Erwerb von Belegungsrechten
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt Auskunft über die Anzahl der öffentlich geförderten Wohneinheiten im Ben-Gurion-Ring und die Einschätzung der Stadt Frankfurt zum Erwerb von 450 Belegungsrechten. Ziel ist es, die Verfügbarkeit von gefördertem Wohnraum zu sichern.
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Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, Auskunft darüber zu erteilen, wie viel öffentlich geförderte Wohneinheiten mit Mietpreisbindung und Belegungsrechten es im Ben-Gurion-Ring gibt und ob die Stadt Frankfurt den Erwerb von 450 Belegungsrechten für ausreichend hält. Darüber hinaus möge der Magistrat Auskunft erteilen, ab wann es aufgrund der Tatsache, dass pro Jahr nur die Hälfte der auslaufenden Belegungsrechte verlängert werden, im Ben-Gurion-Ring kein öffentlich geförderter Wohnraum mehr zur Verfügung steht.
Begründung
Auf Grundlage der M 125 hat sich der Magistrat zum Ziel gesetzt, mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 7.11.2019 (M 126), die Hälfte der auslaufenden Bindungen pro Jahr zu verlängern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2019MM 126Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und MietpreisbindungenMagistratsvortrag
- 21. August 2020MM 125Erwerb von 450 Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und Mietpreisbindungen im Ben-Gurion-Ring hier: Mehrkostenvorlage zur Bewilligung von Fördermitteln im Haushaltsjahr 2020Magistratsvortrag
- 4. Oktober 2020Sie sind hierOFOF 1067/10Erwerb von BelegungsrechtenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 27. Oktober 2020VV 1804Erwerb von BelegungsrechtenAnfrage
- 12. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 77 WochenSTST 336Erwerb von BelegungsrechtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Ablehnung); SPD und LINKE. (= Enthaltung)