Aufstellung einer Fußgängerbedarfsampel an der Liederbacher Straße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der dortige Zebrastreifen ist Schulweg von Schülern der Carl-von-Ibell Schule, ist aber für Grundschüler sehr unsicher. Eltern der Kinder, die im Bereich Johannes-Allee und Loreleistraße wohnen, haben sich schon zusammengeschlossen und bringen ihre Kinder gemeinsam über diesen Zebrastreifen, um eine sichere Überquerung der stark befahrenen Liederbacher Straße, die eine Stadtteilverbindungsstraße ist, zu gewährleisten.
Inhalt
Antrag vom 16.02.2009, OF 1097/6
Betreff:
Aufstellung einer Fußgängerbedarfsampel an der Liederbacher Straße
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen, dass an der Liederbacher Straße im Bereich Hausnummer 47 (am schon vorhandenen Zebrastreifen) eine Fußgängerbedarfsampel aufgestellt wird, um die Querung für Fußgänger, insbesondere auch für Grundschulkinder, sicherer zu machen.
Begründung:
Der dortige Zebrastreifen ist Schulweg von Schülern der Carl-von-Ibell Schule, ist aber für
Grundschüler sehr unsicher. Eltern der Kinder, die im Bereich Johannes-Allee und Loreleistraße wohnen, haben sich schon zusammengeschlossen und bringen ihre Kinder gemeinsam über diesen Zebrastreifen, um eine sichere Überquerung der stark befahrenen Liederbacher Straße, die eine Stadtteilverbindungsstraße ist, zu gewährleisten.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Februar 2009Sie sind hierOFOF 1097/6Aufstellung einer Fußgängerbedarfsampel an der Liederbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. März 2009OMOM 3034Aufstellung einer Fußgängerbedarfsampel an der Liederbacher StraßeDirektanregung
- 12. Mai 2009Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 705Aufstellung einer Fußgängerbedarfsampel an der Liederbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme