Schulwegsicherung im Bereich Liederbacher Straße / Gebeschusstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.03.2011, ST 400
Betreff: Schulwegsicherung im Bereich Liederbacher Straße / Gebeschusstraße Zu 1.: Der Anregung wird entsprochen. Wegen des starken Verkehrsaufkommens vor Ort und um den Schulweg nicht zu beeinträchtigen, ist vorgesehen, den Umbautermin in die Schulferien zu legen.
Zu 2.: Der Gehweg unter der Eisenbahnbrücke wurde bereits durch ein Geländer gesichert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2010OFOF 1673/6Schulwegsicherung im Bereich Liederbacher Straße/GebeschusstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. Januar 2011OMOM 4857Schulwegsicherung im Bereich Liederbacher Straße/GebeschusstraßeDirektanregung
- 11. März 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 400Schulwegsicherung im Bereich Liederbacher Straße / GebeschusstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab