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Vorlagen
Ampelschaltung am Harheimer Weg, in Höhe der Straße Im Storchenhain (Grundschule Bonames)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2697 entstanden aus Vorlage: OF 550/10 vom 01.11.2013 Betreff: Ampelschaltung am Harheimer Weg, in Höhe der Straße Im Storchenhain (Grundschule Bonames) Der Magistrat wird gebeten, die strukturelle Gefahrenquelle der Ampelschaltung in Höhe der Straße Im Storchenhain (Grundschule Bonames) durch eine Schulwegbegehung in Augenschein zu nehmen und gegebenenfalls zu verändern. Begründung: Die Ampel für die Autofahrer schaltet auf Rot und zeitgleich zeigt die Fußgängerampel Grün. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 126 Aktenzeichen: 32 1
Eventuelle Planung für eine weitere Bebauung „Im Hilgenfeld“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2694 entstanden aus Vorlage: OF 537/10 vom 23.10.2013 Betreff: Eventuelle Planung für eine weitere Bebauung "Im Hilgenfeld" Vorgang: OM 2603/13 OBR 10; OM 2604/13 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, für zukünftige Bebauungspläne das Hilgenfeld in der Liste der potenziellen 16 Baugebiete mit niedriger Priorität zu behandeln, da die Region schon das geplante neue Baugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg"(ehemals "Bonames-Ost") verkraften muss. Bei einer eventuellen Planung für eine Bebauung des Hilgenfelds sollte nicht über die derzeit bestehende Planung von 2001 hinausgegangen werden. Im Übrigen gelten die Anmerkungen des Ortsbeirats 10 zur Planung "Am Eschbachtal/Harheimer Weg"(OM 2603/13 und OM 2604/13) sinngemäß auch für das Hilgenfeld. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 24.09.2013 wurde der aktuelle Stand zur Bebauung des Hilgenfelds durch das Planungsdezernat vorgestellt. Fazit der Vorstellung war, dass es eine Planung aus 2001 und derzeit keine aktuelle weitere Planung gibt. Demnach ist das Hilgenfeld eines von 16 potenziellen Baugebieten in Frankfurt mit gegenwärtig gleichem Planungsstand. Am 11.10.2013 wurde im SAALBAU Nidda die derzeitige Planung für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" (ehemals "Bonames-Ost") den Bürgerinnen und Bürgern durch das Stadtplanungsamt vorgestellt. Dabei kamen unzählige Bedenken der Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck, die der Ortsbeirat 10 in mehreren Anträgen (OM 2603/13 und OM 2604/13) aufgegriffen hat. Ein weiteres derartiges Projekt in unmittelbarer Nachbarschaft ist demnach nicht sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2603 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2604 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 277 Aktenzeichen: 61 00
Historische Hoheitsgrenzsteine sichern und erhalten hier: Dreigemarkungspunkt Harheim, Bonames, Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.11.2013, OA 444 entstanden aus Vorlage: OF 134/14 vom 11.11.2013 Betreff: Historische Hoheitsgrenzsteine sichern und erhalten hier: Dreigemarkungspunkt Harheim, Bonames, Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Planung und Ausführung des Bebauungsplans Nr. 516 die historischen Hoheitsgrenzsteine zwischen Harheim und Bonames sowie zwischen Harheim und Nieder-Eschbach zu sichern, möglichst nicht zu entfernen und hilfsweise in den Grenzsteingärten (Lapidarien) der betroffenen Stadtteile aufzustellen. Die Aufteilung der Steine unter den betroffenen Stadtteilen für die Lapidarien erfolgt im Einvernehmen mit den betreffenden Ortsbeiräten. Der Dreigemarkungspunkt (Harheim, Bonames, Nieder-Eschbach) am Ende der Galgenstraße in Bonames und unter Terrain ist von der Bebauung frei zu halten und zu gestalten, etwa durch eine Pflasterung mit Dreieck und Grenzlinien sowie den Buchstaben "H, B, NE" zwischen den Grenzlinien. Begründung: Die kulturhistorische Bedeutung der historischen Hoheitsgrenzsteine der alten Hoheitsgrenzen soll beachtet bleiben und bewusst gemacht werden. Es besteht ein öffentliches Interesse an der Erhaltung dieser Bodendenkmale. Sowohl in Lapidarien als auch am originären Standort werden die Denkmale von der Öffentlichkeit gewürdigt. Hinsichtlich des Dreigemarkungspunktes soll durch eine Markierung, etwa in der Pflasterung, seine kuturhistorische Bedeutung auch in Zukunft erfahrbar sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 15 Versandpaket: 04.12.2013 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OA 444 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 444 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen RÖMER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung des OBR 10 am 21.01.2014, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage OA 444 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage OA 444 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen RÖMER (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4199, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 Aktenzeichen: 61 00
Ersatz des ehemaligen Wirtschaftsweges von Urnbergweg bis Spitzenstraße durch einen neuen südlicheren Wirtschaftsweg entlang des Baugebietes Harheim-Süd
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2013, OF 133/14 Betreff: Ersatz des ehemaligen Wirtschaftsweges von Urnbergweg bis Spitzenstraße durch einen neuen südlicheren Wirtschaftsweg entlang des Baugebietes Harheim-Süd Der Magistrat möge beschließen: Die Errichtung eines Wirtschaftsweges von der Spitzenstraße bis zum Urnbergweg. Begründung: Durch das Neubaugebiet Harheim-Süd ist der Wirtschaftsweg entlang der Bebauung entfallen und soll südlich der neuen Bebauung am Feldrand zur Bewirtschaftung der Felder sowie zur Entlastung der Philipp-Schnell-Straße und dem Neubaugebiet-Süd dienen. Derzeit müssen die Traktoren zur Bewirtschaftung der Felder am Harheimer Weg (Fa. Uhl) über den Hellerrain, Auweg zum Urnbergweg fahren. Das Fahren über die Philipp-Schnell-Straße (enge Fahrbahn), den Auweg, Harheim-Süd oder den Urnbergweg ist aus bekannten Gründen nicht mit großen landwirtschaftlichen Fahrzeugen möglich. Vom Hellerrain bis Harheim-Süd befinden sich 4 Sackwege. Es kann und darf nicht sein, dass ein Wirtschaftsweg wegfällt und kein Ersatz geschaffen wird. Bezahlt wurde der Wegfall des alten Wirtschaftsweges durch die Grundstückseigentümer Harheim-Süd. Ein neuer Weg ist noch nicht geschaffen. Die Zufahrt ist nur noch eingeschränkt möglich. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 14 am 24.02.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird zurückgestellt, bis dem Ortsbeirat die Planung für dieses Gebiet vorgestellt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 05.05.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 16.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 14.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2013, OA 437 entstanden aus Vorlage: OF 203/15 vom 01.11.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2014 Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Bebauungsplan für 2.000 Wohneinheiten, bisher maximal 1.200 Wohneinheiten, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschosswohnungsbaus. Der neue Bebauungsplan ermöglicht einen Zuzug von 5.000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung des 44 Hektar großen Areals eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandenen und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird in Bezug auf den neuen Bebauungsplan beauftragt, 1. die Anzahl der geplanten Wohnungen auf die in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.1998 angegebenen 1.190 (minimal) bis 1.320 (maximal) Wohneinheiten zu begrenzen. Die maximale Anzahl von 1.320 Wohneinheiten ist auch mit später möglichen Dachausbauten nicht zu überschreiten und im Textteil des Bebauungsplans festzuschreiben. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2.000 Wohneinheiten wird abgelehnt. 2. zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Planung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden sinnvoll ist. Die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche sollte jedoch reduziert bestehen bleiben. 4. die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße/Homburger Landstraße sowie eines schienengleichen beschrankten Übergangs der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn der Baubeginn im Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich bevorsteht. 5. zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. 6. an der neuen U-Bahn-Haltestelle eine Bushaltestelle vorzusehen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Änderung der Buslinien im Frankfurter Norden sinnvoll ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park-and-ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für Pkw auszuweisen. 7. im Plangebiet Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für ein Polizeirevier vorzuhalten. Zu prüfen ist, ob im Bereich der geplanten Feuerwache genügend Fläche für das Polizeirevier frei ist oder frei gehalten werden kann. 8. den Bereich um den Dreimärker, der den Treffpunkt der drei Gemarkungen Nieder-Eschbach, Bonames und Harheim markiert, von Bebauung frei zu halten und im Rahmen von "Kunst am Bau" zu gestalten. Der Dreimärker, zurzeit unterirdisch, is t zu sichern. Begründung: Die Präsentation des Bebauungsplans Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zutage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1.200 auf ca. 2.000 wurde auch eine massivere Bebauung von Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1.320 angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der Flaschenhals Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über die Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, sodass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit den beschrankten schienengleichen Querungen und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert werden. Durch die neue Bushaltestelle soll der Übergang von Busbenutzern aus Harheim und Nieder-Erlenbach zur U-Bahn erleichtert beziehungsweise beschleunigt werden. In den letzten Jahrzehnten wurde wiederholt von verschiedenen Akteuren eine Verlagerung des 15. Polizeireviers aus seiner Randlage am Wickenweg in die Mitte des Einsatzbereiches gefordert. Gründe waren zumeist einfachere und schnellere Erreichbarkeit seitens der Bevölkerung, schnellere und optimale Erreichbarkeit von Einsatzorten und Wahrnehmung von Präsenz vor Ort. Bisher scheiterte die Verlegung auch an der fehlenden Fläche für ein neues Revier. Dies kann nun behoben werden. Die kulturhistorische Bedeutung des Dreimärkers soll durch eine einfache Darstellung auch in Zukunft erfahrbar sein. Die weiteren sich im Baugebiet befindenden Grenzsteine sind zu gegebener Zeit zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Antrag vom 31.12.2014, OF 255/15 Anregung vom 16.01.2015, OA 594 Antrag vom 16.01.2015, OF 257/15 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15 Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 437 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anzahl der Wohneinheiten auf maximal 1.200 zu begrenzen ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 437 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2013, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 437 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4247, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 § 4688, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.06.2014 Aktenzeichen: 61 00
Neue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: „Am Eschbachtal/Harheimer Weg“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2604 entstanden aus Vorlage: OF 529/10 vom 14.10.2013 Betreff: Neue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die den Bürgerinnen und Bürgern am 11.10.2013 im Haus Saalbau Nidda vorgestellte modifizierte Bauplanung Nr. 516 intensiv überarbeitet und die von den Bewohnerinnen und Bewohnern und den Ortsbeiräten vorgetragenen Bedenken und Anliegen mit aufgenommen und den betroffenen Bürgerinnen und Bürger und Ortsbeiräten vor Befinden in der Stadtverordnetenversammlung erneut vorgestellt werden. Die wesentlichen Bedenken, die berücksichtigt werden sollten, sind: 1. Das Ausmaß der Baumaßnahmen war seinerzeit auf maximal 1.200 Wohneinheiten festgelegt, nun sollen es 2.000 Wohneinheiten mit ca. 5.000 neuen Bewohnerinnen und Bewohnern werden. Das bedeutet nahezu eine Verdoppelung der derzeitigen Bürgerschaft von Bonames. Hier sollte die ursprüngliche Planung beibehalten werden. Eine minimale Versiegelung von landwirtschaftlichen Flächen in Frankfurt am Main sollte geprüft werden; 2. Die Erhaltung der 90 Jahre alten Kleingärten (ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von 2001 sicherte seinerzeit den Erhalt). Hier findet gewachsenes, soziales Leben, gerade auch der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, statt; 3. Die landwirtschaftlichen Belange. Hier befindet sich einer der kostbaren landwirtschaftlichen Böden Deutschlands (Lößboden) und wird für die regionale landwirtschaftliche Nahversorgung genutzt, zumal es sich hier um Ausgleichsflächen handelt, die nicht einfach bebaut werden sollten; 4. Umweltschutz von regionaler Fauna und Flora (sind hier die verschiedenen EU-Richtlinien hinreichend berücksichtigt), Erhalt der großen Bäume in der Galgenstraße, des benachbarten Grünstreifens sowie der Streuobstwiese sowie keine riskante Umsiedelung von Vögeln und sonstigen Tieren. Hier sind Oasen im Baugebiet zu entwickeln, die einen Verbleib ermöglichen; 5. Die infrastrukturellen Maßnahmen sollten zeitnah und, wie die Erfahrungen im Frankfurter Bogen zeigen, nicht erst dann stattfinden, wenn die Kinder und Jugendliche schon im neuen Wohnquartier leben. Dazu zählen: 5.1 Schule: Rechtzeitige Abstimmung mit dem Schulamt über einen zeitnahen Bau der notwendigen Grundschule; 5.2 Kita: Ein wesentlich höherer Bedarf an Kitas wurde festgehalten. 6. Freizeiteinrichtungen für Jugendliche; 7. Einrichtungen für seniorengerechtes Leben und Wohnen; 8. Sinnvolles und attraktives Verkehrskonzept für ÖPNV und Individualverkehr, damit nicht ein Autoschleichverkehr durch den Kern von Bonames und durch den Frankfurter Berg entsteht; 9. Die zu errichtende Ortsrandstraße wird als Randstraße und nicht als Bestandteil des Wohngebietes ausgewiesen; 10. Hinsichtlich des Lärmschutzes ist zu prüfen, ob hier eine sinnvolle Maßnahme bei mehrstöckiger Bebauung vorliegt. Begründung: Die am 11.10.2013 vorgestellte Bauplanung bedarf intensiver Überarbeitung, und die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger und Stadtteilpolitikerinnen und Stadtteilpolitiker müssen berücksichtigt und in die Planungen einbezogen werden. Die Bausünden der Siebziger- und Achtzigerjahre, die insbesondere auch soziale Auswirkungen auf gewachsene Wohnquartiere haben können, dürfen nicht, auch nicht in modifizierter Form, wiederholt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2694 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 269 Aktenzeichen: 61 0
Bonames-Ost: Nicht mehr als 1.200 Wohneinheiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2603 entstanden aus Vorlage: OF 528/10 vom 14.10.2013 Betreff: Bonames-Ost: Nicht mehr als 1.200 Wohneinheiten Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes unter anderem eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vor. Diese hat bezüglich der neuen Planungen für das Neubaugebiet Bonames-Ost im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Saalbau Nidda am 11.10.2013 stattgefunden, welche auch protokolliert wurde. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, infolge der Informationsveranstaltung am 11.10.2013 im Saalbau Nidda im Rahmen der Planungen für das Neubaugebiet Bonames-Ost eine über 1.200 Wohneinheiten hinausgehende Planung nicht weiter zu verfolgen. Des Weiteren sollen im Rahmen der weiteren Planungen folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Der Umweltschutz, zum Beispiel bezüglich der auch über den Ortsbezirk 10 hinausgehenden Bodenversiegelung; 2. die wichtigen Belange der Landwirtschaft, dieser sollen keine Ackerflächen entzogen werden; 3. die Kleingarten- und Siedlerflächen sollen erhalten bleiben; 4. der rechtzeitige Bau einer aufnahmefähigen Umgehungsstraße nebst Park-and-ride-Plätzen; 5. die Vermeidung von auch in Bonames drohendem Durchgangsverkehr; 6. die rechtzeitige Planung und Finanzierung ausreichender Infrastruktur insgesamt; 7. im Rahmen der Verkehrsführung an der Galgenstraße sollen die bestehende Wohnbebauung sowie die Kleingärten statt über das Neubaugebiet über die Galgenstraße erreichbar bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2694 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 269 Aktenzeichen: 61 0
Wie viele und welche Wohnungen fehlen wirklich?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2013, OM 2575 entstanden aus Vorlage: OF 125/14 vom 28.10.2013 Betreff: Wie viele und welche Wohnungen fehlen wirklich? Der Magistrat wird aufgefordert, für eine sachgerechte Diskussion von Bebauungsplänen die aktuelle Nachfrage nach Wohnraum und deren zukünftig prognostizierte Entwicklung zu erfassen und detailliert darzustellen nach - Art und Größe der Wohnung (Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus, Anzahl der Zimmer) und - Stadtteil oder Wohnlage. Begründung: "Wohnungsnot" wird als Grund herangezogen, um die Anzahl der Wohneinheiten im geplanten Baugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" von ursprünglich 1.200 auf 2.000 anzuheben und vermehrt Wohnblocks zu planen. In dem Begriff ist jedoch die Nachfrage nach völlig unterschiedlichen Arten von Wohnungen zusammengeworfen, vom Wohnraum für Studenten bis zum Penthouse. Weiß man denn so genau, ob diese Art von Wohnungen und in dieser Stadtrandlage - so wie geplant - tatsächlich gesucht sind? Besteht nicht die Gefahr, dass man am tatsächlichen Bedarf mangels belastbarer Daten vorbeiplant und zudem eine nachhaltige Stadt- oder Stadtteilplanung einem vermuteten kurzfristigen Bedarf unterwirft? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 258 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 64 0
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Fläche für ein Polizeirevier
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2013, OF 200/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Fläche für ein Polizeirevier Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei der Erstellung des Bebauungsplans B516 zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der geplanten Feuerwache genügend Fläche für die Verlegung des Polizeireviers 15 frei ist oder frei gehalten werden kann. Begründung: In den letzten Jahrzehnten wurde wiederholt von verschiedenen Akteuren eine Verlagerung des Polizeireviers 15 aus seiner Randlage am Wickenweg in die Mitte des Einsatzbereiches gefordert. Gründe waren zumeist einfachere und schnellere Erreichbarkeit seitens der Bevölkerung, schnellere und optimale Erreichbarkeit von Einsatzorten und Wahrnehmung von Präsenz vor Ort. Bisher scheiterte die Verlegung auch an der fehlenden Fläche für ein neues Revier, dies kann nun behoben werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 200/15 wird durch die Annahme der Vorlage 203/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anzahl der Wohneinheiten, Bushaltestelle an der U-Bahn-Station, Drei-Gemarkungspunkt
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2013, OF 199/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anzahl der Wohneinheiten, Bushaltestelle an der U-Bahn-Station, Drei-Gemarkungspunkt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei der Planung des Bebauungsplans B516 folgendes zu berücksichtigen: Die Anzahl der geplanten Wohnungen ist auf 1190 WE zu begrenzen, wie sie bereits in der ST 0126/61/98 vom 7.8. (bez. 19.8.) 1998 angegeben wurde (die dort angegebene Obergrenze von 1360 WE ist nicht anzuhalten). An der neuen U-Bahnhaltestelle ist eine Bushaltestelle vorzusehen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Änderung der Buslinien im Frankfurter Norden sinnvoll ist. Der Drei-Gemarkungspunkt (Nieder-Eschbach, Bonames, Harheim) ist von Bebauung freizuhalten und (im Rahmen von "Kunst am Bau") zu gestalten, Der Dreimärker (zur Zeit unterirdisch) ist zu sichern. Begründung: In der aktuell vorgestellten Planung sind 2000 WE vorgesehen, mehr als je zuvor. Dies ergibt etwa eine Einwohnerzahl von 5000 Personen, was einer Verdoppelung der Einwohnerzahl des angrenzenden Stadtteils Bonames entspricht. Dies ist in Bezug auf die Integration der neuen Einwohner in die bestehenden Strukturen deutlich zu viel. Durch die neue Bushaltestelle soll der Übergang von (potentiellen) Busbenutzern aus Harheim und Nieder-Erlenbach auf die U-Bahn erleichtert/beschleunigt werden. Ansonsten ist zu befürchten, dass die U-Bahnhaltestelle per KFZ angefahren und der Parkdruck um die Station erhöht wird. P+R-Plätze sind nicht vorgesehen und zu Gunsten des ÖPNV zu vermeiden. Die kulturhistorische Bedeutung des Drei-Gemarkungspunktes soll durch eine (einfache) Markierung auch in Zukunft erfahrbar sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 199/15 wird durch die Annahme der Vorlage 203/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUmgehungsstraße statt Ortsrandstraße für Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2013, OF 531/10 Betreff: Umgehungsstraße statt Ortsrandstraße für Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es nicht sinnvoller wäre, anstelle der bisherigen Planung einer Ortsrandstraße im Rahmen eines Bebauungsplanes für das Gebiet Bonames-Ost, ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten, durch das im Bereich der bisher vorgesehenen Ortsrandstraße eine Umgehungsstraße für Bonames zwischen dem Harheimer Weg und der Berner Straße geplant wird. Begründung: Bonames benötigt dringend eine Umgehungsstraße. Durch die Koppelung einer Straße mit dieser Funktion an das Bebauungsgebiet Bonames-Ost als sogenannte Ortsrandstraße ist durch die Verzögerung dieses Bebauungsplans wertvolle Zeit verloren worden, in der längst eine Umgehungsstraße errichtet hätte werden können. Hinzu kommt, dass nach der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit für dieses Baugebiet am 11. Oktober 2013 erneut deutlich wurde, dass man durch die Behandlung als Ortsrandstraße der verkehrlichen Bedeutung, die dieser Straße zukommt, nicht gerecht wird. So sind die Annahmen zur Auslastung dieser Straße eher gegriffen und ihre überörtliche Bedeutung wird nicht genügend im Rahmen der Planung berücksichtigt. Dies müsste im Rahmen des für eine Umgehungsstraße erforderlichen Planfeststellungsverfahrens automatisch erfolgen. Dadurch, dass die Flächen für die Straße im Umlegungsverfahren aus der zur Bebauung geplanten Fläche erwirtschaftet werden müssen, verbleibt deutlich weniger umlegungsfähiges Bauland, so dass Flächen zur Bebauung ausgewiesen müssen, die aus übergeordneter Bedeutung eigentlich von einer Bebauung freigehalten werden sollten. Außerdem fallen so die Kosten für die Straße Rahmen der Erschließung des Baugebiets Bonames Ost an und werden entsprechend umgelegt, was auf Grund der überörtlichen Bedeutung der Straße unangemessen ist und die Baukosten im Baugebiet unzulässig erhöhen wird. Deshalb ist zu prüfen, ob es nicht sinnvoller wäre und die Planung deutlich erleichterte, wenn die Umgehungsstraße aus dem Bebauungsplanverfahren herausgelöst würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 29.10.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 859 2013 Die Vorlage OF 531/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 198/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ehemals Bonames-Ost vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Plan für 2000 Wohneinheiten, bisher max. 1200 WE, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschoßwohnungsbaus. Der neue Plan ermöglicht einen Zuzug von 5000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung in dem 44 Hektar großen Areal eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandener und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Die Anzahl der Wohneinheiten ist bei der weiteren Planung auf maximal 1320 WE zu beschränken, dass sind 10 % mehr als bisher geplant. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2000 WE wird abgelehnt. Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. Ferner wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor dem Hintergrund einer möglichen Reduzierung der Einwohnerzahl im Plangebiet die Schaffung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden entbehrlich ist. Die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße / Homburger Landstraße wird begrüßt. Ferner ist der schienengleiche beschrankte Übergang der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn das Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich realisiert wird. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park+Ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für PKW auszuweisen. Im Plangebiet sind Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für eine Polizeistation vorzuhalten. Begründung: Die Präsentation des B-Planentwurfs Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen zu der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zu Tage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1200 auf ca. 2000 Wohneinheiten wurde auch eine massivere Bebauung in Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1320 Wohneinheiten angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher-Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der "Flaschenhals" Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, so dass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit der beschrankten schienengleichen Querung und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert sind. Neben der bereits geplanten Ansiedlung eines Feuerwehrstützpunktes (Verlagerung der BF aus dem Ortskern von Nieder-Eschbach) sollen für eine eventuelle Verlegung des 15. Polizeireviers aus dem Wickenweg an die Ortsrandstraße Flächen für eine Polizeistation vorgehalten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 198/15 wird durch die Annahme der Vorlage 203/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2556 entstanden aus Vorlage: OF 186/15 vom 10.09.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Vorgang: ST 1336/13 Der Magistrat wird gebeten, unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 06.09.2013, ST 1336, im Vorfeld zu der am 11. Oktober 2013 im Haus Nidda vorgesehenen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg den Fraktionen im Ortsbeirat Ausfertigungen der bisherigen Planung mit Hinweissynopse der wesentlichen Änderungen als Arbeitspapier zur Verfügung zu stellen. Begründung: Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, dass den Fraktionen in den Ortsbeiräten 10, 14 und 15 bereits im Vorfeld die bisherigen Planungen als Arbeitspapier zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt umso mehr, da sich bei der Umplanung eine Nachverdichtung an Wohneinheiten ergeben könnte. Aus Sicht des Ortsbeirats muss in diesem geplanten Neubaugebiet aber weiterhin Ziel bleiben, vordringlich attraktiven Wohnraum für Bezieher mittleren Einkommens zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1336 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1709 Aktenzeichen: 61 00
Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumgehung Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2013, OF 513/10 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumgehung Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2014-17 sind die Investitionsmittel in Höhe vom 3.710.000 Euro einzustellen. Begründung: Das Neubaugebiet Am Eschbachtal-Harheimer Weg (ehemals Bonames Ost) ist ohne die Ortsrandstrasse schwerlich zu erschließen. Da der Wohnungs- und Baugebietsbedarf, in Frankfurt stetig wächst und sich die Stadtteile immer mehr verdichten, ist das Baugebiet, insbesondere da bereits Planungsrecht besteht, in naher Zukunft eine Option. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 24.09.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 215 2013 Die Vorlage OF 513/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAbsage einer angedachten Bebauung der Freiflächen im Frankfurter Norden zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.04.2013, OA 366 entstanden aus Vorlage: OF 165/15 vom 12.04.2013 Betreff: Absage einer angedachten Bebauung der Freiflächen im Frankfurter Norden zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.09.2013 Die SPD-Fraktion im Römer hat im Rahmen einer Pressekonferenz über die regionalen Medien am 4. und 5. April 2013 eine Wohnbebauung der bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen, insbesondere auch innerhalb des regionalen Grünzuges und in Bereichen von bereits durchgeführten Ausgleichsflächen, zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach vorgeschlagen. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die hier angedachte großflächige Wohnbebauung des Areals zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach für bis zu 8.000 Wohnungen nicht weiter zu verfolgen. Konkrete Planungen sollen hierzu nicht eingeleitet werden. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, mit Nachdruck und zeitnah die Bebauungsmöglichkeit im Frankfurter Norden durch eine zügige Planung und Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" (vormals "Bonames-Ost") mit der Schaffung von bis zu 1.380 Wohneinheiten zu realisieren. 3. Der Magistrat wird zudem gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten für eine maßvolle Arrondierung von kleinen Bauflächen am Ortsrand der vorhandenen Bebauung bestehen. Gleichfalls soll berichtet werden, welche brachliegenden und nicht mehr benötigten Gewerbe- bzw. Industrieflächen in Frankfurt am Main aus Sicht des Magistrats in allgemeine Wohngebiete umgewandelt werden könnten (z. B. die geplante Umwandlung einer ehemaligen Gewerbefläche im Ben-Gurion-Ring zur Schaffung von Wohnraum für circa 600 Menschen). Begründung: Der Ortsbeirat sieht durchaus einen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum. Dieser ist jedoch vor dem Hintergrund des Schutzes des regionalen Grünzuges, der prägenden Kulturlandschaft in Nieder-Eschbach sowie aufgrund zahlreicher Schwierigkeiten und Hemmnisse nicht im oben genannten Areal zu verwirklichen. Nieder-Eschbach wird mit der Verwirklichung des Bebauungsplanes Nr. 516 seinen Beitrag zu neuem Wohnraum leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2013, B 506 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 17.04.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 366 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Ablehnung) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (Ziffer 1. = Annahme, Ziffern 2. und 3. = Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2013, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage OA 366 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD gegen SPD (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und NPD gegen SPD (= Ablehnung) sowie Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 366 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 3251, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013 § 3749, 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 30.09.2013 Aktenzeichen: 23 20
Fuß- und Radwegverbindung zwischen Harheim und Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2013, OM 2025 entstanden aus Vorlage: OF 101/14 vom 25.02.2013 Betreff: Fuß- und Radwegverbindung zwischen Harheim und Bonames Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Wirtschaftsweg zwischen Harheim und Bonames entlang des Harheimer Weges auch als kombinierter Fuß-/Radweg, frei für landwirtschaftlichen Verkehr, ausgewiesen werden kann, verbunden damit, dass dieser Weg entsprechend ganzjährig instand und benutzbar gehalten wird. Alternativ soll geprüft werden, ob der Bau eines kombinierten Fuß-/Radwegs die bessere Alternative ist. Begründung: Der Harheimer Weg ist die einzige Verbindung zwischen den Stadtteilen Harheim und Bonames. Allerdings gilt das lediglich für den motorisierten Fahrzeugverkehr. Fußgänger und Radfahrer können zwar den vorhandenen Wirtschaftsweg mitbenutzen, aber nur unter der Einschränkung, dass sie dort geduldet, aber nicht berechtigt sind. Im Winter wird dieser Weg als Wirtschaftsweg nicht benutzt und auch nicht begehbar bzw. befahrbar gehalten. Somit sind die Bürger - und insbesondere auch Pendler - der zwei benachbarten Stadtteile auf ein eigenes motorisiertes Fahrzeug oder den gelegentlichen Busverkehr angewiesen, was aber der Intention einer fußgänger- und radverkehrfreundlichen Stadt widerspricht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 816 Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1548 Aktenzeichen: 66 2
Schulwegsicherung in der Straße Im Storchenhain in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1939 entstanden aus Vorlage: OF 398/10 vom 03.02.2013 Betreff: Schulwegsicherung in der Straße Im Storchenhain in Bonames Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Schulwegsicherung den teils unübersichtlichen Kreuzungsbereich zwischen dem Harheimer Weg und der Straße Im Storchenhain in Bonames, beispielsweise durch Abpollerungen, sicherer zu gestalten. Begründung: Wild parkende Fahrzeuge versperren Fußgängern den Weg und Fahrzeugführern die Sicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 646 Aktenzeichen: 32 1
Ausfahrt aus der Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1887 entstanden aus Vorlage: OF 383/10 vom 01.01.2013 Betreff: Ausfahrt aus der Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausfahrt Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg sicherer wird bzw. auch möglich ist. Begründung: Durch parkende Autos auf dem Harheimer Weg, direkt an der Ausfahrt, wird die Sicht genommen, ebenso stehen die Autos soweit in der Ausfahrt, dass eine Auffahrt auf den Harheimer Weg nur sehr schwer möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2013, ST 577 Aktenzeichen: 66 0
Haushalt 2013 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumgehung Bonames (Planungsmittel)
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2013, OF 388/10 Betreff: Haushalt 2013 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumgehung Bonames (Planungsmittel) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2013 sind die Planungsmittel in der Höhe von 603.000 Euro einzustellen. Bereits im Haushalt 2011 waren Planungsmittel in dieser Höhe eingestellt. Im Haushalt 2012 waren sie jedoch nicht eingebracht worden. Begründung: Das Neubaugebiet Am Eschbachtal-Harheimer Weg (ehemals Bonames Ost) wird ohne die Ortsrandstraße schwerlich zu erschließen sein. Da der Wohnungs- und Baugebietsbedarf, in Frankfurt stetig wächst und sich die Stadtteile immer mehr verdichten, ist das Baugebiet, insbesondere da bereits Planungsrecht besteht, in naher Zukunft eine Option. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2013, TO II, TOP 23 Beschluss: Etatanregung EA 52 2013 Die Vorlage OF 388/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenZufahrt zur geplanten Kita in der Gladiolenstraße nach den Vorstellungen des Ortsbeirates 15 gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1800 entstanden aus Vorlage: OF 137/15 vom 14.11.2012 Betreff: Zufahrt zur geplanten Kita in der Gladiolenstraße nach den Vorstellungen des Ortsbeirates 15 gestalten Vorgang: EA 30/12; OA 161/12 OBR 15; ST 1498/12; OM 1599/12 OBR 15 Der Magistrat wird gebeten, sich den Vorstellungen des Ortsbeirats 15 zur Gestaltung einer alternativen Zufahrtsmöglichkeit zur geplanten Kita anzuschließen und die in der Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1498, beschriebene Ausbaustufe zurückzunehmen. Begründung: Der Magistrat beschreibt in der oben genannten Stellungnahme einen vollkommen überzogenen Ausbau des Zufahrtsweges und begründet dies mit bau- und planungstechnischen Problemen. Ein derartiger Ausbau wurde an anderen Stellen in vergleichbaren Situationen und Orten allerdings nicht realisiert. Dort genügte eine kleine - wie vom Ortsbeirat gefordert - Lösung. Diese sollte umgehend auch in Nieder-Eschbach realisiert werden. Folgende Beispiele unterstützen den Standpunkt des Ortsbeirates: Beispiel 1: Zufahrt zur Straße Im Weidenfeld Die Straße führt u. a. zu einem Aussiedlerhof. Beispiel 2: Zufahrt zur Karl-Bieber-Höhe von der Niedererlenbacher Straße aus An dieser Kreuzung befindet sich lediglich ein Schild mit dem Straßennamen. Es gibt keine Durchfahrtsbeschränkung und keine Hinweise auf landwirtschaftlichen Verkehr. Diese Straße ist nicht beleuchtet und weist keine Oberflächenentwässerung vor. Beispiel 3: Zufahrt Deuil-La-Barre-Straße zu den Wohnhäusern 118, 118a, 120 Dies ist die einzige Zufahrt zu den Häusern 118, 118a, 120. Es gibt keiner Durchfahrtsbeschränkungen geschweige denn Beleuchtung oder eine Oberflächenentwässerung. Beispiel 4: Zufahrt Auf der Steinern Straße 12 am Ortsausgang der Georg-Büchner-Straße Die Straße verfügt über keinerlei Beleuchtung oder Oberflächenentwässerung. Angebracht sind hier die Schilder "Anlieger frei", "Radfahrer frei" sowie "Ende Tempo 30". Es gibt hier keine weitere Durchfahrtsbeschränkungen. Beispiel 5: Zufahrt Auf der Steinern Straße 8 Ortsausgang Georg-Büchner-Straße In dieser Straße gibt es keine Durchfahrtsbeschränkung und keine Beleuchtung. Auch außerhalb von Nieder-Eschbach gibt es Beispiele: Beispiel 6: Zufahrt zum Sportplatz in Kalbach von der L 3019 aus Diese Beispiele können auf Wunsch ergänzt werden. Ebenso bietet der Ortsbeirat an, dass ortsunkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu diesen Stellen geführt werden, wobei die dortige Situation explizit erläutert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 16.03.2012, EA 30 Anregung vom 16.03.2012, OA 161 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1498 Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1599 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 466 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66 0
Ausfahrt Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2012, OM 1151 entstanden aus Vorlage: OF 248/10 vom 21.04.2012 Betreff: Ausfahrt Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg Durch das nicht zu verantwortende Parken an der Ausfahrt Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg ist das Rechtsabbiegen auf den Harheimer Weg häufig nur unter großen Anstrengungen möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, diesen Mangel durch bauliche Maßnahmen zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1174 Aktenzeichen: 66 0
Fehlende Parkplätze in Bonames hier: Unter anderem im Bereich des Saalbaus Nidda im Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2012, OM 1150 entstanden aus Vorlage: OF 247/10 vom 22.04.2012 Betreff: Fehlende Parkplätze in Bonames hier: Unter anderem im Bereich des Saalbaus Nidda im Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die sehr angespannte Stellplatzsituation im Bereich des Saalbaus Nidda im Harheimer Weg deutlich verbessert wird, beispielsweise durch eine teilweise Freigabe des sehr breiten Fußgängerweges als Pkw-Parkfläche auf der Straßenseite des Saalbaus. Begründung: In der Vergangenheit wurde wiederholt Kritik an der unzureichenden Stellplatzsituation in Bonames vorgetragen. Rund um den Saalbau Nidda im Harheimer Weg besteht eine völlig unbefriedigende Parkplatzsituation. Neben dem durch die Besucher des Bürgerhauses ausgelösten Parkplatzdruck besteht ein solcher auch durch Anwohner sowie Besucher der benachbarten Sporthalle. Dabei ist zu beachten, dass auch die benachbarten Parkplätze im Bereich der August-Jaspert-Schule, des Bonameser Friedhofes sowie des neu gestalteten Ortsmittelpunktes um den Wendelsgarten nicht ausreichen. Diese problematische Situation kann sehr einfach und ohne großen Aufwand, beispielsweise durch die oben genannte Maßnahme, deutlich verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1173 Aktenzeichen: 66 3
Baustellenzufahrt zum Baugebiet Harheim-Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2012, OM 1061 entstanden aus Vorlage: OF 64/14 vom 31.03.2012 Betreff: Baustellenzufahrt zum Baugebiet Harheim-Süd Der Magistrat wird gebeten, die Baustellenzufahrt zum Baugebiet Harheim-Süd am Harheimer Weg (K812) bis zum endgültigen Bau eines Kreisverkehrs für Baufahrzeuge und Anlieger offen zu lassen, gleichzeitig jedoch die Zufahrt von und zur Spitzenstraße für diesen Zeitraum zu sperren. Begründung: Durch die Verkehrsführung soll die durch den Schwerfahrzeugverkehr aus dem Gewerbegebiet Im Kalk ohnehin schon belastete Spitzenstraße nicht noch stärker belastet und gleichzeitig den Baufahrzeugen ein einfacher und schneller Zuweg geschaffen werden. Die Sperrung zur Spitzenstraße ist erforderlich, um den Schleichverkehr und nachfolgend die Behinderung der Baufahrzeuge, aber auch des Verkehrsflusses, auf der K812 zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1027 Aktenzeichen: 63 1
Stadt- und Verkehrsplanung im Frankfurter Norden jetzt weiterentwickeln
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.03.2012, OA 157 entstanden aus Vorlage: OF 58/14 vom 26.02.2012 Betreff: Stadt- und Verkehrsplanung im Frankfurter Norden jetzt weiterentwickeln Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Umsetzung des Baugebiets "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" (ehemals Bonames-Ost) wieder umgehend zu beginnen sowie ebenso und gleichzeitig mit der Verwirklichung des "Verkehrskonzeptes Frankfurter Norden", wie in dem Vortrag des Magistrats vom 19. April 1991, M 90, dargestellt. Begründung: Das Baugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" (ehemals Bonames-Ost) ist kein isoliert geplantes Baugebiet, sondern Teil einer stadtplanerischen und verkehrsplanerischen Gestaltung des Frankfurter Nordens in den Stadtteilen Kalbach, Bonames, Nieder-Eschbach und Harheim, zu dessen Elementen unter anderem gehören: - Entwicklung des Gewerbegebietes Am Martinszehnten - Baugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" - Baugebiete "Harheim-Nord" und "Harheim-Süd" - Gewerbegebiet Nieder-Eschbach Das Verkehrskonzept hat dabei die Aufgaben, - mit der Autobahnanschlussstelle "Nieder-Eschbach" einen Anschluss für die Gewerbegebiete Am Martinszehnten und Nieder-Eschbach zu schaffen; - mit der Autobahnanschlussstelle "Nieder-Eschbach" auch einen Anschluss für die Wohngebiete "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" sowie die Baugebiete in Harheim und am Riedberg zu schaffen; - die Autobahnanschlussstelle "Bonames" zurückzubauen, und damit Bonames vom Durchgangsverkehr zu entlasten; - über die neue Ortsrandlage am Baugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" den Verkehr aus und nach Harheim und Nieder-Erlenbach zu führen, und damit das Wohngebiet am Harheimer Weg in Bonames von Verkehr zu entlasten; - mit der Einrichtung einer U-Bahn-Haltestelle bei der Berner Straße den direkten und schnellen Zugang zu den öffentlichen Nahverkehrsmitteln für die Stadtteile Harheim und Nieder-Erlenbach zu vereinfachen. Nachdem mit dem Gewerbegebiet Am Martinszehnten, dem Ausbau des Gewerbegebietes Nieder-Eschbach und dem Anschluss der Autobahnanschlussstelle "Nieder-Eschbach" ein Teil des Konzeptes umgesetzt worden ist, wurde der noch zu realisierende Teil, nämlich das Baugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" und die wichtige Ortsrandstraße nicht mehr weiter verfolgt. Das ist genau dieser Teil des Konzeptes, der sowohl zu einer wesentlichen Verkehrsentlastung der Bonameser Wohngebiete als auch zu einem verbesserten Zugang der Harheimer und Nieder-Erlenbacher Bevölkerung zu Verkehrswegen und zu öffentlichen Nahverkehrsmitteln führen würde. Damit sich die positiven Effekte der städtebaulichen und verkehrsplanerischen Konzeption ganz entfalten können, muss dieses Konzept nun vollständig und abschließend realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2012, ST 1124 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 21.03.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2012, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und Piraten (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.04.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und Piraten (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1548, 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 23.04.2012 Aktenzeichen: 61 1
Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumgehung Bonames (Planungsmittel)
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 201/10 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumgehung Bonames (Planungsmittel) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2012 sind die Planungsmittel aus dem Budgetübertrag 2011 wieder in der Höhe von 603.000 Euro einzustellen. Begründung: Das Neubaugebiet Am Eschbachtal-Harheimer Weg (ehemals Bonames Ost) wird ohne die Ortsrandstrasse schwerlich zu erschließen sein. Da der Wohnungs- und Baugebietebedarf, in Frankfurt stetig wächst und sich die Stadtteile immer mehr verdichten, ist das Baugebiet, insbesondere da bereits Planungsrecht besteht, in naher Zukunft eine Option. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 13.03.2012, TO I, TOP 34 Beschluss: Etatanregung EA 8 2012 Die Vorlage OF 201/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAbmarkierung der (bereits bestehenden) Parkflächen auf dem Harheimer Weg zwischen den Einmündungen der Dornholzhäuser Straße und der Friedrichsdorfer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2012, OM 865 entstanden aus Vorlage: OF 163/10 vom 23.01.2012 Betreff: Abmarkierung der (bereits bestehenden) Parkflächen auf dem Harheimer Weg zwischen den Einmündungen der Dornholzhäuser Straße und der Friedrichsdorfer Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Parkflächen auf dem Harheimer Weg zwischen den Einmündungen der Dornholzhäuser Straße und der Friedrichsdorfer Straße im Rahmen der bereits bestehenden Beschilderung abmarkiert werden. Begründung: Insbesondere bei größeren Veranstaltungen im Haus Nidda können entsprechende Markierungen helfen, eventuelle Unsicherheiten der Verkehrsteilnehmer über die Parkmöglichkeiten zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 569 Aktenzeichen: 66 7
Harheimer Weg und Erlenbacher Stadtweghier: Aufstellung von Schneefangzäunen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2011, OM 605 entstanden aus Vorlage: OF 43/14 vom 13.11.2011 Betreff: Harheimer Weg und Erlenbacher Stadtweg hier: Aufstellung von Schneefangzäunen Der Magistrat wird gebeten, entlang des Harheimer Weges und des Erlenbacher Stadtweges Schneefangzäune aufzustellen. Der durch Fußgänger und Fahrradfahrer benutzte Wirtschaftsweg, parallel zum Harheimer Weg, war im Winter 2010/11 auch durch Schneewehen unpassierbar. Für den Winter 2011/12 sollte der Missstand möglichst vermieden werden. Die gleiche Vorsorge gilt auch für den neu geschaffenen Fuß- und Fahrradweg entlang des Erlenbacher Stadtweges. Begründung: Beide Wege sind in den Winterdienst nicht einbezogen. Die Benutzung der Wege durch Fußgänger und Fahrradfahrer ist daher bei Schneefall deutlich eingeschränkt. Zusätzliche Schneewehen machen die Einschränkung zur Unpassierbarkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 484 Aktenzeichen: 66 0
Wohnraum für Senioren im geplanten Neubaugebiet (Bebauungsplan Nr. 516 „Am Eschbachtal-Harheimer Weg“) vorsehen
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.11.2011, OA 95 entstanden aus Vorlage: OF 41/15 vom 06.11.2011 Betreff: Wohnraum für Senioren im geplanten Neubaugebiet (Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg") vorsehen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 05.04.2012 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, in den weiteren Planungen für das zukünftige Baugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" (frühere Bezeichnung Bonames-Ost) an geeigneter Fläche die Schaffung von seniorengerechten Wohnräumen vorzusehen, um dem für die nahe Zukunft prognostizierten Mangel an bezahlbaren kleinen Wohnungen für alleinstehende Rentnerinnen und Rentner in Frankfurt am Main und insbesondere auch im Stadtteil Nieder-Eschbach zu begegnen. 2. Der Magistrat wird ferner aufgefordert, ein Planungskonzept mit Empfehlungen für den Wohnungsmarkt in Frankfurt am Main zu erstellen, die der demografischen Entwicklung in den Stadtteilen Rechnung tragen. Im Konzept sind die unterschiedlichsten neuen Wohnformen darzustellen und Standortvorschläge für seniorengerechtes Wohnen zu benennen. Zudem ist zu prüfen, welche Kostenbeteiligungen für die Umsetzung der Schaffung bezahlbaren seniorengerechten Wohnraums seitens der öffentlichen Haushalte bereits vorhanden sind bzw. noch in Zukunft weiter notwendig werden. Begründung: Nach einer Studie des Pestel-Institutes, einer namhaften Forschungseinrichtung in Hannover, fehlen im Rhein-Main-Gebiet bereits jetzt schon bezahlbare kleine Wohnungen (bis max. 40 qm), die sich gerade alleinstehende Rentnerinnen und Rentner, insbesondere jene, die Empfänger der staatlichen Grundsicherung sind, noch leisten können. Nach der Studie und der absehbaren demografischen Entwicklung werden daher immer mehr Senioren von einer "grauen Wohnungsnot" getroffen. Vor dem Hintergrund der bis zum Jahre 2030 prognostiziert gestiegenen Altersarmut in Teilen der Bevölkerung müssen in naher Zukunft die Weichen gestellt werden, um dieser "grauen" Wohnungsnot zu begegnen bzw. diese abzumildern. So müsste auch in der Planung über neue Wohnformen nachgedacht werden, und konkret als erster Schritt müssten im Rahmen eines gesonderten Wohnungsbauprogramms z. B. erheblich mehr kleinere, energieeffiziente und altengerechte Wohnungen für Senioren geschaffen werden. Das spart Miete sowie Energie- und Heizkosten. Für Nieder-Eschbach bietet sich als konkreter Vorschlag für die weitere Planung und erstmalige Schaffung von mehreren seniorengerechten Wohneinheiten mit jeweils Wohnraumgrößen von 30 bis 40 qm das zukünftige Neubaugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" an, in der (städtische) Grundstücke für diese Wohnform einzuplanen und vorzuhalten sind. Eine Realisierung entsprechenden Wohnraums wäre dann bis zum Jahre 2020 denkbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.08.2012, B 345 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 30.11.2011 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung der KAV am 16.01.2012, TO II, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage OA 95 wird zugestimmt. 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.01.2012, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 95 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (Ziffer 1. = Annahme, Ziffer 2. = Enthaltung) 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 26.01.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 95 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Enthaltung) 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.05.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 95 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten Beschlussausfertigung(en): § 1071, 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 23.01.2012 § 1703, 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.05.2012 Aktenzeichen: 61 0
Fußgängerampelphasen auf der Straße Harheimer Weg, in Höhe des Kiosks
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2011, OM 16 entstanden aus Vorlage: OF 3/10 vom 16.04.2011 Betreff: Fußgängerampelphasen auf der Straße Harheimer Weg, in Höhe des Kiosks Der Magistrat wird gebeten, die Grünphasen der im Betreff genannten Fußgängerampel zu verlängern. Die augenblickliche Grünphase ist so kurz bemessen, dass es Kindern und älteren Menschen kaum möglich ist, während der Grünphase die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2011, ST 901 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Fuß- und Fahrradweg von Harheim nach Bonames entlang der nördlichen Seite des Harheimer Weges hier: Einbezug in den Winterdienst
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2011, OM 3 entstanden aus Vorlage: OF 4/14 vom 18.04.2011 Betreff: Fuß- und Fahrradweg von Harheim nach Bonames entlang der nördlichen Seite des Harheimer Weges hier: Einbezug in den Winterdienst Der Magistrat wird gebeten, die FES zu beauftragen, den Fuß- und Fahrradweg entlang der nördlichen Seite des Harheimer Weges von Harheim bis nach Bonames sowie den neuen Radweg von Harheim nach Nieder-Erlenbach in den turnusmäßigen Winterdienst einzubeziehen. Begründung: Der Fuß- und Fahrradweg war im vergangenen Winter weder von Schnee geräumt noch gestreut. Der Weg war nicht verkehrssicher benutzbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2011, ST 831 Aktenzeichen: 79 4
Keine vollständige Asphaltierung des Niddauferweges im Ortsbezirk 10 Anregung des Ortsbeirates 14 vom 29.11.2010, OA 1232
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.02.2011, OA 1278 entstanden aus Vorlage: OF 1075/10 vom 25.01.2011 Betreff: Keine vollständige Asphaltierung des Niddauferweges im Ortsbezirk 10 Anregung des Ortsbeirates 14 vom 29.11.2010, OA 1232 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: a) Die Vorlage OA 1232 wird abgelehnt. b) Der Magistrat wird aufgefordert, stattdessen zu veranlassen, dass im Frühjahr die nicht asphaltierten Strecken des Niddauferweges im Ortsbezirk 10 zwischen Bonameser und Harheimer Brücke auf Schäden überprüft und gegebenenfalls ausgebessert werden, da der Ortsbeirat 10 eine durchgehende Asphaltierung des Niddauferweges in diesem Bereich für nicht erforderlich ansieht. Begründung: Der Niddauferweg zwischen Bonameser und Harheimer Brücke befindet sich nicht in einem desolaten Zustand. Vielmehr sind dort in den letzten Jahren alle neuralgischen Zonen asphaltiert worden. Die verbleibenden, nicht asphaltierten Strecken sind selbst nach der Schneeschmelze in einem für Fahrräder gut befahrbaren Zustand gewesen. Es gibt nach dem Winter lediglich ein paar Löcher, die im Frühjahr im Rahmen der routinemäßigen Wartung des Weges ausgebessert werden sollten. Vor diesem Hintergrund entspräche es nicht der Natur des Niddauferweges als Teil des Grüngürtels und damit für das Naturerlebnis in der Stadt, diesen, wie nach Auskunft des Ortsvorstehers des Ortsbezirks 14 und von dem zuständigen Ortsbeirat gewünscht, durchgehend zu asphaltieren. Dies gilt umso mehr, als für den schnellen und sauberen Radverkehr zwischen Harheim und Bonames ein asphaltierter Radweg entlang des Harheimer Weges zur Verfügung steht. Darüber hinaus steht zu befürchten, dass bei einer durchgehenden Asphaltierung des Niddauferweges bestimmte Radfahrer noch mehr zum "Rasen" verleitet würden, sodass die Probleme dort noch verstärkt würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung vom 29.11.2010, OA 1232 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2011, ST 709 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 09.02.2011 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 10.02.2011, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 1232 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OA 1278 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE (= vereinfachtes Verfahren) SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) LINKE. und FDP (= Ablehnung) Die Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 1232 keine Mehrheit erhalten hat und somit zunächst abgelehnt ist. zu 2. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) 48. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.02.2011, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 1232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1278 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung) und FAG (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD (= Ablehnung) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) 52. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2011, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 1232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1278 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung) sowie FAG (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD (= Ablehnung) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (OA 1232 = Annahme, OA 1278 = Ablehnung) NPD und Stv. Holtz (OA 1232 und OA 1278 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (OA 1232 = Ablehnung, OA 1278 = Annahme) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2011, TO II, TOP 60 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 1232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1278 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz gegen LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FAG (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und REP (= Ablehnung) sowie FDP, FREIE WÄHLER, NPD, ÖkoLinX-ARL und Stv. Holtz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 9578, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011 Aktenzeichen: 90 32
Winterdienst hier: a) Fuß- und Radweg zwischen Harheim und Bonames sowie zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach b) Berkersheimer Bahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2011, OM 4893 entstanden aus Vorlage: OF 221/14 vom 03.01.2011 OF 222/14 vom 03.01.2011 Betreff: Winterdienst hier: a) Fuß- und Radweg zwischen Harheim und Bonames sowie zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach b) Berkersheimer Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen bzw. Vereinbarungen mit der FES sicherzustellen, dass im Winter a) der Weg zwischen Harheim und Bonames neben der K812 (Harheimer Weg) und der Rad- und Fußweg zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach (Erlenbacher Stadtweg) sowie b) der Verbindungsweg zwischen Harheim und der S-Bahnhaltestelle Berkersheim grundsätzlich von Schnee und Eis geräumt und damit auch für Fußgänger passierbar werden. Begründung: Der Ortsbeirat erkennt an, dass bei winterlichen Verkehrsverhältnissen alle Verkehrsteilnehmer mit Einschränkungen rechnen müssen und wichtige und viel befahrene Straßen bevorzugt geräumt werden. Das darf jedoch nicht dazu führen, dass Fußgänger angesichts des wegen Schnee und Eis unpassierbaren Fuß- und Radweges dauerhaft auf die geräumte und vermeintlich sicherere Landstraße ausweichen müssen. Wegen der ausbleibenden Räumung war die Berkersheimer Bahnstraße für die Buslinie 25 nur schwierig befahrbar. Zudem mussten Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen, da der Gehweg unpassierbar war. Dennoch muss im Winter grundsätzlich der entsprechend risikoarme Zuweg zur nächstgelegenen S-Bahnstation auch für Fußgänger möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2011, ST 585 Aktenzeichen: 79 4
Parkplatzsituation in der Hugo-Sinzheimer-Straße in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4626 entstanden aus Vorlage: OF 1025/10 vom 10.10.2010 Betreff: Parkplatzsituation in der Hugo-Sinzheimer-Straße in Bonames Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Parkplatzsituation in der Hugo-Sinzheimer-Straße deutlich bessert, beispielsweise durch die Ausweisung weiterer Parkplätze. Begründung: Um die kleine Insel in der Hugo-Sinzheimer-Straße besteht seit geraumer Zeit ein erhöhter Parkdruck. Alle anmietbaren Parkplätze sind derzeit vergeben. Offenbar besteht eine Warteliste der zuständigen Wohnungsgesellschaft von mehr als zwanzig wartenden Interessenten. Zur Erhaltung der Feuerwehrzuwegung sowie der freien Anfahrt der Müllwagen werden Strafzettel für Falschparken vergeben, was zum Beispiel durch weitere anmietbare Parkplätze vermieden werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 337 Antrag vom 26.08.2024, OF 879/10 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5907 Aktenzeichen: 32 1
Schaffung eines Fußgängerüberwegs am Harheimer Weg Nr. 82
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM 4519 entstanden aus Vorlage: OF 1012/10 vom 29.08.2010 Betreff: Schaffung eines Fußgängerüberwegs am Harheimer Weg Nr. 82 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass vor dem Haus Harheimer Weg in Höhe Hausnummer 82 ein verkehrssicherer Fußgängerüberweg möglichst mit einer Ampelanlage - oder alternativ dazu durch Aufbringung und Kennzeichnung eines Zebrastreifens - geschaffen wird, sowie die Tempo-30-Zone bis zum Ortsausgangsschild in beiden Richtungen endet bzw. beginnt. Derzeit ist für die Bewohner - dazu gehört auch ein Kindergartenkind - die Überquerung nur durch gefährliches "hasenjagdähnliches" Hinüberhasten möglich (siehe Fotos). Begründung: Die Bewohner (mit Kind) des Hauses Nr. 82 im Harheimer Weg haben keinerlei Fußweg, um zum Beispiel in den Bonameser Ortskern oder zur Bushaltestelle zu gelangen. In Höhe der alten Tankstelle - etwa 100 Meter vor dem oben angegebenen Haus - endet die Tempo-30-Zone in eine Tempo-50-Zone, und nicht etwa am Ortsausgang, ca. 100 Meter nach Hausnummer 82. Zudem beschleunigen die meisten Pkw-Fahrer ihr Tempo darüber hinaus. Der Fuß- und Radweg befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Hauses und ist nur durch einen improvisierten Trampelpfad, der zudem durch Baumäste verhangen ist, zu erreichen. Die Straßenbeleuchtung ist zudem nachts nicht durchgängig beleuchtet. Anlage 1 (ca. 353 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 27 Aktenzeichen: 32 1
Leitlinien Wohnen; Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2008 Bericht des Magistrats vom 02.08.2010, B 487
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.08.2010, OA 1180 entstanden aus Vorlage: OF 357/15 vom 17.08.2010 Betreff: Leitlinien Wohnen; Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2008 Bericht des Magistrats vom 02.08.2010, B 487 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage B 487/10 wird unter Hinweis auf Berücksichtigung der nachfolgenden Punkte zur Kenntnis genommen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass seit Ende 2007 für das geplante Baugebiet im Frankfurter Norden die Projektbezeichnung des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" verbindlich verwendet werden soll. In der Liste auf Seite 7 unter Ziffer 3.1 bis 3.3 der B 487/10 wird fälschlicherweise noch immer die alte Projektbezeichnung Bonames-Ost verwendet. Die Liste ist daher entsprechend zu korrigieren. 2. Von einer Wohnbauentwicklung in Nieder-Eschbach Nord (siehe Nr. 24 auf Seite 10) ist Abstand zu nehmen. Die Planungen hierzu sind einzustellen. 3. Die Anzahl geplanter Wohneinheiten in Nieder-Eschbach Süd ist von bisher 320 WE auf neu maximal 160 WE zu begrenzen (siehe Nr. 25 auf Seite 10). Begründung: Siehe hier Seiten 7 und 10 der Vorlage. Die Zahl der Wohneinheiten für Nieder-Eschbach Süd ist zu hoch. Die zukünftige Bebauung soll sich an der bereits vorhandenen baulichen Struktur von Ein- bis Zweifamilienhäusern orientieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 02.08.2010, B 487 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.01.2011, ST 109 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 25.08.2010 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 01.11.2010, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 487 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1180 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (B 487 = Kenntnis, OA 1180 = vereinfachtes Verfahren) 45. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.11.2010, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 487 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1180 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (B 487 = Kenntnis, OA 1180 = vereinfachtes Verfahren) 45. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.11.2010, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 487 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1180 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Kenntnis im Rahmen OA 1180) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FAG und FREIE WÄHLER (B 487 = Kenntnis, OA 1180 = Annahme) NPD (B 487 = Kenntnis, OA 1180 = vereinfachtes Verfahren) 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.11.2010, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 487 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1180 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (B 487 = Kenntnis, OA 1180 = Annahme) NPD (B 487 = Kenntnis, OA 1180 = vereinfachtes Verfahren) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2010, TO II, TOP 71 Beschluss: 1. Die Vorlage B 487 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1180 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und NPD gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 9029, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2010 Aktenzeichen: 61 0
Planung und Bau einer attraktiven Seniorenresidenz für Nieder-Eschbacher Senioren in Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4446 entstanden aus Vorlage: OF 351/15 vom 21.07.2010 Betreff: Planung und Bau einer attraktiven Seniorenresidenz für Nieder-Eschbacher Senioren in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, die Planungen für den Bau einer hochwertigen seniorengerechten Wohnanlage mit Kleinwohnungen (evtl. im Rahmen eines Mehrgenerationenkonzepts) innerhalb Nieder-Eschbachs in die Wege zu leiten. Diesbezüglich sind Verhandlungen und Initiativen mit erfahrenen und kompetenten Betreibern sowie Investoren aufzunehmen. Als mögliche Standorte für einen ansprechenden Seniorenwohnsitz sind besonders das Areal des bisherigen Feuerwehrstützpunktes der Berufsfeuerwehr (hier: Planung neue Dorfmitte) an der Deuil-La-Barre-Straße sowie mögliche städtische Baugrundstücke innerhalb des geplanten Neubaugebietes "Am Eschbachtal/Harheimer Weg, B-Plan Nr. 516" zu prüfen und vorzubereiten. Begründung: Es besteht ein Bedarf an attraktiven seniorengerechten Wohnungen als Alterswohnsitz für ältere Nieder-Eschbacher Bürgerinnen und Bürger innerhalb Nieder-Eschbachs. Diese Entwicklung wird in den nächsten Jahren noch weiter steigen. Viele ältere Bürgerinnen und Bürger, die bisher in (oft zu großen) Wohnungen und Häusern in Nieder-Eschbach leben, suchen einen seniorengerechten Wohnraum innerhalb Nieder-Eschbachs. Hier können sie ihren Lebensabend (möglichst ohne Fremdhilfe) noch bis ins hohe Alter verbringen. Viele dieser Menschen möchten zudem in ihrem bekannten sozialen Umfeld verbleiben, da diese beispielsweise meist jahrzehntelang im Vereinsleben integriert sind oder vor Ort einen Freundes- und Bekanntenkreis pflegen, der im Falle eines notwendigen Ortswechsels nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich ist. Mit Schaffung einer attraktiven Seniorenwohnanlage (ausdrücklich kein Altersheim oder Altenwohnanlage im klassischen Sinn) mit mehreren 1-bis-2-Zimmer-Wohnungen innerhalb Nieder-Eschbachs könnte vielen älteren Bürgern Nieder-Eschbachs und deren Angehörigen geholfen werden. Der Standort an der Deuil-La-Barre-Straße wäre insoweit recht gut geeignet, da dieser sich im Zentrum von Nieder-Eschbach befindet, fußläufig gut erreichbar ist und hinsichtlich der Nahversorgung attraktiv ist. Der Bau einer seniorengerechten Wohnanlage wäre auch im zukünftigen Baugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" sehr gut denkbar. Ein entsprechendes städtisches Baugrundstück könnte hierzu bereits frühzeitig reserviert werden. Vorteilhaft wäre hier ein Grundstück unweit der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" (frühere Bezeichnung "Bonames Ost"), die eine schnelle ÖPNV-Anbindung gewährleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2010, ST 1359 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Aktenzeichen: 61 0
Entschärfung des Endes des Radweges entlang des Harheimer Weges am Ortseingang Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4078 entstanden aus Vorlage: OF 945/10 vom 29.03.2010 Betreff: Entschärfung des Endes des Radweges entlang des Harheimer Weges am Ortseingang Bonames Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie das Ende des Radweges entlang des Harheimer Weges am Ortseingang Bonames so entschärft werden kann, dass die aus Harheim kommenden Radfahrer nicht bereits am Ortseingang in die Fahrbahn des Harheimer Weges eingeleitet werden, dass aber andererseits vor der Bushaltestelle Harheimer Weg der Radverkehr ohne gegenseitige Gefährdung so auf die Fahrbahn übergeleitet wird, dass er mit Beginn der Wohnbebauung nicht mehr auf dem Bürgersteig unterwegs ist. Begründung: Der kombinierte Radweg am Harheimer Weg endet mit dem Ortseingang Bonames. Dort ist der Harheimer Weg zwar auf Tempo 30 km/h begrenzt, aber noch sehr breit und gut übersichtlich, sodass es dort für Fahrradfahrer nicht ungefährlich ist, sich in den fließenden Kraftfahrzeugverkehr einzuordnen, der hier noch nicht notwendigerweise abgebremst ist. Es ist deshalb nachvollziehbar, dass die Radfahrer zunächst weiter auf dem sehr breiten Bürgersteig fahren, der zunächst auch breit genug ist, dass dort entweder ein gesonderter Radweg eingerichtet werden könnte oder ein kombinierter Rad-/Fußweg möglich wäre. Der Bürgersteig verengt sich allerdings mit Beginn der Bonameser Wohnbebauung, sodass es gefährlich ist, wenn die Radfahrer hier weiter auf dem Bürgersteig unterwegs sind, weil die Anwohner sonst nicht ungefährdet aus ihren Gartentüren treten können. Es müsste also eine Überleitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn des Harheimer Weges vor der Bushaltestelle Harheimer Weg erfolgen, damit sich die Radfahrer ohne gegenseitige Gefährdung in den fließenden und dort bereits langsameren Kraftfahrzeugverkehr einordnen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2010, ST 886 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 6 Aktenzeichen: 66 2
Fußgängerüberweg zum Wochenmarkt „Am Wendelsgarten“ in Höhe Galgenstraße/Am Wendelsgarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4077 entstanden aus Vorlage: OF 944/10 vom 29.03.2010 Betreff: Fußgängerüberweg zum Wochenmarkt "Am Wendelsgarten" in Höhe Galgenstraße/Am Wendelsgarten Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob ein Fußgängerüberweg zum Wochenmarkt "Am Wendelsgarten" in Höhe Galgenstraße/Am Wendelsgarten eingerichtet werden kann, um gefahrlos auf den Platz "Am Wendelsgarten" und zum Markt zu gelangen. Begründung: Die Autofahrer konzentrieren sich in diesem Bereich darauf, den Platz möglichst schnell zu umrunden, sodass es für Kinder und ältere Bürger aus Richtung Galgenstraße sehr schwierig ist, auf den zentralen Platz zu gelangen. Deshalb wäre ein Fußgängerüberweg sinnvoll, da der Platz nicht nur für den Wochenmarkt genutzt wird, sondern auch anderweitig einen gut erreichbaren Mittelpunkt für Bonames darstellen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2010, ST 884 Aktenzeichen: 32 1
Stand der unerledigten Bebauungspläne hier: Hinweis zum Bebauungsplan Nr. 516 Bericht des Magistrats vom 02.10.2009, B 873
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.10.2009, OA 1020 entstanden aus Vorlage: OF 307/15 vom 28.10.2009 Betreff: Stand der unerledigten Bebauungspläne hier: Hinweis zum Bebauungsplan Nr. 516 Bericht des Magistrats vom 02.10.2009, B 873 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 873 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat gebeten wird, die seit Ende 2007 für das geplante Baugebiet im Frankfurter Norden geltende Projektbezeichnung des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" verbindlich zu verwenden. In der Anlage zur B 873 wird fälschlicherweise noch die alte Projektbezeichnung Bonames-Ost verwendet. Die Liste ist daher entsprechend zu korrigieren. Begründung: Siehe Bericht des Magistrats vom 02.10.2009, B 873, Seite 1 der Anlage, Projekt B 516. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 02.10.2009, B 873 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2010, ST 1069 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 04.11.2009 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2009, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 873 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1014 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1020 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1025 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1027 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.01.2010, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 873 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1014 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1020 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1025 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1027 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.02.2010, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 873 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1014 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1020 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1025 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1027 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.03.2010, TO I, TOP 54 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 873 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1014 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1020 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1025 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1027 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.04.2010, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 873 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1014 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1020 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1025 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1027 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.05.2010, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 873 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 1865 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 1014 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1020 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 1025 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 1027 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER; SPD und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FAG (B 873 = Kenntnis, OA 1014, OA 1025 und OA 1027 = Annahme, OA 1020 = vereinfachtes Verfahren) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2010, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 873 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 1865 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 1014 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1020 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Der Vorlage OA 1025 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Die Vorlage OA 1027 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FAG (B 873 = Kenntnis, OA 1014, OA 1025 und OA 1027 = Annahme, OA 1020 = vereinfachtes Verfahren) REP (B 873 = Kenntnis, NR 1865, OA 1014, OA 1020, OA 1025 und OA 1027 = Annahme) NPD (B 873 = Kenntnis, NR 1865 = Annahme, OA 1014, OA 1020 und OA 1025 = vereinfachtes Verfahren, OA 1027 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (B 873 und NR 1865 = Ablehnung, OA 1014, OA 1020 und OA 1027 = Annahme, OA 1025 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Holtz (B 873 = Kenntnis, OA 1014, OA 1020, OA 1025 und OA 1027 = Enthaltung) Stv. Schenk (B 873 = Kenntnis, NR 1865 = Annahme, OA 1014, OA 1020, OA 1025 und OA 1027 = vereinfachtes Verfahren) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.05.2010, TO II, TOP 52 Beschluss: 1. Die Vorlage B 873 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 1865 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 1014 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1020 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Der Vorlage OA 1025 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Die Vorlage OA 1027 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD, Stv. Holtz und Stv. Schenk gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Schenk gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Stv. Holtz (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, NPD und Stv. Schenk gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG, FREIE WÄHLER, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Stv. Holtz (= Enthaltung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, NPD und Stv. Schenk gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Stv. Holtz (= Enthaltung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und REP gegen NPD und Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Holtz (= Enthaltung) zu 6. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie NPD (= Ablehnung); Stv. Holtz (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 8226, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.2010 Aktenzeichen: 61 00
Planänderung des Bebauungsplanes Nr. 403 zur Ansiedlung eines Vollversorgers; erneute Einleitung des Verfahrens
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2009, OM 3404 entstanden aus Vorlage: OF 279/15 vom 09.06.2009 Betreff: Planänderung des Bebauungsplanes Nr. 403 zur Ansiedlung eines Vollversorgers; erneute Einleitung des Verfahrens Vorgang: ST 421/09; ST 1584/08 Der Magistrat wird erneut gebeten, zur Optimierung der Nahversorgung eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 403 zu erarbeiten, die es aus planerischer Sicht ermöglicht, dass sich ein Vollversorger-Markt direkt an der Homburger Landstraße zwischen Berner Straße und Deuil-La-Barre-Straße (Höhe und angrenzend dem Gartenbaubetrieb Lesser) ansiedeln kann. Begründung: Bisher konnte seitens der Stadtplanung keine günstigeren Standorte in Nieder-Eschbach für einen Vollversorger vorgestellt werden (siehe zuletzt ST 421/09; ST 1584/08). Unter Hinweis auf die vom Ortsbeirat Nieder-Eschbach bereits mehrfach angeregte Ansiedlung eines Vollversorgers an der Homburger Landstraße zwischen Berner Straße und Deuil-La-Barre-Straße (in der Höhe des Gartenbaubetriebs Lesser) und den bisher nur ausweichenden, unzureichenden bzw. nicht den konkreten örtlichen Bedürfnissen entsprechenden Stellungnahmen wird vorgeschlagen, dass unter Abwägung aller Vor- und Nachteile eine Änderung bzw. Anpassung des bestehenden Bebauungsplanes (bisherige Festsetzung Fläche für Landwirtschaft) vorgenommen wird, die eine entsprechende Bebauung zur Verbesserung der Nahversorgung in diesem Abschnitt der Homburger Landstraße ermöglicht. Aus Sicht des Ortsbeirats ist die Ansiedlung eines Vollversorgers in diesem Bereich - von den bisherigen planerischen Hindernissen abgesehen - weiterhin sinnvoll und sollte mittelfristig zur Stärkung der Nahversorgung in diesem Bereich daher erneut angestrebt werden. Die hier vorgeschlagene Ansiedlung eines weiteren Marktes ist als sinnvolle Ergänzung des bestehenden Angebotes in Nieder-Eschbach zu werten. Gerade auch wegen der Ortslage unweit zur bestehenden Wohnbebauung (insbesondere der Nieder-Eschbacher Bebauung westlich der U-Bahn-Linie, das Wohngebiet westlich der Homburger Landstraße sowie dem Wohngebiet am Bügel) wäre hier eine optimale Erreichbarkeit mit einem hohen Nutzerkreis gegeben. Auch im Hinblick auf eine spätere weitere Bebauung gegenüber diesem Areal (B-Plan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg") ist eine Ansiedlung eines Vollversorgers für die Nahversorgung geboten. Hinsichtlich der angeblich mangelhaften ÖPNV-Anbindung ist im Gegenteil festzustellen, dass in unmittelbarer Nähe des hier vorgeschlagenen Areals für einen Vollversorger mehrere Haltestellen der Buslinien 27 und 29 vorhanden sind und durch den zwischenzeitlichen Ausbau des Fuß- und Radweges auch die fußläufige Anbindung als optimal gewertet werden kann. Aus alledem regt der Ortsbeirat einen erneuten Vorstoß zur Änderung eines kleinen Teilbereichs des Bebauungsplanes Nr. 403 für die Ansiedlung eines Vollversorgers an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1090 Aktenzeichen: 61 00
Parkplatzsituation in der Hugo-Sinzheimer-Straße in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2009, OM 3282 entstanden aus Vorlage: OF 768/10 vom 02.05.2009 Betreff: Parkplatzsituation in der Hugo-Sinzheimer-Straße in Bonames Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen beziehungsweise den Grundeigentümern gebeten, die Parkplatzsituation in der Hugo-Sinzheimer-Straße in Bonames zu verbessern, zum Beispiel mit Hilfe von weiteren Garagen oder anmietbaren Stellplätzen. Begründung: Im Laufe der Jahre hat sich die Anzahl der Pkw deutlich erhöht, ohne dass die Anzahl der Stellplätze erhöht wurde: Abhilfe ist sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1122 Antrag vom 26.08.2024, OF 879/10 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5907 Aktenzeichen: 66 3
15. Polizeirevier - Personalaufstockung und Prüfung eines neuen Standortes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2009, OM 3190 entstanden aus Vorlage: OF 264/15 vom 09.04.2009 Betreff: 15. Polizeirevier - Personalaufstockung und Prüfung eines neuen Standortes Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Hessischen Landesregierung dafür einzusetzen, dass das 15. Polizeirevier eine Personalaufstockung bekommt. Die derzeitige personelle Ausstattung des 15. Polizeireviers reicht nicht aus, um das Gebiet, welches zu bearbeiten ist, abzudecken. Gleichzeitig wird der Magistrat aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium des Landes Hessen umgehend den Vorschlag zu prüfen und zu berichten, ob mittelfristig entweder eine Verlagerung des 15. Polizeireviers vom Frankfurter Berg näher in den Frankfurter Norden oder aufgrund der ohnehin bestehenden Kapazitätserweiterung im Frankfurter Norden (neue Baugebiete/ große Gewerbeflächen) die Schaffung einer weiteren Dienststelle im Bereich Nieder-Eschbach/Harheim/Bonames am zukünftig geplanten Standort der neuen Feuerwache der Berufsfeuerwehr angrenzend bzw. im Bereich des geplanten Neubaugebietes "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" erfolgen kann. Der neue Standortvorschlag wird hinsichtlich Finanzierung, Grundstückssituation und einsatztaktischer Begebenheiten als sehr optimal angesehen und sollte als mittelfristige Lösung zur Steigerung der Sicherheit im Frankfurter Norden umfassend geprüft werden. Dabei sollten rechtzeitig Schritte wie Grunderwerb etc. eingeleitet werden. Begründung: In letzter Zeit hat sich die Situation im Frankfurter Norden eher verschlechtert. Es ist zu zahllosen Einbrüchen und auch anderen Übergriffen gekommen. Eine erhöhte Präsenz der Polizei in den nördlichen Stadtteilen wäre wünschenswert, allerdings kann die Polizei mit dem vorhandenen Personal ihre Präsenz in den einzelnen Stadtteilen nur schwer steigern. In den letzten Jahren sind im Frankfurter Norden viele neue Baugebiete entwickelt worden und "Am Martinszehnten" ist ein großes Gewerbegebiet entstanden. Diese neuen Bereiche erfordern auch mehr Aufmerksamkeit durch die Polizei. Die Landesregierung hatte vor ein paar Jahren einmal verkündet, dass mehr Polizisten eingestellt werden, aber außer blauen Autos hat sich die Situation in Nieder-Eschbach nicht verändert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2009, ST 1008 Aktenzeichen: 32 4
Die Ampelschaltungen am Oberen Kalbacher Weg/Harheimer Weg/Friedrichsdorfer Straße überprüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3159 entstanden aus Vorlage: OF 752/10 vom 26.03.2009 Betreff: Die Ampelschaltungen am Oberen Kalbacher Weg/Harheimer Weg/Friedrichsdorfer Straße überprüfen Der Magistrat wird gebeten, an den Ampelschaltungen am Oberen Kalbacher Weg, Katholische Kirche, und am Harheimer Weg/Friedrichsdorfer Straße, die Grünschaltung für Fußgänger zu verlängern. Begründung: An diesen Stellen befinden sich Kindertagesstätten. Es ist für Eltern mit Kindern, aber auch für ältere Personen nicht möglich, die Ampel bei Grünschaltung zu überqueren, da die "Grünfrequenz" zu kurz ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.06.2009, ST 932 Aktenzeichen: 32 1
Einbiegen aus der Gonzenheimer Straße in den Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3041 entstanden aus Vorlage: OF 713/10 vom 22.02.2009 Betreff: Einbiegen aus der Gonzenheimer Straße in den Harheimer Weg Aus der Gonzenheimer Straße kommend wird das Einbiegen in den Harheimer Weg entweder ein "Glückspiel" oder es ist recht schwierig. Der Harheimer Weg wird, Richtung Bonames, auf der rechten Seite und auch an der Einfahrt der Gonzenheimer Straße zugeparkt. Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter anzuweisen, zu prüfen inwieweit hier Abhilfe geschaffen werden kann, eventuell durch: - ein Halteverbot, damit die Einsehbarkeit gewahrt ist; - das Einsetzen eines Spiegels auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2009, ST 630 Aktenzeichen: 66 0
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