Schulwegsicherung im Bereich Liederbacher Straße/Gebeschusstraße
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Anregung an den Magistrat vom 10.01.2011, OM 4857 entstanden aus Vorlage: OF 1673/6 vom 12.12.2010
Betreff: Schulwegsicherung im Bereich Liederbacher Straße/Gebeschusstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. den Einmündungsbereich der Gebeschusstraße/Liederbacher Straße durch Gehwegvorbau einzuengen; 2. den Gehweg unter der Eisenbahnbrücke, in Fahrtrichtung Norden, durch ein Geländer zu sichern.
Begründung: Bei einem Ortstermin wurden die vorgenannten Punkte einvernehmlich besprochen. Der Ortsbeirat unterstützt deren Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2010OFOF 1673/6Schulwegsicherung im Bereich Liederbacher Straße/GebeschusstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. Januar 2011Sie sind hierOMOM 4857Schulwegsicherung im Bereich Liederbacher Straße/GebeschusstraßeDirektanregung
- 11. März 2011Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 400Schulwegsicherung im Bereich Liederbacher Straße / GebeschusstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats