Aufstellung einer Fußgängerbedarfsampel an der Liederbacher Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2009, ST 705
Betreff:
Aufstellung einer Fußgängerbedarfsampel an der Liederbacher Straße
Der in der Ortsbeiratsanregung angesprochene Fußgängerüberweg wurde im Jahr 2008 im Rahmen der Aktionswochen zur Schulwegsafari "Sanierung Zebrastreifen“ außerhalb der üblichen Bauunterhaltung saniert und aufgrund einer Elternzuschrift komplett überplant und neu gestaltet. Die Fahrbahn im Bereich des Zebrastreifens wurde auf 6 m (3 m pro Fahrtrichtung) mittels Zeichen 298 StVO (Sperrfläche) eingeengt. Auf den Sperrflächen wurden je zwei rot-weiß-rote Poller gesetzt. Weiterhin wurden die Zeichen 350 StVO mit Auslegern versehen, damit sie hinter den Bäumen herausragen. Der Fußgängerüberweg ist weit deutlicher kenntlich als eine Vielzahl von Fußgängerquerungen im Stadtgebiet.
Von weiteren Maßnahmen wird deshalb abgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Februar 2009OFOF 1097/6Aufstellung einer Fußgängerbedarfsampel an der Liederbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. März 2009OMOM 3034Aufstellung einer Fußgängerbedarfsampel an der Liederbacher StraßeDirektanregung
- 12. Mai 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 705Aufstellung einer Fußgängerbedarfsampel an der Liederbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab