Aufstellung einer Fußgängerbedarfsampel an der Liederbacher Straße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3034 entstanden aus Vorlage: OF 1097/6 vom 16.02.2009
Betreff: Aufstellung einer Fußgängerbedarfsampel an der Liederbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, das Erforderliche zu veranlassen, damit auf der Liederbacher Straße im Bereich der Hausnummer 47 (am schon vorhandenen Zebrastreifen) eine Fußgängerbedarfsampel aufgestellt wird, um die Querung für Fußgänger, insbesondere auch für Grundschulkinder, sicherer zu machen.
Begründung: Die Querung des dortigen Zebrastreifens gehört zum Schulweg der Schüler der Karl-von-Ibell-Schule, die aber für Grundschüler sehr unsicher ist. Eltern der Kinder, die im Bereich Johannesallee und Loreleistraße wohnen, haben sich schon zusammengeschlossen und bringen ihre Kinder gemeinsam über diesen Zebrastreifen, um eine sichere Überquerung der stark befahrenen Liederbacher Straße, die eine Stadtteilverbindungsstraße ist, zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Februar 2009OFOF 1097/6Aufstellung einer Fußgängerbedarfsampel an der Liederbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. März 2009Sie sind hierOMOM 3034Aufstellung einer Fußgängerbedarfsampel an der Liederbacher StraßeDirektanregung
- 12. Mai 2009Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 705Aufstellung einer Fußgängerbedarfsampel an der Liederbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats