kelkheim (Schmalkaldener Straße) eigentlich sogar noch gefährlicher als die Anschlussstelle Zeilsheim, bei der der geschilderte schwere Unfall passiert ist und an der auch sonst immer wieder von kleineren Unfällen und gefährlichen Situationen berichtet wird. Durch den Ausbau des Main-Taunus-Zentrums hat der Verkehr an den beiden Ausfahrten Kelkheim und Höchst übrigens noch einmal deutlich zugenommen. Diesem Fakt wurde bisher keinerlei Rechnung getragen. Studien haben ergeben, dass die Staugefahr bei Tempo 80 auf Stadtautobahnen mit vielen dicht aufeinander folgenden Auffahrten geringer ist als ohne Tempobegrenzung. Gerade durch das abrupte Abbremsen bei hoher Geschwindigkeit wird die Staubildung gefördert. Die Kapazität der Autobahnen nimmt bei niedrigeren Geschwindigkeiten durch die niedrigeren Sicherheitsabstände zu, mehr Autos könnten die Strecke im gleichen Zeitraum benutzen. Wenn man sich in Richtung staufreies Hessen entwickeln will, gehört die Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an solchen Stellen wie hier an der A 66 zu den unbedingt notwendigen Maßnahmen. Dies ist übrigens auch daran zu erkennen, dass in dem Bereich, in dem momentan durch Straßenschäden ab der Anschlussstelle Zeilsheim Tempo 120 vorgeschrieben ist, kein Nachteil im Verkehrsfluss zu beobachten ist. Den direkten Vergleich ermöglicht die entgegengesetzte Fahrtrichtung, für die es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Fazit: Die Ungleichbehandlung der verschiedenen Abschnitte der A 66 im geschilderten kurzen Bereich ist nicht vermittelbar, begünstigt Unfälle, behindert einen gleichmäßigen Verkehrsfluss und sollte deswegen abgeschafft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1106 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 26 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1037 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1587 Aktenzeichen: 32 1
Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch Tempobegrenzung
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2013, OF 673/6 Betreff: Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch Tempobegrenzung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich mit der Landesregierung in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, auf der Autobahn A66 eine Tempobegrenzung auf 100 km/h im Bereich zwischen Kriftler Dreieck und Anschlusstelle Höchst zu erreichen. Begründung: Auf der A66 kommt es insbesondere im Bereich der zahlreichen Anschlusstellen immer wieder zu schweren Unfällen. So wurde vor etwa 16 Monaten ein Auto, welches bei der Ausfahrt Zeilsheim ausfahren wollte und entsprechend abgebremst hatte, von einem mit über 160 km/h fahrenden Fahrzeug gerammt und neben die Fahrbahn geschleudert, wo es ausbrannte. Beide Insassen starben. Es ist nicht einzusehen, wieso auf diesem Teilstück der A66 beliebig schnell gefahren werden darf. Solche Unfälle wie der geschilderte werden dadurch begünstigt, dass die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge sehr unterschiedlich sind. Auf den wenigen Kilometern zwischen dem Kriftler Dreieck und dem Eschborner Dreieck gibt es mit diesen beiden Knotenpunkten sowie der Anschlusstelle Zeilsheim, der Anschlusstelle Kelkheim, der Anschlusstelle Höchst und der Anschlusstelle Eschborn insgesamt sechs Stellen, an denen auf die Autobahn auf oder von der Autobahn ab gefahren werden kann. Die A66 hat damit in diesem Bereich den Charakter einer typischen Stadtautobahn, und es erscheint nur logisch, dass die Geschwindigkeit auf den meisten Teilstrecken in diesem Bereich auch deutlich reduziert wird. So gibt es auch schon von der Anschlusstelle Kelkheim Richtung Frankfurt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h, die kurz hinter Höchst in Tempo 100 km/h übergeht. In der Gegenrichtung gilt von der Anschlusstelle Eschborn kommend ebenfalls Tempo 100, und zwar durchgehend bis zur Anschlusstelle Kelkheim, dort wird dann plötzlich jede Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. An der Anschlusstelle Zeilsheim gilt derzeit in Richtung Höchst Tempo 120, wahrscheinlich aufgrund von Straßenschäden. Für die knapp drei Kilometer zwischen den Anschlusstellen Zeilsheim und Kelkheim wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung dann aufgehoben, bis wie geschildert ab der Anschlusstelle Kelkheim dann wieder Tempo 120 gilt. Dieser verwirrende Wechsel verschiedener Tempobegrenzungen auf einem kleinen Autobahnteilstück, dazu noch mit teils unterschiedlichen Geschwindigkeiten in unterschiedlichlichen Richtungen, kann keine für alle Verkehrsteilnehmer sichere Situation gewährleisten. Eine einheitliche Geschwindigkeit von Tempo 100km/h, wie sie auf den geschilderten Teilstücken bereits gilt, für die gesamte Strecke wäre wesentlich sicherer. Folgende weiteren Argumente sollten gegenüber dem Land Hessen vorgebracht werden: Derzeit haben Autos, die an der Anschlusstelle Kelkheim (Schmalkaldener Straße) auf die A66 Richtung Frankfurt auffahren, große Probleme, in den fließenden Verkehr einzufädeln, denn vor ihnen staut sich meist schon der Verkehr durch Fahrzeuge, die nur wenige hundert Meter weiter bei der Anschlusstelle Höchst abfahren wollen. Von hinten kommen aber Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit angefahren, die von der Anschlusstelle Zeilsheim kommend gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung hatten, auf der langen Geraden Gas gegeben haben und nun nur zögerlich auf die ab der Anschlusstelle Kelkheim erlaubten 120 km/h abbremsen. In dieser Konstellation ist die Anschlusstelle Kelkheim/Schmalkaldener Straße eigentlich sogar noch gefährlicher als die Anschlusstelle Zeilsheim, bei der der geschilderte schwere Unfall passiert ist und an der auch sonst immer wieder von kleineren Unfällen und gefährlichen Situationen berichtet wird. Durch den Ausbau des Main-Taunus-Zentrums hat der Verkehr an den beiden Ausfahrten Kelkheim und Höchst übrigens noch einmal deutlich zugenommen, diesem Fakt wurde bisher keinerlei Rechnung getragen. Studien haben ergeben, dass die Staugefahr bei Tempo 80 auf Stadtautobahnen mit vielen dicht aufeinander folgenden Auffahrten geringer ist, als ohne Tempobegrenzung. Gerade durch das aprupte Abbremsen bei hoher Geschwindigkeit wird die Staubildung gefördert. Die Kapazität der Autobahnen nimmt bei niedrigeren Geschwindigkeiten durch die niedrigeren Sicherheitsabstände zu, mehr Autos pro Zeit können die Strecke benutzen. Wenn man sich in Richtung eines staufreien Hessens entwicklen will, gehört die Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an solchen Stellen wie hier an der A66 zu den unbedingt notwendigen Maßnahmen. Dies ist übrigens auch daran zu erkennen, dass in dem Bereich, in dem momentan durch Straßenschäden an der Anschlusstelle Zeilsheim Tempo 120 vorgeschrieben ist, kein Nachteil im Verkehrsfluss zu beobachten ist im direkten Vergleich mit der entgegen gesetzten Fahrtrichtung, in der es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Fazit: die Ungleichbehandlung der verschiedenen Abschnitte der A66 im geschilderten kurzen Bereich ist nicht vermittelbar, begünstigt Unfälle, behindert einen gleichmäßigen Verkehrsfluss und sollte deswegen abgeschafft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2103 2013 Die Vorlage OF 673/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenQuerungshilfe auf der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2013, OF 688/6 Betreff: Querungshilfe auf der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Liederbacher Straße in Höhe zwischen Idarwaldstraße und der Bushaltestelle "Wasgaustraße" eine Querungshilfe eingerichtet werden kann. Begründung: Bürger sind an den Ortsbeirat herangetreten mit der Bitte zu prüfen ob es möglich ist, in Höhe zwischen der Bushaltestelle "Wasgaustraße" und der Idarwaldstraße eine Querungshilfe einzurichten. Da der Weg, vor allem für mobilitätseingeschränkte Mitbürger zum nächsten Überweg zu weit ist, wenn sie von der Linie 50, von Unterliederbach/West, zur Linie 58, in Richtung Eschborn, umsteigen wollen. Auch im Hinblick auf die neue Wegeverbindung aus dem Bereich der Idarwaldstraße zur Pfälzer Straße, über die neu zu bauende Brücke über den Liederbach, wäre es sinnvoll, wenn die Möglichkeit eine Querungshilfe einzurichten geprüft wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 702 2013 Die Vorlage OF 688/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHans-Böckler-Straße verkehrsberuhigt umgestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2012, OM 1727 entstanden aus Vorlage: OF 514/6 vom 01.10.2012 Betreff: Hans-Böckler-Straße verkehrsberuhigt umgestalten Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Hans-Böckler-Straße baldmöglichst verkehrsberuhigt und umgestaltet wird. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: - Die vom Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) am 21.08.2012 im Ortsbeirat vorgeschlagenen Maßnahmen werden umgesetzt. - Die Kreuzungsbereiche aller einmündenden Straßen zwischen Königsteiner Straße und Liederbacher Straße werden aufgepflastert. - Zudem werden an den Zugängen zu den Sportplätzen Verengungen auf der Fahrbahn realisiert und zusätzlich geeignete Sicherungen zum Schutz für Kinder aufgestellt. Begründung: Der Ortsbeirat hatte Anfang des Jahres den Magistrat gebeten, eine Planung zu erstellen, wie man die Hans-Böckler-Straße verkehrsberuhigen und gleichzeitig das Straßenbild aufwerten kann. In der Sitzung des Ortsbeirats am 21. August dieses Jahres wurde die Planung vorgestellt, die das Wohlwollen des Ortsbeirates fand. Mitglieder des Ortsbeirates haben zudem eine Begehung in der Hans-Böckler-Straße mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt, die noch neue Vorschläge erbracht hat, die Berücksichtigung finden sollten. Insbesondere geht es dabei um die Sicherheit der Kinder an den Zugängen der Sportanlagen. Zudem sollen an den vom ASE vorgesehenen Verengungen in den Kreuzungsbereichen Aufpflasterungen erfolgen. Dies würde dem beabsichtigten Ziel zuträglich sein, dass Autos dort langsamer fahren sollen, und zudem würde es den Straßenbereich optisch aufwerten. Nach Mitteilung des ASE sind die Mittel für die Umgestaltung der Straße vorhanden, einem baldigen Beginn der Arbeiten steht somit nichts im Wege. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 280 Aktenzeichen: 66 0
Bahnanbindung Fraport Arena hier: Silo-, Hunsrück- und Schmalkaldener Straße vom Autoverkehr entlasten
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2012, OF 554/6 Betreff: Bahnanbindung Fraport Arena hier: Silo-, Hunsrück- und Schmalkaldener Straße vom Autoverkehr entlasten Das Verkehrsaufkommen in Unterliederbach im Bereich Hunsrück- und Schmalkaldener Straße wie auch auf der Silostraße ist aktuell bereits hoch, ganz besonders Im Berufsverkehr. Hinzu kommen bald noch die Auswirkungen durch das Neubaugebiet an der Hunsrückstraße. Bei Veranstaltungen in der Fraport-Arena sind diese Straßen dann in der Regel hoffnungslos überlastet und an allen möglichen und unmöglichen Stellen parken zudem für die Dauer der Veranstaltung Autos im Straßenraum, weil die offiziellen Parkplatzkapazitäten nicht ausreichen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommt fast niemand zur Fraport-Arena. Ein attraktives Verkehrsmittel zur Anreise zu Veranstaltungen in der Fraport-Arena für Besucher, die ja meist von weiter her anreisen, ist sicher eine Bahnverbindung. So könnte auch das Silobad und das dortige Gewerbegebiet viel besser als bisher durch den ÖPNV angeschlossen werden. Nah zur Ballsporthalle liegt der S-Bahn Halt Farbwerke (angefahren von den Linien S 1 und S 2), lediglich getrennt durch die Gleisanlagen des ehemaligen Güterbahnhofs Höchst. Fast direkt neben der Ballsporthalle verläuft die K-Bahn. Heute gibt es aber keine Möglichkeit die früheren Güterbahnhofsgleise zu überqueren und es gibt an der K-Bahn keine Station an der Fraport-Arena. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. zu untersuchen, wie hoch wäre der Nutzen einer Fußwegeverbindung vom S-Bahn Halt Farbwerke (z.B. als Brücke) und einem Haltepunkt an der K-Bahn in Höhe der Fraport-Arena, bezogen auf die gesamtverkehrliche Situation in diesem Bereich (allgemeine Verkehrssituation, Anbindung für Anwohner und Arbeitnehmer des Gewerbegebiets und der Besucher der Fraport-Arena und des Silobades); 2. mitzuteilen, mit welchen Kosten für die Errichtung einer solchen Fußwegeverbindung und einer geeigneten Station an der K-Bahn - zumindest annähernd - zu rechnen wäre. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.11.2012, OF 579/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 27.11.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 556 2012 1. Die Vorlage OF 554/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 579/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 4 SPD
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehr in Hunsrückstraße und Schmalkaldener Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2012, OF 552/6 Betreff: Verkehr in Hunsrückstraße und Schmalkaldener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Mit welcher Mehrbelastung für den Verkehr ist nach Fertigstellung des Neubaugebiets auf der Hunsrück- und der Schmalkaldener Straße zu rechnen? 2. Wie wird sich das auf den heute dort schon starken Verkehr, insbesondere zu Berufsverkehrzeiten und wenn eine Veranstaltung in der Ballsporthalle Höchst stattfindet, auswirken? 3. Welche Veränderungen oder Eingriffe in den Verkehr im Vergelich zu heute sind eventuell erforderlich bzw. schon vorgesehen? 4. Wie ist beabsichtigt mit den zur Zeit schon bestehenden, aber nicht in Betrieb befindlichen Ampeln zu verfahren? Begründung: Im genannten Bereich entsteht ein großes Neubaugebiet. Die Auswirkungen auf die Verkehrssituation auf der Hunrück- und Schmalkaldener Straße sollen dargestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 27.11.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 554 2012 Die Vorlage OF 552/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHans-Böckler-Straße verkehrsberuhigt umgestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2012, OF 514/6 Betreff: Hans-Böckler-Straße verkehrsberuhigt umgestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Hans-Böckler-Straße bald möglichst verkehrsberuhigt und umgestaltet wird. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: - die vom Amt für Straßenbau und -entwicklung (ASE) im Ortsbeirat am 21.8.2012 vorgeschlagenen Maßnahmen werden umgesetzt, - dazu werden die Kreuzungsbereiche aller einmündenden Straßen zwischen Königsteiner Straße und Liederbacher Straße aufgepflastert, - zudem werden an den Zugängen zu den Sportplätzen Verengungen auf der Fahrbahn durchgeführt und zusätzliche geeignete Sicherungen zum Schutz vor allem für Kinder aufgestellt Begründung: Der Ortsbeirat hatte Anfang des Jahres den Magistrat gebeten, eine Planung zu erstellen, wie man die Hans-Böckler-Straße besser verkehrsberuhigen und gleichzeitig das Straßenbild aufwerten kann. In der Sitzung des Ortsbeirats am 21.8. diesen Jahres wurde diese Planung vorgestellt, die das Wohlwollen des Ortsbeirates fand. Die antragstellende Fraktion hat zudem eine Begehung in der Hans-Böckler-Straße mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt, die noch Vorschläge erbracht hat, die Berücksichtigung finden sollen. Insbesondere geht es dabei um die Sicherheit vor allem der Kinder an den Zugängen der Sportanlagen. Zudem sollen an den vom ASE vorgesehenen Verengungen in den Kreuzungsbereichen Aufpflasterungen erfolgen. Dies würde einmal dem beabsichtigten Ziel zuträglich sein, dass die Autos dort langsamer fahren sollen, und zudem würde es den Straßenbereich optisch aufwerten. Nach Mitteilung des ASE sind die Mittel für die Umgestaltung der Straße vorhanden und einem baldigen Beginn der Arbeiten steht somit nichts im Wege. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 514/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 27.11.2012, TO I, TOP 6 Auf Wunsch der CDU wird über die drei Spiegelstriche des Tenors der Vorlage OF 514/6 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1727 2012 Die Vorlage OF 514/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Erster Spiegelstrich: Einstimmige Annahme Zweiter und dritter Spiegelstrich: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: SPD
Weiter lesenTempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Lärmschutz für den Abschnitt zwischen dem Autobahnanschluss Schmalkaldener Straße und dem bereits jetzt bestehenden Tempo-Limit von 100 km/h im Bereich der Tankstelle an der Engelsruhe
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1261 entstanden aus Vorlage: OF 413/6 vom 16.05.2012 Betreff: Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Lärmschutz für den Abschnitt zwischen dem Autobahnanschluss Schmalkaldener Straße und dem bereits jetzt bestehenden Tempo-Limit von 100 km/h im Bereich der Tankstelle an der Engelsruhe Vorgang: ST 1410/11 Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement (ehemals ASV Hessen) hat dem Magistrat mitgeteilt, dass "die Lärmimmission gemäß den maßgebenden Richtlinien auf Basis von Prognoseverkehrsbelastungen für den in der Anregung genannten Bereich der A 66 berechnet wurden. Rechtsgrundlage für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm sind die Straßenverkehrsordnung (§ 45 (1) Nr. 3) sowie die dazu erlassenen Lärmschutzrichtlinien Straßenverkehr. Danach kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen nur angeordnet werden, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Lärmmittelungspegel über den Grenzwerten von 70 dB(A) (tags) und 60 dB(A) (nachts) liegt und darüber hinaus durch die verkehrsbeschränkende Maßnahme um mindestens 3 dB(A) gesenkt werden kann. Das Ergebnis ist, dass die für reine Wohngebiete geltenden Grenzwerte weder tagsüber noch nachts überschritten werden. Darüber hinaus beträgt die Lärmminderung, die durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h erreicht werden kann, weniger als 3 dB(A). Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h als straßenverkehrsrechtliche Maßnahme für den genannten Abschnitt ist daher nicht möglich." (siehe ST 1410/11) Nach umfangreichen Recherchen zu dieser Thematik muss festgestellt werden, dass es für die Anordnung eines entsprechenden Tempolimits nicht notwendig ist, dass neben der Richtwertüberschreitung des Lärmmittelungspegels auch zusätzlich noch eine Pegelminderung von mindestens 3 dB(A) erzielt werden muss. Laut Lärmschutz-Richtlinien-StV kann auf Autobahnen bei Richtwertüberschreitungen im Bereich von Wohnbebauung die Anordnung eines entsprechenden Tempolimits zur Vermeidung von Lärmpegelspitzen auch dann in Betracht kommen, wenn die mindestens zu erreichende Lärmpegelminderung von 3 dB(A) durch Geschwindigkeitsbeschränkungen rechnerisch nicht erreichbar ist. Zudem ist festzustellen, dass die Grenzwerte entgegen der Darstellung von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement offensichtlich überschritten sind. Der Grenzwert (Auslösewert) für den Nachtzeitraum (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) liegt laut Lärmschutz-Richtlinien-StV bei 60 dB(A). Laut amtlicher Lärmkartierung des Landes Hessen aus dem Jahr 2007 liegt im o. g. Abschnitt der Lärmpegel für den Nachtbereich (LNight 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) bei über 65 dB(A), an den meisten Stellen sogar bei über 70 dB(A). Es ist außerdem davon auszugehen, dass auch die Tagesgrenzwerte überschritten werden. Dies ist mit den vorhandenen Daten jedoch nicht eindeutig zu belegen, da die vorliegende Lärmkartierung des Landes Hessen aus dem Jahr 2007 neben dem Lärmpegel für den Nachtbereich (LNight) nur noch den Lärmpegel für den sogenannten Tag-Abend-Nacht-Bereich (LDEN 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr) und somit einen 24 Stunden-Tages-Durchschnittspegel angibt, während sich Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement und die Lärmschutz-Richtlinien-StV auf den Beurteilungspegel für den Tageszeitraum (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) beziehen. Der Grenzwert (Auslösewert) für den Tageszeitraum (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) liegt laut Lärmschutz-Richtlinien-StV bei 70 dB(A). Laut amtlicher Lärmkartierung des Landes Hessen aus dem Jahr 2007 liegt im o. g. Abschnitt der A 66 der bereits erwähnte 24 Stunden-Tages-Durchschnittspegel schon bei 65 dB(A). Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Beurteilungspegel für den Tageszeitraum (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) üblicherweise um ca. 10 dB (A) höher liegt als der 24 Stunden-Tages-Durchschnittspegel. Daher ist weiterhin davon auszugehen, dass auch am Tag im o. g. Abschnitt der A 66 der Grenzwert überschritten wird. Damit scheint eine Herabsetzung der Geschwindigkeit ein verhältnismäßiges Mittel, um die Anwohnerinnen und Anwohner der Autobahn vor unzumutbaren Lärmbelastungen zu schützen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, an Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement erneut heranzutreten, sie mit den Rechercheergebnissen zu konfrontieren und eine Stellungnahme dazu einzufordern. Zudem sollten folgende Fragen detailliert beantwortet werden: 1. Von welchen aktuellen Ist-Immissionswerten (Beurteilungspegeln) geht Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement im Augenblick für den genannten Abschnitt der A 66 aus? 2. Welche genauen Berechnungsgrundlagen und Eingangsgrößen (Verkehrsstärke etc.) sowie Berechnungsalgorithmen liegen der Ermittlung für die aktuellen Ist-Immissionswerte zugrunde, und von wann stammen die einzelnen Daten? 3. Welche Prognosebelastungen wurden für die Ermittlung der aktuellen Immissionswerte zugrunde gelegt und von wann stammen diese? 4. Welcher Berechnungsvorgang wurde für die Berechnung der aktuellen Immissionswerte (Beurteilungspegel) zugrunde gelegt (die konkreten Berechnungsschritte sind einzeln darzulegen)? 5. In welcher Form muss die aktuelle Lärmbelastung an der A 66 eventuell noch nachgewiesen werden, um weitere gegebenenfalls notwendige Lärmschutzmaßnahmen auf Kosten des Bundes erwirken zu können? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1410 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1507 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2013, ST 505 Antrag vom 24.04.2013, OF 727/6 Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2219 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Lärmschutz für den Abschnitt zwischen dem Autobahnanschluss Schmalkaldener Straße und dem bereits jetzt bestehenden Tempo-Limit von 100 km/h im Bereich der Tankstelle an der Engelsruhe
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2012, OF 413/6 Betreff: Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Lärmschutz für den Abschnitt zwischen dem Autobahnanschluss Schmalkaldener Straße und dem bereits jetzt bestehenden Tempo-Limit von 100 km/h im Bereich der Tankstelle an der Engelsruhe Hessen Mobil (ehemals ASV Hessen) hat dem Magistrat in der Stellungnahme ST 1410 vom 19.12.2011 mitgeteilt, dass "die Lärmimmission gemäß den maßgebenden Richtlinien auf Basis von Prognoseverkehrsbelastungen für den in der Anregung genannten Bereich der A 66 berechnet wurden. Rechtsgrundlage für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm sind die Straßenverkehrsordnung (§ 45 (1) Nr. 3) sowie die dazu erlassenen Lärmschutzrichtlinien Straßenverkehr. Danach kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen nur angeordnet werden, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Lärmmittelungspegel über den Grenzwerten von 70 dB(A) (tags) und 60 dB(A) (nachts) liegt und darüber hinaus durch die verkehrsbeschränkende Maßnahme um mindestens 3 dB(A) gesenkt werden kann. Das Ergebnis ist, dass die für reine Wohngebiete geltenden Grenzwerte weder tagsüber noch nachts überschritten werden. Darüber hinaus beträgt die Lärmminderung, die durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h erreicht werden kann, weniger als 3 dB(A). Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h als straßenverkehrsrechtliche Maßnahme für den genannten Abschnitt ist daher nicht möglich." Nach umfangreichen Recherchen zu dieser Thematik muss festgestellt werden, dass es für die Anordnung eines entsprechenden Tempolimits nicht notwendig ist, dass außer der Richtwertüberschreitung des Lärmmitteilungspegels auch zusätzlich noch eine Pegelminderung von mindestens 3 dB (A) erzielt werden muss. Laut Lärmschutz Richtlinien-StV kann auf Autobahnen bei Richtwertüberschreitungen im Bereich von Wohnbebauung die Anordnung eines entsprechenden Tempolimits zur Vermeidung von Lärmpegelspitzen auch dann in Betracht kommen, wenn die mindestens zu erreichende Lärmpegelminderung von 3 dB (A) durch Geschwindigkeitsbeschränkungen rechnerisch nicht erreichbar ist. Zudem ist festzustellen, dass die Grenzwerte entgegen der Darstellung von Hessen Mobil offensichtlich überschritten sind. Der Grenzwert (Auslösewert) für den Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) liegt laut Lärmschutz-RL-StV bei 60 dB (A). Laut amtlicher Lärmkartierung des Landes Hessen von 2007, liegt im o. g. Abschnitt der Lärmpegelpegel für den Nachtbereich (LNight 22:00 bis 6:00 Uhr) bei über 65 dB (A), an den meisten Stellen sogar bei über 70 dB (A). Es ist außerdem davon auszugehen, dass auch die Tagesgrenzwerte überschritten werden. Dies ist mit den vorhandenen Daten jedoch nicht eindeutig zu belegen, da die vorliegende Lärmkartierung des Landes Hessen von 2007, neben dem Lärmpegel für den Nachtbereich (LNight) nur noch den Lärmpegel für den sogenannten Tag-Abend-Nacht-Bereich (LDEN 00:00 bis 24:00 Uhr) und somit einen 24 Std. Tages-Durchschnittspegel angibt, während sich Hessen Mobil und die Lärmschutz-RL-StV, auf den Beurteilungspegel für den Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr), beziehen. Der Grenzwert (Auslösewert) für den Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) liegt laut Lärmschutz-RL-StV bei 70 dB (A). Laut amtlicher Lärmkartierung des Landes Hessen von 2007, liegt im o. g. Abschnitt der A 66 der bereits erwähnte 24 Std. Tages-Durchschnittspegel schon bei 65 dB (A). Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Beurteilungspegel für den Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) üblicher Weise um ca. 10 dB (A) höher liegt als der 24 Std. Tages-Durchschnittspegel. Daher ist davon auszugehen, dass auch am Tag im o. g. Abschnitt der A 66, der Grenzwert überschritten wird. Damit scheint eine Herabsetzung der Geschwindigkeit ein verhältnismäßiges Mittel um die Anwohnerinnen und Anwohner der Autobahn vor unzumutbaren Lärmbelastungen zu schützen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert an Hessen Mobil erneut heranzutreten und mit den Rechercheergebnissen zu konfrontieren und eine Stellungnahme dazu abzufordern. Zudem sollen folgende Fragen detailliert beantwortet werden: 1. Von welchen aktuellen Ist-Immissionswerten (Beurteilungspegeln) geht Hessen Mobil im Augenblick für den genannten Abschnitt der A 66 aus? 2. Welche genauen Berechnungsgrundlagen und Eingangsgrößen (Verkehrsstärke etc.) sowie Berechnungsalgorithmen liegen der Ermittlung für die aktuellen Ist-Immissionswerte zu Grunde und von wann stammen die einzelnen Daten? 3. Welche Prognosebelastungen wurden für die Ermittlung der aktuellen Immis-sionswerte zu Grunde gelegt und von wann stammen diese? 4. Welcher Berechnungsvorgang wurde für die Berechnung der aktuellen Immissionswerte (Beurteilungspegel) zu Grunde gelegt (die konkreten Berechnungsschritte sind einzeln darzulegen)? 5. In welcher Form muss die aktuelle Lärmbelastung an der A 66 eventuell noch nachgewiesen werden um weitere, gegebenenfalls, notwendige Lärmschutz-maßnahmen auf Kosten des Bundes erwirken zu können? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1261 2012 Die Vorlage OF 413/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU
Partei: SPD
Weiter lesenSchulweg zur Karl-von-Ibell-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1200 entstanden aus Vorlage: OF 384/6 vom 27.04.2012 Betreff: Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule Der Magistrat wird gebeten, den Schulwegplan für die Karl-von-Ibell-Schule unter dem Gesichtspunkt zu aktualisieren, dass ab dem neuen Schuljahr und nach Fertigstellung der Bebauung Silogebiet auch Kinder aus diesem Gebiet zur Karl-von-Ibell-Schule kommen werden. Begründung: Ab dem Schuljahr 2012/2013 werden auch die Kinder aus dem Silogebiet die Karl-von-Ibell-Schule besuchen. Die Kinder werden dann den kurzen Weg entlang der Schmalkaldener Straße zur Schule nutzen. Daher ist es notwendig, den Schulwegplan entsprechend rechtzeitig anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2012, ST 1049 Aktenzeichen: 40 31
Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2012, OF 384/6 Betreff: Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Schulwegeplan für die Karl-von-Ibell-Schule unter dem Gesichtspunkt zu aktualisieren, dass ab dem neuen Schuljahr und nach Fertigstellung der Bebauung Silogebiet auch Kinder aus diesem Gebiet zur Karl-von-Ibell-Schule kommen werden. Begründung: Ab dem Schuljahr 2012/2013 werden auch die Kinder aus dem Silogebiet in der Karl-von-Ibell-Schule zur Schule gehen, diese werden dann den kurzen Weg entlang der Schmalkaldener Straße zur Schule nutzen. Daher ist es notwendig den Schulwegplan entsprechend rechtzeitig anzupassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1200 2012 Die Vorlage OF 384/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAmpelschaltung Leunastraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2011, OF 197/6 Betreff: Ampelschaltung Leunastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in wie weit die Ampelschaltung im Zuge der Leunastraße, insbesondere am "Leunakreisel", optimiert werden kann. Begründung: Es ist immer wieder, zu unterschiedlichen Tageszeit auch am Wochenende, zu beobachten, dass sowohl von der Liederbacherstraße als auch von der Adolf-Haeuser-Straße der Verkehr auf Grund von zu kurzen Grünphasen nicht abfließen kann, es kommt daher immer wieder auf der Adolf-Haeuser-Straße zu Rückstaus bis zum Bahnhof. Dabei ist auf der Leunastraße kein großer Verkehrsfluß. Daher hält es der Ortsbeirat für sinnvoll die Ampelschaltung dahin gegen zu überprüfen, wie sie für einen optimalen Verkehrsfluß eingestellt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2011, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 176 2011 Die Vorlage OF 197/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Ampelschaltungen auf der Leunastraße, insbesondere am `Leunakreisel., so optimiert werden können, dass der Verkehr von der Liederbacher Straße und der Adolf-Haeuser-Straße besser abfließen kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFußweg zwischen Schmalkaldener Straße und Wartburgstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2011, OF 126/6 Betreff: Fußweg zwischen Schmalkaldener Straße und Wartburgstraße Vorgang: V 419/07 OBR 6; ST 1803/07; ST 203/08 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie durch geeignete Maßnahmen nach dem Zugang zum ALDI-Parkplatz, wie z.B. ein weiteres Drängelgitter, motorisierten Zweiradfahrern das Passieren dieses Weges unmöglich gemacht werden kann. Begründung: Bereits 2007 wurde auf Anregung des Ortsbeirats an der Schmalkaldener Straße ein Drängelgitter angebracht. Leider hat sich gezeigt das motorisierte Zweiradfahrer über den ALDI-Parkplatz das Drängelgitter umfahren und weiterhin diesen Schleichweg benutzen. Anwohner haben sich nochmal an den Ortsbeirat gewandt mit der Bitte, hier für Abhilfe zu sorgen. Sie sorgen sich um die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der Kinder, und sie sind wegen der Lärmbelästigung besorgt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 110 2011 Die Vorlage OF 126/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrsspiegel Liederbacher Straße/Idarwaldstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2011, OF 125/6 Betreff: Verkehrsspiegel Liederbacher Straße/Idarwaldstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssicherheit beim Einbiegen von der Idarwaldstraße in die Liederbacherstraße durch das Anbringen eines Verkehrsspiegels erhöht werden kann. Begründung: Bei der Ausfahrt in die Liederbacher Straße ist die Einsicht in die vorfahrtberechtigte Liederbacher Straße durch dort stehenden Bäume und parkende PKW sehr eingeschränkt. Dies hat in der Vergangenheit schon zu gefährlichen Situationen geführt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 109 2011 Die Vorlage OF 125/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAnschlussstelle Kelkheim hier: Schmalkaldener Straße (L3016)/BAB 66
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2011, OF 121/6 Betreff: Anschlussstelle Kelkheim hier: Schmalkaldener Straße (L3016)/BAB 66 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in wie weit Maßnahmen ergriffen werden können, die die Verkehrssicherheit an der Abfahrt von der A66 zur L3016 weiter erhöhen. Begründung: Es hat sich in letzter Zeit gezeigt, dass die bisherigen Maßnahmen der KEBU nicht ausreichen um diesen Unfallschwerpunkt zu entschärfen. Daher sollten weitere Maßnahmen erwogen werden, welche die Verkehrssicherheit an diesem Punkt erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 108 2011 Die Vorlage OF 121/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchulwegsicherung im Bereich Liederbacher Straße/Gebeschusstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2011, OM 4857 entstanden aus Vorlage: OF 1673/6 vom 12.12.2010 Betreff: Schulwegsicherung im Bereich Liederbacher Straße/Gebeschusstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. den Einmündungsbereich der Gebeschusstraße/Liederbacher Straße durch Gehwegvorbau einzuengen; 2. den Gehweg unter der Eisenbahnbrücke, in Fahrtrichtung Norden, durch ein Geländer zu sichern. Begründung: Bei einem Ortstermin wurden die vorgenannten Punkte einvernehmlich besprochen. Der Ortsbeirat unterstützt deren Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.03.2011, ST 400 Aktenzeichen: 66 0
Ludwig-Hensler-Straße und Ibellstraße hier: Grunderneuerung
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.06.2010, OA 1143 entstanden aus Vorlage: OF 1495/6 vom 22.05.2010 Betreff: Ludwig-Hensler-Straße und Ibellstraße hier: Grunderneuerung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, genanntes Straßenkarree in die Liste der zur Grunderneuerung vorgesehenen Straßen aufzunehmen. Begründung: Genannte Straßen einschließlich eines Teiles der anliegenden Parkplätze haben in den letzten Jahren und besonders im vergangenen Winter sehr gelitten. Die Straßen sind schon oft provisorisch repariert worden. Im Übrigen ist zu erwarten, dass auch bei Aufnahme des Straßenkarrees in die Liste noch mindestens ein Winter vergeht, bis eine solche Maßnahme erfolgen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2010, ST 1424 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.06.2010 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.08.2010, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1143 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 8508, 43. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.08.2010 Aktenzeichen: 66 5
Hinweisschild auf historische Dorfkirche in Unterliederbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2009, OM 3585 entstanden aus Vorlage: OF 1267/6 vom 30.08.2009 Betreff: Hinweisschild auf historische Dorfkirche in Unterliederbach Der Magistrat wird gebeten, an geeigneter Stelle ein Hinweisschild zur historischen Dorfkirche in Unterliederbach aufstellen zu lassen. Ein möglicher Standort wäre z. B. die stark befahrene Kreuzung Hunsrückstraße/Liederbacher Straße. Begründung: An vielen Stellen weisen Schilder auf Sehenswürdigkeiten in der Stadt hin. Die alte Dorfkirche, deren Fundamente aus dem 12. Jahrhundert stammen - ein Kleinod, das seit zwei Jahrzehnten jeden Samstag zur Besichtigung geöffnet ist -, kann von Ortsunkundigen im alten Ortskern nicht leicht gefunden werden, auch wenn die Presse regelmäßig über sie berichtet, beispielsweise über Veranstaltungen zum Bauwerk, das seit einigen Jahren von der Kirchengemeinde und einem Förderkreis unterhalten werden muss, nachdem der Evangelische Regionalverband die Unterhaltung aufgegeben hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.11.2009, ST 1635 Aktenzeichen: 66 7
Sanierung Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3170 entstanden aus Vorlage: OF 1132/6 vom 01.04.2009 Betreff: Sanierung Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese Der Magistrat wird gebeten, für eine Sanierung der Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese Mittel in den Doppelhaushalt 2010/2011 einzustellen. Begründung: Im Anschluss an die Sanierung der Silostraße zwischen Liederbacher Straße und Hunsrückstraße soll nun auch das zweite Teilstück saniert werden. Hierzu sollten die erforderlichen Mittel in den Doppelhaushalt 2010/2011 eingestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2009, ST 920 Aktenzeichen: 66 5
Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3172 entstanden aus Vorlage: OF 1139/6 vom 30.03.2009 Betreff: Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die zuständige Behörde damit zu beauftragen, zwischen der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und Höchst sowie von der Jahrhunderthalle in Richtung Zeilsheim eine entsprechende Beschilderung anzubringen, die eine Durchfahrt für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkws über 12 Tonnen) verbietet. Begründung: Täglich und in zunehmendem Maße fahren Schwerlasttransporter durch Zeilsheim. Aufgrund der Verkehrssituation, insbesondere der zu engen Straßen in Zeilsheim, die nicht für derartigen Lkw-Verkehr ausgelegt sind, müssen Lkws oft zu riskanten Wendemanövern ansetzen. Dies führt zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr. Es kommt zu gefährlichen Situationen insbesondere in den Kurven- und Kreuzungsbereichen von Hofheimer Straße, Alt-Zeilsheim und Pfaffenwiese, aber auch von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim fahrend im Verkehrsbereich Pfaffenwiese, Neu-Zeilsheim, Pfortengartenweg, Alt-Zeilsheim und Hofheimer Straße. Die schon jetzt aufgestellten Hinweisschilder in Richtung Autobahnanschluss Sindlingen über die B40a, z.B. in Höhe der Jahrhunderthalle, reichen nicht aus. Außerdem sind Alternativrouten möglich, die eine Durchfahrt durch Zeilsheim entbehrlich machen, da diese Fahrzeuge Zeilsheim nur durchfahren - entweder in Richtung Höchst oder von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim. Von Wiesbaden auf der A 66 kommend kann über die Anschlussstelle Krifteler Dreieck, die B40a und die Hoechster-Farben-Straße nach Höchst gelangt werden. Aus Richtung Frankfurt kommend kann Höchst über die Abfahrt Kelkheim, die Schmalkaldender Straße und Silostraße erreicht werden, sodass für den Schwerlasttransport keine Notwendigkeit für die Benutzung der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und der damit verbundenen Durchfahrt durch Zeilsheim besteht. Da die Verkehrsführung in Zeilsheim nicht für Schwerlasttransporter ausgelegt und ein behinderungsfreies Vorbeifahren von Schwerlasttransportern nicht möglich ist, ist ein Durchfahrtsverbot dringend erforderlich. Entsprechende Hinweisschilder sollten schon an den Autobahnanschlussstellen Krifteler Dreieck und Kelkheim angebracht werden sowie ebenfalls an der Pfaffenwiese und der Hoechster-Farben-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.06.2009, ST 923 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellung einer Fußgängerbedarfsampel an der Liederbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3034 entstanden aus Vorlage: OF 1097/6 vom 16.02.2009 Betreff: Aufstellung einer Fußgängerbedarfsampel an der Liederbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, das Erforderliche zu veranlassen, damit auf der Liederbacher Straße im Bereich der Hausnummer 47 (am schon vorhandenen Zebrastreifen) eine Fußgängerbedarfsampel aufgestellt wird, um die Querung für Fußgänger, insbesondere auch für Grundschulkinder, sicherer zu machen. Begründung: Die Querung des dortigen Zebrastreifens gehört zum Schulweg der Schüler der Karl-von-Ibell-Schule, die aber für Grundschüler sehr unsicher ist. Eltern der Kinder, die im Bereich Johannesallee und Loreleistraße wohnen, haben sich schon zusammengeschlossen und bringen ihre Kinder gemeinsam über diesen Zebrastreifen, um eine sichere Überquerung der stark befahrenen Liederbacher Straße, die eine Stadtteilverbindungsstraße ist, zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2009, ST 705 Aktenzeichen: 32 1
Leunastraße als .Tor nach Höchst. attraktiver gestalten
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.03.2008, OA 612 entstanden aus Vorlage: OF 736/6 vom 28.01.2008 Betreff: Leunastraße als "Tor nach Höchst" attraktiver gestalten Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 14.11.2008, 24.04.2009, 31.07.2009, 07.12.2009, 03.05.2010, 14.09.2010, 09.09.2011 und 06.12.2011 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Attraktivierung der Leunastraße auf der Höchster Seite umzusetzen: 1. Ein Teil der Bürgersteige in der Leunastraße, die eine Breite von 4 Metern oder mehr haben (Brückenanfang Leunastraße/Brüningstraße und Leunastraße/Bolongarostraße), sollen entsiegelt und mit Staudenpflanzen oder kleinen Büschen begrünt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass es keinen Eingriff in die Radwege gibt. 2. Es ist zu prüfen, ob im Rand- oder Seitenbereich der Leunastraße zwischen Bolongarostraße und Adolf-Haeuser-Straße Bäume gepflanzt werden können. Dies wäre eine sinnvolle Fortsetzung der Baumpflanzungen, die auf Schwanheimer Seite entlang der Leunastraße noch erfolgen sollen. 3. Die Blechverkleidungen an der Leunabrücke sollten abgebaut werden, damit der Blick auf den Main freigegeben werden kann. 4. Die Eisenbahnbrücke zur Liederbacher Straße hin, sollte von Graffiti gesäubert und von Brombeerbewuchs freigeschnitten werden, damit das historische Bauwerk wieder sichtbar wird. 5. Es ist zu prüfen, ob in der Mitte der Fahrspuren ab Ende der Leunabrücke bis Adolf-Haeuser-Straße der versiegelte Bereich entsiegelt und mit Büschen oder Rasen begrünt werden kann. Begründung: Die Leunastraße ab dem Straßenabschnitt Brüningstraße und Bolongarostraße hat nun mit der Anbindung der Leunabrücke den Charakter eines Eingangs, eines Tores zum Stadtteil Höchst. Der Anblick, der sich dem Betrachter hier bietet, ist jedoch alles andere als erfreulich: Das Stadtbild zeigt sich fast nur rein funktional. Der Verkehr wird über jeweils drei Spuren weitläufig hinein- bzw. herausgeführt. Von einer ansprechenden Bepflanzung oder vielleicht einer Baumreihe, von "grünen Oasen" in dieser Steinwüste keine Spur. Das ist schade, weil auch ein attraktives Stadtbild an einer Stelle wie dieser, die das neue "Tor nach Höchst" darstellt, ein Standortfaktor ist. Die Finanzierung dieser Maßnahmen kann aus dem Haushaltstitel "Grüne Räume" oder "Schöneres Frankfurt" erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.04.2012, B 204 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 19.03.2008 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 10.04.2008, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Den Ziffern 1., 2., 4. und 5. der Vorlage OA 612 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 612 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.04.2008, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Den Ziffern 1., 2., 4. und 5. der Vorlage OA 612 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 612 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.04.2008, TO II, TOP 57 Beschluss: a) Den Ziffern 1., 2., 4. und 5. der Vorlage OA 612 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 612 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, BFF, REP und NPD gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, BFF, REP und NPD (= Annahme) sowie FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 14.08.2008, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.01.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.05.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 24.09.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.02.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 42. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 17.06.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 45. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.11.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 1. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.06.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.11.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Beschlussausfertigung(en): § 3887, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.04.2008 § 4374, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 14.08.2008 § 5253, 27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 15.01.2009 § 6045, 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 19.05.2009 § 6858, 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 24.09.2009 § 7666, 38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 11.02.2010 § 8307, 42. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 17.06.2010 § 8940, 45. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.11.2010 § 272, 1. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.06.2011 § 775, 4. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.11.2011 § 1095, 6. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.01.2012 Aktenzeichen: 60 10
Fußweg zwischen Wartburg- und Schmalkaldener Straße hier: Ausleuchtung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2006, OM 157 entstanden aus Vorlage: OF 87/6 vom 04.06.2006 Betreff: Fußweg zwischen Wartburg- und Schmalkaldener Straße hier: Ausleuchtung Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg zwischen Wartburg- und Schmalkaldener Straße besser ausleuchten zu lassen. Begründung: Im Dunkeln ist die Passage dieses Fußweges nicht ungefährlich, besonders für ältere Mitbürger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 876 Antrag vom 20.11.2017, OF 535/6 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2546 Aktenzeichen: 91 52
Instandsetzung eines Wegstücks
S A C H S T A N D : Initiative vom 31.05.2005, OI 100 entstanden aus Vorlage: OF 1296/6 vom 09.05.2005 Betreff: Instandsetzung eines Wegstücks Der Ortsbeirat 6 fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 7 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, das Wegstück entlang des Liederbachs zwischen den Mündungen der Hans-Böckler-Straße und der Ibellstraße auf die Liederbacher Straße aus laufenden Haushaltsmitteln instand setzen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2005, B 694 Versandpaket: 08.06.2005 Aktenzeichen: 66 2
Ideen
Keine Ideen gefunden.