Umsetzungsstand "Pakt für den Ganztag" im Ortsbezirk 2
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob durch den Pakt für den Ganztag die Pflicht zur Teilnahme an der ganztägigen schulischen Betreuung bis 15 bzw. 17 Uhr vorgesehen ist. Im Rahmen dessen soll berichtet werden, welche Angebote Schülerinnen und Schülern unterbreitet werden sollen, ob Unterrichtsstunden erhöht werden sollen, AG-Angebote verstärkt werden sollen und ob ggfs. gezielte Förderstunden eingeführt werden sollen. Diesbezüglich möge der Magistrat darlegen, wie der Pakt für den Ganztag räumlich und ggfs. ergänzend zur ST 2185 vom 16.12.2024 personell umgesetzt werden soll, ob diesbezüglich ein Schwerpunkt auf die Schulen bzw. außerschulischen Einrichtungen gelegt wird.
Begründung
Ergänzend zur ST 2185 vom 16.12.2024 besteht Informationsbedarf. Es geht nicht aus der ST hervor, ob die Schülerinnen und Schüler auch vor 15 Uhr die Schule verlassen dürfen und ob nachmittags auch verpflichtender Unterricht stattfindet/stattfinden kann. Dies würde mitunter dazu führen, dass bei mehr Unterrichtszeit eine gezielte(re) Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler erfolgen könnte.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Anregung an den Magistrat OM 6373 2025; 1. Die Vorlage OF 1062/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass am Ende des Antragstenors Ziffer 2. mit folgendem Wortlaut ergänzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbezirk 2 im Laufe des Jahres 2025 entsprechende Informationsveranstaltungen zur Umsetzung des Pakts für den Ganztag durchzuführen bzw. anzubieten." 2. Die Vorlage OF 1066/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.