Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen .An den Drei Steinen./.Niemandsfeld.
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Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
zwischen "An den Drei Steinen"/"Niemandsfeld" Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat möge den bestehenden Fußgängerweg zwischen den Straßen An den Drei Steinen und Niemandsfeld in einen kombinierten Rad- und Fußweg umwandeln. Der Weg wird regelmäßig von Radfahrern als Verbindungsweg genutzt und sollte deshalb umgewandelt werden. Begründung: Der Fußweg ist breit genug um einen getrennten Rad- und Fußweg einzurichten. Dies wäre sowohl für die Radfahrer als auch für die Fußgänger wesentlich sicherer.
Inhalt
Antrag vom 07.07.2011, OF 45/10
Betreff: Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen "An den Drei Steinen"/"Niemandsfeld" Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat möge den bestehenden Fußgängerweg zwischen den Straßen An den Drei Steinen und Niemandsfeld in einen kombinierten Rad- und Fußweg umwandeln. Der Weg wird regelmäßig von Radfahrern als Verbindungsweg genutzt und sollte deshalb umgewandelt werden.
Begründung: Der Fußweg ist breit genug um einen getrennten Rad- und Fußweg einzurichten. Dies wäre sowohl für die Radfahrer als auch für die Fußgänger wesentlich sicherer.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juli 2011Sie sind hierOFOF 45/10Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen .An den Drei Steinen./.Niemandsfeld.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 9. August 2011OMOM 212Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen „An den Drei Steinen“/„Niemandsfeld“Direktanregung
- 28. Oktober 2011Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1113Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen "An den Drei Steinen" / "Niemandsfeld"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme