Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Planänderung des Bebauungsplanes Nr. 403 zur Ansiedlung eines Vollversorgers; erneute Einleitung des Verfahrens

Vorlagentyp: OFCDU
7 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Begründung

Bisher konnte seitens der Stadtplanung keine günstigeren Standorte in Nieder-Eschbach für einen Vollversorger vorgestellt werden. (siehe zuletzt ST 421/09; ST 1584/08). Unter Hinweis auf die vom Ortsbeirat Nieder-Eschbach bereits mehrfach angeregte Ansiedlung eines Vollversorgers an der Homburger Landstraße zwischen Berner Straße und Deuil-La-Barre-Straße (Höhe und angrenzend dem Gartenbaubetrieb Lesser) und den bisher nur ausweichenden bzw. unzureichenden Stellungnahmen bzw. nicht den konkreten örtlichen Bedürfnissen entsprechenden Stellungnahmen wird vorgeschlagen, dass unter Abwägung aller Vor- und Nachteile eine Änderung bzw. Anpassung des bestehenden Bebauungsplanes (bisherige Festsetzung Fläche für Landwirtschaft) dergestalt vorgenommen wird, die eine entsprechende Bebauung zur Verbesserung der Nahversorgung in diesem Abschnitt der Homburger Landstraße ermöglicht. Aus Sicht des Ortsbeirats ist die Ansiedlung eines Vollversorgers im Bereich Höhe des Gartenbaubetriebs Lesser - von den bisherigen planerischen Hindernissen abgesehen-, weiterhin sinnvoll und sollte mittelfristig zur Stärkung der Nahversorgung in diesem Bereich daher erneut angestrebt werden. Die hier vorgeschlagene Ansiedlung eines weiteren Marktes ist als sinnvolle Ergänzung des bestehenden Angebotes in Nieder-Eschbach zu werten. Gerade auch wegen der Ortslage unweit zur bestehenden Wohnbebauung (insbesondere der Nieder-Eschbacher Bebauung westlich der U-Bahn-Linie und das Wohngebiet westlich der Homburger Landstraße sowie dem Wohngebiet am Bügel) wäre hier eine optimale Erreichbarkeit mit einem hohen Nutzerkreis gegeben. Auch im Hinblick auf eine spätere weitere Bebauung gegenüber diesem Areal (B-Plan Nr. 516 „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“) ist eine Ansiedlung eines Vollversorgers für die Nahversorgung geboten. Hinsichtlich der angeblich mangelhaften ÖPNV-Anbindung ist im Gegenteil festzustellen, dass in unmittelbarer Nähe des hier vorgeschlagenen Areals für einen Vollversorger mehrere Haltestellen der Buslinien 27 und 29 vorhanden sind, und durch den zwischenzeitlichen Ausbau des Fuß- und Radweges auch die fußläufige Anbindung als optimal gewertet werden kann. Aus alledem regt der Ortsbeirat einen erneuten Vorstoß zur Änderung eines kleinen Teilbereichs des Bebauungsplanes Nr. 403 für die Ansiedlung eines Vollversorgers an.

Inhalt

Antrag vom 09.06.2009, OF 279/15

Betreff:

Planänderung des Bebauungsplanes Nr. 403 zur Ansiedlung eines Vollversorgers; erneute Einleitung des Verfahrens

Vorgang:

ST 421/09; ST 1584/08

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird erneut gebeten, zur Optimierung der Nahversorgung eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 403 zu erarbeiten, die es aus planerischer Sicht ermöglichen, dass sich ein Vollversorger-Markt direkt an der Homburger Landstraße zwischen Berner Straße und Deuil-La-Barre-Straße (Höhe und angrenzend dem Gartenbaubetrieb Lesser) ansiedeln kann.

Begründung:

Bisher konnte seitens der Stadtplanung keine günstigeren Standorte in Nieder-Eschbach für einen Vollversorger vorgestellt werden. (siehe zuletzt ST 421/09; ST 1584/08). Unter Hinweis auf die vom Ortsbeirat Nieder-Eschbach bereits mehrfach angeregte Ansiedlung eines Vollversorgers an der Homburger Landstraße zwischen Berner Straße und Deuil-La-Barre-Straße (Höhe und angrenzend dem Gartenbaubetrieb Lesser) und den bisher nur ausweichenden bzw. unzureichenden Stellungnahmen bzw. nicht den konkreten örtlichen Bedürfnissen entsprechenden Stellungnahmen wird vorgeschlagen, dass unter Abwägung aller Vor- und Nachteile eine Änderung bzw. Anpassung des bestehenden Bebauungsplanes (bisherige Festsetzung Fläche für Landwirtschaft) dergestalt vorgenommen wird, die eine entsprechende Bebauung zur Verbesserung der Nahversorgung in diesem Abschnitt der Homburger Landstraße ermöglicht. Aus Sicht des Ortsbeirats ist die Ansiedlung eines Vollversorgers im Bereich Höhe des Gartenbaubetriebs Lesser - von den bisherigen planerischen Hindernissen abgesehen-, weiterhin sinnvoll und sollte mittelfristig zur Stärkung der Nahversorgung in diesem Bereich daher erneut angestrebt werden. Die hier vorgeschlagene Ansiedlung eines weiteren Marktes ist als sinnvolle Ergänzung des bestehenden Angebotes in Nieder-Eschbach zu werten. Gerade auch wegen der Ortslage unweit zur bestehenden Wohnbebauung (insbesondere der Nieder-Eschbacher Bebauung westlich der U-Bahn-Linie und das Wohngebiet westlich der Homburger Landstraße sowie dem Wohngebiet am Bügel) wäre hier eine optimale Erreichbarkeit mit einem hohen Nutzerkreis gegeben. Auch im Hinblick auf eine spätere weitere Bebauung gegenüber diesem Areal (B-Plan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg“) ist eine Ansiedlung eines Vollversorgers für die Nahversorgung geboten. Hinsichtlich der angeblich mangelhaften ÖPNV-Anbindung ist im Gegenteil festzustellen, dass in unmittelbarer Nähe des hier vorgeschlagenen Areals für einen Vollversorger mehrere Haltestellen der Buslinien 27 und 29 vorhanden sind, und durch den zwischenzeitlichen Ausbau des Fuß- und Radweges auch die fußläufige Anbindung als optimal gewertet werden kann.

Aus alledem regt der Ortsbeirat einen erneuten Vorstoß zur Änderung eines kleinen Teilbereichs des Bebauungsplanes Nr. 403 für die Ansiedlung eines Vollversorgers an.

Beratung im Ortsbeirat: 15

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Juni 2009Sie sind hier
    OFOF 279/15Planänderung des Bebauungsplanes Nr. 403 zur Ansiedlung eines Vollversorgers; erneute Einleitung des Verfahrens
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 26. Juni 2009OMOM 3404Planänderung des Bebauungsplanes Nr. 403 zur Ansiedlung eines Vollversorgers; erneute Einleitung des VerfahrensDirektanregung
  3. 28. Juli 2009Antwort des Magistrats · nach 7 WochenSTST 1090Planänderung des Bebauungsplanes Nr. 403 zur Ansiedlung eines Vollversorgers; erneute Einleitung des VerfahrensStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 33 · 26.06.2009
TO I, TOP 5
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3404 2009 Die Vorlage OF 279/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDU1 GrüneFreie Wähler
Ablehnung:
1 GrüneFraktionslos
Enthaltung:
SPDFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, 1 GRÜNE und Freie Wähler gegen 1 GRÜNE und fraktionslos (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD und FDP

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen