Planänderung des Bebauungsplanes Nr. 403 zur Ansiedlung eines Vollversorgers; erneute Einleitung des Verfahrens
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Anregung an den Magistrat vom 26.06.2009, OM 3404 entstanden aus Vorlage: OF 279/15 vom 09.06.2009
Betreff: Planänderung des Bebauungsplanes Nr. 403 zur Ansiedlung eines Vollversorgers; erneute Einleitung des Verfahrens Vorgang: ST 421/09; ST 1584/08 Der Magistrat wird erneut gebeten, zur Optimierung der Nahversorgung eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 403 zu erarbeiten, die es aus planerischer Sicht ermöglicht, dass sich ein Vollversorger-Markt direkt an der Homburger Landstraße zwischen Berner Straße und Deuil-La-Barre-Straße (Höhe und angrenzend dem Gartenbaubetrieb Lesser) ansiedeln kann.
Begründung: Bisher konnte seitens der Stadtplanung keine günstigeren Standorte in Nieder-Eschbach für einen Vollversorger vorgestellt werden (siehe zuletzt ST 421/09; ST 1584/08). Unter Hinweis auf die vom Ortsbeirat Nieder-Eschbach bereits mehrfach angeregte Ansiedlung eines Vollversorgers an der Homburger Landstraße zwischen Berner Straße und Deuil-La-Barre-Straße (in der Höhe des Gartenbaubetriebs Lesser) und den bisher nur ausweichenden, unzureichenden bzw. nicht den konkreten örtlichen Bedürfnissen entsprechenden Stellungnahmen wird vorgeschlagen, dass unter Abwägung aller Vor- und Nachteile eine Änderung bzw. Anpassung des bestehenden Bebauungsplanes (bisherige Festsetzung Fläche für Landwirtschaft) vorgenommen wird, die eine entsprechende Bebauung zur Verbesserung der Nahversorgung in diesem Abschnitt der Homburger Landstraße ermöglicht. Aus Sicht des Ortsbeirats ist die Ansiedlung eines Vollversorgers in diesem Bereich - von den bisherigen planerischen Hindernissen abgesehen - weiterhin sinnvoll und sollte mittelfristig zur Stärkung der Nahversorgung in diesem Bereich daher erneut angestrebt werden. Die hier vorgeschlagene Ansiedlung eines weiteren Marktes ist als sinnvolle Ergänzung des bestehenden Angebotes in Nieder-Eschbach zu werten. Gerade auch wegen der Ortslage unweit zur bestehenden Wohnbebauung (insbesondere der Nieder-Eschbacher Bebauung westlich der U-Bahn-Linie, das Wohngebiet westlich der Homburger Landstraße sowie dem Wohngebiet am Bügel) wäre hier eine optimale Erreichbarkeit mit einem hohen Nutzerkreis gegeben. Auch im Hinblick auf eine spätere weitere Bebauung gegenüber diesem Areal (B-Plan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg") ist eine Ansiedlung eines Vollversorgers für die Nahversorgung geboten. Hinsichtlich der angeblich mangelhaften ÖPNV-Anbindung ist im Gegenteil festzustellen, dass in unmittelbarer Nähe des hier vorgeschlagenen Areals für einen Vollversorger mehrere Haltestellen der Buslinien 27 und 29 vorhanden sind und durch den zwischenzeitlichen Ausbau des Fuß- und Radweges auch die fußläufige Anbindung als optimal gewertet werden kann. Aus alledem regt der Ortsbeirat einen erneuten Vorstoß zur Änderung eines kleinen Teilbereichs des Bebauungsplanes Nr. 403 für die Ansiedlung eines Vollversorgers an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2009OFOF 279/15Planänderung des Bebauungsplanes Nr. 403 zur Ansiedlung eines Vollversorgers; erneute Einleitung des VerfahrensOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Juni 2009Sie sind hierOMOM 3404Planänderung des Bebauungsplanes Nr. 403 zur Ansiedlung eines Vollversorgers; erneute Einleitung des VerfahrensDirektanregung
- 28. Juli 2009Antwort des Magistrats · nach 7 WochenSTST 1090Planänderung des Bebauungsplanes Nr. 403 zur Ansiedlung eines Vollversorgers; erneute Einleitung des VerfahrensStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats