Toiletten im Höchster Bahnhof endlich dauerhaft sichern!
Zusammenfassung
Der Magistrat strebt eine dauerhafte Sicherstellung der Toilettenanlage am Höchster Bahnhof an, da diese im Eigentum der Deutschen Bahn steht und bisher kein angemessener Betrieb gewährleistet ist. Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn eine rechtlich klarere Zuständigkeit und langfristige Lösung zu finden, um den Betrieb der Toiletten sicherzustellen.
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Die Toilettenanlage am Höchster Bahnhof steht im Eigentum der Deutschen Bahn und wird weiterhin ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durch den Magistrat betrieben. Die Toilettenanlage ist demnach weiterhin geöffnet und der Betrieb ist somit sichergestellt.
Es konnten bislang keine zielführenden Gespräche mit der Eigentümerin geführt werden. Allerdings steht der Magistrat derzeit im Rahmen der geplanten Sanierungen an der S-Bahn Haltestelle Westbahnhof in regelmäßigem Kontakt mit der Deutschen Bahn.
Der Magistrat ist an einer dauerhaften Lösung, verbunden mit der Klarstellung der Zuständigkeiten, interessiert, wird diese Bestrebungen weiterverfolgen und in den nächsten Gesprächen mit der Deutschen Bahn thematisieren. Sollten trotz der Bemühungen keine zielführenden Ergebnisse erkennbar sein, ist die Mittelverfügbarkeit für die dauerhafte Aufrechterhaltung des Betriebes ggfs. nochmal zu prüfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. März 2022NRNR 355Toiletten im Höchster Bahnhof endlich dauerhaft sichern!STVV-Antrag · CDU
- 9. Dezember 2022BB 470Toiletten im Höchster Bahnhof endlich dauerhaft sichern!Magistratsbericht
- 26. April 2024BB 163Toiletten im Höchster Bahnhof endlich dauerhaft sichern!Magistratsbericht
- 6. Januar 2025Sie sind hierBB 10Toiletten im Höchster Bahnhof endlich dauerhaft sichern!Magistratsbericht
- 10. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 168 WochenBB 208Toiletten im Höchster Bahnhof endlich dauerhaft sanieren!Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Kenntnis als Zwischenbericht)