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Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen „An den Drei Steinen“/„Niemandsfeld“

Vorlagentyp: OM
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 212 entstanden aus Vorlage: OF 45/10 vom 07.07.2011

Betreff: Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen "An den Drei Steinen"/"Niemandsfeld" Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Fußgängerweg zwischen den Straßen "An den Drei Steinen" und "Niemandsfeld" in einen getrennten Rad- und Fußweg umzuwandeln. Der Weg wird regelmäßig von Radfahrern als Verbindungsweg genutzt und sollte deshalb umgewandelt werden.

Begründung: Der Fußweg ist breit genug, um einen getrennten Rad- und Fußweg einzurichten. Dies wäre sowohl für die Radfahrer als auch für die Fußgänger wesentlich sicherer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Juli 2011OFOF 45/10Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen .An den Drei Steinen./.Niemandsfeld.Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 9. August 2011Sie sind hier
    OMOM 212Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen „An den Drei Steinen“/„Niemandsfeld“
    Direktanregung
  3. 28. Oktober 2011Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1113Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen "An den Drei Steinen" / "Niemandsfeld"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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