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Fahrrad- und Fußweg zwischen Frankfurter Bogen und Festeburgring nördlich der St. Christophorus-Gemeinde

Vorlagentyp: OFCDU
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Der Fuß- und Radweg stellt aufgrund der eingeschränkten Verkehrserschließungsmöglichkeiten eine sehr wichtige Verbindung zwischen Neubaugebiet und Schulen, Kindertagesstätten in Richtung Innenstadt dar. In der bezeichneten Stellungnahme des Magistrats wurde berichtet, daß der Fahrrad- und Fußweg eine sinnvolle Ergänzung im Schulwegeplan der Theobald-Ziegler-Schule darstellen könnte. Zur Umsetzung dieser Idee wäre zunächst eine Vorplanung zu erstellen. In einem zweiten Schritt wäre der Erwerb von einigen Gartenparzellen erforderlich, um dann über Grundstückstauschverhandlungen eine durchgängige Ost-West-Verbindung im städtischen Eigentum herzustellen. Die Schaffung neuen Planungsrechts wäre hier entbehrlich, da diese Verkehrsverbindung bereits großzügig bemessen als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt ist.

Inhalt

Antrag vom 15.02.2008, OF 530/10

Betreff:

Fahrrad- und Fußweg zwischen Frankfurter Bogen und Festeburgring nördlich der St. Christophorus-Gemeinde

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird gebeten in Verbindung mit den zuständigen Stellen die gegebenenfalls jetzt noch fehlenden Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß gemäß der Stellungnahme des Magistrats ST 360 vom 16.02.2007 ein Fahrrad- und Fußweg zwischen dem Frankfurter Bogen und dem Festeburgring nördlich der St. Christophorus-Gemeinde entstehen kann.

Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich, daß:

  1. die alten Pläne zum Bau einer Verkehrsstraße an dieser Stelle nicht mehr in der städtischen Gesamtverkehrsplanung (GVP) enthalten sind, und es in der ST 360 heißt: "Es ist nicht erforderlich, diese Pläne außer Kraft zu setzen, um zu gewährleisten, daß die Straße nicht gebaut wird."
  2. der Magistrat einen Fahrrad- und Fußweg zwischen Homburger Landstraße und dem Baugebiet Frankfurter Bogen als wünschenswert bezeichnet.

Begründung:

Der Fuß- und Radweg stellt aufgrund der eingeschränkten Verkehrserschließungsmöglichkeiten eine sehr wichtige Verbindung zwischen Neubaugebiet und Schulen, Kindertagesstätten in Richtung Innenstadt dar.

In der bezeichneten Stellungnahme des Magistrats wurde berichtet, daß der Fahrrad- und Fußweg eine sinnvolle Ergänzung im Schulwegeplan der Theobald-Ziegler-Schule darstellen könnte.

Zur Umsetzung dieser Idee wäre zunächst eine Vorplanung zu erstellen. In einem zweiten Schritt wäre der Erwerb von einigen Gartenparzellen erforderlich, um dann über Grundstückstauschverhandlungen eine durchgängige Ost-West-Verbindung im städtischen Eigentum herzustellen. Die Schaffung neuen Planungsrechts wäre hier entbehrlich, da diese Verkehrsverbindung bereits großzügig bemessen als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt ist.

Beratung im Ortsbeirat: 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Februar 2008Sie sind hier
    OFOF 530/10Fahrrad- und Fußweg zwischen Frankfurter Bogen und Festeburgring nördlich der St. Christophorus-Gemeinde
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 11. März 2008OAOA 620Fahrrad- und Fußweg zwischen Frankfurter Bogen und Festeburgring nördlich der St. Christophorus-GemeindeAnregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 20 · 11.03.2008
TO II, TOP 6
Angenommen
Anregung OA 620 2008 Die Vorlage OF 530/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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