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  • Koordination von Sanierungs-, Schulbau- und Solaroffensiven
    B
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 7 Betreff: Koordination von Sanierungs-, Schulbau- und Solaroffensiven Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5160 Ziffer 2. - NR 992/24 CDU - Der Magistrat teilt mit, dass sämtliche investive Maßnahmen in den betroffenen Bereichen abgestimmt und koordiniert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.09.2024, NR 992 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 08.01.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.02.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 7 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Kenntnis) 33. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 17.02.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 7 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Zurückweisung) 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 7 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5737, 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.02.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Leerstand stoppen - Leerstehende städtische Wohnungen zügig sanieren und vermieten
    B
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 8 Betreff: Leerstand stoppen - Leerstehende städtische Wohnungen zügig sanieren und vermieten Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5312 - NR 442/22 Linke, B 51/24 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 29.04.2025 Zu 1.: Der Magistrat sieht die Notwendigkeit gegeben, die Sanierung von leerstehenden städtischen Wohnungen dadurch zu beschleunigen, indem neue Kriterien für eine effektive Sanierung von Wohnungen definiert und mit standortabhängiger Priorisierung in Gruppen gefasst werden. Die Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen von städtischen Wohnungen können auf diese Weise in einem angemessenen Zeitrahmen umgesetzt werden. Die neu sanierten Wohnungen können dann sukzessive wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Damit verfolgt der Magistrat das Ziel, eine größere Anzahl an leerstehenden Wohnungen binnen einer angemessenen Zeit wieder in die Vermarktung zu geben. Dadurch wird eine Schritt-für-Schritt-Sanierung und Vermarktung des Leerstands möglich gemacht. Das Ziel des Magistrats ist es, die Sanierung aller leerstehenden städtischen Wohnungen in den kommenden Jahren voran zu treiben. Realistisch gesehen ist dies jedoch innerhalb von zwei Jahren nicht gänzlich umzusetzen. Die Verhandlungen des Magistrats mit städtischen Gesellschaften für eine Übernahme von Wohnungen dauern an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.07.2022, NR 442 Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 51 Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 379 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 08.01.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 8 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, AfD und Gartenpartei (= Kenntnis) FRAKTION (= Kenntnis als Zwischenbericht) Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 8 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 5738, 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.02.2025 § 6338, 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.06.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Stadtteil Kalbach-Riedberg beim Ausbau öffentlicher Toiletten der Stadt Frankfurt am Main berücksichtigen
    B
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 9 Betreff: Stadtteil Kalbach-Riedberg beim Ausbau öffentlicher Toiletten der Stadt Frankfurt am Main berücksichtigen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5314 - OA 320/23 OBR 12, B 110/24 - Der Magistrat vertreten durch das Amt für Bau und Immobilien hat den Bedarf an öffentlichen Toilettenanlagen im Stadtgebiet Kalbach-Riedberg bereits aufgenommen. Die Anzahl der zusätzlich gemeldeten Bedarfe ist enorm. Die Errichtung neuer Toilettenanlagen kann mit den derzeitigen personellen Ressourcen und Mittel nicht ohne weiteres umgesetzt werden. Der Standort Kalbach-Riedberg wurde zunächst bei den im Zwischenbericht 2024 aufgeführten Sofortmaßnahmen nicht aufgeführt, wird allerdings weiterhin mit berücksichtigt. Der Zwischenbericht 2024 ist derzeit noch im Freigabeprozess und daher noch nicht veröffentlicht. Der Magistrat ist bemüht bei der Umsetzung des Konzeptes "Nette Toilette" diesen Standort besonders zu berücksichtigen und die dort ansässigen Gastronomen für eine Teilnahme zu überzeugen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.01.2023, OA 320 Bericht des Magistrats vom 15.02.2024, B 110 Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 184 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 08.01.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 9 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 9 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) FRAKTION (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 5739, 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.02.2025 Aktenzeichen: 91-22

  • Ausbau der Mörfelder Landstraße (K 816) zwischen Breslauer Straße und Oppenheimer Landstraße und Aufweitung der Eisenbahnüberführung Mörfelder Landstraße hier: Baumfällvorlage
    M
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 06.01.2025, M 2 Betreff: Ausbau der Mörfelder Landstraße (K 816) zwischen Breslauer Straße und Oppenheimer Landstraße und Aufweitung der Eisenbahnüberführung Mörfelder Landstraße hier: Baumfällvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5183 (M 91) Auf Antrag des Magistrats vom 06.01.2025 I. Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen der Maßnahme Eisenbahnüberführung Mörfelder Landstraße/Feuerwache bedingt durch die vorlaufenden Leitungsverlegungen bereits im Winter 2024/2025 ein Eingriff in den Baumbestand unvermeidlich ist. Es müssen folgende 17 geschützte Bäume auf städtischen Flächen gefällt werden, von denen nur ein Baum (Nr. 17) im Baukataster erfasst ist, und wo ein Baum (Nr. 68) bereits abgestorben ist: Nr. 1 Baumart: Götterbaum (Ailanthus altissima) Stammdurchmesser: ca. 23 cm (in 1 m Höhe) Stammumfang: ca. 72 cm (in 1 m Höhe) Gravierende Schäden (Wurzelverletzungen Grobwurzeln) Pflanzjahr: unbekannt Nr. 2 Baumart: Götterbaum (Ailanthus altissima) Stammdurchmesser: ca. 39 cm (in 1 m Höhe) Stammumfang: ca. 123 cm (in 1 m Höhe) Gravierende Schäden (Wurzelverletzungen Grobwurzeln) Pflanzjahr: unbekannt Nr. 4 Baumart: Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) Stammdurchmesser: ca. 29 cm (in 1 m Höhe) Stammumfang: ca. 91 cm (in 1 m Höhe) Gravierende Schäden (Totholz/abgängig) Pflanzjahr: unbekannt Nr. 5 Baumart: Robinie (Robinia pseudacacia) Stammdurchmesser: ca. 35 cm (in 1 m Höhe) Stammumfang: ca. 110 cm (in 1 m Höhe) Gravierende Schäden (Zwiesel) Pflanzjahr: unbekannt Nr. 19 Baumart: Kirsche (Prunus spec.) Stammdurchmesser: ca. 30 cm (in 1 m Höhe) Stammumfang: ca. 94 cm (in 1 m Höhe) Pflanzjahr: unbekannt Nr. 23 Baumart: Götterbaum (Ailanthus altissima) Stammdurchmesser: ca. 130 cm (in 1 m Höhe) - dreistämmig Stammumfang: ca. 408 cm (in 1 m Höhe) - dreistämmig Pflanzjahr: unbekannt Nr. 25 Baumart: Götterbaum (Ailanthus altissima) Stammdurchmesser: ca. 20 cm (in 1 m Höhe) Stammumfang: ca. 63 cm (in 1 m Höhe) Pflanzjahr: unbekannt Nr. 33 Baumart: Götterbaum (Ailanthus altissima) Stammdurchmesser: ca. 21 cm (in 1 m Höhe) Stammumfang: ca. 66 cm (in 1 m Höhe) Pflanzjahr: unbekannt Nr. 36 Baumart: Götterbaum (Ailanthus altissima) Stammdurchmesser: ca. 23 cm (in 1 m Höhe) Stammumfang: ca. 72 cm (in 1 m Höhe) Pflanzjahr: unbekannt Nr. 38 Baumart: Götterbaum (Ailanthus altissima) Stammdurchmesser: ca. 20 cm (in 1 m Höhe) Stammumfang: ca. 63 cm (in 1 m Höhe) Pflanzjahr: unbekannt Nr. 39 Baumart: Götterbaum (Ailanthus altissima) Stammdurchmesser: ca. 80 cm (in 1 m Höhe) - zweistämmig Stammumfang: ca. 251 cm (in 1 m Höhe) - zweistämmig Gravierende Schäden (Totholz bis Grobastniveau)) Pflanzjahr: unbekannt Nr. 42 Baumart: Götterbaum (Ailanthus altissima) Stammdurchmesser: ca. 40 cm (in 1 m Höhe) Stammumfang: ca. 126 cm (in 1 m Höhe) Gravierende Schäden (Druckzwiesel mit Einwachsungen) Pflanzjahr: unbekannt Nr. 44 Baumart: Götterbaum (Ailanthus altissima) Stammdurchmesser: ca. 22 cm (in 1 m Höhe) Stammumfang: ca. 69 cm (in 1 m Höhe) Pflanzjahr: unbekannt Nr. 64 Baumart: Robinie (Robinia pseudacacia) Stammdurchmesser: ca. 33 cm (in 1 m Höhe) - dreistämmig Stammumfang: ca. 104 cm (in 1 m Höhe) - dreistämmig Gravierende Schäden (Druckzwiesel) Pflanzjahr: unbekannt Nr. 73 Baumart: Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) Stammdurchmesser: ca. 40 cm (in 1 m Höhe) - dreistämmig Stammumfang: ca. 126 cm (in 1 m Höhe) - dreistämmig Gravierende Schäden (zwei Stämmlinge abgestorben, Befall Rußrindenpilz) Pflanzjahr: unbekannt Im Baumkataster mit der Nummer 275: Nr. 17 Baumart: Säulen-Pappel (Populus nigra ‚Italica') Stammdurchmesser: ca. 89 cm (in 1 m Höhe) Stammumfang: ca. 308 cm (in 1 m Höhe) Pflanzjahr: 1960 Bereits abgestorben: Nr. 68 Baumart: Robinie (Robinia pseudacacia) Stammdurchmesser: 26 cm Stammdurchmesser: 82 cm (in 1m Höhe) Pflanzjahr: unbekannt II. Der Fällung der Bäume wird zugestimmt. III. Es dient ferner zur Kenntnis, dass Ersatzpflanzungen im näheren Umfeld in Abstimmung mit dem Fachamt vorgenommen werden. IV. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass in diesem Vorhaben insgesamt 31 geschützte Bäume (davon 14 erst nach Planfeststellungsbeschluss in einer der nächsten Fällperioden) und 39 nicht-schützenwerte oder nicht-geschützte Bäume sowie Kleinstgehölze gefällt werden müssen. Begründung: Für die Maßnahme Eisenbahnüberführung Mörfelder Landstraße/Feuerwache wurde im Mai 2024 ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens sind u. a. die Auswirkungen auf die Flora, also auch das Fällen von Bäumen und deren ökologischen Ausgleich. Die Landschaftspflegerische Begleitplanung zeigt auf, dass alle Eingriffe komplett kompensiert werden können. Für die Baumersatzpflanzungen werden nach den städtischen Ausbaustandards insgesamt 5 Jahre Pflege vorgesehen, bis diese in die Unterhaltung des Grünflächenamtes gehen. Die Landschaftspflegerische Begleitplanung mit Darstellung aller geplanten Eingriffe einschließlich Begründung sowie mit Darstellung der Kompensationsmaßnahmen kann im Internet auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt eingesehen werden: https://rp-darmstadt.hessen.de/veroeffentlichungen-und -digitales/oeffentliche-bekanntmachungen/verkehr/strassen/05062024-ausbau-moerfe lder-landstrasse-k-816-und-aufweitung-eue-moerfelder-landstr-frankfurt-am (Link bitte kopieren, im Browser einfügen und die Leerzeichen löschen) Da der terminliche Ablauf der Maßnahme wegen der genehmigten Sperrpausen der DB festgelegt ist, müssen bereits 2025 Leitungen umgelegt werden, bevor der Planfeststellungsbeschluss vorliegen wird. Aus diesem Grund sollen mit dieser Vorlage vorgezogene Baumfällungen für die Bäume auf öffentlichen Flächen genehmigt werden. Die Baumfällungen müssen aus Gründen des Artenschutzes bis Ende Februar 2025 abgeschlossen sein. Die in der Landschaftspflegerischen Begleitplanung vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen sind von dem Vorziehen unberührt. Die Leitungsplanung wurde an mehreren Stellen geändert, um den Fortbestand von Bäumen zu sichern. Die vorliegende Planung kann jedoch aufgrund von Zwangspunkten - andere Leitungen, Grundstückszufahrten, Haltestellen etc. - nicht weiter optimiert werden. Anlage 1_Auszug_Baumkataster (ca. 234 KB) Anlage 2_Lageplan_Strassenplanung (ca. 6,6 MB) Anlage 3a_Ausfuehrungsplan_NRM-westlich (ca. 5,6 MB) Anlage 3b_Ausfuehrungsplan_NRM-oestlich (ca. 7,8 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.01.2025, NR 1111 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.11.2009, M 228 Vortrag des Magistrats vom 01.07.2024, M 91 Vortrag des Magistrats vom 13.06.2025, M 99 Vortrag des Magistrats vom 17.04.2026, M 61 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ältestenausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 08.01.2025 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.01.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 2 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF; BFF-BIG (= Enthaltung) Linke und FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: a) Die Vorlage M 2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 2 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1111 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 2 = Enthaltung) Gartenpartei (M 2 = Ablehnung, NR 1111 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 2 und NR 1111 = Annahme) Stadtv. Dr. Schulz (M 2 = Annahme, NR 1111 = Ablehnung) 35. Sitzung des Ältestenausschusses am 30.01.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 2 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1111 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1111); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 2 = Ablehnung, NR 1111 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 2 und NR 1111 = Annahme) Stadtv. Dr. Schulz (M 2 = Annahme, NR 1111 = Ablehnung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage M 2 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1111 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1111) sowie Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie AfD und Stadtv. Dr. Schulz (= Ablehnung) 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 2 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5700, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 66-2

  • BW022h - Grundhafte Erneuerung der Brücke im Zuge der Camberger Straße - Bauleistungen; Zweite Mehrkostenvorlage
    M
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 06.01.2025, M 3 Betreff: BW022h - Grundhafte Erneuerung der Brücke im Zuge der Camberger Straße - Bauleistungen; Zweite Mehrkostenvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.11.2023, § 3999 (M 160) 1. Den weiteren Mehrkosten aus der grundhaften Erneuerung der Brücke im Zuge der Camberger Straße wird zugestimmt. 2. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 647 T€ (brutto) werden bewilligt und freigegeben. 3. Es dient zur Kenntnis, dass - für die Ertüchtigung der Brücke im Zuge der Camberger Straße mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022, § 2660 (M 186), ein Gesamtbetrag in Höhe von 3.868 T€ (brutto) in der Projektdefinition 5.010839 freigegeben wurde, - der auf 5.822 T€ gestiegene Investitionsbedarf mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023, § 3999 (M 160), freigegeben wurde. - nach aktueller Abrechnung mittlerweile weitere Mehrkosten in Höhe von 647 T€ vorliegen und damit der Gesamtinvestitionsbedarf auf 6.469 T€ gestiegen ist. 4. Die zur Deckung der Mehrkosten in Höhe von 647 T€ (brutto) erforderlichen Mittel stehen in der Produktdefinition 5.002663 "Abbau Sanierungsstau" zur Verfügung. 5. Insgesamt wurden bis 31.07.2024 bereits Mittel in Höhe von 5.804 T€ verausgabt. 6. Ein Förderantrag wurde bei HessenMobil gestellt, die Maßnahme wird dort jedoch noch immer nur als Nachrücker geführt. 7. Ferner dient es zur Kenntnis, dass die aufgrund der Mehrausgaben um rund 21 T€ erhöhten Jahresfolgekosten (bisher: rd. 188 T€) zukünftige Haushalte belasten. Begründung: A. Zielsetzung Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022, § 2660 (M 186), erfolgte die Vergabe der Baumaßnahme kurzfristig am 21.12.2022, da die im Laufe des Jahres 2023 angemeldeten Sperrpausentermine der Deutschen Bahn eingehalten werden mussten. Hierbei fielen projektbedingt Mehrkosten im Bereich der Bauvergabe, der Kabelverlegung zur Baufeldfreimachung durch IKT, der SRM und im Bereich der Sicherung gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb, die im Vorfeld nicht berücksichtigt werden konnten, sowie diverse Nachtragsforderungen der Baufirma an, die alle mit der ersten Mehrkostenvorlage (M 160) unter § 3999 am 02.11.2023 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden. Mit dem aktuellen Abrechnungsstand fallen zu den bereits genehmigten Kosten weitere Mehrkosten im Bereich der weiteren Planung, Bauausführung und der Sicherung gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb an. B. Alternativen keine C. Lösung keine D. Kosten 1. Investitionsbedarf (Mehrkosten): 647.000,00 € Kostenübersicht Investitionskosten 646.680,73 € 1. Baukosten 1.1 Nachtragsangebote Bau (geprüft) 502.261,72 € Summe Baukosten (Brutto, 19% MwSt.) 502.261,72 € 2. Baunebenkosten (Mehrkosten) 2.1 Sicherung Bahnbetrieb 114.235,60 € 2.2 Planungskosten 30.183,41 € Summe Baunebenkosten 144.419,01 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2024 646.680,73 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: -keine- 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben -keine- b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten Baukosten (Mehrkosten) 646.680,73 € *1% 6.466,81 € Summe Bauunterhaltungskosten: 6.466,81 € 2. Abschreibung (jährlich) Brückenbau (Mehrkosten) BND * 70 Jahre*2 1/70 von 646.680,73 € 9.238,30 € BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer *2 AfA-Tabellen der Stadt Frankfurt Summe Abschreibung: 9.238,30 € c) Kapitalkosten 1,6 % / 2* 646.680,73 € 5.173,45 € (Zinssatz gem. Rundmail vom 17.01.2023 zum Haushalt 2024/2025) Summe Jahresfolgekosten (Summe a, b, c) 20.878,56 € Summe Jahresfolgekosten gerundet auf volle T€ 21.000 € 5. Jahreserträge: -keine- 6. Leistungen Dritter: -keine- 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine- 8. Sonstiges: -keine- Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 61 Vortrag des Magistrats vom 11.11.2022, M 186 Vortrag des Magistrats vom 22.09.2023, M 160 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 08.01.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage M 3 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 10.02.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 33. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.02.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5796, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 10-1

  • Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle „Westend“ der UBahnLinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuwiesen
    OFOB 2
    06.01.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 1053/2 Betreff: Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle "Westend" der U-Bahn-Linien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuwiesen Vorgang: OM 2079/22 OBR 2; ST 2063/22; OA 443/24 OBR 2; OM 6233/24 OBR 2; ST 2160/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Die ST2160 vom 16.12.2024 ist zurückzuweisen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Seite des U- Bahn-Aufzugs zur Haltestelle Westend aus Richtung Alte Oper Poller vor der Aufstellungsfläche zu installieren, die üblicherweise zum Schutz vor Lkws und Anschlägen dienen. 3. Die Entscheidung, auf der östlichen Seite mit Bezug auf den Planstellungsbeschluss zum Verzicht auf Poller nur einfache Poller aufzustellen (s. ST 2060 vom 09.09.2022 sowie ST 2160 vom 16.12.202), hält der Ortsbeirat für nicht nachvollziehbar. Begründung: Der Unfall in Niederkassel, bei dem 2023 ein fünfzehnjähriger Jugendlicher an einer Bushaltestelle durch einen Pkw tödlich verletzt wurde, der tödliche Unfall in Passau, bei dem eine Mutter und ihre elfjährige Tochter durch einen ausweichenden Lkw ums Leben kamen sowie Fußgänger verletzt wurden sowie mehrere Unfälle in Hessen, bei denen Fußgänger durch Kraftfahrzeuge auf Gehwegen zum Teil schwer verletzt wurden - der letzte in Fuldabrück am 23.12.2024, bei dem eine Familie mit einem Baby im Kinderwagen auf einem Gehweg von einem Auto erfasst wurde und Vater und Kind schwer verletzt wurden - sind der Beweis für die Notwendigkeit von zusätzlichen Schutzeinrichtungen für den Aufzug in der Bockenheimer Landstraße. Es ist unerklärlich, wieso vor dem Aufzug aus Richtung Bockenheim terrorsichere Poller aufgestellt wurden, aber auf der gegenüberliegenden Seite aus Richtung Alte Oper, an der Fußgänger üblicherweise warten, nur normale Poller installiert wurden. Wie sicher normale Poller Fußgänger vor Kraftfahrzeugen schützen, zeigt die OF 1032/2 Vom 13.11.2024 (Poller in der Grempstraße.) wo die Poller vor dem Parkhaus in der Grempstraße umgefahren wurden. Ausserdem ist aufgrund der Insel für den Aufzug aus Richtung Alte Oper ein Lenkmanöver nach rechts notwendig. Wenn das Einlenken nach rechts aus Unachtsamkeit vergessen wird, landet das Kraftfahrzeug direkt auf der Aufzugsinsel im Aufstellbereich für die Fußgänger. Zählen Menschenleben so wenig? Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2079 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2063 Anregung vom 19.02.2024, OA 443 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2160 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6368 2025 Die Vorlage OF 1053/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und SPD (= Ablehnung)

  • Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof
    OFOB 9
    06.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 1057/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Die Buslinie 39 wird zum nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2025 bis zum Westbahnhof verlängert. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße-Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifenns,(Siehe Zeichnung) - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof verlängert werden. Sie soll folgernde Haltestellen erhalten: Sportinstitut - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof-Kurfürstenplatz - Adalbert-/ Schlpßstraße - Westbahnhof Die Ampelschaltung an der Kreuzung Rödelheimer Straße - Häusergasse -Schloßstrasse muss angepasst werden. Begründung: Entgegen den Aussagen der ST 824/2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39vom Markus- Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt, und zur Station Ginnheimer Straße/Sophienstraße will, steigt an der Haltestelle Ginnheim Mitte um, fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markuskrankenheus, eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab Markuskrankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Zeichnung Kreuzung Rödelheimer Straße, Häusergasse, Schlossstraße Quelle: Geoportal Frankfurt mit eigenen Markierungen Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.02.2025, OF 1085/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1057/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6526 2025 1. Die Vorlage OF 1057/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1085/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1085/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule möglich?
    OFOB 2
    06.01.2025 · GRÜNE, CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 1059/2 Betreff: Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule möglich? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der ehemalige ADAC-Verkehrsübungsplatz oder ein anderer in der Nähe befindlicher Platz an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof als Ausweichstandort für die Georg-Büchner- Schule während ihrer Sanierung genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, welche alternativen Standorte sind ggf. vorgesehen? Begründung: Wie die Sanierung des Goethe-Gymnasiums gezeigt hat, ist es nicht ohne erhebliche Störungen möglich, den Unterricht während Sanierungsmaßnahmen auf dem Schulgelände weiter zu führen. Deshalb ist es notwendig einen Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung bereitzustellen. Das Gelände des ehemaligen ADAC-Verkehrsübungsplatzes an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof steht seit Jahren leer. Es ist zu einem Großteil versiegelt. Es wäre wahrscheinlich groß genug, um die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung darauf auszulagern. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6371 2025 Die Vorlage OF 1059/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sossenheim: Parkplatz und Mobilitätsstation am Haltepunkt der Regionaltangente West „Dunantring“
    OFOB 6
    06.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 1145/6 Betreff: Sossenheim: Parkplatz und Mobilitätsstation am Haltepunkt der Regionaltangente West "Dunantring" Im Zuge der Errichtung der RTW West soll ein neuer Haltepunkt im Bereich der Henri-Dunant-Siedlung entstehen. Die Bahnen kommen hier zunächst im Doppelgespann an und werden am Haltepunkt in 2 Linien getrennt weiterfahren. Neben dem Aspekt, dass hier der letzte Zustieg in beide Linien möglich ist, ist zudem zu beachten, dass der Haltepunkt am Rande des Tarifgebiets Frankfurt liegen wird. Die Station Dunantring bildet für viele Sossenheimer Bürgerinnen und Bürger einziger Einstiegspunkt im Stadtteil. Aus diversen Gesprächen (u.a. aus der Mobilitätswerkstatt Sossenheim) ergab sich die berechtigte Sorge, dass viele Menschen aus Sossenheim sowie der Nachbargemeinden (weil andere Tarifzone) im Areal der Henri-Dunant-Siedlung sowie der ehemaligen MOHA-Siedlung (bereits heute angespannter Parkdruck) parken und anschließend auf die Bahn umsteigen. Dies liegt u.a. daran, dass kein direkter Umstieg vom Bus in die beiden RTW-Linien möglich ist. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - inwieweit sich ein Parkplatz mit Mobilitätsstation auf der Freifläche am Bahnübergang Sossenheimer Weg verwirklichen lässt, um einen Umstieg auf die RTW zu gewährleisten und im Ergebnis den ÖPNV attraktiver zu machen. Im Rahmen der Ausgestaltung der Mobilitätstation könnten E-Ladesäulen sowie die Möglichkeit eines Carsharings/ Bikesharings etc. auch für die angrenzenden Siedlungsbewohnerinnen und Siedlungsbewohner der Henri-Dunant-Siedlung/ ehemalige MOHA-Siedlung verwirklicht werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6304 2025 Die Vorlage OF 1145/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Internationales Turnier für die Mädchenabteilung der Spvgg Oberrad 05
    OFOB 6
    06.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 1291/5 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Internationales Turnier für die Mädchenabteilung der Spvgg Oberrad 05 Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, das internationale Turnier für die Mädchenabteilung der Spvgg Oberrad 05 finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 1.500,00 Euro. Begründung: Die die Mädchenabteilung der Spvgg Oberrad 05 plant eine Fahrt für 40 Spielerinnen und Betreuer nach Spanien zu einem internationalen Turnier. Gemeinsame Aktivitäten sind für den Zusammenhalt im Verein und die persönliche Entwicklung der Jugendlichen sehr wichtig. Da Kindern aus einkommensschwachen Familien die Fahrt ebenso ermöglichen werden soll, möchte der Ortsbeirat diese Fahrt finanziell unterstützen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Linke BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 373 2025 Die Vorlage OF 1291/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verlegung Sportanlage Mainwasen: Erhalt des Standortes des Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und der Überreste des Wasserhofes
    OFOB 5
    06.01.2025 · CDU, GRÜNE, SPD, Linke, BFF, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 1292/5 Betreff: Verlegung Sportanlage Mainwasen: Erhalt des Standortes des Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und der Überreste des Wasserhofes Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Zuge der Verlegung der Sportanlage Mainwasen, die von den Vereinen SV 1894 Sachsenhausen e.V. und den VfL Germania 1894 e.V. genutzt wird, sicherzustellen, dass der Frankfurter Geflügelzuchtverein von 1867 e. V. und somit die Überreste des Wasserhofes erhalten bleiben. Begründung: Die Sportanlage Mainwasen wird von der Deutschen Bahn für den Bau der neuen Deutschherrnbrücke benötigt werden. Es ist beabsichtigt, zwischen Deutschherrnufer und Kaiserleipromenade im Osten Oberrads eine neue Sportanlage zu bauen, auf die die auf der Sportanlage Mainwasen beheimateten Vereine SV 1894 Sachsenhausen e.V. und VfL Germania 1894 e.V. umziehen müssen. Direkt neben dem Gelände, auf das die beiden Sportvereine ziehen sollen, befinden sich der Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und die Überreste des Wasserhofes. Der Verbleib des Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und der Erhalt der Überreste des Wasserhofes sind sicherzustellen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6427 2025 Die Vorlage OF 1292/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Bebauungsplan-Absicherung der Anlage 2 des KGV Mainwasen e. V.
    OFOB 5
    06.01.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 1294/5 Betreff: Bebauungsplan-Absicherung der Anlage 2 des KGV Mainwasen e. V. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Kleingartenanlage 1+2 des KGV Mainwasen e.V. durch rechtsverbindlichen Bebauungsplan ggfs. als Ergänzung hierzu als Dauerkleingärten zu sichern. Begründung: Die Kleingärten des KGV Mainwasen e.V. sichern die Lebens- und Aufenthaltsqualität des Viertels in vielfältigster Weise. Neben der Tätigkeit zahlreicher anderer Vereine dienen Kleingartenvereine und ihre Anlagen der Identifikation mit dem Viertel, bieten den Bewohnern ein hochwertiges wohnortnahes Erholungsgebiet, gleichen die negative Grünflächenbilanz im Viertel aus und bieten einen Ausgleich für die manchmal sehr beengten Wohnverhältnisse im Viertel. Speziell der KGV Mainwasen e.V. ist durch seine vielseitigen Aktivitäten und nicht nur aus naturschutzrechtlichen Belangen heraus, ein im Quartier sehr geschätzter und vorbildlicher Verein, der mit seinen Kleingartenparzellen uneingeschränkt zu erhalten ist. Deshalb muss aus Sicht des Ortsbeirates alles unternommen werden, um die bestehenden Kleingärten als Dauerkleingartenanlagen zu erhalten und planungsrechtlich zu sichern. Die durch die unsinnige Diskussion zur Errichtung der Europäischen Schule auf dem Festplatzgelände eingetretene Verunsicherung ist nunmehr durch den schnellen Abschluss beziehungsweise durch die Einleitung der B-Plan-Verfahren bzw. deren entsprechende Ergänzung zu beenden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Linke BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6429 2025 Die Vorlage OF 1294/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nutzung der Flächen rund um die Osthafenbrücke als Stadtgarten und Bildungscafé
    OFOB 5
    06.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 1295/5 Betreff: Nutzung der Flächen rund um die Osthafenbrücke als Stadtgarten und Bildungscafé Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, um die Fläche rund um die Osthafenbrücke im Stadtteil Sachsenhausen dem KGV Mainwasen e.V. zu überlassen, damit dieser dort einen Stadtgarten und ein Bildungscafé einrichten kann. Begründung: Die Fläche um die Osthafenbrücke im Stadtteil Sachsenhausen macht einen trostlosen Eindruck. Der KGV Mainwasen e.V. ist an den Ortsbeirat herangetreten und hat das Projekt "Stadtgarten und Bildungscafé im Schatten der EZB" vorgestellt. Die Ortsbeirat befürwortet dieses Konzept und bittet den Magistrat dieses von seiner Seite auch positiv zu begleiten. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Linke BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6430 2025 Die Vorlage OF 1295/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Anlage eines Gemüsegartens
    OFOB 5
    06.01.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 1310/5 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Anlage eines Gemüsegartens Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die Kinderfarm Frankfurt am Main e.V. bei der Anlage eines Gemüsegartens finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,00 Euro. Begründung: Die Kinderfarm Frankfurt am Main e.V. plant im Frühjahr die Anlage eines Gemüsegartens. Dafür werden Geräte, Pflanzen, Anwachshilfen, ein Zaun und eine Bewässerungsanlage benötigt. Der Ortsbeirat unterstützt die Arbeit der Kinderfarm Frankfurt am Main e.V. und möchte daher auch dieses Projekt finanziell unterstützen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Linke BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 374 2025 Die Vorlage OF 1310/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Digitaloffensive für Seniorinnen und Senioren im Frankfurter Süden
    OFOB 6
    06.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 1313/5 Betreff: Digitaloffensive für Seniorinnen und Senioren im Frankfurter Süden Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. ein Förderprogramm "Frankfurter Digitaloffensive für Seniorinnen und Senioren" mit ausreichender Finanzierung von niedrigschwelligen, kostenfreien Lern- und Schulungsorten für den Frankfurter Süden unter Einbeziehung der Träger, die diese Angebote vorhalten bzw. zukünftig anbieten möchten, zu erarbeiten; 2. eine Öffentlichkeitskampagne zu entwickeln, die auf die (zukünftigen) Angebote aufmerksam macht; 3. ein Förder- und Unterstützungsprogramm für einkommensschwache Personen zum Erwerb von Hardware und der Finanzierung der Telekommunikationskosten zu entwickeln; 4. ein Konzept zur Bereitstellung von Räumlichkeiten, z. B. auch in den Bürgerämtern, zu erarbeiten, in denen qualifizierte Ansprechpartner, wie etwa "Digitallotsen", Beratung und Schulungen anbieten können. Begründung: Eine Umfrage der Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse aus dem Jahr 2023 zur Internetnutzung von Senioren ergab, dass rund 32,8 % der Teilnehmer über 60 Jahren keine Internetnutzer waren. Die zunehmende Digitalisierung droht, viele ältere Menschen in ihrer Alltagsbewältigung einzuschränken und von der gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. Wo Kommunikation nur noch in digitaler Form stattfindet oder für Dienstleistungsangebote keine analogen Zugangsmöglichkeiten mehr bestehen, etwa wenn es um die Terminvergabe von Behörden oder Arztpraxen geht, wenn Bank- und Postfilialen zunehmend geschlossen werden, weil Bankgeschäfte online erledigt werden sollen, werden zunehmend jene Menschen ausgeschlossen, die nicht über die benötigten Kompetenzen zur Anwendung verfügen oder sich nicht die notwendige Hardware und einen Internetanschluss leisten können. Eine neue Studie der BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen) aus 2022 gibt erstmals einen umfassenden Einblick, welche subjektiven Ausgrenzungserfahrungen ältere Bürgerinnen und Bürger ohne Zugang zum Internet in Deutschland machen. Die Ergebnisse zeigen, dass in nahezu allen Lebensbereichen der betroffene Personenkreis sich ausgegrenzt und diskriminiert fühlt. Verantwortlich hierfür ist in Verbindung mit der Streichung von nicht-digitalen Alternativangeboten auch die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und der Bürgerdienste in unterschiedlichsten Bereichen. Im Rahmen der Daseinsvorsorge kommt der Kommune eine besondere Verantwortung zu, ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben aller Menschen bis ins hohe Alter zu gewährleisten. Neben der Förderung der Internetnutzung durch entsprechende Angebote, muss die Kommune allerdings darüber hinaus auch Maßnahmen ergreifen, damit trotz fortschreitender Digitalisierung ein Recht auf analoges Leben auch ohne Internet bestehen bleibt. In der Sitzung des Seniorenbeirats vom 13.12.2023 wurde u.a. angeregt, zur Vermeidung des gesellschaftlichen Ausschlusses von (älteren) Menschen ehrenamtliche Digitallotsen auch in den Bürgerämtern zu etablieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 39 Die Vorlage OF 1313/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6442 2025 Die Vorlage OF 1313/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Niederflurcontainer im Baugebiet südlich des Riedstegs
    OFOB 8
    06.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 189/13 Betreff: Niederflurcontainer im Baugebiet südlich des Riedstegs Der Ortsbeirat bittet den Magistrat bei der Ausführung des Baugebiets südlich des Riedstegs sicherzustellen, dass alle notwendigen Container nach neuster Niederflurtechnik anlegen zu lassen. Begründung: Bei der Planung von Neubaugebieten wird die Bauausführung den Projektentwicklern überlassen, die oftmals die günstigste verfügbare Technik installieren und damit den Stadtteil über Jahre hinaus mit unzureichender Technik zurücklassen. Neuste Technik muss dann aufwendig und teuer durch die öffentliche Hand oder öffentliche Betriebe wie die FES nachgerüstet werden. Bei Neubauprojekten sollte von vornherein der neuste Stand der Technik vorgeschrieben werden, damit nicht später hohe Folgekosten auf die Stadt zukommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 13 am 21.01.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6327 2025 Die Vorlage OF 189/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor nach dem Wort "Container" um die Worte "für Glas, Papier-, Bio-, Rest- und Wertstoffmüll" ergänzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

  • Jugendclub Nieder-Erlenbach
    OFOB 4
    06.01.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 190/13 Betreff: Jugendclub Nieder-Erlenbach Der Ortsbeirat fragt den Magistrat ob die Verkaufspläne der evangelischen Gemeinde für das Gemeindehaus in Nieder-Erlenbach bekannt sind und wie die Jugendarbeit in Nieder-Erlenbach auch in Zukunft weiter sichergestellt werden kann. Begründung: Nach Informationen des Ortsbeirats plant die evangelische Kirche mittelfristig das Gemeindehaus in Nieder-Erlenbach aufzugeben. Im Moment ist der für den Stadtteil wichtige Kinder und Jugendclub dort im Gemeindehaus untergebracht, so dass hier rechtzeitig eine geeignete Alternative gefunden werden muss. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 13 am 21.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 190/13 wurde zurückgezogen.

  • Ausbau der Verbindungsstraße Harheimer Niddabrücke - SBahnStation „Berkersheim“
    OFOB 8
    06.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 215/14 Betreff: Ausbau der Verbindungsstraße Harheimer Niddabrücke - S-Bahn-Station "Berkersheim" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dem Ortsbeirat den Stand der Planungen zum Ausbau der Verbindungsstraße zwischen der Harheimer Niddabrücke und der S-Bahnstation Berkersheim darzulegen. Der Magistrat wird aufgefordert, den Ausbau für ein sicheres Nebeneinander von Fuß-, Rad- und Busverkehr schnellstmöglich voranzutreiben. Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats ST853 vom 19.05.2019 wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass noch offene Fragen zu den "zukünftigen Funktionen, welche die Wegeverbindung zwischen den beiden Stadtteilen erfüllen soll", die Aufnahme von Planungen verhindern. Diese Fragen sind aus Sicht des Ortsbeirats seit längerem soweit geklärt, dass dem Ausbau der Straße nichts mehr entgegensteht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6324 2025 Die Vorlage OF 215/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Radverkehrskonzept Nord/Lückenschluss Radweg NiederErlenbach - Bonames
    OFOB 7
    06.01.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 216/14 Betreff: Radverkehrskonzept Nord/Lückenschluss Radweg Nieder-Erlenbach - Bonames Der Ortsbeirat erinnert an den Lückenschluss des bestehenden Radwegs zwischen Nieder-Erlenbach und Bonames entlang des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Maßborn- und Korffstraße. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten zu prüfen, ob der Lückenschluss den im Radverkehrskonzept als "Radhauptnetz perspektivisch" vorgesehenen - dann neu zu bauenden - Radweg über den Pfingstberg ersetzen kann. Begründung: Die Lücke in der Radwegeverbindung birgt auf der von Radfahrern stark frequentierten Strecke ein hohes Gefährdungspotential. Der Ortsbeirat hat wiederholt erfolglos auf den notwendigen Lückenschluss hingewiesen. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des "Radverkehrskonzepts Nord" könnte der bestehende Radweg im Falle des Schließens der Lücke eine Alternative zu dem im vorläufigen Netzwerkplan als "Radhauptnetz perspektivisch" vorgesehenen Radweg über den Pfingstberg sein, denn er läuft nur wenige hundert Meter südlich parallel zu der vorgesehenen neuen Route. Er wäre z.B. aus Richtung Nieder-Erlenbach mindestens genauso attraktiv zum Erreichen der Schulstandorte mit dem Rad, zumal die Topographie (weniger Steigung) auch vorteilhaft wäre. Möglicherweise ist die vorgeschlagene Alternative, weil es sich nur um wenige hundert Meter zusätzlichem Radweg handelt, günstiger zu realisieren. Naturschonender wäre die an der Landesstraße entlanggeführte Variante allemal, da keine neue Strecke über den Pfingstberg nötig wäre. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6325 2025 Die Vorlage OF 216/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Radweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs: partieller Lückenschluss
    OFOB 4
    06.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 217/14 Betreff: Radweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs: partieller Lückenschluss Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Weiterführung des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Harheim, welcher derzeit an der Einmündung Maßbornstraße endet, entlang des Erlenbacher Stadtwegs bis zur Brücke über den Eschbach zu prüfen. Die Forderung des Ortsbeirats nach einem kompletten Lückenschluss bleibt davon unberührt. Begründung: Mit der Stellungnahme ST1557 vom 21.11.2016 teilte der Magistrat mit, die Einrichtung eines Radwegs sei wegen der zu geringen Breite der Brücke über den Eschbach "kurzfristig (...) nicht möglich." Die Route wird von Radfahrern rege frequentiert. Das kurze, bisher nicht realisierte Stück stellt wegen der unübersichtlichen Kurve einen Gefahrenherd dar. Ein Ausbau zwischen Maßbornstraße und Eschbachbrücke würde bis zum kompletten Lückenschluss einen Teil der Strecke sicherer machen. Der Vorschlag sollte demnach eine kurzfristige Realisierung möglich machen und die Situation zumindest teilweise verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6326 2025 Die Vorlage OF 217/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Notrufe im Frankfurter Norden
    OFOB 8
    06.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 218/14 Betreff: Notrufe im Frankfurter Norden Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in Zusammenarbeit den zuständigen Stellen dafür zu sorgen, dass von Festnetznummern im Stadtteil Harheim abgesetzte Notrufe 110 bzw. 112 direkt mit dem zuständigen 14. Polizeirevier bzw. der zentralen Leitstelle Frankfurt verbunden werden. Begründung: Es kann um Sekunden gehen, wenn ein Notruf abgesetzt wird. Wählt man im Stadtteil Harheim vom Festnetz die 110 oder 112, landen die Anrufe bei nicht zuständigen Stellen im Wetteraukreis, was zu Zeitverlust führt. Durch das Hinzufügen eines überflüssigen Glieds in der Meldekette wird zudem das Potential für Missverständnisse und fehlerhafte Weitergabe von Informationen erhöht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 218/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 218/14 wurde zurückgezogen.

  • Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen
    OFOB 4
    06.01.2025 · SPD, Volt, dFfm

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 311/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 2 GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)

  • Bäume in der Ferdinand-Happ-Straße
    OFOB 8
    06.01.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 457/4 Betreff: Bäume in der Ferdinand-Happ-Straße der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, ob in der Ferdinand-Happ-Str. im Bereich zwischen Hanauer Landstr. und Launhardtstr. geplant ist Laubbäume anzupflanzen und wie die Grundstücksgrenzen verlaufen? Gibt es die Möglichkeit die Grundstücksgrenzen in einen Plan einzuzeichnen und an die Mitglieder des Ortsbeirates zu übersenden? Begründung: Bei einer Begehung mit Anwohnenden wurde grundsätzlich nach der Verschattung mit dem Blick auf den Klimawandel gefragt. Bei den Gesprächen mit den Anwohnenden stellte sich heraus, dass die Grundstücksgrenzen nicht eindeutig gegenüber den Anwohnenden kommuniziert sind. Vielen Dank an die Leute vor Ort, die bei der Erstellung des Textes mitgearbeitet haben. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1099 2025 Die Vorlage OF 457/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob in der Ferdinand-Happ-Straße im Bereich zwischen Hanauer Landstraße und Launhardstraße geplant ist, Laubbäume anzupflanzen. Sollte dies nicht der Fall sein, bittet der Ortsbeirat um die Angabe der Grundstücksgrenzen und wenn möglich um einen Plan." Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)

  • Wim-Duisenberg-Platz wie weiter gestalten?
    OFOB 12
    06.01.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 458/4 Betreff: Wim-Duisenberg-Platz wie weiter gestalten? der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, wie die Anwohnenden den Wim-Duisenberg-Platz mit weiter gestalten können? Wer ist die anzusprechende Person oder Institution? Welche Funktion hat das Loch im Platz? Sollte der eingefasste Bereich ein Brunnen werden? Begründung: Der Wim-Duisenberg-Platz ist ein privater Platz, der öffentlich genutzt werden kann. Die Anwohnenden würden den Platz aber gerne mit weiter gestalten und entwickeln und es gibt keinen Hinweis an dem Platz, wer den Platz besitzt. Vielen Dank an die Leute vor Ort, die bei der Erstellung des Textes mitgearbeitet haben. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1100 2025 Die Vorlage OF 458/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, CDU, FDP und dFfm (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)

  • Sperrmüll Schenckstraße
    OFOB 12
    06.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 475/7 Betreff: Sperrmüll Schenckstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Schenckstraße/Ecke Reifenberger Straße und den anderen bekannten Stellen im Stadtteil, Mitarbeiter der FES regelmäßige Kontrollen durchführen und nicht nur nach Beschwerden der Anwohner über wilden Sperrmüll, mehr oder weniger schnell darauf reagieren. Begründung: An der Schenckstraße/ Ecke Reifenberger Straße hat sich ein "beliebter Platz" für wilden Sperrmüll etabliert. Immer wieder werden dort größere oder kleinere Menge Müll entsorgt. Auch über die Weihnachtsfeiertage hatte sich dort wieder Abfall angesammelt. Abgesehen davon, dass dies kein schöner festlicher Anblick ist, besteht immer die Gefahr, dass solche Müllhaufen an Silvester angezündet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 475/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

  • Sperrungen und Irrwege In der Au
    OFOB 12
    06.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 476/7 Betreff: Sperrungen und Irrwege In der Au Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Straßensperrungen wegen der Baumaßnahme an der Straße Strubbergstraße/Ecke In der Au mit Umleitungsschildern ausgewiesen werden. Begründung: In dem ganzen abgesperrten Gebiet gibt es keine Umleitungsschilder. Verkehrsteilnehmer finden sich nicht zurecht. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass allein Anwohner dort verkehren. Ohne detaillierte Ortskenntnis oder Anwohner-Informationen über die Umleitung ist es für Verkehrsteilnehmer unmöglich sich zurechtzufinden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 476/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); GRÜNE, SPD und FDP (= Enthaltung)

  • Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat?
    OFOB 12
    06.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 506/8 Betreff: Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat? Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, schnellstens folgende Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: - Eine schnellstmögliche Wiederfreigabe des Verkehrs auf der Zubringerbrücke zum NWZ nötigenfalls unter Nutzung einer sicheren Übergangskonstruktion für das Brückenbauwerk; - Tägliche Geschwindigkeitskontrollen in der Titusstraße; - Die amtliche Umleitung und alle weiteren wichtigen Verkehrsdaten direkt in Navigationssysteme wie Google Maps, TomTom u.a. zu integrieren und regelmäßig zu aktualisieren; - Verkehrsversuch mit Einrichtung einer Behelfsampel an der zweispurigen Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße auf die Dillenburger Straße aus Richtung Oberursel - Optimierung der Ampelschaltungen entlang der Dillenburger Straße zwischen U-Bahnhof Heddernheim und Müllverbrennungsanlage; - Umleitung der Buslinie 251 NWZ-Kronberg auf die amtliche Umleitung über die Rosa-Luxemburg-Straße/Ginnheimer Wäldchen; - Verstärkte Verkehrskontrollen an der Krebsmühle und am Dorfwiesenweg. Begründung: Seit November ist aus bekannten Gründen die Zubringerbrücke von der Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring in Fahrtrichtung Norden gesperrt. Nachdem die amtliche Umleitung für den vom Nordwestzentrum (NWZ) abfließenden Verkehr anfangs über die Titusstraße geführt wurde, führt sie nach Intervention durch den Ortsbeirat jetzt über die Rosa-Luxemburg-Straße und die Straße Am Ginnheimer Wäldchen. Sie wird jedoch nicht angenommen, und die meisten Fahrzeuge quälen sich zu allen Tageszeiten weiterhin durch die Titusstraße Richtung Heddernheimer Landstraße und Hessestraße, nicht zuletzt, weil Navigationssysteme wie Google Maps auf die Titusstraße führen. Mittlerweise ist die in den 90er Jahren verkehrsberuhigte Titusstraße (Tempo 30-Zone) und auch der Abschnitt der Heddernheimer Landstraße nördlich und südlich der Kaltmühlstraße (Tempo 30-Zone) zu einer wahren Rennstrecke verkommen, mit allen Risiken für Fußgänger und Radfahrer. Die Anwohner der genannten Straßen leider sehr unter dem unerträglichen Zusatzverkehr und kommen mit ihren Fahrzeugen teilweise selbst nicht aus ihren Einfahrten und Straßen, um die übergeordneten Verkehrswege zu erreichen. Die Kreuzungen Heddernheimer Landstraße/Kaltmühlstraße, Heddernheimer Landstraße/Hessestraße und Hessestraße/Dillenburger Straße sind regelmäßig verstopft. Zu allem Überfluss fährt noch der Bus 251 Richtung Kronberg ohne erkennbaren Grund durch die Titusstraße, denn im Gegensatz zur Linie 29 hat dieser keinen Haltepunkt im Bereich "Zeilweg/Riedwiese" und könnte deshalb auch die amtliche Umleitung nutzen, um zur nächsten Haltestelle "Lurgiallee" an der unteren Altenhöferallee zu kommen. In weiterer Wirkung ist die Erreichbarkeit des NWZ massiv eingeschränkt, da sich der Verkehr dorthin aus Richtung Innenstadt jetzt über die Ausfahrt Dillenburger Straße einordnen muss. Dies führt auf der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße aus Richtung Oberursel auf die Dillenburger Straße häufig zu krassen Staus, die bis zur Ausfahrt Mertonviertel zurückgehen, weil die Stoppschildregelung dem Verkehr aus Richtung Innenstadt Vorrang geben muss. Aus Richtung Eschersheim kommen zusätzlich Fahrzeuge, die aus Richtung Oberursel kommend an der Müllverbrennungsanlage einen U-Turn machen, um den Ausfahrstau zum NWZ zu umgehen. Als Zusatzproblem tritt auf, dass immer mehr Ortskundige den Stau aus Richtung Oberursel umfahren und über die Krebsmühle die gesperrten landwirtschaftlichen Wege Richtung Dorfwiesenweg nutzen. Insgesamt müssen jetzt dringend Maßnahmen ergriffen werden, den unerträglichen Durchgangsverkehr maximal zu verringern. Zudem müssen die Prüfungen für eine schnellstmögliche Wiederöffnung der Zubringerbrücke zum NWZ vorangetrieben werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6443 2025 Die Vorlage OF 506/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgende weitere Maßnahme aufgenommen wird: "- Temporäre Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende in der Höhe Titusstraße 2 oder Heddernheimer Landstraße 87" Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

  • Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park
    OFOB 8
    06.01.2025 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 509/8 Betreff: Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park Vorgang: OI 17/23 OBR 8; B 349/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Maßnahme "Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park" aufgrund der geplanten Interimsverlegung des KiZ 70 Gerhart-Hauptmann-Ring in den Martin-Luther-King-Park vorzuziehen und im Laufe des Frühjahrs 2025 umzusetzen. Begründung: Durch die geplante zeitweilige Verlegung des KiZ 70 in den Park der Nordweststadt wird der wichtige und zentrale Spielplatz einen noch größeren Bedarf decken müssen. Sein Zustand sollte, auch im Interesse aller Anwohnerinnen und Anwohner, bestens sein. Die vom Ortsbeirat geforderte Maßnahme, die vom Magistrat auf unbestimmte Zeit zurückgestellt worden ist, soll deshalb schnellstens vorgezogen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 23.03.2023, OI 17 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 349 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6446 2025 Die Vorlage OF 509/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Schulwegstermin für den Hort Die Gaukler
    OFOB 8
    06.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 510/8 Betreff: Schulwegstermin für den Hort Die Gaukler Vorgang: OM 4913/23 OBR 8; ST 870/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Nachdem der Hort "Die Gaukler" nunmehr in die Schulwegplanung aufgenommen wurde (vgl. auch ST 870 vom 6.5.24), wird der Magistrat aufgefordert, einen Schulwegstermin unter Beteiligung der notwendigen Fachämter und dem OBR 8 zu koordinieren und alle notwendigen Maßnahmen für eine Schulwegsicherung zu besprechen und kurzfristig umzusetzen. Dabei möge der Magistrat folgende Maßnahmen prüfen und dem Ortsbeirat vor der Umsetzung berichten: - Ausweitung der 30-Zone, die derzeit an der Ecke Spielsgasse / Oberurseler Weg in Fahrrichtung Ortskern beginnt bzw. in Fahrtrichtung Schilasmühle endet, auf den gesamten Oberurseler Weg (d.h. bis zum Wendekreis) - Einrichtung jeweils eines Zebrastreifens in der Straße Alt-Niederursel und der Spielsgasse, da eine sichere Überquerung der beiden Straßen derzeit nicht möglich ist; sollten die Zebrastreifen nicht STVO-konform sein, wird um Mitteilung gebeten, an welcher Stelle die Kinder die Straßen überqueren sollen und welche Hilfsmittel durch den Magistrat zur Verfügung gestellt werden. - Sicherstellung einer ausreichenden Beleuchtung zwischen der Ecke Spielsgasse / Oberurseler Weg und der Schilasmühle auf der Seite auf der die Kinder laufen. Begründung: Bereits im Januar 2023 hat der Hort "Die Gaukler, Hort an der Mühle" im Oberurseler Weg 11 den Betrieb aufgenommen. Nach der Schule laufen die Hortkinder von der Heinrich-Kromer-Schule und der Erich-Kästner-Schule in die Straße Alt-Niederursel und über die Spielsgasse und den Oberurseler Weg zum Hort. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4913 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 870 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6447 2025 Die Vorlage OF 510/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

  • Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1
    OFOB 8
    06.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 511/8 Betreff: Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der rechtsverbindliche Bebauungsplan NW 103 c Nr. 1Ä aus dem Jahr 2011 setzt für den zentralen Geschäftsbereich von Alt-Niederursel als Ziel, die vorhandene Bebauungs- und Nutzungsstruktur als Mischgebiet zu sichern und "Trading down"-Effekten entgegenzuwirken. Insbesondere sollen Einzelhandel und Dienstleitungen, meist in den Erdgeschossen untergebracht, in ihrem Bestand gesichert und Angebotsergänzungen erreicht werden. Während die Leerstandsquote noch immer hoch ist, sind vereinzelt auch positive Effekte eingetreten, wie etwa die erfolgreiche Ansiedlung eines Textildiscounters. Ein wesentlicher Mittelpunkt, und zwar für den ganzen Stadtteil, ist dabei die Gaststätte mit Biergarten im Praunheimer Weg 1. Sie ist ein wichtiger Treffpunkt mit bezahlbaren Preisen für jedermann. Insbesondere nach und für Vereinstreffen ist das Lokal unverzichtbar. Wie zu vernehmen ist, hat der Eigentümer möglicherweise Pläne, das Gebäue kernzusanieren oder durch einen Neubau zu ersetzen. Mit dem aktuellen Betreiber der Gaststätte ist auf Vermittlung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH eine Verlängerung des Mietverhältnisses nur noch bis zum November 2025 vereinbart. Besonders beliebt und schützenswert ist der Biergarten der Gaststätte, in dem drei schöne Kastanien im Sommer Schatten spenden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. den Ortsbeirat unverzüglich zu informieren, wenn ihm Planungen oder Bauvoranfragen für das Grundstück Praunheimer Weg 1 vorliegen und den Bauherrn zu bitten, aufgrund der zentral-markanten Lage der Liegenschaft die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen; 2. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage einer gastronomischen Nutzung im Erdgeschoß Praunheimer Weg 1 unter Einbeziehung des Gartens wie bisher zu erteilen; 3. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage zu erteilen, die drei Kastanien im derzeitigen Biergarten als schützenswert zu erhalten und für eine hinreichende Sicherung der Bäume und ihres Wurzelwerkes auch während der möglichen Bauphase zu sorgen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6448 2025 Die Vorlage OF 511/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Öffentlicher Bücherschrank im Bereich des Nordwestzentrums
    OFOB 12
    06.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 512/8 Betreff: Öffentlicher Bücherschrank im Bereich des Nordwestzentrums Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im nördlichen Bereich des Nordwestzentrums einen "Offenen Bücherschrank" zu installieren. Der genaue Standort ist im Dialog mit dem Ortsbeirat festzulegen. Als mögliche Standorte sind zu prüfen: Nidaforum (in der Nähe der Stadtbücherei/Kinderzentrum), Walter-Möller-Platz, Walter-Schwagenscheidt-Platz. Das ggf. nötige Einverständnis des Nordwestzentrums ist einzuholen. Begründung: Die Bücherschränke werden im Ortsbezirk weiter sehr gut angenommen. Im Bereich Nordwestzentrum fehlt noch ein Angebot. Die Nähe zur Stadtbücherei, zum Kinderzentrum Nidaforum oder zu den Ernst-Reuter-Schulen machen den Standort zusätzlich attraktiv. Im Falle einer Platzierung im Nidaforum können die städtischen Einrichtungen ggf. gefragt werden, ob sie zugleich die Patenschaft und Pflege übernehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6449 2025 Die Vorlage OF 512/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Hinweistafel zur „Frankfurter Silberinschrift“ in der Heilmannstraße anbringen
    OFOB 8
    06.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 513/8 Betreff: Hinweistafel zur "Frankfurter Silberinschrift" in der Heilmannstraße anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im öffentlichen Raum an der Liegenschaft Heilmannstraße 10/Ecke Kransberger Weg eine sichtbare Tafel mit kurzem Infotext und QR-Code über die dort gefundene "Frankfurter Silberinschrift" anzubringen. Begründung: Das 2018 auf dem spätantiken Friedhof an der Heilmannstraße im Grab St. 134 gefundene Phylakterium mit dem Lobpreis Jesu Christi ist nicht nur für die Frankfurter und die Stadtteilgeschichte bedeutend. Der Fund wird als ältestes Zeugnis für das Christentum nördlich der Alpen überhaupt bewertet, seine Bearbeitung als "Triumph moderner Analysetechnik" (FAZ 30.12.2024). Eine ansprechend gemachte Hinweistafel, die über QR-Code auch zu mehr Infos führt und die Präsentation des Originals im Archäologischen Museum Frankfurt bewirbt, sollte an Ort und Stelle angebracht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6450 2025 Die Vorlage OF 513/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unangemessene Ausleuchtung des öffentlichen Raums im EduardBernsteinWeg
    OFOB 12
    06.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 514/8 Betreff: Unangemessene Ausleuchtung des öffentlichen Raums im Eduard-Bernstein-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die stadtnahe Stiftung Waisenhaus einzuwirken, die anscheinend fehlerhafte und übermäßig helle Hauseingangsbeleuchtung der Liegenschaft Eduard-Bernstein-Weg 22 abzustellen und durch eine zweckmäßige Lichtanlage zu ersetzen, die ausschließlich die Nutzfläche der Wohnliegenschaft ausleuchtet. Auch die abseits der Verkehrsstraße liegenden Beleuchtungsanlagen der im Stiftungsbesitz befindlichen Häuser 14, 16 und 20 sollen auf Lichtverschmutzung überprüft werden. Begründung: Die neuen Leuchten für die Hauseingänge dort leuchten dauerhaft und übertrieben hell. Bei der Hausnummer 22 gibt es zudem eine Leuchte, die offenbar wie ein Bewegungsmelder funktioniert, nach zwei Minuten ausgeht und sich sofort wieder einschaltet, wenn ein Auto (!), ein Fahrradfahrer oder ein Fußgänger passiert. Das wirkt irritierend und kann eine Gefährdung des Straßenverkehrs auslösen. Insgesamt sind die hellen Leuchten in ihrer Wirkung überzogen und stellen womöglich eine Lichtverschmutzung im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (§3) und des Hessischen Naturschutzgesetzes (§35) dar. Eine erste telefonische Vermittlung zwischen Ortsbeirat und Stiftung ist leider erfolglos geblieben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6451 2025 Die Vorlage OF 514/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ausbau und Modernisierung des U-Bahn- und Busbahnhofs im Nordwestzentrum endlich vorantreiben
    OFOB 8
    06.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 515/8 Betreff: Ausbau und Modernisierung des U-Bahn- und Busbahnhofs im Nordwestzentrum endlich vorantreiben Vorgang: OA 221/18 OBR 8; OM 4419/19 OBR 8; ST 1381/19; OM 4154/23 OBR 8; ST 2149/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welchen Fortschritt es hinsichtlich des Ausbaus und der barrierefreien Umgestaltung der Bushaltestelle Nordwestzentrum inzwischen gibt (OM 4419, ST 1381 vom 29.07.2019) und ob eine Umsetzung überhaupt ernsthaft betrieben wird. Ebenso wird der Magistrat gebeten, erneut und eindringlich auf die VGF einzuwirken, den bereits vor knapp 7 Jahren durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Auftrag zur Montage der elektronischen Anzeigetafeln für U-Bahn- und Bushaltestelle endlich umzusetzen. (§ 2406 vom 01.03.2018) Begründung: Die beiden Haltestellen im Nordwestzentrum stellen einen zentralen Knotenpunkt mit insgesamt 8 Linien dar, der tagtäglich von sehr vielen Personen genutzt wird und daher barrierefrei sein muss. Anzeigetafeln mit aktuellen Abfahrtzeiten werden spätestens seit 2018 als unstrittig sinnvoll und notwendig erachtet. In der letzten Stellungnahme hierzu (ST 2149, vom 20.10.23 / OF 302 vom 25.05.2023) wurde die Montage der Anzeigetafeln, nach Verspätung aufgrund von langen Lieferzeiten, für April 2024 terminiert. Erfolgt ist bisher nichts. Aufgrund der hohen "Taktrate" der ein- und ausfahrenden Busse / U-Bahnen ist es schwer sich einen schnellen Überblick zu verschaffen, zumal auch die Fahrplanauskunft auf Papier oftmals von Wartenden verstellt ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.01.2018, OA 221 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4419 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1381 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4154 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2149 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6452 2025 Die Vorlage OF 515/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

  • Kunst im öffentlichen Raum des Ortsbezirks hier: Tunnelverschönerung am Erich-Ollenhauer-Ring
    OFOB 12
    06.01.2025 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 516/8 Betreff: Kunst im öffentlichen Raum des Ortsbezirks hier: Tunnelverschönerung am Erich-Ollenhauer-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, als Graffiti-Kunstprojekt die Verschönerung des kleinen Tunnels für Fußgänger und Radfahrer unter der "Spange" von der Dillenburger Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring auszuschreiben. Eine Beteiligung an der Finanzierung aus Mitteln des Ortsbeiratsbudgets wird in Aussicht gestellt. Begründung: Zuletzt haben Graffiti-Künstler hochwertige Bemalungen in der Unterführung von der Heddernheimer zur Niederurseler Landstraße und am Sockel des neuen Heddernheimer Steges zum Nordwestzentrum vorgenommen. Die Wände des kleinen Tunnels im Erich-Ollenhauer-Ring sind komplett verschandelt, erzeugen einen Angstraum und könnten deswegen eine Aufwertung vertragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6453 2025 Die Vorlage OF 516/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Reinigung der Graffiti im Tunnel der Haltestelle „Heddernheimer Landstraße“
    OFOB 8
    06.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 517/8 Betreff: Reinigung der Graffiti im Tunnel der Haltestelle "Heddernheimer Landstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Graffiti im Rosa-Luxemburg-Tunnel zwischen der U-Bahn-Haltestelle "Heddernheimer Landstraße" und Niederurseler Landstraße zu reinigen und ggf. vor zu schneller Übermalung/Verschmutzung vorsorglich zu schützen. Begründung: Insgesamt macht der Tunnel mit den beiden beschmierten Graffiti-Wänden, im Zusammenspiel mit temporären weiteren Begleiterscheinungen wie Ablagerung von Unrat, in Brand gesteckte oder abgetretene Mülleimer etc., einen zeitweise verwahrlosten und dauerhaft unangenehmen Eindruck. Dieses wird dem gepflegten umgebendem Wohnumfeld nicht gerecht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6454 2025 Die Vorlage OF 517/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ortsbeiratszuschuss zu den Druckkosten der Festschrift des TV Seckbach 1875 e. V.
    OFOB 3
    06.01.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 698/11 Betreff: Ortsbeiratszuschuss zu den Druckkosten der Festschrift des TV Seckbach 1875 e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget die Erstellung der Festschrift zum 150-jährigen Jubiläum des Turnverein Seckbach 1875 e. V. mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.000€ brutto. Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen. Begründung: Zur Unterstützung der Vereinstätigkeit des TV Seckbach gewährt der Ortsbeirat einen Zuschuss zu den Druckkosten. Für den Druck der Festschrift müssen voraussichtlich 2.850€ brutto veranschlagt werden. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 375 2025 Die Vorlage OF 698/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Weitere Öffnung der „Grünen Lunge“ für Besucher
    OFOB 9
    06.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 814/3 Betreff: Weitere Öffnung der "Grünen Lunge" für Besucher Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob das Gartentor westlich des Kleingartenwegs, das zum "Amazonasweg" im Gebiet der "Grünen Lunge" führt, für zunächst ein Jahr für BesucherInnen geöffnet werden kann. Nach Ablauf dieses Zeitraums soll evaluiert werden, ob es zu vermehrtem Vandalismus und Vermüllung kam. Idealerweise soll ein Schild an der Stelle des Tors auf die neue Situation und den zunächst temporären Charakter hinweisen. Begründung: Die Öffnung der Grünen Lunge war von Anbeginn an nicht nur politisch gewollt, sondern wird auch von vielen SpaziergängerInnen gewünscht. Damit wäre das Gebiet auch über eine Ost-West-Achse begehbar. Wie die "Bürgerinitiative zum Erhalt der Grünen Lunge am Günthersburgpark" mitteilt, hat sie bereits vergeblich versucht, sich selbst mit dem Anliegen an die Ämter zu wenden; offenbar fühlte sich keiner zuständig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6387 2025 Die Vorlage OF 814/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Rahmenplan Niederursel
    ST
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 10 Betreff: Rahmenplan Niederursel Der Rahmenplan Alt-Niederursel wurde im Ergebnis von der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2015, § 5910 (M 14/16) beschlossen. Hinsichtlich der vorrangig umzusetzenden Maßnahme zur Straßenraumgestaltung und -erneuerung des Straßenzuges Alt-Niederursel wurden Umgestaltungsmöglichkeiten (zwischen Karl-Kautsky-Weg und Erbsengasse) untersucht. Aufgrund des sehr schmalen Straßenraums gestaltet sich eine Umgestaltung, welche die vielfältigen Nutzungsansprüche des Straßenraums ausreichend berücksichtigt jedoch als schwierig. Unter den bestehenden Voraussetzungen, insbesondere vor dem Hintergrund des hohen Parkdrucks, der Befahrbarkeit durch den Schienenersatzverkehr sowie der angestrebten Verbesserung für Fußgänger, ist eine funktionierende technische Lösung zurzeit nicht umsetzbar. Die Erneuerung des betreffenden Straßenzugs in Alt-Niederursel wird zu gegebener Zeit durch das zuständige Amt für Straßenbau und Erschließung erfolgen, sobald der Erhaltungszustand es erfordert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3132

  • Sanierung des Ege-Denkmals auf dem Bezirksfriedhof Westhausen
    STOB 7
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 11 Betreff: Sanierung des Ege-Denkmals auf dem Bezirksfriedhof Westhausen Das Ege-Mahnmal befindet sich aktuell in einem ordentlichen Zustand, sollte allerdings perspektivisch saniert werden. Aufgrund vordringlicherer Maßnahmen wird eine Sanierung über den Friedhofs-Etat in absehbarer Zeit nicht erfolgen. Das Mahnmal steht im Übrigen nicht unter Denkmalschutz. Sollte der Ortsbeirat über sein Budget ausreichende Mittel zur Verfügung stellen, kann das Fachamt die Sanierung kurzfristig beauftragen. Gemäß vorliegendem Kostenvoranschlag eines Steinmetzbetriebs belaufen sich die Kosten auf rd. 5.000 Euro. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5986 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 02.09.2025, OIB 419

  • Schwimmbecken der Liebigschule sanieren
    ST
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 12 Betreff: Schwimmbecken der Liebigschule sanieren Die Anmeldung der Fördermittel für das SWIMplus Programm des Landes Hessen für die Sanierung des Schwimmbades der Liebigschule ist erfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5789

  • Kita-Neubau Rödelheimer Landstraße - Planungssicherheit für Kleinpächter
    ST
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 13 Betreff: Kita-Neubau Rödelheimer Landstraße - Planungssicherheit für Kleinpächter Im Planungsbezirk Bockenheim ist das Versorgungsziel von 50% im U3-Bereich bereits erreicht bzw. mit einer aktuellen Versorgungsquote von 54% überschritten. Im Zuge der Baumaßnahmen neuer Kitas im Schönhofviertel wird die Versorgungsquote für U3-Betreuungs-plätze perspektivisch noch ansteigen, auch um die dann dort lebenden Kinder zu versorgen. Daher wird der geplante Bau der Kita Ecke Rödelheimer Landstraße / Breitenbachstraße nicht weiterverfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 339

  • Welche Maßnahmen wurden für die Nutzung der Gebäude Neue Börse für zwei neue Gymnasien eingeleitet, die den Schulbetrieb und die unmittelbare Umgebung betreffen?
    ST
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 14 Betreff: Welche Maßnahmen wurden für die Nutzung der Gebäude Neue Börse für zwei neue Gymnasien eingeleitet, die den Schulbetrieb und die unmittelbare Umgebung betreffen? Zu Punkt 1 Alle notwendigen Umbauarbeiten zu schalldämmenden Maßnahmen im Gebäude wurden bereits im Rahmen des Mietvertrags mit dem Vermieter verhandelt und sind im Rahmen des Mietzinses enthalten. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Zu Punkt 2 Das Brandschutzkonzept ist durch die Bauaufsicht bereits genehmigt und mit der Branddirektion abgestimmt. Die Fahrzeuge der Feuerwehr können im möglichen Einsatz auf der Rückseite des Gebäudes zum Einsatz anfahren. Die Kleingärten im Süden des Projektes liegen auf einem eigenen Grundstück. Deren Feuerwehrzufahrt muss dem Grunde nach auf diesem Grundstück zur Verfügung gestellt werden. Die Feuerwehrflächen der Kleingärten sind somit eigenständig zu regeln. Zu Punkt 3 Eine Sporthalle wird voraussichtlich im Bereich des im Bestand vorhandenen Parkdecks verortet. Das Parkdeck wird dafür abgerissen. Zu Punkt 4 Fläche und Räume für 3.400 SchülerInnen: Räume für unterrichtsfreie Zeit, Gymnasium II: - INGESAMT: 4.660,15qm (Eingangshalle+Speisesaal hälftig angerechnet) Räume für unterrichtsfreie Zeit, Gymnasium I: - INGESAMT: 4.431qm (Eingangshalle+Speisesaal hälftig angerechnet) Räume für unterrichtsfreie Zeit, Gymnasium I + II = 9.091,15qm Pausenhof- und Aufenthaltsfläche für die unterrichtsfreie Zeit für das Gymnasium Bauteil 1 - 4: 6.648 m2 Pausenhof- und Aufenthaltsfläche für die unterrichtsfreie Zeit für das Gymnasium Bauteil 5 - 8: 7.630 m2 Zu Punkt 5 Die Kantine im Bestandsgebäude ist ausreichend groß konzipiert, um die Anzahl der 3400 Schüler:innen zu versorgen. Zu Punkt 6 Das Verkehrsgutachten sieht keine Sperrung für die "Neue Börsenstraße" vor. Das Thema der Erschließung wird begleitend mit dem Straßenverkehrsamt abgestimmt. Zu Punkt 7 Die Anlieferung der Mensa wird über die Rossittener Straße erfolgen. Zu Punkt 8 Das Grundstück der Kleingärten ist ein eigenständiges Grundstück und ist nicht Bestandteil des Projektes. Zu Punkt 9 Der Landschaftsschutz wird vollumfänglich eingehalten, da nur die für die Durchführung der Baumaßnahme notwendigen Baumfällungen vorgenommen werden. Für jede Fällung wird eine adäquate Ersatzpflanzung vorgesehen. Alle anderen Bestandsbäume und Heckenelemente sowie größtenteils die Grünflächen bleiben erhalten. Des Weiteren werden an der Oberflächenentwässerung keine Änderungen vorgenommen. Wege- und Belagsflächen werden weitestgehend in angrenzende Grünflächen frei entwässert oder in bereits bestehende Hofeinläufe eingeleitet. Zudem sind die vorgesehenen Pflaster - und EPDM-Beläge in sich wasserdurchlässig und versickerungsfähig. Die Flachdächer sind im Bestand bereits extensiv begrünt und werden nicht verändert. Zu Punkt 10 Die Thematik "Sicherer Schulweg" kann erst final bewertet werden, wenn von den Schulleitungen eine Ortsbegehung mit Ortsbeirat, Straßenverkehrsamt und dem Stadtschulamt durchgeführt wurde, die Schulleitungen die einzuzeichnenden Schulwege mitgeteilt hat und diese im Geoportal eingezeichnet wurden. Bis zur Begehung wurde dennoch sichergestellt, dass ein gesicherter Schulweg vorliegt. Dies wurde seitens der zuständigen Stelle Schülerbeförderung/Schulwegsicherung überprüft. Ferner wurde ein externes Unternehmen beauftragt, bauliche Maßnahmen für einen sicheren Schulweg anzustoßen. Zu Punkt 11 Der Schulbetrieb wird durch den angrenzenden Chemetall-Betrieb nicht gefährdet oder gar beeinflusst. Chemetall am Standort Trakehner Straße hat eine überwiegende verwaltende Funktion, ein Teil der Flächen wird für Forschung & Entwicklung genutzt. Produziert wird am Standort selbst nicht. Die nachbarrechtlichen Interessen werden auf beiden Seiten gewürdigt und sind in Ausnahme mit den öffentlichen Belangen einer Schulnutzung vereinbar. Der Projektentwickler und der Standortleiter der Chemetall stehen im ständigen Austausch. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.09.2024, V 1000 Antrag vom 28.01.2025, OF 484/7 Antrag vom 25.02.2025, OF 485/7 Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6967

  • Sossenheim: Fuß-/Radweg entlang der A 66 Richtung Frankfurt Höchst
    ST
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 15 Betreff: Sossenheim: Fuß-/Radweg entlang der A 66 Richtung Frankfurt Höchst Vorläufige Stellungnahme: Es steht noch eine Rückmeldung der Unteren Naturschutzbehörde aus. Der Magistrat bedauert, daher weiterhin keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4007

  • Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des Nordends
    ST
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 16 Betreff: Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des Nordends Vorläufige Stellungnahme: Die Anregung konnte im zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht abschließend bearbeitet werden, da aktuell bundesweit die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Ausweisung von "Tempo30" verändert werden. Dies betrifft unter anderem die Berechnungsvorschriften und die Zusammenlegung einzelner Tempo30-Bereiche. Der Magistrat geht davon aus, dass die notwendige Verwaltungsvorschrift im Mai 2025 zur Verfügung stehen wird. Erst dann kann der Magistrat prüfen, ob die Anordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Nibelungen- und Rotschildallee ausgeweitet werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4686 Antrag vom 28.01.2025, OF 483/7 Anregung vom 11.02.2025, OA 528

  • Kinderbetreuung im Ortsbezirk
    STOB 2
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 17 Betreff: Kinderbetreuung im Ortsbezirk Zu Frage 1.) Wie viele Kinder haben trotz Anmeldung über das Kindernetfrankfurt.de keinen Betreuungsplatz erhalten? a) Wie viele Kinder davon waren unter drei Jahren? b) Wie viele Kinder davon waren zwischen drei Jahren und Schuleintritt? c)Wie viele Plätze davon waren Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder? Das Vermittlungsportal kindernetfrankfurt unterstützt, als zentrales Vormerkinstrument, Einrichtungsleitungen bei der Belegung der Betreuungsplätze und Eltern bei der Betreuungsplatzsuche. Den Prozess der Platzvergabe und der Nachbelegung freier Plätze steuern Träger und Einrichtungen autonom, auf Grundlage trägerübergreifend abgestimmten Aufnahmekriterien (im Rahmen des § 24 des SGB VIII). Anhand eines Stichtages (hier gewählt: 24.10.2024) kann die Anzahl der Vormerkungen, die aktuell vorliegen, im Schulbezirk ermittelt werden. Die Zahl der Vormerkungen ist aber nicht zwingend identisch mit der Bedarfszahl, da Eltern immer die Möglichkeit haben, ihr Kind in mehreren Einrichtungen vorzumerken, auch wenn es bereits eine Betreuungseinrichtung im gleichen Alterssegment besucht (Wechselwunsch). Zudem werden Betreuungsplätze ganzjährig vergeben, sodass eine Abfrage der Vormerklisten zu einem Stichtag nur eine Momentaufnahme darstellen kann. Auch Kinder, die sich schon in einem Vergabeverfahren mit den Einrichtungen befinden, erscheinen noch auf der Vormerkliste. Erst bei Vertragsabschluss werden die Vormerkungen durch den Träger gelöscht. Die Vormerklisten sind deshalb nur bedingt für die Fragestellung aussagekräftig, wie viele Kinder im Schulbezirk keinen Betreuungsplatz erhalten haben. Zum Stichtag 24.10.2024 stellt sich die Vormerksituation in den angefragten Schulbezirken des OBR 2 folgendermaßen dar: - Im Grundschulbezirk Bonifatiusschule stehen zum Stichtag 80 Kinder auf der Vormerkliste. Davon sind 24 Kinder unter drei Jahre alt, 22 Kinder zwischen drei Jahren und Schuleintritt und 34 Grundschulkinder. Es stehen 164 U3 Plätze für 229 Kinder unter drei Jahren, 561 Kindergartenplätze für 258 Kinder bis Schuleintritt und 181 Schulkindplätze für 303 Schulkinder im Schulbezirk zur Verfügung. - Im Grundschulbezirk Franckeschule stehen zum Stichtag 134 Kinder auf der Vormerkliste. Davon sind 26 Kinder unter drei Jahre alt, 39 zwischen drei Jahren und Schuleintritt und 69 Grundschulkinder. Es stehen 234 U3 Plätze für 407 Kinder unter drei Jahren, 437 Kindergartenplätze für 459 Kinder bis Schuleintritt und 315 Schulkindplätze für 489 Schulkinder zur Verfügung. - Im Grundschulbezirk Georg-Büchner-Schule stehen zum Stichtag 111 Kinder auf der Vormerkliste. Davon sind 24 unter drei Jahre, 33 Kinder zwischen drei Jahren und Schuleintritt und 54 Grundschulkinder. Es stehen 124 U3 Plätze für 374 Kinder unter 3 Jahren, 192 Kindergartenplätze für 371 Kinder bis Schuleintritt und 132 Schulkindplätze für 334 Schulkinder zur Verfügung. - Im Grundschulbezirk Viktoria-Luise-Schule stehen zum Stichtag 108 Kinder auf der Vormerkliste. Davon sind 34 Kinder unter drei Jahre, 55 Kinder zwischen drei Jahren und Schuleintritt und 19 Grundschulkinder. Die Viktoria-Luise-Schule setzt bereits den Pakt für den Ganztag um, das bedeutet, allen Familien mit einem Schulkindbetreuungsbedarf, wird ein Angebot im Schulbezirk zur Verfügung gestellt. Es stehen 92 U3 Plätze für 327 Kinder unter drei Jahren und 327 Plätze für 401 Kinder bis Schuleintritt zur Verfügung. - Im Grundschulbezirk Engelbert-Humperdinck-Schule stehen zum Stichtag 47 Kinder auf der Vormerkliste. Davon sind 5 Kinder unter drei Jahre, 18 Kinder zwischen drei Jahren und Schuleintritt und 24 Grundschulkinder. Es stehen 59 U3 Plätze für 362 Kinder unter drei Jahren, 187 Kindergartenplätze für 431 Kinder bis Schuleintritt und 212 Schulkindplätze für 437 Schulkinder zu Verfügung. - Im Grundschulbezirk Elsa-Brändström-Schule stehen zum Stichtag 39 Kinder auf der Vormerkliste. Davon sind 12 Kinder unter drei Jahren, 8 Kinder zwischen drei Jahren und Schuleintritt und 19 Grundschulkinder. Es stehen 182 U3 Plätze für 384 Kinder unter drei Jahren, 328 Kindergartenplätze für 376 Kinder bis Schuleintritt und 230 Schulkindplätze für 416 Schulkinder zur Verfügung. Zu Frage 2.) Wie viele Kinder haben aufgeschlüsselt nach entsprechend Ziffer 1.a) bis Ziffer 1.c) keinen Platz im durch die Eltern angefragten Stundenumfang erhalten? Die Kinderbetreuung in der Stadt Frankfurt findet je nach Träger und Einrichtung in der Regel in einem Stundenumfang von 4,5 Stunden (Halbtagsplatz), 7 Stunden (Dreiviertelplatz) und 9,5 Stunden (Ganztagsplatz) statt. Bei Schulkindern gilt in der Regel eine Betreuungszeit von 5,5 Stundenumfang bzw. 9,5 Stundenumfang in den Ferien. Die Vergabe sowohl der Plätze als auch des Stundenumfangs obliegt den Einrichtungen. Zu Frage 3.) Wie viele Kinder mussten aufgeschlüsselt nach entsprechenden Ziffer 1. a) bis Ziffer 1. c) wohnortfern betreut werden, da es im Ortsbezirk unzureichend Plätze gab? Die Stadt Frankfurt nimmt ihre in SGB VIII verankerte Aufgabe sehr ernst, allen Frankfurter Familien ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot anzubieten, um den Rechtanspruch auf einen Kitaplatz für alle Frankfurter Familien möglichst wohnortnah zu gewährleisten. Eine Mitversorgung benachbarter Planungs- sowie Schulbezirke wird dabei immer mit in Betracht gezogen. Auf die gute Erreichbarkeit der Einrichtungen vom Wohnort der Eltern wird geachtet. Grundsätzlich haben jedoch alle Frankfurter Eltern das Recht, im gesamten Stadtgebiet ihre Kinder für Betreuungsplätze anzumelden (Wunsch- und Wahlrecht). Manche Eltern wählen für ihre Kinder z.B. gezielt Einrichtungen mit besonderen konzeptionellen Angeboten aus, auch wenn diese nicht wohnortnah liegen. Die Platzvergabe liegt im Verantwortungsbereich der Träger und Einrichtungen. Zu Frage 4.) Gab es aufgeschlüsselt nach entsprechend Ziffer 1.a) bis Ziffer 1. c) Einrichtungen, die aufgrund von Personalmangel die Betreuungszeiten nicht einhalten konnten? Der zur Sicherstellung des Kindeswohls erforderliche Mindestpersonalbedarf nach § 25c HKJGB muss in jeder einzelnen Tageseinrichtung bereitgestellt werden. Jeder Träger sollte für personelle Notsituationen einen individuellen Maßnahmenplan entwickeln. Es liegt in der Verantwortung eines jeden Trägers, wie er dies in einem "Notfallplan" regelt. Zu Frage 5.) Inwiefern wurde durch gezielte Einstellungen von zusätzlichem Personal auf die Situation reagiert? Die Träger von Kindertageseinrichtungen in Frankfurt sind bestrebt, den Bedarf an Bildung- Erziehung- und Betreuung für Frankfurter Kinder bestmöglich umzusetzen. Dies ist aufgrund des bestehenden bundesweiten Fachkräftemangels eine große Herausforderung für alle. Das zuständige Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen und das Stadtschulamt arbeiten deshalb aktiv an Lösungen zur Fachkräftegewinnung. Mit einer Koordinierungsstelle zur Fachkräftegewinnung und -bindung in der Kindertagesbetreuung, die im Oktober 2021 im Stadtschulamt Frankfurt eingerichtet wurde, werden alle Träger in der Kindertagesbetreuung (städtische, konfessionelle und freie), berufliche Fachschulen für die Ausbildung von Erzieher*innen und andere relevante Akteur:innen bei der Gewinnung und Bindung von Fachkräften im Bereich der Kindertagesbetreuung in Frankfurt a.M. unterstützt. Zu Frage 6.) Gibt es Einrichtungen /Räumlichkeiten im Ortsbezirk, die wegen Personalmangels nicht im vollen Umfang für die Kinderbetreuung genutzt werden? In Abhängigkeit der Fachkräftegewinnung, den gesetzlichen Vorgaben und den pädagogischen Konzepten können Träger ihre volle Betreuungskapazität gemäß Betriebserlaubnis manchmal nicht erfüllen. Es handelt sich um zeitlich begrenzte Fälle, auch in Bezug auf räumliche Kapazitäten. Mit dem neuen kindernetfrankfurt.de werden hier zukünftig genauere Aussagen möglich sein. Zu Frage 7.) Wird der Betreuungsschlüssel stets eingehalten und wird entsprechend geschultes Personal eingesetzt? In Bezug auf den gesetzlichen festgeschriebenen Mindestpersonalbedarf in Tageseinrichtungen für Kinder gilt, dass dieser zur Sicherung des Kindeswohls zu jedem Zeitpunkt einzuhalten ist und nicht unterschritten werden darf. Wenn ein Träger den personellen Mindestbedarf gemäß § 25c HKJGB nicht vollumfänglich sicherstellen kann, besteht zur Aufrechterhaltung des Betriebs und nur in Abstimmung mit dem Stadtschulamt die befristete Möglichkeit des Personaleinsatzes außerhalb der Mindestverordnung nach § 25 b HKJGB. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.09.2024, V 1016

  • Sachstand der Umsetzu des Baus des Bildungscampus Griesheim auf dem ehemaligen Fiat-Gelände
    ST
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 18 Betreff: Sachstand der Umsetzu des Baus des Bildungscampus Griesheim auf dem ehemaligen Fiat-Gelände zu 1: Ist die Phase 0 abgeschlossen? Die Planungsphase 0 hat mit beiden Schulgemeinden stattgefunden. Die Ergebnisse sind in die Studie und die konkreten Planungen eingeflossen. zu 2: In welcher Phase befindet sich gerade das Bauvorhaben und wann ist mit einer Bekanntgabe des Zwischenstandes zu rechnen? Der Bebauungsplan-Prozess läuft. Derzeit werden die Ergebnisse der Untersuchungen (Flora/Fauna/Verkehr/etc.) durch das Stadtplanungsamt eingearbeitet. zu 3: Sind ausreichend Sozialräume, angepasst an den Bedürfnissen aus dem Stadtteil heraus, integriert, um die Beratung und Förderung der Schüler und die Beratung der Eltern vor Ort zu garantieren? Ja, diese sind ohnehin in den Planungsrahmen der Stadt Frankfurt für den Neubau weiterführender Schulen vorgesehen (M 195/2020). zu 4 + 5: Ist der Architektenwettbewerb schon in Auftrag gegeben bzw. wann soll dieser Auftrag erfolgen? Wie viele Vertreter des betroffenen Ortsbeirates sitzen in der Jury? Sind die Baumittel bereits für den Haushalt angemeldet bzw. für wann werden diese angemeldet? Die notwendigen Planungsmittel stehen im Haushalt 2024/25 zur Verfügung. Mit dem Beschluss der Schulbauoffensive (M 95/2024) kann das Projekt ohne Planungsmittelfreigabe bearbeitet werden. Ein Beschluss zum Flächenprogramm, auf Basis dessen die Planungen starten können, liegt bereits vor. Die Baumittel sollen für den Haushalt 2026/27 angemeldet werden. zu 6: Wird der Zeitplan bis zur Fertigstellung 2029 eingehalten oder gibt es schon jetzt absehbare Verzögerungen? Werden Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass der Zeitplan eingehalten werden kann? Für eine Baumaßnahme dieser Größenordnung ist zum jetzigen Zeitpunkt eine verlässliche Aussage zur Termineinhaltung der Fertigstellung nicht möglich. Mithilfe der Vereinfachung der Prozesse im Rahmen der Schulbauoffensive wird aber alles unternommen, um den Termin einzuhalten. zu 7: Besteht die Möglichkeit einer Zwischennutzung (z. B. für eine Art Abenteuerspielplatz) bis die Bauphase beginnt? Eine Zwischennutzung kann derzeit nicht ermöglicht werden, da zuvor Bodensanierungen des kontaminierten Bodens erfolgen müssen. Erst wenn diese abgeschlossen sind und der Zeitplan für die Bauprojekte vorliegt, können eventuell Flächen freigegeben werden. Der Fokus muss jedoch auf der zügigen Umsetzung des Bauvorhabens liegen. zu 8: Wird sichergestellt, dass sich auf dem Gelände kein Biotop von schützenswerten Pflanzen und Tieren entwickelt, das den Baubeginn weiter verzögern würde? Durch die anstehenden Bodenarbeiten ist nicht davon auszugehen, dass sich schützenswerte Pflanzen und Tiere ansiedeln. zu 9: Wer sorgt für die Pflege des Grundstücks am Bauzaun und in welchen Abständen (Verhinderung des Bewuchses über den Bürgersteig hinaus)? Das Amt für Bau und Immobilien sorgt als Eigentümer des Grundstücks auch für die Grünpflege. Diese wurde bislang situativ beauftragt (so auch im vorliegenden Fall), aber der Magistrat nimmt die aktuelle Anfrage gerne zum Anlass, über das Grünflächenamt künftig einen Rückschnitt in dann noch festzulegenden regelmäßigen Intervallen vornehmen zu lassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1030 Antrag vom 13.08.2025, NR 1326

  • Kita Breitenbachbrücke - Ablehnung des Standortes durch die Stadtverordnetenversammlung
    STOB 10
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 19 Betreff: Kita Breitenbachbrücke - Ablehnung des Standortes durch die Stadtverordnetenversammlung Im Planungsbezirk Bockenheim ist das Versorgungsziel von 50% im U3-Bereich bereits erreicht bzw. mit einer aktuellen Versorgungsquote von 54% überschritten. Im Zuge der Baumaßnahmen neuer Kitas im Schönhofviertel wird die Versorgungsquote für U3-Betreuungsplätze perspektivisch noch ansteigen, auch um die dann dort lebenden Kinder zu versorgen. Daher wird der geplante Bau der Kita Ecke Rödelheimer Landstraße / Breitenbachstraße nicht weiterverfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 07.10.2014, OA 559

  • Stand der Digitalisierung in der Stadtverwaltung
    ST
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 1 Betreff: Stand der Digitalisierung in der Stadtverwaltung Von externer Seite hat sich der BITKOM mit der Digitalisierung der Stadt Frankfurt beschäftigt und mit seinem diesjährigen BITKOM-Index eine subjektive Einschätzung getroffen. Besonders gut hat die Stadt Frankfurt im Bereich "IT und Kommunikation" abgeschnitten und sich gegenüber dem Vorjahr in einigen Bereichen deutlich verbessert, z.B. bei Websites und Social Media, intelligenter Straßenbeleuchtung, Umweltmonitoring (mit der höchst erreichbaren Punktzahl) sowie Ladeinfrastruktur. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig über den Sachstand der Digitalisierung, sowohl seitens zentraler Stellen als auch durch die Fachbereiche. Weiterhin wird insbesondere auf die soeben beschlossene Rahmenstrategie Digitalisierung (M 87/2024) und die damit verbundene neue Struktur des Transformation Office (M86/2024) verwiesen. Damit die digitale Transformation der Stadtverwaltung gelingt, sind insbesondere Strukturen und eine abgestimmte Steuerung, sowie klare Entscheidungsprozesse zu implementieren. Das Ziel ist es, durch das Transformation Office Transparenz über alle Digitalisierungsvorhaben herzustellen. Das Transformation Office ist für die strategische Steuerung der digitalen Transformationsvorhaben und -projekte zuständig. Hier findet die Steuerung der Programme, inkl. der Planung der Umsetzung der Programme durch Projekte/Vorhaben, sowie deren Priorisierung statt. Dies ist die Voraussetzung für eine effektive, effiziente und nachhaltige Steuerung der digitalen Transformation der Stadt Frankfurt am Main. Im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung bemüht sich der Magistrat einerseits vorrangig um die Bereitstellung von mehr Online-Antragsverfahren und andererseits um die Digitalisierung interner Stützprozesse wie der Digitalisierung von Schriftgut und der weiteren Einführung der elektronischen Aktenführung. Schwerpunkt der Verwaltungsdigitalisierung ist die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, der E-Government-Gesetze sowie von EU-Verordnungen. Zudem arbeitet der Magistrat bei der Digitalisierung mit anderen hessischen Städten zusammen. Ein Austausch findet sowohl in Arbeitsgruppen als auch in Gesprächen mit anderen Städten statt. Wo möglich, erfolgt eine Kooperation mit anderen Kommunen oder Nachnutzung bestehender Lösungen. Die Städte Frankfurt am Main, Wiesbaden und Darmstadt wollen im Rhein-Main-Dreieck gemeinsam Herausforderungen angehen und haben eine gemeinsame Vision erarbeitet. Dabei geht es nicht nur darum, die Effizienz von Prozessen in den städtischen Verwaltungen zu steigern, sondern auch weiterhin die Daseinsvorsorge für unsere Bürgerinnen und Bürger sicherstellen zu können. Auch beim Förderprojekt GoDonu arbeitet die Stadt Frankfurt mit anderen Kommunen zusammen. Damit Kommunen besser voneinander lernen und Synergien nutzen können, wurde das Projekt "GoDonu" (Gemeinsam online Daten offen nutzen) ins Leben gerufen. Dieses Open-Data-Projekt soll es Kommunen ermöglichen, die Daten ihrer Verwaltungsdienstleistungen gemeinsam zu nutzen. Dadurch können Mehrwerte entstehen, die einzelne Kommunen nicht realisieren können. Neben der Stadt Frankfurt am Main ist am Projekt Marburg, Gießen, Limburg, Offenbach, Wetzlar, Fulda, Rheingau-Taunus-Kreis und Kassel beteiligt. Die enge Zusammenarbeit, über Stadt- und Landkreisgrenzen hinweg, ermöglicht einen intensiven Austausch von Erfahrungen und Best Practices. So wird sichergestellt, dass Verwaltungsprozesse sinnvoll und schneller ins Digitale überführt werden und Bürgerinnen und Bürger davon profitieren können. Im Bereich der Smart City veranstaltet der Magistrat einerseits Kommunikationsformate unter Beteiligung von Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden und Bürger:innen, z.B. den Digitaltag, das Smart City Forum und die Round Tables zu fachlichen Themen. Andererseits setzt der Magistrat konkrete Projektvorhaben um. Diese Projekte haben gemeinsam, dass sie eine hohe Innovationskraft besitzen und oft unter Beteiligung Externer, z.B. städtischer Gesellschaften, umgesetzt werden. So unterstützt die Mainova z.B. die Urbane Datenplattform durch Bereitstellung eines LoRaWAN. Die Urbane Datenplattform ist eine Schlüsseltechnologie für die Speicherung von Sensorendaten, die ausgewertet und für verschiedene Zielgruppen visualisiert werden. Die Stadt Frankfurt stellt außerdem eine Plattform mit offenen Daten bereit, die zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle verwendet werden können. Innovationspotentiale und Priorisierungen sind auch in der Smart-City-Strategie (M 28/2021) beschrieben. Aktuell befinden sich hier drei vom Land Hessen geförderte Projekte (Open Library, Straßen für alle, Intelligentes Wassermanagement) in Umsetzung. Zudem wird an weiteren Use Cases für die Urbane Datenplattform gearbeitet. Hier bestand zuletzt großes Interesse an der Besucherstrommessung anlässlich der EURO 2024. Weiterhin hat das Gesundheitsamt aktuell die ersten 4 Module seiner Software GA-Lotse in Betrieb genommen, die bei den hessischen Gesundheitsämtern zum Einsatz gelangen soll. Ebenso ist die Digitalisierung der Dienstleistungen des Bürgeramtes weit fortgeschritten. Für folgende Dienstleistungen stehen Online-Dienste zur Verfügung und ersetzen den Besuch des Bürgeramtes: Online-Vorgänge des Bürgeramtes: - An-/Ummeldung einer Haupt- oder alleinigen Wohnung - Abmeldung einer Nebenwohnung - Eintragung/Aufhebung von Übermittlungssperren - Meldebescheinigung - Wohnungsstatuswechsel - Melderegisterauskunft - Untersuchungsberechtigungsschein Online-Vorgänge anderer Behörden: - Führerschein-Erstantrag (Führerscheinstelle) - Fahrzeugschein Adressänderung (Zulassungsstelle) - Führungszeugnis (Bundesamt für Justiz) - Gewerbezentralregisterauszug (Bundesamt für Justiz) - SteuerID anfordern (Bundezentralamt für Steuern) Darüber hinaus stellt das Bürgeramt noch folgende Online-Tools zur Verfügung, mit denen der Besuch des Bürgeramtes geplant werden kann: - Statusabfrage für beantragte Reisepässe, Ausweise und eID-Karten - Verpflichtungserklärung - Bonitätsprüfung für Gasgebende. All dies funktioniert nicht ohne eine geeignete technische Infrastruktur. Hier ist die Stadt gut aufgestellt. Auch wurden erhebliche Investitionen getätigt, um den Datenschutz und die Informationssicherheit zu gewährleisten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5952

  • Kita-Projekt Breitenbachstraße/Rödelheimer Landstraße
    STOB 11
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 20 Betreff: Kita-Projekt Breitenbachstraße/Rödelheimer Landstraße Im Planungsbezirk Bockenheim ist das Versorgungsziel von 50% im U3-Bereich bereits erreicht bzw. mit einer aktuellen Versorgungsquote von 54% überschritten. Im Zuge der Baumaßnahmen neuer Kitas im Schönhofviertel wird die Versorgungsquote für U3-Betreuungsplätze perspektivisch noch ansteigen, auch um die dann dort lebenden Kinder zu versorgen. Daher wird der geplante Bau der Kita Ecke Rödelheimer Landstraße / Breitenbachstraße nicht weiterverfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.05.2014, OA 511

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