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Meine Nachbarschaft: Friedrich-Stampfer-Straße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat )

Kfz-Stellplätze in Bonames

20.04.2021 · Aktualisiert: 29.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 20/10 Betreff: Kfz-Stellplätze in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zu ständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wann, wo und von wem in Bonames unter anderem im Bereich Hugo-Sinzheimer-Straße, Friedrich-Stampfer-Straße und Theodor-Thomas-Straße mehr Stellplätze zur Verfügung gestellt werden können, 2. wann das stadtweit vorgesehene Anwohnerparken schnellstmöglich auch in den weiteren Stadtteilen des Ortsbezirks 10 eingerichtet werden kann, 3. wann und wo diesbezüglich Elektroladestationen errichtet werden können. Begründung: Die Stellplatzsituation insbesondere in Bonames ist leider seit geraumer Zeit nennenswert überlastet. Da bekanntlich in den außenliegenden Stadtteilen auf das Auto kaum verzichtet werden kann, der ÖPNV auf Jahre ausgereizt ist und für die Offenhaltung der Zufahrten für Einsatzfahrzeuge sowie Müllabtransporte bereits Abschleppdienste unterwegs sind, besteht das dringende Erfordernis, weitere Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO I, TOP 18 Auf Vorschlag der GRÜNEN wird ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 61 2021 1. Die Ziffer 1. wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach dem Wort "Stellplätze" die Worte "ggf. Quartiersgaragen" eingefügt werden. 2. Die Ziffer 2. wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Ziffer 3. wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE zu 2. 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und fraktionslos gegen 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung) zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ortsbeiratsmittel für einen Kinderbücherschrank in Bonames

23.02.2021 · Aktualisiert: 03.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2021, OF 1153/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel für einen Kinderbücherschrank in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 unterstützt die Idee eines Kinderbücherschranks am Kinderzentrum Theodor-Thomas-Straße aus Ortsbeiratsmitteln mit einem Gesamtbetrag i.H.v. bis zu 7000 €. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Schrank soll in Absprache mit der Leitung des KiZ sowie dem Bonameser Kinderbeauftragten errichtet werden und Literatur für Kinder bereitstellen. Diese sollen nach Altersgruppen in der Höhe gestaffelt werden. Vor Ort ist bereits ein konkreter Standort avisiert. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 520 2021 Die Vorlage OF 1153/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Den mittleren Teil des Bahnhofsvorplatzes in Oskar-Schindler-Platz benennen

06.01.2021 · Aktualisiert: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 1545/1 Betreff: Den mittleren Teil des Bahnhofsvorplatzes in Oskar-Schindler-Platz benennen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit der Deutschen Bahn darauf hinzuwirken, dass der mittlere Teil des Bahnhofsvorplatzes in Oskar-Schindler-Platz benannt wird. Begründung: Der am 28. April 1908 in Zwittau geborene und am 9. Oktober 1974 verstorbene deutschmährische Unternehmer Oskar Schindler bewahrte - historisch vielfach belegt - während des Zweiten Weltkrieges gemeinsam mit seiner Frau Emilie mit Herz, Mut, List und Chuzpe etwa 1.200 bei ihm angestellte jüdische Zwangsarbeiter vor der sicheren Ermordung in den Vernichtungslagern der Nationalsozialisten. Der Staat Israel erklärte im Jahre 1993 Oskar Schindler für die Rettung der Zwangsarbeiter zum Gerechten unter den Völkern. Im selben Jahr setzte der amerikanische Filmregisseur Steven Spielberg mit seinem Film Schindlers Liste ein filmisches Denkmal. "Wer nur ein einziges Leben rettet, rettet die ganze Welt" - dieser aus dem Talmud stammende Spruch ist eingraviert in den Ring, den die von ihm geretteten Juden Oskar Schindler als Geschenk übergaben. Aus echtem Zahngold gemacht, war der Ring am Kriegsende das Einzige, was sie besaßen, um Schindler zu danken. Zu den von ihm geretteten und oft sogenannten "Schindlerjuden" gehören unter anderem der spätere Richter am Obersten Gerichtshofes Israels Moshe Bejski (verstorben 2007) und die Eltern des Frankfurter Rechtsanwalts, Politikers und Publizisten Michel Friedman, der die Benennung eines Platzes im Zentrum Frankfurts ausdrücklich begrüßt. Genauso wie Ursula Trautwein, die seinerzeit mit ihrem Mann, dem evangelischen Propst Dieter Trautwein, Oskar Schindler in Frankfurt wiederentdeckte und sich dafür einsetzte, sein Wirken bekannt zu machen. Nach ihren eigenen Worten war sie "wohl die Letzte, die Oskar Schindler näher kannte". Schließlich wird die Benennung auch von der Jüdischen Community Frankfurts befürwortet. Der Entwicklungsprozess Oskar Schindlers von einem anfänglichen Mitläufer, der - wie unzählige andere - als Geschäftsmann finanziell und gesellschaftlich vom Holocaust profitieren wollte zum beherzten Retter ("vom Saulus zum Paulus") steht auch als hoffnungsvolles Beispiel dafür, dass es nie zu spät ist, das Richtige zu tun, Zivilcourage zu zeigen, zu handeln und sich einzumischen. Und damit für eine Haltung, die leider heute wieder mehr denn je gefragt ist, im Großen wie im Kleinen. Und nicht zuletzt dafür, dass einzelne Menschen auch gegen Widerstände etwas bewirken können im komplizierten Räderwerk des Großen und Ganzen. Trotz seiner Heldentaten erinnert Frankfurt am Main - wiewohl eine Stadt mit einer langen jüdischen Tradition und einer überaus lebendigen Jüdischen Community - außer mit einer leicht zu übersehenden Bronzetafel am oben genannten letzten Wohnsitz Schindlers "lediglich mit einer Kleinstraße am Ortsrand" an Oskar Schindler. Dies würdigt seine Verdienste nicht annähernd und ist zudem unserer Mainmetropole mit seiner multikulturellen Vielfalt als deutsche "Melting-Pot" und seiner internationalen Tradition, die sich immer wieder darin äußert, dass hier Rassismus und Antisemitismus öffentlich stets mit aller Entschiedenheit entgegen getreten wird (wie etwa die gescheiterte Fragida-Demonstrationen im Jahr 2015 eindrücklich belegen) nicht angemessen. Es ist an der Zeit, dass Oskar Schindler mitsamt seiner zutiefst humanistischen Haltung, mit seiner Mitmenschlichkeit und seinem Mut im zentralen Innenstadtbereich an prominenter Stelle ein Gedenken erhält, das seine hoffnungsvollen und selbstlosen Rettungstaten angemessen würdigt; überdies immer wieder mahnt, dass sich etwas annähernd vergleichbares wie der Holocaust niemals wiederholen darf und schließlich dazu aufruft, jeglichen immer wieder aufkommenden antisemitischen Worten und Taten jederzeit rechtzeitig die Stirn zu bieten. Dies gilt erst recht in diesen Zeiten, in denen sich - vor allem in den letzten Jahren - an mehreren Ereignissen in Deutschland deutlich zeigt, wie antisemitische Gewalt erstarkt, auch weil der Staat allzu oft versagt. [1] Seine letzten Lebensjahre verbrachte Oskar Schindler in eher einfachen Verhältnissen in einer kleinen Wohnung im obersten Stockwerk eines Wohnhauses (Am Hauptbahnhof 4) unmittelbar gegenüber dem Hauptbahnhof, von wo aus er über den Bahnhofsvorplatz blicken konnte. Einen passenderen Ort, um ihn auch in Frankfurt posthum mit einem eigenen zentral gelegenen Platz für seine Verdienste für mehr Humanität zu ehren, gibt es daher nicht. Obgleich der betreffende Platz im Eigentum der Deutschen Bahn steht, sodass letztlich nicht der Ortsbeirat über die Benennung entscheidet, wäre ein eindeutiges Votum des ansonsten für Platzbenennungen im Ortsbezirk zuständigen und demokratisch legitimierten Gremiums ein wichtiges Signal für die daraufhin vom Magistrat zu führenden Gespräche mit der Deutschen Bahn, die dieser Benennung nach Vorgesprächen ebenfalls sehr positiv und aufgeschlossen gegenüber steht. Der neue "Oskar-Schindler-Platz" wäre keine eigene Adresse und somit nicht mit weiteren Kosten verbunden. Die bereits vorhandene oben erwähnte Kleinstraße (Oskar-Schindler-Straße) am Stadtrand in Nieder-Eschbach ist nach der mehrfach geübten Praxis des Stadtvermessungsamtes keinerlei Hinderungsgrund für eine entsprechende Platzbenennung im Zentrum Frankfurts, wie das jüngste Beispiel Bertha Pappenheim zeigt, die nach einem Beschluss dieses Ortsbeirates vom September 2018 sodann im Oktober 2020 mit einem "Bertha-Pappenheim-Platz" vor dem Jüdischen Museum in der Frankfurter Innenstadt geehrt wurde, obwohl bereits am Riedberg ein Bertha-Pappenheim-Weg nach ihr benannt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 7 Unterbrechung der Sitzung von 21:37 Uhr bis 21:47 Uhr. Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 1545/1 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1545/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, BFF und U.B. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163

27.11.2020 · Aktualisiert: 07.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2020, OA 642 entstanden aus Vorlage: OF 679/12 vom 20.11.2020 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: M 93/18; OM 3392/18 OBR 12; ST 1846/18; OM 4510/19 OBR 12; ST 1392/19 Zwischenbescheide des Magistrats vom 31.03.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass trotz der geplanten Änderungen der Streckenführungen der Buslinien 28 und 29 ab Dezember 2021 eine Andienung aller Schulstandorte und somit auch des Gymnasiums Riedberg über die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" mit einer verkürzten Streckenführung weiter zur Haltestelle "Riedberg" (endgültiger Standort der IGS Kalbach-Riedberg) gewährleistet bleibt. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die Buslinie 28 soll laut Planungsansatz über Tempelhof - Kalbach - Rathaus Kalbach - Hans-Leistikow-Straße - Uni Campus Riedberg - Riedberg - Am Bonifatiusbrunnen - Sandelmühle - Zeilweg - Nordwestzentrum über den heutigen Linienweg der Linie 29 verlängert werden. Mit der Stellungnahme ST 1392 teilt der Magistrat zwar mit, dass es, genau wie heute, je drei Schülerfahrten der Linie 28 zu Schulbeginn und zum Schulschluss zwischen Harheim, Kalbach, Annette-Kolb-Weg und der U-Bahn-Station "Riedberg" geben wird, allerdings finden sich weder in der Entwurfsfassung des Nahverkehrsplans noch in den dazugehörigen Anlagebänden Angaben, wie dem Rechnung getragen werden soll. Der Ortsbeirat 12 weist aufgrund der hohen Zahl an Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus zu den Schulen im Stadtteil Kalbach-Riedberg fahren, nochmals auf die hohe Bedeutung der direkten und schnellen Erreichbarkeit aller Schulstandorte hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3392 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1846 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4510 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1392 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 97 Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 577, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1124, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 11

OF (Antrag Ortsbeirat )

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29

20.11.2020 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2020, OF 679/12 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vorgang: M 93/18; OM 3392/18 OBR 12; ST 1846/18; OM 4510/19 OBR 12; ST 1392/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass trotz der geplanten Änderungen der Streckenführungen der Buslinien 28 und 29 ab Dezember 2021, eine Andienung aller Schulstandorte und somit auch des Gymnasiums Riedberg über die Haltestelle Annette-Kolb-Weg mit einer verkürzten Streckenführung weiter zur Haltestelle Riedberg (endgültiger Standort der IGS Kalbach-Riedberg) gewährleistet bleibt. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die Buslinie 28 soll laut Planungsansatz über Tempelhof - Kalbach - Rathaus Kalbach - Hans-Leistikow-Straße - Uni Campus Riedberg - Riedberg - Am Bonifatiusbrunnen - Sandelmühle - Zeilweg - Nordwestzentrum über den heutigen Linienweg der Linie 29 verlängert werden. Mit der ST 1392 teilt der Magistrat zwar mit, dass es, genau wie heute, je drei Schülerfahrten der Linie 28 zu Schulbeginn und zum Schulschluss zwischen Harheim, Kalbach, Annette-Kolb-Weg und der U-Bahnstation Riedberg geben wird, allerdings finden sich weder in der Entwurfsfassung des Nahverkehrsplans noch in den dazugehörigen Anlagebänden Angaben, wie dem Rechnung getragen werden soll. Der Ortsbeirat 12 weist aufgrund der hohen Zahl an Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus zu den Schulen im Stadtteil Kalbach-Riedberg fahren, nochmals auf die hohe Bedeutung der direkten und schnellen Erreichbarkeit aller Schulstandorte hin. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3392 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1848 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4510 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1392 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung OA 642 2020 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 642 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 679/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße

12.11.2020 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 665/12 Betreff: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße zu berichten, ob Kalbach als Standort in Betracht kommt. Begründung: Für alle Beteiligten ist es notwendig zu wissen, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetreib in Nachbarschaft zu zwei produzieren Industriebetrieben zu betreiben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1864 2020 Die Vorlage OF 665/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße oder eine andere Schule zu berichten, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetrieb in Nachbarschaft zu zwei produzierenden Industriebetrieben zu betreiben." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Raumbedarf für die geplante integrierte Gesamtschule im Ben-Gurion-Ring

10.11.2020 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 1092/10 Betreff: Raumbedarf für die geplante integrierte Gesamtschule im Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die geplante integrierte Gesamtschule am Ben-Gurion-Ring einen besonderen Raumbedarf, gerade an Freiflächen und in der Umgebung, hat und ob vor diesem Hintergrund die geplante Umnutzung eines Bürogebäudes möglich ist. Begründung: Die geplante und ja bereits laufende integrierte Gesamtschule soll ein besonderes Konzept aufweisen, das den Schülern besonders viel Frei- und Bewegungsräume anbieten soll. Hierfür scheint ein ehemaliges Bürogebäude mit sehr begrenzten Freiflächen auf den ersten Blick wenig geeignet. Vor diesem Hintergrund ist Aufklärung geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1842 2020 Die Vorlage OF 1092/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der Halbsatz "und ob vor diesem Hintergrund die geplante Umnutzung eines Bürogebäudes möglich ist" und in der Begründung der zweite sowie dritte Satz entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bauverkehr im südlichen Ben-Gurion-Ring

10.11.2020 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 1093/10 Betreff: Bauverkehr im südlichen Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum es im südlichen Ben-Gurion-Ring vermehrt zu Bauverkehr kommt, wenn die Baumaßnahmen eigentlich nur im nördlichen Teil stattfinden und ob dies abgestellt werden kann. Begründung: Nach Aussagen von Anwohnern kommt es im südlichen Ben-Gurion-Ring vermehrt zu Bauverkehr, was schwer nachvollziehbar erscheint, weil hier keine Baustellen sind. Vor diesem Hintergrund ist zu klären, ob die damit verbundenen Beeinträchtigungen für die Bewohner vermieden werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1845 2020 Die Vorlage OF 1093/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leerstand im Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher Straße und Berner Straße

23.10.2020 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6740 entstanden aus Vorlage: OF 302/15 vom 25.09.2020 Betreff: Leerstand im Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher Straße und Berner Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. in dem Nieder-Eschbacher Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher Straße und Berner Straße die leer stehenden Geschäftsflächen sowie die unbebauten Grundstücke zu erfassen und die Ergebnisse unter Wahrung des Datenschutzes, z. B. im Rahmen eines nicht öffentlichen Teils, dem Ortsbeirat vorzulegen; 2. Gespräche mit den Eigentümern der leer stehenden Gewerbeflächen zu führen, um für inf rage kommende Gewerbetreibende eine Ansiedelung zu erreichen. Begründung: Im Zuge des Prüfverfahrens für ein neues Gewerbegebiet auf der Gemarkung Nieder-Eschbach, gegenüber dem Ikea, wurde bekannt, dass Gewerbebetriebe über die IHK den Wirtschaftsdezernenten baten, weitere Flächen für kleinere Gewerbetreibende auszuweisen. Da jedoch allgemein bekannt ist, dass das o. g. Gewerbegebiet u. a. einen Leerstand aufweist, ist dieser erst zu erfassen und wieder dem Markt zuzuführen bevor eine weitere Flächenversiegelung erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 563 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1640 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung Berner Straße

23.10.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6743 entstanden aus Vorlage: OF 306/15 vom 05.10.2020 Betreff: Erneuerung Berner Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wann die Berner Straße auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Kreisverkehr Genfer Straße/Züricher Straße, Hausnummer 38 und Ende (Einmündung in den Ben-Gurion-Ring), Hausnummer 119, wieder in einen akzeptablen Zustand versetzt wird (siehe Planskizze). Begründung: Die Fahrbahn im genannten Abschnitt ist großflächig uneben, Sinkkästen sind z. T. abgesackt, Schlaglöcher vorhanden und die Straße erinnert eher an einen Flickenteppich als an eine Straße in Mitteleuropa. Da dort mehrere Einkaufsmärkte vorhanden sind, wird sie auch von zahlreichen Fahrradfahrern genutzt, für die der schlechte Straßenzustand eine besonders hohe Gefährdung darstellt. Planskizze: Sanierungsbedürftiger Streckenabschnitt Berner Straße (Quelle https://geoinfo.frankfurt.de/mapbender/applicattion/stadtplan) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 205 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat )

Erneuerung Berner Straße

05.10.2020 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 306/15 Betreff: Erneuerung Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob und wann die "Berner Straße" auf dem Streckenabschnitt zwischen Kreisverkehr (Genfer Straße / Züricher Straße), Hausnummer 38 und Ende (Einmündung in den "Ben-Gurion-Ring"), Hausnummer 119 wieder in einen akzeptablen Zustand versetzt wird (siehe Planskizze). Begründung: Die Fahrbahn im genannten Abschnitt ist großflächig uneben, Sinkkästen sind z.T. abgesackt, Schlaglöcher vorhanden und erinnert eher an einen Flickenteppich als an eine Straße in Mitteleuropa. Da dort mehrere Einkaufsmärkte vorhanden sind, wird sie auch von zahlreichen Fahrradfahrern benutzt, für die der schlechte Straßenzustand eine besonders hohe Gefährdung darstellt. Planskizze: Sanierungsbedürftiger Streckenabschnitt Berner Straße (Quelle https://geoinfo.frankfurt.de/mapbender/applicattion/stadtplan) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6743 2020 Die Vorlage OF 306/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Erwerb von Belegungsrechten

04.10.2020 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 1067/10 Betreff: Erwerb von Belegungsrechten Vorgang: M 126/19; Beschl. d. Stv.-V. § 4824/19; M 125/20; Beschl. d. Stv.-V. § 6451/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, Auskunft darüber zu erteilen, wie viel öffentlich geförderte Wohneinheiten mit Mietpreisbindung und Belegungsrechten es im Ben-Gurion-Ring gibt und ob die Stadt Frankfurt den Erwerb von 450 Belegungsrechten für ausreichend hält. Darüber hinaus möge der Magistrat Auskunft erteilen, ab wann es aufgrund der Tatsache, dass pro Jahr nur die Hälfte der auslaufenden Belegungsrechte verlängert werden, im Ben-Gurion-Ring kein öffentlich geförderter Wohnraum mehr zur Verfügung steht. Begründung: Auf Grundlage der M 125 hat sich der Magistrat zum Ziel gesetzt, mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 7.11.2019 (M 126), die Hälfte der auslaufenden Bindungen pro Jahr zu verlängern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 126 Vortrag des Magistrats vom 21.08.2020, M 125 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1804 2020 Die Vorlage OF 1067/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Ablehnung); SPD und LINKE. (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Leerstand im Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher und Berner Straße

25.09.2020 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2020, OF 302/15 Betreff: Leerstand im Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher und Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. in dem Nieder-Eschbacher Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher und Berner Straße den Leerstand sowie die unbebauten Grundstücke zu erfassen und die Ergebnisse unter Wahrung des Datenschutzes z. B. im Rahmen eines nichtöffentlichen Teils dem Ortsbeirat vorzulegen und 2. Gespräche mit den Eigentümern der leerstehenden Gewerbeflächen zu führen, um für in Frage kommende Gewerbetreibende eine Ansiedelung zu erreichen. Begründung: Im Zuge des Prüfverfahrens für ein neues Gewerbegebiet auf der Gemarkung Nieder-Eschbach gegenüber Ikea wurde bekannt, dass Gewerbebetriebe über die IHK den Wirtschaftsdezernenten baten, weitere Flächen für kleinere Gewerbetreibende auszuweisen. Da jedoch allgemein bekannt ist, dass das o. g. Gewerbegebiet u. a. einen Leerstand aufweist, ist dieser erst zu erfassen und wieder dem Markt zuzuführen bevor eine weitere Flächenversiegelung erfolgt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6740 2020 Die Vorlage OF 302/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Benennung eines neuen Wohnwegs im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 894 Ben-Gurion-Ring in „Werner-Waniek-Weg“

12.06.2020 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2020, OF 286/15 Betreff: Benennung eines neuen Wohnwegs im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 894 Ben-Gurion-Ring in "Werner-Waniek-Weg" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der geplante neue Wohnweg zwischen dem Ben-Gurion-Ring und der neuen inneren Erschließungsstraße "An der alten Ziegelei" im Bereich des B-Planes Nr. 894 entsprechend dem beigefügten Lageplan (Anlage) in oranger Farbe unterlegten Weg als "Werner-Waniek-Weg" ausgewiesen wird und ihn entsprechend zu benennen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 schlägt vor, den vor einigen Jahren verstorbenen Werner Waniek, der Begründer der Bürgerinitiative am Bügel und langjährig engagierten Streiter für die Interessen der Menschen im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring zur allseitigen Erinnerung an sein Engagement mit einer Straßen- bzw. Wegebenennung innerhalb des Wohngebiets Ben-Gurion-Ring zu ehren. Herr Waniek hat sich viele Jahre dafür eingesetzt, dass das lange als sozialer Brennpunkt aufgrund zahlreicher in die Jahre gekommener Wohnhochhäuser mit seinen vielen Bewohnern unterschiedlichster Kulturen und sozialem Stand sowie lange Zeit als wenig attraktives Umfeld stigmatisierte Viertel / Milieu in der öffentlichen Wahrnehmung einen besseren Ruf erhält. Mit seinen Unterstützern in der Bürgerinitiative hatte er auch seinen Anteil daran, dass sich ein besseres Verständnis zwischen den Bewohnern des Bügels untereinander entwickelte und sich die Außendarstellung des Ben-Gurions-Rings deutlich zum Positiven verbesserte. Das Engagement der Bürgerinitiative Am Bügel, welche eine deutliche Handschrift von Werner Waniek getragen hat, die auch noch bis heute nachwirkt, wurde seinerzeit dann auch von der Stadt Frankfurt am Main mit der Verleihung der Bürgermedaille an die Initiative gewürdigt. Vor diesem Hintergrund schlägt der Ortsbeirat nun im Nachhinein eine gesonderte direkte Ehrung von Werner Waniek in Form einer Wegebenennung im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring als eine angemessene Anerkennung für dessen langjährigen ehrenamtlichen Einsatz vor. Anlage 1 (ca. 507 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 286/15 wird bis zur Sitzung am 23.10.2020 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 286/15 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2020/21 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab.Tagespfl. 20.04 Jugend- u. Erwachsenenbildung Erhöhung der Zuwendungen an die freien Träger von Sozialeinrichtungen in Nieder-Eschbach

01.01.2020 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 254/15 Betreff: Haushalt 2020/21 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab.Tagespfl. 20.04 Jugend- u. Erwachsenenbildung Erhöhung der Zuwendungen an die freien Träger von Sozialeinrichtungen in Nieder-Eschbach Seit einigen Jahren (2014/2015??) wurden die städtischen Zuwendungen an die freien Träger von Sozialeinrichtungen nicht mehr oder nur gering erhöht. Gleichzeitig mussten diese aber die stetigen tariflichen Erhöhungen der Personalvergütungen aus diesen Zuwendungen tragen. Dies wirkt(e) sich im Personalbereich der betriebenen Einrichtungen aus, besonders bei den sozialen Einrichtungen im Bereich des Wohngebietes am Ben-Gurion-Ring (wie Kinderhaus, Jugendhaus, ev. Familienzentrum Regenbogen, Jobscouts und weitere). So musste dort Personal abgezogen oder umgeschichtet und/oder Öffnungszeiten reduziert werden. Da diese Einrichtungen aber einen wichtigen Beitrag zur sozialen Stabilität des Wohnbereiches bieten und somit verlässlich sein müssen, müssen die betreibenden freien Träger baldigst wieder in die Lage versetzt werden, den für ihre Arbeit notwendigen Personalumfang wieder herzustellen. Durch die angedachte Erhöhung der Zuwendungen um zwei bis drei Prozent im Haushalt 2020/21 wird die aktuellen Situation zwar nicht weiter verschlechtert, aber auch eine Verbesserung wird nicht erreicht. Die vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen, die Zuwendungen an die freien Träger sozialer Einrichtungen für deren Einrichtungen in Nieder-Eschbach werden im Haushalt 2020/21 jährlich um circa fünf Prozent erhöht in den folgenden Haushalten weiter derart erhöht, dass die Personalkosten neben der jährlichen tariflichen Erhöhung bis 2024 wieder die bis 2014/15(?) übliche Abdeckung erreicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 12 2020 Die Vorlage OF 254/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring

25.10.2019 · Aktualisiert: 07.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5307 entstanden aus Vorlage: OF 240/15 vom 08.10.2019 Betreff: Fußgängerüberweg an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring einen sicheren Fußgängerüberweg zu schaffen. Begründung: Die Einmündung wird von Bewohnern des Wohngebietes des Ben-Gurion-Rings regelmäßig nach Nutzung der Fußgängerampel über den Ben-Gurion-Ring überquert, um das Gewerbegebiet Kalbach zu erreichen, u. a. die Firmen Sunflower und McDonald's. Darunter befinden sich auch Rollstuhlfahrer. An der Berner Straße sind zwar beiderseits die Bordsteine abgesenkt (ein Überbleibsel der nicht vollständig ausgeführten umfassenden Ampel-Planung von 1992/93), auf der Südseite wird diese jedoch ständig derart zugeparkt, dass Fußgänger sich immer zwischen den Autos durchwinden müssen. Geparkt wird über einen Bereich von 20 bis 30 Metern bis über die Einmündung hinaus. Rollstuhlfahrer haben bei zugeparkter Absenkung über den Ben-Gurion-Ring bis zur nächsten Einfahrt zu fahren, um dort die Absenkung nutzen zu können. Auf dem Foto ist ein Teil der Absenkung auf der südlichen Seite frei. Dies ist aber nicht die Regel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 312 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1880 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 991 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1929 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1613 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1026 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lichtzeichenanlage an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring bedarfsgerecht erneuern!

25.10.2019 · Aktualisiert: 06.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5306 entstanden aus Vorlage: OF 238/15 vom 09.10.2019 Betreff: Lichtzeichenanlage an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring bedarfsgerecht erneuern! Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Erneuerung der Lichtzeichenanlage (Fußgängerüberweg nördlich der Einmündung Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring) ein gelbes Blinklicht in Richtung Berner Straße bei "KfZ-Verkehr Rot/Fußgänger Grü n" zu installieren. Begründung: Der nicht vorfahrtberechtigte linksabbiegende Verkehr aus der Berner Straße kann das Rotlicht derzeit kaum erkennen, zwei sind gar nicht, eines nur etwa zu einem Viertel sichtbar. Nicht selten deuten die Fahrzeugführer das Anhalten auf der Vorfahrtstraße als Signal zum Losfahren und überfahren das nicht oder zu spät erkannte Rotlicht. Da die Lichtzeichenanlage ohnehin behindertengerecht ausgeführt werden soll, erscheint diese Maßnahme im Zuge der geplanten Erneuerung unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 352 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Lichtzeichenanlage an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring bedarfsgerecht erneuern!

09.10.2019 · Aktualisiert: 04.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2019, OF 238/15 Betreff: Lichtzeichenanlage an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring bedarfsgerecht erneuern! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Erneuerung der Lichtzeichenanlage (Fußgängerüberweg nördlich der Einmündung Berner-Strasse in den Ben-Gurion-Ring) ein Blinklicht in Richtung Berner-Straße bei "KfZ-Verkehr rot / Fußgänger grün" zu installieren. Begründung: Der nicht vorfahrtberechtigte linksabbiegende Verkehr aus der Berner Straße kann das Rotlicht derzeit kaum erkennen, zwei sind gar nicht, eines nur etwa zu einem Viertel sichtbar. Nicht selten deuten die Fahrzeugführer das Anhalten auf der Vorfahrtstrasse als Signal zum Losfahren und überfahren das nicht oder zu spät erkannte Rotlicht. Da die Lichtzeichenanlage ohnehin behindertengerecht ausgeführt werden soll, erscheint diese Maßnahme im Zuge der geplanten Erneuerung unerlässlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5306 2019 Die Vorlage OF 238/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor vor dem Wort "Blinklicht" das Wort "gelbes" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Markierung eines Fußgängerüberwegs über die Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring

09.10.2019 · Aktualisiert: 04.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2019, OF 239/15 Betreff: Markierung eines Fußgängerüberwegs über die Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der oben bezeichneten Stelle ein sicherer Überweg für Fußgänger, z. B. ein Zebrastreifen, eingerichtet werden kann. Begründung: An genannter Einmündung sind Fußgänger stetig "auf der Flucht". Die abgesenkten Bürgersteige sind kaum als solche erkennbar und auf der einen Seite trotz des dort geltenden generellen Halteverbotes in der Regel zugeparkt. Als Zufahrt zum Industriegebiet ist die Berner Straße stark von größeren Lieferfahrzeugen frequentiert und die Einmündung generell unübersichtlich. Der gewünschte Fußgängerweg wäre als logische Fortsetzung zu der bereits vorhandenen Lichtzeichenanlage zu sehen und würde den Zugang zu einem beliebten Mittagstisch-Restaurant, dass auch gerne von älteren Bewohnern der angrenzenden Siedlung genutzt wird, für Fußgänger sicherer machen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 239/15 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE gegen 1 CDU und BFF (= Zustimmung); 3 CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fußgängerüberweg über die Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring

08.10.2019 · Aktualisiert: 04.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2019, OF 240/15 Betreff: Fußgängerüberweg über die Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring einen sicheren Fußgängerüberweg zu schaffen. Begründung: Die Einmündung wird von Bewohnern des Wohngebietes Ben-Gurion-Ring regelmäßig überquer nach Nutzung der Fußgänger-Ampel über den Ben-Gurion-Ring, um das Gewerbegebiet Kalbach zu erreichen u.a. zu den Firmen Sunflower und McDonalds aber auch anderen. Darunter befinden sich auch Rollstuhlfahrer. An der Berner Straße sind zwar beiderseits die Bordsteine abgesenkt (ein Überbleibsel der nicht vollständig ausgeführten umfassenden Ampel-Planung von 1992/93), auf der Südseite wird dies jedoch ständig derart zugeparkt, dass Fußgänger sich immer zwischen den Auto durchwinden müssen. Geparkt wird über einen Bereich von 20-30 Meter bis über die Einmündung hinaus. Rollstuhlfahrer haben bei zugeparkter Absenkung über den Ben-Gurion-Ring bis zur nächsten Einfahrt zu fahren, um dort die Absenkung nutzen zu können. Auf dem Foto ist ein Teil der Absenkung auf der südlichen Seite frei. Dies ist aber nicht die Regel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5307 2019 Die Vorlage OF 240/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF und FREIE WÄHLER

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ausbau des Breitbandnetzes in Nieder-Eschbach

28.08.2019 · Aktualisiert: 25.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2019, OF 232/15 Betreff: Ausbau des Breitbandnetzes in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Breitbandnetzes in NiederEschbach (Ortskern, Wohngebiet Am Bügel und Ben-Gurion-Ring, Autobahnmeisterei, Siedlung An der Steinern Straße) bekannt und auch bereits geplant sind. 2. Der Herr Ortsvorsteher wird gebeten, einen Vertreter der Telekom in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen einzuladen, damit die Einwohner über die Ausbaupläne informiert werden. Begründung: Stellenweise ist die Netzqualität und damit die Datenübertragungsrate in NiederEschbach deutlich verbesserungswürdig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5100 2019 Die Vorlage OF 232/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der in Klammern stehende Wortlaut des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behindertengerechte Aufrüstung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße

16.08.2019 · Aktualisiert: 11.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4930 entstanden aus Vorlage: OF 223/15 vom 01.08.2019 Betreff: Behindertengerechte Aufrüstung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage (Fußgängerampel) über den Ben-Gurion-Ring in Höhe der Einmündung Berner Straße behindertengerecht aufzurüsten (Klick für Sehbehinderte, weiße Bodenplatten mit Rillen und Noppen). Begründung: Die genannte Lichtsignalanlage (wohl aus dem Jahr 1993) steht aus Altersgründen unmittelbar vor der Umrüstung auf neue Technologie. Dabei ist aber keine behindertengerechte Aufrüstung vorgesehen. Gleichzeitig haben nun Sehbehinderte und Blinde, die diese Lichtsignalanlage täglich arbeitsbedingt nutzen oder nutzen möchten, darauf hingewiesen, dass die Nutzung wegen des fehlenden Klick-Signals sehr gefährlich ist. Auch die weißen Bodenplatten sind für sie sehr wichtig. Der Kfz-Verkehr ist an dieser Stelle tagsüber sehr stark. Die Umrüstung ist vorläufig bis zur Entscheidung des Ortsbeirates zurückgestellt, soll jedoch zeitnah in diesem Jahr durchgeführt werden. Im Umfeld der Lichtsignalanlage befindet sich auf der Ostseite das Wohngebiet Ben-Gurion-Ring mit der Seniorenanlage BGR 20. Auf der anderen Seite liegen Ziele wie Sunflower und Sanitätshaus sowie die Einkaufmärkte ALDI und Lidl, eventuell weitere wichtige Anlaufstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 875 Antrag vom 28.02.2023, OF 220/15 Antrag vom 16.03.2023, OF 223/15 Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3704 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Behindertengerechte Aufrüstung der Fußgängerampel Ben-Burion-Ring Einmündung Berner Straße

01.08.2019 · Aktualisiert: 26.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2019, OF 223/15 Betreff: Behindertengerechte Aufrüstung der Fußgängerampel Ben-Burion-Ring Einmündung Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Lichtsignalanlage (Fußgängerampel) über den Ben-Gurion-Ring in Höhe der Einmündung Berner Straße behindertengerecht aufzurüsten (Klick für Sehbehinderte, weiße Bodenplatten mit Rillen und Noppen). Begründung: Die genannte Lichtsignalanlage (wohl aus 1993) steht aus Altersgründen unmittelbar vor der Umrüstung auf neue Technologie. Dabei ist aber keine behindertengerechte Aufrüstung vorgesehen. Gleichzeitig haben nun Sehbehinderte und Blinde, die diese Lichtsignalanlage (täglich arbeitsbedingt) nutzen oder nutzen möchten, darauf hingewießen, dass die Nutzung wegen des fehlenden Klick-Signals sehr gefährlich ist. Auch die weißen Bodenplatten sind für sie sehr wichtig. Der KFZ-Verkehr ist tagüber sehr stark. Die Umrüstung ist vorläufig bis zur Entscheidung des Ortsbeirates zurückgestellt, soll aber noch zeitnah dieses Jahr durchgeführt werden. Im Umfeld der Lichtsignalanlage befindet sich auf der Ostseite das Wohngebiet Ben-GurionRing mit der Seniorenanlage BGR 20 Auf der anderen Seite liegen Ziele wie Sunflower und Sanitätshaus, sowie die Einkaufmärkte Aldi und Lidl, eventuell weiters wichtige Anlaufstellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 16.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4930 2019 Die Vorlage OF 223/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Künftige IGS Nord im südlichen Ben-Gurion-Ring

07.05.2019 · Aktualisiert: 27.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4564 entstanden aus Vorlage: OF 744/10 vom 17.04.2019 Betreff: Künftige IGS Nord im südlichen Ben-Gurion-Ring Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die künftige IGS Nord im südlichen Ben-Gurion-Ring aufgrund fehlender Freiflächen insbesondere für den Sport (ungedeckt) in Bonames solche im Bereich des künftigen Gymnasiums für den Norden rechtzeitig mit eingeplant werden können. Eine entsprechende - auch gemeinsame - Nutzung durch die IGS Nord und das Gymnasium soll die Versorgung für den Schulsport sicherstellen. Begründung: Die IGS Nord soll eine neue Heimat im südlichen Ben-Gurion-Ring finden. Dort sollen Büroflächen entsprechend für den Schulzweck umgebaut werden. Geeignete Freiflächen für den Schulsport gibt es vor Ort jedoch leider nicht, sodass sich im weiteren Umfeld das künftige Gelände des Gymnasiums für den Norden anbietet. Entsprechende Klärung und Planung ist umgehend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1706 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 40 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Künftige IGS Nord im südlichen Ben-Gurion-Ring

17.04.2019 · Aktualisiert: 16.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2019, OF 744/10 Betreff: Künftige IGS Nord im südlichen Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die künftige IGS Nord im südlichen Ben-Gurion-Ring aufgrund fehlender Freiflächen in Bonames solche im Bereich des künftigen Gymnasiums für den Norden rechtzeitig mit eingeplant werden können. Eine entsprechende, auch gemeinsame Nutzung durch die IGS Nord und das Gymnasium, sollen die Versorgung für den Schulsport sicherstellen. Begründung: Die IGS Nord soll eine neue Heimat im südlichen Ben-Gurion-Ring finden. Dort sollen Büroflächen entsprechend für den Schulzweck umgebaut werden. Geeignete Freiflächen für den Schulsport gibt es vor Ort jedoch leider nicht, so dass im weiteren Umfeld sich das künftige Gelände des Gymnasiums für den Norden anbietet. Entsprechende Klärung und Planung ist umgehend erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4564 2019 Die Vorlage OF 744/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor im ersten Satz nach "Freiflächen" um die Worte "insbesondere für den Sport (ungedeckt)" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Künftige Integrierte Gesamtschule im südlichen Ben-Gurion-Ring in Bonames

19.03.2019 · Aktualisiert: 11.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4384 entstanden aus Vorlage: OF 716/10 vom 04.03.2019 Betreff: Künftige Integrierte Gesamtschule im südlichen Ben-Gurion-Ring in Bonames Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der künftigen Integrierten Gesamschule im südlichen Ben-Gurion-Ring in Bonames zeitnah 1. die Pläne den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 zur Verfügung zu stellen; 2. die Planungen zeitnah im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 öffentlich vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1974 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Künftige Integrierte Gesamtschule im südlichen Ben-Gurion-Ring in Bonames

04.03.2019 · Aktualisiert: 28.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 716/10 Betreff: Künftige Integrierte Gesamtschule im südlichen Ben-Gurion-Ring in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, bezüglich der künftigen Integrierten Gesamschule im südlichen Ben-Gurion-Ring in Bonames zeitnah: die Pläne den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 zur Verfügung zu stellen; die Planungen zeitnah im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 öffentlich vorstellen zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4384 2019 Die Vorlage OF 716/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entwicklung eines neuen Verkehrskonzeptes für den Ben-Gurion-Ring

26.10.2018 · Aktualisiert: 05.02.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3840 entstanden aus Vorlage: OF 171/15 vom 04.10.2018 Betreff: Entwicklung eines neuen Verkehrskonzeptes für den Ben-Gurion-Ring Der Magistrat wird gebeten, für die Ringstraße Ben-Gurion-Ring ein neues, aktualisiertes Verkehrskonzept erstellen zu lassen. Die geplante große Wohnbaumaßnahme im Areal des Geltungsbereiches zum Bebauungsplanverfahren Nr. 894 - Ben-Gurion-Rings ist in das Verkehrskonzept einzubeziehen und mit zu berücksichtigen. Das neue Verkehrskonzept ist nach Erstellung den Ortsbeiräten 10 und 15 zur Beratung vorzustellen. Begründung: Das bisher vorhandene alte Verkehrskonzept für den Ben-Gurion-Ring stammt aus Anfang der 70er-Jahren (ca. 1973 ff.) und wurde seither nicht an die veränderten Bedingungen angepasst. Heute ist die Straße den täglichen Anforderungen kaum noch gewachsen. Parkraum ist knapp und unzureichend vorhanden. Es müssen teilweise Abschleppdienste beauftragt werden, um widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge zu entfernen. Die Lage könnte sich weiter verschärfen, wenn das neue Baugebiet nördlich des Ben-Gurion-Rings mit mehr als 300 Wohnungen erstellt wird. In dem geplanten Baugebiet sind mindestens 300 Wohneinheiten vorgesehen, wobei 30 Prozent öffentlich gefördert werden sollen. Die Förderung würde auf mindestens 100 Wohnungen zutreffen. Nach Aussagen der Planer sollen Tiefgaragenplätze entstehen. Pro Tiefgaragenplatz muss mit Baukosten von circa 25.000 Euro gerechnet werden. Es stellt sich daher die Frage, ob sich die zukünftigen Bewohner (insbesondere von den geförderten Sozialwohnungen) dort einen Parkplatz leisten können. Weiterhin muss Besuchsverkehr und Lieferverkehr und Abstellmöglichkeiten für deren Fahrzeuge in das neue Baugebiet eingeplant werden. Es fehlen weiterhin: Fahrradwege, Kurzzeitparkplätze generell, jedoch besonders vor dem Ladenzentrum. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind so gut wie nicht vorhanden oder sind ungünstig aufgestellt. Carsharing-Modelle und Lademöglichkeiten für E-Mobiliät fehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 264 Beratung im Ortsbeirat: 15

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn

25.10.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2018, OA 316 entstanden aus Vorlage: OF 348/8 vom 09.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: OA 170/12 OBR 8; OA 713/16 OBR 8; B 240/16; OA 140/17 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 07.08.2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte zu überarbeiten: 1. Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140, enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen sind zu berücksichtigen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Anregung des Ortsbeirates 8 vom 20.04.2017, OA 140, verwiesen und an die Anregungen des Ortsbeirates 8 vom 22.03.2012, OA 170, und vom 21.01.2016, OA 713, erinnert. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und entspricht entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung, von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240, zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungspläne Nr. 889 - Sandelmühle, Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang und Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 Quadratmeter sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Heerstraße bestens versorgt. Allenfalls könnte ein kleiner Laden, der Anwohner (z. B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, zugelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 170 Anregung vom 21.01.2016, OA 713 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 20.04.2017, OA 140 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 665 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3401, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat )

Transparenz über neue weiterführende Schulen in der Bildungsregion Nord

15.10.2018 · Aktualisiert: 30.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2018, OF 362/12 Betreff: Transparenz über neue weiterführende Schulen in der Bildungsregion Nord Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ab welchen Schuljahren, mit wie vielen Zügen und ggf. mit welchem fachlichen Profil die folgenden avisierten weiterführenden Schulen zur Verfügung stehen werden: - Gymnasium im Mertonviertel - Integrierte Gesamtschule im Ben-Gurion-Ring Begründung: Die genannten Schulprojekte sind bislang nicht genauer terminiert, stellen aber für Kinder und Jugendliche aus Kalbach-Riedberg und den anderen Stadtteilen der Bildungsregion Nord eine dringend benötigte Erweiterung des weiterführenden Schulangebots im Norden dar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1035 2018 Die Vorlage OF 362/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Neue Integrierte Gesamtschule (IGS) im Ben-Gurion Ring

10.10.2018 · Aktualisiert: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2018, OF 174/15 Betreff: Neue Integrierte Gesamtschule (IGS) im Ben-Gurion Ring In dem Artikel "Frankfurt bekommt acht neue Schulen" der Frankfurter Rundschau (FR) vom 28.9.2018 steht u.a.: ". . Zwei Schulen will Weber (Einfügung: die Bildungsdezenentin) gleich im nächsten Jahr eröffnen: eine dritte Grundschule auf dem Riedberg und eine IGS im Norden im Ben-Gurion-Ring. Vier leerstehende Bürogebäude würden dort zu einer Gesamtschule umgebaut, der Mietvertrag sei kurz vor dem Abschluss. Cafeteria und Turnhalle sollen dem Stadtteil geföffnet werden, so beteiligt man sich aktiv an Stadtentwicklung, sagt Weber. . ." Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrag wird gebeten, dem Ortsbeirat über die Planung einer IGS im Ben-Gurion-Ring zu berichten: Wo genau sollt die Schule entstehen? Welche Größenordnung soll die Schule haben (zB Schülerzahl) Wo soll die Turnhalle errichtet werden? Über welchen Zeitraum ist der Mietvertrag laufen? Welche laufenden Kosten entstehen? Welche einmaligen Kosten (Umbau, Turnhalle ect) entstehen. Welchen Einfluß wird die Schule auf den Verkehr im Ben-Gurion-Ring haben? Kann die Schule tatsächlich noch (zu Schuljahresbeginn) 2019 eröffnet werden. Wie soll die Öffnung der Schule in den Stadtteil aussehen. Ist die Maßnahme mit dem Beirat der "Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring" abgesprochen. (mit welchem Ergebnis?) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1036 2018 Die Vorlage OF 174/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Fragen 2. um das Wort Zügigkeit in der Klammer ergänzt wird, 4. das Wort "ist" durch das Wort "wird" ersetzt wird, 10. Die Frage "Ist die Maßnahme mit dem Beirat der Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring abgesprochen?" durch die Frage "Ist gegebenenfalls eine Oberstufe geplant?" ersetzt wird und dass der Antrag mit folgendem Wortlaut abgeschlossen wird: "Der Ortsbeirat missbilligt die Vorgehensweise des Dezernates, die Planung über die Zeitung publik zu machen und den Ortsbeirat nicht frühzeitig in Kenntnis zu setzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn

09.10.2018 · Aktualisiert: 02.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 348/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordneten folgendes zu beschließen: Der Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 7. August 2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte überarbeitet werden: 1. Die für den Bebauungsplan genannten der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20. April 2017 (OA 140) sollen bezüglich der weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 qm Bruttogeschossfläche, mit drei Vorsprüngen an der Straßenfront und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Statt einem allgemeinen Wohngebiet (WA) wird ein reines Wohngebiet (WR) vorgesehen, in dem allenfalls eine Ausnahme für einen Läden mit maximal 80qm zugelassen wird. 5. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Ortsbeiratsanregung 2017 140 verwiesen und die Ortsbeiratsanregungen OA 2012 170 und OA 2016 713 in Erinnerung verwiesen. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und - ent-spricht, entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf - auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Magistratsbericht B 2016 240 zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungpläne Nr. 889 (Sandelmühle), 803 Ä6 (Riedberg-Niederurseler Hang) und 894 (Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 qm sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Herrstraße bestens versorgt. [Allenfalls ein kleiner Laden, der Anwohner (z.B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, könnte zugelassen werden.] Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 316 2018 a) Die Vorlage OF 348/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. Der Vorlage folgende Fassung erhält: "Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140 enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 qm Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen." b) Ziffer 2, 3 und 5 werden in der vorgelgten Fassung beschlossen c) Ziffer 4. Der Vorlage wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu a) und b) Einstimmige Annahme zu c) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER (= Zustimmung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Aufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Garagenausfahrt F im Ben-Gurion-Ring; ggf. Versetzung des vorhandenen Verkehrsspiegels vom Ben-Gurion-Ring (Höhe Hausnummer 62 gegenüberliegende Seite in der Nähe des Gerüstbauerablageplatzes)

04.10.2018 · Aktualisiert: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2018, OF 172/15 Betreff: Aufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Garagenausfahrt F im Ben-Gurion-Ring; ggf. Versetzung des vorhandenen Verkehrsspiegels vom Ben-Gurion-Ring (Höhe Hausnummer 62 gegenüberliegende Seite in der Nähe des Gerüstbauerablageplatzes) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Rahmen der nächsten Verkehrsbegehung mit Straßenverkehrsamt und dem Amt für Straßenbau und Erschließung die Aufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Garagenausfahrt F im Ben-Gurion-Ring prüfen und im Zustimmungsfalle durchführen zu lassen. Begründung: Als die Garagen geplant und gebaut wurden gab es keine Parkplätze auf der Fahrbahn an dieser Stelle auf beiden Seiten. Der Bereich war früher in einer Tempo 30 Zone eingebunden, insbesondere wegen der kurvenreichen Lage. Inzwischen hat sich die Situation stark verändert. Das Tempolimit wurde vor einigen Jahren aufgehoben und die Fahrzeuge parken auf beiden Seiten, sodass bei einer Ausfahrt aus der Garagenausfahrt es erschwert wurde, die Verkehrssituation des fließendenden Verkehres in diesem Bereich zu erfassen,. Durch die Veränderung der Situation wäre aus Sicherheitsgründen eine Aufstellung eines Verkehrsspiegels an dieser Stelle dringend nötig. Hinweis: Ggf. ist vorstellbar, dass der vorhandene Verkehrsspiegel im Ben-Gurion-Ring in Höhe der Hausnummer 62 auf der gegenüberliegenden Seite in Höhe des Gerüstbauerablageplatzes entfernt wird, der Spiegel wird nicht mehr benötigt, weil die ehemalige Ausfahrt der BfG Bank nicht mehr existiert und der Spiegel an dieser Stelle obsolet geworden ist. Hier könnten die Kosten für die Anschaffung eingespart werden. Lediglich die Veränderung bzw. die Verlegung wäre hier durch die öffentliche Hand zu tragen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE BFF FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 172/15 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Entwicklung eines neuen Verkehrskonzeptes für den Ben-Gurion-Ring

04.10.2018 · Aktualisiert: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2018, OF 171/15 Betreff: Entwicklung eines neuen Verkehrskonzeptes für den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Ringstraße "Ben-Gurion-Ring" ein neues aktualisiertes Verkehrskonzept erstellen zu lassen. Die geplante große Wohnbaumaßnahme im Areal des Geltungsbereiches zum Bebauungsplanverfahren Nr. 894 "nördlich des Ben-Gurion-Rings" ist im Verkehrskonzept einzubeziehen und zu berücksichtigen. Das neue Verkehrskonzept ist nach Erstellung den Ortsbeiräten 10 und 15 (Nieder-Eschbach) zur Beratung vorzustellen. Begründung: Das bisher vorhandene alte Verkehrskonzept für den Ben-Gurion-Ring stammt aus Anfang der 70er Jahren (ca. 1973 ff.) und wurde seither bis heute nicht an die veränderten Bedingungen angepasst. Heute ist die Straße den täglichen Anforderungen kaum noch gewachsen. Parkraum ist knapp und unzureichend vorhanden. Es müssen teilweise Abschleppdienste beauftragt werden um widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge zu entfernen. Die Lage könnte sich weiter verschärfen, wenn das neue Baugebiet nördlich des Ben-Gurion-Rings mit mehr als 300 Wohnungen erstellt wird. In dem geplanten Baugebiet sind mindestens 300 Wohneinheiten vorgesehen, wobei 30% öffentlich gefördert werden sollen. Die Förderung würde auf mind. 100 Wohnungen zutreffen. Nach Aussagen der Planer sollen Tiefgaragenplätze entstehen. Pro Tiefgaragenplatz muss mit Baukosten von ca. 25.000 EUR gerechnet werden. Es stellt sich daher die Frage, ob sich die zukünftigen Bewohner (insbesondere von den geförderten Sozialwohnungen) dort eine Garage leisten können. Weiterhin muss Besuchsverkehr und Lieferverkehr und deren Abstellmöglichkeiten der Fahrzeuge in das neue Baugebiet eingeplant werden. Es fehlen weiterhin: Fahrradwege, Kurzzeitparkplätze generell, jedoch besonders vor dem Ladenzentrum. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind so gut wie nicht vorhanden oder sind ungünstig aufgestellt. Carsharing Modelle und Lademöglichkeiten für E-Mobiliät fehlen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE BFF FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3840 2018 Die Vorlage OF 171/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fehlbelegungsabgaben in Nieder-Eschbach und im Wohngebiet Am Bügel

28.08.2018 · Aktualisiert: 19.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 165/15 Betreff: Fehlbelegungsabgaben in Nieder-Eschbach und im Wohngebiet Am Bügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Erhebung von Fehlbelegungsabgaben für öffentlich geförderten Wohnraum wurde zum 01.07.2016 in Hessen wieder eingeführt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, in welcher Größenordnung sich nach Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe im Land Hessen die gesamten Einnahmen der Fehlbelegungsabgabe im gesamten Stadtteil Nieder-Eschbach in 2016 (anteilig), 2017 und 2018 bewegt haben und voraussichtlich in 2019 bewegen werden. Hierzu weitere konkrete Fragen: Wie hoch ist der Anteil der betroffenen Mieter, die die Fehlbelegungsabgabe zahlen müssen? Wie viele davon zahlen prozentual die gestaffelte höchste Abgabe? Ab welchem Einkommen ist unter Berücksichtigung der bestehenden Miete, Wohnungsgröße, und der Nebenkosten die Fehlbelegungsabgabe zu entrichten? Wie hoch ist der Anteil an bestehenden Sozialwohnungen bzw. öffentlich geförderter Wohnraum in Nieder-Eschbach? Wie viele Sozialwohnungen in Nieder-Eschbach sind in den letzten drei Jahren aus der Zweckbindung herausgefallen und wurden diese durch neuen gefördertem Wohnraum an anderer Stelle zahlenmäßig ersetzt?. Außerdem wird gebeten mitzuteilen, ob und inwieweit diese Einnahmen und in welcher Höhe dann konkret bereits in Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus im Ortsbezirk 15 bisher wieder Verwendung gefunden haben bzw. in neuen Maßnahmen einfließen werden? Begründung: Einige betroffene Mieter haben Fehlbelegungsbescheide vorgelegt, die in der Gesamtschau auch für den neutralen Betrachter eine zu hohe Forderung und Belastung für diejenigen Mieter feststellen lassen, weil die Fehlbelegungsabgabe zusammen mit der Miete und den enorm hohen Nebenkosten dann im Ergebnis zu Beträgen über den vergleichbarer Mieten in besseren Wohnlagen führt. Ungeachtet der Folgen durch die Erhebung von Fehlbelegungsabgaben in sozial problembehafteten Gebieten in Hessen wie hier z.B. das Wohngebiet "Am Bügel / Ben-Gurion-Ring" wäre es aber auch wichtig zu wissen, inwieweit Mieter und in welcher Höhe tatsächlich auch betroffen sind und ob diese Einnahmen in Nieder-Eschbach in den letzten Jahren auch Verwendung gefunden haben. Insbesondere im Wohngebiet "Am Bügel" leben laut Sozialbericht/Sozialraumanalyse viele Hartz IV- Empfänger/sozial Schwache, die keine Fehlbelegungsabgabe entrichten müssen. Hinsichtlich der Ausgewogenheit der Bevölkerung im Ben-Gurion-Ring sind aber über Jahre hinweg jene Mieter, die mit der Abgabe zusätzlich belastet werden, dahingehend eine wichtige Mietergruppe, weil diese sehr stark für einen sozialen Ausgleich bzw. die gewünschte positive Sozialmischung beitragen. Die Fehlbelegungsabgabe könnte daher hier auf Dauer konterkarierend wirken. Dies gilt anhand konkreter Zahlen zu beleuchten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 15 am 14.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 993 2018 Die Vorlage OF 165/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff der Satzteil "und im Wohngebiet Am Bügel", im zweiten Satz der Begründung der Satzteil "wie hier z. B. das Wohngebiet ́Am Bügel / Ben-Gurion-Ring ́" sowie der dritte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen werden. Im vierten Satz der Begründung werden die Worte "im Ben-Gurion-Ring" durch die Worte "in Nieder-Eschbach" ersetzt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Radwegeverbindung Bonames - Kalbach

05.01.2018 · Aktualisiert: 01.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2018, OF 259/12 Betreff: Radwegeverbindung Bonames - Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit seinem Radfahrbüro in Abstimmung mit dem ADFC kurze verkehrssichere Radwege von Kalbach nach Bonames zu entwickeln, die u. a. vom Kalbacher Rathaus zum Wendelsgarten oder vom Ben-Gurion-Ring (Bonameser Teil) Richtung Kalbach Rathaus führen. Begründung: Die Straßen zwischen Kalbach und Bonames sind durch Kraftfahrzeuge heute derart belastet, dass dies kein sicheres Radfahren gestattet. Um jedoch weiteren motorisierten Verkehr auf das Rad zu verlagern, müssen auch die geeigneten Infrastrukturmaßnahmen geschaffen werden. Bisher existieren hier keine diesbezüglichen Wegeverbindungen für den Radverkehr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 12 am 26.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 259/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Luminale 2018 Ben-Gurion-Ring

04.01.2018 · Aktualisiert: 25.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2018, OF 144/15 Betreff: Luminale 2018 Ben-Gurion-Ring Die Luminale-Organisation 2018 (18.-23. März) hat beschlossen dass sie auch randstädtische Gebiete in die Luminale einbeziehen möchte als Brücke zwischen dem Stadtkern Frankfurt am Main und seinen Stadtteilen. Dies aufgreifend hat der Beirats zur "Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring" beschlossen an der kommenden Luminale 2018 teilzunehmen. Dies soll einerseits den inneren Zusammenhalt der Bewohner stärken, andererseits den äußeren Blick auf das Wohngebiet deutlich verbessern. Bereits am 30.11.2017 wurde seitens der Firma raumbasis, die auch an der Gestaltung der Luminale in der Innenstadt beteiligt ist, eine Vorstellung eines Lichtkonzeptes für den Bügel vorgestellt und einige Ideen aufgebracht. Die Entwicklung eines Konzeptes ist in Arbeit. Die Finanzierung kann wahrscheinlich aus dem Budget der "Sozialen Stadt" (mit-)finanziert werden. Es sollen allerdings zur Erzeugung eines Mehrwerts (wie im Konzept der "Sozialen Stadt" vorgesehen) ein Mehrwert erzeugt/generiert werden, in dem bei Akteure und im Gewerbe im Bereich des Bügels um Mitfinanzierung geworben wird (so auch bei den beiden beteiligten Ortsbeiräte). Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Beirat der "Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring" werden zur Durchführung der Teilnahme an der Luminale der Stadt Frankfurt 2018 werden aus dem Budget des Ortsbeirates 15 750,- Euro zu Verfügung gestellt. Antragsteller: CDU GRÜNE BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 13 Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 167 2018 Die Vorlage OF 144/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP; FREIE WÄHLER (=Enthaltung)

Parteien: CDU, GRÜNE, BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Hunde auf dem neuen Spielplatz am Ben-Gurion-Ring

15.09.2017 · Aktualisiert: 25.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2131 entstanden aus Vorlage: OF 122/15 vom 22.08.2017 Betreff: Keine Hunde auf dem neuen Spielplatz am Ben-Gurion-Ring Immer wieder berichten Eltern über frei laufende Hunde und Hundekot auf dem neuen Spielplatz am Ben-Gurion-Ring. Offensichtlich hat es sich noch nicht herumgesprochen, dass Hunde auf Spielplatzflächen grundsätzlich nicht erlaubt sind. Gerade in der Anfangszeit sind verstärkte Kontrollen angebracht. Zudem könnte die Ausweisung einer speziellen Freilauffläche für Hunde das Problem minimieren. Der Magistrat wird daher gebeten, a) den Spielplatz am Ben-Gurion-Ring regelmäßig durch die Stadtpolizei kontrollieren zu lassen; b) zu prüfen, ob im Umfeld des Spielplatzes eine Freilauffläche für Hunde eingerichtet werden kann; c) den Spielplatzbereich für Kleinkinder vollständig einzuzäunen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2363 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

U-Bahn-Übergang in Bonames sicherer gestalten

22.08.2017 · Aktualisiert: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2002 entstanden aus Vorlage: OF 323/10 vom 13.06.2017 Betreff: U-Bahn-Übergang in Bonames sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der bisher unbeschrankte U-Bahn-Übergang westlich der Station "Bonames-Mitte" sicherer gestaltet wird, nachdem hier wiederholt Passanten schwer verletzt wurden. Begründung: Die Örtlichkeit wird als direkter Fußweg zum Ben-Gurion-Ring rege genutzt. Bereits vor circa vier Jahren kam es an gleicher Stelle zu einem Unfall mit Personenschaden. Die bisherigen Maßnahmen reichen leider nicht aus. Aufgrund des letzten U-Bahn-Unfalls am 24. Mai 2017 werden zusätzliche Halbschranken im Bereich des ungesicherten Fußgängerüberwegs gefordert. Zusätzlich wären Hinweisschilder über die Höhe des Bußgeldes bei Missachtung wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2161 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 05.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 07.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14

OF (Antrag Ortsbeirat )

Keine Hunde auf dem neuen Spielplatz am Ben-Gurion-Ring

22.08.2017 · Aktualisiert: 19.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2017, OF 122/15 Betreff: Keine Hunde auf dem neuen Spielplatz am Ben-Gurion-Ring Immer wieder berichten Eltern über freilaufende Hunde und Hundekot auf dem neuen Spielplatz am Ben-Gurion-Ring. Offensichtlich hat es sich noch nicht herumgesprochen, dass Hunde auf Spielplatzflächen grundsätzlich nicht erlaubt sind. Gerade in der Anfangszeit sind verstärkte Kontrollen angebracht. Zudem könnte die Ausweisung einer speziellen Freilauffläche für Hunde das Problem minimieren. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat a) den Spielplatz am Ben-Gurion-Ring regelmäßig durch die Stadtpolizei kontrollieren zu lassen und b) zu prüfen ob im Umfeld des Spielplatzes eine Freilauffläche für Hunde eingerichtet werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2131 2017 Die Vorlage OF 122/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um Buchstabe c) mit nachfolgendem Wortlaut ergänzt wird: ". . den Spielplatzbereich für Kleinkinder vollständig einzuzäunen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

U-Bahn-Übergang in Bonames sicherer gestalten

13.06.2017 · Aktualisiert: 24.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2017, OF 323/10 Betreff: U-Bahn-Übergang in Bonames sicherer gestalten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen umgehend gebeten, den bisher unbeschrankten U-Bahnübergang westlich der Station "Bonames-Mitte" sicherer gestalten zu lassen, nachdem hier wiederholt Passanten schwer verletzt wurden. Begründung: Die Örtlichkeit wird als direkter Fußweg zum Ben-Gurion-Ring rege genutzt. Bereits vor circa vier Jahren kam es an gleicher Stelle zu einem Unfall mit Personenschaden. Die bisherigen Maßnahmen reichen leider nicht aus. Aufgrund des letzten U-Bahnunfalls vom 24.05.2017 werden zusätzliche Halbschranken im Bereich des ungesicherten Fußgängerüberwegs gefordert. Zusätzlich wären Hinweisschilder über die Höhe des Bußgeldes bei Missachtung wünschenswert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.06.2017, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 323/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2002 2017 Die Vorlage OF 323/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OI (Initiative Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring: Benennung einer Straße

19.05.2017 · Aktualisiert: 04.05.2020

S A C H S T A N D : Initiative vom 19.05.2017, OI 10 entstanden aus Vorlage: OF 77/15 vom 21.02.2017 Betreff: Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring: Benennung einer Straße Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die im Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring ausgewiesene neue L-förmige Straße in "An der Alten Ziegelei" zu benennen. Im östlichen Teil des Bebauungsplans befand sich bis in die Siebzigerjahre eine der beiden Ziegeleien im Bereich der Siedlung Ben-Gurion-Ring. Der angegebene Straßenname bietet sich als historischer Hinweis auf diese Ziegelei an. Der Name wird auch von der GWH als Bauherrin der neuen Wohngebäude unterstützt. Anlage 1 (ca. 472 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 24.05.2017 Aktenzeichen: 62 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring: Benennung einer Straße

21.02.2017 · Aktualisiert: 31.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2017, OF 77/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring: Benennung einer Straße Initiativantrag des Ortsbeirates gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 GOOBR Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die neue im Bebauungsplan 894 Ben-Gurion-Ring ausgewiesene neue L-förmige Straße "An der Alten Ziegelei" zu benennen Begründung: Im östlichen Teil des Bebauungsplans befand sich bis in die 1970ziger Jahre eine der beiden Ziegeleien im Bereich der Siedlung Ben-Gurion-Ring. Der angegebene Straßenname bietet sich als historischer Hinweis auf diese Ziegelei an. Der Name wird auch von der GWH als Bauherr der neuen Wohngebäude unterstützt. Anlage 1 (ca. 472 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 77/15 wird bis zur Sitzung am 19.05.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 10 2017 Die Vorlage OF 77/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit für Fahrradfahrende in Bonames

17.01.2017 · Aktualisiert: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1114 entstanden aus Vorlage: OF 211/10 vom 17.01.2017 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrende in Bonames Nach einer im Dezember 2016 erfolgten Begehung des Stadtteils Bonames mit einem Vertreter des ADFC wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob weitere Fahrradbügel in der Hombuger Landstraße gegenüber der Fahrschule beziehungsweise im B ereich der Straße Homburger Hohl sowie im Bereich der U-Bahn-Station "Bonames Mitte" und am Park-and-ride-Parkplatz "Kalbach" sowie im Bereich der Gaststätte "Zum Einhorn" eingerichtet werden können; 2. ob auf dem ansteigenden Teil der Homburger Landstraße in Richtung der Siedlung am Bügel ein einseitiger Schutzstreifen für Fahrradfahrende eingerichtet werden kann; 3. ob die Beschilderung für Fahrradfahrende Richtung Niddatal dahin gehend verbessert werden kann, dass diese nicht gegen die Einbahnstraße Alt-Bonames, sondern den ruhigeren Bereich der Homburger Landstraße befahren sollen; 4. ob zeitnah Piktogramme mit dem Symbol "Fahrrad" in den Straßen des alten Ortskerns von Bonames (Homburger Landstraße, Alt-Bonames und Am Burghof) aufgebracht werden können; 5. ob die Beschilderung zum alten Flugplatz am Unteren Kalbacher Weg verbessert werden kann; 6. ob der Gefahrenbereich an der Ecke Unterer Kalbacher Weg/Am Burghof durch Änderung der Vorfahrtsregelung (Rechts-vor-Links) entschärft werden kann; 7. ob das Fahrradfahren parallel zum Park-and-ride-Parkplatz (verlängerte Radwegeverbindung zwischen Ben-Gurion-Ring und dem alten Flugplatz) verbessert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 699 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1817 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in Bonames

17.01.2017 · Aktualisiert: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2017, OF 211/10 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in Bonames Nach einer im Dezember 2016 erfolgten Begehung des Stadtteils Bonames mit einem Vertreter des ADFC möge der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. ob mehr Fahrrad-Bügel im weiten Bereich der U-Bahnstation "Bonames Mitte" und am P&R-Platz "Kalbach" sowie im Bereich der Gaststätte "Zum Einhorn" eingerichtet werden können, 2. ob auf dem ansteigenden Teil der Homburger Landstraße in Richtung der Siedlung am Bürgel ein einseitiger Schutzstreifen für Fahrradfahrer errichtet werden kann, 3. ob die Beschilderung für Fahrradfahrer Richtung Niddatal dahingehend verbessert werden kann, dass diese nicht gegen die Einbahnstraße "Alt Bonames", sondern den ruhigeren Bereich der Homburger Landstraße befahren sollen, 4. ob zeitnah Piktogramme in den Straßen des alten Ortskerns von Bonames (Homburger Landstraße, Alt Bonames, und Burghof) veranlasst werden können, 5. ob die Beschilderung zum alten Flugplatz im Unteren Kalbacher Weg verbessert werden kann, 6. ob der Gefahrenbereich an der Ecke Unterer Kalbacher Weg / Burghof durch Änderung der Vorfahrtsregelung ("rechts vor links") entschärft werden kann, 7. ob das Fahrradfahren parallel zum P&R-Platz (verlängerte Radwegeverbindung zw. Ben-Gurion-Ring und dem alten Flugplatz) verbessert werden kann. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1114 2017 Die Vorlage OF 211/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Studentenwohnungen im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring

04.11.2016 · Aktualisiert: 19.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 850 entstanden aus Vorlage: OF 55/15 vom 19.10.2016 Betreff: Weitere Studentenwohnungen im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring Mit der Aufgabe des SEB-Geländes innerhalb des nordöstlichen Bereichs des Ben-Gurion-Rings bietet sich die Möglichkeit, die bestehenden angrenzenden Wohngebiete zu ergänzen mit dem Ziel, neuen Wohnraum zu schaffen. Für dieses Gebiet wurde der Bebauungsplan Nr. 894 am 28.01.2016 als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan umfasst in seiner festgelegten Planung ein durchgrüntes Wohngebiet mit ca. 300 Wohneinheiten und unterschiedlichen Wohnformen, das sowohl zur Aufwertung des gesamten Gebietes als auch zur Belebung der südlich gelegenen Ladenzeile führen wird. Im Rahmen des Planverfahrens wurde geprüft, ob und in welchem Umfang soziale Einrichtungen oder Wohnformen für bestimmte Bevölkerungsgruppen verwirklicht werden können. Konkret ist inzwischen die Planung einer in der geplanten Wohnbebauung integrierten Kindertagesstätte als erdgeschossige Einrichtung. In den letzten Jahren ist nun ein steigender Bedarf an bezahlbaren Studentenwohnungen zu verzeichnen. Angrenzend an das Plangebiet besteht bereits ein Studentenwohnheim, das bereits sehr ausgelastet ist. Plätze in Studentenwohnheimen sind weiter gesucht. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, mit den örtlichen Investoren, Wohnungsbaugesellschaften bzw. Bauherren in Verhandlungen zu treten und diese beim Ziel der Bereitstellung weiterer Studentenwohnungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring, ggf. auch im Mix in der Wohnform Mehrgenerationenwohnen, zu unterstützen. So empfiehlt es sich, beispielsweise weitere Studentenwohnungen in der geplanten angrenzenden Blockrandbebauung in Anlehnung an das vorhandene fünfstöckige Studentenwohnheim zur Verfügung zu stellen. Als Synergieeffekt könnte der Betreiber des Studentenwohnheims diese angrenzenden neuen Wohnungen für Studenten mit verwalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 278 Aktenzeichen: 64 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Weitere Studentenwohnungen im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring

19.10.2016 · Aktualisiert: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2016, OF 55/15 Betreff: Weitere Studentenwohnungen im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring Mit der Aufgabe des SEB-Geländes innerhalb des nordöstlichen Bereichs des Ben-Gurion-Rings bietet sich die Möglichkeit, die bestehenden angrenzenden Wohngebiete zu ergänzen mit dem Ziel, neuen Wohnraum zu schaffen. Für dieses Gebiet wurde der Bebauungsplan Nr. 894 am 28.01.2016 als Satzung beschlossen. Der B-Plan umfasst in seiner festgelegten Planung ein durchgrüntes Wohngebiet mit ca. 300 Wohneinheiten und unterschiedlichen Wohnformen, das sowohl zur Aufwertung des gesamten Gebietes als auch zur Belebung der südlich gelegenen Ladenzeile führen wird. Im Rahmen des Planverfahrens wurde geprüft, ob und in welchem Umfang soziale Einrichtungen oder Wohnformen für bestimmte Bevölkerungsgruppen verwirklicht werden können. Konkret ist inzwischen die Planung einer Kindertagesstätte als erdgeschossige Einrichtung integriert in der geplanten Wohnbebauung. In den letzten Jahren ist nun ein steigender Bedarf an bezahlbaren Studentenwohnungen zu verzeichnen. Angrenzend an das Plangebiet besteht bereits ein Studentenwohnheim, das bereits sehr ausgelastet ist. Plätze in Studentenwohnheimen sind weiter gesucht. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit den örtlichen Investoren, Wohnungsbaugesellschaften bzw. Bauherren mit dem Ziel der Bereitstellung weiterer Studentenwohnungen im Bereich des B-Planes Nr. 894 "Ben-Gurion-Ring" , ggf. auch im Mix in der Wohnform Mehrgenerationenwohnen, in Verhandlungen zu treten und zu unterstützen. So empfiehlt es sich bspw. weitere Studentenwohnungen in der geplanten angrenzenden Blockrandbebauung in Anlehnung an das vorhandene fünfstöckige Studentenwohnheim zur Verfügung zu stellen. Im Synergieeffekt könnte der Betreiber des Studentenwohnheims diese angrenzenden neuen Wohnungen für Studenten mit verwalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 850 2016 Die Vorlage OF 55/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Fortsetzung der Planung

19.10.2016 · Aktualisiert: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2016, OF 54/15 Betreff: Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Fortsetzung der Planung Vorgang: EA 248/13 OBR 15; ST 1214/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob zwischenzeitlich die in der ST 1214 vom 12.09.2014 angekündigte Prüfung hinsichtlich der Einstellung von Haushaltsmitteln für die weitere Planung sowie zum Bau eines Kreisverkehrsplatzes Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten im Haushalt 2017/2018 durchgeführt und abgeschlossen wurde. Falls dies bejaht wird, mit welchem Ergebnis endete die Prüfung, z. B. Aufnahme der Maßnahme im aktuellen Verwaltungsentwurf für den Haushalt 2017/2018, etc.? Darüber hinaus wird um Mitteilung der ermittelten Gesamtbau- und Planungskosten für diese Um- und Ausbaumaßnahme der vorhandenen Kreuzung in einen Verkehrskreisel gebeten. Begründung: Der Ortsbeirat bekräftigt seinen Willen, diese sinnvolle Maßnahme in den kommenden Jahren umsetzen zu wollen und regt die Wiederaufnahme der vertiefenden Planung und der Bereitstellung von Mitteln für einen zeitnahen Umbau erneut an. Seit 2014 hat sich der städtische Haushalt unter Federführung von Stadtkämmerer Uwe Becker kontinuierlich und wesentlich verbessert. Es könnten daher wieder Mittel für investive Maßnahmen zusätzlich bereitgestellt werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 12.09.2014 (ST 1214) zuletzt wie folgt berichtet: "Der Magistrat bittet um Verständnis dafür, dass die Aufnahme investiver Planungen angesichts der Lage des städtischen Haushalts grundsätzlich auf das unabdingbar notwendige Maß zu reduzieren ist. Obschon der Magistrat durchaus erkennt, dass die fachlichen Vorplanungen für die Einrichtung eines Kreisverkehrplatzes Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring verkehrlich sinnvoll ist, hält er diese Maßnahme gegenwärtig nicht für so wesentlich und unabweisbar, dass diese nicht zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden kann. Insoweit wird der Magistrat zu gegebener Zeit prüfen, ob für die weiterführende Planung und Bau zum Haushalt 2017 und 2018 Mittel angemeldet werden können." Abb.: Mini-Kreisverkehr Ben-Gurion-Ring/ Am Martinszehnten (ohne Maßstabsangabe) Die Vorplanung zur Umgestaltung des Knotenpunkts Ben-Gurion-Ring/ Am Martinszehnten in einen Mini-Kreisverkehr (s. Abbildung) Abb.: Mini-Kreisverkehr Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten (ohne Maßstabsangabe) Vor diesem Hintergrund, besonders im Vorfeld für die kommenden Haushaltsberatungen zum Haushalt 2017 und 2018 und Aufstellung des Investitionsprogramms, benötigt der Ortsbeirat diese aktuellen Informationen über dieses Projekt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 27.09.2013, EA 248 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1214 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 241 2016 Die Vorlage OF 54/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spiel- und Bolzplatz Gladiolenstraße attraktiver gestalten und aufwerten

07.10.2016 · Aktualisiert: 09.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 678 entstanden aus Vorlage: OF 46/15 vom 21.09.2016 Betreff: Spiel- und Bolzplatz Gladiolenstraße attraktiver gestalten und aufwerten Der Magistrat wird gebeten, eine konzeptionelle Planung hinsichtlich einer attraktiveren Gestaltung mit Spielgeräten für Kinder von sechs bis 14 Jahren unter Beteiligung der Kinderbeauftragten zu erstellen und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Ziel des Konzeptes soll eine Aufwertung und altersgerechte Gestaltung mit attraktiven Spielanlagen des vorhandenen Spiel- und Bolzplatzes an der Gladiolenstraße unweit der bebauten Fläche des Kinderzentrums Gladiolenstraße sein. Nach Verabschiedung des Konzeptes sind ausreichend Mittel zur Umsetzung aus dem laufenden Haushalt bereitzustellen. Begründung: Der Spielplatz in der Gladiolenstraße schreit aufgrund mangelnder Spielanlagen nach einer umfassenden Aufwertung und soll auch für Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren nutzbar und attraktiver sein. Es gibt dort kaum altersgerechte Spielgeräte. Für diese Altersgruppe gibt es zudem wenige wohnortnahe Spielplätze, die zum Verweilen einladen. Der Ortsbeirat hat mit der Erstellung von Gestaltungskonzepten mit späterer Ausführung zuletzt für den Spielplatz am See innerhalb der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring sehr gute Erfahrungen gemacht. Diese Vorgehensweise soll jetzt auch für diesen Standort durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 65 Aktenzeichen: 67 2

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