Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen „An den Drei Steinen“/„Niemandsfeld“
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 212 entstanden aus Vorlage: OF 45/10 vom 07.07.2011
Betreff: Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen "An den Drei Steinen"/"Niemandsfeld" Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Fußgängerweg zwischen den Straßen "An den Drei Steinen" und "Niemandsfeld" in einen getrennten Rad- und Fußweg umzuwandeln. Der Weg wird regelmäßig von Radfahrern als Verbindungsweg genutzt und sollte deshalb umgewandelt werden.
Begründung: Der Fußweg ist breit genug, um einen getrennten Rad- und Fußweg einzurichten. Dies wäre sowohl für die Radfahrer als auch für die Fußgänger wesentlich sicherer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juli 2011OFOF 45/10Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen .An den Drei Steinen./.Niemandsfeld.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 9. August 2011Sie sind hierOMOM 212Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen „An den Drei Steinen“/„Niemandsfeld“Direktanregung
- 28. Oktober 2011Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1113Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen "An den Drei Steinen" / "Niemandsfeld"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats