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Meine Nachbarschaft: Fuldaer Straße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2012 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz

15.03.2012 · Aktualisiert: 28.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2012, OF 107/11 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Umwandlung des Tennenplatzes der Sportanlage Birsteinerstraße in einen Kunstrasenplatz werden ausreichende Mittel bereit gestellt. Die Finanzierung erfolgt aus den vorhandenen Mitteln der Produktgruppe. Hierzu ist die Maßnahme in die Prioritätenliste A für das Jahr 2012 aufgenommen. Begründung: Auf der Sportanlage Birsteinerstraße spielen und trainieren zur Zeit zwei Vereine mit insgesamt drei Männermannschaften und einigen Jugendmannschaften. Hinzu kommen noch die Fußballmädchen von Eintracht Frankfurt. Auch der auf dem Anwesen befindliche Jugendclub Fechenheim Nord möchte die Anlage für sportliche Aktivitäten nutzen. Der Rasenplatz ist deshalb jedes Jahr sehr strapaziert und muss kostenintensiv neu hergerichtet werden. Die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz ist hier dringend angezeigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 53 2012 Die Vorlage OF 107/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bau eines circa 25 Meter langen Gehwegs und Anschluss an den bereits bestehenden Bürgersteig in der Birsteiner Straße/Langenselbolder Straße

14.03.2012 · Aktualisiert: 28.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2012, OF 106/11 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bau eines circa 25 Meter langen Gehwegs und Anschluss an den bereits bestehenden Bürgersteig in der Birsteiner Straße/Langenselbolder Straße Der Ortsbeirat möge beschließen:
 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel im Haushalt 2012 einzustellen, damit der Bürgersteig, der nur auf der Fahrbahn der Birsteiner Straße durch Fahrbahnmarkierungen aufgezeichnet ist in einen erhobenen gepflasterten üblichen Gehsteig umgewandelt werden kann. Begründung: Der auf die Fahrbahn gemalte Bürgersteig befindet sich gegenüber der Konrad-Hänisch-Schule und ist im Schulwegeplan enthalten. Der auf die Straße "gemalte" Gehsteig ist als solcher nicht klar zu erkennen. Dieser wird auch von Fahrzeugführern nicht als Gehsteig erkannt und daher befahren oder zugeparkt. Die Fußgänger und Schulkinder müssen auf die Straße ausweichen und begeben sich dadurch in Gefahr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 52 2012 Die Vorlage OF 106/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweisung der Parkflächen im Bereich der Wächtersbacher Straße (zwischen Meerholzer Straße bis zur Wächtersbacher Straße 56 nur für Pkw)

13.02.2012 · Aktualisiert: 08.05.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2012, OM 876 entstanden aus Vorlage: OF 89/11 vom 11.01.2012 Betreff: Ausweisung der Parkflächen im Bereich der Wächtersbacher Straße (zwischen Meerholzer Straße bis zur Wächtersbacher Straße 56 nur für Pkw) Der Magistrat wird aufgefordert, den Bereich mit den auf der Fahrbahn markierten Flächen mit zusätzlichen Schildern Z 1048-10 "nur Pkw" zu versehen. Begründung: In dem beschriebenen Bereich werden, besonders ab dem späten Nachmittag/den frühen Abendstunden, an den Feiertagen und an den Wochenenden (von Freitagnachmittag bis Montagvormittag) Lkws geparkt. Die Fahrbahnmarkierungen sind zu klein für Lkws, sodass sich diese, um Fahrbahnverengungen zu vermeiden, mit den Rädern auf den Bürgersteig stellen. Der Bürgersteig ist durch die einfache Pflasterung für Lkws nicht ausgelegt, und es sind Schäden am Bürgersteig zu erwarten. Die Straße und Teile des Gehsteigs wurden im Sommer/Herbst 2011 erst umfangreich saniert. Im Bereich der Orber Straße sind ausreichend Flächen zum Parken von Lkws gegeben. Anwohnerinnen und Anwohner haben sich mehrfach beim Ordnungsamt beschwert, weil die Lkws direkt vor ihren Fenstern, Gärten und Eingangstüren parken, ihnen die Sicht versperren sowie die Wohnungen/Häuser stark verdunkeln. Z 1048-10 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 640

OF (Antrag Ortsbeirat )

Ausweisung der Parkflächen im Bereich der Wächtersbacher Straße zwischen Steinauer Straße bis zur Wächtersbacher Straße 56 nur für Pkw

11.01.2012 · Aktualisiert: 22.02.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2012, OF 89/11 Betreff: Ausweisung der Parkflächen im Bereich der Wächtersbacher Straße zwischen Steinauer Straße bis zur Wächtersbacher Straße 56 nur für Pkw Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bereich mit dem auf der Fahrbahn markierten Flächen mit zusätzlichen Schildern Z 1048-10 "nur PKW" zu versehen. Begründung: In dem beschriebenen Bereich werden, besonders ab dem späten Nachmittag/ den frühen Abendstunden, an den Feiertagen und an den Wochenenden (von Freitag Nachmittag bis Montag Vormittag) LKW's geparkt. Die Fahrbahnmarkierungen sind zu klein für LKW's so dass sich diese, um Fahrbahnverengungen zu vermeiden, mit den Rädern auf den Bürgersteig stellen. Der Bürgersteig ist durch die einfache Pflasterung für LKW's nicht ausgelegt und es sind Schäden am Bürgersteig zu erwarten. Die Straße und Teile des Gehsteigs wurden im Sommer/Herbst 2011 erst umfangreich saniert. Im Bereich der Orber Strasse sind ausreichend Flächen zum parken von LKW gegeben. Anwohner haben sich mehrfach beim Ordnungsamt beschwert, weil die LKW's direkt vor ihren Fenstern, Gärten und Eingangstüren parken und ihnen die Sicht versperren sowie die Wohnungen/Häuser stark verdunkeln. Z 1048-10 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 876 2012 Die Vorlage OF 89/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "Steinauer Straße" durch "Meerholzer Straße" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Birsteiner Straße

12.09.2011 · Aktualisiert: 05.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 346 entstanden aus Vorlage: OF 42/11 vom 06.08.2011 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Birsteiner Straße Der Magistrat wird aufgefordert, durch eine Neugestaltung der Birsteiner Straße den Kfz-Verkehr daran zu hindern, den Bürgersteig als Fahrbahn zu verwenden und die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge in dem Bereich Birsteiner Straße zu senken. Als geeignete Maßnahmen kämen dafür in Frage: - Aufstellen von kleinwüchsigen Bäumen in größeren Abständen auf dem breiten Gehweg. - Alternierendes Parken anstelle von Blumenkübeln und sogenannten gefährlichen "Abweisern". Jedoch sind keine Fahrbahnbegrenzungssteine in der Birsteiner Straße anzubringen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger in der Birsteiner Straße klagen über die Nichteinhaltung des Tempo 30 und das Befahren des Bürgersteigs. Ursächlich wird dafür der schnurgerade und breit wirkende Straßenverlauf genannt. Geschwindigkeitsüberprüfungen zu verschiedenen Tageszeiten sind durch die Stadt Frankfurt, Amt 36, durchgeführt worden, die die Begründung der Nichteinhaltung auch bestätigt haben. In den Bereichen, in denen auf langen Strecken einseitig geparkt wird, ist die verbleibende Fahrbahnbreite für zwei sich entgegenkommende Fahrzeuge oft zu gering. Daher weichen die Fahrzeuge meist auf den nördlichen Bürgersteig aus. In einigen Bereichen ist in dem genannten Bereich der Bürgersteig sehr breit und durch eine abgerundete Kante des Trottoirs das Auffahren sehr einfach möglich. Es besteht hier eine große Gefährdung für Fußgängerinnen und Fußgänger, da regelmäßig durch Pkws und Lkws auf den Bürgersteig ausgewichen wird. Durch eine Unterbrechung dieser langen einseitigen Parkzonen würde für den zu durchfahrenden Bereich eine optische Verkürzung eintreten. Die Pkw-/Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer würden langsamer fahren und anhalten und nicht in den Bereich bei Gegenverkehr einfahren. Es könnte dadurch auch auf Blumenkübel verzichtet werden. Durch das Anlegen von sogenannten kleinen Baumbeeten und Pflanzung von kleinwüchsigen Bäumen in größerem Abstand auf dem breiten Gehweg ließe sich ein Ausweichen und Befahren des Bürgersteigs verhindern. Als Bäume könnten Boulevard-Eichen (Quercus palustris) vorgesehen werden, die mit einer Kronenbreite von 3-4 Metern und einer Gesamthöhe von 7-9 Metern einen deutlichen grünen Akzent setzen würden. Die Baumstandorte könnten an der Nahtstelle zwischen Gehweg und Fahrstreifen liegen und hätten damit einen ausreichenden Abstand zu den Wohnhäusern in der Straße. Überfahrbare Baumscheiben oder entsprechende Baumschutzgitter würden für den Schutz der Neupflanzungen sorgen. Bei der Pflanzung von Bäumen im Straßenraum gibt es in der Regel Gegnerinnen sowie Gegner und Befürworterinnen sowie Befürworter. Aus diesem Grund könnte vor der Ausführung der Maßnahme diese mit den einzelnen Anwohnerinnen und Anwohnern abgestimmt werden, um in begründeten Fällen noch Anpassungen vornehmen zu können. Jedoch werten Bäume in einem breiteren Gehweg den gesamten Bereich deutlich auf. Dies kommt der Wohnlage zugute. Eine Anbringung von sogenannten "Abweisern" (auch Fahrbahnbegrenzungssteine genannt) am Rand des Bürgersteigs halten wir nicht für zweckdienlich, da diese als Stolperfalle für Fußgängerinnen sowie Fußgänger und für Radfahrerinnen sowie Radfahrer ein gefährliches Hindernis sein können. Der Bürgersteig ist zwar dort kein Fahrradweg, wird aber als solcher besonders gern von Kindern genutzt. Die Fahrbahnbegrenzungssteine, die im Stadtteil bereits verbaut worden sind, unterliegen hoher Wartung, sehen unattraktiv aus und stellen eine Gefährdung für Fußgängerinnen, Fußgänger, Fahrradfahrerinnen, Fahrradfahrer, Autofahrerinnen und Autofahrer dar. In der Orber Straße wurden diese Fahrbahnbegrenzungssteine bereits verbaut. Nach kurzer Zeit waren bereits viele dieser Grenzsteine umgefahren oder aus ihren Verankerungen gerissen. Die Reste der Schrauben verblieben im Bordstein und haben bei den Anwohnerinnen und Anwohnern zu Reifenschäden geführt. Die abgerissenen Grenzsteine lagen/liegen wochenlang auf der Straße und den Gehwegen. Der Zieleffekt ist mit den Gefahren und Risiken für Fußgängerinnen, Fußgänger, Fahrradfahrerinnen, Fahrradfahrer, Autofahrerinnen sowie Autofahrer abzuwägen. Notwendige Reparaturen oder Ausbesserungen wurden bis dato in der Orber Straße nicht durchgeführt oder stehen bereits wieder an. Im Bereich Wächtersbacher Straße gibt es ebenfalls zwei Bereiche, in denen diese Grenzsteine regelmäßig beschädigt sind. Die Anwendung der Maßnahme "Fahrbahnbegrenzungssteine" ist nicht wirtschaftlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1347 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2012, ST 870 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1834 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 326 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Birsteiner Straße, Zebrastreifen

12.09.2011 · Aktualisiert: 31.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 347 entstanden aus Vorlage: OF 43/11 vom 06.08.2011 Betreff: Birsteiner Straße, Zebrastreifen Der Magistrat wird aufgefordert, den Zebrastreifen im Bereich Birsteiner Straße zur Konrad-Haenisch-Schule hin derart zu sichern, dass ein Parken auf und an dem Zebrastreifen nicht mehr möglich ist. Die Sicherung soll durch das Anbringen von einem Pfosten vor dem Zebrastreifen und einer entsprechenden Fahrbahnmarkierung erfolgen. Begründung: Vor und auf dem Zebrastreifen wird regelmäßig geparkt. Die Kinder der Schule sowie der Spielstube der Caritas werden dadurch gefährdet. Die Schule hat dort bereits ab und an Schülerlotsen im Einsatz. Der Zebrastreifen ist im Schulwegeplan enthalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1345 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lichtquellen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße

12.09.2011 · Aktualisiert: 31.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 344 entstanden aus Vorlage: OF 37/11 vom 06.08.2011 Betreff: Lichtquellen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der parkähnlichen Anlage, zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5, 7, 17, 23 und 29 sowie der Birsteiner Straße 88, 94 und 100, Lichtquellen anzubringen. Begründung: Zwischen den Häusern gehören die Fußwege und die Grünfläche der Stadt Frankfurt am Main. Diese Durchgänge und die gesamte Grünfläche sind dunkel, eine Beleuchtung ist nicht vorhanden. Die Gehwege sind uneben. Die dort befindlichen Bodenplatten haben sich im Laufe der Zeit gegeneinander verschoben oder sind unter anderem durch Befahren mit Fahrzeugen der Gärtner gebrochen. Die Bewohnerinnen und Bewohner finden diese Dunkelheit unangenehm. Da die Wege nicht eben sind, sind Stolperfallen nicht zu erkennen. Des Weiteren fühlen sich die Anwohnerinnen und Anwohner nicht sicher in der Dunkelheit. Aufgrund der Parksituation in dem Gebiet parken die Anwohnerinnen und Anwohner oftmals weit entfernt von ihren Wohnungen und müssen durch das unbeleuchtete, parkähnliche Gelände laufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1349 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 850 Antrag vom 25.02.2017, OF 154/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 87 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Wildes“ Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern

12.09.2011 · Aktualisiert: 26.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 341 entstanden aus Vorlage: OF 34/11 vom 06.08.2011 Betreff: "Wildes" Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern Der Magistrat wird aufgefordert, ohne eine Genehmigung aufgestellte Altkleider- und Schuhsammelcontainer im Gebiet Riederwald, Fechenheim und Seckbach zu entfernen beziehungsweise die Eigentümerinnen oder Eigentümer der Liegenschaften, auf denen die Container abgestellt sind, aufzufordern, die gewerbliche Sammlung einzustellen oder anzumelden. Ferner sollten Flächen für die Sammelbehälter ausgewiesen werden und diese auf eine Genehmigungsmarke hin überprüft werden. Begründung: Die Altkleider- und Schuhsammelcontainer werden hauptsächlich "wild" von privaten Firmen oder gewerblichen Organisationen auf scheinbar unbenutzten, nicht bewirtschafteten Flächen im Stadtgebiet, aber auch auf privaten Flächen ohne eine Genehmigung der Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer aufgestellt. Auf den meisten Altkleider- und Schuhsammelcontainern sind Aufkleber, die einen sozialen und wohltätigen Eindruck vermitteln sollen. Die Interessen sind aber nur wirtschaftlicher Art. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke, auf denen Container wild abgestellt werden, haben Probleme, die Container wieder zu entfernen, da unter den gegebenenfalls angegebenen Anschriften und Telefonnummern auf den Containern nur Anrufbeantworter zu erreichen sind. Neben den Altkleidercontainern entwickeln sich wilde Müllansammlungen und ein unansehnliches Straßenbild. Durch eine Kontrolle der gebührenpflichtigen Genehmigungsmarke ließen sich zusätzliche Einnahmen für die Stadt Frankfurt am Main erzielen und die Aufstellungsorte könnten kontrolliert werden. Wilde Sperrmüllansammlungen könnten dadurch stark reduziert werden. Nachgewiesene gemeinnützige Organisationen, wie zum Beispiel das Rotes Kreuz, könnten von der Gebühr ausgenommen werden. Beispielhaft sind hier nur für die Straßen in Fechenheim-Nord einige Aufstellungsorte genannt: - Schlitzer Straße/Orber Straße (Stadt Frankfurt) Boex Vertriebsgesellschaft mbH 069-710475-189 - Cassellastraße/Orber Straße (Stadt Frankfurt) Maas Container und Recycling Offenbach. 069-800897-60 - Cassellastraße 32, zwei Container (unbekannter Eigentümer) Abholbüro: 06109-770100 - Cassellastraße/Hanauer Landstraße (Stadt Frankfurt) unbekannter Aufsteller - Alt-Fechenheim/Hanauer Landstraße (Stadt Frankfurt) zwei alte Container, Rotes Kreuz - Meerholzer Straße/Bebraer Straße (unbekannter Eigentümer) ReSales GmbH, Alemannenstraße 7-9, 85095 Denkendorf 0800-0800987 - Fuldaer Straße/Wächtersbacher Straße, Bushaltestelle (Stadt Frankfurt), keine Kontaktdaten - Steinauer Straße 4 (Deutsche Wohnen) Bicker GmbH Marburg 06421-161320 - Steinauer Straße/Orber Straße (Stadt Frankfurt) kindersuchhilfe.eu 06021-9210221 - Birsteiner Straße 111/Lauterbacher Straße (Stadt Frankfurt) unbekannter Aufsteller - Wächtersbacher Straße 101,(Stadt Frankfurt), keine Kontaktdaten - Birsteiner Straße/Langenselbolder Straße, zwei Container, (unbekannter Eigentümer) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1351 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 918 Anregung vom 05.10.2015, OA 669 Aktenzeichen: 66 5

OA (Anregung Ortsbeirat)

Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz

15.08.2011 · Aktualisiert: 25.09.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.08.2011, OA 58 entstanden aus Vorlage: OF 29/11 vom 29.07.2011 Betreff: Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Umwandlung des Tennenplatzes der Sportanlage Birsteiner S traße in einen Kunstrasenplatz in die Prioritätenliste A aufzunehmen. Es ist zu prüfen, ob die Maßnahme schon im Jahr 2012 durchführbar ist. Begründung: Auf der Sportanlage Birsteiner Straße spielen und trainieren zur Zeit zwei Vereine mit insgesamt drei Männermannschaften und einigen Jugendmannschaften. Hinzu kommen noch die Fußballmädchen von Eintracht Frankfurt. Auch der auf dem Anwesen befindliche Jugendclub Fechenheim Nord möchte die Anlage für sportliche Aktivitäten nutzen. Der Rasenplatz ist deshalb jedes Jahr sehr strapaziert und muss kostenintensiv neu hergerichtet werden. Die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz ist hier dringend angezeigt. Deshalb wird auch gebeten zu prüfen, ob die Maßnahme schon im Jahr 2012 durchgeführt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2011, ST 1328 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 24.08.2011 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung der KAV am 12.09.2011, TO II, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage OA 58 wird zugestimmt. 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.09.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 58 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Piraten (= Annahme) FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 604, 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 15.09.2011 Aktenzeichen: 52 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Birsteiner Straße, Zebrastreifen

06.08.2011 · Aktualisiert: 29.09.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2011, OF 43/11 Betreff: Birsteiner Straße, Zebrastreifen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Zebrastreifen im Bereich Birsteiner Straße zur Konrad-Haenisch-Schule hin derart zu sichern, dass ein Parken auf und an dem Zebrastreifen nicht mehr möglich ist. Die Sicherung soll durch das Anbringen von einem Pfosten vor dem Zebrastreifen und einer entsprechenden Fahrbahnmarkierung erfolgen. Begründung: Vor und auf dem Zebrastreifen wird regelmäßig geparkt. Die Kinder der Schule sowie der Spielstube der Caritas werden dadurch gefährdet. Die Schule hat dort bereits ab und an Schülerlotsen im Einsatz. Der Zebrastreifen ist im Schulwegplan enthalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 12.09.2011, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 347 2011 Die Vorlage OF 43/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Birsteiner Straße

06.08.2011 · Aktualisiert: 29.09.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2011, OF 42/11 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Birsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch eine Neugestaltung der Birsteiner Straße den Kfz-Verkehr daran zu hindern den Bürgersteig als Fahrbahn zu verwenden und die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge in dem Bereich Birsteiner Straße zu senken. Als geeignete Maßnahmen kämen dafür in Frage: - Aufstellen von kleinwüchsigen Bäumen in größeren Abständen auf dem breiten Gehweg. - Alternierendes Parken, anstelle von Blumenkübeln und sogenannten gefährlichen "Abweisern", - keine Fahrbahnbegrenzungssteine in der Birsteiner Straße anzubringen. Begründung: Bürger in der Birsteiner Straße klagen über die Nichteinhaltung des Tempo 30 und das Befahren des Bürgersteigs. Ursächlich wird dafür der schnurgerade und breit wirkende Straßenverlauf genannt. Geschwindigkeitsüberprüfungen zu verschiedenen Tageszeiten sind durch die Stadt Frankfurt, Amt 36, durchgeführt worden, die die Begründung der Nichteinhaltung auch bestätigt haben. In den Bereichen, in denen auf langen Strecken einseitig geparkt wird ist die verbleibende Fahrbahnbreite oft zu gering für zwei sich entgegenkommende Fahrzeuge, daher weichen die Fahrzeuge meist auf den nördlichen Bürgersteig aus. In einigen Bereichen ist in dem genannten Bereich der Bürgersteig sehr breit und durch eine abgerundete Kante des Trottoir das Auffahren sehr einfach möglich. Es besteht hier eine große Gefährdung für Fußgänger, da regelmäßig durch Pkws und Lkws auf den Bürgersteig ausgewichen wird. - Durch eine Unterbrechung dieser langen einseitigen Parkzonen würde für den zu durchfahrenden Bereich eine optische Verkürzung eintreten. Die Pkw-/Lkw-Fahrer würden langsamer fahren und anhalten, und nicht in den Bereich bei Gegenverkehr einfahren. Es könnte dadurch auch auf Blumenkübel verzichtet werden. - Durch das Anlegen von sogenannten kleinen Baumbeeten und der Pflanzung von kleinwüchsigen Bäumen in größerem Abstand auf dem breiten Gehweg ließe sich ein Ausweichen und Befahren des Bürgersteigs verhindern. Als Bäume könnten Boulevardeichen (Quercus palustris) vorgesehen werden, die mit einer Kronenbreite von 3-4 Metern und einer Gesamthöhe von 
7-9 Metern einen deutlichen grünen Akzent setzen würden. Die Baumstandorte könnten an der Nahtstelle zwischen Gehweg und Fahrstreifen liegen und hätten damit einen ausreichenden Abstand zu den Wohnhäusern in der Straße. Überfahrbare Baumscheiben oder entsprechende Baumschutzgitter würden für den Schutz der Neupflanzungen sorgen. Bei der Pflanzung von Bäumen im Straßenraum gibt es in der Regel Gegner und Befürworter. Aus diesem Grund könnte vor der Ausführung der Maßnahme diese mit den einzelnen Anwohnern abgestimmt werden, um in begründeten Fällen noch Anpassungen vornehmen zu können. Jedoch werten Bäume in einem breiteren Gehweg den gesamten Bereich deutlich auf. Dies kommt der Wohnlage zu Gute. - Eine Anbringung von sogenannten "Abweisern" (oder auch Fahrbahnbegrenzungs-steine genannt) am Rand des Bürgersteigs halten wir nicht für zweckdienlich, da diese zum einen eine Stolperfalle für Fußgänger und für Radfahrer ein gefährliches Hindernis sein können. Der Bürgersteig ist dort zwar kein Fahrradweg wird aber als solcher besonders gern von Kindern genutzt. Die Fahrbahnbegrenzungssteine, die im Stadtteil bereits verbaut worden sind unterliegen hoher Wartung, sehen unattraktiv aus und stellen eine Gefährdung für Fußgänger und Fahrradfahrer sowie Autofahrer dar. In der Orber Straße wurden diese Fahrbahnbegrenzungssteine bereits verbaut. Nach kurzer Zeit waren bereits viele dieser Grenzsteine umgefahren oder aus ihren Verankerungen gerissen worden. Die Reste der Schrauben verblieben im Bordstein und haben bei den Anwohnern zu Reifenschäden geführt. Die abgerissenen Grenzsteine lagen/liegen wochenlang auf der Straße und den Gehwegen. Der Zieleffekt ist mit den Gefahren und Risiken für Fußgänger, Fahrradfahrer und Autofahrer abzuwägen. Notwendige Reparaturen oder Ausbesserungen wurden bis dato in der Orber Straße nicht durchgeführt oder stehen bereits wieder an. Im Bereich Wächtersbacher Straße gibt es ebenfalls zwei Bereiche, in denen diese Grenzsteine regelmäßig beschädigt sind. Die Anwendung der Maßnahme "Fahrbahnbegrenzungssteine" ist nicht wirtschaftlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 12.09.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 346 2011 Die Vorlage OF 42/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz

29.07.2011 · Aktualisiert: 25.08.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2011, OF 29/11 Betreff: Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Umwandlung des Tennenplatzes der Sportanlage Birsteinerstraße in einen Kunstrasenplatz in die Prioritätenliste A aufzunehmen. Es ist zu prüfen, ob die Maßnahme schon im Jahr 2012 durchführbar ist. Begründung: Auf der Sportanlage Birsteinerstraße spielen und trainieren zur Zeit zwei Vereine mit insgesamt drei Männermannschaften und einigen Jugendmannschaften. Hinzu kommen noch die Fußballmädchen von Eintracht Frankfurt. Auch der auf dem Anwesen befindliche Jugendclub Fechenheim Nord möchte die Anlage für sportliche Aktivitäten nutzen. Der Rasenplatz ist deshalb jedes Jahr sehr strapaziert und muss kostenintensiv neu hergerichtet werden. Die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz ist hier dringend angezeigt. Deshalb wird auch gebeten zu prüfen, ob die Maßnahme schon im Jahr 2012 durchgeführt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 15.08.2011, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 58 2011 Die Vorlage OF 29/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung in der Birsteiner Straße

21.02.2011 · Aktualisiert: 01.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2011, OM 5046 entstanden aus Vorlage: OF 528/11 vom 26.01.2011 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Birsteiner Straße Vorgang: OM 4747/10 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung der Verkehrsberuhigung der Birsteiner Straße in Fechenheim-Nord die südliche Steinauer Straße miteinzubeziehen. Dieser Abschnitt befindet sich nicht im Umfang der vorgesehenen Maßnahme, obwohl sich dieser Bereich mit Anliegerstatus und Tempo 30-Zone, auf Grund des Fahrzeugaufkommens und der häufig praktizierten Durchfahrtsgeschwindigkeiten, sehr stark betroffen ist. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner haben sich an Ortsbeiratsmitglieder mit der Bitte gewandt, bei einem gemeinsamen Ortstermin mit dem Straßenverkehrsamt dieses Teilstück in die Planungen einzubeziehen. Anlage 1 (ca. 51 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2011, ST 678 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Verkehrsberuhigung in der Birsteiner Straße in Fechenheim-Nord

22.11.2010 · Aktualisiert: 06.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2010, OM 4747 entstanden aus Vorlage: OF 497/11 vom 05.11.2010 Betreff: Verbesserung der Verkehrsberuhigung in der Birsteiner Straße in Fechenheim-Nord Der Magistrat wird aufgefordert, die gemeinsam mit dem Straßenverkehrsamt sowie Anwohnerinnen und Anwohnern bei einem Ortstermin erarbeiteten Vorschläge zur Verkehrsberuhigung in der Birsteiner Straße in Fechenheim-Nord, welche in der Anlage aufgeführt sind, entsprechend zu planen. Die Planung ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen und ihm vor der Umsetzung vorzulegen. Anlage 1 (ca. 22 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2011, ST 200 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Genehmigung von Verkaufscontainern auf Grünflächen am Teufelsbruch

19.04.2010 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2010, OM 4137 entstanden aus Vorlage: OF 435/11 vom 29.03.2010 Betreff: Genehmigung von Verkaufscontainern auf Grünflächen am Teufelsbruch Der Magistrat wird aufgefordert, die Genehmigung nicht zu verlängern und keine neue für den Verkaufcontainer am Teufelsbruch/Ecke Borsigallee zu erteilen. Begründung: An der Kreuzung Am Erlenbruch/Wächtersbacher Straße/Borsigallee befindet sich ein Verkaufscontainer für Blumen ohne Parkmöglichkeiten für Kunden, obwohl er vorrangig auf motorisierten Kundenverkehr abzielt. Sollten Kunden dort anhalten, kommt es zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Schäfflestraße soll bis zur 100-Jahrfeier der Riederwaldsiedlung im Jahr 2011 für zirka zwei Millionen Euro attraktiver gestaltet werden. In dieser für die Bewohner des Riederwaldes zentral gelegenen Straße befindet sich unter anderem auch ein Blumengeschäft. Mit dem Blumenverkaufscontainer erwächst eine Konkurrenz, die den Fortbestand des miet- und steuerzahlenden Unternehmens in der Schäfflestraße gefährden kann. Der Ortsbeirat setzt sich für die fußläufige Nahversorgung in Wohngebieten ein, daher ist diese Form des Verkaufs, der auf motorisierten Kundenverkehr im Außenbereich angelegt ist, abzulehnen. Hinzu kommt, dass der Container den Anblick der Grünfläche verschandelt (siehe Anlage). Ein Verkaufscontainer an dieser exponierten Stelle präjudiziert in der Folge weitere Container. Dies steht aber konträr zur Stadtteilpolitik, Einkaufsmöglichkeiten auf Kernbereiche zu konzentrieren. Anlage 1 (ca. 686 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2010, ST 742 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsüberwachung auf der Wächtersbacher Straße

15.03.2010 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2010, OM 4047 entstanden aus Vorlage: OF 422/11 vom 18.02.2010 Betreff: Verkehrsüberwachung auf der Wächtersbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, den fließenden Verkehr auf der Wächtersbacher Straße, in Höhe der Bushaltestelle Fuldaer Straße, in beiden Fahrtrichtungen überwachen zu lassen. Die Maßnahme soll vier Wochen lang (in der Zeit von 06.30 Uhr - 08.30 Uhr und von 16.00 Uhr - 18.00 Uhr) an verschiedenen Werktagen - außerhalb der Schulferien - stattfinden. Begründung: Die Wächtersbacher Straße ist eine Grundnetzstraße mit sehr hohem Verkehrsaufkommen und auch sehr viel Schwerlastverkehr. Südlich davon ist ab Borsigallee bis Cassellastraße Gewerbegebiet, nördlich ein großes Wohngebiet mit Schule. An der Fuldaer Straße befinden sich die Evangelische Kirchengemeinde mit einem Kindergarten und in diesem Bereich beidseitig Wohngebiete. Die Bushaltestellen an der Wächtersbacher Straße sind mit Querungshilfen für Fußgänger versehen. Es gibt allerdings motorisierte Verkehrsteilnehmer, die nicht hinter den an den Haltestellen stehenden Bussen warten, sondern die Busse auf der Gegenfahrbahn überholen und dabei nicht auf Fußgänger an und auf den Zebrastreifen achten. Dabei kam es auch schon zu lebensgefährlichen Situationen, besonders für Kinder. Bei einem Ortstermin am 17.02.2010 mit der Polizei (7. Revier, Fechenheim) wurde ein Fahrer bei einem derartigen verkehrswidrigen Verhalten beobachtet und unmittelbar zur Anzeige gebracht. Die Polizei schlug als wirksamste Sofortmaßnahme eine Verkehrsüberwachung vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2010, ST 1127 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünung der Dreispitzfläche vor der Liegenschaft Birsteiner Straße 63/ Langenselbolder Straße 16

10.03.2008 · Aktualisiert: 24.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2008, OM 2062 entstanden aus Vorlage: OF 204/11 vom 27.01.2008 Betreff: Begrünung der Dreispitzfläche vor der Liegenschaft Birsteiner Straße 63/ Langenselbolder Straße 16 Der Magistrat wird gebeten, die Begrünung der Dreispitzfläche - Birsteiner Straße 63/Langenselbolder Straße 16 - mit Blumenkübeln zu beauftragen und somit ein widerrechtliches Parken zu verhindern. Begründung: In dieser Dreispitzfläche parken derzeit widerrechtlich Fahrzeuge. Wenn diese Fahrzeuge dann durch rechtmäßig abgestellte Fahrzeuge "eingesperrt" sind, hupen die Fahrzeugführer oder klingeln die Anwohner zu allen Tageszeiten heraus und verlangen, dass sie ihre Fahrzeuge weggefahren, damit sie aus der Dreispitzfläche herausfahren können. Anwohner klagen außerdem darüber, dass dort Fahrzeuge tagelang aufgebockt und repariert werden. Diese Zustände sind nicht tragbar. Hier ist mittels Blumenkübeln Abhilfe zu schaffen. Anlage 1 (ca. 405 KB) Anlage 2 (ca. 552 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2008, ST 889 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2008, ST 1635 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0

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