Nachhaltiger Haushalt für Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Magistrat berichtet über die Entwicklung eines nachhaltigen Haushalts für Frankfurt am Main, der die Ziele der Hessischen Gemeindeordnung und die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen berücksichtigt. Es wird eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Konsolidierungsbuches angestrebt, um die Kommunen bei der Haushaltskonsolidierung zu unterstützen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBericht
Die Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften des Hessischen Rechnungshofs veröffentlicht in ihrem Konsolidierungsbuch einen umfangreichen Leitfaden mit zahlreichen Best-Practice-Beispielen aus der Kommunalprüfung für einen stabilen kommunalen Haushalt. Dieser soll die Kommunen dabei unterstützen, die Ziele der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) nach gesunden Gemeindefinanzen (§ 10 HGO) und stetiger Aufgabenerfüllung (§ 92 Abs. 1 HGO) zu erreichen. Vor diesem Hintergrund gliedert sich das Konsolidierungsbuch in drei Teile.
In Teil 1 werden die Erfahrungen der Überörtlichen Prüfung zu Ergebnisverbesserungspotenzialen, differenziert nach 16 Produktbereichen des kommunalen Haushalts auf Basis des Produktbereichsplans des Landes Hessen wiedergegeben. Die Stadt Frankfurt am Main hat davon abweichend seit 2002 einen Produkthaushalt nach einer eigenen Gliederung im Einsatz, weil zum Zeitpunkt seiner Einführung noch keine diesbezüglichen Vorgaben des Landes Hessen existierten. Teil 2 enthält Konsolidierungs- und Steuerungsempfehlungen mit produktbereichsübergreifender Relevanz, wie z. B. Wirkungsorientierte Steuerung, Haushaltssicherungskonzept, Forderungs-, Energie-, Personal- oder auch Immobilienmanagement. Teil 3 benennt Ansprechpartner:innen, an die sich Kommunen und Kommunalpolitiker:innen bei Einzelfragen zur Haushaltskonsolidierung wenden können.
Das Konsolidierungsbuch versteht sich als eine Arbeitshilfe für die Kommunen, die sich in ständiger Weiterentwicklung befindet; mit der Version 2025 liegt aktuell die fünfte Überarbeitung des Grundlagenwerkes vor. Dieses vorausgeschickt beantwortet der Magistrat die Fragen 1 bis 4 wie folgt: Gemäß § 1 Abs. 3 und § 4 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung Hessen (GemHVO) ist der kommunale Haushalt in Teilhaushalte zu gliedern. In diesen Teilhaushalten werden die Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte dargestellt. Jeder Teilhaushalt bildet hierbei eine Bewirtschaftungseinheit bzw. Budget. Diese Budgets wiederum sind verschiedenen Verantwortungsbereichen zuzuordnen. Die Stadt Frankfurt am Main legt hierzu in den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABVs) Ziffer 1.1 fest, dass sich die Budgets an der jeweils gültigen Dezernatsverteilung orientieren. Die Bewirtschaftung der im Haushalt bereitgestellten Budgets obliegt somit den für die fachlichen Aufgaben zuständigen Dezernaten.
Unter der in der Frage A 314 angesprochenen Nachhaltigkeit des städtischen Haushalts ist nicht nur der regelmäßige Ausgleich seines ordentlichen Ergebnisses und damit verbunden die langfristige Stabilisierung der Kommunalfinanzen im Sinne der Generationengerechtigkeit zu verstehen, sondern auch die Bereitstellung und eventuell kennzahlenbasierte Ausweisung zugehöriger finanzieller Mittel zur Erreichung der 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen. Die weitere Ausgestaltung dieses Nachhaltigkeitsaspektes befindet sich magistratsseitig noch in der Abstimmung, auch vor dem Hintergrund der bei einer Implementierung und späteren Etablierung zu berücksichtigenden Ressourcen. Denkbar wäre z. B. entweder eine kennzahlengestützte Berichterstattung im Produkthaushalt oder gegebenenfalls eine zentrale Darstellung in einem gesonderten Nachhaltigkeitsbericht.
Mögliche Ansatzpunkte hinsichtlich einer nachhaltigen zentralen Haushaltssteuerung im Sinne "stabiler" Kommunalfinanzen ergeben sich beispielsweise auch aus dem im Teil 2 des Konsolidierungsbuches vorgestellten Instrument des Haushaltssicherungskonzeptes (§ 92a HGO). Haushaltssicherungskonzepte wurden in der Stadtverwaltung Frankfurt am Main bereits als ein Instrument eingesetzt und finden sich in den entsprechenden Magistratsvorträgen wieder, wie zuletzt im Vortrag des Magistrats vom 19.06.2023, M 93. Auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Vorlage eines solchen Haushaltssicherungskonzeptes achtet auch die Kommunalaufsicht, insbesondere im Rahmen der jeweiligen Genehmigung des städtischen Haushalts. Aktuell bestand für den Doppelhaushalt 2024/2025 keine Notwendigkeit, ein solches Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und der Magistrat wird im Rahmen der anstehenden Beratungen für den Entwurf des Doppelhaushaltes 2026/2027 ebenfalls darauf achten, dass die Parameter und Zielwerte für die Aufstellung eines genehmigungsfähigen Haushalts entsprechend berücksichtigt werden. Sollten sich dabei Erkenntnisse ergeben, die eine umfassendere Konsolidierung der Budgets der Stadt Frankfurt am Main erforderlich machen würden, bietet das Konsolidierungsbuch mit seinen vergleichenden Best-Practice-Ansätzen dem Magistrat bzw. seinen Fachdezernaten dabei sicher eine gute Grundlage für denkbare bzw. prüfenswerte weitere Schritte.
Eine zentrale Auskunft über umgesetzte oder zukünftig geplante Maßnahmen des Magistrats oder über das mögliche Volumen von produktbereichsbezogenen Konsolidierungsmaßnahmen aus Teil 1 des Konsolidierungsbuches kann daher derzeit leider nicht abgegeben werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Oktober 2024AA 314Nachhaltiger Haushalt für Frankfurt am MainSTVV-Anfrage · CDU
- 6. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 3Nachhaltiger Haushalt für Frankfurt am MainMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis)