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Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen "An den Drei Steinen" / "Niemandsfeld"

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1113

Betreff: Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen "An den Drei Steinen" / "Niemandsfeld" Der Anregung des Ortsbeirates kann in der vorgeschlagenen Form nicht entsprochen werden. Für die Ausweisung eines getrennten Geh- und Radwegs sind mindestens vier Meter Breite erforderlich. Der Fußgängerweg zwischen den Straßen "An den Drei Steinen" und "Niemandsfeld" weist jedoch nur eine Breite von drei Meter auf. Um die vorhandene Situation zu beordnen schlägt der Magistrat vor, den Gehweg auch für den Radverkehr mit dem Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei" freizugeben. Im Zuge der Neubeordnung des Gehweges würde das Drängelgitter an der Einmündung zur Straße " An den Drei Steinen" durch einen Poller ersetzt. Hierdurch würde ein befahren des Weges durch Kraftfahrzeuge weiter verhindert, aber der Durchlass für die Fußgänger und Radfahrer verbessert. Sollte der Ortsbeirat mit der vom Magistrat vorgeschlagenen Variante einverstanden sein, ist Kontakt mit dem zuständigen Amt für Straßenbau und Erschließung aufzunehmen, um eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme abzustimmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Juli 2011OFOF 45/10Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen .An den Drei Steinen./.Niemandsfeld.Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 9. August 2011OMOM 212Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen „An den Drei Steinen“/„Niemandsfeld“Direktanregung
  3. 28. Oktober 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1113Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen "An den Drei Steinen" / "Niemandsfeld"
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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