Meine Nachbarschaft: Festeburgring
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Kein geeigneter Platz für eine zweite Integrierte Gesamtschule in Preungesheim im Be-reich der Straßen Festeburgring, Auf der Platte und An den Drei Steinen
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2022, OF 448/10 Betreff: Kein geeigneter Platz für eine zweite Integrierte Gesamtschule in Preungesheim im Be-reich der Straßen Festeburgring, Auf der Platte und An den Drei Steinen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: 1. Der Ortsbeirat 10 lehnt den Bau einer zweiten Integrierten Gesamtschule in Preungesheim im Bereich "Festeburgring", "Auf der Platte" und "An den Drei Steinen" als dort nicht sinnvoll realisierbar ab. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Schuldezernentin in die nächste Sitzung des Ortsbeirates 10 am 6.12.2022 einzuladen, jedoch nur bei entsprechender zuvor abgestimmter Zusage. Sollte die Schuldezernentin nicht zusagen bzw. teilnehmen können, wird die Ortsvorsteherin gebeten zu einer öffentlichen Anhörung zum Thema "Kein geeigneter Platz für eine zweite Integrierte Gesamtschule in Preungesheim im Bereich ,,Festeburgring", "Auf der Platte" und "An den Drei Steinen"" einzuladen. Diese Anhörung sollte soweit möglich am 22.11.2022 oder am 29.11.2022 stattfinden. Als Tagungsorte kommen neben dem Saalbau Ronneburg das Best Western IB-Hotel an der Friedberger Warte sowie die drei Kirchengemeinden in Preungesheim in Frage. 3. Der Magistrat wird gebeten, etwaige Planungen für eine künftige Schule im genannten Bereich a) umgehend einstellen zu lassen und stattdessen b) neue und andere sowie auch die Erweiterung bestehender Standorte zu prüfen und darüber zu berichten. 4. Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung bezüglich der folgenden Punkte gebeten, die bisher offenbar entweder ignoriert oder nicht (umfassend) bedacht wurden: a) Es besteht für den unbebauten Teil des Bereiches kein Bebauungsplan für eine Schule. b) Es ist dort bei einem etwaigen Baubauungsplanverfahren mit nennenswerten Einsprüchen, Verzögerungen bis hin zum Scheitern einer Schule zu rechnen. c) Es besteht jedoch ein Bebauungsplan für eine Kirche, die möglichst zu erhalten sein sollte. Der Ortsbeirat 10 lehnt dort eine etwaige Änderung des Bebauungsplans oder womöglich auch fingierte Nutzungen ab. d) Es besteht zudem auch eine Erhaltungssatzung, die eine Schule nicht zulässt. e) Es handelt sich in weiten Teilen um schützenswerte Grünflächen im Sinne der Strahlen und Speichen der Stadt Frankfurt für Frischluft, soweit es die unbebauten Flächen angeht, unter anderem auch im Zusammenhang mit dem Grünzug Feldscheidenstraße. f) Bisherige Planungen sahen hier bisher nur einen Fuß- und Radweg vor. g) Die ÖPNV-Anbindungen sind für eine weitere Schule in Preungesheim nicht ausgelegt. h) Die vorhandenen schmalen Wohnstraßen sind nicht für einen Bau in der Bauphase und auch nicht zur Durchführung eines Schulbetriebs ausgelegt oder organisierbar. i) Die vorhandenen Flächen sind deutlich zu klein, bereits um nur einen Schul- und Sportbetrieb sinnvoll sicher zu stellen. j) Es fehlen bereits jetzt in Preungesheim gedeckte und ungedeckte Flächen für Schulsport. k) Weitere schlechte Kompromisse mit dem wichtigen Vereinssport sind keinesfalls akzeptabel. l) Abstände zur Nachbarschaft werden nicht eingehalten. m) Lärmschutz wäre hier kaum einzuhalten. n) Die Interessen der hier lebenden Menschen sollen offenbar erneut mit Füßen getreten werden. o) Der Ortsbeirat 10 kann nicht erkennen, wie ein sinnvoller Schul-, Sport- und Kirchenbetrieb auf beengter Fläche stattfinden könnte, ohne das bisherige Kirchenschiff der St. Christophorus-Kirche abzureißen. p) Eine akzeptable Finanzbarkeit des Schul-, Sport- und Kirchenvorhabens erscheint bei korrekter Planung sehr fraglich. q) Das Vertrauen in den Magistrat ist in diesem Bereich in Preungesheim erneut als erschüttert anzusehen. Begründung: Hier eine neue Schule zu planen und zu bauen dauert wohl mindestens zehn Jahre, ist in sich keine gute Lösung und soll offenbar nur von den vielen bestehenden schweren Schulproblemen ablenken. Ein solches Vorgehen ist somit abzulehnen. Der Magistrat hat sich in der Vergangenheit bereits in Sachen Verlängerung der U5 in den Frankfurter Bogen an dieser sensiblen Stelle völlig verhoben. Bekanntlich kam es dann zu der Realisierung der Straßenbahnlinie 18. Die Preungesheimer Bürgerinnen und Bürger sowie auch der Ortsbeirat 10 werden sich auch künftig an dieser Stelle irreale oder sinnfreie Planungen nicht gefallen lassen. Entsprechender Widerstand sollte hier gleich eingeplant werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.11.2022, OF 467/10 Antrag vom 22.11.2022, OF 468/10 Antrag vom 22.11.2022, OF 469/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 448/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 11 Es besteht Einvernehmen, dass zu diesem Thema eine öffentliche Anhörung stattfinden soll. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, dieses in die Wege zu leiten. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3223 2022 Anregung an den Magistrat OM 3224 2022 1. Die Vorlage OF 448/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 467/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 468/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 469/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. CDU, SPD, LINKE. und AfD gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung) 17. Sitzung des OBR 10 am 10.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 448/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 467/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 448/10 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 467/10 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenPoller an den EinmĂĽndungen vom Marbachweg zu den StraĂźen An der Wolfsweide, Geiselsteinweg, Bilsteinweg, KullmannstraĂźe, Niemandsfeld und An den Drei Steinen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 170 entstanden aus Vorlage: OF 6/10 vom 18.04.2021 Betreff: Poller an den Einmündungen vom Marbachweg zu den Straßen An der Wolfsweide, Geiselsteinweg, Bilsteinweg, Kullmannstraße, Niemandsfeld und An den Drei Steinen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ausweisung von Sperrflächen mit dem Verkehrszeichen 299 der Straßenverkehrsordnung (siehe Bilder) und Pollern auf der Straße jeweils an den Ecken auf dem Bürgersteig an oben aufgeführten Straßeneinmündungen möglich ist. Begründung: Durch die Anbringung von Markierungen und Pollern werden die Einmündungen für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrende sicherer. Auch die Autofahrerinnen und Autofahrer haben bessere Einsichtmöglichkeiten beim Abbiegen in o. g. Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1674 Aktenzeichen: 66 0
Poller an den Einmündungen vom Marbachweg zu den StraÄen An der Wolfsweide, Geiselsteinweg, Bilsteinweg, KullmannstraÄe, Niemandsfeld und An den Drei Steinen
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2021, OF 6/10 Betreff: Poller an den Einmündungen vom Marbachweg zu den StraÄen An der Wolfsweide, Geiselsteinweg, Bilsteinweg, KullmannstraÄe, Niemandsfeld und An den Drei Steinen Der Ortsbeirat möge beschlieÄen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ausweisung von Sperrflächen mit Zeichen 299 der StraÄenverkehrsordnung (siehe Bilder) und Pollern auf der StraÄe jeweils an den Ecken auf dem Bürgersteig an oben aufgeführten StraÄeneinmündungen möglich ist. Begründung: Durch die Anbringung von Markierungen und Pollern werden die Einmündungen für FuÄgänger*innen und Radfahrende sicherer. Auch die Autofahrer*innen haben bessere Einsichtsmöglichkeiten beim Abbiegen in o. g. StraÄen. Antragsteller: GRÄNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 6/10 wird bis zur nächsten turnusmäÄigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 170 2021 Die Vorlage OF 6/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÃNE
Weiter lesenVersetzung der Poller am Festeburgring und am Übergang der U-Bahn-Station Theobald-Ziegler-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2012, OF 289/10 Betreff: Versetzung der Poller am Festeburgring und am Übergang der U-Bahn-Station Theobald-Ziegler-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Poller an der Ecke Festeburgring / Homburger Landstr. und am Übergang zur Bahnstation Theobald-Ziegler-Str. so versetzt werden, dass der abgesenkte Bereich zwischen Straße und Fußweg für große Kinderwagen und Rollstühle gut passierbar sind. Begründung: An dieser Stelle stehen die Poller im Bereich der Absenkung und behindern so das ungehinderte passieren für Gehbehinderte, große Kinderwagen, Bollerwagen und Rollstuhlfahrer. Dies behindert den Verkehr und gefährdet die genannten Personengruppen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 21.08.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 289/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 25.09.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 289/10 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenZusätzlichen Durchgangsverkehr am Frankfurter Berg, in Berkersheim, in Eckenheim und in Preungesheim vermeiden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2012, OM 863 entstanden aus Vorlage: OF 157/10 vom 23.01.2012 Betreff: Zusätzlichen Durchgangsverkehr am Frankfurter Berg, in Berkersheim, in Eckenheim und in Preungesheim vermeiden Der Magistrat wird gebeten, planerisch und baulich dafür Sorge zu tragen, dass kein zusätzlicher Durchgangsverkehr am Frankfurter Berg, in Berkersheim, in Eckenheim und in Preungesheim ermöglicht wird. Insbesondere Wohnstraßen müssen vor Durchgangsverkehr geschützt werden, um keine neuen Wegebeziehungen zu schaffen oder zusätzlichen Schleichverkehr anzuziehen. Begründung: Der Ortsbeirat 10 setzt sich seit Jahren dafür ein, dass unnötiger, zusätzlicher Durchgangsverkehr, der zu vermeidbaren Belastungen führt, vermieden wird. Etwaige Bestrebungen, beispielsweise die Straßen "Auf der Kuhr", "August-Schanz-Straße", "Berkersheimer Weg" oder Straßen im Bereich des Marbachweges und des Festeburgringes für den Individualverkehr zu verbinden oder für den Durchgangsverkehr zu öffnen, lehnt der Ortsbeirat 10 unverändert ab. Keine der angrenzenden oder benachbarten Straßen in den genannten Bereichen ist für den Durchgangsverkehr geeignet, zumal dieser unweigerlich weitere Straßen und Wohngebiete auch im Umfeld dieser Stadtteile belasten würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 568 Aktenzeichen: 66 1
Zusätzlichen Durchgangsverkehr am Frankfurter Berg, in Berkersheim, in Eckenheim und in Preungesheim vermeiden
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2012, OF 157/10 Betreff: Zusätzlichen Durchgangsverkehr am Frankfurter Berg, in Berkersheim, in Eckenheim und in Preungesheim vermeiden Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, planerisch und baulich dafür Sorge zu tragen, dass kein zusätzlicher Durchgangsverkehr am Frankfurter Berg, in Berkersheim, in Eckenheim und in Preungesheim ermöglicht wird. Insbesondere Wohnstraßen müssen vor Durchgangsverkehr geschützt werden, um keine neuen Wegebeziehungen zu schaffen oder zusätzlichen Schleichverkehr anzuziehen. Begründung: Der Ortsbeirat 10 setzt sich seit Jahren dafür ein, dass unnötiger zusätzlicher Durchgangsverkehr, der zu vermeidbaren Belastungen führt, vermieden wird. Etwaige Bestrebungen beispielsweise die Straßen "Auf der Kuhr", "August-Schanz-Straße", den Berkersheimer Weg oder Straßen im Bereich des Marbachweges und des Festeburgringes für den Individualverkehr zu verbinden oder für den Durchgangsverkehr zu öffnen lehnt der Ortsbeirat 10 unverändert ab. Keine der angrenzenden oder benachbarten Straßen in den genannten Bereichen ist für den Durchgangsverkehr geeignet, zumal dieser unweigerlich weitere Straßen und Wohngebiete auch im Umfeld dieser Stadtteile belasten würde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 863 2012 Die Vorlage OF 157/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: CDU
Weiter lesenKombinierter Rad- und Fußweg zwischen „An den Drei Steinen“/„Niemandsfeld“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 212 entstanden aus Vorlage: OF 45/10 vom 07.07.2011 Betreff: Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen "An den Drei Steinen"/"Niemandsfeld" Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Fußgängerweg zwischen den Straßen "An den Drei Steinen" und "Niemandsfeld" in einen getrennten Rad- und Fußweg umzuwandeln. Der Weg wird regelmäßig von Radfahrern als Verbindungsweg genutzt und sollte deshalb umgewandelt werden. Begründung: Der Fußweg ist breit genug, um einen getrennten Rad- und Fußweg einzurichten. Dies wäre sowohl für die Radfahrer als auch für die Fußgänger wesentlich sicherer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1113 Aktenzeichen: 66 2
Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen .An den Drei Steinen./.Niemandsfeld.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.07.2011, OF 45/10 Betreff: Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen "An den Drei Steinen"/"Niemandsfeld" Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat möge den bestehenden Fußgängerweg zwischen den Straßen An den Drei Steinen und Niemandsfeld in einen kombinierten Rad- und Fußweg umwandeln. Der Weg wird regelmäßig von Radfahrern als Verbindungsweg genutzt und sollte deshalb umgewandelt werden. Begründung: Der Fußweg ist breit genug um einen getrennten Rad- und Fußweg einzurichten. Dies wäre sowohl für die Radfahrer als auch für die Fußgänger wesentlich sicherer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 09.08.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 212 2011 Die Vorlage OF 45/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "kombinierten" durch das Wort " getrennten" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFahrrad- und Fußweg zwischen Frankfurter Bogen und Festeburgring nördlich der St. Christophorus-Gemeinde
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.03.2008, OA 620 entstanden aus Vorlage: OF 530/10 vom 15.02.2008 Betreff: Fahrrad- und Fußweg zwischen Frankfurter Bogen und Festeburgring nördlich der St. Christophorus-Gemeinde Vorgang: OM 680/07; ST 360/07 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gegebenenfalls noch fehlenden Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass gemäß der Stellungnahme ST 360 vom 16.02.2007 ein Fahrrad- und Fußweg zwischen dem Frankfurter Bogen und dem Festeburgring nördlich der St. Christophorus-Gemeinde entstehen kann. Begründung: Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich, dass die alten Pläne zum Bau einer Verkehrsstraße an dieser Stelle nicht mehr in der städtischen Gesamtverkehrsplanung (GVP) enthalten sind und es in der ST 360 heißt, "es ist nicht erforderlich, diese Pläne außer Kraft zu setzen, um zu gewährleisten, dass die Straße nicht gebaut wird". Der Ortsbeirat begrüßt zudem, dass der Magistrat einen Fahrrad- und Fußweg zwischen Homburger Landstraße und dem Baugebiet Frankfurter Bogen als wünschenswert bezeichnet. Der Fuß- und Radweg stellt aufgrund der eingeschränkten Verkehrserschließungsmöglichkeiten eine sehr wichtige Verbindung zwischen dem Neubaugebiet, den Schulen und Kindertagesstätten in Richtung Innenstadt dar. In der bezeichneten Stellungnahme wurde berichtet, dass der Fahrrad- und Fußweg eine sinnvolle Ergänzung im Schulwegeplan der Theobald-Ziegler-Schule darstellen könnte. Zur Umsetzung dieser Idee wäre zunächst eine Vorplanung zu erstellen. In einem zweiten Schritt wäre der Erwerb von einigen Gartenparzellen erforderlich, um dann über Grundstückstauschverhandlungen eine durchgängige Ost-West-Verbindung im städtischen Eigentum herzustellen. Die Schaffung neuen Planungsrechts wäre hier entbehrlich, da diese Verkehrsverbindung bereits als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt und großzügig bemessen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 19.03.2008 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.04.2008, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 620 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.04.2008, TO II, TOP 60 Beschluss: Der Vorlage OA 620 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und NPD gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3890, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.04.2008 Aktenzeichen: 66 2
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