Genehmigung von Verkaufscontainern auf Grünflächen am Teufelsbruch
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
29.03.2010
19.04.2010
26.05.2010
Antrag Ortsbeirat
Genehmigung von Verkaufscontainern auf Grünflächen verweigern
Details im PARLIS OF_435-11_2010Ortsbeirat Magistratsvorlage
Genehmigung von Verkaufscontainern auf Grünflächen am Teufelsbruch
Details im PARLIS OM_4137_2010Stellungnahme des Magistrats
Genehmigung von Verkaufscontainern auf Grünflächen am Teufelsbruch
Details im PARLIS ST_742_201029.03.2010
Antrag Ortsbeirat
Genehmigung von Verkaufscontainern auf Grünflächen verweigern
Details im PARLIS OF_435-11_201019.04.2010
Anregung Ortsbeirat
Genehmigung von Verkaufscontainern auf Grünflächen am Teufelsbruch
Details im PARLIS OM_4137_201026.05.2010
Stellungnahme des Magistrats
Genehmigung von Verkaufscontainern auf Grünflächen am Teufelsbruch
Details im PARLIS ST_742_2010S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.04.2010, OM 4137 entstanden aus Vorlage: OF 435/11 vom 29.03.2010
Betreff: Genehmigung von Verkaufscontainern auf Grünflächen am Teufelsbruch
Der Magistrat wird aufgefordert, die Genehmigung nicht zu verlängern und keine neue für den Verkaufcontainer am Teufelsbruch/Ecke Borsigallee zu erteilen. Begründung:
An der Kreuzung Am Erlenbruch/Wächtersbacher Straße/Borsigallee befindet sich ein Verkaufscontainer für Blumen ohne Parkmöglichkeiten für Kunden, obwohl er vorrangig auf motorisierten Kundenverkehr abzielt. Sollten Kunden dort anhalten, kommt es zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Schäfflestraße soll bis zur 100-Jahrfeier der Riederwaldsiedlung im Jahr 2011 für zirka zwei Millionen Euro attraktiver gestaltet werden. In dieser für die Bewohner des Riederwaldes zentral gelegenen Straße befindet sich unter anderem auch ein Blumengeschäft. Mit dem Blumenverkaufscontainer erwächst eine Konkurrenz, die den Fortbestand des miet- und steuerzahlenden Unternehmens in der Schäfflestraße gefährden kann. Der Ortsbeirat setzt sich für die fußläufige Nahversorgung in Wohngebieten ein, daher ist diese Form des Verkaufs, der auf motorisierten Kundenverkehr im Außenbereich angelegt ist, abzulehnen. Hinzu kommt, dass der Container den Anblick der Grünfläche verschandelt (siehe Anlage). Ein Verkaufscontainer an dieser exponierten Stelle präjudiziert in der Folge weitere Container. Dies steht aber konträr zur Stadtteilpolitik, Einkaufsmöglichkeiten auf Kernbereiche zu konzentrieren. Anlage 1 (ca. 686 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2010, ST 742 Aktenzeichen: 67 0