Fahrrad- und Fußweg zwischen Frankfurter Bogen und Festeburgring nördlich der St. Christophorus-Gemeinde
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Festeburgring — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.03.2026.
- Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße, Festeburgring27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
- Versetzung der Poller am Festeburgring und am Übergang der U-Bahn-Station Theobald-Ziegler-Straße26.07.2012 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Anregung vom 11.03.2008, OA 620 entstanden aus Vorlage: OF 530/10 vom 15.02.2008
Betreff: Fahrrad- und Fußweg zwischen Frankfurter Bogen und Festeburgring nördlich der St. Christophorus-Gemeinde Vorgang: OM 680/07; ST 360/07 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gegebenenfalls noch fehlenden Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass gemäß der Stellungnahme ST 360 vom 16.02.2007 ein Fahrrad- und Fußweg zwischen dem Frankfurter Bogen und dem Festeburgring nördlich der St. Christophorus-Gemeinde entstehen kann.
Begründung: Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich, dass die alten Pläne zum Bau einer Verkehrsstraße an dieser Stelle nicht mehr in der städtischen Gesamtverkehrsplanung (GVP) enthalten sind und es in der ST 360 heißt, "es ist nicht erforderlich, diese Pläne außer Kraft zu setzen, um zu gewährleisten, dass die Straße nicht gebaut wird". Der Ortsbeirat begrüßt zudem, dass der Magistrat einen Fahrrad- und Fußweg zwischen Homburger Landstraße und dem Baugebiet Frankfurter Bogen als wünschenswert bezeichnet. Der Fuß- und Radweg stellt aufgrund der eingeschränkten Verkehrserschließungsmöglichkeiten eine sehr wichtige Verbindung zwischen dem Neubaugebiet, den Schulen und Kindertagesstätten in Richtung Innenstadt dar. In der bezeichneten Stellungnahme wurde berichtet, dass der Fahrrad- und Fußweg eine sinnvolle Ergänzung im Schulwegeplan der Theobald-Ziegler-Schule darstellen könnte. Zur Umsetzung dieser Idee wäre zunächst eine Vorplanung zu erstellen. In einem zweiten Schritt wäre der Erwerb von einigen Gartenparzellen erforderlich, um dann über Grundstückstauschverhandlungen eine durchgängige Ost-West-Verbindung im städtischen Eigentum herzustellen. Die Schaffung neuen Planungsrechts wäre hier entbehrlich, da diese Verkehrsverbindung bereits als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt und großzügig bemessen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 19.03.2008
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Februar 2008OFOF 530/10Fahrrad- und Fußweg zwischen Frankfurter Bogen und Festeburgring nördlich der St. Christophorus-GemeindeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. März 2008Sie sind hierOAOA 620Fahrrad- und Fußweg zwischen Frankfurter Bogen und Festeburgring nördlich der St. Christophorus-GemeindeAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und NPD gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= vereinfachtes Verfahren)