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  • Umsetzungsstand „Pakt für den Ganztag“ im Ortsbezirk 2
    OFOB 2
    09.01.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 1066/2 Betreff: Umsetzungsstand "Pakt für den Ganztag" im Ortsbezirk 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob durch den Pakt für den Ganztag die Pflicht zur Teilnahme an der ganztägigen schulischen Betreuung bis 15 bzw. 17 Uhr vorgesehen ist. Im Rahmen dessen soll berichtet werden, welche Angebote Schülerinnen und Schülern unterbreitet werden sollen, ob Unterrichtsstunden erhöht werden sollen, AG-Angebote verstärkt werden sollen und ob ggfs. gezielte Förderstunden eingeführt werden sollen. Diesbezüglich möge der Magistrat darlegen, wie der Pakt für den Ganztag räumlich und ggfs. ergänzend zur ST 2185 vom 16.12.2024 personell umgesetzt werden soll, ob diesbezüglich ein Schwerpunkt auf die Schulen bzw. außerschulischen Einrichtungen gelegt wird. Begründung: Ergänzend zur ST 2185 vom 16.12.2024 besteht Informationsbedarf. Es geht nicht aus der ST hervor, ob die Schülerinnen und Schüler auch vor 15 Uhr die Schule verlassen dürfen und ob nachmittags auch verpflichtender Unterricht stattfindet/stattfinden kann. Dies würde mitunter dazu führen, dass bei mehr Unterrichtszeit eine gezielte(re) Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler erfolgen könnte. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.01.2025, OF 1062/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 23 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 1062/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6373 2025 Auskunftsersuchen V 1105 2025 1. Die Vorlage OF 1062/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass am Ende des Antragstenors Ziffer 2. mit folgendem Wortlaut ergänzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbezirk 2 im Laufe des Jahres 2025 entsprechende Informationsveranstaltungen zur Umsetzung des Pakts für den Ganztag durchzuführen bzw. anzubieten." 2. Die Vorlage OF 1066/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1. a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL; FDP und BFF (= Enthaltung) Ziffer 1. b) GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Ziffern 1.c) bis 1. e) und 2.: Annahme bei Enthaltung BFF zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF

  • Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee
    OFOB 3
    09.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 574/12 Betreff: Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in dem o.g. Bereich (aktuell s. Foto 1) den Übergang an beiden Seiten barrierefrei zu gestalten (Foto 2) Foto 1 Foto 2 Fotos: privat Begründung: Nach Aussagen von Anwohnern, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ist der Übergang Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee in beiden Richtungen weder barrierefrei noch mit einem Rollstuhl gefahrlos zu bewältigen. Daher soll an dieser Stelle Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6421 2025 Die Vorlage OF 574/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee
    OFOB 11
    09.01.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 575/12 Betreff: Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee Vorgang: OM 5453/24 OBR 12; ST 1830/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Rahmen seiner Zuständigkeiten, insbesondere mit dem Radfahrbüro, eine frühzeitige Einbeziehung der zuständigen Ortsbeiräte zu erreichen, um direkt Einfluss in die Planungen auf Hessen Mobil als Baulastträger für die Radwegverbindungen an den Landesstraßen zu nehmen. Begründung: Der in großen Teilen schon fertig gestellte Zweirichtungsrad- und Gehweg entlang der L 3019 zwischen "Am Martinszehnten" und der U-Bahn sTation Kalbach zeigte, dass bei einer späten Vorstellung (4 Wochen vor Baubeginn in einer Videokonferenz) des Projektes ließ den Wünschen und berechtigten Anliegen der Ortsbeiräte Zeit und planungsstandsbedingt keine Umsetzung mehr zu. Die Zuständigkeit und Mitwirkung der Ortsbeiräte mit ihrer Sachkompetenz und Ortskenntnis sollen in Zukunft bei solchen Maßnahmen gewährt und berücksichtigt werden. Hierzu wird insbesondere auf die ST 1830 vom 28.10.2024 Ziffer 4. verwiesen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5453 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1830 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6422 2025 Die Vorlage OF 575/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Ortsbeiräte" die Worte "zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Beseitigung des Pferdemistes auf den Feld- und Spazierwegen im Gemarkungsbereich der Ortsteile von Riedberg und Kalbach
    OFOB 3
    09.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 581/12 Betreff: Beseitigung des Pferdemistes auf den Feld- und Spazierwegen im Gemarkungsbereich der Ortsteile von Riedberg und Kalbach In den vergangen Monaten häuften sich die Beschwerden der Spaziergänger*innen und Radfahrer*innen, insbesondere von Familien mit kleineren Kindern, die sich durch den verstärkt auf den Spazierwegen vorhanden Pferdemist beeinträchtigt fühlen. Daher möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, 1. ob - ähnlich der Hundekotbeseitigungspflicht und bei Zuwiderhandlung einhergehenden Bußgeldes - für die Pferdebesitzer*innen eine Beseitigungspflicht der Pferdeäpfel auferlegt werden oder das Anlegen eines Auffangbeutels für Pferdeäpfel zwingend vorgeschrieben werden kann oder 2. alternativ die Aufstellung von Sammelbehältern für Pferdeäpfel in Absprache mit den Reitern der hiesigen Reitanlage zu veranlassen. Begründung: In dem Innenstadtbereich der Stadt Frankfurt am Main ist bei z. b. Faschingsumzügen regelmäßig festzustellen, dass die Pferdegespanne Auffangbeutel angelegt bekommen. Daher ist nicht nachvollziehbar, warum diese Maßnahme nicht auch für die Frankfurter Stadtteile in Stadtrandlage angezeigt ist. Die Verschmutzung stellt neben der Beeinträchtigung der Spaziergänger*innen auch eine Gefährdung der Radfahrer*innen - insbesondere bei Dunkelheit/Nässe- dar, da es sich in der Regel um unbeleuchtete Wege handelt. Bei Sammelbehältern, die im Bereich von Berkersheim anzutreffen sind, kann sich die Bevölkerung u. a. jederzeit für den eigenen Gartenbedarf bedienen. https://www.fnp.de/frankfurt/berkersheim-bereitgestell t-falls-etwas-faellt-13847724.html Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 581/12 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Hundekotbeutelspender auf dem „Topographischen Weg“
    OFOB 3
    09.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 582/12 Betreff: Hundekotbeutelspender auf dem "Topographischen Weg" In den letzten Wochen wurden die Zugänge von dem Baugebiet "Berghöfe" zum "Topographischen Weg" vollendet. Dies bietet sich für die Anwohnenden zum Spazierengehen - mit oder ohne Hund - an. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob im Bereich der Übergänge vom Baugebiet in den "Topographischen Weg" zwei Hundekotbeutelspender aufgestellt werden können. Begründung: Die Hinterlassenschaften der Hunde können durch die Hundehalter so jederzeit bequem aufgesammelt und in die umliegenden Mülleimer verbracht werden. Durch den Bezug der "Berghöfe" leben auch mehr Hunde in den dortigen Familien. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 582/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 582/12 wurde zurückgezogen.

  • Glauburgplatz nachhaltig umgestalten
    OFOB 10
    09.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 807/3 Betreff: Glauburgplatz nachhaltig umgestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Spielplatz und Begegnungsort am Glauburgplatz wird nachhaltig und generationengerecht umgestaltet. Bei der Umgestaltung soll für alle Altersgruppen die Attraktivität erhöht werden. Folgende Maßnahmen sollen zügig umgesetzt werden: - Mindestens ein Mülleimer soll durch eine Müllgarage ersetzt werden. - Eine Schaukel soll durch eine Kleinkindschaukel ersetzt werden. - Sonnenschirme (laut Grünflächenamt "auf Lager") werden aufgestellt. - Ein kleine Nestschaukel soll das Angebot für Kleinkinder zusätzlich erweitern. - Die Kiesflächen werden durch synthetischen Fallschutzbelag ersetzt (im Rutschen/Schaukel/Kletterbereich). - Die Schäden an den Zäunen (vor allem zur Lortzingstraße) sollen repariert werden. - Der Zaun zur Glauburgstraße soll begrünt werden. Folgende Maßnahmen werden geprüft: - Die Errichtung einer kleinen Tribüne aus Holz zum Zuschauen, Sachen ablegen, Pause machen und Klettern für Kleinkinder. - Die Installierung einer räumlich und zeitlich begrenzten Beleuchtung mit LED-Strahlern (warmweiß, keine Lichtverschmutzung, Bewegungsmelder) im Bereich des Fußballplatzes und des Streetballplatzes. - Die Aufstellung eines Kinder-Basketballkorbs. - Baumpflanzungen, insbesondere im Bereich der Rutsche/Schaukel. Nötigenfalls kommen Sträucher als Ersatz infrage. - Die Etablierung eines Trinkbrunnens. - Die Etablierung einer öffentlichen Toilette. Es wäre zu begrüßen, wenn die zu prüfenden Maßnahmen im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes umgesetzt werden würden. Im Rahmen der Gesamtplanung sollte ein Kostenplan für die Einzelmaßnahmen erstellt werden, um Spenden einwerben zu können. Begründung: Der Glauburgplatz soll durch die Umgestaltung sein Potenzial für die Lebensqualität im Nordend voll entfalten können. Davon ist er heute weit entfernt. Unter anderem leidet die Aufenthaltsqualität unter mangelnder Klima Resilienz durch die starke Versiegelung und unter schlechter Beleuchtung. Begrünung soll Schatten spenden, ein Trinkbrunnen Erfrischung ermöglichen. Die fehlende öffentliche Toilette stellt eine Zumutung dar. Die Struktur und Atmosphäre des Glauburgplatzes, bisher dominiert von Stein, Kies und Metall, soll durch die Umgestaltung grüner und freundlicher werden. Eine Initiative der Anwohnerinnen stellte dem OBR3 in der Sitzung am 12.9.24 eine Liste von Ideen zur Umgestaltung vor. Mittlerweile ist die Elterninitiative dabei, einen Verein (glaubiev.de) zu gründen. "Grundidee ist die Veränderung der Wahrnehmung des Spielplatzes von einem heißen Bolzplatz mit viel Beton zu einem Begegnungsort für alle Generationen durch mehr Vielfalt und Erholung", hieß es bei der Vorstellung. Auch soll der Mangel an Begegnungsstätten und Jugendeinrichtungen für Kinder ab 10 Jahren im Nordend adressiert werden. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich und fraktionsübergreifend die Initiative der Anwohner*innen. An einem Ortstermin am 21.11.24 beteiligten sich neben Vertreter*innen der Anwohner*innen Initiative und dem OBR3 auch Vertreter des Grünflächenamtes. Eine zeitnahe Umsetzung einiger priorisierter Maßnahmen wurde in Aussicht gestellt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6384 2025 Die Vorlage OF 807/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Wörter "synthetischer Fallschutzbelag" durch die Wörter "natürlichen Fallschutzbelag, beispielsweise Rindenmulch" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz 2025
    OFOB 10
    09.01.2025 · fraktionslos

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 810/3 Betreff: Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz 2025 Der Ortsbeirat möge beschließen: Für die Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz im Jahr 2025 an jedem Mittwoch vom 02.04.2025 bis 22.10.2025 werden aus den Mitteln des OBR-Budgets 7.500 Euro zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die temporäre Spielstraße am Heideplatz ist ein seit vielen Jahren etabliertes Angebot des Abenteuerspielplatzes Riederwald im Stadtteil. Es ist pädagogisch wertvoll und schafft für Kinder zusätzliche Spiel-, Bewegungs- und Begegnungsmöglichkeiten. Es stärkt damit auch das soziale Miteinander im angrenzenden Sozialraum. Der OBR unterstützt dieses Angebot wie in der Vergangenheit auch in diesem Jahr wieder und übernimmt mit 7.500 Euro die Hälfte der Kosten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 371 2025 Die Vorlage OF 810/3 wird als gemeinsamer Antrag der GRÜNEN und SPD in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Mehr Aufenthaltsqualität für Fußgänger in der Gluckstraße
    OFOB 3
    09.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 812/3 Betreff: Mehr Aufenthaltsqualität für Fußgänger in der Gluckstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Ostseite der Gluckstraße zwischen Glauburgstraße und Neuhofstraße das derzeitige Schrägparken in Parallelparken neben dem Bürgersteig zu verändern. Begründung: Durch das derzeitige Schrägparken wird die nutzbare Breite des Bürgersteigs oft sehr stark eingeengt. Um die Aufenthaltsqualität für Fußgänger, insbesondere solche mit Mobilitätseinschränkungen, Kinderwagen oder großen Einkäufen zu erhöhen, aber z. B. auch das Gehen nebeneinander zu ermöglichen, wird die beantragte Änderung der Parkordnung vorgeschlagen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 812/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 811 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Baumpflanzungen auf der Eschersheimer Landstraße
    OFOB 9
    09.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 816/3 Betreff: Baumpflanzungen auf der Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 4928/23 OBR 3; ST 670/24 In der oben genannten Stellungnahme gab der Magistrat an, "aufgrund bereits priorisierter, konkurrierender Maßnahmen Baumpflanzungen im angeregten Bereich mittelfristig nicht in Aussicht stellen" zu können. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat, ob die genannten "tiefbautechnischen Prüfungen und Koordinierungsleistungen" unterdessen durchgeführt werden konnten und zu welchen Ergebnissen diese geführt haben, zumal inzwischen über ein Jahr verstrichen ist. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4928 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 670 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1108 2025 Die Vorlage OF 816/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)

  • Nachfrage zur Stellungnahme ST 1070
    OFOB 3
    09.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 818/3 Betreff: Nachfrage zur Stellungnahme ST 1070 Vorgang: V 841/24 OBR 3; ST 1070/24 Angesichts der Fahrplankürzungen im vergangenen Jahr hatte der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft gebeten (OF 631/3), wie er künftig plane, einen ordentlichen Betrieb sicherzustellen. Der Magistrat hatte daraufhin versichert, dass die durchgeführten "Stabilisierungsmaßnahmen" verhinderten, weitere Einschnitte im ÖPNV-Fahrplan vornehmen zu müssen (ST 1070). Nun erfolgten erneut Einschnitte in den Fahrplan des ÖPNV, dieses Mal auf den U-Bahn-Linien U1, U2, U3, U8 sowie der Linie U4. Der Ortsbeirat stellt fest, dass der Magistrat mit seinen Bemühungen nicht erfolgreich war, und lehnt die Kürzungen im Fahrplan entschieden ab. Der ÖPNV spielt eine zentrale Rolle für die Erreichbarkeit des Stadtteils und trägt erheblich zur Entlastung der Straßen im Nordend bei. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten: 1. Zu welcher Bewertung kommt der Magistrat nach der in ST 1070, Punkt 2 versprochenen Evaluation der ergriffenen Maßnahmen und welche weiteren Maßnahmen leitet er aus der Evaluation ab? 2. Wie soll sichergestellt werden, dass die vielen Tausend Pendler zuverlässig in und aus der Stadt gelangen, wenn das Angebot des ÖPNV konstant abgebaut wird, jedoch gleichzeitig eine Verkehrswende angestrebt wird? 3. Wie soll der geplante Ausbau des ÖPNV realisiert werden, wenn bereits für die Bestandsstrecken das Geld und Personal fehlt? Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.01.2024, V 841 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1070 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 818/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1133 2025 Die Vorlage OF 818/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

  • Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend wiederherstellen
    OFOB 3
    09.01.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 819/3 Betreff: Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend wiederherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten 2 in der Vergangenheit bereits bestehende Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend in der Hartmann-Ibach Straße 54 (Höhe des Küchenstudios) wieder einzurichten. Begründung: An dieser Stelle befanden sich in der Vergangenheit bereits 2 Behindertenparkplätze. Zwischenzeitlich wurden diese Parkplätze entfernt und auf der gesamten Länge durch einem Gitterzaun ersetzt. Es ist Eltern deshalb nicht mehr möglich dort kurz zu parken um die betreffenden Schulkinder mit ihren Rollis aussteigen zu lassen. Das Halten in der 2 Reihe ist ebenfalls unmöglich, da dort die Straßenbahn verkehrt und damit einen Verkehrsstau verursachen würde. Dies stellt eine unmögliche Situation dar und bedarf dringend einer anderen Regelung. Die IGS Nordend ist eine inklusive Schule, weshalb nich nachvollziehbar ist, dass diese Behindertenparkplätze entfernt wurden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 819/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6577 2025 Die Vorlage OF 819/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Toiletten im Günthersburgpark ganzjährig zugänglich machen
    OFOB 9
    09.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 820/3 Betreff: Toiletten im Günthersburgpark ganzjährig zugänglich machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Toiletten im Günthersburgpark ganzjährig zugänglich zu machen. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob eine Wickelmöglichkeit in den bestehenden Toiletten eingerichtet werden kann. Begründung: Der Günthersburgpark verfügt, wie die meisten öffentlichen Plätze und Parks, noch immer nicht über eine eigene Toilettenanlage. Das einzige Toilettenangebot findet sich im Kiosk neben der Orangerie. Damit sind die Öffnungszeiten der Toiletten jedoch auch an die des Kiosks geknüpft. Da der Kiosk in Randzeiten und in den Wintermonaten nicht betrieben wird, sind auch die Toiletten in dieser Zeit nicht zugänglich. Der Park wird jedoch ganzjährig besucht, insbesondere von Eltern und ihren Kindern, die den benachbarten Spielplatz nutzen. Diesen stehen in dieser Zeit weder im Park noch in direkter Umgebung sanitäre Anlagen zur Verfügung - anders als beispielsweise in Holzhausen- und Grüneburgpark. Dieser Umstand bringt alle Parkbesucher in die Verlegenheit, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, die die Stadt Frankfurt laut Website mit 70€ Bußgeld ahndet (Urinieren im öffentlichen Raum). Darüber hinaus sind Eltern mit kleinen Kindern dazu gezwungen, ihre Kinder draußen und ggf. bei Minusgraden zu wickeln. Der Ortsbeirat ist davon überzeugt, dass öffentlich zugängliche Toiletten viel besser dazu geeignet wären, Parkbesucher vom Begehen einer Ordnungswidrigkeit abzuhalten, als es die Androhung von Bußgeldern jemals könnte. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6388 2025 Die Vorlage OF 820/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2025
    OFOB 3
    09.01.2025 · GRÜNE, CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 822/3 Betreff: Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2025 Der Ortsbeirat möge beschließen: Für die Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2025 durch die Nachbarschaftshilfe Bornheim an jedem Montag und Freitag vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien werden aus den Mitteln des OBR-Budgets 4.500 Euro zur Verfügung gestellt. Dies entspricht wie bisher einem Drittel der Gesamtkosten. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz durch die Nachbarschaftshilfe Bornheim an jedem Montag und Freitag vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien stellt ein pädagogisch wertvolles Freizeitangebot mit vielfältigen Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für die Kinder im angrenzenden Sozialraum dar. Der OBR unterstützt dieses Angebot wie in der Vergangenheit auch in diesem Jahr wieder und übernimmt mit 4.500 Euro wieder ein Drittel der Kosten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 372 2025 Die Vorlage OF 822/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Parkordnung in der Butzbacher Straße ändern
    OFOB 9
    09.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 823/3 Betreff: Parkordnung in der Butzbacher Straße ändern Die Butzbacher Straße ist eine enge aber gerade Straße, die gerne dazu genutzt wird, mit unangemessen hoher Geschwindigkeit hier entlang zu fahren. Ein einfaches Mittel, dies zu verhindern, ist es, die Parkordnung von einseitig auf der nördlichen Seite zu ändern in abwechselnd beidseitiges Parken. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die einseitige Parkordnung in der Butzbacher Straße wird aufgebrochen. Es werden abwechseln auf der südlichen und der nördlichen Straßenseite Parkmarkierungen eingezeichnet Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 823/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

  • Roman Posecks Angst vor Zersplitterung dient nur seinem Machterhalt
    NR
    08.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2025, NR 1088 Betreff: Roman Posecks Angst vor Zersplitterung dient nur seinem Machterhalt Auf https://www.youtube.com/watch?v=uG8yxggrwxs&list=PL7ZmRauy0CgUw2PadAa _rEwskEPqxiFb3&index=6 lässt sich die erste Lesung des neuen Gesetzes "Verbesserung Funktionsfähigkeit kommunaler Vertretungskörperschaften (Teil 1/2) - 20. Plenarsitzung nachhören". Grüne und FDP nehmen eine ablehnende Haltung ein Dies vorrausgeschickt soll die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Frankfurt nimmt vollumfänglich Stellung zu dem neuen Gesetz in Hessen. 2. Die neue Auszählmethode wird abgelehnt, kleinere Parteien sollen nicht verschwinden (siehe hierzu: https://fdp-fraktion-hessen.de/initiative/kleine-anfrage-moritz-promny-freie-dem okraten-dr-stefan-naas-freie-demokraten-auswirkungen-der-verschiedenen-sitzzutei lungsverfahren-auf-die-kommunalen-vertretungskoerperschaften/) 3. Bürgerbegehren werden nicht beschnitten 4. Stadtverordnete mit Fraktionsstatus sollen nicht ins Bodenlosen bzw. Mittellose fallen und zu Fraktionslosen werden. Eine Ausgrenzung, wie es in größeren Parlamenten, z.B. Frankfurt schon passiert ist, darf sich nicht auch bei kleineren Parlamenten durchsetzen. Ausgrenzung ist zu vermeiden, Vielfalt muss in einer Demokratie gelebt werden und angehört werden. Mittel und Räume bleiben unbeschnitten, werden nicht weiter verschlechtert, insbesondere für 1 Personen Fraktionen. Begründung: Fraktionslose ganz ohne Mittel und Räume arbeiten zu lassen, neuerdings sogar vor der Kamera, ist unmenschlich. Bürgerbegehren abschaffen bzw. eingrenzen ist unmenschlich. Die Auszählmethode ändern, nur damit die großen Parteien noch mehr Sitze bekommen, die kleinen aber weniger, ist unmenschlich. Vielfalt ist keine Zersplitterung. Einfallt ist viel schlimmer. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.10.2024, NR 1020 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 15.01.2025 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.01.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage NR 1020 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1088 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 32. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 23.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage NR 1020 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1088 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (NR 1088 = Ablehnung) BFF-BIG (NR 1088 = Ziffern 1. bis 3. Annahme, Ziffer 4. Ablehnung) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage NR 1020 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1088 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1020 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1088 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme bei Ablehnung Ziffer 4.) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (NR 1020 = Annahme, NR 1088 = Ablehnung) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1020 und NR 1088 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1020 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1088 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme bei Ablehnung Ziffer 4.) Beschlussausfertigung(en): § 5783, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 20-16

  • Ermäßigter Tarif für alle Personen mit ausgewiesener Schwerbehinderung in den Bäderbetrieben Frankfurt sowie in der Eissporthalle
    NR
    08.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2025, NR 1089 Betreff: Ermäßigter Tarif für alle Personen mit ausgewiesener Schwerbehinderung in den Bäderbetrieben Frankfurt sowie in der Eissporthalle Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der BäderBetriebe Frankfurt GmbH und für die Nutzung der Eisporthalle dafür zu sorgen, dass Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen können, ab 01.02.2025 der Tarif "Ermäßigte" gewährt wird. Die Gewährung weiterführender Ermäßigungen ab einem GdB von über 50 bleibt davon unberührt. Begründung: Die Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung ist ein wesentliches Ziel der Stadt Frankfurt. Dazu gehört vor allem, Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe zu schaffen und Hürden für den Zugang zu kulturellen oder sportlichen Freizeitangeboten zu minimieren. Neben vielen anderen Barrieren, die gleichermaßen abgebaut werden müssen, sind finanzielle Hindernisse zu beseitigen. Dies gilt insbesondere für städtische Einrichtungen. Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung, und es kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Um Zugang zum ermäßigten Tarif der Bäder Betriebe Frankfurt zu erhalten, muss man bisher einen GdB von 60 nachweisen. In der Eissporthalle können Personen mit Schwerbehinderung derzeit nicht den Tarif "Ermäßigte" nutzen, es erfolgt eine gesonderte Preissenkung aber der Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit GdB 80. Eine Gewährung des Tarifs "Ermäßigte" für Personen mit Schwerbehinderung ab GdB 50 entspricht mittlerweile dem Normalfall in städtischen Einrichtung wie bspw. Zoo Frankfurt, Palmengarten, den städtischen Museen und dem nichtstädtischen Senckenberg-Museum. Eine Vereinheitlichung ist im Sinne der Nutzenden zu begrüßen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 15.01.2025 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.01.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1050 wird im Rahmen der Vorlage NR 1089 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1089 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 1050) und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 32. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 23.01.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1089 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1050) sowie Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1047) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung) 32. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 23.01.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1089 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1050) und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1047 wird im Rahmen der Vorlage NR 1089 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1050 wird im Rahmen der Vorlage NR 1089 zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1089 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und Stadtv. Dr. Schulz (= Ablehnung), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme ohne Zusatz), Linke (= Annahme im Rahmen NR 1047) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1050) sowie Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1047); Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5678, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 52-1

  • Grünschnitt von Vereinsgrundstücken kostenlos entsorgen
    NR
    08.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2025, NR 1092 Betreff: Grünschnitt von Vereinsgrundstücken kostenlos entsorgen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der FES im Herbst eines jeden Jahres den in Anlagen der Kleingartenvereine, aber auch auf Grundstücken von anderen gemeinnützigen Vereinen anfallenden Grünschnitt kostenfrei abzuholen und in der Biokompostanlage in Frankfurt (RMB Rhein-Main Biokompost GmbH) zu entsorgen. Dazu ist das notwendige Behälter- / Containervolumen bereitzustellen und später abzutransportieren, sodass der Grünschnitt zu einem festen Termin bei den Vereinen gesammelt werden kann. Begründung: Es ist sinnvoll, den im Herbst in Kleingartenanlagen und auf Grundstücken von gemeinnützigen Vereinen anfallenden Grünschnitt weiter zu verwerten. Um dies zu erleichtern und die Vereine von Kosten zu entlasten, sollte die Entsorgung und der Abtransport, so wie es schon allen Frankfurter Haushalten angeboten wird, für die Vereine kostenlos sein. Insbesondere die Transportkosten sind für die Vereine ein Hindernis, größere Grünschnittmengen einer Verwertung zuzuführen. Es ist richtig und notwendig, Ressourcen zu schonen und in eine Kreislaufwirtschaft einzutreten. Abfälle sollen vermieden oder weiterverwendet werden. So werden in Frankfurt beispielsweise die Bioabfälle in der Bioabfallbehandlungsanlage im Osthafen zu Kompost weiterverarbeitet und die dabei gewonnene Energie in Strom und Wärme umgewandelt. Um anfallenden Grünschnitt auf Grundstücken von gemeinnützigen Vereinen aufzusammeln und einer entsprechenden Verwertung zuzuführen, sollte es zentral organisierte Abholtermine geben, damit Vereine ohne größeren Aufwand und vor allem kostenlos zum Grünabfallkreislauf beitragen können. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Stadtv. Robert Lange Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Susanne Serke Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.05.2025, B 175 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 15.01.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage NR 1092 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, Linke und fraktionslos gegen SPD und FDP (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage NR 1092 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage NR 1092 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage NR 1092 wird abgelehnt. Abstimmung: farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU (= Zustimmung); GRÜNE, SPD, FDP und BFF (= Enthaltung) 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage NR 1092 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.02.2025, TO I, TOP 7 Es erhebt sich kein Widerspruch, dass Herr Lang als Sachverständiger gemäß § 62 Absatz 6 HGO das Wort erhält. Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1092 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme) sowie Linke und AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass im ersten Satz des Tenors die Worte "aber auch auf Grundstücken von anderen gemeinnützigen Vereinen" gestrichen werden) Gartenpartei (= Annahme) 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage NR 1092 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage NR 1092 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage NR 1092 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, FDP und 1 Linke gegen CDU, 1 Linke und BFF (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 SPD 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage NR 1092 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage NR 1092 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Zurückweisung) 36. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage NR 1092 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und ÖkoLinX-ARL 36. Sitzung des OBR 13 am 18.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage NR 1092 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage NR 1092 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und Linke (= Annahme); FDP (= Enthaltung) 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage NR 1092 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und fraktionslos (= Annahme); 2 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) sowie 1 GRÜNE (= abwesend) 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage NR 1092 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage NR 1092 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP Beschlussausfertigung(en): § 5711, 33. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 13.02.2025 Aktenzeichen: 79-3

  • Jordanstraße 3 - illegale Zustände beenden
    NR
    08.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2025, NR 1093 Betreff: Jordanstraße 3 - illegale Zustände beenden Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die illegale Nutzung der besetzten Liegenschaft Jordanstraße 3 schnellstmöglich zu beenden. Begründung: Viele städtische Immobilien stehen überwiegend leer - wertvolle Flächen, die für die Menschen in dieser Stadt genutzt werden könnten, bleiben brach. Statt in den Zustand eines verrottenden Leerstands zu verfallen, sollten diese Gebäude endlich sinnvoll verwendet werden. Ein besonders drastisches Beispiel ist die Jordanstraße 3: Seit Monaten wird das städtische Gebäude von einer Gruppe besetzt und als Café betrieben - ohne rechtliche Grundlage und auf Kosten der Allgemeinheit. Trotz intensiver Gespräche und der Verantwortung der Stadt als Eigentümerin trägt die anhaltende Untätigkeit der für städtische Liegenschaften zuständigen Dezernentin Sylvia Weber dazu bei, den rechtswidrigen Zustand der Besetzung zu verfestigen, anstatt eine klare und rechtssichere Lösung herbeizuführen Diese Unentschlossenheit blockiert nicht nur die rechtliche Klärung, sondern verzögert auch die dringend gebotene Reprivatisierung des Gebäudes. Es darf nicht länger zugelassen werden, dass öffentliche Ressourcen verfallen und wertvolle Immobilien ungenutzt bleiben. Die Bürger haben genug von dieser Passivität. Der Leerstand muss beendet werden, und die städtischen Immobilien gehören in gute Hände, nicht in die Hände derjenigen, die auf Kosten aller eine unrechtmäßige Nutzung betreiben. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 15.01.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage NR 1093 wird zurückgewiesen. Abstimmung: 5 GRÜNE, 1 SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU und 1 SPD 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1093 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage NR 1093 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5787, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Bewachung der Straßenschranken in Niederrad während Veranstaltungen im Stadion
    OFOB 5
    08.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2025, OF 1312/5 Betreff: Bewachung der Straßenschranken in Niederrad während Veranstaltungen im Stadion Vorgang: B 195/23 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Schranken in Niederrad, die während Veranstaltungen im Stadion heruntergelassen werden, bewachen zu lassen, um Parksuchverkehr in Niederrad wirksam zu unterbinden. Begründung: Leider versuchen etliche Stadionbesucher die Parkgebühren auf den offiziellen Parkplätzen zu sparen und kostenlose Parkplätze in Niederrad zu belegen. Das führt zu störendem Verkehr in den Niederräder Wohngebieten, die darauf nicht ausgerichtet sind. Die heruntergelassenen Halbschranken bieten keinen ausreichenden Schutz gegen das unerwünschte Einfahren des Parksuchverkehrs, weil sie häufig einfach umfahren werden. Bedienstete in entsprechender Dienstkleidung können das wirksam unterbinden, weil sich niemand gern bei einer unerwünschten Verhaltensweise beobachten lässt. Ausweiskontrollen und eine Selektion in Berechtigte und Unberechtigte finden nicht statt. Das Personal weist falls erforderlich auf die gebührenpflichtigen Stadionparkplätze hin. Ortskundige Bewohner finden ihren Weg über die Triftstraße zu ihren Anwohnerstraßen. Daher sind die in der Vorlage B195/2023 befürchteten Staus nicht zu erwarten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 195 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6441 2025 Die Vorlage OF 1312/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Außengastronomie Drosselbart - Baulast
    OFOB 9
    08.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2025, OF 889/9 Betreff: Außengastronomie Drosselbart - Baulast Vorgang: OM 3873/23 OBR 9; ST 1566/23; OM 6141/24 OBR 9; ST 1770/24 In der ST 1566/2023 berichtete der Magistrat: "Die Nutzung der im Freiflächenplan für Außengastronomie vorgesehenen Grünfläche ist durch eine Baulast als "Wirtschaftsgarten zur zugehörigen Schank-und Speisewirtschaft" öffentlich-rechtlich gesichert, . .". Mit der ST 1770/2024 wurde mitgeteilt, dass sich kein Pächter für eine Außengastronomie gefunden hat und eine Außengastronomie deshalb nicht umgesetzt wird. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Wir fragen den Magistrat: 1. Was wurde konkret als Baulast "Wirtschaftsgarten zur zugehörigen Schank- und Speisewirtschaft" festgelegt? 2. Wurden die dort öffentlich-rechtlich gesicherten Pflichten bei der Umsetzung des Bauprojekts erfüllt? 3. Welche Maßnahmen sind geplant, sollte sich entgegen der Erwartungen aus der ST 1556/2023 erweisen, dass die Baulasten nicht berücksichtigt wurden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3873 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1566 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1770 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6141 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1110 2025 Die Vorlage OF 889/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0

  • Grunderneuerung/Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz: Transparenz und Sparsamkeit sind gefragt!
    OFOB 9
    08.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2025, OF 904/9 Betreff: Grunderneuerung/Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz: Transparenz und Sparsamkeit sind gefragt! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der lange geforderte Umbau der Kreuzung Am Schwalben-schwanz zu einem Kreisel nun endlich angegangen und die Kurhessenstraße in diesem Abschnitt saniert wird. Ausweislich der Presseberichterstattung am 03.01.2025 plant der Magistrat allerdings weitere Maßnahmen (Anhebung von Einmündungs- bzw. Kreuzungs-bereichen, Umbau zu einer "modernen" und "ansprechenden" Straße), die dem Ortsbeirat bisher noch nicht vorgestellt worden sind. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat daher auf, - dem Ortsbeirat umgehend die Details der Ausführungsplanung vorzustellen, vorzugsweise im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung, damit auch die Bürger davon Kenntnis nehmen können, - welche Parkplätze an welcher Stelle genau wegfallen und wie diese mit Blick auf die Nachverdichtung in dem Quartier unverzichtbaren Abstellplätze ersetzt werden sollen, - die geschätzten Kosten nach den Teilbereichen Umbau Kreisel, Anhebung des Einmündungsbereichs Ludwig-Tieck-Straße, Anhebung des Einmündungsbereichs Kleinschmidtstraße, Anhebung des Kreuzungsbereichs Häberlinstraße, Ausbau der Bushaltestellen (aufgegliedert nach den einzelnen Haltestellen), Sanierung der Straßenoberfläche aufzugliedern und mitzuteilen, - zu erläutern, was unter Bezugnahme auf die hier in Frage stehenden Örtlichkeiten unter einer "modernen" und "ansprechenden" Straße zu verstehen ist und auf welche Grundlage er sich hierfür bezieht, - ob auf die Anwohner Erschließungsbeiträge oder andere Kosten zukommen, - alle Maßnahmen über den vom Ortsbeirat ausdrücklich befürworteten Umbau der Kreuzung Am Schwalbenschwanz zu einem Kreisel hinaus zu stoppen, bis der Ortsbeirat hierzu beraten und eine Stellungnahme abgeben konnte, - in der Folge eine ergebnisoffene Neubetrachtung der vom Ortsbeirat bisher nicht ausdrücklich befürworteten Maßnahmen vorzunehmen. Begründung: Die Art und Weise der Kommunikation zur Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Miquelallee und Hügelstraße hat zu großem Unmut unter Betroffenen geführt. Eine Wiederholung soll durch eine umfassende und mit ausreichend großem zeitlichen Abstand zum geplanten Beginn der Maßnahme durchgeführte Präsentation vor dem Ortsbeirat vermieden werden. Die aus der Bürgerschaft und vom Ortsbeirat aufgezeigten Probleme mit dem Busverkehr betreffen die Größe der eingesetzten Busse, die in diesem Abschnitt in keinem Verhältnis zum Bedarf einerseits bzw. zu den insbesondere an den Bordsteinen angerichteten Schäden andererseits stehen. Der Ortsbeirat hat deshalb bereits angeregt, die Linie neu zu organisieren. Die Bushaltestellen sind dagegen bisher nicht als problematisch aufgefallen. Es ist nicht erkennbar, warum diese Bushaltestellen in dem fraglichen Abschnitt mit großem Aufwand "ausgebaut" werden müssten. Es ist nicht erkennbar, warum über die in der Vergangenheit in diesem Abschnitt zur Verkehrsberuhigung bereits ergriffenen Maßnahmen (versetztes Parken) hinaus weitere Maßnahmen erforderlich sein sollten. Es liegen weder Beschwerden noch Messergebnisse über zu schnelles Fahren vor, die solche Ausgaben rechtfertigten. Vielmehr steht zu befürchten, dass, wie schon des Öfteren, notwendige Maßnahmen wie die Sanierung der Straßenoberfläche zum Vorwand genommen werden sollen, weitere Kfz-Abstellplätze zu vernichten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6404 2025 Die Vorlage OF 904/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Auflistung nach dem ersten Punkt endet und die Begründung gestrichen wird. Abstimmung: 3 CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

  • Schwimmbad Wöhlerschule
    OFOB 10
    08.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2025, OF 909/9 Betreff: Schwimmbad Wöhlerschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Schwimmbad in der Wöhlerschule unverzüglich reparieren zu lassen und zudem an den Ortsbeirat zu berichten, welche Mängel bzw. Schäden aktuell konkret bestehen (inkl. Ursache(n)), und wie der Magistrat gedenkt, sicherzustellen, dass die Nutzung des Schwimmbads in Zukunft verlässlich und dauerhaft für das Schul- und Vereinsschwimmen möglich ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 909/9 wurde zurückgezogen.

  • Bürgeramt Dornbusch: mehr Service durch langfristig planbare Terminbuchungen dringend nötig
    OFOB 10
    08.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2025, OF 911/9 Betreff: Bürgeramt Dornbusch: mehr Service durch langfristig planbare Terminbuchungen dringend nötig Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Bürgeramt Dornbusch - zuständig für 50.000 Menschen im Ortsbezirk - kann dienstags, donnerstags und freitags nur mit Termin aufgesucht werden. Neue Termine werden deutlich zu kurzfristig online freigeschaltet: jeweils nur acht Kalendertage im Voraus für den gleichen Tag der Folgewoche - und sind sehr schnell vergeben. So ist eine echte Planbarkeit des Besuchs des Bürgeramtes nicht gegeben. Deswegen wird der Magistrat gebeten, den Service für Bürgern zu verbessern und die Zeitphase der Online-Buchungen für das Bürgeramt Dornbusch deutlich zu verlängern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6408 2025 Die Vorlage OF 911/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen 1 CDU (= Ablehnung); 3 CDU und fraktionslos (= Enthaltung)

  • U-BahnStammstrecke: Begrünung von Gleisen und Zäunen
    OFOB 10
    08.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2025, OF 915/9 Betreff: U-Bahn-Stammstrecke: Begrünung von Gleisen und Zäunen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, die oberirdischen Gleise und die begrenzenden Zäune der U-Bahn-Stammstrecke zu begrünen. Ziele sind, mehr kühlendes Grün in der Eschersheimer Landstraße, was sich auch positiv auf die sich aufheizenden Schienen auswirken würde, und eine Reduktion der Fahrgeräusche der U-Bahnen. Nach Informationen des Klimareferats der Stadt ist eine Förderung der Zaun-Maßnahmen möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6412 2025 Die Vorlage OF 915/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unfallgefährdete Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg
    OFOB 9
    08.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2025, OF 967/10 Betreff: Unfallgefährdete Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie schnellstmöglich die teils durch parkende Fahrzeuge, unter anderem Sprinter, schlecht überschaubare und so unfallgefährdete Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg sicherer gestaltet werden kann? Begründung: In 2024 sind dort bereits mindestens ein Unfall und diverse fast Unfälle zu verzeichnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6320 2025 Die Vorlage OF 967/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke

  • Höchst: Fragen zum aktuellen Sachstand des Bismarckdenkmals
    OFOB 6
    07.01.2025 · SPD, GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 1146/6 Betreff: Höchst: Fragen zum aktuellen Sachstand des Bismarckdenkmals Vorgang: OIB 43/21 OBR 6; ST 158/22 Mit ST 158 vom 14. Januar 2022 begrüßt der Magistrat den Vorschlag des Ortsbeirats, das Bismarckdenkmal mit einer umfangreicheren geschichtlichen Informationstafel zu versehen. In der Stellungnahme wird zudem berichtet, dass die Kommission für Erinnerungskultur (vom Kulturdezernat als Expertengremium ins Leben gerufen) einen Verfahrensvorschlag erarbeitet, wie u.a. auch mit dem Bismarckdenkmal umgegangen werden soll. Das Kulturdezernat kündigte zudem an, unaufgefordert hierrüber zu berichten. In der Zwischenzeit wurde in der Nacht zum 15. November 2024 ein Anschlag auf das Bismarckdenkmal verübt. Dabei wurde das geschichtsträchtige Bronzedenkmal vom Sockelgerissen und beschmutzt. Der Zerstörung gingen bereits eine vorheriges Beschmieren voraus. Die Persönlichkeit des Otto von Bismarck wird historisch kontrovers diskutiert. Sicherlich sind die deutsche Einigung, die Friedenspolitik nach der Reichsgründung, die Einführung der Sozialversicherung sowie seine diplomatischen Fähigkeiten Gründe, die für ein solches historisches Andenken sprechen, obgleich sich natürlich auch mit den kritisch zu sehenden historischen Fakten auseinandergesetzt werden muss (siehe OIB vom 26. Oktober 2021). Zudem ist auch aus künstlerischer Sicht die aufwendig gestaltete historische Bronzestatur erhaltenswert und zugleich identitätsstiftend für den Stadtteil, weshalb eine Aufstellung der Statur mit modifizierter Hinweistafel unbedingt forciert werden sollte. Unter Einbeziehung der oben genannten Ausführungen möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten unten genannte Fragen zu beantworten/ Folgendes zu veranlassen: - Wie weit ist der Sachstand des in der ST 158 vom 14. Januar 2022 beschriebenen Verfahrensvorschlags? - Wieso wurde nach mehr als zwei Jahren (und einer dem Anschlag vorangegangen Beschmierung) nicht unaufgefordert berichtet? - Wann ist mit einer Reparatur der Statur zu rechnen? - Unabhängig vom Votum der Kommission für Erinnerungskultur (34. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung) die Aufstellung des Denkmals mit zugehöriger Informationstafel zu veranlassen - Zu prüfen und zu berichten, ob besondere Absicherungs-, Überwachungsanlagen nach Wiedererrichtung des Denkmals vor erneuten Anschlägen schützen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 26.10.2021, OIB 43 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 158 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6305 2025 Die Vorlage OF 1146/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der dritte Absatz des Tenors gestrichen und im letzten Absatz des Tenors das Wort "Überwachungsanlagen" durch die Wörter "oder andere Maßnahmen" ersetzt wird. Abstimmung: CDU, Linke und BFF gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

  • Zwei Miyawaki Mini-Wäldchen für Sachsenhausen
    OFOB 5
    07.01.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 1290/5 Betreff: Zwei Miyawaki Mini-Wäldchen für Sachsenhausen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Carl-von-Noorden Platz und am Walter-von-Cronberg-Platz zur Verbesserung des Mikroklimas jeweils Miyawaki Mini-Wäldchen (Tiny Forests) anzulegen. Bei der Auswahl der Gehölze soll die Frankfurter Baumliste zur Orientierung verwendet werden. Falls erforderlich, sollen nicht unbedingt heimische, dafür aber standortgerechte und klimaangepasste Bäume gepflanzt werden. Begründung: Beide Plätze leiden seit langem unter starker Erhitzung in den Sommermonaten. Bäume in Form eines Miniwäldchens würden Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2024, B 335 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6425 2025 1. Die Vorlage B 335 dient unter Hinweis auf die OM 6425 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1251/5 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 1290/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen AfD (= Ablehnung)

  • Verkehrsinstallationen am Lokalbahnhof neu ordnen
    OFOB 5
    07.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 1301/5 Betreff: Verkehrsinstallationen am Lokalbahnhof neu ordnen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf der Südseite der Textorstraße im Bereich des Haltestellenneubaus Lokalbahnhof folgende Installationen vom Gehweg zu entfernen und in den Haltestellenbereich zu versetzen: - Fahrkartenautomat - 2 Lichtmasten Begründung: Passanten beklagen, daß die genannten Installationen unnötig den Gehweg verengen. Dieser wird aufgrund der Ladenlokale von vielen Fußgängern genutzt. Im Haltestellenbereich ist hingegen ausreichend Platz und weniger Konfliktpotential, zumal Fahrkartenkäufer nach dem Kauf nicht mehr eilig den Fahrradweg überqueren müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1301/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1301/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, AfD und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Annahme)

  • Verkehrsinstallationen am Schwanthaler Carrée neu ordnen
    OFOB 5
    07.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 1302/5 Betreff: Verkehrsinstallationen am Schwanthaler Carrée neu ordnen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, rund um das Schwanthaler Karree folgende Installationen neu zu ordnen: - Die Fahrradständer auf der Fahrbahn an der Kreuzung Stegstraße (Ostseite) - Schwanthaler Straße sollen entfernt werden, weil sie zu gefährlichen Situationen im Kreuzungsbereich führen: Fahrradfahrer aus Richtung Süden sind durch die Bügel gezwungen, im Kreuzungsbereich nach links in die Fahrbahnmitte und damit in die Fahrspur entgegenkommender Autos zu schwenken. Erforderlichenfalls kann die Fahrspur für Radfahrer hier durch eine Markierung abgesichert werden. - Im Bereich der Textorstraße auf Höhe der Bäckerei "Cafe Ernst" versperren Fahrradbügel und ein kleiner Kasten (für Streugut?) teilweise den markierten Fußgängerüberweg. Hier sollten Fußweg, Kasten und Fahrradbügel sinnvoll neu angeordnet werden. Begründung: Die vorgenommenen Installationen für sich sind sehr willkommen und werden gerne genutzt, gelegentlich kommt es jedoch im Zeitablauf zu leicht behebbaren Nutzungskonflikten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1302/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6592 2025 Die Vorlage OF 1302/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der letzte Satz beim ersten Spiegelstrich ("Erforderlichenfalls kann die Fahrspur für Radfahrer hier durch eine Markierung abgesichert werden.") gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sitzbänke an der Stadtgrenze zu Neu-Isenburg
    OFOB 5
    07.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 1303/5 Betreff: Sitzbänke an der Stadtgrenze zu Neu-Isenburg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Friedensallee sowie am Verbindungsweg zur Straßenbahnhaltestelle "Neu-Isenburg Stadtgrenze" je eine Sitzbank aufzustellen und Abfallbehälter zu installieren - s. Kartenausschnitt. Falls erforderlich ist dort das Gehölz zurückzuschneiden und die Fläche angemessen zu befestigen. Begründung: Eine Bürgerinitiative aus Neu-Isenburg ist an den Ortsbeirat mit diesem Wunsch herangetreten. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6435 2025 Die Vorlage OF 1303/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Anschaffung von Sitzkissen für die Trauerhalle
    OFOB 7
    07.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 187/13 Betreff: Anschaffung von Sitzkissen für die Trauerhalle Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aus dem Budget des Ortsbeirates die 300 Euro für die Anschaffung von 40 Sitzkissen für die Stühle in der neuen Trauerhalle zur Verfügung zu stellen. Die Sitzkissen sollten so beschaffen sein, dass man sie an den Stühlen befestigen kann. Begründung: Besonders ältere Menschen beklagen die harten und im Winter kalten Stühle in der neuen Trauerhalle Nieder-Erlenbach. Da der Magistrat generell die Anschaffung von Sitzkissen ablehnt, sollten diese aus dem Budget des Ortsbeirats finanziert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 13 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 369 2025 Die Vorlage OF 187/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Finanzielle Unterstützung für das Arnsberger Frühlingsfest am 25. Mai 2025
    OFOB 8
    07.01.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 455/4 Betreff: Finanzielle Unterstützung für das Arnsberger Frühlingsfest am 25. Mai 2025 Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Juli 2024, § 4994 (E 160), gebeten, aus diesem Sonderetat das Arnsberger Frühlingsfest am 25. Mai 2025 mit maximal 3.000 Euro für Sachkosten wie Bühne und Technik, Flyer/Plakate und Grafiker, Kopien, Porto, Telefon sowie Unterflurelektranten, Strom, Stromkasten zu unterstützen. Begründung: Im Jahr 2025 möchte der Verein Selbsthilfe- und Nachbarschaftszentrum Ostend e. V. auf dem vor kurzem umgestalteten Paul-Arnsberg-Platz wieder das Arnsberger Frühlingsfest veranstalten. Seit vielen Jahren hat das Fest für alle Generationen und die im Stadtviertel gemeinsam lebenden Angehörigen der verschiedenen Kulturen einen festen Platz im Jahreszyklus. Darauf freut sich das Ostend bereits. Mit dem Fest wird eine Tradition fortgesetzt und gleichzeitig die Nutzung des umgestalteten Platzes als ein Ort des Austausches im Quartier gestärkt. Schon im Oktober vergangenen Jahres hat der Verein viele Institutionen, Vereine und kulturelle Einrichtungen aus dem Ostend angeschrieben und um deren Teilnahme mit kreativen und informativen Ständen und Beiträgen zum Bühnenprogramm gebeten. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt dFfm Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Initiative OI 87 2025 Die Vorlage OF 455/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Illegales Rechtsabbiegen verhindern
    OFOB 12
    07.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 460/4 Betreff: Illegales Rechtsabbiegen verhindern Der Magistrat wird gebeten das illegale Rechtsabiegen am Ende der Mainkurstrasse in die Freiligrathstrasse zu verhindern. Begründung: Die als Einbahnstrasse gekennzeichnete Freiligrathstrasse wird von zahlreichen Fahrzeugführen als Abkürzung auf dem Weg zur Wittelsbacher Allee genommen (Hausnr. 38 -28). Die Gefährdung von Fußgängern, Fahrradfahrern und allen anderen Verkehrsteilnehmern wird dabei billigend in Kauf genommen. Durch eine Verengung der Einmündung könnte dies z.B. verhindert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6330 2025 Die Vorlage OF 460/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke, FDP, Volt, dFfm und fraktionslos gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

  • Runder Tisch Verkehrsleitung Dippemess
    OFOB 8
    07.01.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 461/4 Betreff: Runder Tisch Verkehrsleitung Dippemess Der Magistrat wird gebeten mit dem Veranstalter der Dippemess, der TCF GmbH, der Stadtpolizei, der Landespolizei, den städtischen Verkehrsbehörden, der beauftragten Security und den betroffenen Anwohnern eine "Runden Tisch" zu veranstalten, in dem die Verkehrsmaßnahmen betreffs der Dippemess vorgestellt und erläutert werden. Begründung: Zweimal jährlich findet auf dem Festplatz am Ratsweg die Frankfiurter Dippemess statt. Die dazu veranlassten Verkehrsmaßnahmen werden dem Ortsbeirat ebenso seit Jahren von den Anwohnern als nicht ausreichend bzw. nicht konsequent genug beschrieben. Durch den runden Tisch soll im Vorfeld der Veranstaltung über die Möglichkeiten der Verkehrsleitung informiert, gegebenenfalls Anregungen aufgenommen und auch darüber informiert werden, welche Maßnahmen nicht möglich sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6331 2025 Die Vorlage OF 461/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

  • Nordwest-Krankenhaus muss auch nach der Krankenhausreform bestehen bleiben!
    OFOB 8
    07.01.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 471/7 Betreff: Nordwest-Krankenhaus muss auch nach der Krankenhausreform bestehen bleiben! Das Krankenhaus Nordwest liegt in unserem Ortsbezirk 7 und hat eine große regionale aber auch frankfurtweite Bedeutung für die medizinische Versorgung unserer Bürger:innen. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das zuletzt der Bundesrat am 22.11.2024 gebilligt hat, soll "die Behandlungsqualität in Kliniken verbessert und die flächendeckende medizinische Versorgung gestärkt" werden. Dem Gesetz nach sollen den Krankenhäusern bis 2026 durch die Planungsbehörden der Länder Leistungsgruppen nach bundeseinheitlichen Qualitätskriterien zugeordnet werden, für die dann eine Vorhaltevergütung vorgesehen ist, die weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung die Finanzierung des Krankenhauses sicherstellen soll. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob die Stadt an der Planung der zukünftigen Krankenhauslandschaft beteiligt ist und wie der Bestand des Nordwest-Krankenhauses gesichert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.01.2025, OF 479/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 471/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 479/7 wurde zurückgezogen.

  • Neue Latten für die maroden Sitzbänke am Praunheimer Bücherschrank
    OFOB 8
    07.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 472/7 Betreff: Neue Latten für die maroden Sitzbänke am Praunheimer Bücherschrank Der Ortsbeirat 7 der Stadt Frankfurt am Main möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird beauftragt, die maroden Sitzbänke am Praunheimer Bücherschrank durch neue Latten zu erneuern und wieder instand zusetzen. Die beiden Sitzbänke haben aktuell marode und verrottete Latten im Sitzbereich, so dass die Bänke faktisch nicht mehr ordnungsgemäß genutzt werden können und tatsächlich werden sie das auch nicht mehr durch die Bürger. Der Praunheimer Bücherschrank und seine dortigen Sitzbänke sind ein sozialer Treffpunkt in Praunheim, an dem Menschen zusammenkommen. Ihre Erneuerung stärkt die Gemeinschaft und fördert das Miteinander im Stadtteil Praunheim zu einem geringen finanziellen Aufwand. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 472/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 10 Die Maßnahme wurde bereits umgesetzt. Beschluss: Die Vorlage OF 472/7 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Einrichtung einer Stadtteilbücherei im Bereich Praunheim und Hausen
    OFOB 12
    07.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 473/7 Betreff: Einrichtung einer Stadtteilbücherei im Bereich Praunheim und Hausen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, eine Stadtteilbücherei in den Stadtteilen Praunheim und Hausen Einzurichten. Begründung: Im OBR 7 verfügt bisher nur Rödelheim über eine Stadtteilbücherei. In Praunheim und Hausen fehlt sie, obwohl sie in den meisten anderen Frankfurter Stadteilen ihre Bedeutung für die Bürger bewiesen haben. Eine Stadtteilbücherei bietet ihren Bürgern fußläufig(!) und informell Zugang zu Kultur, Literatur, Spracherwerb. Sie fördert soziale Interaktion unterschiedlicher Teilnehmer mit ähnlichen Interessen. Angeboten werden z.B. Kreativaktionen, "Lesen ab 4 Jahre" und "Omas gegen rechts" , Einführungen in Buchhandlungen, Autorenlesungen, Leseklubs, Musizieren und Bewegungsspiele als emotionale Erlebnisse und wichtige Integrationsfaktoren ohne formellen oder schulischen Zwang, ohne Leistungsdruck oder Zertifikate. Die Stadtteilbücherei leistet einen unschätzbaren Beitrag zu persönliche Entwicklung fördernder kultureller Aneignung und begünstigt Integration durch Lernzuwachs und Gemeinschaftserlebnisse. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.01.2025, OF 480/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 473/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6496 2025 1. Die Vorlage OF 473/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 480/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 480/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Engstelle auf dem Bürgersteig Hausener Weg/Ecke Ludwig-Landmann-Straße (stadteinwärts) entschärfen
    OFOB 12
    07.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 474/7 Betreff: Engstelle auf dem Bürgersteig Hausener Weg/Ecke Ludwig-Landmann-Straße (stadteinwärts) entschärfen Mit dem Fahrrad vom Hausener Weg kommend, befindet sich vor der Kreuzung zur Ludwig-Landmann-Straße eine unübersichtliche Stelle: Der Radverkehrist hier auf Höhe des Taxistands auf dem Gehweg freigegeben, dies wissenaber - vermutlich auch wegen fehlender Bodenmarkierungen - nicht alle Fußgänger*innen. Das dort angebrachte Schild weist nur in Blickrichtung Ludwig-Landmann-Str. darauf hin. Für Radfahrende und Fußgänger*innen, die den geteilten Geh- und Radweg auf dem Hausener Weg nutzen, um entlang der Ludwig-Landmann-Straße Richtung Süden/ Innenstadt ihren Weg fortzusetzen oder die Ludwig-Landmann-Straße zu queren, bedeutet die Verengung auf dieser Höhe ein zu vermeidendes Gefährdungspotential. Ursächlich dafür ist die Positionierung des Taxistands, die Verschwenkung der Fahrbahn und eine Laterne, die sich mittig auf dem Geh- und Radweg befindet. Dies führt dazu, dass zwischen den Stahlabweisern als Abgrenzung zur Straße wenig Platz ist. Rechts davon liegend ist nach Abschluss der vorher parallel verlaufenden Mauer, auch eine rechteckige Grünfläche mit einem Baum und einem Strauch angelegt. Hinzu kommt, dass hier gerne auch E-Scooter abgestellt werden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist in jedem Fall erforderlich, besonders wenn viele Menschen von oder zur U-Bahn unterwegs sind. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat sich die Situation anzuschauen und dem Ortsbeirat Maßnahmenvorschläge zu unterbreiten, die zur Entschärfung und höherer Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen beitragen. Sofern die Umsetzung in Zusammenhang mit dem Radkonzept Nord steht, bittet der Ortsbeirat um Auskunft, wann mit tiefergehenden Ergebnissen der Konzeption der zukünftigen Wegeführung zu rechnen ist. Quelle: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6339 2025 Die Vorlage OF 474/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

  • Wallboxen im Vorgarten
    OFOB 8
    07.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 477/7 Betreff: Wallboxen im Vorgarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, die Errichtung von E-Lade-Stationen (Wallboxen) im Vorgartenbereich privater Grundstücke als Ausnahme zur Vorgartensatzung zu genehmigen. Diese Genehmigung soll unter folgenden Bedingungen erteilt werden: 1. Die Fläche, auf der das Fahrzeug zum Laden abgestellt wird, darf nicht versiegelt werden. Stattdessen sollen wasserdurchlässige Materialien wie Rasengittersteine oder Schotterrasen verwendet werden, um die Versickerung von Regenwasser zu gewährleisten und das Stadtklima zu schützen. 2. Die optische Gestaltung der Vorgärten muss weiterhin mit dem Charakter des Wohnumfelds vereinbar sein. 3. Es ist sicherzustellen, dass die E-Lade-Station über Photovoltaik - Anlagen gespeist wird. Begründung: Die Förderung der Elektromobilität ist ein wesentlicher Baustein der Klimaschutzstrategie der Stadt Frankfurt am Main. Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu erleichtern, sollten private Initiativen zur Errichtung von E-Lade-Stationen unterstützt werden. Die Vorgartensatzung hat das Ziel, die Vorgärten als grüne und versickerungsfähige Flächen zu erhalten. Dieses Ziel wird durch die Bedingung, dass die Fläche zum Laden des Fahrzeugs nicht versiegelt wird, gewahrt. Die Maßnahme trägt dazu bei, die Klimaziele der Stadt Frankfurt am Main zu erreichen, ohne die gestalterischen und ökologischen Vorgaben der Vorgartensatzung aufzugeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 477/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

  • Rechts vor links in der Titusstraße deutlicher markieren
    OFOB 8
    07.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 507/8 Betreff: Rechts vor links in der Titusstraße deutlicher markieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrbahnmarkierungen an den Einmündungen aus der Tiberiusstraße bzw. der Habelstraße auf die Titusstraße deutlicher zu markieren oder durch Schilder zu unterstützen. Begründung: Es häufen sich gefährliche Verstöße durch Autofahrer*innen auf der Titusstraße, weil diese die Vorfahrtsregel missachten. Nicht zuletzt seit die Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße gesperrt ist und die Titusstraße für den Durchfahrtsverkehr noch wichtiger geworden ist, mehrt sich der Verkehr deutlich. Ein erschreckend großer Anteil der Nutzer*innen in PKW scheint die Rechts-vor-links-Regel an diesen Stellen nicht zu (er)kennen. Gefährliche Situationen durch trotzdem einmündenden Verkehrt sind das Ergebnis. Es wäre daher wünschenswert, die Verkehrszeichen würden noch einmal deutlicher Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6444 2025 Die Vorlage OF 507/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses hier: Bau- und Finanzierungsplan/Fördermittel
    OFOB 8
    07.01.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 508/8 Betreff: Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses hier: Bau- und Finanzierungsplan/Fördermittel Vorgang: OI 20/23 OBR 8; B 41/23; B 369/24 OBR 8; OM 6131/24 OBR 8; B 415/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. Der Magistrat wird gebeten, für die Umsetzung des Vorhabens "Ein Schloss für Heddernheim", das eine umfassende bestandserhaltende Sanierung der denkmalgeschützten Gesamtanlage zur Voraussetzung hat, schnellstmöglich eine Bau- und Finanzierungsplanung vorzubereiten und ein erstes Konzept dafür zunächst im Rahmen des bei dem Ämterortstermin am 23.09.2024 vereinbarten Folgetermins bzw. im Rahmen des gewünschten Runden Tischs (OM 6131-24) vorzustellen. 2. Dem Magistrat wird vorgeschlagen, für die Sanierung des historischen Schlossbaus auch Fördermittel des Landes Hessen, von Hessen Lotto und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz sowie Spenden in Betracht zu ziehen und dafür rechtzeitig die entsprechenden Förderanträge und Fundraising-Strategien vorzubereiten. Begründung: Nach dem aktuellen Zwischenbericht des Magistrats ist für eine Sanierung des 1740 erbauten Schlosses, heute Alt-Heddernheim 30, und für eine bestmögliche Kombination der verschiedenen Nutzungswünsche (Zusätzlicher Kita-Raum, Vereinstreff, Heimatmuseum, Wohnungen usw.) mit Gesamtkosten von mindestens 3 Mio. Euro zu rechnen. Das Gebäude ist weiterhin in einem nicht angemessenen Zustand und soll für alle in Heddernheim aufgewertet werden. Besonders das städtische Kinderzentrum und die Vereine sind Bedarfsträger. Eine schnellstmögliche Vorgehensweise bei der Planung ist nötig, damit daraus kein Generationenprojekt wird. Sollten aufgrund von Sparzwängen alle städtischen Finanzierungsquellen für Leistungen "on top" ausgeschöpft sein, zum Beispiel für den Wiederaufbau des kriegszerstörten Mansarddaches, können Spenden, Landeszuschüsse aber auch Lotteriemittel und Zuwendungen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz eingeworben bzw. beantragt werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 41 Initiative vom 15.06.2023, OI 20 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 369 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6131 Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 415 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6445 2025 Die Vorlage OF 508/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Das Nordwestzentrum ist mehr als ein Einkaufszentrum: Gute Luftqualität in Bereichen mit Funktionen der Stadtteil-Daseinsvorsorge (oder Passagen dahin) garantieren
    OFOB 12
    07.01.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 522/8 Betreff: Das Nordwestzentrum ist mehr als ein Einkaufszentrum: Gute Luftqualität in Bereichen mit Funktionen der Stadtteil-Daseinsvorsorge (oder Passagen dahin) garantieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle prüfen und berichten: Wir fordern den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, in wichtigen Passagen des Nordwestzentrums (NWZ) Messungen zur Luftqualität vorzunehmen oder den Betreiber zu solchen aufzufordern. Darüber hinaus fordern wir die Stadt Frankfurt auf, sollten die gewonnenen Ergebnisse gesundheitliche (Feinstaub-)Grenzwerte überschreiten, auf das Center-Management zuzugehen, um sämtliche, von Bürger*innen notwendigerweise zu passierenden Abschnitte ins Zentrum, im Zentrum zu Arztpraxen und öffentlichen Einrichtungen (Bücherei, Schwimmbad, Volkshochschule, u. w.) sowie an der Bushaltestelle gänzlich rauchfrei zu halten. Begründung: 1. Passivrauchen ist überall gesundheitsschädlich. Auch im Freien und halb-offenen Räumen, wie sie im NWZ vorzufinden sind. Ein aktueller Appell aus der Wissenschaft unterstreicht das (https://pneumologie.de/aktuelles-service/presse/pressemitteilungen/pneumologen- verbaende-fordern-nichtraucher-und-kinder-oeffentlichen-plaetzen-besser-vor-niko tin-und-feinstaubbelastungen-schuetzen). 2. Artikel 2 des Grundgesetzes (GG) garantiert allen Bürger*innen des Landes das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Urteilen betont, dass dieses Recht auch den Schutz vor Umweltbelastungen, einschließlich Luftverschmutzung, umfasst. 3. In seinen Funktionen erfüllt das NWZ gemäß Gründungsidee einen städtischen Auftrag, der gleichzusetzen ist mit der des öffentlichen Raumes ("Ein Geschäfts- und Kulturzentrum soll die Funktion einer City übernehmen, sozusagen als Zweigstelle der Frankfurter Innenstadt", bewirbt sich das Center-Management selbst: https://www.nwz-frankfurt.de/das-center/geschichte/. ) Folglich obliegt dem Center-Management somit eine besondere Funktion im Stadtteil, die weit über den reinen Konsum als Besuchsgrund hinausgeht. Damit ist das NWZ nicht allein ein "Einkaufszentrum", für welche das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HNRSG) nämlich keine grundsätzliche Regelung bereithält und weswegen nach wie vor im NWZ geraucht werden darf ("Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HNRSG) enthält grundsätzlich keine Regelung für Einkaufszentren" (FR 2019) "Für die in den überdachten Frei­flächen und Fußgängerbereichen des Zentrums betriebenen Gastronomiegärten gilt nach Entscheidungen des Amtsgerichtes Frankfurt am Main kein Rauchverbot, da das Zentrum keinen umschlossenen Raum im Sinne des HNRSG darstellt."Abrufbar: https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1120 (15.1.2024). Frankfurter Rundschau (2019): "Shoppen unter Rauchschwaden" Abrufbar: https://www.fr.de/frankfurt/heddernheim-ort904323/frankfurt-heddernheim-nordwest zentrum-shoppen-unter-rauchschwaden-11843204.html (15.1.2024)). 4. In Hessen gilt folgerichtig ein Rauchverbot in allen solchen ". . Einrichtungen, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger entweder aufhalten müssen, sich weiterbilden oder ihre Freizeit verbringen." Dies trifft auch auf das Nordwestzentrum zu, denn öffentliche Daseins- und Gesundheitsvorsorge, Bildung und Mobilität gehören zur notwendigen Alltagsgestaltung. 5. Dass vor allem vor Gaststätten geraucht wird (Stichwort Modeboulevard) bleibt verwunderlich, denn "Gaststätten" dürfen in Ausnahmefällen Raucherbereiche zulassen, müssen diese allerdings räumlich von den Nichtraucherbereichen trennen: Nebenräume / vollständig geschlossene Raucherkabinen. Die offenen Sitzbereiche vor den Innenräumen der Gastronomie sind mitnichten räumlich abgetrennt (https://soziales.hessen.de/Gesundheit/Sucht-und-Suchthilfe/FAQ-Nichtraucherschu tz#:~:text=Bundesgesetzlich%20ist%20seit%201.,in%20Bahnhöfen%20das%20Rauchen%20v erboten). Foto 1: Gern benutzter Aschenbecher neben dem Kinderkarussell (Quelle: VR, 11/2023) Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6458 2025 Die Vorlage OF 522/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen fraktionslos (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

  • Gluckstraße: Querparkplätze auf Längsparkplätze umstellen
    OFOB 3
    07.01.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 811/3 Betreff: Gluckstraße: Querparkplätze auf Längsparkplätze umstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze auf der östlichen Seite der Gluckstraße zwischen Neuhofstraße und Glauburgstraße von Querparkplätzen zu Längsparkplätzen umzugestalten. Begründung: Anwohner*innen weisen immer wieder darauf hin, dass die querparkenden Autos auf der östlichen Seite der Gluckstraße regelmäßig die Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter verletzen. Im Einzelfall parken Kleinbusse oder sehr lange Autos so nah an der Grundstücksmauer, dass selbst gesunde zu Fuß Gehende nicht mehr durchkommen, Eltern mit Kinderwägen oder Rollstuhlfahrer*innen kommen so gut wie nie durch. Gleichzeitig ist die Straße so schmal, dass Autofahrer*innen des Öfteren Mühe haben, wegen querparkender Autos, die in den Straßenraum hineinragen, durchzukommen. Autos und Fahrradfahrer*innen kommen nie aneinander vorbei. Es ist zu vermuten, dass die Einrichtung der Querparkplätze zu einer Zeit entstand, in der die Autos noch nicht so groß und lang waren. Und auch in einer Zeit entstand, in der dem Fußverkehr schlicht kaum Beachtung geschenkt wurde. Nach heutigen Regelungen ist das Arrangement nicht mehr hinnehmbar. Mittlerweile ging auch eine Mängelmeldung bei der Meldeplatform Mobilität der Stadt Frankfurt ein. Das Straßenverkehrsamt verwies die Antragstellerin an den Ortsbeirat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6386 2025 Die Vorlage OF 811/3 wird als gemeinsamer Antrag der GRÜNEN und SPD in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)

  • Toiletten im Höchster Bahnhof endlich dauerhaft sichern!
    B
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 10 Betreff: Toiletten im Höchster Bahnhof endlich dauerhaft sichern! Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5323 - NR 355/22 CDU, B 163/24 - Die Toilettenanlage am Höchster Bahnhof steht im Eigentum der Deutschen Bahn und wird weiterhin ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durch den Magistrat betrieben. Die Toilettenanlage ist demnach weiterhin geöffnet und der Betrieb ist somit sichergestellt. Es konnten bislang keine zielführenden Gespräche mit der Eigentümerin geführt werden. Allerdings steht der Magistrat derzeit im Rahmen der geplanten Sanierungen an der S-Bahn Haltestelle Westbahnhof in regelmäßigem Kontakt mit der Deutschen Bahn. Der Magistrat ist an einer dauerhaften Lösung, verbunden mit der Klarstellung der Zuständigkeiten, interessiert, wird diese Bestrebungen weiterverfolgen und in den nächsten Gesprächen mit der Deutschen Bahn thematisieren. Sollten trotz der Bemühungen keine zielführenden Ergebnisse erkennbar sein, ist die Mittelverfügbarkeit für die dauerhafte Aufrechterhaltung des Betriebes ggfs. nochmal zu prüfen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.03.2022, NR 355 Bericht des Magistrats vom 26.04.2024, B 163 Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 208 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 08.01.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 10 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 10 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 5828, 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 24.03.2025 Aktenzeichen: 91-22

  • Frankfurter Bündnis gegen Kinderarmut
    B
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 1 Betreff: Frankfurter Bündnis gegen Kinderarmut Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5224 - NR 499/22 JHA, B 287/24 - 3. Bericht zum Bündnis gegen Kinderarmut Aktuelle Entwicklungen wie die zunehmenden Armuts- und Polarisierungsprozesse, die Verfestigung der Segregation bestimmter Personengruppen [1] sowie die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskriegs, aber auch die drohende Rezession machen besonders deutlich, wie wichtig es ist, im Rahmen der gesamtstädtischen Planung soziale Entwicklungsprozesse im Blick zu behalten und erforderliche Bedarfe in allen Arbeitsprozessen zu berücksichtigen. Dabei gilt es insbesondere, den Fokus auf von Armut bedrohte oder betroffene Kinder und Jugendliche zu richten, um ihre existenzielle Grundlage sowie ihre gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe zu sichern und ihnen damit gute Startchancen und eine stabile Entwicklungsperspektive zu ermöglichen. Es folgt die Darstellung bzw. der Sachstand zu zentralen Elementen im Prozess Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut in Frankfurt am Main: 1 Strategiegruppe bearbeitete Zielsetzungen in Visionsworkshops In den ersten beiden Visionsworkshops der Strategiegruppe (22.03.2024, 19.04.2024) wurden vorliegende Zielsetzungen im Rahmen der acht Lebenslagen (Netzwerk & Soziale Teilhabe, Demografie & Familie, Klima & Umwelt, Gesundheit & Ernährung, Bildung & Lernen, Erwerbstätigkeit & Arbeit, Einkommen & Vermögen, Wohnen & Wohnumfeld) priorisiert und gleichzeitig erste Ideen zur Umsetzung dieser Ziele in Form von Strategien ausgetauscht und diskutiert. Ergänzend wurden erste "Steckbriefe" erstellt, aus denen mögliche Strukturveränderungen sowie erste Angebotsideen hervorgehen. 2 Arbeitstagung am 28.06.2024 Als Einstieg in die Arbeitstagung erfolgten wissenschaftliche Impulse in Fachvorträgen folgender Referent:innen: · Prof. Dr. Michael Klundt: "Gesellschaftspolitische Ursachen und Zusammenhänge der Kinderarmut" · Dipl. Pol. Gerda Holz: "Kindbezogene Armutsprävention auf kommunaler Ebene" Im Anschluss an die Vorträge wurde den Teilnehmer:innen der Arbeitstagung das Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut, seine Zielsetzung sowie die Organisationsstruktur durch die Amtsleitung des Jugend- und Sozialamtes (JSA) und dem Planungsbüro urbanista vorgestellt. Es folgte die Bildung einzelner Arbeitsgruppen entlang der verschiedenen Lebenslagen. Diese Arbeitsgruppen setzten sich zusammen aus den Mitgliedern der Strategiegruppe sowie aus zusätzlichen Fachleuten, die in ihrem Berufsalltag inhaltlich zu den einzelnen Lebenslagen arbeiten. Arbeitsgrundlage waren hierbei priorisierte Zielsetzungen sowie Rückmeldungen aus den Fachämtern und erste Ansätze zu Strategien und Missionen im Rahmen der acht Lebenslagen (siehe hierzu oben: 1 Bearbeitung der Zielsetzungen in der Strategiegruppe in Visionsworkshops). Ziel war die Weiterentwicklung von Strategien und Maßnahmen sowie ihrer Umsetzung im Rahmen der jeweiligen Lebenslage. Abschließend wurden die Ergebnisse im Plenum vorgestellt und diskutiert. 3 Armutskonferenz am Samstag, 21.09.2024 auf dem Westendcampus der Goethe Universität Zu den Teilnehmer:innen zählten neben den Mitgliedern der Strategiegruppe und den Fachleuten auch Bürger:innen, die sich für die Thematik interessierten und sich durch ihre weitere Teilnahme in das Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut einbringen wollen. Oberbürgermeister Mike Josef und die Dezernentin für Soziales und Gesundheit Elke Voitl begrüßten die Teilnehmer:innen. Es folgten Fachvorträge von · Prof. Dr. Rainer Forst (Goethe Universität Frankfurt) · Thema: Soziale Armut als Versagen demokratischer Gerechtigkeit. · Prof. Dr. Christoph Butterwegge (Universität zu Köln) · Thema: Kinder der Ungleichheit. Warum sich die Kluft zwischen armen und reichen Familien vertieft und was dagegen getan werden kann. · Dipl. Pol. Gerda Holz Thema: Kindbezogene Armutsprävention auf kommunaler Ebene - Gemeinsame Verantwortung und Gestaltung. Im Anschluss an die Fachvorträge konnten interessierte Teilnehmer:innen in 8 Arbeitsgruppen mitwirken. In den Arbeitsgruppen wurden jeweils Impulse gesetzt zu verschiedenen Aspekten von Kinder- und Jugendarmut. Zudem wurden die bisherigen Prozessergebnisse des Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut interaktiv vorgestellt: · Frankfurter Bündnis gegen Kinderarmut - Einführung und Verortung (urbanista, Doris Sibum). · Kindbezogene Armutsprävention auf kommunaler Ebene (Dipl. Pol. Gerda Holz). · Debatten über Kinderarmut als Teil der Polarisierungsproblematik (Prof. Dr. Michael Klundt). · Betroffenenorientiert Forschen, aber wie? Empirische Blicke aus explorativen Forschungs- und Praxisprojekten (Prof. Dr. Christian Kolbe). · Klassismus reflektieren - In der Arbeit mit Kindern und Familien (Dr. Anja Kerle). · Kitas als Organisation armutssensibel gestalten (Jessica Prigge). · Bildungsgerechtigkeit und Chancen für ALLE- Kinder u. Jugendliche in Frankfurt am Main (Maren Hullen & Linda Schäfer). Nicht-Nutzung von Sozialleistungen und sozialer Infrastruktur - Ursachen und Hintergründe (Prof. Dr. Anne van Rießen). Zum Rahmenprogramm der Armutskonferenz gehörten: · Ganztägige Ausstellung zum Frankfurter Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut im Foyer. · Theaterstück "Ernesto Hase hat ein Loch in der Tasche" vom Ensemble Material Theater. Das Stück zeigte eine kreative und kindgerechte Thematisierung von Armut für Kinder ab 6 Jahren. · Für Familien: Spielmobil des Abenteuerspielplatz Riederwald e.V. · Ganztätige Ausstellung Kinder Art! des Frankfurter Kinderbüros zur UN-Kinderrechtskonvention mit Werken zu den Themen Gesundheit, Bildung, Flucht und Krieg, Freizeit und Inklusion. · Büchertisch mit Kinder- und Jugendbüchern sowie Fachliteratur zum Thema Armut. · Es wurden ausgewählte Publikationen zum Kauf sowie kostenfreie Publikationen zum Mitnehmen angeboten. 4 Sachstand der Teilprojekte 4.1 "Auf dem Weg zu einem lebenswerten Frankfurt für alle - neue Wege in der Sozialplanung zur Armutsbekämpfung in Frankfurt am Main am Beispiel Fechenheim" Das Projekt ist ein Kooperationsprojekt des Jugend- und Sozialamtes (JSA) und der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Frankfurt am Main (LIGA Frankfurt) mit der Zielsetzung, in besonders belasteten Sozialräumen die soziale Infrastruktur den aktuellen Herausforderungen entsprechend anzupassen. Zentrale Elemente in der Bearbeitung waren der ressortübergreifende Ansatz, der Lebenslagenansatz und der Sozialraumbezug. Verfolgt wurde die Ermittlung einer Wissensgrundlage zu den 8 Lebenslagen für alle am Prozess Beteiligten - diese bestehend aus Problemwissen (Bedarfe) und Problemlösungswissen (Handlungsvorschläge). Damit konnte die Lebenssituation der Alleinerziehenden ermittelt werden. Gleichzeitig wurden notwendige Handlungsschritte abgeleitet. Die Erarbeitung der Wissensgrundlage erfolgte: a) durch die Projektgruppe - bestehend aus von der LIGA Frankfurt benannten Fachleuten, die durch eigene Arbeitszusammenhänge in engem Kontakt zu Alleinerziehenden in Fechenheim stehen, der Leitung des Sozialrathauses Ost (SRH OST) und Kolleginnen aus der Jugendhilfe- und Sozialplanung sowie b) durch das Forschungsprojekt des ISR (Institut für Stadt- und Regionalforschung der Frankfurt University of Applied Sciences). Hier wurden Alleinerziehende mittels der Methode "Planungskonferenzen" in den Prozess eingebunden. Auf der Grundlage der Ergebnisse aus a) und b) ist eine gemeinsame Ableitung erforderlicher Strategie- und Maßnahmen durch das JSA und die LIGA Frankfurt vorgesehen. Das Projekt gilt als Modellprojekt. Nach Abschluss erfolgt eine Einschätzung der möglichen Übertragbarkeit auf andere stark sozial belastete Sozialräume in Frankfurt am Main. 4.2 "Präventionsketten in Zeilsheim" Zeilsheim wurde in das Landesprogramm: "Präventionsketten Hessen - Gelingendes Aufwachsen, Kinderrechte leben" aufgenommen. Das Programm wird gefördert durch das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales sowie der Auridis Stiftung. Die landesweite Koordination erfolgt durch die Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. (HAGE). In Frankfurt am Main wird das Projekt durch das JSA und das Stadtgesundheitsamt umgesetzt. Die zentralen Zielsetzungen sind: o Förderung eines gesunden und gelingenden Aufwachsens der Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren. o Stärkung der Kinderrechte unter Einbeziehung von Kindern, Eltern und Interessenvertretungen. Vorgesehen ist die Einbindung armutsbetroffener Familien durch ein Forschungsprojekt des Instituts für Stadt- und Regionalforschung der Frankfurt University of Applied Sciences. Auf der Grundlage der Forschungsergebnisse entwickeln Akteure aus dem Stadtteil passgenaue Strategien zur Verbesserung der Chancengleichheit und Teilhabe der Kinder. Am 29.11.2024 fand eine Kick-Off-Veranstaltung in Zeilsheim statt. 5 Sitzung der Strategiegruppe am 25.11.2024 Aufgrund der ermittelten Wissensbasis durch die Festlegung priorisierter Zielsetzungen sowie mittels Erstellung der "Steckbriefe" zu allen Lebenslagen (Netzwerk & Soziale Teilhabe, Demografie & Familie, Klima & Umwelt, Gesundheit & Ernährung, Bildung & Lernen, Erwerbstätigkeit & Arbeit, Einkommen & Vermögen, Wohnen & Wohnumfeld) verfügen die Mitglieder der Strategiegruppe über ein gemeinsames Problemverständnis sowie über mögliche Lösungsansätze zum Abbau der Kinder- und Jugendarmut in Frankfurt am Main. Auf dieser Grundlage erfolgt die Ausarbeitung erforderlicher Strategien und Maßnahmen innerhalb der acht Lebenslagen. Hierzu ordnen sich die Mitglieder der Strategiegruppe einzelnen Arbeitsgruppen mit den jeweiligen Lebenslagen zu. 6 Einrichtung einer Koordinierungsstelle Die vorgesehene Koordinierungsstelle begleitet, unterstützt und koordiniert die einzelnen Arbeitsgruppen in der Ausarbeitung jeweiliger Strategien und Maßnahmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.10.2022, NR 499 Bericht des Magistrats vom 22.07.2024, B 287 Antrag vom 05.02.2025, OF 527/8 Auskunftsersuchen vom 20.02.2025, V 1139 Antrag vom 06.06.2025, OF 575/8 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7224 Bericht des Magistrats vom 23.03.2026, B 106 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 08.01.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2025, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung) 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 13 am 21.01.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.02.2025, TO I, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 1 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU und Linke gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.03.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5825, 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 20.03.2025 Aktenzeichen: 51

  • Unterbringung Geflüchteter in Frankfurt
    B
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 2 Betreff: Unterbringung Geflüchteter in Frankfurt Vorgang: A 317/24 Linke Vorbemerkung: Als Familien sind Haushalte mit mehr als 1 Person erfasst. Alle Zahlen sind Stand 15.11.2024. Zu 1. Die Stadt Frankfurt am Main bringt aktuell insgesamt 5.307 geflüchtete Personen unter. Darunter sind 765 Haushalte mit mehr als 1 Person. Von den 5.307 geflüchteten Personen sind 748 Personen in Übergangswohnungen untergebracht. Die meisten davon sind im Familienverbund. Zu 2. Momentan wohnen 38 geflüchtete Personen in Notunterkünften. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Haushalte mit mehr als 1 Person. Zu 3. In den Übergangsunterkünften sind derzeit 3.214 Personen untergebracht. Darunter 639 Haushalte mit mehr als 1 Person. Zu 4. Eine Aufschlüsselung ist erst ab 2018 möglich, da vorher keine separate Erfassung erfolgte. Die Zahlen ab 2018 werden wie folgt genannt: Jahr Anzahl Geflüchtete Jan. 2018 4.775 Pers. Jan. 2019 4.851 Pers. Jan. 2020 4.544 Pers. Jan. 2021 4.142 Pers. Jan. 2022 3.703 Pers. Jan. 2023 5.253 Pers. Jan. 2024 4.864 Pers. Zu 5. Geflüchtete, die in privaten Wohnungen leben, werden nicht erfasst, daher kann hierzu keine Antwort erfolgen. Zu 6. Die Dauer der Unterbringung wird nicht zentral erfasst. Erfahrungsgemäß finden große Familien (5 oder mehr Personen) schwer eine eigene Wohnung in der Stadt. Zu 7. Das Amt für Wohnungswesen erfasst die Vermittlung von Haushalten mit Fluchtgeschichte erst seit 2020: 2020: 143 Haushalte 2021: 174 Haushalte 2022: 253 Haushalte 2023: 484 Haushalte Zu 8. Das Amt für Wohnungswesen teilt zu vermittelnde Haushalte in Dringlichkeitsstufen ein. Mit Stichtag 31.12.2023 sind die folgenden Anzahlen von Haushalten mit den jeweiligen Dringlichkeitsstufen erfasst. (DS: Dringlichkeitsstufe; DS 1: höchste Dringlichkeit): DS 1: 1.017 Haushalte DS 2: 183 Haushalte DS 3: 493 Haushalte DS 4: 129 Haushalte Gesamt: 1.822 Haushalte Zu 9. Aktuell stehen 3 Notunterkünfte (Hallen) mit insgesamt bis zu 400 Plätzen zur Verfügung. Zu 10. Unterkünfte mit Gemeinschaftsküche bzw. Gemeinschaftsbad werden nicht separat erfasst. Daher kann hierzu keine Aussage getroffen werden. Zu 11. Die Kosten lt. Gebührensatzung belaufen sich auf durchschnittlich 710 € / Monat für alle Arten von Not- und Übergangsunterkünften und Hotels, somit auf 23,34 € pro Person und Tag. Zu 12. Es werden momentan 67 Übergangsunterkünfte sowie 25 Hotels genutzt. Die Anzahl verfügbarer Plätze variiert. Zu 13. Gemeinschaftsküchen bzw. -bäder sind nur in wenigen Unterkünften vorhanden. Es gibt Unterkünfte die sowohl gemeinschaftliche als auch individuelle Küchen bzw. Bäder haben. Ebenso gibt es einige Übergangsunterkünfte, die nur individuelle Küchen bzw. Bäder haben. Die Zahl der jeweiligen Nutzer:innen ist unterschiedlich und wird nicht statistisch erfasst. Zu 14. siehe Antwort auf Frage 11 Zu 15. Momentan bestehen Belegungsvereinbarungen mit 19 Hotels. In diesen sind 1.247 Plätze reserviert. Weitere 9 Hotels werden mit freier Belegung (ohne feste Platzzahl) genutzt. Zu 16. siehe Antwort auf Frage 11 Zu 17. Es gibt Hotels mit gemeinschaftlichen oder individuellen Kochmöglichkeiten. In Hotels ohne Kochmöglichkeiten werden die Menschen mit Mahlzeiten versorgt. Zu 18. Zum Stichtag 12.11.2024 werden von der Stadt Frankfurt am Main 94 "unbegleitete minderjährige Ausländer:innen" (umA) untergebracht. Zu 19. In Frankfurt am Main werden umA in den ersten Wochen nach ihrer Ankunft in Screening-Einrichtungen untergebracht. Hierfür stehen drei Jugendhilfeeinrichtungen mit insgesamt 78 Plätzen zur Verfügung. Wird ein:e umA der Stadt Frankfurt am Main zugewiesen, wird ein Platz in einer vollstationären Jugendhilfeeinrichtung gesucht. Zu 20. Von den zum Stichtag 12.11.2024 in Frankfurt am Main lebenden 94 umA sind 36 im schulpflichtigen Alter zwischen 6 und 15 Jahren. Zu 21. Familien mit 4 und mehr Kindern werden nach Möglichkeit in Übergangsunterkünften mit passenden Wohneinheiten versorgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 23.10.2024, A 317 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 08.01.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 13.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 2 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5735, 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 13.02.2025 Aktenzeichen: 32-2

  • Nachhaltiger Haushalt für Frankfurt am Main
    B
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 3 Betreff: Nachhaltiger Haushalt für Frankfurt am Main Vorgang: A 314/24 CDU Die Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften des Hessischen Rechnungshofs veröffentlicht in ihrem Konsolidierungsbuch einen umfangreichen Leitfaden mit zahlreichen Best-Practice-Beispielen aus der Kommunalprüfung für einen stabilen kommunalen Haushalt. Dieser soll die Kommunen dabei unterstützen, die Ziele der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) nach gesunden Gemeindefinanzen (§ 10 HGO) und stetiger Aufgabenerfüllung (§ 92 Abs. 1 HGO) zu erreichen. Vor diesem Hintergrund gliedert sich das Konsolidierungsbuch in drei Teile. In Teil 1 werden die Erfahrungen der Überörtlichen Prüfung zu Ergebnisverbesserungspotenzialen, differenziert nach 16 Produktbereichen des kommunalen Haushalts auf Basis des Produktbereichsplans des Landes Hessen wiedergegeben. Die Stadt Frankfurt am Main hat davon abweichend seit 2002 einen Produkthaushalt nach einer eigenen Gliederung im Einsatz, weil zum Zeitpunkt seiner Einführung noch keine diesbezüglichen Vorgaben des Landes Hessen existierten. Teil 2 enthält Konsolidierungs- und Steuerungsempfehlungen mit produktbereichsübergreifender Relevanz, wie z. B. Wirkungsorientierte Steuerung, Haushaltssicherungskonzept, Forderungs-, Energie-, Personal- oder auch Immobilienmanagement. Teil 3 benennt Ansprechpartner:innen, an die sich Kommunen und Kommunalpolitiker:innen bei Einzelfragen zur Haushaltskonsolidierung wenden können. Das Konsolidierungsbuch versteht sich als eine Arbeitshilfe für die Kommunen, die sich in ständiger Weiterentwicklung befindet; mit der Version 2025 liegt aktuell die fünfte Überarbeitung des Grundlagenwerkes vor. Dieses vorausgeschickt beantwortet der Magistrat die Fragen 1 bis 4 wie folgt: Gemäß § 1 Abs. 3 und § 4 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung Hessen (GemHVO) ist der kommunale Haushalt in Teilhaushalte zu gliedern. In diesen Teilhaushalten werden die Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte dargestellt. Jeder Teilhaushalt bildet hierbei eine Bewirtschaftungseinheit bzw. Budget. Diese Budgets wiederum sind verschiedenen Verantwortungsbereichen zuzuordnen. Die Stadt Frankfurt am Main legt hierzu in den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABVs) Ziffer 1.1 fest, dass sich die Budgets an der jeweils gültigen Dezernatsverteilung orientieren. Die Bewirtschaftung der im Haushalt bereitgestellten Budgets obliegt somit den für die fachlichen Aufgaben zuständigen Dezernaten. Unter der in der Frage A 314 angesprochenen Nachhaltigkeit des städtischen Haushalts ist nicht nur der regelmäßige Ausgleich seines ordentlichen Ergebnisses und damit verbunden die langfristige Stabilisierung der Kommunalfinanzen im Sinne der Generationengerechtigkeit zu verstehen, sondern auch die Bereitstellung und eventuell kennzahlenbasierte Ausweisung zugehöriger finanzieller Mittel zur Erreichung der 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen. Die weitere Ausgestaltung dieses Nachhaltigkeitsaspektes befindet sich magistratsseitig noch in der Abstimmung, auch vor dem Hintergrund der bei einer Implementierung und späteren Etablierung zu berücksichtigenden Ressourcen. Denkbar wäre z. B. entweder eine kennzahlengestützte Berichterstattung im Produkthaushalt oder gegebenenfalls eine zentrale Darstellung in einem gesonderten Nachhaltigkeitsbericht. Mögliche Ansatzpunkte hinsichtlich einer nachhaltigen zentralen Haushaltssteuerung im Sinne "stabiler" Kommunalfinanzen ergeben sich beispielsweise auch aus dem im Teil 2 des Konsolidierungsbuches vorgestellten Instrument des Haushaltssicherungskonzeptes (§ 92a HGO). Haushaltssicherungskonzepte wurden in der Stadtverwaltung Frankfurt am Main bereits als ein Instrument eingesetzt und finden sich in den entsprechenden Magistratsvorträgen wieder, wie zuletzt im Vortrag des Magistrats vom 19.06.2023, M 93. Auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Vorlage eines solchen Haushaltssicherungskonzeptes achtet auch die Kommunalaufsicht, insbesondere im Rahmen der jeweiligen Genehmigung des städtischen Haushalts. Aktuell bestand für den Doppelhaushalt 2024/2025 keine Notwendigkeit, ein solches Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und der Magistrat wird im Rahmen der anstehenden Beratungen für den Entwurf des Doppelhaushaltes 2026/2027 ebenfalls darauf achten, dass die Parameter und Zielwerte für die Aufstellung eines genehmigungsfähigen Haushalts entsprechend berücksichtigt werden. Sollten sich dabei Erkenntnisse ergeben, die eine umfassendere Konsolidierung der Budgets der Stadt Frankfurt am Main erforderlich machen würden, bietet das Konsolidierungsbuch mit seinen vergleichenden Best-Practice-Ansätzen dem Magistrat bzw. seinen Fachdezernaten dabei sicher eine gute Grundlage für denkbare bzw. prüfenswerte weitere Schritte. Eine zentrale Auskunft über umgesetzte oder zukünftig geplante Maßnahmen des Magistrats oder über das mögliche Volumen von produktbereichsbezogenen Konsolidierungsmaßnahmen aus Teil 1 des Konsolidierungsbuches kann daher derzeit leider nicht abgegeben werden. Anlage Konsolidierungsbuch (ca. 1,8 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 09.10.2024, A 314 Zuständige Ausschüsse: Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.01.2025 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 10.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 3 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 3 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5757, 32. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision vom 10.02.2025 Aktenzeichen: 10-1

  • Erweiterungsflächen des Markuskrankenhauses nur für den Klinikbetrieb, Wohnungen für Beschäftigte und direkt mit dem Krankenhausbetrieb verbundene Dienstleistungen nutzen
    B
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 4 Betreff: Erweiterungsflächen des Markuskrankenhauses nur für den Klinikbetrieb, Wohnungen für Beschäftigte und direkt mit dem Krankenhausbetrieb verbundene Dienstleistungen nutzen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5322 - NR 544/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 160/24 - Der Beschluss ist weiter in Umsetzung. Der Tauschvertrag mit der AGAPLESION Frankfurt Diakonie Kliniken gemeinnützige GmbH ist nun final verhandelt und bereit zur notariellen Beurkundung. Die Tauschfläche für die Stadt soll in die bereits bestehenden Erbbaurechte auf dem Klinikgelände aufgenommen werden. Im Zuge dieser Neuaufnahme werden auch die bestehenden Erbbauverträge aktualisiert und die vielen Nachträge auch gleich konsolidiert zu einem einheitlichen Vertragswerk. Diese Anpassungen finden aktuell noch statt und bedürfen der finalen Prüfung und Freigabe. Das Ziel der Parteien ist nun zeitnah sowohl den Tauschvertrag als auch die Konsolidierung der Erbbaurechts-Bestandsverträge in einem gemeinsamen Notartermin zu beurkunden. Die Sicherung der städtischen Tauschfläche für ausschließlich klinikaffine Nutzungen (Ergänzungsbeschluss der Stadtverordneten) wird über eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit abgesichert und damit rechtssicher umgesetzt. Die Parteien planen spätestens im 1. Quartal 2025 die notarielle Beurkundung abzuschließen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.12.2022, NR 544 Bericht des Magistrats vom 26.04.2024, B 160 Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 132 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 08.01.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 4 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5736, 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.02.2025 Aktenzeichen: 23-12

  • - Klimaallianz - Klimaallianz - Meilensteine setzen - Haushaltswirksamkeit der Klimaallianz
    B
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 5 Betreff: - Klimaallianz - Klimaallianz - Meilensteine setzen - Haushaltswirksamkeit der Klimaallianz Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2024, § 4503 - NR 922/19 FDP, NR 940/19 FDP, NR 948/19 FDP, NR 1041/19 FDP, E 3/20 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 462/23 - Die Auswirkungen der globalen Klimakrise sind auch in Frankfurt spür- und sichtbar. Die fortschreitende Erderwärmung fordert ein sofortiges und engagiertes Handeln. Damit gehören der Schutz des Klimas und die Anpassung an den Klimawandel zu den größten Herausforderungen der Stadtpolitik. Mit der am 12.12.2019 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Klimaallianz (§ 5019) verpflichtet sich der Magistrat, gesamtstädtisch Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel umzusetzen. Politik und Verwaltung werden in diesem Prozess Hand in Hand zusammenarbeiten und Erfahrungen und Wissen austauschen, damit insbesondere solche Maßnahmen umgesetzt werden, die erfolgversprechende Wirkungen entfalten. Ziel der Klimaallianz ist die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität für Menschen, Tiere und Pflanzen in Frankfurt am Main. Ziel der von allen Fraktionen des Frankfurter Magistrats beschlossenen Klimaallianz ist auch, Vorbild zu sein. Jedes Amt produziert durch seine Tätigkeit CO2-Emissionen, jedes von ihnen kann aber auch einen Beitrag leisten, sie zu vermindern. Nur wenn dies geschieht, kann die Stadt ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Im Rahmen der parlamentarischen Berichterstattung informiert der Magistrat regelmäßig zum Sachstand: 1. Strategien, Konzepte, Kataster und Leitlinien zur Erreichung der Klimaziele Bezeichnung Strategie, Konzept, Datensammlung, Leitlinie usw. Sachstand Umsetzungsplan zur Frankfurter Anpassungsstrategie 2.0 Der "Umsetzungsplan zur Anpassungsstrategie 2.0" überführt die in der Strategie enthaltenen Instrumente und Maßnahmen in konkrete Projekte. Diese Projekte werden mit Zuständigkeiten, Umsetzungszeiträumen und räumlicher Verortung versehen sowie anhand von Kosten-Nutzen-Analyse und weiterer Kriterien priorisiert. Klimaplanatlas Die Klimafunktionskarte des Klimaplanatlas wird in 2024 novelliert. In diesem Zusammenhang wird eine GIS-gestützte Karte des Entsiegelungs- und Begrünungspotenzials sowie der Kaltluftabflusskarte im Stadtgebiet erstellt. Freiflächensolarkataster Eine GIS-gestützte planungsrechtliche Analyse zur Erhebung des Potentials zur Photovoltaik und Solarthermie auf den Freiflächen im Stadtgebiet befindet sich in Erstellung. Klimaschutzplan Frankfurt Als strategisches Steuerungselement wird seit Anfang 2024 durch das ifeu (Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH) ein wissenschaftliches Fachgutachten erstellt, welches die Grundlage für die Erarbeitung eines Klimaschutzplans bilden wird. Die Erstellung des Fachgutachtens erfolgt in enger Abstimmung mit dem Klimareferat. Arbeitspakete sind die Bewertung der bisherigen Klimaschutzbemühungen der Stadt, Empfehlungen für weitere Maßnahmen und Vorschläge zur Sicherstellung der Zielerreichung, die Grobskizzierung eines Investitionsplans und die Analyse der Wechselwirkungen städtischer Pläne und Beschlüsse. Auf dem Fachgutachten aufbauend, arbeitet das Klimareferat parallel an der Konzipierung des Prozesses zur Erarbeitung des Klimaschutzplans für Frankfurt. Leitlinien für den Neubau von Rechenzentren Mit der Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022 (§ 1838) eine städtebauliche Steuerung der Ansiedlung von Rechenzentren. In diesem Zuge wurde der Magistrat damit beauftragt, Standards für die städtebauliche Qualität von Rechenzentren und deren nachhaltigen, ressourcensparenden Bewirtschaftung zu entwickeln. Mit den Leitlinien werden Forderungen und Empfehlungen formuliert, die als Richtschnur für Bauleitplanverfahren, Bauberatungen, Verträge und das allgemeine Handeln der Stadtverwaltung fungieren, um Rechenzentren stadtraum- und klimaverträglich zu integrieren. Darüber hinaus enthalten die Leitlinien weitere Kriterien zum nachhaltigen Handeln bei Planung, Bau und Betrieb von Rechenzentren. Die Leitlinien wurden mit der Branche und weiteren Stakeholdern diskutiert und befinden sich im städtischen Abstimmungsprozess. Konzept zum Umwelt- und Klimaschutz sowie Nachhaltigkeitsmanagement im Palmengarten Das Konzept zum Umwelt- und Klimaschutz sowie Nachhaltigkeitsmanagement wurde Ende 2023 finalisiert. Im Zuge der Zusammenarbeit mit dem externen Energieberater sowie hinsichtlich der Pflicht nach dem Energieeffizienzgesetz wurde entschieden, das europäische Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) im Palmengarten und Botanischen Garten einzuführen (avisiert für Herbst 2025). Zur Unterstützung der Einführung des Systems soll ein externer Umweltdienstleister beteiligt werden. Zur Einführung von EMAS wurde ein Umweltteam gebildet sowie weitere themenspezifische Teams Energie, Wasser, Abfall, Beschaffung etc. Gründung eines Stabsbereiches Nachhaltigkeit und Gesundheit Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) hat im März 2024 einen neuen Stabsbereich gegründet, um dort die Themen Nachhaltigkeits- und betriebliches Gesundheitsmanagement strategisch zu bündeln. Einführung EMAS Die VGF wird in 2024 das europäische Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) einführen, um ihre Umweltleistung zu verbessern. Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse Die VGF führt aktuell eine Wesentlichkeitsanalyse durch, um die für die VGF bedeutenden Nachhaltigkeitsthemen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ermitteln und so eine rechtssichere und integrierte Berichterstattung ab 2026 zu gewährleisten. Masterplan Mobilität Die Beschlussvorlage zum Masterplan Mobilität (in Verbindung mit dem Logistikkonzept) liegt dem Magistrat seit Herbst 2023 vor. Um darauf aufbauend die Erarbeitung weiterer Teilstrategien koordiniert erarbeiten zu können und für die erarbeiteten Zielsetzungen ein kontinuierliches Monitoring- und Evaluationskonzept entwickeln zu können, sind unter dem Projekttitel "Masterplan_PLUS" weitere Fördermittel beim Bund erfolgreich eingeworben worden. Logistikkonzept Die Beschlussvorlage Logistikkonzept liegt dem Magistrat seit Herbst 2023 vor. Als eine der Maßnahmen ist die Stelle des Beauftragten für die nachhaltige Stadtlogistik geschaffen und besetzt worden. Hochhausentwicklungsplan (HEP) 2024 Der HEP 2024 wurde vom Magistrat der Stadt Frankfurt am 19.4.2024 beschlossen. Um sicherzustellen, dass die Nachhaltigkeitsziele beim Neubau oder der Aufstockung von Hochhäusern erreicht werden, müssen künftig generell alle Vorhaben gemäß einem bei der Deutschen Akkreditierungsstelle registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystem geplant, umgesetzt und zertifiziert werden. Dabei ist die höchste Qualitätsstufe anzustreben, jedoch sind mindestens die Auszeichnungsstufe "Gold" der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) oder eine gleichwertige Auszeichnungsstufe eines anderen Bewertungssystems sowie die KfW-Effizienzhaus 40-/Effizienzgebäude 40-Stufe zu erreichen. So kann den generellen Ansprüchen an Nachhaltigkeit gerecht werden. Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen Aktualisierung der Leitlinien im Jahr 2024 https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de > Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen Regenwasserbewirtschaftung (RWB)-Handbuch für Erschließungsgebiete Das Handbuch dient zur Umsetzung der öffentlichen RWB in Erschließungsgebieten der Stadt Frankfurt. Es beschreibt den Verfahrensablauf in der Bauleit- und Erschließungsplanung. Anschließend zeigt es in einer Zuständigkeitstabelle auf, welche Ämter bei welchem RWB-Element wie z.B. Mulden-Rigolen bei der Planung/dem Bau/dem Eigentum/den Kosten/der Unterhaltung jeweils zuständig sind. Die Bearbeitung und Federführung des Handbuchs liegt bei der Arbeitsgruppe Regenwasserbewirtschaftung. Das Handbuch wurde im Juni 2024 abgeschlossen. 2. Maßnahmen zur Finanzierung der Klimaziele 2.1 Drittmittel der EU, des Bundes oder des Landes Hessen Finanzierung Sachstand EU-Mittel ELENA-Förderung ("Future Proof"): Das Klimareferat hat einen Antrag auf ELENA-Förderung der Europäischen Investitionsbank gestellt und eine grundsätzliche Bewilligung von Fördermitteln der Europäischen Kommission in Höhe von 2,41 Mio. Euro erhalten, die dem ABI und dem Klimareferat primär für den personellen Ausbau der Klimaschutzaktivitäten zugutekommen sollen. Bundesmittel · Energetische Stadtsanierung (KfW 432): Das Projekt des Klimareferates mit einer Laufzeit von April 2023 bis voraussichtlich Frühjahr 2026 wird gemeinsam mit Bundes- und Landesmitteln zu 95 % gefördert. Dies entspricht etwa 570.000 Euro. · Bundesprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel: Der Förderantrag des Grünflächenamtes in Höhe von 1.088.000 Euro für den klimaangepassten Umbau des Riedbergplatzes wurde bewilligt. · Das Grünflächenamt hat folgende Fördersummen für den Ausbau der E-Mobilität umgesetzt: - KfW - 44.100,- Euro für Ladeinfrastruktur (bis zu 49 nicht-öffentlich zugängliche Ladepunkte) - Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) 06/2022 - 361.980,- Euro für 20x PKW und 20x Ladepunkte - BMDV 04/2023 - 379.053,- Euro für 19x PKW und 19x Ladepunkte Gesamtfördersumme = € 785.133,-- Landesmittel · Starke Heimat Hessen: Förderung des Projektes "Natural-digital Ecosystems for Water Savings" (NEWS) des Palmengartens mit 1.276.731,- Euro mit dem Ziel der Reduzierung der Wassermengen durch bedarfsgerechte Bewässerung der Pflanzungen. Zwischenzeitlich hat die externe Projektleitung ihren Dienst aufgenommen. Es wurden drei Workshops zur Erarbeitung der Anforderungen an die Software zur Verarbeitung der Sensordaten durchgeführt. Außerdem konnten die Tensiometer und Feuchtigkeitssensoren beschafft werden, die nun in dieser Saison eingebaut werden. · LEA Hessen (100%-Förderung): 1) Machbarkeitsuntersuchung Abwärmenutzung aus Rechenzentren in Eschborn und Frankfurt-Sossenheim (abgeschlossen) 2) Allgemeines Rechtsgutachten zu Abwärmenutzung aus Rechenzentren in Eschborn und Frankfurt-Sossenheim (in Erstellung) · Sonderprogramm "Neubau, Erhaltung und Sicherung von Sportstätten": Die BäderBetriebe beantragten für den Bau eines 50-Meter-Schwimmbeckens in der Baumaßnahme des Rebstockbads eine Förderung, welche i. H. v. 1.500.000 Euro genehmigt wurde. Städtebauförderung Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung (früher "Zukunft Stadtgrün"): Die Sanierung der Miquelanlage als Projekt des Grünen Ypsilons wird in Gesamthöhe von 2.664.500,- Euro gefördert. Die Förderquote beträgt circa 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Das Grünflächenamt hat mehrere Förderanträge gestellt, u.a. Bundesprogramm Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) (Erweiterung Günthersburgpark), Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK) ("Entsiegelungsmaßnahmen im Altbaumbestand innerhalb der Stadt Frankfurt am Main", Grünzug Platenstraße 2. Bauabschnitt). 2.2 Städtische Förderprogramme Name des Förderprogramms Sachstand Förderrichtlinie "Klimabonus" Die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)" trat nach Beschluss durch die Stadtv.-Vers. am 03.11.2023 in Kraft. Bürger:innen und Unternehmen haben innerhalb der vergangenen zwölf Monate bereits über 2.100 Förderanträge gestellt (pro Antrag können mehrere Maßnahmen beantragt werden).1.800 Förderanträge wurden bisher bewilligt und 800 Projekte wurden umgesetzt. Das Hauptinteresse der Antragstellenden lag bislang in der Solartechnologie. Bilanz bis Ende Oktober 2024: - 1.087 Batteriespeicher (36 %) - 889 Solaranlagen (29 %) - 625 Balkonkraftwerke (Mini-PV-Anlagen) (20 %) - 280 Ladeinfrastrukturmaßnahmen (9 %) - 70 Wassermanagementmaßnahmen (2,5 %) - 68 Begrünungsmaßnahmen (2,5 %) - 41 Solar-Gründächer (1 %) Förderrichtlinie "Bürgerengagement für den Klimaschutz" 2024 wurde die Förderrichtlinie fortgeschrieben (Beschluss der Stadtv.-Vers. § 4320 (B 122/24)) (https://www.stvv.frankfurt.de/download/B_122_2024.pdf ). FAQ unter frankfurt.de/foerderung-buerger Begrünungs- und Urban-Gardening-Projekte Laufende Beratung und Förderung im Grünflächenamt. Der geschenkte Baum Fördersumme 2023 = 42.305 €/Anzahl geförderte Bäume = 91 3. Umsetzungsmaßnahmen zur Erreichung der Klimaziele 3.1 Ausbau Erneuerbarer Energien Bezeichnung der Maßnahme Sachstand Initiierung von Bür-ger:innen-Energiegenossenschaften (BEG) Der Magistrat begrüßt Gründungsinitiativen unabhängiger Bürger:innenEnergiegenossenschaften (BEG) zur Beschleunigung der Energie-, Wärme- und Mobilitätswende in Frankfurt. Aus diesem Grund wird seit Herbst 2023 bei öffentlichen Veranstaltungen des Klimareferates und seinen Partner:innen (wie Energiepunkt e.V.) - in direktem Kontakt mit Bürgerschaft, Gremien, Presse etc. - aktiv dafür geworben, BEGs zu gründen. Die städtische Unterstützung in Form von Gründungs-Know-How wird in diesem Zusammenhang ebenfalls aktiv angeboten. Mehr hierzu im Bericht des Magistrats an die Stadtv.-Vers. vom 13.05.2024, B 180 ( https://www.stvv.frankfurt.de/download/B_180_2024.pdf ). Photovoltaik (PV)-Check-Kampagne im Nachhaltigen Gewerbegebiet 2023 wurden nochmals 13 PV-Checks durchgeführt, bevor die PV-Check-Kampagne zur Erstberatung von Akteuren im Dezember 2023 endete. Grünes Kraftwerk im Nachhaltigen Gewerbegebiet Kontinuierliche Aktualisierung der Animation "Grünes Kraftwerk" auf der Webseite des Nachhaltigen Gewerbegebiets ( https://frankfurter-osten.de/klimaschutz-klimaanpassung/ ) zur Dokumentation und Visualisierung des Ausbaus klimafreundlicher Energieerzeugungsanlagen. Geothermie Rebstockbad Forschungsbohrung Nutzung Die Forschungsbohrung begann am 09.12.2022, wurde Mitte 2023 mit einer Endtiefe von 1.060 m beendet und ging Anfang des Jahres wieder zurück in den Besitz der Gestattungsgeberin, die BäderBetriebe Frankfurt GmbH. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie wertet derzeit die im Projekt erhobenen Daten aus. Im Zuge der Neubaumaßnahme durch die BäderBetriebe befindet sich die Erstellung einer Geothermieanlage in der Machbarkeitsstudie und soll danach in die Umsetzung gebracht werden. PV Rebstockbad Im Zuge der Neubaumaßnahme durch die BäderBetriebe wird im Contracting mit der Mainova AG eine PV-Anlage erstellt. PV Riedbad Sanierungsmaßnahme durch die BäderBetriebe mit Abschluss im Mai 2024 Schwimmbad an der Eissporthalle Bei Inbetriebnahme des neuen Bades durch die BäderBetriebe an der Eissporthalle wird eine PV-Anlage in Betrieb genommen. Photovoltaikanlage Deutsche Bank Park Mit der Mainova AG wurde ein Vertrag (Power-Purchase-Agreement) abgeschlossen, wonach auf dem festen Dach des Stadions im Deutsche Bank Park eine Photovoltaikanlage errichtet wurde. Die Berechnungen prognostizieren eine Leistung von rund 540 kWp. Photovoltaikanlage PSD Bank Arena Der Betreiber der Arena hat mit einem Energieunternehmen einen Vertrag geschlossen, der die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Stadiondach vorsieht. Der Leistungsertrag der PV-Anlage wird mit 500 kWp angegeben. Die Montagearbeiten der PV-Anlage befinden sich in der Ausführung. PV- und Solaranlagen auf Sportstätten Umgesetzt ist eine Photovoltaikanlage auf dem Dach der SÜWAG Energie Arena. Auf den Dächern der Sporthalle in Preungesheim und den Funktionsgebäuden Birsteiner Straße, Rebstock, Ackermannwiese und Brentano befinden sich Solaranlagen für den Betrieb der Heizung. Auf Neubauten sind je nach Ausrichtung/Bäumen etc. durch das Sportamt Photovoltaikanlagen vorgesehen, wie zum Beispiel beim Neubau des Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Mainzer Landstraße oder der Baumaßnahme Riedberg 11. Das ABI ist beauftragt, nach Überprüfung der Statik weitere Dächer von Bestandsgebäuden des Sportamtes mit Photovoltaik auszurüsten. Photovoltaikanlage für das Kinderzentrum Kelsterbacher Straße Installation erfolgte im Rahmen des Ersatzneubaus des Kinderzentrums Kelsterbacher Straße (KiZ 122) und wurde im Juni 2023 fertiggestellt. Luft-Wasser-Wärmepumpe für Kinderzentren Installation im Rahmen des Ersatzneubaus des Kinderzentrums Lauterbacher Straße (KiZ 075). Das Projekt wurde im Juni 2023 fertiggestellt. PV-Anlagen-Park Boitzenburger Land Die VGF hat mit der Mainova AG zum 1.1.2024, für die Dauer von 10 Jahren, ein Power-Purchase-Agreement (PPA) über die Belieferung aus einem PV-Anlagen-Park im Boitzenburger Land abgeschlossen. Die prognostizierte jährliche Belieferung beläuft sich auf 20 GWh (https://innovation.vgf-ffm.de/eco-modus/). Die VGF ist bestrebt, im Laufe der nächsten Jahre weitere PPAs abzuschließen, die aktuelle Marktlage scheint hierfür allerdings derzeit nicht geeignet. Ökostrom Die VGF hat die sonstige verbliebene Menge ihres Strombedarfes seit dem 01.01.2024 auf Ökostrom umgestellt. Abdeckung der Klärbecken (Denitrifikation) mit Solarfaltdächern durch Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) Umsetzung der Pilotanlage mit 150 kWp in 2024. 3.2 Energieeffizienzmaßnahmen Bezeichnung der Maßnahme Sachstand Energetische Stadtsanierung Sossenheim Das Sanierungsmanagement hat seine Arbeit im Stadtteil Sossenheim Ost und West im August 2023 begonnen. Es wurden Vorträge über Wärmedämmung, Heizungserneuerung und Thermografie gehalten sowie Wärmepumpenspaziergänge durchgeführt. Im Stadtteilbüro Sossenheim und vor Ort werden Eigentümer:innen beraten. Gemeinsame Veranstaltungen mit den Quartiersmanger:innen dienen der weiteren Etablierung im Stadtteil. Eine Kooperation mit der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen bei der Durchführung von Veranstaltungen (bspw. Heizen, Lüften, Schimmel vermeiden/ Energiesparen o.ä.) ist geplant. Die Quartierskonzepte wurden veröffentlicht: Klimaquartier Sossenheim ÖKOPROFIT für Industrie und Gewerbe ÖKOPROFIT für Industrie-, Gewerbeunternehmen hat in der im September 2023 abgeschlossenen elften Projektrunde mit 12 Einsteiger- und 30 Klub-Betrieben noch einmal viele Maßnahmen im Bereich Einsparung und Ressourceneffizienz angestoßen. Hierdurch wurden Einsparungen von 2.777 MWh Strom, 1.653 MWh Wärmeenergie und 1.440 t CO2 erzielt. Aufgrund der rückläufigen Nachfrage im Bereich der Neueinsteiger sowie umstrukturierender und bündelnder Maßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung wird der Magistrat das Programm und den dazugehörigen Klub nicht mehr weiterführen. Alternativ wurde den Teilnehmenden die Mitgliedschaft im Umweltforum Rhein-Main e.V. empfohlen. Hier gab es bereits entsprechende Mitgliedsanträge und Vereinsbeitritte. Energieeffizienz Netzwerk Frankfurt RheinMain (EEN FRM) Das Industrie-Effizienznetzwerk hat die zweite vierjährige Runde (2019 - 2023) im Dezember 2023 abgeschlossen. Energiesparservice (Caritas) Die Unterstützungsmaßnahmen für einkommensschwache Haushalte werden durch das Klimareferat weiter finanziell unterstützt. Energieberater:innen-Liste für Nichtwohngebäude Erstellung, fortlaufende Aktualisierung und Bereitstellung einer Energieberater:innen-Liste in Form einer Kompetenzmatrix für den Bereich Nichtwohngebäude. https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/frankfurt-themen/ klima-und-energie/pdf/energiereferat-79a/liste-energie-experten-nichtwohngebaeud e.ashx Austausch der Parkbeleuchtung durch insektenfreundliche LED-Leuchten im Palmengarten Maßnahme wird fortgesetzt; Beleuchtung wurde beschränkt auf den Zeitraum 23 bis 5 Uhr. Team Energie eingesetzt im Palmengarten Im Zuge der Einführung von EMAS hat das Team Energie seine Arbeit aufgenommen. Themen sind u.a. Aktualisierung der Zählerschemata (Strom, Wärme, Wasser), Sammlung und Aufbereitung der Energienenndaten, Lastgänge etc., Entwicklung eines Dokumentationsbogens zwecks Verhaltensanalyse Gewächshaussteuerung. Das Team Energie arbeitet in enger Zusammenarbeit mit dem Energiemanagement 25.65. BHKWs Rebstockbad Im Sinne des Querverbunds werden Blockheizkraftwerke (BHKW) im Zuge der Neubaumaßnahme Rebstockbad durch die BäderBetriebe erstellt. LED Beleuchtung Die Umrüstung auf eine LED-Beleuchtung in den Frankfurter Bädern wird weiter fortgeführt. LED Beleuchtung Deutsche Bank Park Die Arbeiten zur Umrüstung von 3.460 Leuchten von konventionellen Leuchtmitteln auf LED-befinden sich in der Ausführung. Die Energieeinsparungen werden auf ca. 365.474 kWh pro Jahr geschätzt. LED-Beleuchtung in Großporthallen und Sportanlagen Die Umrüstung auf LED-Beleuchtung ist bereits in den Großsporthallen Eissporthalle, Süwag-Energie-Arena und Sportzentrum Kalbach erfolgt. Sukzessiv werden alle Funktionsgebäude der städtischen Sportanlagen sowie die Trainingsbeleuchtungsanlagen der Sportplatze bis 2027 auf LED-Beleuchtung umgestellt. Alte Oper Umstellung der Beleuchtung großer Saal und Küche auf LED Maßnahme läuft im Rahmen der Projektplanung Brandschutzsanierung sukzessive weiter. Archäologisches Museum Umstellung der Ausstellungsbeleuchtung auf LED Die Ausschreibung und Beauftragung ist erfolgt. Umsetzung steht in Kürze an. Historisches Museum Umstellung Beleuchtung Altbau auf LED Umsetzung läuft aktuell. Deutsches Architekturmuseum Umstellung Beleuchtung auf LED Umsetzung läuft aktuell im Rahmen des Sanierungsprojektes. Maßnahmen der Städtische Bühnen Frankfurt am Main GmbH Umstellung auf LED Beleuchtung: 75 Prozent des Gebäudes sind auf LED umgerüstet. Bei Ausfall findet immer ein Austausch zu LED statt, das ist aus Sicht der Umweltbilanz schonender. Bewegungsmelder gibt es in sämtlichen Sanitäranlagen des Gebäudes. Die Kühlgeräte der Serverräume wurden um 2 Grad hochgestellt. Austausch der Heiz- u. Kaltwasserpumpen in elektronisch geregelte Pumpen (meistens nach Defekten). Austausch der Heizkörperventile zur Durchführung eines hydraulischen Abgleichs (Bockenheimer Depot), Einbau Frequenzumrichter-geregelter Ventilatoren in die raumlufttechnischen Anlagen. LED-Beleuchtung Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 2023 ist die Umstellung auf LED-Leuchten in fünf Einrichtungen der Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe erfolgt. Außerdem wurden in den letzten Jahren verschiedene Großgeräte in energieeffizientere Geräte ausgetauscht, allein 2023 waren dies acht Geräte. Beleuchtung Stadtbücherei Die Beleuchtung des Bibliothekszentrums Nordweststadt und der Stadtteilbibliotheken Schwanheim und Rödelheim wurden auf LED-Beleuchtung umgerüstet. LED-Beleuchtung Bibliothekszentrum Sachsenhausen Das Bibliothekszentrum Sachsenhausen wird in 2024 auf LED-Beleuchtung umgerüstet. Drogenreferat Sämtliche Büroräume wurden mit energiesparenden LED-Leuchtmitteln ausgestattet und eine Umstellung sämtlicher Leuchtmittel (z.B. in Fluren) auf LED durch die Hausverwaltung wird aktuell geprüft. Neubau im Passivhaus-Standard von Kinderzentren Fertigstellung im Juni 2023: Herstellung im Rahmen des Ersatzneubaus des Kinderzentrums Kelsterbacher Straße (KiZ 122), Herstellung im Rahmen des Ersatzneubaus des Kinderzentrums Lauterbacher Straße (KiZ 075) und Herstellung im Rahmen des Ersatzneubaus des Kinderzentrums Kiefernstraße (KiZ 058). Energieeffizienzprogramm VGF-Eco-Modus Die VGF hat Ende 2022 ein unternehmensweites Energieeffizienzprogramm ins Leben gerufen und ein Energieteam gegründet. Teil des Programms war die Kampagne "Clever fahren, einfach sparen", welche für eine möglichst energieeffiziente Fahrweise bei denFahrer:innen geworben hat (https://innovation.vgf-ffm.de/eco-modus/). Heiztemperaturanpassungen in Schienenbahnen Für die Wagentypen S und U5 der VGF-Flotte wurden 2023 nach durchgeführten Testphasen eine Anpassung der Heiztemperaturen im abgestellten Zustand und Betrieb umgesetzt. Die erwartete jährliche Strom-Einsparung beträgt etwa 4.500 MWh. Spannungsanpassung Schienenbahnen Neben weiteren technischen Maßnahmen wurde für den Wagentyp U5 der VGF-Flotte 2023 nach einer Testphase die Rückspeisespannung von 750 auf 780 V erhöht. Hierdurch kann die rekuperierte Energie besser genutzt werden. Die erwartete jährliche Strom-Einsparung beträgt etwa 3.500 MWh. Anpassung der Klimatisierung in der Hauptverwaltung Im Hauptverwaltungsgebäude der VGF wurde 2023 die Steuerung der Wärmepumpen für die Bürotemperaturen optimiert. Die erwartete jährliche Strom-Einsparung durch Reduzierung der Heiz- und Kühllast beträgt 100 MWh. LED Beleuchtung U-Bahnstation Enkheim 2023 wurde die Bahnsteigbeleuchtung der U-Bahnstation Enkheim erneuert. Die erwartete jährliche Strom-Einsparung beträgt 9,4 MWh. (https://www.vgf-ffm.de/de/die-vgf/das-unternehmen-vgf/die-vgf-als-investor/mode rnisierung-und-instandhaltung-von-stationen) Zukunftskonzept Weichenheizungen Seit dem Jahr 2023 sollen innerhalb von 2 Jahren Weichenheizungen modernisiert und durch Berücksichtigung von Wetterdaten deutlich effizienter gesteuert werden. Die erwartete jährliche Strom-Einsparung beträgt 895 MWh. LED Beleuchtung Schienenbahnen Seit dem Jahr 2023 soll innerhalb von 5 Jahren sukzessive die Innenbeleuchtung für R-, S-, U4- und U5-Wagen, sowie die Außenbeleuchtung der S-Wagen auf LED-Technik umgestellt werden. Die erwartete jährliche Strom-Einsparung beträgt 536 MWh. Gasleuchten Auch 2023 hat der Magistrat dafür gesorgt, dass höhere Budgetmittel zur Verfügung stehen. Auf dieser Grundlage konnten weitere Gasleuchten zurückgebaut und energieeffiziente LED-Leuchtmittel errichtet werden. Dadurch wurden 2023 544,7 t CO2 eingespart. Alle neu errichtete Beleuchtungsanlage sowie der Tausch von älteren Straßenleuchten erfolgt seit Jahren schon in neuester LED-Technik. 3.3 Maßnahmen zur Wärmewende Bezeichnung der Maßnahme Sachstand Kommunale Wärmeplanung Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes sieht in § 4 Abs. 2 vor, dass Großstädte bis zum 30.06.26 einen unverbindlichen Wärmeplan verabschieden müssen. Die Stadtverordnetenversammlung hat die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung im September 2024 beschlossen (§ 5194), im November 2024 wurde die ämterübergreifende Task Force Wärmeplanung einberufen, um die weiteren Schritte unter Federführung des Klimareferates zu koordinieren. Machbarkeitsstudie Abwärmenutzung Klär- / Flusswasser Das Klimareferat wurde mit dem Etatantrag E 104/22 von den Stadtverordneten beauftragt, gemeinsam mit der Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) und der Mainova AG die Abwärmenutzung von Fluss- sowie Abwasser zu untersuchen. Ende 2023 wurde ein Kooperationsvertrag zwischen der Mainova AG und der Stadt Frankfurt unterzeichnet und die Erstellung einer Machbarkeitsstudie ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Projektes soll analysiert werden, inwieweit entweder nur der Abfluss der Kläranlage, nur Flusswasser oder eine Mischung von beiden geeignet ist, als Wärmequelle für die zukünftige Wärmeversorgung der Stadt zu dienen. Am 01.02.2024 fand das Kick-off-Meeting zu dem Projekt mit anschließender Begehung bei der SEF am Standort Niederrad statt. In Rücksprache mit der SEF und dem Klimareferat hat Mainova AG den Auftrag an ein Ingenieurbüro vergeben. Die beauftragte Machbarkeitsstudie soll nun im gemeinsamen Austausch über die Mainova AG und die SEF begleitet werden. Fernwärmeanschluss Rebstockbad Zur Wärmeversorgung des Rebstockbads wird das Fernwärmenetz der Mainova AG bis auf das Grundstück erweitert. Abwärme Rebstockbad Im Zuge der Neubaumaßnahme sind folgende Abwärmenutzungen durch die BäderBetriebe geplant: 1. Badewasseraufbereitung - Spülabwasserwärme wird über Wärmetauscher dem Frischwasser zugeführt 2. Wärmerückgewinnung über Wärmetauscher in Lüftungsanlage (auch bspw. bei Saunaanlagen) 3. Abwärme der Kälteerzeugung zur Heizung genutzt 4. Rauchgase der Blockheizkraftwerke (BHKWs) über Wärmetauscher genutzt Schwimmbad an der Eissporthalle Neben der Installation eines BHKWs wird ebenfalls die Abwärme der Eissporthalle zur Wärmeversorgung genutzt. Umstellung der Wärmeversorgung im Zoo auf Fernwärme Die Umstellung auf Fernwärme ist in Planung, die Leistungsphasen LP1 - LP4 nach HOAI wurden bereits erbracht. Die Mainova AG wird dem Zoo nach Gremienfreigabe voraussichtlich im September 2024 ein finales Angebot unterbreiten. Sofern die Mittel hierfür bereitgestellt werden, ist eine Beauftragung und der Beginn der Bauphase ab ca. Ende 2024 avisiert. Für die betriebsfertige Herstellung der Fernwärmeversorgungseinrichtung werden ca. 30 Monate nach Beauftragung benötigt. Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen (RLT) Fertigstellung im Juni 2023: Herstellung im Rahmen des Ersatzneubaus des Kinderzentrums Kelsterbacher Straße (KiZ 122), des Kinderzentrums Lauterbacher Straße (KiZ 075) und des Ersatzneubaus des Kinderzentrums Kiefernstraße (KiZ 058). Wärmepumpen in Funktionsgebäuden Das Sportamt ersetzt sanierungsbedürftige Heizungsanlagen durch Hybridheizungsanlagen, unter anderem mit Wärmepumpentechnik. Fernwärme-Transformationsplan Die Mainova AG hat einen Fernwärme-Transformationsplan erstellt und am 11. Juli 2024 in einer Pressekonferenz vorgestellt. In diesem werden sowohl die Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung als auch der Ausbau des Netzes beschrieben. Der Fernwärme-Transformationsplan führt die Kundenbedarfe mit den aktuellen Wärmequellen in einer Gesamtplanung zusammen. Abwasserwärmenutzung Derzeit befindet sich die vierte Anlage im öffentlichen Kanalnetz in Planung. 3.4 Neubau und Sanierung (städtische Quartiere, Liegenschaften) Bezeichnung der Maßnahme Sachstand Neubau Betriebsgebäude Hauptfriedhof Das neue Betriebsgebäude des Grünflächenamts auf dem Hauptfriedhof wurde in Betrieb genommen. Es ist als Massivbau in Passivhausbauweise konstruiert und weist eine Dach- und Fassadenbegrünung auf. Es ersetzt den nicht energieeffizienten Vorgängerbau aus den 1950er Jahren. In ihrer finalen Ausdehnung wird die Fassadenbegrünung 150 m2 Außenwand bedecken. Auf den 320 m2 extensiver Dachbegrünung werden durch das vorhandene Speichervolumen ca. 20 % der Regenmengen bei Starkregenereignissen zurückgehalten und gedrosselt abgegeben. Zudem wurde eine Zisterne mit einem Volumen von 27 m3 eingebaut. Diese wird über das anfallende Wasser auf 340 m2 Dachfläche sowie 550 m3 befestigter Fläche gespeist. SCHIRN Kunsthalle Frankfurt Ende Februar 2024 wurde die Bau- und Finanzierungsvorlage zur "Energetische- und brandschutzrelevante Ertüchtigung der SCHIRN Kunsthalle" beschlossen. Ab Frühjahr 2025 wird die Fassade, unter der möglichen Verwendung bestehender Materialien und weiteren regionalen Baumaterialien, ertüchtigt und nach den Nachhaltigkeitsvorgaben gedämmt incl. Fenstererneuerungen. Die Beleuchtungssituation wird aus Umweltgesichtspunkten und Nachhaltigkeitsvorgaben erneuert. Es gibt eine Begrünungsstrategie und es wird eine PV-Anlagenlösung umgesetzt. 3.5 Mobilität Bezeichnung der Maßnahme Sachstand Erweiterung Radabstellplätze im Umfeld des Deutsche Bank Parks Die Anzahl der Radabstellplätze im Umfeld des Deutsche Bank Parks wurde von 394 auf 1.226 erhöht. Konzept für Ausbau der Ladeinfrastruktur in Parkhäusern und Tiefgaragen Die Mainova AG hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt und dem Unternehmen ABG Frankfurt Holding ein Konzept für den verstärkten Ausbau von Ladeinfrastruktur in Parkhäusern und Tiefgaragen entwickelt. In sechs Parkgaragen in der Innenstadt sind im Dezember 2023 mehr als 150 neue Ladepunkte für Elektrofahrzeuge in Betrieb gegangen. Nach aktueller Planung (Stand 4.6.24) folgen im ersten Halbjahr 2024 in fünf Parkgaragen weitere 130 Ladepunkte. Zusammen mit den bereits vorhandenen Ladestationen werden in den öffentlichen Parkgaragen der ABG Frankfurt Holding in der Frankfurter Innenstadt im Jahr 2024 insgesamt mehr als 300 Lademöglichkeiten für Elektroautos zur Verfügung stehen. Der geförderte Ausbau der Ladeinfrastruktur, dessen Gesamtvolumen voraussichtlich 1,4 Millionen Euro beträgt, hat im Dezember 2023 mit dem Parkhaus an der Hauptwache mit 16 Ladepunkten sowie dem Parkhaus Konstabler (40 Ladepunkte) begonnen. Neben diesen beiden Parkhäusern gingen neue Ladestationen im Parkhaus Konrad-Adenauer-Straße (31 Ladepunkte), in der Tiefgarage Goetheplatz (33 Ladepunkte) sowie in der Tiefgarage Junghofstraße (18 Ladepunkte) in Betrieb. Im nächsten Schritt folgen das Parkhaus Schiller Passage (19 Ladepunkte), die Tiefgarage Am Theater (20 Ladepunkte), das Parkhaus Am Gericht (40 Ladepunkte), das Parkhaus Börse (30 Ladepunkte) sowie die Tiefgarage DomRömer (38 Ladepunkte). Öffentliche Schnellladeinfrastruktur Die Mainova AG stattet derzeit 25 Rewe-Filialen in Frankfurt mit öffentlicher Schnellladeinfrastruktur aus. Jeder dieser Standorte wird zunächst über zwei Ladepunkte und eine Leistung von bis zu 150 kW verfügen. Die erste Schnellladestation in Frankfurt wurde am REWE-Markt in Kalbach im Juli 2023 in Betrieb genommen. Weitere folgen bis Ende des Jahres 2024. Radverkehrskonzepte Für den Frankfurter Westen und Süden wurden inzwischen Radverkehrskonzepte erstellt. Konzepte für Nord und Ost sind in Arbeit. Es gibt außerdem Radschulwegepläne für das Frankfurter Stadtgebiet. Mit dem ADFC-Fahrradklimatest wurde Frankfurt 2021 als Topaufholerin der Großstädte über 500.000 Einwohnende geehrt und landete insgesamt auf Platz 3 der fahrradfreundlichsten Großstädte Deutschlands. Die Radverkehrskonzepte für den Frankfurter Norden und Osten wurden 2023 vergeben und sind seither in Bearbeitung. Die Fertigstellung ist für Herbst 2024 geplant. Bestandsnahe Markierungslösungen (geschützte Radfahrstreifen) Friedberger Landstraße (Rat-Beil-Straße bis Nibelungenplatz) Hanauer Landstraße (Obermainanlage - Ostbahnhof) Fahrradfreundliche Nebenstraßen (Fahrradstraßen) Robert-Meyer-Straße Fahrradparkplätze Die Zielmarke von 2.000 neuen Fahrradstellplätzen im gesamten Stadtgebiet wurde auch 2023 überschritten. Fahrradkampagne Die weltweit größte Fahrradleitmesse "Eurobike" findet seit 2022 jährlich in Frankfurt statt. Als Gastgeberstadt der EUROBIKE brachte sich die Stadt Frankfurt auch 2023 in der Verkehrsregelung ein (insbesondere Sperrung der Emser Brücke), präsentierte sich mit einem eigenen Ausstellungsstand und brachte sich mit geführten Radtouren ein. Zudem fand der im zweijährigen Turnus veranstaltete Nationale Radverkehrskongress 2023 erstmals im zeitlichen und räumlichen Umfeld der Weltleitmesse der Fahrradindustrie EUROBIKE in Frankfurt am Main statt. Auch hier präsentierte sich Frankfurt mit Vorträgen, Infostand, Videoclip, geführten Radtouren und Fahrrad-Exkursionsführer. Der Kongress war mit den circa 800 Teilnehmer:innen ein voller Erfolg. Fahrradtrassen Radschnellverbindungen: · Wetterau-FFM (FRM 6), abgeschlossene Machbarkeitsstudie · HU-FFM (FRM 7), neue laufende Machbarkeitsstudie · HU-OF-FFM (FRM 8), abgeschlossene Machbarkeitsstudie Lastenradförderung Acht Betriebe in Frankfurt hatten 2023 im Rahmen des Projekts "flottes Gewerbe" Gelegenheit, Lastenräder einige Wochen testweise für ihre Wirtschaftslogistik einzusetzen. Auf der Basis des durch die Stadtverordnetenversammlung am 20.7.2023 beschlossenen Etatantrags E 32 wurde mit den Vorbereitungen für die Ausschreibung eines kommerziellen Lastenrad-Sharing begonnen. Ausbau ÖPNV Fahrzeugneubeschaffung: Seit Juli 2021 werden 23 U5-Mittelwagen für die U-Bahn ausgeliefert, mit denen 50m-Züge auf 100m-Züge verlängert werden können. Seit 2022 werden darüber hinaus sukzessive 58 neue Straßenbahnwagen (T-Wagen) eingesetzt. Sie sind mit einem Antrieb mit verbessertem Wirkungsgrad ausgestattet. 34 der neuen Straßenbahnwagen sollen zusätzlich in einer längeren 40-Meter-Variante beschafft werden. Ausbau Umweltverbund, innovative Mobilitätsformen MobiHub / Haltestelle der Zukunft: Verschiedene Maßnahmen dazu befinden sich aktuell bereits in der Umsetzung oder im Pilotversuch. (https://innovation.vgf-ffm.de/digital-vernetzte-fahrgastinformation/ ) Gütertram: Ein Pilotversuch als interner Gütertransport (Lager- und Postlogistik) wurde bis Q1/2022 durchgeführt. Ein weiterer Pilotversuch wird aktuell mit der Frankfurt University of Applied Sciences geplant. Der weitere Ausbau der Citylogistik kann für die VGF ein zusätzliches Betätigungsfeld sein. (https://innovation.vgf-ffm.de/gueter-tram/) Förderung Elektromobilität Zurzeit betreibt die VGF 32 Elektro- und Hybrid-PKW als Dienstfahrzeuge. Dies entspricht einem Anteil von etwa 19%. Auch bei den sonstigen Nutzfahrzeugen treibt die VGF die Umstellung auf alternative Antriebe voran. Hier konnten wir im Q1/2024 drei Opel Vivaro voll elektrisch in Dienst stellen. Weitere Fahrzeuge sollen folgen. Besonders hervorzuheben ist die Beschaffung eines Gleisarbeitsfahrzeuges (GAF) das erstmalig mit Stromabnehmer und Akkumulatoren ausgestattet sein wird und damit ohne Dieselmotor auch in fahrstromlosen Bereichen betrieben werden kann. Die Beschaffung erfolgte im Jahr 2022 (https://www.vgf-ffm.de/de/aktuellpresse/news/einzelansicht/neue-gleisarbeitsfah rzeuge/) Einsatz batterieelektrischer und Wasserstoffbusse Ab Herbst 2024: 9 e-Busse (Solobusse für Linien 56, 71 und 87) Ab Sommer 2025: 9 H2-Busse (Gelenkbusse für Linie M32 Nachrüstung von EEV-Bussen Mittlerweile sind noch 17 nachgerüstete EEV-Gelenkbusse in der Flotte der ICB. Die Transdev Rhein Main GmbH hat 18 EEV-Solobusse aus den Bündeln A und G mit Filtersystemen nachgerüstet. Davon sind aktuell noch 14 nachgerüstete EEV-Solobusse in der Flotte von Transdev, wobei diese bis Ende 2024 fast vollständig ausgeflottet werden sollen. Umrüstung der Fahrzeugflotte der SEF Von den rund 52 im Fuhrpark befindlichen PKWs, werden aktuell 32 Fahrzeuge elektrisch und 3 Fahrzeuge teilelektrisch (Hybrid) angetrieben. Im Bereich der Groß-LKW befindet sich ein elektrisch betriebenes Fahr-zeug im Zulauf. Ausbau der Ladeinfrastruktur bei der SEF Die SEF betreibt aktuell 58 Ladepunkte. 18 weitere befinden sich in der Inbetriebnahme. Programm Frankfurt RheinMain plus (kurz: FRMplus) Kooperation: Bund, Land Hessen, Stadt Frankfurt, RMV und DB Aus dem Programm, welches den Ausbau des Schienennetzes voranbringen soll, konnten beispielsweise bereits die Projekte: S-Bahn Anbindung Gateway Gardens', Homburger Damm' oder das Elektronische Stellwerk der Tunnelstammstrecke Frankfurt am Main umgesetzt werden. Auch mit Inbetriebnahme der 1. Baustufe des Projekts ,Eigene Gleise für die S6' (Frankfurt-West - Bad Vilbel) ist ein weiteres wichtiges Projekt für den ÖPNV in der Region abgeschlossen worden. Carsharing Um CarSharing im Stadtbild präsenter zu machen und die erkennbaren Hemmnisse bei der Einrichtung weiterer CarSharing-Stationen im privaten Bereich zu überwinden, bereitet der Magistrat für das gesamte Stadtgebiet Zuteilungsverfahren für CarSharing-Stationen im öffentlichen Raum vor. 3.6 Begrünung, Entsiegelung und Verschattung Bezeichnung der Maßnahme Sachstand Pilotprojekt "Verd" Förderung und Unterstützung einer innovativen Begrünungsform auf dem Gelände des Senckenberg Museums durch "Frankfurt frischt auf". Das Projekt von "OMC°C" ( https://omc-c.com/prototyp ) wird wissenschaftlich begleitet, u.a. vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Fahrgasse kühler und cooler "Fahrgasse kühler und cooler" ist ein Pilotprojekt zur Umgestaltung des öffentlichen Straßenraumes mit dem Ziel der stadtklimatischen sowie künstlerischen Aufwertung mittels hochqualitativer Gestaltungselemente. Das Projekt wird von der Stadtverwaltung in Kooperation mit den lokalen Akteuren seit dem 2. Quartal 2024 vorangetrieben. Ziel ist es, eine schrittweise Umgestaltung ab dem Sommer 2024 anzukurbeln und gleichzeitig eine Übertragbarkeit auf weitere Stadträume zu generieren. Neugestaltung Spielplatz im Palmengarten Es wurde ein Planungsbüro mit der Neugestaltung des Spielplatzes nach Maßgaben des Palmengartens hinsichtlich Vermittlungsaspekten und Klimawandelanpassung (s.u.) beauftragt. Die Umsetzung der Planung ist für Anfang 2025 geplant. Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Palmengarten; hier: Beschattung Zur Abkühlung und Beschattung wurden auf der Spielwiese vor dem Haus Leonhardsbrunn 9 größere "Schattenbäume" gepflanzt, die im Laufe des Jahres noch durch eine begrünte Pergola / Laubengang ergänzt werden. Dieser Platz wird besonders von Familien genutzt, die den Wasserspielplatz und den Spielplatz nutzen. Des Weiteren ist die Überdachung des Platzes vor dem Musikpavillon mit einem technischer Sonnen- und Regenschutz geplant, für Kulturveranstaltungen in der Saison. Außerdem soll es temporäre Beschattungsmaßnahmen von voll besonnten Sitzplätzen (Oktogonbrunnen, Gartenhof Villa Leonhardi) durch Sonnenschirme geben. Aufbereitung Rückspülwasser zur Grünanlagenbewässerung des Rebstockbads Im Zuge der Neubaumaßnahme durch die BäderBetriebe sollen Rigolen und Anlagen zur Aufbereitung des Rückspülwasser und anschließenden Nutzung zur Bewässerung der Außenanlagen am Rebstockbad erstellt werden. Riedbad Bergen-Enkheim Einbau einer Zisterne für die Nutzung von Brauchwasser durch die BäderBetriebe. Schwimmbad an der Eissporthalle Einbau einer Zisterne für die Nutzung von Brauchwasser. INTERESS_I Das Grünflächenamt hat den entwickelten Prototypen Grüne Säule erstmals 2024 im öffentlichen Raum aufgestellt. weitere Informationen siehe: https://interess-i.jimdosite.com/partner/frankfurt-am-main/ Frankfurter Baumliste Die Frankfurter Baumliste wird laufend durch das Grünflächenamt aktualisiert. Grünes Ypsilon Ginnheim/Dornbusch Der zweite Bauabschnitt des Grünzugs in der Platenstraße ist fertiggestellt und wurde im Juni 2024 eingeweiht. Tiny Forest in Eckenheim Im Grünzug Gederner Straße in Frankfurt-Eckenheim wurde im Dezember 2023 ein Tiny Forest nach der sog. "Miyawaki"-Methode gepflanzt. Auf einer Fläche von ca. 120 m2 wurden durch die Initiative MainWäldchen mit Unterstützung des Grünflächenamts und des Ortsbeirats 10 rund 250 Forstbäume und 100 Sträucher gesetzt. Die Entwicklung dieser Fläche zu einem Miniwäldchen wird in den nächsten Jahren beobachtet und beispielgebend für die Verwendung zur Begrünung versiegelter Flächen bewertet. Weitere Flächenpotentiale für die Anlage von Tiny Forests werden geprüft. Reduktion des Flächenverbrauches bei Neubau Zur Förderung der Biodiversität wurde im Frühjahr 2021 eine Blühwiese angelegt: Eine Fläche hinter dem Betriebshof Heddernheim von 434 m2 inklusive einer 14 m langen Trockenmauer. Weiterhin wurde im Jahr 2022 eine Regentonne installiert, die das Dachwasser des Trafohäuschens auffängt. Das überlaufende Wasser füllt eine Wassermulde, die eigens angelegt als Kleintiertränke und Vogelbad dienen soll. Im Zuge von Planfeststellungen werden Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt. Z.B. wurde bei der Aufzugsnachrüstung Westend wegen notwendiger Fällung von Bäumen Neupflanzungen festgelegt. Die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen erfolgte auch bei den Projekten Betriebshof Ost, Frankfurter Bogen, Stresemannallee etc. Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Verbesserung des Mikroklimas 2023 wurden die Dächer der Wartehallen der Haltestellen Kalbach, Stadtgrenze Neu-Isenburg, Louisa Bahnhof, Habsburger Wittelsbacher und Hugo-Junkers-Straße/Schleife und Bus Bockenheimer Warte begrünt, sowie eine weitere Vertikalbegrünung an der Alte Oper umgesetzt. Programm "Schöneres Frankfurt" Bei der gestalterischen und funktionalen Aufwertung des öffentlichen Raums der im Programm "Schöneres Frankfurt" enthaltenen Projekte werden zugleich auch Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt. Diese Maßnahmen richten sich nach den Vorgaben des Leitfadens zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung in Frankfurt am Main. 3.7 Wasser Bezeichnung der Maßnahme Sachstand Trinkbrunnen 24 Trinkbrunnen gibt es in Frankfurt (Stand 11/2024), darunter sind 9 historische Brunnen und 15 neue Trinkbrunnen. Die Standorte sind im Geoportal zu finden: Geoportal Frankfurt. Es sind weitere Trinkbrunnen geplant, die Standorte werden in der AG Trinkbrunnen unter Federführung des Klimareferates abgestimmt. Angepasste Gießregime in 2022 im Palmengarten Die Maßnahme "Sommerberegnungsplan" wird weitergeführt. Zusätzlich werden weitere Rasenstandorte zu artenreichen, bewässerungsarmen Wiesen umgestaltet. Auch wurde die Wechselflorfläche vor dem Tropicarium zugunsten der Dauerbepflanzung mit automatischer Bewässerung reduziert. Erweiterung der automatischen Bewässerung im Palmengarten Ende 2022 wurden umfassende Überplanungen der Bewässerungseinrichtungen im Freiland des Palmengartens vorgenommen. Seit Frühjahr 2023 werden diese sukzessive umgesetzt. Zwischenzeitlich konnten rund 35 % der bewässerungsintensiven Flächen mit automatischen Ausbringeinrichtungen ausgestattet werden. Im Zusammenspiel mit dem Projekt NEWS sollen weitere Flächen entsprechend ausgestattet und dann auch an die automatische Steuerung angeschlossen werden. Team Wasser eingesetzt im Palmengarten Im Zuge der Einführung von EMAS gibt es themenspezifische Teams. Das Team Wasser kümmert sich um Wasserverbräuche, Abwasser sowie die zugehörige technische Infrastruktur im Zusammenspiel von Ringleitung (Wasserzufuhr), Bachlauf, Weiher, Zisternen, Aufbereitung von Wasser und Ableitung von Wasser. Weitere Zisterne im Deutsche Bank Park Im Rahmen des Umbaus der Nordwestkurve des Deutsche Bank Parks wurde eine weitere Zisterne in Betrieb genommen. Maßnahme an sanitären Anlagen der Städtische Bühnen Frankfurt am Main GmbH Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs durch wassersparende Armaturen Projekt "Smartes Wassermanagement" Die Stabsstelle Digitalisierung führt mit der Stadtentwässerung sowie dem Umwelt- und dem Grünflächenamt das Projekt "Smartes Wassermanagement" durch. Dieses besteht aus vier Teilprojekten und es werden u. a. verschiedene Sensoren verbaut. Ziel ist, durch die Digitalisierung von Grundwassermessstellen die entsprechende Datengrundlage zu verbessern, Erkenntnisse über den Einfluss von lokalen Niederschlagsereignissen und Vegetation auf das Grundwasser sowie über den Einfluss der Einleitung von Mischwasser und Regenwasser auf die Gewässerqualität zu gewinnen sowie die Wasserqualität durch die Vermeidung unnötiger Gifteinträge bei der Schädlingsbekämpfung zu verbessern. Gründach mit Retentionskörpern von Pavillonanlage Herstellung im Rahmen der Pavillonanlage zur Auslagerung von drei Kinderzentren, Projekt wurde im Juni 2023 fertiggestellt. Wassersparkampagne Auf allen Friedhöfen wurden an den Brunnen und Wasserstellen Schilder zum Wassersparen angebracht. Regenwassernutzung Aktuell befinden sich mehrere Projekte zur Nutzung von Regenwasser durch das Grünflächenamt in der Planung. Beispielsweise am Dom, der Liebfrauenkirche oder in Sossenheim. Zudem wurden Gespräche mit der FES hinsichtlich der Verwendung von Regenwasser aufgenommen. Blau-Grüne-Projekte Es werden zunehmend Projekte mit dem Ziel der Bestandsentsieglung und insbesondere Regenwasserkopplung in Angriff genommen. Außerdem wird die Betriebswassernutzung für Bewässerung öffentlicher Grünflächen konzeptioniert. Anlass sind derzeit noch hydraulisch notwendige Sanierungsmaßnahmen. Maßnahmen der Mainova AG zur Vorbeugung von Wasserverlust Das Ziel der Mainova AG ist, die Wasserverluste möglichst weiter zu reduzieren. Zu berücksichtigen ist hierbei stets der Aufwand und Nutzen im Rahmen der Kostenverträglichkeit für die Kund:innen. So können Maßnahmenkosten zur Reduktion der Wasserverluste auch deutlich höhere Wasserpreise für die Bürger:innen zur Folge haben, als durch reduzierte Verluste eingespart werden könnte. Vor diesem Hintergrund überprüft die Netzdienste RheinMain GmbH (NRM) in einem Zeitintervall von drei Jahren ihr gesamtes Trinkwasser-Rohrnetz, schadensauffällige Leitungen alle zwei Jahre. Zudem hat die NRM in den letzten drei Jahren, verteilt in ganz Frankfurt, über 200 Ultraschallsensoren installiert und dabei Frankfurt in rd. 60 Messzonen unterteilt, um im Frankfurter Wassernetz fortwährend für ein zuverlässiges Monitoring zu sorgen. Die Sensoren messen den Wasserdurchfluss und liefern Daten, etwa zu möglichen Undichtigkeiten oder Rohrbrüchen. So lassen sich diese frühzeitig erkennen und Wasserverluste effektiv reduzieren. Gänzlich vermeiden lassen sich Wasserverluste trotz dieser Maßnahmen leider nicht. 3.8 Klimabildung und Öffentlichkeitsarbeit Bezeichnung der Maßnahme Sachstand Klimaschutzkampagne Siehe Bericht des Magistrats an die Stadtv.-Vers. vom 15.01.2024, B 26 "Klimaneutrales Frankfurt 2035": Grundsatzbeschlüsse ( https://www.stvv.frankfurt.de/download/B_26_2024.pdf ) Website klimaschutz-frankfurt.de Weiterentwicklung der Website um einen neuen Themenschwerpunkt zu Solarenergie (suchmaschinen-optimiert). Übersetzung der relevanten Inhalte in "leichte Sprache". Bildungsfilm von Umweltlernen in Frankfurt e.V. Berufe für die Energiewende "Schornsteinfeger". https://www.youtube.com/watch?v=MIUE_cA2rIs Klimawandel-Fortbildung für städtische Azubis (POA: Modul NUK) Städtische Azubis erhalten eine Klimawandel-Schulung. Die Schulung umfasst Lehrstoff sowohl zum Klimaschutz als auch zur Klimaanpassung. Das Rahmenprogramm organisiert das POA. Die Finanzierung 2023/2024 erfolgt durch das Klimareferat. Die Vor-Ort-Umsetzung erfolgt durch Umweltlernen Frankfurt e.V. Umsonstladen Der erste stationäre Umsonstladen in Frankfurt eröffnet am 13.04.2024. Maßgeblich Beteiligte: Ehrenamtliche, FES-ZeroWaste-Lab, Umweltamt. Unterstützer: Klimareferat. https://zerowaste-lab.de/laufende-projekte/teilerei/ Solarrennen Jährliche Unterstützung durch den Energiepunkt Frankfurt RheinMain e. V. Klimabildung Bildungsangebote zu Klimaschutz- und Klimaanpassungsthemen für Kinder und Jugendliche in Kooperation mit Umweltlernen Frankfurt e.V. Wasserwoche Bildungseinheiten Thema "Wasser" in Kooperation mit der Mainova AG und Umweltlernen Frankfurt e.V. im Wasserpark Bornheim. Broschüre Besonders sparsame Haushaltgeräte, Ausgaben 2023, 2024 Besonders sparsame Haushaltsgeräte Projektdokumentation ÖKOPROFIT Frankfurt RheinMain 2023 (Wirtschaft) frankfurt.de/ökoprofit Projektdokumentation ÖKOPROFIT Frankfurt Verwaltung 2024 https://frankfurt.de/intranet/-/media/frankfurtde/microsit es/intranet/treffpunkt/pdf/broschuere-oekoprofit-stadtverwaltung-2024.ashx Demonstrationsprojekte im Nachhaltigen Gewerbegebiet Die Darstellung von Demonstrationsprojekten im Nachhaltigen Gewerbegebiet, d. h. von Unternehmen, die Maßnahmen im Klimaschutz und in der Klimaanpassung umgesetzt haben sowie sich im sozialen Bereich vorbildlich engagieren, wird weiter fortgesetzt. In diesem Jahr wurde ein Unternehmen ausgezeichnet. Weitere Informationen siehe "Demonstrationsprojekte" unter https://frankfurter-osten.de/klimaschutz-klimaanpassung/ Bildungsprogramm Grüne Schule Maßnahme wird weitergeführt. Im Zuge des in 2025 startenden, neuen Leitthemas des Palmengartens "Garten der Zukunft" wird das Thema Umweltmanagement eine große Rolle spielen. Hierzu werden entsprechende Vermittlungsformate erarbeitet. Warnungen des Gesundheitsamts / Karte Kühle Orte Im Jahr 2024 warnt das Gesundheitsamt nicht mehr gezielt bei Hitzeperioden oder Hitzetagen im Sommer. Stattdessen wird Anfang Mai eine Nachricht an die sensiblen Einrichtungen versendet, die dies erläutert. Zudem verweist das Gesundheitsamt auf die Warn-App des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Der Zugang zur Hitze-Webpage des Gesundheitsamtes sowie den Zugang zum Hessischen Hitzeaktionsplan (HHAP) ist verlinkt. Darüber hinaus wurde 2023 die "Kühle Orte Karte" durch das Gesundheitsamt erstellt. Diese gibt allen Bewohner:innen und Besucher:innen der Stadt Frankfurt eine Übersicht über Kühle Orte, Trinkbrunnen, Wasserspielanlagen in den einzelnen Stadtteilen zur Abkühlung bei Hitze. Die Karte liegt sowohl in Print-Version als auch online vor und wird kontinuierlich erweitert. Klimagourmet Die Bibliothek der Stadtbücherei zeigte die Ausstellung Klimagourmet. Veranstaltungen & Angebote der Stadtbücherei Beratungsangebote in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Hessen, Parking Day, CleanUp-Day, Tauschregale, Kleidertauschbörse, Pflanzen- und Samentauschbörse, Abgabe alte Handys, Bildungsprojekte, Bücher-Rucksack Nachhaltigkeit, Flyer Energiespartipps. Flyer Willkommenspaket Frankfurter Kinderbüro Seit Herbst 2023 liegt dauerhaft im Willkommenspaket für Neugeborene der Stadt Frankfurt ein Informationsflyer zum Thema Energiesparen. Jährlich werden 13.000 Pakete verteilt. VHS-Veranstaltungen Konferenzen, Kurse, Workshops, Führungen u.ä. zu den Themen Konsum, Nachhaltigkeit, Klima, Stadtnatur, Stadtplanung oder Klimabildung ÖPNV trifft Wissenschaft Am 8. Dezember 2023 fand in Darmstadt die Veranstaltung "ÖPNV trifft Wissenschaft - Jüngste Forschungsbeiträge" an der dortigen Hochschule statt: eine Kooperationsveranstaltung der Deutschen Verkehrswissenschaftlichen Gesellschaft, des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen, der VGF sowie weiterer Partner. Ziel war es, Abschlussarbeiten mit einem besonderen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft herauszustellen. Das Veranstaltungsformat findet im Herbst 2024 erneut in der Hochschule Darmstadt statt. Leitfaden Nachhaltigkeitsberichterstattung Die VGF hat an dem "Leitfaden Nachhaltigkeitsberichterstattung" des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) mitgeschrieben. Das Thema Umwelt- und Klimaschutz ist Teil dieses Leitfadens. (https://www.vdv.de/vdv-leitfaden-nachhaltigkeitsberichterstattung-fuer-den-oeff entlichen-verkehr.pdfx ) 3.9 Stadtverwaltung Bezeichnung der Maßnahme Sachstand ÖKOPROFIT Verwaltung Ein dezernatsübergreifendes Vorhaben im Rahmen der Klimaallianz war ab Dezember 2022 die Durchführung des Programms ÖKOPROFIT. Dieses bietet den Einstieg in ein Klima-, Energie-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement. ÖKOPROFIT ist als Teilleistung für ein EMAS-Umweltmanagementsystem von der EU anerkannt. 9 Dezernate mit folgenden 16 Standorten haben teilgenommen: Amt für Informations- und Kommunikationstechnik, die BKRZ GmbH & Co KG, das Frauenreferat, das Gesundheitsamt, vom Grünflächenamt die Friedhöfe Bornheim, Enkheim und Westhausen, das Institut für Stadtgeschichte, das Jugend- und Sozialamt, Kassen- und Steueramt, von der Kita Frankfurt die Kinderzentren Bornweidstraße und Stieglitzenweg, das Museum für Moderne Kunst, die Städtischen Bühnen Frankfurt, die Tourismus + Congress GmbH sowie der Zoologische Garten Die Organisationen entwickelten ein Leitbild, bildeten Umweltteams, klärten Zuständigkeiten und informierten die Belegschaft oder banden diese direkt mit ein. Am Ende stand die Erarbeitung individueller Maßnahmenprogramme. Mit den in der Projektlaufzeit umgesetzten Maßnahmen sparen die teilnehmenden Organisationen 410.440 Kilowattstunden Strom, 88.500 Kilowattstunden Wärme und etwa 150 Tonnen Treibhausgase pro Jahr. Die in der Projektlaufzeit erreichte Kosteneinsparung beträgt über 150.000 Euro. Von insgesamt 136 Maßnahmen ist fast die Hälfte (49 %) hochwirtschaftlich und amortisiert sich in weniger als drei Jahren. Die größte Einzelkategorie mit 42% bilden Maßnahmen rein organisatorischer Art, die keinerlei Kosten verursachen. Die Übertragung und Weiternutzung der erlangten Erkenntnisse innerhalb der Ämter und städtischen Betriebe ist ebenfalls gegeben, denn die teilnehmenden Organisationen repräsentieren ca. 280 Gebäude, also ca. 10 % der städtischen Objekte. Damit ist ein hoher Multiplikatoreffekt gegeben. Alle teilnehmenden Standorte wurden als ÖKOPROFIT-Betrieb zertifiziert, und somit wurden auch die Teilleistungen für ein EMAS-Umweltmanagementsystem nachgewiesen. https://frankfurt.de/intranet/-/media/frankfurtde/microsit es/intranet/treffpunkt/pdf/broschuere-oekoprofit-stadtverwaltung-2024.ashx . Fördermittelmanagement Mit der öffentlichen Unternehmensberatung "PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH" wurden Sondierungsgespräche über die Unterstützung der städtischen Ämter und Eigenbetriebe bei der Fördermittelnutzung geführt. Während ein gewisser Beratungsanteil durch die Finanzierung des Bundesfinanzministeriums sichergestellt würde, müssten andere Leistungen durch die Stadt beauftragt werden. Dies ist derzeit in Prüfung. Netzwerk nachhaltige Kultur Das Netzwerk wurde 2023 gebildet, um unter anderem die verwendeten Ausstellungsmaterialen weiter zu nutzen und anderen Museen zur Planung weiterer Ausstellungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch werden die Materialen mehrfach genutzt und die Nachhaltigkeit in Bezug auf Rohstoffverbräuche, Transportreduzierungen und Entsorgungsverringerung ermöglicht. Neues Sachgebiet im Gesundheitsamt In der Abteilung 53.2 - Hygiene und Umwelt wurde im Sommer 2021 das Sachgebiet 53.20 - Klima, Umwelt und Gesundheit gegründet, welches sich zielgerichtet mit den entsprechenden Zusammenhängen beschäftigt und das Klima im Fokus hat. Seit Anfang 2023 ist es auch operativ tätig. Nachhaltige Beschaffung Die VGF wendet bereits bei der Beschaffung von Textilprodukten und ihrer Unterhaltsreinigung nachhaltige Beschaffungskriterien an. Zukünftig wird die VGF das Thema "Nachhaltigkeitskriterien in der Beschaffung" noch weiter ausbauen und auf weitere Produktgruppen anwenden. Die VGF ist darüber hinaus seit dem 01.01.2024 vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betroffen und kommt ihren Sorgfaltspflichten zur Achtung menschenrechtlicher und umweltbezogener Rechte durch eine zentrale Koordinatorin nach. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.01.2025, OF 700/11 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.07.2019, NR 922 Antrag vom 19.08.2019, NR 940 Antrag vom 27.08.2019, NR 948 Antrag vom 27.11.2019, NR 1041 Etatantrag vom 21.02.2020, E 3 Bericht des Magistrats vom 08.12.2023, B 462 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6471 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 08.01.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2025, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: a) Die Vorlage B 5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 13 am 21.01.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und fraktionslos gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht); FDP (= Enthaltung) 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 59 Beschluss: a) Die Vorlage B 5 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6471 2025 1. Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 700/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE zu 2. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Zurückweisung) 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, BFF-BIG und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Kenntnis) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 5826, 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 20.03.2025 Aktenzeichen: 79-0

  • Mülltrennung erklären - Biomülltonne attraktiver machen
    B
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 6 Betreff: Mülltrennung erklären - Biomülltonne attraktiver machen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5162 - NR 983/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Der Maßnahmenplan "Auf dem Weg zur Zero Waste City" (Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 30/2022) zeigt bereits eine Reihe von Ansätzen auf, um die Menge an getrennt gesammeltem Bioabfall zu steigern. Insbesondere wird hier auf die separate Grünschnittsammlung im Frühjahr und Herbst hingewiesen, die auch in den kommenden Jahren weiter beworben und ausgebaut werden soll. Damit eine Trennung von Bioabfällen (aber auch von Papier) nicht aufgrund zu geringer Tonnenkapazitäten unterbleibt, lässt das Umweltamt mittlerweile pro Liegenschaft einen Behälterbestand für Wertstoffe zu, der dem 8-fachen des Restabfallbehältervolumens entspricht - bei unveränderter Gebührenhöhe. Die gesammelte Menge Bioabfall ist primär abhängig von der Witterung, da zum großen Teil Gartenabfälle über die braune Tonne entsorgt werden. Steigende Mengen bedeuten daher nicht unbedingt eine Verbesserung der Mülltrennung. Wie gut der Müll getrennt wird, kann nur durch die Ermittlung der Menge des Biomülls in der Restmülltonne ermittelt werden. Hierfür ist eine Sortieranalyse des Restmülls erforderlich. Das Umweltamt plant eine umfangreiche Sortieranalyse im Frühjahr 2025, der Auftrag hierzu wurde bereits vergeben. Aufgrund des entstehenden Aufwands und der anfallenden Kosten kann eine Sortieranalyse nicht so kleinteilig erfolgen, dass sich konkrete Bereiche mit schlechter Mülltrennung identifizieren lassen. Die beauftragte Sortieranalyse ist aber so aufgebaut, dass Unterschiede im Trennverhalten zwischen verschiedenen Siedlungsstrukturen erfasst werden können. Dieses Vorgehen wurde gewählt, weil bereits bekannt ist, dass sich das Trennverhalten umso mehr verschlechtert, je größer die Wohnanlagen sind. Die Analyse wird eine genauere Quantifizierung der Unterschiede erlauben. In der Stadt wurden bereits umfangreiche Kampagnen durchgeführt, um einen verantwortungsvolleren Umgang mit Bioabfällen zu bewerben. So nimmt das Umweltamt etwa seit mehreren Jahren an den Aktionen der "Aktion Biotonne Deutschland" (https://aktion-biotonne-deutschland.de/) teil. Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) hat in den vergangenen Jahren mit den Kampagnen "Mehr Bio in die Biotonne" und "Kein Plastik in die Biotonne" (https://www.fes-bio.de/) intensiv für eine bessere Trennung des Biomülls geworben. Das Umweltamt wird Anfang 2025 ebenfalls eine umfangreiche Werbekampagne zur Mülltrennung sowie zur Abfallvermeidung starten. Diese ist ebenfalls Bestandteil des Maßnahmenplans "Auf dem Weg zur Zero Waste City". Aufgrund der oben erwähnten Tatsache, dass die Mülltrennung in größeren Siedlungsstrukturen schlechter funktioniert, soll im Rahmen der Kampagne weniger auf klassische Werbemittel gesetzt werden, sondern vorrangig eine zielgenaue Ansprache der Menschen vor Ort erfolgen. In Frankfurt am Main werden jährlich zwischen 25.000 und 30.000 t Bioabfall über die Biotonnen gesammelt. Eine Steigerung dieser Menge auf 70-80 kg pro Einwohner:in und Jahr würde etwa eine Verdopplung dieser Menge bedeuten. Dies würde die Kapazitäten der Rhein-Main-Biokompostanlage (RMB) überschreiten, zumal dort nicht nur der Bioabfall aus Frankfurt angeliefert wird. Der Ausbau der Anlage ist bereits seit 2021 erklärtes Ziel der FES. So wird etwa ein dritter Fermenter zur Erzeugung von Biogas benötigt. Zudem machen die geänderten Anforderungen der Bioabfallverordnung künftig eine Vorsortierung des angelieferten Bioabfalls erforderlich, um die Menge an Fremdstoffen (insbesondere Plastik) im Verwertungsprozess zu reduzieren. Für beide Maßnahmen werden am Standort dringend Erweiterungsflächen benötigt, die derzeit aber nicht zur Verfügung stehen. Der Zeitbedarf für Planung und Bau dieser notwendigen Erweiterungen der Anlage wird von der FES auf vier Jahre geschätzt. Die in dem Antrag vorgeschlagene Reduzierung der Abholzeiten der Biotonnen lässt sich nicht realisieren, da dies zu Gebührenungerechtigkeit in den verschiedenen Abfuhrgebieten führen würde. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung der Leerungsintervalle auch aus energetischen Gesichtspunkten nicht sinnvoll ist, da die Vergärung der Abfälle zu Biogas umso besser gelingt, je frischer der angelieferte Abfall ist. Die gegenwärtige 14-tägige Leerung stellt somit bereits einen Ausgleich zwischen dem Nutzen und den entstehenden Umweltbelastungen her. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.07.2024, NR 983 Anfrage vom 09.01.2025, A 332 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 08.01.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 13 am 21.01.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5827, 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 20.03.2025 Aktenzeichen: 79-1

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