Schulwegsicherung im Bereich Liederbacher Straße/Gebeschusstraße
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bei einem Ortstermin wurden die vorgenannten Punkte einvernehmlich besprochen, und der Ortsbeirat unterstützt deren Umsetzung.
Inhalt
Antrag vom 12.12.2010, OF 1673/6
Betreff:
Schulwegsicherung im Bereich Liederbacher Straße/Gebeschusstraße
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
- die Einmündung der Gebeschußstraße von der Liederbacher Straße wird durch Gehwegvorbau eingeengt.
- der Gehweg unter der Eisenbahnbrücke, in Fahrtrichtung Norden, wird durch ein Geländer gesichert.
Begründung:
Bei einem Ortstermin wurden die vorgenannten Punkte einvernehmlich besprochen, und der Ortsbeirat unterstützt deren Umsetzung.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2010Sie sind hierOFOF 1673/6Schulwegsicherung im Bereich Liederbacher Straße/GebeschusstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. Januar 2011OMOM 4857Schulwegsicherung im Bereich Liederbacher Straße/GebeschusstraßeDirektanregung
- 11. März 2011Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 400Schulwegsicherung im Bereich Liederbacher Straße / GebeschusstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme